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Niklas Schrader

LINKE 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht und auch das, was Herr Dr. Oerke eben in seiner Rede gesagt hat, verdeutlichen uns drei Dinge. Erstens: Es war richtig, dass wir diesen Beauftragten eingeführt haben. Wir sehen, dass es den Bedarf gibt. Zweitens: Es gibt bei den Behörden, und zwar ganz vorneweg bei der Polizei, noch Luft nach oben, was Fehlerkultur angeht. Und drittens: Wir sollten bundesweit – wir haben nicht nur in Berlin diese Stelle –, aber zuallererst in Berlin die Bürger- und Polizeibeauftragten weiterentwickeln, insbesondere was die Hindernisse bei der Akteneinsicht und bei der Aufklärung von gravierenderen Fällen bei der Berliner Polizei angeht. Deshalb sagen wir als Linke – das tun wir selbstbewusst, denn wir waren die, die die Schaffung dieser Institution ganz maßgeblich mit erkämpft haben –: Es ist gut, dass es sie jetzt gibt. Es ist gut, dass sie arbeitet. Es ist ein großer Erfolg. Aber es gibt einiges, womit wir nicht ganz zufrieden sein können. Es ist unsere Aufgabe, die Wirkung noch zu verbessern. Ich fordere von der Koalition, dass sie bei dieser Aufgabe mitwirkt und sich dem nicht verweigert. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, dass die Stelle genug Personal bekommt. An dem steigenden Beschwerdeaufkommen sieht man, dass das auch nötig war. Ich glaube, die langweilen sich dort nicht. – Wir bedanken uns für die Aufbauarbeit bei Herrn Dr. Oerke und bei den Beschäftigten in der Beschwerdestelle. Das war sicher nicht einfach und wird sich hoffentlich noch weiter steigern. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Man sieht an diesen über 400 Vorgängen, dass sich die Stelle etabliert hat. Bei steigendem Bekanntheitsgrad dürften es im laufenden und im kommenden Jahr noch mehr werden. Viele Eingaben und Beschwerden waren begründet, und in vielen Fällen konnte abgeholfen werden. Das sind alles Fälle, um die sich ansonsten niemand gekümmert hätte. – Herr Dr. Oerke, Sie sprechen in Ihrem Bericht neben Einzelfällen auch einige strukturelle Probleme an, beispielsweise in manchen Fällen die nicht funktionierende Verwaltung, Probleme bei der Versorgung von Menschen in sozialen Notlagen, und Sie hatten den Umgang mit psychisch Kranken erwähnt. Das zeigt doch, dass diese Stelle ein Gewinn für die Behörden sein kann. Was war das für eine Auseinandersetzung, als die rot-rot-grüne Koalition dieses Gesetz vorgelegt hat? Was kamen da für Argumente? – Generalverdacht, Sonderjustiz, Behinderung der Polizei, Einschränkung der Sicherheit, solche Argumente kamen da. Jetzt sehen wir, dass Menschen geholfen wird. Gleichzeitig bekommt die Politik Hinweise auf Verbesserungsbedarf in den Behörden. Was will man denn mehr? Das beweist doch, wie wir es im Bericht lesen können, dass das ein Gewinn ist und die absurden Schreckgespenster, die vor allem aus der CDU-Fraktion kamen, keine Grundlage hatten. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Deshalb finde ich es wichtig, jetzt den Bekanntheitsgrad noch weiter zu steigern. Das haben Sie sich selbst vorgenommen, Herr Dr. Oerke. Ich finde das besonders für Personengruppen wichtig, die über wenig Beschwerdemacht verfügen, vor allem marginalisierte Personen, die oft ihre Rechte nicht kennen, für die der Zugang zu den Behörden und der Zugang zu solchen Beauftragten noch eine Hürde darstellt. Ich fand das im Bericht sehr eindrücklich und auch bedrückend, welche große Rolle die Fälle spielen, wo es um Probleme bei der Gewährung von staatlichen Leistungen geht, wie häufig Anträge nicht richtig oder verzögert bearbeitet werden. Insofern ist die Funktion des Bürgerbeauftragten eine wichtige, wenn er diese Defizite aufzeigt. Ich glaube aber, wir sehen nur die Spitze des Eisbergs. Es kommen nicht alle zu Ihnen. Ich finde, es wird ziemlich deutlich, dass bei Menschen, die sich ohnehin in einer prekären Lebenssituation befinden, eine nicht funktionierende Verwaltung die Existenz gefährden kann. Deswegen ist es für viele Menschen verheerend, wenn der Senat bei der funktionierenden Verwaltung nicht vorankommt. Das ist eine Aufgabe, die hier noch einmal aufgezeigt wird. Für den Bereich des Polizeibeauftragten müssen wir feststellen, dass die Aufklärung – Herr Oerke hat es gesagt – immer noch zu stark durch rechtliche Hürden, aber auch die Haltung in den Behörden begrenzt wird. Ich sage es mal so: Die restriktive Handhabung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft ist nach diesem Gesetz offenbar möglich, wie sich in der Praxis herausstellt, aber sie ist nicht zwingend. Das muss man nicht so machen. Wenn Sie über die Polizei schreiben: Es mangelt an Fehlerkultur, und es wird versucht – ich zitiere jetzt mal –, fehlerhaftes Verhalten „zu negieren“, es „schönzuschreiben“ oder „um jeden Preis zu rechtfertigen“ –, dann kann ich Ihnen aus langjähriger eigener Erfahrung sagen, dass das kein neues Phänomen ist. Damit schlagen wir uns auch tagtäglich herum. Ich finde, die Polizei igelt sich da immer noch zu oft ein, anstatt sich der Aufklärung von außen zu öffnen – klar, nicht immer, aber viel zu oft. Genau darauf zielte der Wille des Gesetzgebers bei der Einführung des Polizeibeauftragten: mehr Offenheit, mehr unabhängige Aufklärung, mehr Fehlerkultur. Wir wollen eine lernende Behörde. Deshalb brauchen wir auch einen Wandel in der Kultur in den Behörden. Wir leben nicht mehr in einem Obrigkeitsstaat, den man nicht zu kritisieren hat. Transparenz und Kritikfähigkeit schaden den Sicherheitsbehörden nicht, sondern sie stärken das Vertrauen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ich finde, wir müssen da nicht nur kulturell, sondern perspektivisch auch rechtlich noch mal ran. Das Problem, das Sie gerade auch noch mal geschildert haben, die Aufklärung gerade bei schwerwiegenderen Vorwürfen gegen die Polizei, die nur eingeschränkt möglich ist, wenn gleichzeitig Straf- oder Disziplinarverfahren laufen, ist wirklich extrem unbefriedigend, aber auch nicht neu. Da fragen sich natürlich zu Recht einige Leute: Warum soll ich mich denn überhaupt an so etwas wie einen Polizeibeauftragten wenden? – Deswegen, finde ich, ist es notwendig, dass wir noch mal über die Rechte und Befugnisse der Polizeibeauftragten in den Ländern reden, ob wir das nicht weiterentwickeln müssten. Das Recht auf Akteneinsicht bei laufenden Strafverfahren und ein Zeugnisverweigerungsrecht sollten eindeutig geregelt werden. Das empfiehlt zum Beispiel auch die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu den Möglichkeiten und Grenzen des Polizeibeauftragten; würde ich Ihnen für die Beratungen im Innenausschuss einmal zu lesen empfehlen. Ich finde aber, man kann auch weiterdenken. Man kann auch darüber nachdenken, den Polizeibeauftragten selbst die Ermittlungsbefugnisse von Staatsanwaltschaften zu geben, die dann über polizeiexterne Ermittlungspersonen verfügen, also auch polizeiunabhängig ermitteln können. So etwas gibt es noch nicht in Deutschland. [Karsten Woldeit (AfD): Das wäre auch rechtlich nicht möglich!] Das ist gerade in vielen Fällen das Problem. Das wäre schon eine größere Reform, aber darüber sollte man nachdenken. Das muss man natürlich auf Bundesebene regeln, aber ich finde ganz klar: Wenn wir im Innenausschuss darüber diskutieren, sollten wir auch über Verbesserungen im Berliner Gesetz nachdenken, ob wir das nicht irgendwie noch ein bisschen stärken können. Denken wir offen! Wir sind als Linke dabei und freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Danke! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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