Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte zeigt: Kaum eine Steueränderung hat bundesweit so lange für Verunsicherung gesorgt wie die neue Grundsteuer. Für uns Linke ist nur fair, wenn die öffentlichen Ressourcen Raum und Fläche und deren Verbrauch mit öffentlichen Abgaben belegt werden und so ein Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens geleistet wird. Im vergangenen Jahr waren das für Berlin rund 858 Millionen Euro. Sehr geehrter Herr Evers! Sie haben Wort gehalten und hier einen Gesetzentwurf, von Rot-Grün-Rot vorbereitet, vorgelegt, der in der Gesamtsumme den Grundsteuerzahlerinnen und -zahlern wahrscheinlich nicht tiefer in die Tasche greift, und das ist vor dem Hintergrund Ihres enormen Haushaltslochs keine Selbstverständlichkeit. Deswegen an dieser Stelle ein oppositionelles Dankeschön dafür! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von André Schulze (GRÜNE)] Aber es reicht nicht, einfach nur die Einnahmesumme politisch festzuschreiben, denn Sie alle kennen das Sprichwort: Im Durchschnitt war der See einen Meter tief, und trotzdem ist die Kuh ertrunken. – Dieses Gesetz und sein Vollzug müssen sich daran messen lassen, dass es in der Umsetzung nicht zu unbilligen Härten und nicht hinnehmbaren Ungerechtigkeiten kommt. Ob Ost- oder Westberlin, ob Innenstadt oder Außenbezirke, ob Wohnungs- oder Nichtwohnungsgrundstücke, Sie haben die Pflicht, darauf zu achten – um in unserem Bild zu bleiben, liebe Koalition –, dass niemand im Grundsteuersee ersäuft. Deswegen gucken wir uns mal die Härtefallregelung an, die Sie hier vorschlagen. Es ist richtig: Die Ertragsminderung im Grundsteuergesetz des Bundes ist das eine und die Billigkeitsregelung in der Bundesabgabenordnung das andere. Als einzige Berliner Stellschraube schlagen Sie in § 2 ergänzend – und zwar nur für selbst genutztes Wohneigentum – allerdings folgenden Härtefalltatbestand vor – ich zitiere: „Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.“ Durch diese Regelbeispiele, lieber Herr Evers, legen Sie die Hürde tatbestandlich sehr hoch an. Uns sind Einzelfälle in Ostberlin bekannt, bei denen es zu einer Verdoppelung oder auch Verdreifachung der Steuerlast kommen wird. Das ist eine enorme Belastung für die Betroffenen. Ob das aber den genannten Tatbestand erfüllt? – Ich mache daran mal ein Fragezeichen. Jetzt gucken wir uns noch einmal die Verschiebung des angesprochenen Steueraufkommens zwischen dem Wohnen und den Nichtwohnungsgrundstücken an. Vor der Reform lag die Verteilung zwischen Wohnen, Nichtwohnen und unbebauten Grundstücken bei 57 Prozent, 42 Prozent beziehungsweise 1 Prozent. Jetzt liegt die Verteilung bei 58 Prozent, 37 Prozent beziehungsweise 5 Prozent. Es liegt also eine leichte Verschiebung hin zu Wohngrundstücken und eine erhebliche Senkung für Nichtwohngrundstücke vor. Zwar gehört zur Wahrheit, dass sich die absolute Zahl der Wohnungsgrundstücke erhöht hat und die der Nichtwohnungsgrundstücke gesunken ist. Trotzdem stellt sich die Frage: Warum, lieber Herr Evers – es würde mich freuen, wenn Sie zuhören –, haben Sie vor dem Hintergrund, dass Berlin den höchsten Anstieg der Mieten für das Wohnen zu verzeichnen hat, nicht dafür gesorgt, dass der Anteil des Steueraufkommens auf Wohnungsgrundstücke zum Beispiel auf 50 Prozent sinkt? – Ich würde auch gerne von Herrn Gaebler, der gerade leider nicht da ist, wissen, warum für Berlin immer noch kein Vorschlag zur Umsetzung der Grundsteuer C vorliegt. Wir müssen dieses Gesetz unter Beteiligung der Betroffenen und Experten gründlich beraten und offene Fragen klären. Wir Linke erwarten übrigens – genau wie die Grünen auch –, dass sich dieser Senat im Bund leidenschaftlich dafür einsetzt, dass die Umlage der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter gesetzlich verboten wird. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Sie können auf unserer Initiative aufbauen. In Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes steht schließlich „Eigentum verpflichtet“, und nicht „Umlage verpflichtet“. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
