Lars Bocian
Ich bin im ständigen und guten Austausch mit unserer Senatorin. Ich vertraue ihr, dass sie auch hier zuhört. Sie steht dort drüben und ist sicherlich aufmerksam. Ich glaube, das spielt hier auch gar keine große Rolle. [Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Es spielt keine Rolle, ob sie zuhört? Aha!] Auch würde die grundsätzliche Meldung schulpflichtiger Kinder an den Schulämtern durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zu einer Entmündigung der Sorgeberechtigten führen. Diese haben jederzeit die Möglichkeit, einen Schulplatz beim zuständigen Schulamt beziehungsweise der Koordinierungsstelle für Willkommensklassen ihres Wohnbezirks zu beantragen. Wir teilen die Forderung nach der Auflösung der Willkommensschule TXL übrigens ausdrücklich nicht. Hier wurden Schulplätze geschaffen. Und die von der Linksfraktion noch immer verwendete Bezeichnung „Lagerschule“ weisen wir entschieden zurück. [Anne Helm (LINKE): Ist gar nicht gesagt worden! – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] Für die Einrichtung von Willkommensklassen und deren Übernahme in Regelklassen bedarf es keiner Anreizsysteme, da es sich um eine Pflichtaufgabe der Schulen und der Schulträger handelt. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen verdoppelt. Zusätzlich werden etwa die Hälfte der nach Berlin geflüchteten ukrainischen Kinder und Jugendlichen in Regelklassen unterrichtet. – Ich muss ein bisschen schneller sprechen, das rote Licht leuchtet schon. Die von der Fraktion Die Linke formulierten Forderungen werden daher bereits erfüllt beziehungsweise von SenBJF fachlich anders bewertet. Das trifft ganz besonders den Vorgang der direkten integrativen Beschulung in überfüllten Berliner Schulzügen. Der Wert der deutschen Sprache wird durch die Beschulung in Willkommensklassen deutlich besser unterstützt. Zudem bieten diese einen geschützten Rahmen in einer kleinen Gruppe, was das Ankommen und Lernen erheblich erleichtert. Auch für die Schülerinnen und Schüler der Willkommensklassen ist die Grundlage des Unterrichts der Rahmenlehrplan zehn minus eins. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sorgt jetzt schon mit vielfältigen Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken, regionalen Außenstellen, Schulen und allen weiteren schulischen Akteuren kontinuierlich dafür, dass alle in Berlin lebenden Kinder und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und einer erfolgreichen Bildungsbiografie ermöglicht bekommen. Dazu gibt es auch umfangreiche Maßnahmen zur Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Die Schulen haben die Möglichkeit, den Schichtbetrieb zu erproben. Die Klassenfrequenz wurde überall dort erhöht, wo es räumlich und pädagogisch überhaupt möglich ist. Die Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an Schulen in freier Trägerschaft ist 2015 vereinbart worden und wird umgesetzt.
