Martin Matz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es lastet ein enormer Druck auf dem Rettungsdienst. Das ist neben der stark steigenden Anzahl an Einsätzen auch der Fachkräftesituation geschuldet. Daher brauchen wir die Rettungsdienstabweichverordnung, die sich schnell bewährt hat, auch weiterhin. Damit können Feuerwehr und Hilfsorganisationen von den starren Besetzungsregelungen in besonderen Situationen abweichen. Dadurch stehen mehr RTW-B zur Verfügung, die dann nicht lebensbedrohliche Fälle betreuen können. Bei der Einschätzung und Beschickung der Notrufe können wir uns auf die Professionalität und das Abfrageprotokoll unserer Leitstelle verlassen. Das ist in dem Kontext eine wichtige Sache, denn da verfügt man über die nötigen Mittel, die Notrufe richtig einzuschätzen und die Einsatzkräfte entsprechend zu koordinieren und das richtige Einsatzmittel zu schicken. Das zeigt sich auch in der kürzlich veröffentlichten Evaluation der Berliner Feuerwehr. Bei lediglich 1 Prozent der abgearbeiteten Einsätze wurde ein Notarzteinsatzfahrzeug vor Ort nachalarmiert. Die Gründe dafür sind übrigens oft alles andere als lebensbedrohlich, aber zumindest ist es in einigen Fällen eben erforderlich. Sonst können wir uns auch durchaus auf die Erfahrungen der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter verlassen zu erkennen, wie ernst die Situation ist und was zu tun ist. Um sicherzustellen, dass die Arbeitskräfte adäquat ausgebildet sind, wird eine Zusatzqualifikation nach den Vorgaben der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr eingeführt. Auch für ehrenamtliche Kräfte wird eine Anpassung der Zusatzausbildung an ihre zeitlichen Möglichkeiten vorgesehen. Mit den bevorstehenden Herausforderungen – auch in Zeiten der Klimakrise und durch die zahlreichen Großveranstaltungen, die wir in der Stadt haben, wie zum Beispiel die EURO 24 – brauchen wir eine solche Regelung auch, um im Rettungsdienst zumindest teilweise mithilfe von ehrenamtlichen Kräften der Organisationen leistungsfähig zu bleiben. Der Gesetzesentwurf bedeutet also nicht, dass wir generell Qualitäten herabsetzen, sondern dass wir uns für die Herausforderungen fit machen, die tatsächlich da sind; und – das ist gesagt worden – auf die kleine Novelle wird ein umfassendes Gesetzespaket folgen, das nicht so einfach auszuarbeiten ist. Dabei sind ja auch in der vergangenen Teillegislaturperiode zwei Ressorts nicht gerade gut miteinander vorangekommen. Auch der Antrag der Grünen über die Einrichtung einer eigenen Laufbahn für den Rettungsdienst, den wir hier heute mitberaten, ist etwas, das wir uns zwar genau anschauen – wir werden uns die feuerwehrtechnische Laufbahn genau anschauen; unter ihrem Dach kann es einen Zweig für den Rettungsdienst geben, mit einer großen Durchlässigkeit in alle Richtungen –, aber wir wollen keine abgetrennten, neuen Laufbahnen schaffen. Da liegt ein Unterschied zu den Grünen, die bereit sind, die Feuerwehr in zwei Teile zu zerschneiden. Genau das wollen wir nicht. [Beifall bei der CDU] Insgesamt gilt aber: Nur die bessere Idee ist ein Feind der guten Idee, und deswegen sind Sie alle weiter eingeladen, das auch nach diesem Schnellgesetz, das wir hier gemacht haben, in der weiteren Phase konstruktiv zu begleiten. Ideen werden wir gerne auch aufgreifen, denn wir haben alle das gleiche Ziel: einen leistungsfähigen Rettungsdienst für Berlin; nicht nur für die, die dort arbeiten, sondern vor allen Dingen für alle Berlinerinnen und Berliner, die ihn gegebenenfalls in Anspruch nehmen müssen. – Danke! [Beifall bei der SPD und der CDU]
