parlament-berlin.de ↗

Martin Matz

SPD 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ich aus den Studien und Konzepten zum Thema Antiziganismus und Antiromaismus für diese Rede mitgenommen habe, ist vor allem Dingen, dass auch Roma so individuell und vielfältig sind wie andere Menschen unserer Gesellschaft auch, dass klischeehafte Zuschreibungen häufig verhindern, dass ihre Individualität so wahrgenommen wird, wie sie ist. Oft sind es auch Menschen, die hier in Berlin fest verankert, berufstätig, mit deutscher Staatsangehörigkeit leben, an denen der Antrag glatt vorbeigehen würde. Es kann genauso gut um eine Familie gehen, die den Sommer in der Republik Moldau verbracht hat und den Winter in einer Gemeinschaftsunterkunft in Berlin. In diesem Fall wäre sie auch direkt von der Entscheidung betroffen, Moldau und Georgien als weitere sichere Herkunftsländer einzustufen, mit den entsprechenden Folgen für Asylverfahren und Aufenthaltsrecht. Die Einstufung der beiden neuen sogenannten sicheren Herkunftsländer hatte vor allem mit der Schutzquote von unter 0,1 Prozent im Asylverfahren zu tun. Das ist eine ganz kleine Abweichung zur Berechnung von Herrn Dregger, aber ich glaube, bei mir war es die gemeinsame Schutzquote von Moldau und Georgien, die ich jetzt hier zitiere. Sie ist aber kein grundsätzliches Einreisehindernis. Im Mittelpunkt eines modernen Einwanderungsrechts stehen überwiegend ganz andere Wege. Der Antrag der Linksfraktion bezieht sich zum einen auf § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, der – Zitat – „die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen“ aussetzt. Die gleiche Formulierung findet sich auch in § 23 Absatz 1 bei der landesrechtlichen Bleiberegelung, auf die sich der Antrag auch bezieht. „In sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen“ heißt, wir müssten natürlich dann auch wissen, zum Beispiel beim Landeseinwanderungsamt, wer denn eigentlich dazugehört und wer nicht. Das Landeseinwanderungsamt sagt mir aber, dass es gar nicht weiß, wer Rom und Romni in Berlin ist. Das hat auch noch einen anderen Grund, den wir zum Beispiel der Broschüre „Sinti und Roma in Berlin“ entnehmen können, die die Landeszentrale für politische Bildung 2018 und 2022 herausgegeben hat. Da heißt es – ich zitiere –: „Wie viele Sinti und Roma leben in Berlin? Eine Statistik der in Berlin lebenden deutschen Sinti und Roma gibt es nicht, da die ethnische Zugehörigkeit in Deutschland nach den Verbrechen des Nationalsozialismus nicht erfasst wird.“ Das ist der Hauptgrund, warum wir keine Statistik haben. Zunächst wissen wir seitens irgendeines Amtes erst einmal gar nicht, wer unter eine solche Regelung fallen würde. Es gibt keine solche Statistik, keine solche Datenbank, und ich bin auch der Meinung, dass das im Kern so richtig ist. Das Antragsziel ist vor dem Hintergrund schwer administrierbar, und ich möchte, ehrlich gesagt, auch nicht Staatsangehörigen der Republik Moldau in Berlin erklären, warum Angehörige einer aus Moldau eingereisten Gruppe grundsätzlich ganz anders behandelt werden sollen als andere Angehörige einer aus Moldau eingereisten Gruppe. [Anne Helm (LINKE): Aufgrund der Diskriminierung, die sie erfahren!]

Alle Reden von Martin Matz Protokoll ↗