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Dr. Bahar Haghanipour

18.04.2024 Sitzungen 19/46

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesanträge. Eine Änderung der Verfassung von Berlin bedarf gemäß Artikel 100 der Verfassung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, zunächst eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke durchzuführen. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1484 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1559 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU sowie die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit liegt die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht vor, und das Gesetz ist nicht beschlossen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1489 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1558 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der SPD sowie die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Wegen der Zweidrittelmehrheit beraten wir einen Moment. – Vielen Dank! Damit liegt die erforderliche Zweidrittelmehrheit vor, und das Gesetz ist beschlossen. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Wuu!] Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Zweites Gesetz zur Änderung des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes für Bauprodukte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. April 2024 Drucksache 19/1577 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1428 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1428 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 19/1577 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU sowie AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 16 A: a) Die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes verstetigen – Drittes Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. April 2024 Drucksache 19/1599 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1490 Zweite Lesung b) Personaloffensive für den Rettungsdienst starten: Eine eigene Laufbahn für den Rettungsdienst Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. April 2024 Drucksache 19/1605 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1018 Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich öffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Herrmann, Sie haben das Wort!

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