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Christopher Förster

CDU 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Grünen die Ziele des Koalitionsvertrages von CDU und SPD teilen, denn auch wir in der Koalition haben vereinbart, dass es ein Digitalgesetz geben soll. Das E-Government-Gesetz ist in der jetzigen Form nicht mehr zukunftsfähig. Das haben wir gerade gehört. Es soll daher ausgebaut und letztlich in ein Digitalgesetz überführt werden. Ich könnte es mir jetzt leicht machen und sagen: Wir lehnen hier ab, da wir es sowieso tun, vielen Dank für die Aufmerksamkeit! – Das mache ich natürlich nicht, denn Ihr Antrag verdient auch, auf einige Aspekte hier heute noch mal einzugehen. [Ronald Gläser (AfD): Nein!] Aus unserer Sicht ist eine Evaluierung des E-Government-Gesetzes notwendig, denn wir müssen es weiterentwickeln. Wir müssen hier konkret darauf schauen, was funktioniert hat und was in die falsche Bahn läuft. Welches Zusammenspiel gibt es mit dem Onlinezugangsgesetz und mit der Registermodernisierung? Das sind elementare Punkte, bei denen die CDU leider bei null anfangen musste. Wir müssen natürlich ein Auge darauf haben, welchen Einfluss eine Verwaltungsreform im Land Berlin auf die Ausgestaltung dieses Gesetzes hat. Wo sind in Zukunft welche Verantwortlichkeiten angesiedelt, und wie werden diese technisch ausgestaltet? – Das muss notwendigerweise in ein solches Digitalgesetz einfließen. Das Once-only-Prinzip ist aus meiner Sicht ein wichtiger Bestandteil bei der Einführung dieses Gesetzes, und hier geht es nicht nur darum, dass irgendwo ein Formularfeld vorausgefüllt bereitgestellt ist, sondern dass auch ein- und derselbe Nachweis nicht immer wieder von der Verwaltung abgefordert wird, sondern dass es als vorhanden vorausgesetzt wird, nachdem es das erste Mal von den Bürgern eingereicht wurde. Wir werden beim Digitalgesetz auch die IT-Sicherheit neu denken und bisherige Strukturen evaluieren müssen. Diese können wir dann weiterentwickeln. Im Hinblick auf die internationalen Krisenlagen brauchen wir eine Taskforce, die schneller Angriffe erkennt und bekämpft, aber sich dabei auch auf die neuesten Trends von kriminellen und hybriden Angriffen einstellt. Was wir nicht brauchen, ist ein Beauftragter. Auch das Thema KI-Nutzung muss natürlich eine Rolle spielen. Und dann sind da noch die Strukturen. Wir müssen unbedingt an die Strukturen ran, die mittlerweile existieren. Die Position der CDO muss aus meiner Sicht in dem Gesetz definiert werden. Auch der IKT-Lenkungsrat braucht eine Überarbeitung, und das Digitalkabinett sollten wir auch dringend dort verankern. Sie sehen also, dass wir durchaus die Punkte auf dem Schirm haben, die Sie adressieren. Nicht bei allen werden wir zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, aber der Fahrplan ist für uns, kurz zusammengefasst, erstens: Evaluierung der Sachlage, zweitens: Identifizierung neuer Entwicklungen, drittens: Überprüfung von Strukturen, viertens: Schaffung eines neuen Gesetzes. Dort sind wir in sehr guten Gesprächen. Ich freue mich daher auf die Beratung Ihres Antrages im Ausschuss und komme jetzt gerne auch noch einmal auf die Beschlussempfehlung des Antrages „Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins – IKT-Basisdienst ,Bezahlen‘“ zu sprechen. Das Anliegen ist, wie Kollege Ziller eben schon erklärt hat, die Einführung eines IKT-Basisdienstes „Bezahlen“, und ja, das klingt erst mal ganz nett und auch charmant: In jedem Bezirk und in jeder Verwaltung gibt es für jede Dienstleistung ein- und denselben Basisdienst für das Bezahlen von Gebühren, und alle wissen verlässlich, ob sie mit einer girocard, Debitkarte oder Kreditkarte zahlen können. Doch ist dies realistisch, und was bedeutet Ihr Antrag eigentlich? – Um das zu beurteilen, sollte man sich die rund 70 Seiten von ITDZ und SenInnSport unter dem Titel „IKT-Architektur für das Land Berlin“ zu Gemüte führen. Bereits auf Seite 6 wird definiert, was ein IKT-Basisdienst ist, und ich zitiere aus diesem Bericht: „IKT-Basisdienste für E-Government sind standardisierte IT-Komponenten, die für die Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen bereitgestellt werden.“ Sie wollen eine einheitliche technische Lösung für das Bezahlen von analog beantragten und abgewickelten Dienstleistungen. Das ist nicht durch einen IKT-Basisdienst „Bezahlen“ leistbar. Zudem scheinen Sie, wenn ich den Antrag und Ihre Anfrage lese, den Wunsch zu haben, die Verträge zu harmonisieren, die derzeit in den einzelnen Ämtern der Bezirke geschlossen werden. Auch das wird ein IKT-Basisdienst, also eine technische Komponente, nicht leisten können. Ihr Antrag geht da vollkommen fehl, um ein reales Problem zu lösen, nämlich dass in manchen Behörden manche Karten nicht akzeptiert werden, so wie Sie das aus Spandau und Kladow gerade zitiert haben. Eine Vereinheitlichung von Vertragsgestaltungen ist nur über eine Veränderung von Zuständigkeiten möglich und nicht über die Schaffung einer neuen technischen Komponente. Daher lehnen wir den Antrag hier wieder ab, wie wir es schon im Ausschuss getan haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. [Beifall bei der CDU – Beifall von Jan Lehmann (SPD)]

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