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Burkard Dregger

CDU 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Nein, danke! Ich würde gerne im Zusammenhang ausführen! Ich sehe mit Verwunderung, dass ich nur noch 50 Sekunden habe, Herr Präsident; das kann nicht sein. So lange bin ich ja noch gar nicht dabei. Ich bitte, das zu überprüfen. Es geht also nicht um den Schutz einer Gruppe, sondern um den Schutz von Individuen. Es besteht kein Anlass, die Qualifikation des BAMF zu bezweifeln und die Entscheidungspraxis durch eine landesrechtliche zweite Schutzebene zu ergänzen, denn die Entscheidungen des BAMF werden alle gerichtlich überprüft. Wie ist aber der Schutzbedarf der Asylantragsteller, um die es Ihnen geht? Ihrem Antrag ist zu entnehmen, dass es Ihnen vor allem um Asylantragsteller aus der Republik Moldau geht. Ausweislich der vom BAMF veröffentlichten Zahlen gab es im Jahr 2022 5 239 Entscheidungen über Asylanträge von Moldawiern. Bei keinem einzigen wurde politische Verfolgung festgestellt. Nur in zwei Fällen wurde Flüchtlingsschutz gewährt. Einmal wurde subsidiärer Schutz gewährt, und fünfmal wurden Abschiebeverbote verhängt. Das entspricht einer Gesamtschutzquote von 0,15 Prozent. Ich bin, anders als die Linksfraktion, der festen Überzeugung, dass es bei einer Gesamtschutzquote von 0,15 Prozent völlig unverhältnismäßig wäre, in 100 Prozent der Fälle ein generelles Bleiberecht zu gewähren. [Beifall bei der CDU]

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