Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erneut beraten wir eine Verfassungsänderung für das Land Berlin. Es soll die Wiedereinführung der Richteranklage im Land Berlin vorgenommen werden. Dazu sei erst einmal festzuhalten, dass es sich dabei um einen in der bundesrepublikanischen Geschichte bisher nicht vorgekommenen Fall handelt. Wie Sie selbst in Ihrer Begründung schreiben, hatte das Bundesverfassungsgericht bisher noch nie über eine Richteranklage zu entscheiden. Sie monieren nun eine angebliche Regelungslücke für das Land Berlin, die angeblich geschlossen werden müsste. Das ist unzutreffend. Es gibt gerade für das Land Berlin den mehrinstanzlichen richterlichen Disziplinargerichtshof und auch das Richterdienstgericht, welches genau für solche Fälle auch gedacht ist. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Hat man ja gesehen!] Im Prinzip wollen Sie mit der Richteranklage einen zweiten Rechtsweg eröffnen. Natürlich ist es nicht verfassungswidrig; andere Bundesländer und der Bund verfügen noch über Richteranklagen in ihren Verfassungen. Warum aber jetzt, und warum in dieser Form? – Der Kollege Schlüsselburg hat es eigentlich ganz offen dargelegt: In Wirklichkeit geht es um ein noch laufendes Strafverfahren gegen eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin beim Land Berlin. [Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Das allein reiche nach Auffassung also aus, um eine solche Regelung zu rechtfertigen; eine Lex AfD-Richter also. Da wird mal eben nonchalant die Unschuldsvermutung beiseitegelegt und ein Generalverdacht über sämtliche Richter des Landes Berlin gelegt. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): So ein Bullshit!] Nun sollen also nicht die Gerichte und die Dienstvorgesetzten selbst in eine Prüfung eintreten, ob Richter in ihrer Dienstausübung noch die Gewähr für den Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bieten, sondern eine einfache Parlamentsmehrheit genügt, um einen solchen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu stellen. [Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Dort gibt es dann übrigens nur eine Instanz; eine weitere Überprüfung dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt dann nicht. Strafrechtliche Ermittlungen müssen dann gar nicht erst abgewartet werden; das Parlament schwingt sich dann gleichsam zum Ermittler und Ankläger auf. [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Anhörung und Beweisaufnahme des Beschuldigten können dann schon mal unterbleiben, das Argument lautet: Das kann er und sie ja dann vor dem Bundesverfassungsgericht nachholen. – Sie wollen also die Kontrolle der Legislative über die Judikative stärken. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): So ein Bullshit!] Das geht natürlich im Ergebnis zulasten der Unabhängigkeit der Justiz. So kann es sogar zu unterschiedlichen Entscheidungen zwischen Dienstgericht und Bundesverfassungsgericht kommen. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Die Gefahr des politischen Missbrauchs und von parlamentarischen Willkürentscheidungen ist durch die Richteranklage signifikant erhöht. Eine politische Säuberung der Justiz ist in extremen Szenarien über diese Regelung denkbar. Darüber sollte man sich, wenn man dann die Verfassung ändert, auch mal tatsächlich Gedanken machen. [Beifall von Ronald Gläser (AfD)] Aber wir sehen es ja: Es ist politisch so gewollt, und dann kann man solche Bedenken mal getrost ignorieren. Wenn aber am Ende nicht mehr die objektive Beweiserhebung, Unschuldsvermutung und Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, dann bewegen wir uns weg von der Rechtsstaatlichkeit bis hin zur Willkür. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Entschuldigen Sie sich eigentlich dafür, dass Sie Frau Malsack-Winkemann aufgestellt haben? Habe ich noch gar nicht gehört, Herr Vallendar! Hier und heute!] Die Richteranklage durch das Abgeordnetenhaus ist im Prinzip eine historisch überholte Regelung, die bewusst in Deutschland noch nie zur Anwendung kam, und sie sollte es auch nicht. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
