Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten für das Kalenderjahr 2023 Bericht Drucksache 19/1576 Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich den Bürger- und Polizeibeauftragten Herrn Dr. Oerke herzlich begrüßen und ihm das Wort erteilen. – Bitte sehr! [Allgemeiner Beifall] Dr. Alexander Oerke (Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, dass ich Ihnen meinen Bericht für das Jahr 2023 vorstellen darf! Dabei muss ich mich allerdings auf wenige Aspekte beschränken, die mir wichtig erscheinen. Zum Stand der Ombudsstelle kann ich Ihnen mitteilen, dass der Aufbau der erst seit dem 23. Februar 2023 in rechtlicher Hinsicht existierenden Obersten Landesbehörde im Wesentlichen abgeschlossen ist. Die Ombudsstelle hat jetzt neun qualifizierte Mitarbeitende, sechs Frauen, drei Männer. Die Verwaltung der Behörde ist mit drei Mitarbeitenden besetzt. Ein Referat befasst sich mit Beschwerden an den Bürgerbeauftragten. Dort sind zwei Mitarbeitende beschäftigt. Ein Referat für Polizeiangelegenheiten hat vier Mitarbeitende. Näheres zur Personalgewinnung der Behörde habe ich in meinem Bericht an den Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft für dessen Sitzung am 22. Mai 2024 ausgeführt. Der Bericht müsste dort schon vorliegen. Das Eingangsaufkommen der Ombudsstelle hat sich von 41 Eingängen im zweiten Halbjahr 2022, das war das erste Halbjahr, auf 429 Vorgänge im Jahr 2023 erhöht. Das finde ich eine ganz erfreuliche Steigerung. Für 2024 rechne ich mit einer weiteren Steigerung auf rund 600 Verfahren. Bis heute Morgen waren es 175 Eingänge. Zum Jahreswechsel 2023/24 wurde in der Behörde die digitale Akte, also das Standardprodukt des Landes Berlin, eingeführt und die Behörde damit vollständig auf eine digitale Vorgangsbearbeitung und Datenhaltung umgestellt. Das ist mit Unterstützung der Senatskanzlei, der Innenverwaltung und des ITDZ ganz gut gelungen. Nun möchte ich auf einige Unterschiede im Verfahren des Bürger- und des Polizeibeauftragten eingehen. Zunächst zur weiteren Statistik: 60 Prozent der Gesamteingänge des letzten Jahres betrafen den Bürgerbeauftragten. Das waren 255 Beschwerden und Anfragen. Diese Verfahren sind bis auf drei schon erledigt. Bei den 174 Vorgängen des Polizeibeauftragten entfielen rund 84 Prozent auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und 16 Prozent auf Eingaben von Polizeidienstkräften. Von diesen Verfahren sind 16 Prozent noch offen. Von den Beschwerden an den Bürgerbeauftragten fielen rund 4 Prozent in die Kategorie „begründet“, was sehr wenig ist. Die Mehrzahl der Verfahren, das sind rund 62 Prozent, konnte durch Beratung, Abhilfe und Schlichtung abgeschlossen werden. Der Anteil begründeter Beschwerden und Eingaben beim Polizeibeauftragten war mit rund 12 Prozent deutlich höher. Beratung, Abhilfe und Schlichtung machten hierbei nur rund 25 Prozent aus. Für diese Unterschiede bei den offenen und den begründeten Verfahren sowie bei der Kategorie „Beratung, Abhilfe und Schlichtung“ gibt es mehrere Ursachen. Zum einen handelt es sich im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten ganz überwiegend um Probleme in laufenden Verwaltungsvorgängen, insbesondere um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung, fehlende Erreichbarkeit der Behörden sowie mangelnde Transparenz oder ein fehlendes Verständnis der Beschwerdeführenden von dem Verwaltungshandeln. Diese Beschwerden eignen sich naturgemäß eher für eine Abhilfe als die Verfahren des Polizeibeauftragten, denn dabei ging es überwiegend um bereits abgeschlossene Einsätze und polizeiliche Maßnahmen, bei denen eine Abhilfe im Nachgang regelmäßig nicht mehr möglich ist. Insofern muss bei der Kategorie „Abhilfe und Schlichtung“ bei Verfahren des Bürgerbeauftragten mit bedacht werden, dass diesen Verfahren überwiegend begründete Beschwerden zugrunde lagen, denn warum sollten die Behörden sonst abhelfen? Aus den unterschiedlichen Werten bei den begründeten Beschwerden kann daher nicht geschlossen werden, dass die Arbeit der Polizei generell schlechter oder fehleranfälliger wäre als bei anderen Behörden. Mit dieser Kategorie „Abhilfe und Schlichtung“ sollte aber deutlich werden, dass die Ombudsstelle die Behörden in vielen Fällen dazu bewegen konnte, begründeten Anliegen noch zu entsprechen und eben abzuhelfen. Zum anderen belegt diese Kategorie auch den Wert eines niedrigschwelligen Verfahrens, das der Beauftragte in möglichst jedem Verfahren anstrebt. Die an den Bürgerbeauftragten gerichteten Anliegen können generell schneller geklärt und abgeschlossen werden als die sich regelmäßig über Monate hinziehenden Vorgänge des Polizeibeauftragten. Das liegt an der unterschiedlichen Beschwerdebearbeitung. Im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten können die Beschwerden nämlich ganz überwiegend im direkten Dialog mit den Sachbearbeitenden auf dem sogenannten kurzen Dienstweg per Telefon oder E-Mail ohne lange Berichtswege oder für die Behörden arbeitsintensive Stellungnahmen geklärt werden. Sofern sich noch wenige Behördenleitungen einer niedrigschwelligen Kommunikation eher verschließen wollen, dauerten die Verfahren dort deutlich länger, ohne dass bessere Ergebnisse erzielt werden konnten. Für die Verfahren des Polizeibeauftragten sieht der § 18 Absatz 1 des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes einen formalen Berichtsweg über die Innenverwaltung vor. Dieser Weg wird auch beschritten, wenn eine Beschwerde nach Vorklärung durch den Polizeibeauftragten noch begründet sein könnte. Diese förmliche Kommunikation ist ein Grund dafür, dass die Bearbeitungszeiten in den Verfahren des Polizeibeauftragten deutlich länger sind. Ein weiterer Grund sind die langen Berichtswege innerhalb der Polizei von Berlin. Antworten der Polizei dauern mindestens vier Wochen und führen nicht selten zu weiteren Nachfragen, bei deren Beantwortung erneut vier Wochen ins Land gehen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten aber auch in diesen Verfahren eine schnellere Klärung ihres Anliegens. Insofern gibt es dort Verbesserungsbedarf. Wie Sie meinem Bericht entnehmen können, war ich mit dem Beschwerdemanagement und der Fehlerkultur der Polizei in einigen Fällen nicht zufrieden. Die darauf Bezug nehmende Schlagzeile in der „taz“ „Von Fehlerkultur keine Spur“ ist jedoch deutlich übertrieben. Ich habe in meinem Bericht ja auch deutlich lobenswerte Beispiele der Polizei genannt. Bei aller berechtigten Kritik darf deshalb nicht verkannt werden, dass die Polizei Berlin bei rund 1 Million Einsätzen pro Jahr ganz überwiegend eine gute und wichtige Arbeit für unsere Stadt leistet. Das wollte ich an dieser Stelle auch noch mal hervorheben. [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD] Worüber ich aber mit der Polizei sprechen muss, ist die Art und Weise, wie mit Fehlern umgegangen wird. Hierbei ist noch Luft nach oben. Eine offene und ehrliche Fehlerkultur ist deshalb besonders wichtig, weil durch nicht eingestandenes, sondern erkennbar verneintes oder schöngeschriebenes Fehlverhalten verlorengegangenes Vertrauen weiter beschädigt wird. Eine Fehlerkultur, die nur propagiert und nicht wirklich gelebt wird, verkennt die Chance, verlorengegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen. [Beifall bei den GRÜNEN] Die eingeschränkten Aufklärungsmöglichkeiten des Polizeibeauftragten sind nach wie vor ein Problem. Ich habe dies bereits in meinem letzten Jahresbericht angesprochen, kann aber an dieser Stelle nicht in der erforderlichen Tiefe darauf eingehen. Deshalb nur so viel: Wenn ein Anfangsverdacht für ein strafbares oder disziplinarwürdiges Verhalten vorliegt, dann müssen Staatsanwaltschaft und Polizei nach dem Legalitätsprinzip ein Ermittlungsverfahren eröffnen. Das geschieht auch stets. Dann bekommt der Polizeibeauftragte aber keine Auskunft oder Einsicht in die Ermittlungsakten – unabhängig davon, gegen wen ermittelt wird. Das gilt also auch dann, wenn zum Beispiel nur wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen einen Beschwerdeführenden ermittelt wird. Da die Ermittlungsakten jedoch eine hohe Verlässlichkeit für den Inhalt der darin enthaltenden Informationen darstellen, bedauere ich natürlich sehr, dass ich da keine Einsicht bekomme. Es gilt also nach wie vor der Erfahrungssatz: Je gewichtiger der Beschwerdevorwurf, desto eingeschränkter sind die Aufklärungsmöglichkeiten des Polizeibeauftragten. Vor diesem Hintergrund hat die weitere Frage, welche Unterlagen, Akten und Bestandteile dem Geschäftsbereich der Polizei im Sinne von § 18 Absatz 1 des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes unterliegen und danach grundsätzlich zu beauskunften sind, eine besondere Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft, der sich die Polizei und die Innenverwaltung angeschlossen haben, ist der Ansicht, dass die Polizei mir schon dann keine Auskunft und Akteneinsicht mehr geben darf, wenn Unterlagen, die sich noch rein tatsächlich im Geschäftsbereich der Polizei befinden, für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung seien und zu einer Ermittlungsakte genommen werden könnten. Ich bitte, hier den Konjunktiv zu beachten. Dass das nicht richtig sein kann, liegt, glaube ich, auf der Hand. Denn damit liefe der § 18 Absatz 1 weitgehend leer, und die Aufklärungsmöglichkeiten des Polizeibeauftragten hingen quasi von der Gnade der Staatsanwaltschaft ab. Insofern habe ich dort also noch Klärungsbedarf. Von den Themen des Polizeibeauftragten möchte ich lediglich auf den planbaren Umgang mit verhaltensauffälligen oder kranken Menschen hinweisen. Wir haben dort Gott sei Dank nur wenige Fälle, die an uns herangetragen werden oder die wir so festgestellt haben, dennoch sind das natürlich immer Fälle mit erheblichen Folgen für die Betroffenen. Da sehe ich auch eine strukturelle Fehleranfälligkeit der polizeilichen Verfahrensweisen. Auch die zuweilen noch unzureichende Fürsorge der Polizei gegenüber den eigenen Beschäftigten ist weiterhin verbesserungsbedürftig. Die an den Bürgerbeauftragten herangetragenen Anliegen sind so vielfältig wie die Aufgaben der Berliner Verwaltung. Deshalb kann ich hier nicht näher darauf eingehen. Das würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Ich möchte Sie deshalb noch einmal auf meinen schriftlichen Bericht verweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Allgemeiner Beifall]
