Alexander Herrmann
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren hier vor Ort und daheim an den Empfangsgeräten! Im Januar 2023 haben wir als Erste-Hilfe-Maßnahme gemeinsam das Rettungsdienstgesetz geändert und damit unter anderem die Rettungsdienstabweichverordnung ermöglicht. Die damit mögliche Abweichung bei der Besetzung der Einsatzmittel des Rettungsdienstes bei der Berliner Feuerwehr und auch bei den Hilfsorganisationen in besonderen Lagen – das muss man nach einem Jahr festhalten, auch wenn es da andere Stimmen gibt, die sich vielleicht gleich noch zu Wort melden – hat sich bewährt. Die Befürchtung von Qualitätsverlusten der Patientenversorgung hat sich auch dank des tagtäglichen verantwortungsvollen Einsatzes der Kräfte der Berliner Feuerwehr und der Hilfsorganisationen zum Glück nicht bewahrheitet. Vielmehr hat sich gezeigt, nicht für alle Einsatzfälle der rettungsdienstlichen Versorgung braucht es hochqualifiziertes Personal, wenn es zum Beispiel um einen einfachen Transport geht. Mit der vorliegenden Änderung des Rettungsdienstgesetzes werden wir die funktionierenden Maßnahmen verstetigen, zudem bei weniger komplexen Einsätzen auch die Möglichkeit des Einsatzes von RTW-Typ B weiter vorantreiben. Diese Gesetzesänderung schafft damit für die Hilfsorganisationen und die Berliner Feuerwehr langfristige Planungssicherheit für die personelle Besetzung ihrer RTWs und stärkt damit den Rettungsdienst in Berlin. Diese Maßnahmen sind wichtig, damit es künftig möglichst nicht mehr zum AZ Rettungsdienst kommt, Ausnahmezustand Rettungsdienst, für alle, die fragen, wofür AZ steht. Fakt ist aber auch, dass dies dauerhaft nur gelingen wird, wenn wir die große Reform, hier im Haus mehrfach angekündigt, des Rettungsdienstgesetzes endlich auf den Weg bringen. Im Januar 2023 habe ich an dieser Stelle noch in der Oppositionsrolle gesagt, dass ich mich darauf freue, diese Reform nach der Wahlwiederholung im Februar 2023 in Regierungsverantwortung mitgestalten zu können, und so ist es gekommen. Vielen Dank, liebe Berlinerinnen und Berliner! [Beifall bei der CDU – Vasili Franco (GRÜNE): Die Ergebnisse sind noch dürftig!] Ich bin daher unserer Innensenatorin Iris Spranger sehr dankbar, dass sie am Montag im Innenausschuss die Vorlage des entsprechenden Gesetzentwurfs, der in ihrem Haus intensiv erarbeitet wird, noch für 2024 angekündigt hat und damit nicht länger auf die Notfallreform im Bund gewartet wird. Das ist ein gutes Signal Berliner Selbstbewusstseins. Hier werden wir handeln und das RDG notfalls nach Entscheidungen des Bundes später noch mal anfassen, aber wir haben keine Zeit zu verlieren. Um die Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Hilfsorganisationen, die im Rettungsdienst heute oft bis an die Leistungsgrenze und leider weit darüber hinaus gehen, endlich dauerhaft zu entlasten, braucht es diese große Reform. Selbstverständlich gehört dazu auch die Gewinnung von Personal, liebe Grüne! Dazu braucht es aber Ihren Antrag nicht. Die Innensenatorin hat es vorhin schon ausgeführt. Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart: „Wir wollen die ‚Ausbildungsoffensive 500‘ fortführen. Die Koalition wird die Feuerwehrlaufbahnverordnung bis Ende der Legislatur novellieren. Wir schaffen einen Laufbahnzweig Rettungsdienst. Wir erhöhen die Ausbildungskapazitäten vor allem im gehobenen Dienst und passen die Ausbildungsstruktur im mittleren Dienst an.“ Diese Vorhaben gehen wir an. Den Antrag, den wir heute zur Beratung vorliegen haben, braucht es dazu nicht. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD) und Martin Matz (SPD)]
