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Reinhard Naumann

SPD 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir beraten heute nicht zum ersten Mal einen Antrag betreffend das Themenfeld Berliner Ladenöffnungsgesetz. Liebe Frau Dr. Kahlefeld, wir haben uns schon im Vorfeld vor Ihrer Gesetzesinitiative ein Stück weit ausgetauscht: So nachvollziehbar Ihr Antrag auf den ersten Blick ist, ist aus den bisherigen Wortbeiträgen deutlich geworden: Letztlich greift er zu kurz. Denn Folgendes ist festzuhalten und noch einmal in Erinnerung zu rufen: Mit dem Urteil vom 1. Dezember 2009 hat niemand Geringeres als das Bundesverfassungsgericht seinerzeit festgestellt, dass die damals vom Berliner Abgeordnetenhaus getroffene Regelung zur Öffnung der Geschäfte – es ging um die Adventssonntage – zu weitreichend ausgefallen ist und eben nicht mit dem Primat der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen im Einklang steht. Zweitens: Ausnahmetatbestände betreffend Sonn- und Feiertage gelten mit Recht eben nur für wenige Tatbestände. Um jetzt mal im Bereich der Lebensmittel zu bleiben: Bäckereien sind hier zu nennen und der Reisebedarf, aber auch nicht generell in der Stadt, sondern vornehmlich an Bahnhöfen, Flughäfen und Ähnlichem. Ja, die Vielfalt jüdischen Lebens wächst. Das ist gut und richtig. Aber ob mit Blick auf den Anknüpfungspunkt koschere Lebensmittel, koschere Angebote, bezogen auf die wirklich signifikant kleine Angebotsstruktur hier in Berlin, der Aspekt des Gleichbehandlungsgebots nicht in Schieflage gerät, werden wir noch mal vertiefend im Ausschuss zu behandeln haben. Denn durchaus ungewöhnlich haben Sie bei Ihrer Einbringung gleich ein, zwei, drei nicht per se vom Tisch zu wischende berechtigte Einwände selbst mitbenannt. Deswegen will ich es kurz machen, nicht nach dem Motto „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem“: Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung ist in der Zielsetzung auf den ersten Blick wirklich sympathisch, aber rechtlich problematisch. Politisch kann man immer sagen: Ich möchte an der Stelle etwas weiterentwickeln –, aber ob es dann vor dem Hintergrund bestehender Rechtsprechung, die wir ja nicht ignorieren können, nicht ein Stück weit die Balance, die gefunden wurde mit Blick auf Ladenöffnung, Sonntagsruhe infrage stellt, gefährdet, werden wir auch im Ausschuss noch mal zu besprechen haben. Unter dem Strich wird die SPD-Fraktion dem sehr kritisch in der Diskussion begegnen und in der Tendenz wahrscheinlich mit einer Ablehnung. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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