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Alexander Herrmann

CDU 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren hier vor Ort und daheim an den Empfangsgeräten! Als rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist es mir eine besondere Ehre, heute unseren Antrag auf Wiedereinführung der Richteranklage begründen zu dürfen und natürlich auch um Ihre breite Zustimmung zu werben. Frau Kollegin Dr. Vandrey, erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung! Sie haben eben so generös gesagt, Sie wollen nicht kleinlich sein, um dann doch ins Klein-Klein zu verfallen. Der guten Ordnung und der Vollständigkeit halber: Das Thema Richteranklage haben wir noch als CDU in der Opposition mit dem heute zu beratenden Antrag in fast identischer Fassung eingebracht, da waren Sie noch lange nicht soweit. Ich freue mich daher sehr, dass wir als Koalition, gemeinsam mit der SPD und natürlich auch der breiten Mehrheit hier im Haus, heute dieses Thema angehen. Wir wollen mit der Richteranklage eine rechtliche Regelungslücke schließen, die es bisher außer in Berlin und Bayern nur noch im Saarland gibt. Ich glaube, auch an dieser Stelle sind Bayern und das Saarland nicht unbedingt das Maß aller Dinge, insbesondere nicht für uns Berliner. Wir wollen zudem eine Ungleichbehandlung zwischen Berliner und Brandenburger Richtern abschaffen. Aktuell unterliegen die Richter bekanntlich an den gemeinsamen Fachobergerichten der Länder Berlin und Brandenburg der Möglichkeit einer Richteranklage, Artikel 111 in der Verfassung des Landes Brandenburg, die übrigen Berliner Richter nicht. Das ist nicht zu vertreten. Das ist nicht zu erklären. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Auf Bundesebene stellt Artikel 98 Grundgesetz die Richteranklage und die Bedingungen dafür sehr klar. Die Richteranklage im Allgemeinen, das haben auch die beiden Vorredner schon dargestellt, erfüllt dabei zwei zentrale Funktionen. Sie schützt zum einen die Unabhängigkeit der Rechtspflege und verhindert den Missbrauch richterlicher Unabhängigkeit gemäß Artikel 97 Grundgesetz. Sie gewährleistet – und das ist sehr wichtig – zudem die demokratische Zuverlässigkeit der Richterschaft und deren festen Stand auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Dass das Mittel der Richteranklage – das hat die Kollegin Dr. Vandrey eben richtig ausgeführt – nicht leichtfertig gewählt werden oder sogar missbraucht werden kann, stellt zum einen die Mehrheitsklausel hier im Parlament dar und zum anderen die benötigte Zweidrittelmehrheit des Bundesverfassungsgerichts. Am Ende ist es ein wichtiges Instrument, eine Regelungslücke, die wir hier in Berlin schließen wollen. Ich bitte um Ihre breite Zustimmung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Anne Helm (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)]

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