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80. Sitzung (WP7)

13.12.2023 · 295 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (77)CDU (57)SPD (45)Die Linke (41)GRÜNE (27)fraktionslos (3)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr geehrten Daschen Landtags. Zuerst gratuliere ich ganz herzlich Herrn Jan-Oliver Zwerg zum Geburtstag. (Beifall bei der CDU, der AfD und der SPD) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Modschiedler, Frau Lang, Frau Kliese, Herr Keil, Frau Schubert, Herr Homann, Herr Hütter und Herr Liebscher. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 5 und 9 Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum Transformation Ich übergebe das Wort an den Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Herrn Sebastian Gemkow. Herr Staatsminister, bitte, Sie haben das Wort.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Wissenschaftslandschaft in Sachsen hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten rasant entwickelt und eine wissenschaftliche Exzellenz, Vielfalt und Breite aufgebaut, die keinen Vergleich mit anderen Top-Wissenschaftsregionen im internationalen Raum scheuen muss. Die Investitionen in unsere wissenschaftlichen Einrichtungen, sowohl in unsere Hochschulen als auch in die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, zahlen sich aus. Spitzenforscherinnen und -forscher aus aller Welt loben die zum Teil einzigartigen Bedingungen, die sie bei uns vorfinden. Dort, wo wissenschaftliche Exzellenz in Verbindung aus Lehre und Forschung zu Hause ist, lenkt sie die Aufmerksamkeit auf sich und wirkt wie ein Magnet – nicht nur auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern auch auf Unternehmen, auf Entscheider, auf Netzwerke und auf Politik. Das ist genau das, was gerade passiert. Große Unternehmen investieren im Freistaat. Der Bund fördert verschiedene Vorhaben, die alle auf Weiterentwicklung und Innovation ausgerichtet sind. Das passiert, weil dem Wissenschaftsland Sachsen und seinen Institutionen und Einrichtungen zugetraut wird, die richtigen Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit geben zu können. Um dieses Zutrauen zu bestätigen, entwickeln wir das Wissenschaftsland Sachsen als Ganzes weiter. Das tun wir an verschiedenen, aus Sicht der Staatsregierung, ganz entscheidenden Stellen. Eröffnung bis 12 festgelegt: CDU 120 Minuten, AfD 88 Minuten, DIE LINKE 56 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 48 Minuten, SPD 40 Minuten, Staatsregierung 90 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 9 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch geist damit bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Thema: Wissenschaftsland Sachsen – und Innovation Die Hochschullandschaft in Sachsen stellen wir in ihren Strukturen zukunftsfest auf. Die Berufsakademie Sachsen mit ihren sieben Staatlichen Studienakademien entwickeln wir zur Dualen Hochschule weiter. Damit wird die Architektur der sächsischen Hochschullandschaft grundlegend erweitert, den aktuellen, modernen Erfordernissen angepasst und ein zentrales wissenschaftspolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode umgesetzt. Die Berufsakademie Sachsen ist seit mehr als drei Jahrzehnten eine erfolgreiche Einrichtung im tertiären Bildungsbereich Sachsens und ein ausgesprochen attraktiver Partner für die sächsischen Unternehmen. (Beifall bei der CDU) Kennzeichnendes Merkmal der Arbeit der Berufsakademie ist das duale Prinzip der engen Verknüpfung von akademischer Theorie und betrieblicher Praxis. Die praxisintegrierende Studienform mit ihren spezifischen Organisationsund Ablaufstrukturen hat sich als besonders erfolgreich und bedarfsgerecht für die regionale Wirtschaft erwiesen, und sie ist damit eine feste und nicht mehr wegzudenkende Größe im sächsischen Wirtschaftssystem. Einige der Standorte der Berufsakademie liegen im ländlichen Raum und tragen dort zur weiteren Entwicklung bei, indem sie die örtliche Wirtschaft fördern, indem sie junge Menschen an die Region binden und diesen jungen Menschen Zukunftschancen eröffnen. Damit erfüllt die Berufsakademie Sachsen eine enorm wichtige Funktion im regionalen Bildungs- und Beschäftigungssystem. Die Stärkung des dualen, praxisintegrierenden Studiums ist aufgrund seiner hohen Bedeutung für die regionale Nachwuchskräftesicherung und der überdurchschnittlich hohen Verbleibequote ihrer Absolventen in den Regionen auch wirtschaftspolitisch außerordentlich wichtig. (Beifall bei der CDU) Die Zahl der Studenten, die ein duales Studium absolvieren, steigt seit Jahren an. Das zeigt ganz deutlich, dass in der nachschulischen Bildung der Bedarf an einer stärkeren Verknüpfung von praxisbezogener und akademischer Bildung zunimmt. Mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule wird das duale Studium aufgewertet. Die Duale Hochschule wird es der sächsischen Wirtschaft ermöglichen, ihren Bedarf an Fachkräften zukünftig noch zielgenauer zu decken und damit zur wirtschaftlichen, aber auch zur wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Freistaates beitragen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Nicht zuletzt erfahren die Abschlüsse, die an der Dualen Hochschule erworben werden, im Vergleich zu den bisherigen Abschlüssen der Berufsakademie eine Aufwertung. Das heißt, die hier erworbenen Abschlüsse sind noch besser vergleichbar, und vor allem werden sie – und das ist das Wesentliche – noch attraktiver. Absolventen der Berufsakademie sind bislang auch beim Zugang zu KfW-Studienkrediten, Stipendien und Programmen des Akademischen Austauschdienstes benachteiligt. Auch diesen Mangel beseitigen wir mit der Weiterentwicklung unseres Hochschulsystems. Durch den rechtlichen Status der Berufsakademie als Hochschule werden die Abschlüsse künftig nicht mehr nur den Hochschulabschlüssen gleichgestellt sein, sondern auch in einem akademischen Grad vergeben werden können. Das wird dafür sorgen, dass Probleme bei der Anerkennung der Abschlüsse entfallen werden. Für die Absolventen bedeutet das eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, und gleichzeitig erwarten wir, dass sich die Rekrutierung von Studenten durch die Aufwertung des Studienangebots zum Hochschulstudium verbessert. Das ist wichtig, weil sich das Wettbewerbsumfeld mit der Zunahme dualer Studienangebote verändert hat. Mit der Verleihung des Abschlusses als akademischer Grad werden dann sowohl der Studienform als auch den Absolventen dualer Studiengänge in Sachsen ganz neue Perspektiven eröffnet. Die Berufsakademie Sachsen verfügt momentan nicht über die gleichen Ausgangsbedingungen einer Hochschule, wodurch zunehmend Probleme bei der Anwerbung qualifizierten Lehrpersonals entstehen. Die Gründe dafür sind vor allem die Verdienstmöglichkeiten und die nur im Einzelfall mögliche Durchführung transferorientierter Forschungsprojekte. Durch die geplante hochschulrechtliche Gleichstellung des Abschlusses und der hochschulischen Berufungs- und Einstellungsvoraussetzungen für hauptberufliches Lehrpersonal muss Forschung als Pflichtaufgabe und zugleich als Recht der Lehrkräfte verankert werden. Durch die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule wird damit ein für Hochschulen essenzieller Forschungsauftrag etabliert. Dadurch werden Wissens- und Technologietransfer und Forschung durch weitestgehend gleichberechtigte Teilnahme an Forschungsförderprogrammen von Bund und Land erleichtert. Das wiederum schafft eine höhere Attraktivität und Bindungskraft für Lehrpersonal und dient am Ende der Lehrqualität und damit auch wieder den Studentinnen und Studenten. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Die Duale Hochschule soll als zusätzliche eigenständige Hochschulart in das Sächsische Hochschulgesetz integriert werden. Dieses ist dem Landtag bereits als Entwurf zugeleitet worden. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben es in der weiteren Bearbeitung. Damit wird das Konzert der sächsischen Hochschulen ergänzt und die Duale Hochschule der hervorgehobene Anbieter für das praxisintegrierende duale Studium in Sachsen werden. Die Überführung der Berufsakademie in die Duale Hochschule bedeutet deutlich mehr Sichtbarkeit, bedeutet mehr Imagegewinn, bedeutet einen Ausgleich von Nachteilen im universitären Wettbewerb und damit – das ist das Wesentliche für die Zukunft – eine dauerhafte Konkurrenzfähigkeit unserer dualen Studienangebote. Die Duale Hochschule soll eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, und sie wird so weit wie möglich an die bestehenden Strukturen unserer hochschulischen Regelungsmechanismen angeglichen. Aber dort, wo es die Spezifität dieses Erfolgsmodells erfordert, wird es ganz konkrete, besondere Regelungen geben. So wird das Hochschulgesetz, das wir zuletzt hier miteinander besprochen haben, um diese weitere Facette erweitert – sofern Sie es für richtig halten und diesen Weg gemeinsam mit uns als Staatsregierung gehen wollen. Zum 1. April 2024 wird die Gründungsphase starten, die die Umwandlung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule vorbereitet, und ab 01.01.2025 soll die Duale Hochschule kraft Gesetzes errichtet werden und dann in den Regelbetrieb übergehen. Neben der Weiterentwicklung der Berufsakademie in eine Duale Hochschule nehmen wir uns auch anderer Herausforderungen an. Eine große und vor allem dauerhafte Entwicklung und Herausforderung bleibt die Digitalisierung. Sie hat die Art und Weise verändert, wie Hochschulen in der Lehre Wissen vermitteln, wie in der Forschung neue Erkenntnisse generiert werden und vor allem auch wie Verwaltung organisiert wird. Digitale Anwendungen und digital unterstützte Prozesse helfen den Hochschulen, ihre Attraktivität zu erhöhen und ihre Zukunftsfähigkeit zu stärken – sowohl als Studienort als auch als Arbeitgeber und Ort der Lehre und der Forschung. Sie sind ein wichtiger Hebel für bessere Lernerfolge im Studium und zur Steigerung der Forschungsqualität. Gemeinsam mit unseren Hochschulen werden wir das Potenzial der Digitalisierung auf allen Ebenen noch weiter heben – für die Forscher, für die Lehrkräfte, für die Beschäftigten und für die Studenten an unseren Hochschulen. Wenn wir die Potenziale, die die Digitalisierung bietet, voll ausschöpfen, dann werden die sächsischen Hochschulen als Bildungs- und Forschungseinrichtungen weltweit noch attraktiver im Ringen um die besten Köpfe. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Für den Bereich Digitalisierung in Studium und Lehre werden wir ortsunabhängige und zeitlich flexible Lernwege sowie digital gestützte Lösungen zur Stärkung der Lernerfolge etablieren und die Curricula an die Bedarfe der Arbeitsmärkte anpassen. Diese anspruchsvollen Ziele setzen eine Weiterentwicklung der lehr- und lernunterstützenden Infrastruktur und Didaktik voraus. Im Bereich Digitalisierung, Forschung und Transfer sind die Hochschulen bestrebt, die bestehenden Stärken aus der Digitalisierungsforschung für den digitalen Wandel der Hochschulen stärker zu nutzen und vor allem auch – und das ist wesentlich – das Forschungsdatenmanagement auszubauen. Mit einer separaten Open Access Agenda arbeiten wir auf das übergreifende Ziel hin, offenes Publizieren wissenschaftlicher Ergebnisse aus öffentlich finanzierten Quellen als Standard an den sächsischen Hochschulen zu etablieren. Das heißt, die Ergebnisse, die aus Mitteln finanziert werden, die uns die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Verfügung stellen, sollen für alle nutzbar sein, die damit arbeiten, neue Ideen entwickeln wollen und neue Wertschöpfungen auf den Weg bringen möchten. Davon und von einem verstärkten Einsatz digitaler Werkzeuge erwarten wir einen großen Mehrwert für den Transfer von Wissen in Wirtschaft, in Gesellschaft, in Kulturpolitik und natürlich auch in die Verwaltung. Aber jede Hochschule benötigt für eine hochwertige Forschung und Lehre auch eine leistungsfähige Verwaltung. Die administrativen Prozesse müssen deshalb serviceorientiert und ganz im Sinne der Nutzer ausgestaltet sein. Die relevanten Prozesse und Dienste müssen so weiterentwickelt werden, dass sie durchgängig digital angeboten werden können, zum Beispiel für die Studenten von der Bewerbung bis zum Abschluss des Studiums. Aber die gemeinsame digitale Gestaltung von Studium und Lehre, von Forschung und Transfer sowie der Hochschulverwaltung gelingt nur auf der Basis einer leistungsfähigen und sicheren IT-Infrastruktur. Dazu zählt eine Informationsversorgung und -verarbeitung, die den Anforderungen der Zukunft entspricht. Wir wollen – die Studenten und das Personal erwarten das zu Recht – Hochschulen mit hoher Informationssicherheit und starker Cyber-Resilienz, die die digitale Souveränität behalten und für sich nutzen. Eine zukunftsfeste Wissenschaft in Sachsen gründet sich noch auf einer weiteren wichtigen Säule; das ist der Transfer. Der Transfer ist die Brücke von der Grundlagenforschung über die anwendungsorientierte Forschung hin zur Wertschöpfung. Er hat enormen Einfluss auf unsere Gesellschaft und die wirtschaftliche Innovationskraft. Damit sind Wissens- und Technologietransfer Eckpfeiler eines modernen, eines zukunftsgewandten Freistaates Sachsen. Transfer stellt sicher, dass Wissen aus unseren Forschungseinrichtungen nicht in den Laboren oder in den Köpfen bleibt, sondern dass er aktiv genutzt wird. Wenn das gelingt, dann werden nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse verbreitet, sondern auch Innovationen gefördert, die neue Produkte und Dienstleistungen hervorbringen und die das Potenzial haben, ganze Industrien zu revolutionieren. Wissens- und Technologietransfer spielen also eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Transfer ermöglicht, Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte umzuwandeln, wodurch vor allem neue Arbeitsplätze entstehen, was für die Lebensqualität der Menschen im Freistaat Sachsen von großer Bedeutung ist. Der Austausch von Know-how ist auch ein Motor für nachhaltiges Wachstum, und er trägt dazu bei, unser Wirtschaftssystem widerstandsfähiger gegenüber globalen Veränderungen und vor allem aktuellen Transformationsprozessen zu machen. Um all das zu erreichen, ist die weitere Vernetzung und Motivation aller Beteiligten in Transferprozessen entscheidend, um innovative Lösungen für komplexe Probleme in allen Forschungsfeldern zu finden – sei es im Bereich der Gesundheitswissenschaften, Informationstechnologien, Material- und Werkstoffwissenschaften oder vielen anderen Bereichen, auch für komplexe Zusammenhänge in Transferprozessen selbst. In einer Welt von schnellen technologischen Fortschritten und sich verändernden globalen Dynamiken ist Wissensund Technologietransfer aber am Ende mehr als nur ein Prozess. Er ist eine lebendige Kraft, die dazu beiträgt, unser Wissen zu erweitern, unsere Gesellschaft zu stärken und die Lebensqualität für uns alle zu verbessern, letztlich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes im internationalen Wettbewerb zu erhalten. Dafür braucht es einen strategischen Rahmen. Deshalb arbeiten wir aktuell an der Hochschul-Innovationsstrategie Sachsen. Diese Strategie werden wir noch vor der Sommerpause 2024 ins Kabinett bringen und anschließend in die Umsetzung gehen. Gemeinsam mit etablierten Experten aus der Hochschullandschaft, dem Finanzmarkt, der Wirtschaft und dem Innovationsscouting erarbeiten wir derzeit Rahmenbedingungen und Lösungsansätze für einen reibungslosen Technologietransfer zwischen den Wissenschaftseinrichtungen und der Wirtschaft. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Wir haben die gemeinsame Vision, den Platz unserer Hochschulen in Sachsen als renommierte Innovationstreiber und Impulsgeber zur Lösung technologischer und globaler Herausforderungen weiter auszubauen. Unser Ziel ist es, die bedeutende Rolle der Hochschulen für unsere regionale Wirtschaft herauszustellen und die Kultur des Transfers an diesen Bildungseinrichtungen zu stärken. Die Strategie hat fünf Hauptziele: Erstens wollen wir die Anerkennung der Hochschulen durch die regionale Wirtschaft steigern. Es ist unerlässlich, die essenzielle Rolle der Hochschulen als Katalysatoren für wirtschaftliches Wachstum und Innovation zu würdigen. Wir werden die Verbindung zwischen akademischer Forschung und der regionalen Wirtschaft weiter festigen. Zweitens werden wir die Transferkultur an den Hochschulen stärken. Wir sind entschlossen, eine Atmosphäre zu schaffen, die den Transfer von Wissen, Ideen und Technologien aus den Hochschulen in die Wirtschaft fördert. Das beinhaltet die Schaffung von Anreizen sowie die Schaffung von Strukturen, die den Austausch zwischen Forschung und Praxis erleichtern. Drittens setzen wir uns dafür ein, dass Forschungsergebnisse schneller in die Wirtschaft übertragen werden. Wir werden Prozesse optimieren. Wir werden innovative Mechanismen einführen, um sicherzustellen, dass Forschungsergebnisse zügig in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umgewandelt werden können. Viertens wollen wir mit all den Maßnahmen auch den Beitrag des Transfers zur regionalen Wirtschaft steigern. Unser Bestreben ist es, den Beitrag des Transfers zur regionalen Wirtschaft spürbar zu erhöhen, indem wir gezielt Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen fördern und unterstützen. Und fünftens werden wir die Rahmenbedingungen für Transfers optimieren, indem wir administrative Hürden abbauen, Finanzierungswerkzeuge optimieren und ausbauen, Ressourcen bereitstellen und den Austausch zwischen Hochschule, Wirtschaft und anderen Akteuren fördern. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Diese fünf grundlegenden Ziele bilden das Fundament unserer Hochschul-Innovationsstrategie. Ich bin überzeugt davon, dass eine dynamische und effiziente Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und der Wirtschaft nicht nur die Innovationskraft in unseren Regionen stärken wird, sondern dass wir damit auch langfristig zu einer florierenden und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung beitragen werden. Die zentralen Ziele und Inhalte der strategischen Ansätze – sowohl bei der Digitalisierung als auch im Bereich Transfer – fließen in die Sächsische Hochschulentwicklungsplanung und in die entsprechenden Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ein. Das ist am Ende die Voraussetzung dafür, dass den Hochschulen die Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden können; denn das sind umfangreiche Aufgaben. Das sind Aufgaben, die über Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte gehen werden, und dafür sollen die Hochschulen selbstverständlich auch nachhaltig abgesichert, finanziert und zukunftssicher planbar ausgestattet sein. Forschung ist die Basis von Innovationsfähigkeit und damit von Innovationen und Fortschritt. Sie hat eine Schlüsselfunktion für die Wettbewerbsfähigkeit, für die technologische Leistungsfähigkeit ganzer Volkswirtschaften. In Sachsen wurde in den letzten Jahrzehnten Beeindruckendes aufgebaut. Aber die Forschungsinfrastrukturen bei uns in Sachsen haben ein solch hohes, mit internationalen Maßstäben messbares Niveau erreicht, dass wir uns heute den Fragen stellen müssen: Wo stehen wir? Wohin wollen wir? Worin liegen die Stärken? Wo gilt es, in Zukunft weiter zu investieren? Wie gelingt es, dieses hohe Niveau, das ich beschrieben habe, in unserer Forschungslandschaft nicht nur zu halten, sondern auch weiterzuentwickeln? Welche Herausforderungen müssen wir in Sachsen in vielversprechenden Zukunftsfeldern der Forschung meistern, um Entwicklungen national und international mitprägen zu können? Wie schaffen wir es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unsere Wissenschaftler in unseren Wissenschaftseinrichtungen herbeizuführen? Mit all diesen und vielen weiteren Fragen haben wir uns in den vergangenen zwei Jahren im Projekt „Weißbuch für die Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen“ auseinandergesetzt. Das ist ein extrem anspruchsvoller Beteiligungsprozess gewesen, der letztlich zu diesem Ergebnis, dem Weißbuch, geführt hat, das wir im vergangenen Monat am 10. November 2023 in Dresden der Öffentlichkeit vorstellen konnten. Einige von Ihnen waren anwesend. Wer das nicht ermöglichen konnte, der kann auf der Homepage des Ministeriums dieses Weißbuch abrufen und sich das Ergebnis dieses Prozesses anschauen. Unser Ziel war es, Forschung in Sachsen erstmals ganzheitlich zu betrachten. Ausgangspunkt war zunächst eine fundierte Analyse von Stärken und Schwächen der sächsischen Forschungslandschaft. Diese Analyse gibt einen zusammenfassenden Überblick über den aktuellen Istzustand und ermöglicht gleichzeitig ein Verständnis von Strukturen und Rahmenbedingungen der sächsischen Forschung. Wir haben im Rahmen dieser Analyse verschiedene Handlungsfelder identifiziert. Themen wie Inter- und Transdisziplinarität, Transfer, Internationalisierung, Sichtbarkeit und Vernetzung sind die großen Schwerpunkte, die hier als Herausforderung für die Landschaft in Zukunft identifiziert wurden. Parallel dazu – das dürfte Sie in diesem Hohen Haus besonders interessierten – wurde die aus Landesmitteln finanzierte Forschungsförderung, die sogenannte Titelgruppe 70, evaluiert und untersucht, und das Ergebnis ist beeindruckend. Es ist dabei nämlich herausgekommen, dass jeder Euro, der über diese Landesforschungsförderung, die ein sehr schlankes, ein sehr flexibles Instrumentarium ist, eingesetzt wird, zu drei Euro Drittmitteln führt. Das heißt, wir heben mit diesem Einsatz von Steuergeldern zusätzliche Ressourcen für unsere Forschung – ganz explizit in Sachsen – sehr schnell, flexibel und zielgerichtet. (Beifall bei der CDU) Der Weißbuchprozess selbst wurde im engen Austausch mit der Wissenschaftsgemeinschaft umgesetzt. Wir haben ganz verschiedene Formate durchgeführt – Onlinebefragung, Workshops, Konferenzen –, wir haben eine Plattform für einen breiten und offenen Dialog geschaffen. Indem wir viele Vertreter unterschiedlichster Bereiche, aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, in diesem Prozess mitgenommen haben, haben wir sichergestellt, dass möglichst vielschichtige Aspekte und Impulse aufgenommen werden konnten. Um auch einen Blick von außen zu bekommen – es ist immer schwierig, wenn man selbst im System ist, wenn man alles gut kennt und vielleicht zum Teil schon betriebsblind geworden ist –, haben wir eine hochrangige Expertenkommission von Experten außerhalb Sachsens eingesetzt, die diesen Prozess begleitet haben, die wertvolle Impulse und Anregungen gegeben haben, die wir dann in diesen Weißbuchprozess einfließen lassen konnten. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die an diesem Prozess mitgewirkt und uns unterstützt haben. (Beifall bei der CDU) Alle Analyseergebnisse, die vielfältigen Inputs und Impulse aus den Beteiligungsformaten mit der Gemeinschaft sind in die Erarbeitung des nun vorliegenden Weißbuchs eingeflossen. Alles in allem umreißen sie Grundsätze und Leitlinien des Weißbuchs, die ein Selbstverständnis von Forschung in Sachsen darstellen. Sie bilden aber vor allem einen flexiblen Handlungsrahmen, der auch Unbekanntes und Unvorhersehbares einschließt. Vor allem geben sie Orientierung bei zukünftigen forschungspolitischen Entscheidungen. Konkret geht es dabei um Grundsätze und Leitlinien, die zum Beispiel die Vielfalt der sächsischen Forschungslandschaft und vor allem – das ist ein sehr wichtiger Punkt – die Themenoffenheit als ganz besondere Stärke Sachsens hervorheben. Wichtig ist dabei, dass Forschungsthemen in keiner Weise vorgegeben werden, sondern im Dialog mit der Wissenschaftsgemeinschaft identifiziert und gestaltet werden sollen. Ohne Themen- und Technologieoffenheit wären im Freistaat beispielsweise Entwicklungen wie die Ansiedlung des Großforschungszentrums mit dem Schwerpunkt Astrophysik nicht möglich gewesen. Themenoffenheit ist der zentrale Anreiz für internationale Wissenschaftler, um sich identifizieren, einbringen und ihre Forschung hier durchführen zu können. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der in diesem Prozess herausgearbeitet wurde. Es geht darum, leistungsfähige Infrastrukturen im Bereich der Forschung zu schaffen, um sowohl im hochschulischen als auch im außeruniversitären Bereich das heute erreichte hohe Niveau halten und ausbauen zu können. Ein gutes Beispiel dafür ist die Mikroelektronik. Hier sind in Sachsen durch jahrzehntelange Investitionen, durch eine konsequente Investitionspolitik von Wirtschaft und Wissenschaft starke Strukturen entstanden. Dass geplante Industrieinvestitionen, wie sie jetzt im Raum stehen und wie wir sie in den letzten Monaten miteinander besprochen haben – Globalfoundries, Bosch, Infineon, auch TSMC –, sich mit diesem Standort auseinandersetzen, hat sehr viel damit zu tun, dass leistungsfähige Forschungsstrukturen in den letzten Jahrzehnten gleichzeitig mitgewachsen sind und durch diese großen Player genutzt werden können, die darauf angewiesen sind, dass Innovationen und neue Produkte entstehen, dass sie ihre Produktionen und Investitionen refinanzieren können und dann langfristig an den Standorten erfolgreich sein können. Bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau starker Forschungsstrukturen werden wir alle die Möglichkeiten nutzen, die uns an die Hand gegeben sind. Wir werden insbesondere die Förderinstrumentarien im Bereich der Forschung, auch EFRE und ITF, nutzen und damit die Strahlkraft und Schlagkraft der sächsischen Forschung im internationalen Kontext weiter erhöhen. Die Grundsätze in diesem Weißbuch thematisieren die Wichtigkeit von Kooperationen, von Vernetzung und von Interdisziplinarität bei der Bewältigung der immer komplexer werdenden Fragestellungen in der Forschung, sei es bei der Bewerbung im Rahmen der großen koordinierten Programme bei der DFG, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, bei der Exzellenzstrategie, bei Forschungsverbünden oder auch bei den europäischen Forschungspartnerschaften. Außerdem bedarf es immer mehr eines wechselseitigen Zusammenwirkens unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen. Wir sehen zum Beispiel ganz große Potenziale in neuen Co-Kreationen, zum Beispiel mit unseren Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Forschung in interdisziplinären Teams bekommt dabei einen immer höheren Stellenwert. Auch die geisteswissenschaftlichen Disziplinen haben ein enormes Potenzial, zur Wertschöpfung, zu neuen Geschäftsmodellen und zu innovativen Ideen beizutragen. Wir können so stolz darauf sein, dass wir in Sachsen alles haben. Wir haben Technologie, wir haben die Geisteswissenschaften – und das miteinander stärker zu verschränken, ist die große Herausforderung. Das Weißbuch enthält außerdem verschiedene Leitlinien, die den wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen als einen zentralen Impuls- und Ideengeber für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik beflügeln und die damit verbundene gesellschaftliche Verantwortung deutlich machen sollen. Hier ist das Verständnis eines weiten Transferbegriffs oder die Stärkung bestehender Transferstrukturen genauso essenziell wie das Mindset von Forschung und Transferaktivitäten schon bei der Initiierung von Projekten mitzuberücksichtigen. Wir müssen von Anfang an mitdenken, was möglicherweise auch im Bereich des Transfers, der Ausgründung, der Übergabe von Know-how in Unternehmen und Wirtschaft erfolgen kann. Die Leitlinien zeigen uns Wege auf, wie wir die Digitalisierung methodisch und strukturell mitgestalten wollen. Ein Beispiel dafür ist das Forschungsdatenmanagement, mit dem wir Vorreiter in Deutschland sein und im Rahmen der Initiative „Nationale Forschungsdateninfrastruktur“ bleiben wollen. Wir werden einen ganz entscheidenden Beitrag zur Erschließung von Datenbeständen aus der Forschung für das gesamte Wissenschaftssystem liefern, indem wir die Prozesse strukturieren, verstetigen und nachhaltig umsetzen wollen. Schließlich zeigen uns die Leitlinien, wie wir die Vielfalt und die Exzellenz der sächsischen Wissenschaftslandschaft noch sichtbarer machen können. Ein ganz wesentlicher Punkt, der in diesem Prozess deutlich geworden ist, betrifft, ist die Sichtbarkeit all dessen, was wir in Sachsen haben. Wir haben über 60 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, so viele Hochschulen, so viele herausragende exzellente Projekte. Aber die Welt muss davon auch erfahren. Die Welt muss sehen, was wir alles haben, damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Studenten aus der ganzen Welt zu uns kommen und sagen: Ich will in Sachsen meine Zukunft schmieden. Ich will dazu beitragen, dass dieser Freistaat Sachsen erfolgreich wird. Ich will zur Lebensqualität und zum Fortschritt der gesamten Welt etwas beitragen können. (Beifall bei der CDU) Das tun wir mit der Kampagne SPIN2030, die wir auf den Weg gebracht haben, die das Wissenschaftsland Sachsen beleuchten soll, die Sachsen bekannter machen soll, die aber vor allem im internationalen Bereich zeigen soll, welch hervorragende Wissenschaftslandschaft wir hier haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Intelligenz, Forschungsdrang und Neugier auf das Unbekannte sind die Ressourcen, die wir hier in Sachsen haben, die wir reichhaltig und vielfältig bei uns vorfinden und die uns zur Verfügung stehen. Wissenschaftliche und technologische Entwicklungen auf der anderen Seite schreiten immer schneller voran. Die Innovationszyklen verdichten sich immer mehr. Während früher zwischen den technologischen und industriellen Revolutionen Jahrzehnte gewesen sind, reden wir heute von Jahren. Dieser Prozess wird sich beschleunigen. Als Freistaat und als Gesellschaft sind wir darauf angewiesen, nicht nur nicht den Anschluss an diese Entwicklungen zu verlieren, sondern wir müssen diese Entwicklungen mitbestimmen. Wir müssen im Interesse unserer Generation und im Interesse kommender Generationen ein führender Innovationsstandort bleiben. Eine gute Grundlage dafür ist unsere Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Mit den heute von mir vorgestellten Maßnahmen werden wir Sachsen zukunftsfest machen. Wir werden dafür sorgen, dass nicht nur die klügsten Köpfe hierbleiben, sondern dass auch kluge Köpfe aus aller Welt zu uns kommen und mit uns gemeinsam an einer guten Zukunft unserer Heimat arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke Herrn Staatsminister Gemkow für seine Fachregierungserklärung. Wir kommen nun zur Aussprache. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion. Das Wort erteile ich Herrn Kollegen Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Wissenschaftsland Sachsen – Transformation und Innovation“, so lautet der Titel der heutigen Fachregierungserklärung der schwarz-rot-grünen Regierung Kretschmer. Transformation und Innovation – das sind zwei schöne Begriffe für die Wissenschaft. Aber was bedeuten Transformation und Innovation eigentlich? Transformation bedeutet schlicht Umwandlung oder Umformung. Wir kennen das alle aus dem Alltag. Wenn wir unser Handy laden, wandeln wir die Netzspannung in die Gerätespannung um. Doch so nützlich und harmlos, wie diese Transformation im Alltag ist, umso einschneidender kann die Transformation in anderen Bereichen sein, zum Beispiel in der Wirtschaft, in der Energie, in der Gesellschaft, um nur einige zu nennen. Ebenso verhält es sich mit der Innovation. Es kommt dabei auf die Sichtweise an. Ich möchte Ihnen drei Beispiele geben. Erstens. Der Ingenieur versucht mit Innovation das Bestehende – das Alte, wie Sie sagen würden – immer ein Stück weiterzuentwickeln, zu verbessern, etwas Neues hinzuzufügen. Zweitens. Der Bricoleur, umgangssprachlich der Bastler, improvisiert und würfelt zufällig und kann doch recht kreativ Dinge zusammenstellen. Dass so durchaus Innovationen entstehen können, wissen zumindest die ehemaligen DDR-Bürger unter uns. Drittens. Als Letztes haben wir den Disrupteur, den Störer. Er lehnt alles Bestehende ab, zerstört dieses und ersetzt es durch etwas völlig anderes. Ich bin mir nicht sicher, welche Sichtweise auf Innovation Sie übernehmen wollen. Wir als AfD wollen die Zukunft Sachsens als Ingenieure gestalten. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren! Noch sind die sächsischen Hochschulen Nachwuchsschmieden für Ingenieure und Naturwissenschaftler. Immerhin 40 % aller Studenten waren 2022 in diesen beiden Fächergruppen immatrikuliert. Wenn ich mir die Zahlen genauer anschaue, sehe ich allerdings einen bedenklichen Trend. Erstens. Die Studienanfängerzahlen in Sachsen sind insgesamt rückläufig. Das muss nicht unbedingt schlecht sein. Aber die Zahlen sinken eben auch in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern. Während vor 10 Jahren noch knapp 3 000 neue Studenten ein naturwissenschaftliches Studium in Sachsen begannen, waren es im Wintersemester 2022/2023 nur noch 1 650. Das ist fast eine Halbierung. Bei den Ingenieuren sieht es nicht viel besser aus. Rund 5 800 junge Menschen haben 2012 ihr Studium auf diesem Gebiet begonnen. 2022 waren es nur noch knapp 4 800. Das sind bereits 20 % weniger. Dieser negative Trend, meine Damen und Herren, ist mit Blick auf die Innovationsfähigkeit im Freistaat und auf seine zukünftige Rolle als Technologiestandort besorgniserregend. Damit komme ich zu zweitens. Während die Studentenzahlen insgesamt sinken, steigt die Zahl der ausländischen Studienanfänger weiter an. Noch vor 10 Jahren begannen 1 000 ausländische Studenten ein Ingenieurstudium in Sachsen. Heute sind es knapp 1 600. Das ist ein Anteil von 33 % aller Studenten in den Ingenieurwissenschaften. Im Übrigen kommen die meisten ausländischen Studenten aus Asien, aus Indien oder China. Prinzipiell ist das zunächst kein Problem. Doch die meisten dieser Absolventen kehren nach dem Studium in ihr Heimatland zurück. Einige forschen und promovieren vielleicht noch in Sachsen, aber nehmen dann ihr Know-how mit in ihre Heimat. Das ist ein Problem. Wir können es uns einfach nicht leisten, die ganze Welt quasi kostenlos auszubilden und dann zuzusehen, wie unsere Bildungsinvestitionen ins Ausland gehen. (Beifall bei der AfD) Sachsen muss gerade für ausländische Absolventen wieder so attraktiv werden, dass Top-Wissenschaftler an unseren sächsischen Hochschulen weiterforschen, so attraktiv, dass ausgebildete Ingenieure in sächsischen Unternehmen weiterarbeiten und Sachsen zu ihrem Lebensmittelpunkt machen wollen. Das sind die ausländischen Fachkräfte, die Sachsen wirklich braucht. (Beifall bei der AfD) Das wäre eine sinnvolle Alternative zu Ihrem Märchen von der Fachkräftezuwanderung. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Mit Blick auf die Zukunft müssen wir unsere eigenen Landeskinder, gerade aus den strukturschwachen Regionen, viel stärker in den Blick nehmen und fördern. Wir müssen sie dazu motivieren, ihre Zukunft hier in Sachsen mitzugestalten. Dazu gehört es beispielsweise, das Interesse an Mathematik, an Naturwissenschaften, Informatik und Technik frühzeitig und dauerhaft bei Kindern zu wecken. Ihre Kürzungen im Schulstundenplan, Herr Piwarz, gerade im Fach Mathematik, bewirken da das Gegenteil. (Staatsminister Christian Piwarz: Wo haben wir sie denn gekürzt, Herr Urban? Das stimmt doch überhaupt nicht, was Sie gesagt haben!) Nur, wenn auch die Zeit vorhanden ist, komplexe Dinge tatsächlich zu verstehen, knifflige Aufgaben und Stoffgebiete ausreichend zu üben, wird ein dauerhaftes Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit entwickelt. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach Vorschläge für eine gute Bildung und eine Stärkung der MINT-Fächer in unseren sächsischen Schulen gemacht. „Grundlagenfächer wie Mathematik stärken“, „Leistungsrückstände nach Corona aufholen“, „Bildungsinflation stoppen“, „Oberschulen stärken“: Sie haben alles bisher abgelehnt. Wir sagen: Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Wenn wir wollen, dass Sachsen ein Land der Wissenschaft, der Innovation und des Fortschritts bleibt, dann müssen wir unseren Kindern in unseren Schulen das Rüstzeug für diese Zukunft geben. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ansiedlung von großen Forschungsunternehmen und -einrichtungen hier in Sachsen ist sicherlich wichtig und zukunftsweisend. Aber man darf nicht nur Großprojekte, subventioniert mit vielen Steuermilliarden, ansiedeln, sondern man muss auch Arbeitsplätze in der Region schaffen, und zwar für die Menschen, die dort wohnen. Das Deutsche Zentrum für Astrophysik, das in der Lausitz entstehen soll, ist dafür ein anschauliches Beispiel. In den nächsten drei Jahren soll zunächst die Gründung dieses Astrozentrums vorbereitet werden. Dafür stellt der Projektleiter ein eigenes 60-köpfiges Team zusammen. Die meisten sollen nicht aus der Lausitz kommen. Es heißt, man bräuchte erfahrene Kollegen, auch solche, die bereits pensioniert sind. Wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht von Astrophysikern, es geht vielmehr um Fachkräfte für Administration, Finanzen und Personalmanagement. Die findet man nicht in Bautzen und Görlitz? Nicht einmal in ganz Sachsen? Zu Recht muss man sich fragen, wie viele der geplanten 1 000 Mitarbeiter bis 2038 tatsächlich aus der Region gewonnen werden. Herr Kretschmer, Sie setzen jetzt auf Zuwanderung in die Regionen. Derzeit schaffen Sie es nicht einmal, Lehrer oder Ärzte in die Regionen zu bringen. Ich bin gespannt, wie Ihnen das mit dem Zentrum für Astrophysik gelingen wird. Wenn wir schon in der Lausitz sind, sind wir natürlich wieder beim Stichwort Transformation. Der komplette Umbau der Energiewirtschaft und der Ausstieg aus Kohle und Atom – das ist ein fataler Alleingang Deutschlands. Auch Sie, Herr Kretschmer, haben diesen Ausstieg mit beschlossen und mitgetragen. Nun, seit die Meinungsumfragen in Deutschland für die Kernenergie sind, sprechen Sie seit ein paar Monaten von der Zukunft der Kernenergie und der Technologieoffenheit; mehr noch, zur deutschen Energiewende verkünden Sie pathetisch: „Wir“ – das heißt, Deutschland – „sind die Falschfahrer, nicht die anderen.“ Mit Verlaub, Herr Kretschmer, diese Show können Sie steckenlassen. Die glaubt Ihnen niemand mehr. (Beifall bei der AfD) Sie und Ihre Fraktion hatten mehr als einmal die Gelegenheit, sich klar zur Technologieoffenheit zu bekennen, und zwar im Bereich der Energie und damit zur Zukunft der Kernenergie in Deutschland. Sie haben alle unsere Vorschläge zur Forschung, zur Förderung, zur Weiterentwicklung der Kernenergie abgelehnt. Erst Ende Mai haben Sie gegen unseren Antrag „Deutschland steht zur Kernenergie“ gestimmt. Stattdessen haben Sie sich immer wieder hinter dem Atomausstiegsgesetz Ihrer CDU-Regierung versteckt, das Sie selbst mitbeschlossen haben. Das ist unehrlich, das ist feige! (Beifall bei der AfD) In Talkshows heiße Luft ablassen, aber hinter den Kulissen die grüne Energiewende weiter vorantreiben – so sieht die Technologieoffenheit von Ihnen, Herr Kretschmer, aus. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen wir noch einmal auf den Ingenieur vom Anfang meiner Rede zurück, den Ingenieur, der Innovationen als Weiterentwicklung, als Verbesserung, als Neuhinzufügen versteht. Solche Ingenieure gibt es in Sachsen. Das Problem ist nur, dass unsere Ingenieure von der Politik reglementiert und missbraucht werden. Ein Beispiel ist die Transformation der Automobilindustrie. Mit aller Macht wurde die Automobilindustrie in Deutschland von den GRÜNEN, von der SPD und von der CDU dazu gedrängt, den Verbrennungsmotor abzuschaffen. Stattdessen trieben Politiker wie Sie, Herr Kretschmer, die Unternehmen dazu, E-Autos zu bauen; und zwar ohne sich vorher über Rohstoffe, Energie, Gefahren oder selbst um die nötige Infrastruktur Gedanken zu machen – aber Hauptsache Sie konnten schön im grünen Strom mitschwimmen. Warum nutzen wir nicht die Forschung und Entwicklung aus Sachsen zur Weiterentwicklung des Erfolgsmodells Verbrennungsmotor? Warum unterstützen Sie so halbherzig die Entwicklung und den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen? Unternehmen aus Chemnitz, aus Dresden, die TU in Freiberg – überall haben wir hervorragende Wissenschaftler und Ingenieure mit marktreifen Technologien sitzen. Warum also einen funktionierenden Antrieb nicht weiterentwickeln, etwas Neues hinzufügen? „Nicht der Antrieb, sondern der Treibstoff ist die Lösung“, so der Geschäftsführer des Chemieanlagenbaus Chemnitz in Bezug auf synthetisches Benzin. Natürlich brauchen wir zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe günstigen Strom, sonst lohnt sich das Ganze weder für die Unternehmen noch für die Bürger. Der Strom ist aber mittlerweile in Deutschland so teuer, dass wir vom Stromexporteur zum -importeur geworden sind. Nun stellen Sie sich vor, wir hätten allein für diese Technologie der synthetischen Kraftstoffe die Kernkraft noch zur Verfügung! Wir könnten tatsächlich preiswerten Wasserstoff als Vorstufe für synthetisches Benzin produzieren und einen Großteil der bestehenden Automobilflotte sofort klimafreundlich machen. Leider fehlt Ihnen dazu bisher der politische Wille. Wir sagen, Sachsen war ein Automobilland und Sachsen soll ein Automobilland bleiben. Beenden wir deshalb die einseitige politische Fixierung auf die Elektromobilität! Geben wir unseren Hochschulen, unseren Unternehmen und unseren Ingenieuren die Freiheit zur Innovation, auch im Bereich Verbrennungsmotoren, auch im Bereich synthetische Kraftstoffe! (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die sächsische Regierung kümmert sich aber nicht nur um politisch gelenkte technologische Transformationen. Bestimmte politische Strömungen auch in dieser Regierung wollen Transformationen auf einer ganz anderen Ebene. Unsere Gesellschaft soll transformiert werden, und zwar gegen den Willen der überwiegenden Mehrheit der Bürger. Wissenschaftliche Grundlagen der Biologie, übrigens auch eine Naturwissenschaft, werden über den Haufen geworfen. Mann und Frau werden ihres Geschlechts beraubt. (Widerspruch bei den LINKEN) Jeder kann sich entscheiden, was er sein möchte, das Ganze sogar amtlich bestätigt. Die Sprache wird ideologisch aufgeladen. Grammatik und Rechtschreibung werden ignoriert, sogar ganz offiziell von den obersten staatlichen Einrichtungen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat aber jetzt nichts mit Biologie zu tun!) Nur zur Klarstellung: Im Unterschied zur Genderideologie ist die Geschlechterforschung wirklich Wissenschaft. Geschlechterforschung, also die wissenschaftliche Betrachtung und Erforschung der Unterschiede von Männern und Frauen, gehört richtigerweise auch zum Wissenschaftsland Sachsen. Beispielsweise gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen hinsichtlich Krankheitssymptomen oder der Wirkung von Medikamenten. Auch bei Zukunftstechnologien, wie beispielsweise der Entwicklung künstlicher Herzen wird bisher vor allem auf die männliche Anatomie fixiert. Aber es ist eben keine Wissenschaft, wenn biologische Tatsachen mit ideologischen Hirngespinsten einiger weniger außer Kraft gesetzt werden sollen. Es ist eben keine Wissenschaft, wenn an der TU Dresden Symposien wie „Queere KI – zum Coming-out smarter Maschinen“ stattfinden, in denen man sich dann mit „nicht vorhandenen Möglichkeiten für Trans- und Interpersonen, sich außerhalb heteronormativ binärer Muster zu identifizieren“ beschäftigt. Es ist auch keine Wissenschaft, wenn an dieser Hochschule Workshops zur Selbstbehauptung Trans-, Inter-, nicht binärer und Genderpersonen angeboten werden, in denen man sich über die Ansprache mit falschen Pronomen oder der Frage, welche Toilette man noch besuchen soll, auseinandersetzt. An der TU Dresden! Herr Gemkow, ich muss Sie ernsthaft fragen: Ist das die Exzellenzforschung, die das Wissenschaftsland Sachsen in die Zukunft tragen soll? (Beifall bei der AfD) Herr Gemkow, soll diese kleine Gruppe von Ideologen, die sich über alle anderen hinwegsetzt, unser Aushängeschild für die Wissenschaft in Sachsen sein? Wir wollen das definitiv nicht. Keine Genderideologie an unseren sächsischen Hochschulen! (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu guter Letzt möchte ich noch eine Transformation ansprechen, die ebenso alle Bürger betrifft und die, wenn sie überlegt durchgeführt wird, sehr wohl Verbesserungen und Erleichterungen mit sich bringen kann: die digitale Transformation. Verwaltungsvorgänge durch digitale Akten vereinfachen, digitale Behördengänge für Bürger oder schnelle und zuverlässige Internetverbindungen in ganz Sachsen. Das sind Verbesserungen, die wir dringend brauchen. (Beifall bei der AfD) Ja, auch in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können digitale Lösungen helfen, zukunftsfähig zu sein. Auch hier gilt es, die Sichtweise des Ingenieurs einzunehmen. Erstes Beispiel ist die Schule. Es ist eine sinnvolle Erweiterung der Bildung, durch die Bereitstellung digitaler Möglichkeiten den Unterrichtsstoff zu ergänzen, Dinge anzuwenden oder erlerntes Wissen zu festigen. Dagegen fehlende Lehrkräfte durch digitale Lerneinheiten zu ersetzen, ist keine sinnvolle Transformation. Zweites Beispiel ist die Wissenschaft. Virtuelle Modelle und Simulationen, robotergestützte Systeme oder die KIbasierte Auswertung großer Datenmengen – das bringt Forschung und Entwicklung schneller voran. Dagegen dürfen wir die Datensicherheit, den Datenmissbrauch oder die Datenmanipulation nicht aus dem Blick verlieren. Am Ende muss immer der Mensch die Kontrolle behalten, auch wenn er Fehler macht, denn daraus lernen wir. Das eigene Denken kann uns auch in Zukunft keine Maschine, keine digitale Lösung und auch keine künstliche Intelligenz abnehmen. Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen steht seit Jahrhunderten für Wissenschaft, für Forschung und Innovation. Mit der 1765 in Freiberg gegründeten Bergakademie wollte die sächsische Regierung seinerzeit die Wirtschaft mit der Nutzung heimischer Rohstoffe ankurbeln. Heute ist die TU Freiberg die älteste montanwissenschaftliche Hochschule der Welt. 1930 wurde eines der ersten leistungsstarken Pumpspeicherkraftwerke der Welt in Niederwartha bei Dresden in Betrieb genommen. Ein funktionierender Großspeicher für Elektroenergie schon vor 100 Jahren! 1937 entwickelte Manfred von Ardenne das erste Rasterelektronenmikroskop. Das ist heute nicht mehr wegzudenken aus den Naturwissenschaften und der Medizin. Und wo steht das Wissenschaftsland Sachsen in der Zukunft? Wir sehen Sachsen als Land der Technologiefreiheit. Wir sehen Forscher, die sich nicht politisch unterwerfen müssen. Wir sehen Ingenieure, die ohne ideologische Beschneidung zukunftsfähige Produkte entwickeln. Wir sehen Sachsen als weltweit gefragten Standort einer freien Wissenschaft und freier innovativer Unternehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war für die AfDFraktion Kollege Urban. Jetzt folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Fritzsche.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Herr Urban: Natürlich ist Sachsen das Land der Ingenieure, aber der verengte Blick auf die Ingenieurwissenschaften unter der Überschrift „Wissenschaftsland Sachsen“ ist nicht sachgerecht. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Was ist denn mit der Medizin? Was ist denn mit der Biologie? Was ist denn mit der Geografie? (Jörg Urban, AfD: Naturwissenschaften!) Was ist mit anderen Fächern? Was ist mit der Geisteswissenschaft? Ist das alles nichts wert? Nicht erst seit gestern oder vorgestern reden wir über Themen wie soziale und gesellschaftliche Innovation. Auch das sind Themen, denen sich die Forschung zuwenden muss und das aus guten Gründen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Vielleicht sollten Sie als AfD-Fraktion überlegen, die verantwortlichen Fachsprecher hier wieder zu Wort kommen zu lassen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Widerspruch von den LINKEN) Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow! Vielen Dank für Ihre Fachregierungserklärung. Diese war inhaltsreich und hat mit deutlichen Worten auf einige der Herausforderungen und Erfordernisse hingewiesen, vor denen unser sächsisches Wissenschaftsland in Zukunft stehen wird. Aus meiner Sicht haben Sie das anschaulich dargestellt. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Sachsen ist ein Land der Wissenschaft und bietet ideale Voraussetzungen, um Forschung und Wissenschaft zu betreiben. Wir sind aber nicht nur ein erstklassiges Forschungsland. Unsere Universitäten und Hochschulen bieten auch ideale Voraussetzungen für Studentinnen und Studenten von hier und aus aller Welt. Stillstand ist Rückschritt. Oder – wie Grönemeyer gesungen hat –: Stillstand ist der Tod. Dies gilt in besonderem Maße für Wissenschaft und Forschung. Fortschritt und Innovation sind ihnen dabei ebenso immanent wie stetiger Umbau, Weiterentwicklung oder Transformation. Diese setzt, neben den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ohne deren Engagement, Kreativität, Leistungsbereitschaft und Innovationsgeist sich nichts im Wissenschaftsbereich bewegen würde, auch die Politik in eine besondere Verantwortung. Im Freistaat Sachsen sind wir dieser Verantwortung unter Führung der Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf, Georg Milbradt und Stanislaw Tillich mit großer Weitsicht gerecht geworden. Auch heute, mit Michael Kretschmer an der Spitze, steht der Freistaat Sachsen mehr denn je für Innovationsfreude und gute Rahmenbedingungen für Forschung und Wissenschaft. (Beifall bei der CDU) Die sächsischen Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister haben in den vergangenen 33 Jahren bei ihren Entscheidungen zumeist eine glückliche Hand bewiesen, und es waren wahrlich auch schwierige und schwere Entscheidungen zu fällen. (Beifall bei der CDU) An dieser Stelle geht ein aufrichtiger Dank an Hans Joachim Meyer, Matthias Rößler, Barbara Ludwig, EvaMaria Stange und Sabine von Schorlemer. (Beifall bei der CDU) Heute stehen wir in der politischen Verantwortung, die Weichen so zu stellen, dass auch in Zukunft Spitzenforschung in Sachsen möglich ist und die akademische Ausbildung weiterhin in hervorragender Qualität stattfinden kann. Der effiziente Studienaufbau, verbunden mit guter Betreuung der Studierenden, sowie die gute Ausstattung unserer sächsischen Hochschulen mit modernsten Laboren, Bibliotheken und Arbeitsplätzen sprechen hierbei für sich. Damit dies so bleibt, haben wir in dieser Legislaturperiode bereits viele Dinge auf den Weg gebracht, um die Hochschulen und den Forschungsstandort Sachsen weiter zu stärken. Die Bewältigung der Auswirkungen der Coronapandemie an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch besondere Unterstützungsleistungen für die Digitalisierung oder die zusätzliche Unterstützung an die Studentenwerke, die weitere Unterstützung der Spitzenforschung an den außeruniversitären Forschungsinstituten ebenso wie an den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die Novelle unseres Sächsischen Hochschulgesetzes sind dabei nur einige Schlagworte. Wir setzen als Freistaat Sachsen ganz bewusst auf die Freiheit von Forschung und Wissenschaft als Antriebsmotor für Innovation und Fortschritt in unserem Land. Ein aktuelles und zentrales Thema ist dabei die Umwandlung der Berufsakademie Sachsen in eine Duale Hochschule. Die Zahl der Studentinnen und Studenten, die sich für ein duales Studium mit einem Praxisanteil entscheiden, steigt seit Jahren. Diesen Trend wollen wir aufgreifen und in der Fläche akademische Ausbildungen möglich machen. Das ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein gutes und starkes Signal an die Wirtschaft. (Beifall bei der CDU) Mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie zu einer Dualen Hochschule setzen wir zudem ein zentrales hochschulpolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Geplant ist – das hörten wir bereits –, dass die Duale Hochschule am 1. Januar 2025 ihren regulären Betrieb aufnimmt. Wir befinden uns dabei auf einem guten Weg. Die Coronapandemie hat gezeigt, wie wichtig die digitale Ausstattung unserer universitären Einrichtungen und unserer Forschungseinrichtungen ist. Der Minister ist in seiner Rede ausführlich darauf eingegangen. In der Lehre ist aus meiner Sicht darauf zu achten, dass diese wann immer möglich in Präsenz stattfindet; denn Forschung und Wissenschaft lebt im Studium vom direkten Austausch und persönlichen Begegnungen. Im Doppelhaushalt 2023/24 haben wir Mittel zur Verfügung gestellt, um insbesondere den Bereich der Forschungsdigitalisierung weiter zu fördern. Dies ist eine Grundvoraussetzung, um exzellente Bedingungen für Forscherinnen und Forscher zu schaffen und Spitzenforschung in Sachsen weiter zu ermöglichen. Dass Spitzenforschung in Sachsen möglich ist, haben die Erfolge unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den vergangenen Jahren gezeigt. Wir fördern dies insgesamt mit mehr als 4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025. Mit der Initiative SPIN2030 werden diese Erfolge international sichtbar, und der Standort Sachsen wird wahrnehmbar und attraktiver. Damit sich die Forscherinnen und Forscher ihrer Arbeit widmen können, benötigt es Menschen im Forschungsmanagement und in der Verwaltung, die ihnen den Rücken freihalten. Sie unterstützen die Forscherinnen und Forscher, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, innovative und interdisziplinäre Wachstumsfelder zu erschließen und die Forschungen in diesen Gebieten nachhaltig zu fördern. Sie verantworten vielfältige Aufgaben, beispielsweise die Entwicklung von strategischen Prozessen, die Durchführung von Workshops, die Erschließung von Fördermitteln. Sie unterstützen die Forscherinnen und Forscher bei Veranstaltungen. Sie sind für die Vernetzung verantwortlich – schlechthin, sie sind das Rückgrat unserer Forscherinnen und Forscher. Wir müssen in Zukunft ein Augenmerk darauf richten, denn dieser Bereich und die Arbeit der Angestellten im Forschungsmanagement werden bisher von vielen unterschätzt und dieser Bereich wird immer anspruchsvoller. Mit wachsenden Forschungsbudgets muss auch die Forschungsverwaltung in personeller Ausstattung und Qualifikation mithalten. Abschließend möchte ich allen danken, die ihren Beitrag für das Wissenschaftsland Sachsen leisten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Wir kommen jetzt zum nächsten Redebeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE wird jetzt Herr Kollege Nico Brünler das Wort ergreifen; bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Staatsminister! Ich möchte gern auf einige grundsätzliche Fragen zum Thema Transformation und Innovation eingehen. Sie haben vorhin die Digitalisierungsstrategien in Ihrem Hause selbst kurz angerissen. Die in der Vision 2030 vorgegebenen Ziele sind vernünftig. Niemand bei Verstand kann gegen Netzwerkinfrastrukturausbau, sichere Informationsverarbeitung, digitale Verwaltung, Barrierefreiheit und interdisziplinäre Zusammenarbeit sprechen. An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass Sie in Ihrer Rede vorhin die Open-Access-Agenda angekündigt haben, die in Ihrer Digitalisierungsstrategie prominent platziert ist. Zu Deutsch: Was öffentlich finanziert wird, muss auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Die LINKE kann dieses Mal ausdrücklich befürworten: Wissenschaft als Wettbewerb, falsifizierbare Aussagen, brauchen nichts so dringend wie Transparenz. Ich hoffe, dass die Umsetzung konsequenter als die Open-SourceStrategie der Staatsregierung allgemein und in der Verwaltung ist. Die von Ihnen vorgelegte Strategie zur Digitalisierung der Hochschulbildung macht bei den Herausforderungen, vor allem akteurseitig, Schwächen fest, was den Einsatz digitaler Lernmittel usw. angeht. Diesbezüglich kann man nicht jede und jeden zum Jagen tragen. Vonseiten der Hochschulen müssen aber die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, und damit kommen wir zum Haken an der Sache. Konkrete Digitalisierung muss sowohl mit Software, Hardware und Personal untersetzt sein, das heißt: Es kostet Geld. Ja, Sachsen nutzt die Entlastung des Bundes bei der Finanzierung des BAföG für Investitionen. Der Bund spielt generell in der Hochschulfinanzierung eine immer weiterwachsende Rolle. Nun sind wir als LINKE schon länger der Auffassung, dass hier bundesweit mehr Einheitlichkeit überhaupt nicht schaden würde – aber doch bitte nicht, weil die Länder dazu finanziell nicht willens oder nicht in der Lage sind. Es ist gut und richtig, Fördermittel von Bundesund europäischer Ebene abzugreifen. Auch bei den Landesmitteln muss die sächsische Hochschullandschaft jedoch auskömmlich und langfristig planbar ausfinanziert sein, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Nun zum Bereich Kooperation mit der Wirtschaft: Im Hochschulbarometer sehen Direktoren und Präsidenten die Unabhängigkeit ihrer Hochschulen bei Unternehmenskooperationen weitestgehend gewahrt. Sie bescheinigen den Unternehmen einen fairen und in wissenschaftlichen Regeln entsprechenden Umgang bei Kooperationen. Versuche, wissenschaftliche Veröffentlichungen zu steuern oder Forschungsergebnisse zu beeinflussen, sind die Ausnahme. Dies sollte allerdings an keiner Stelle zum Zurücklehnen führen. Die Freiheit in Wissenschaft und Lehre ist ein sehr hohes Gut. Schon der Anschein, dass wirtschaftliche Einflussnahme auf den Wissenschaftsbetrieb stattfindet, muss dringend vermieden werden. Es braucht auch hier größtmögliche Transparenz. Was mit öffentlichem Geld an Hochschulen getan wird, muss für die Bürgerinnen und Bürger verständlich, nachvollziehbar und ersichtlich sein. Das bedeutet für uns: Offenlegung von Kooperationspartnern und Transparenz bei Vertragsinhalten. Sie sprachen vorhin GlobalFoundries, Infineon und TSMC an. Selbstverständlich sollte man Synergieeffekte solcher Ansiedlungen für und mit dem akademischen Forschungsbereich nutzen. Das gilt aber nicht nur für die Ansiedlung finanzstarker Großunternehmen, sondern muss insbesondere auch für sächsische KMU gelten. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass staatliche Bildungseinrichtungen weder die Ausbildungsbetriebe noch die ausgelagerten Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Großkonzernen sind und dies auch nicht werden sollen. (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Der Wert der Universität als Ort der humanistischen Bildung bemisst sich nicht allein an ihrer Verwertbarkeit. Wir begrüßen – trotz allem – die Weiterentwicklung der Sächsischen Berufsakademie zur Dualen Hochschule, welche eine besondere Scharnierfunktion auch in Bezug auf den Fachkräftebedarf sächsischer Unternehmen spielen kann und wird. Wir sagen allerdings auch ganz klar, dass das keine „Hochschule light“ werden darf. Die Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule muss zwingend auch in Bezug auf die Löhne bei Lehrkräften und Mitarbeitenden und in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte von Studierenden und Lehrenden den Standards im Hochschulbereich entsprechen. Es ist nicht damit getan, dass die Art der Abschlüsse angeglichen wird. Die Unternehmen und Einrichtungen vergüten die Studierenden zudem höchst unterschiedlich. Sehr häufig wird nur die Mindestvergütung von 440 Euro gezahlt. Wenn die Mindestvergütung bei einer Berufsausbildung jedoch höher als bei einem dualen Studium liegt, dann wird die Duale Hochschule schwerlich attraktiv sein. Lassen Sie mich noch kurz zur Hochschulinnovationsstrategie kommen. Ja, in der Kundenbeziehung zwischen Unis und Unternehmen bei Forschungsaufträgen sehen in Deutschland nur zwei von drei Hochschulleitern Einflussnahme durch das beteiligte Unternehmen. Ich sage das nicht, um Unternehmen per se zu verteufeln. Sie handeln im Rahmen der Interessen, die sie in unserem Gesellschaftssystem wahrnehmen. Worum es uns aber im Kern politisch gehen sollte, ist ein transparentes System, sowohl im Wissenstransfer von Grundlagenforschung zu anwendungsorientierter Forschung als auch im Wissenstransfer von anwendungsorientierter Forschung zur konkreten Produktentwicklung. Dass es keine europäischen Unternehmen wie Microsoft, Google und Apple gibt, hat nichts mit den Wild-West-Geschichten von Tüftlern in kalifornischen Garagen zu tun, sondern mit einem hocheffizienten System, in dem in den Bereichen des Wissenstransfers und der Gründungsunterstützung gearbeitet wird. Angesichts der Aufgaben, die sowohl im Bereich des sozialökologischen Umbaus als auch im hochlaufenden Wettbewerb um Marktanteile in KI und Biotechnologie vor uns liegen, ist es richtig, hierfür politische Rahmenbedingungen zu schaffen und gute Forschung in gute Realität umzusetzen. Der Transferprozess von hochschulpolitischem Know-how in praktische Anwendung braucht eine strategische Begleitung und ein stimmiges Konzept, das in den nächsten Monaten erstellt werden soll. Zu bedenken ist dabei, dass Unternehmensausgründungen nachhaltig unterstützt werden müssen. Eine Förderung zum Start einer Ausgründung ist nicht immer der Weisheit letzter Schluss. Lassen Sie mich diesbezüglich mit einer Debatte schließen, die wir hoffentlich im Anschluss an diese heutige Diskussion in Zukunft öfter führen werden. Man kann bei strategisch wichtigen Investitionen in durch staatliche Mittel erforschte Technologien auch ruhig einmal über eine öffentliche Beteiligung und öffentliches Eigentum an Hightech-Start-Ups nachdenken. Dazu spricht weiter in der zweiten Runde meine Kollegin Frau Gorskih. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Nach Herrn Kollegen Brünler, er sprach für die Fraktion DIE LINKE, spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Dr. Maicher; bitte.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir alle – ob wir wollen oder nicht – stehen vor, nein inmitten von mehreren herausfordernden Transformationsprozessen. Die Bewältigung all dieser Szenarien braucht unsere Innovationsfähigkeit. Alles hängt mit allem zusammen. Nur in einer umfassenden Gesamtschau und der Stärkung eines lebenswerten Freistaates in der Fläche und für alle Menschen werden wir unsere Zukunftsfähigkeit sichern und Wohlstand erhalten, auch für zukünftige Generationen. Dafür benötigen wir Wissenschaftsoffenheit und Wissenschaftsfreundlichkeit als zentrale Bedingung in Politik, Verwaltung sowie in Wirtschaft und Gesellschaft. Was sind unsere zentralen Herausforderungen? Zum einen stehen wir vor einer demografischen Wende, der wir mit einer umfassenden Strategie der Fachkräftegewinnung und -sicherung begegnen müssen. Wir brauchen beste Studien, Arbeits- und Forschungsbedingungen an unseren Hochschulen und an den wissenschaftlichen Einrichtungen. Wir müssen attraktive und planbare Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft stärken. Die Personalentwicklung muss im Mittelpunkt stehen. Wir brauchen unbürokratische Bedingungen für die Forschung in bewährten und auch in innovativen Finanzierungsstrukturen. Die Unterstützung von Ausgründungen muss deutlich intensiviert werden. Wir stehen vor den Herausforderungen des Strukturwandels und der Transformation der Wirtschaft hin zur klimaneutralen Produktion und Dekarbonisierung. Die Ansiedlung der beiden Großforschungszentren in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier ist daher nicht nur wissenschaftspolitisch bedeutsam. Sowohl die Astrophysik als auch die chemische Industrie sind umfassende Innovationstreiber. Insbesondere der Anspruch des Center for the Transformation of Chemistry, in der chemischen Industrie eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren und Unabhängigkeit von den bisher stark erdölbasierten Produktionsprozessen anzustreben, steht exemplarisch für die notwendige ökologisch-ökonomische Wende. Beide Projekte stehen für eine nachhaltige Transformation der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Regionen. Mit ihnen kommt in den Strukturwandelregionen internationale Strahlkraft hinzu. Sachsen hat damit wiederholt die Chance, Heimat für die klügsten Köpfe aus der ganzen Welt zu werden. Professor Stegmann vom Deutschen Zentrum für Astrophysik hat betont, dass insbesondere im Bereich der Astrophysik weltweit um dieselben Personen geworben wird. Damit Folgendes klar ist: Damit diese Personen zu uns kommen möchten, müssen sie auch ein offenes, aufnehmendes Umfeld vorfinden können. Um den Strukturwandel umfassend und nachhaltig zu gestalten, muss insbesondere auch im wissenschaftsunterstützenden Bereich auf das bestehende Fachkräftepotenzial vor Ort zurückgegriffen werden. Perspektivisch braucht es für eine bestmögliche Synergie zwischen den Großforschungszentren und der bestehenden Wissenschaftslandschaft sowie der Generierung von Klebeeffekten für junge Menschen auch die Einrichtung der entsprechend benötigten Studiengänge an unseren Hochschulen. Es braucht die Akzeptanz und Verdeutlichung der Chancen der Transformation sowie eine noch bessere Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen und Prozessen unserer Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bedenken entstehen durch ein Gefühl des NichtMitgenommen-Werdens. Es muss deutlich werden, dass Wissenschaft ein Weg und kein vorgefertigtes Ergebnis beschreibt. Hierfür bieten sich neue Instrumente, innovative Instrumente, Reallabore, Citizen-Science-Formate und ganz neue Methoden der Wissenschaftskommunikation an. Wie können wir die vielfältigen Transformationsprozesse nachhaltig unterstützen? Wir begrüßen ausdrücklich den ambitionierten Schritt, mit der Errichtung der Dualen Hochschule Hochschulbildung in die Breite des Freistaates zu tragen sowie die Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs in den Blick zu nehmen. Mehrere Entwicklungen gehen hierbei Hand in Hand. Es besteht ein anhaltendes Bedürfnis, formal höhere Bildungsabschlüsse zu erzielen und Akademisierungsbestrebungen voranzutreiben. Der demografische Wandel insbesondere in den ländlichen Regionen Sachsens schafft mit der relativ kurzen Studiendauer, der Möglichkeit der sozialen Sicherung durch die Studienvergütung und ein Kennenlernen der Abläufe beim potenziellen ersten Arbeitgeber ein attraktives Angebot für beide Seiten. Der beabsichtigte Klebeeffekt wird nur durch die weitere Entwicklung des ländlichen Raumes – zum Beispiel mit dessen Versorgung mit ÖPNV, kulturellen Angeboten sowie Infrastruktur zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – gelingen. Darüber sollten wir ebenfalls reden. Wir sind uns einig, dass sowohl der bisherige Weg der Berufsakademie Sachsen als auch deren Weiterentwicklung ein Erfolgsmodell ist. Der Weg dahin – das klang heute schon an – wird nun auch im weiteren parlamentarischen Verfahren besprochen. (Beifall der Abg. Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE, und Marko Schiemann, CDU) Das Sächsische Hochschulgesetz wird mit dieser Änderung bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres novelliert. Viele Maßnahmen stützen bereits die angestrebte Transformation und Innovation. Nachdem in der letzten Legislatur keine Weiterentwicklung und Modernisierung der Hochschulgesetzgebung und damit des Rahmens für die Hochschulentwicklung politisch gewollt und möglich war, wurden in dieser Legislatur die Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre sowie Transfer gestärkt. Das war ein wichtiger Schritt für das Wissenschaftsland Sachsen. Auf die Initiative der Fraktion BÜNDNISGRÜNE konnte die Zwei-Säulen-Budgetierung in der Hochschulfinanzierung erreicht werden. Wir haben als Koalition die verbindliche Einführung von Personalentwicklungsplänen und neuen Beschäftigungskategorien neben der Professur umgesetzt sowie im parlamentarischen Verfahren den Handlungsspielraum und die Autonomie der Hochschulen bei Beteiligungen von Unternehmensgründungen vergrößert, damit eben ein Transfer erfolgreich und ohne zusätzliche administrative Hürden gelingen kann. Im Rahmen der Landesforschungsförderung können verstärkt Themen mit gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Relevanz gefördert werden, und das ist dringender denn je. Selbstverständlich gilt die Forschungsfreiheit und damit ist auch die Forschungsförderung grundsätzlich themenoffen. Das ergibt sich schon daraus, dass wir Methoden und Technologien der Zukunft nicht voraussehen können. Aber Forschungsfragen beschränken sich nicht allein auf technologische Entwicklungen, sondern auch auf gesellschaftliche Analysefähigkeit und ein umfassendes Transferverständnis in allen Disziplinen. Daher brauchen wir für die Lösung der großen Zukunftsfragen verstärkt Interdisziplinarität und auch die Orientierung an Empfehlungen des Wissenschaftsrats, um die sächsische Innovationsfähigkeit gezielt zu stärken. Ein weiteres Thema ist die Digitalisierung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung können den Austausch und die Teilhabe an wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen und der Hochschulbildung maßgeblich fördern. Digitalisierung kann ein Instrument der Chancengerechtigkeit sein, da sie Zugänge erleichtert. Sie kann außerdem auch zur Ressourcenschonung beitragen. Das Potenzial ist unbestritten und die positiven Erfahrungen, die aus der Zeit der digitalen Lehre in der Coronapandemie vorhanden sind, können ein Ausgangspunkt sein. Aber Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern es müssen auch die Chancen und Risiken für gute Hochschullehre und für die soziale Teilhabe und physische Gesundheit der Studierenden betrachtet werden. Gleiches gilt für die Barrierefreiheit von Lehrmaterialien sowie die Stärkung der didaktischen Vermittlung. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf ein lebenswertes Hochschulumfeld müssen fortlaufend überprüft werden. Digitale Lehr- und Lernformate sollen dabei unabhängig von der Präsenzkultur angeboten werden. Klar ist auch: Unsere Universitäten und unsere Hochschulen müssen ein Ort des aktiven Austauschs, des Zusammentreffens, des freien Diskurses bleiben, und das geht eben nicht in ausschließlich digitalen Räumen. Auch als Forschungsgegenstand bietet die Digitalisierung insbesondere in Bereichen der künstlichen Intelligenz, der Robotik, in datenintensiven Forschungsgebieten sowie in der Mikroelektronik ein breites Gebiet für Innovationen. Sicherheitsrelevante Aspekte sowie die Gefahr von Kompromittierung und Diebstahl von geistigem Eigentum dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Datensicherheit ist in diesem Bereich ein existenzielles Gut. Einseitige Abhängigkeiten von einzelnen IT-Dienstleistern können die Souveränität von Hochschulen gefährden. Hier gilt es, auf eine Varianz von Angeboten zu setzen. Erfolgte Cyberangriffe auf sächsische Hochschulen im letzten Jahr haben diese Verwundbarkeit der Strukturen offengelegt. Als Grundlage für eine wissenschaftsbasierte Teilhabe der Öffentlichkeit ist eine Open-Access-Agenda unverzichtbar. Sie ist ein wesentlicher Pfeiler zur Umsetzung der Empfehlungen für ein Forschungsdatenmanagement und Transparenzmaßnahmen für die Wissenschaftsgemeinschaft selbst. Der formulierte Anspruch „Offener Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen“ als Standard des wissenschaftlichen Publizierens sollte zeitnah Fortschritte zeigen. Die Strukturen und finanziellen Anreize für die beteiligten Akteure müssen daher nachhaltig ausgestattet sein und auch Sicherheitsinteressen entsprechend berücksichtigt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ideen implizieren auch die Möglichkeit des Scheiterns. Daher sollte die spätere wirtschaftliche Verwertbarkeit kein eingrenzendes Kriterium der Forschungsförderung sein. Jede Disziplin hat ihre spezifische Transferrelevanz, und diese muss gehoben werden. Die Innovationskette sollte daher auf allen Stufen auf bestmögliche Unterstützung und Vernetzung sowohl innerhalb der Forschungsgemeinschaft als auch im Zusammenspiel mit öffentlichen Institutionen und der Wirtschaft ausgelegt sein. Bestehende Hemmnisse sollen identifiziert und beseitigt werden. Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der von Staatsminister Gemkow vorgestellten Hochschulinnovationsstrategie. Auch der von Ihnen schon ausgeführte Weißbuchprozess hat die Stärken und Schwächen des sächsischen Forschungsökosystems analysiert. Zu den Stärken gehört die bestehende hohe Dichte an öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen. Sachsen verfügt heute über gute infrastrukturelle Grundlagen, um auch morgen ein wesentlicher Akteur in der Wissenschaftslandschaft und wirtschaftlich erfolgreich sein zu können. Fortschritt durch Transfer kann aber nur generiert werden in einem politischen und gesellschaftlichen Umfeld, das offen ist für die Vielfalt an Ideen und für die dahinterstehenden Menschen. Damit diese Ideen auch reifen können, braucht es neben den unterstützenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der verlässlichen Finanzierung eben auch attraktive Beschäftigungs- und Lebensbedingungen für die Forschenden. Wir stehen als Demokraten in der Verantwortung, die grundgesetzlichen Strukturen, ohne die sich Wissenschaftsfreiheit nicht verwirklichen lässt, zu schützen. Vielfalt, Weltoffenheit und Austausch sind Wesensmerkmale von Wissenschaft und für eine nachhaltige Wertschöpfung. Dafür stehen wir ein. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Dr. Maicher hatte das Wort für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht am Ende der ersten Rederunde Frau Kollegin Friedel für die SDP-Fraktion zu uns.

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Sabine Friedel SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mir – wie auch der Kollege Fritzsche – eine Vorbemerkung erlauben, weil Herr Urban in den letzten drei Sätzen seiner Rede die Vision der AfD für die Zukunft der Wissenschaftslandschaft in Sachsen skizziert hat: eine starke Wissenschaftslandschaft mit starken Institutionen, die frei von politischem Druck und technologieoffen forschen und arbeiten können. Das ist die Gegenwart in Sachsen. Das ist Realität, und das ist gut. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Transformation und Innovation sind die beiden prägenden Stichworte nicht nur für diese Debatte, sondern für die Entwicklung der sächsischen Wissenschaftslandschaft in diesem Jahrzehnt: die Transformation unserer Gesellschaft, der Wirtschaft hin zu einer CO - neutralen Arbeitsweise, zu völlig neuen Qualitäten der Datenverarbeitung, der Digitalisierung. Neben Dekarbonisierung und Digitalisierung ist das dritte der demografische Wandel, der nicht nur dazu führt, dass die Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt, sondern auch dazu, dass unsere Gesellschaft vielfältiger wird: durch Zuwanderung, durch veränderte Rollenmuster, durch eine stärkere Position von Frauen genauso wie durch die weiter fortschreitende Individualisierung. Um solche grundlegenden Wandlungsprozesse zu bestehen, muss eine Gesellschaft innovativ sein. Für Innovation ist die Wissenschaft, sind Forschende und Lernende tatsächlich Ansprechpartner Nummer 1. Deshalb ist die Wissenschaftspolitik keine randständige Disziplin – auch wenn es einem manchmal vielleicht so vorkommt, weil wir im Landtag oft viel konfliktträchtigere Themen miteinander diskutieren. Aber das ist ein Aspekt, der die sächsische Wissenschaftspolitik aus unserer Sicht so erfolgreich macht: Hier steht eben nicht der Konflikt im Vordergrund, sondern hier konzentrieren sich alle gemeinsam auf Lösungen für Herausforderungen, die bestehen, und auf Aufgaben, die es zu meistern gilt. Und das gelingt: Diese Koalition hat vor genau einem Jahr eine grundlegende Novelle des Hochschulgesetzes beschlossen, bei der es ganz unterschiedliche Perspektiven unter einen Hut zu bringen galt, bei der ganz verschiedene Interessen zum Ausgleich zu bringen waren, bei der aber am Ende dieser Landtag ohne Gegenstimme zugestimmt hat. Diese Koalition hat in den letzten zwei Doppelhaushalten die sächsischen Hochschulen und die Wissenschaftslandschaft in einem Maße unterstützt, wie es vorher kaum gelang. Wir haben nicht nur einen kontinuierlichen Anstieg der Grundfinanzierung, wir haben die 800 Stellen aus dem Zukunftsvertrag ausgebracht, die Landesforschungsförderung ausgebaut, Anschubfinanzierung für die EUForschungsprogramme bereitgestellt, die Graduiertenförderung gestärkt und das Gastprofessor(inn)enprogramm eingeführt. Weil zu starken Hochschulen auch starke Studierende gehören, haben wir nicht zuletzt die sächsischen Studentenwerke sowohl im laufenden Betrieb als auch im investiven Bereich gut ausgestattet. Dafür, dass eine so gute und halbwegs konfliktfreie Arbeit gelingt, möchte ich an dieser Stelle einmal nicht nur dem Minister und meinen fachpolitischen Kolleginnen und Kollegen einen Dank aussprechen. Ich möchte diesen Dank auch an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses richten. Sie braucht man für solche guten Entscheidungen, und solche werden wir auch in den kommenden Jahren brauchen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Wir werden sie in den kommenden Jahren brauchen, auch wenn wir mit der Hochschulentwicklungsplanung und mit den Zuschussvereinbarungen eine langfristige Perspektive für unsere Hochschulen bieten. Wenn wir von den Hochschulen Innovationen erwarten, wenn wir sie brauchen, dann werden wir, wie wir es auch in der Vergangenheit immer wieder getan haben, immer wieder über die Zuschussvereinbarungen hinaus kurzfristig und vorübergehend zusätzliche Mittel bereitstellen müssen, um solche Innovationsprozesse zu ermöglichen und zu unterstützen. Deshalb zählen wir weiterhin auf Sie. (Beifall bei der SPD) Innovation ist auch das Stichwort für einen anderen Aspekt, auf den ich aufmerksam machen will. Der Transfer von Forschungsergebnissen hinein in die Anwendung ist nicht nur eine Frage der guten Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft. Diese gute Verbindung besteht in vielen Fällen fast von selbst; denn die Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, innovative Produkte und Technologien auf den Markt zu bringen. Für die gute Verbindung zwischen Wissenschaft und Anwendung müssen wir jedoch auch in jenen Bereichen sorgen, in denen der Staat bzw. die öffentliche Hand Abnehmerin der akademischen Ergebnisse ist. Dabei stechen unsere zwei großen Bereiche der Staatsexamensstudiengänge besonders heraus: die Juristen- und die Lehramtsausbildung. Ich denke, man kann – auch wenn sie nicht Bestandteil unseres Hochschulgesetzes ist – unsere Verwaltungshochschule in Meißen hinzunehmen. Diese Hochschulen liefern auch in diesen Bereichen eine Menge Innovation. Genauso wie in der Wirtschaft braucht es das Gegenüber – braucht es uns –, das diese Innovation aufnimmt. Ganz gleich, ob es um die Frage geht, wie zukunftsfähige Bildung gestaltet wird, wie Lernprozesse gelingen, wie die Schule zu einem Ort von Wissensvermittlung und Persönlichkeitsentwicklung werden kann; oder ob es um die Frage geht, wie eine leistungsfähige Verwaltung aufzustellen ist, wie die Digitalisierung von Prozessen gelingt, wie Regeln und Verfahren für eine immer dynamischere Welt rechtssicher und trotzdem flexibel gestaltet werden können. Bildung und Verwaltung – hier ist es an uns, für den Transfer von Innovationsergebnissen zu sorgen. Und ich denke, darin können wir immer noch besser werden. Deshalb ist es gut, dass der Prozess „Bildungsland 2030“ nun richtig in Fahrt gekommen ist und für Innovationen in unserem Bildungssystem sorgen wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Staatsregierung uns im Ergebnis der Förderkommissionen I und II im nächsten Jahr nicht nur eine Förderstrategie vorlegt, sondern dass Lösungen für Flexibilisierung, Vereinfachung und Entbürokratisierung über alle Verwaltungsverfahren gelegt werden – nicht nur im Förderbereich. Hier benötigen wir schnell Ergebnisse. Ich möchte einen letzten Punkt aus unserer Sicht ansprechen, der hier schon eine Rolle gespielt hat: die Duale Hochschule. Die SPD hat sich schon immer für ein durchlässiges Bildungssystem starkgemacht, für lebenslanges Lernen, dafür, dass Qualifikationen und Abschlüsse nacheinander – also konsekutiv – erworben werden, dafür dass eine Bildungslaufbahn offen bleibt und nicht ganz am Anfang des Lebens entschieden wird, ob man als Erwachsener eine Universität nur von außen oder auch einmal von innen sieht. Mit der Errichtung der Dualen Hochschule werden wir einen solchen durchgängigen Weg nun vollständig eröffnen: von der Oberschule zur Berufsausbildung, von der Berufsausbildung zur Dualen Hochschule, von der Dualen Hochschule an die Universität. Das geht dann ohne zusätzliche Hürden, ohne Fortbildung und ohne extra Prüfung. Realschulabschluss, Berufsschulabschluss, Hochschulabschluss, Promotion – diese Durchlässigkeit ist dann gegeben. Mit der Errichtung der Dualen Hochschule setzen wir ein zweites wichtiges Ziel um – auch das ist bereits genannt worden –: Wir bringen die Hochschulbildung in die Fläche Sachsens; denn dort finden wir viele Praxispartner, gerade im Mittelstand. Dort, jenseits der Metropolen, ist es besonders wichtig, Fachkräfte auszubilden und zu halten. Wie unsere Hochschulen in Freiberg, Chemnitz, Leipzig und Dresden Leuchttürme der universitären akademischen Bildung sind, werden die Standorte der Dualen Hochschule Leuchttürme der berufspraktischen akademischen Bildung sein. Deshalb bin ich froh, dass der Gesetzentwurf zur Errichtung dieser Hochschule schon intensiv im Landtag beraten wird, dass es uns wahrscheinlich gelingen wird, dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode zu Ende zu bringen. Man muss sagen, daran haben nicht immer alle geglaubt. Umso mehr würde es mich freuen, wenn wir uns zu diesem Thema zur zweiten und dritten Lesung bereits in Kürze in dieser Runde wiedersehen. Wir werden sehen. Wir haben mit der Hochschulgesetznovelle gemeinsam, ohne Gegenstimmen, die Latte relativ hoch gelegt – vielleicht schaffen wir das bei der Dualen Hochschule auch. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Friedel, sie sprach für die SPD-Fraktion. Wir sind am Ende der ersten Rederunde angekommen, die fraktionslosen MdL haben für diese Debatte keinen Redebedarf angemeldet. Deshalb eröffnen wir jetzt die zweite Rederunde. Ich frage der Ordnung halber: Gibt es Redebedarf? Gibt es Redebedarf in der CDU-Fraktion? – Keinen mehr. Bei der AfD-Fraktion? – Auch nicht. Dann, Frau Kollegin Gorskih, sind Sie im wahrsten Sinne des Wortes an der Reihe. (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Bitte; Sie haben das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Wissenschaftsland Sachsen steht heute besser da als noch vor einigen Jahren, doch es steht vor allem auch vor großen Herausforderungen. Wir leben in einer bewegten Zeit der schnellen Veränderungen in einer digitalisierten Welt. Wer hätte vor einigen Jahren denn überhaupt gedacht, dass auch die sächsischen Hochschulen Ziele von Cyberangriffen werden können, bei denen nicht nur Forschungsdaten verloren gehen, sondern auch sensible, personenbezogene Daten missbraucht werden können? Wer hätte vor einigen Jahren denn gedacht, dass wir es in dieser Legislaturperiode mit so vielen Krisen wie der weltweiten Pandemie, dem Angriff Russlands auf die Ukraine und dem Krieg in Nahost zu tun haben werden? Das alles sind Krisen, auf die sowohl die Politik als auch die Hochschul- und Forschungslandschaft reagieren muss. Insofern ist es notwendig, dass das Wissenschaftsministerium einen Plan für die Zukunft macht und Strategien erarbeitet. Das ist schließlich der Job der Regierung. Die Erarbeitung einer Strategie für digitale Transformation in der Wissenschaft ist in einer digitalen Welt zweifelsohne notwendig. Und nach dem Schub während der Coronapandemie müssen die Erfahrungen und auch die Probleme, die dabei zutage getreten sind, aufgearbeitet werden. Auch eine Strategie zur Stärkung des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft, eine Hochschulinnovationsstrategie, um die Hochschulen künftig noch besser in die Lage zu versetzen, ihre Forschungsergebnisse für die Gesellschaft nutzbar zu machen, ist somit alles andere als verkehrt. Nur: Wem nutzen diese Strategiepapiere, wenn man dabei die Menschen aus dem Blick verliert, die den Prozess der Transformation und Innovation mittragen und mit umsetzen sollen? Einige von Ihnen werden es wahrscheinlich gar nicht mehr hören können, andere vielleicht gar nicht hören wollen, aber: Wir müssen dringend über die Rahmenbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen reden. Damit meine ich die Arbeitsbedingungen der Forschenden, der Lehrenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses, der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte. Als Linksfraktion sagen wir immer wieder: Es braucht gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und Forschung. Es braucht eine Stärkung des gesamten wissenschaftlichen wie nichtwissenschaftlichen Unter- und Mittelbaus. Daueraufgaben müssen auf Dauerstellen bearbeitet werden. Prekäre Arbeit, Lehre zu Dumpingvergütung und die Ausbeutung von Lehrbeauftragten sowie studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften müssen endlich abgeschafft werden. Es braucht zudem Regelungen für eine Mindestbeschäftigungsdauer und endlich einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. (Beifall bei den LINKEN) Gerade bei Letzterem wurde die Gelegenheit sowohl bei den kürzlich abgeschlossenen Tarifverhandlungen verpasst als auch hier im Landtag durch die Ablehnung unseres Antrags bei der Landtagssitzung im November. Welches Signal gibt man den angehenden Wissenschaftler(inne)n, wenn man auf Arbeitgeberseite als Tarifgemeinschaft deutscher Länder, bei der der sächsische Finanzminister Vorjohann als stellvertretender Vorsitzender eine entscheidende Funktion innehat, wenn man den 300 000 studentischen Beschäftigten bundesweit dann die Ansage macht: „Nö, diese größte Tariflücke wollen wir nicht schließen“? (Roberto Kuhnert, AfD: Nö!) Sicher ist das kein Signal, das sagt: Ihr, die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, ihr seid wichtig; denn ihr haltet unser Wissenschaftsland am Laufen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu einem Wissenschaftsland, das sich als besonders erfolgreich und innovativ gerieren möchte, gehört nun einmal auch soziale Gerechtigkeit an Hochschulen und in der Wissenschaft dazu. Die Aufgabe besteht somit darin, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen; mit auskömmlichen Löhnen, von denen man leben kann und bei denen nicht prekäre Beschäftigung, unbezahlte Überstunden und viel zu kurze Vertragslaufzeiten an der Tagesordnung stehen. (Beifall bei den LINKEN) Apropos Vertragslaufzeiten: Eines der großen Projekte der Kenia-Koalition dieser Legislaturperiode, das Hochschulgesetz, bietet mit seiner Regelung hinsichtlich der Mindestvertragslaufzeiten auch keinen ausreichenden Schutz vor viel zu kurzen Verträgen; denn die aktuell bestehende Ausnahmeregelung öffnet Tür und Tor zur Umgehung der Mindestvertragslaufzeiten, wie mittlerweile mehrere meiner Kleinen Anfragen zeigen. An der TU Dresden und der Universität Leipzig liegen knapp 70 % der Verträge unter der gesetzlichen Mindestvertragslaufzeit von grundsätzlich mindestens sechs Monaten. Sehr geehrte Abgeordnete! Die Innovation soll doch nicht dadurch entstehen, dass Menschen unter widrigen Bedingungen ihre Arbeit verrichten. Prekäre Arbeitsverhältnisse schaffen keine Innovation, prekäre Arbeitsverhältnisse sind ein Garant für soziales Risiko. (Beifall bei den LINKEN) Insofern bleibt immer noch viel zu tun; denn der Freistaat, der so gern mit exzellenter Wissenschaft und Forschung wirbt – übrigens auch bei seinen zahlreichen Treffen mit Kooperationspartnern im Ausland –, hat keineswegs ausschließlich exzellente Arbeitsbedingungen an seinen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu bieten. Damit zum zweiten wesentlichen Punkt, den ich gern ansprechen möchte und der für die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen von maßgeblicher Bedeutung ist: dem Arbeitskräfte- und dem Fachkräftemangel. Darüber werden wir uns morgen noch intensiver unterhalten, wenn wir zur Großen Anfrage unserer Fraktion zum Thema Fachkräftemangel kommen. Ich verfolge immer sehr interessiert die Mitteilungen des Ministers über die neuen Vereinbarungen mit anderen Ländern zur akademischen Fachkräfteausbildung und zur Anwerbung von internationalen Studierenden. Internationale Wissenschaftszusammenarbeit und akademischer Austausch sind von größter Bedeutung. Die demografische Lage in Sachsen und auch in Deutschland ist nun mal so, dass zukunftsrelevante Bereiche ganz wesentlich davon abhängen werden, ob wir es schaffen, ein attraktives Land für Menschen aus anderen Ländern zu sein. Nur scheint mir die Fachkräftegewinnung gewissermaßen zu einem Modethema verkommen zu sein. Es ist in aller Munde, doch mehrere – aus meiner Sicht sehr relevante – Aspekte gehen dabei unter. Erstens. Es wird viel zu wenig Aufmerksamkeit auf die Integration der bereits hier lebenden Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte gelegt. Zweitens. Die sozialen Fragen, die mit der Anwerbung internationaler Studierender einhergehen, scheinen fatalerweise untergeordnet zu sein. Stattdessen wird rein unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Arbeitskraft der internationalen Studierenden als zukünftige Arbeitskräfte für den sächsischen Arbeitsmarkt diskutiert. Man scheint – so ist zumindest mein Eindruck – mal wieder der Illusion verfallen zu sein, man würde lediglich willige Arbeitskräfte für den an den Auswirkungen der Demografie krankenden Arbeitsmarkt hierherholen, quasi als Lückenfüller für die Wirtschaft, ohne das Bedürfnis nach sozialer Sicherung, gesellschaftlicher oder politischer Teilhabe zu sehen. Falls mein Eindruck stimmt, dann wäre das fatal. So möchte ich fragen: Wo bleibt denn die Beschäftigung mit der Frage: Was muss sich in Sachsen noch alles verändern und verbessern, was muss noch getan werden, falls sich die internationalen Studierenden und Fachkräfte vielleicht dafür entscheiden, hierzubleiben? Daran knüpfen sich die Fragen des Umgangs der Behörden mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an; denn die Kultur der Ablehnung und Abschreckung scheint bei den Ausländerbehörden leider immer noch sehr tief zu sitzen. Daran knüpfen sich Fragen des Aufenthaltsrechts und des Wahlrechts an, und damit grundlegende Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung einer diversen Zuwanderungsgesellschaft und der Verteilung und Gewährung von sozialen und demokratischen Rechten. Das sind alles ganz wesentliche Fragen des Zusammenlebens. Dieser Aspekt kommt bei der Debatte um internationale Studierende viel zu kurz. (Beifall bei den LINKEN) Anstatt Vereine und Verbände bei ihrer so wichtigen Arbeit, der Unterstützung von Migrant(innen) bei der Integration, zur Seite zu stehen, wird diesen Vereinen das Engagement schwergemacht. Hinzu kommt der nicht immer gute Ruf Sachsens und die Realität auf Sachsens Straßen, die erst recht eine Gefahr für die soziale Integration Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Aufarbeitung der Korruptionsaffäre Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Wir Bund in die Pflicht nehmen Investitionsbremse raus Antrag der Fraktion Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD und für die körperliche Unversehrtheit aller Neuankommenden darstellt. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: So ist es!) Sachsen hat ein Problem mit extrem rechter Ideologie. Der Beweis dafür sitzt hier im Haus extrem rechts. (Roberto Kuhnert, AfD: Oh, extrem rechts!) Ich kann es nur wiederholen: Solange Menschen wegen ihres Aussehens oder ihrer Religion angefeindet und angegriffen werden, solange hilft auch keine Imagekampagne für Sachsen zur Anwerbung von klugen Köpfen aus aller Welt. Es helfen nur der entschlossene Kampf aller demokratischen Kräfte gegen Rassismus und die extrem rechte Ideologie (Beifall bei den LINKEN) sowie der aktive Widerspruch gegen die fortschreitende Normalisierung dieser Position, und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen – auch an Hochschulen und in der Wissenschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Gorskih der Fraktion DIE LINKE. Ich frage weiter: Gibt es bei den BÜNDNISGRÜNEN noch weiteren Redebedarf? – Bei der SPD sehe ich den auch nicht. Wir könnten eine weitere Rederunde eröffnen. Möchte das jemand? – Das kann ich auch nicht bei der Fraktion DIE LINKE erkennen. Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist die Aussprache zur Fachregierungserklärung beendet und der Tagesordnungspunkt geschlossen. Die AfD-Fraktion hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Titel ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 55 Absatz 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern. Demzufolge liegen mir die folgenden, rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor. Meine Damen und Herren, ich rufe Stunde Was nun, Frau Köpping? im Sozialministerium! Fraktion AfD kürzen uns arm und kaputt: – Schuldenbremse als aus dem Grundgesetz! DIE LINKE 33 Minuten, DIE LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten, Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn denn gewünscht. Erste Aktuelle Was nun, Frau Köpping? Korruptionsaffäre im Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die AfD-Fraktion das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Barth.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Wir haben das Richtige getan, aber wir haben es nicht immer richtig getan.“ So das Resümee der Staatsministerin Köpping beim von der AfD-Fraktion beantragten Sonderplenum am 31. August 2023, als sich der Landtag erstmals mit der Vetternwirtschaft dieser Staatsregierung – speziell im SPD geführten Ministerium – beschäftigte. Nun liegt uns der Sonderbericht des Rechnungshofs zur Richtlinie „Integrative Maßnahmen – Teil 1“ vor und er förderte erstaunliche Erkenntnisse zutage. Für die Arbeit an diesem Sonderbericht möchte ich zunächst im Namen meiner Fraktion Herrn Rechnungshofpräsidenten Michel und seinem gesamten Hause stellvertretend danken. Nach allen Erkenntnissen, die mittlerweile gesichert vorliegen, hat sich nicht nur Frau Köpping in der angesprochenen Sondersitzung am 31. August 2023 bis auf die Knochen blamiert – (Sabine Friedel und Albrecht Pallas, SPD: Hä?) nein, das waren auch Sie, Herr Lippmann. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie sprachen von einem „bizarren Schauspiel“, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) bei dem es der AfD-Fraktion angeblich darum gegangen wäre, „Dreck auf die Staatsregierung, auf die“ – sogenannte – „Zivilgesellschaft und auf Geflüchtete […] auszukippen“. (Albrecht Pallas, SPD: Hat er ja recht!) Herr Gebhardt sprach von einer „sinnlosen Sondersitzung“, (Albrecht Pallas, SPD, und

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Valentin Lippmann GRÜNE

Das ist eine sinnlose Aktuelle Debatte!) die meine Fraktion erzwungen hätte. Vermutlich sind Sie auch beide der Meinung, dass im Staatsministerium für Wir kommen zu Debatte Aufarbeitung der Sozialministerium! Fraktion AfD Vetternwirtschaft und Korruption von Frau Köpping eigentlich das Richtige getan wurde (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nööö!) und dass der Zweck die Mittel heiligt. (Sabine Friedel, SPD: Das hat niemand gesagt, Herr Barth!) Ich kann Ihnen auch genau sagen, warum das so ist: Speziell das grüne (Sabine Friedel, SPD: Ab jetzt ist die Prämisse …) und linke politische Vorfeld von Herrn Lippmann und Herrn Gebhardt (Sabine Friedel, SPD: Folgefehler!) dürfte von der korrupten Fördermittelpraxis im Sozialministerium überproportional profitiert haben. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist falsch! –

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Sabine Friedel SPD

Folgefehler!) Mehr als nur blamiert hat sich jedoch Frau Staatsministerium Köpping höchst selbst an diesem Tag. Ich zitiere: „Aber eines kann ich klar von uns […] weisen, (Sabine Friedel, SPD: Ja!) nämlich, dass parteipolitische und persönliche Interessen (Sabine Friedel, SPD: Ja!) bei den Förderverfahren eine Rolle gespielt haben.“ (Sabine Friedel, SPD: Haben Sie den Bericht gelesen, Herr Barth? Das sollte man vielleicht tun, bevor man darüber spricht! – Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Bei 17 Zuwendungsempfängern fand der Rechnungshof allerdings Anhaltspunkte für sechs politische und interessenspolitische Näheverhältnisse vor. (Sabine Friedel, SPD: Zweifel!) Wir kennen die Vereine offiziell noch nicht. Es besteht aber nach wie vor der Verdacht der politischen Einflussnahme und Näheverhältnisse. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Mensch!) Frau Köpping, Sie haben gerade nicht das Richtige getan. Sie haben am 31. August 2023 dem Parlament, den Abgeordneten und dem Sächsischen Landtag rotzfrech mit diesem Zitat ins Gesicht gelogen. Schämen Sie sich dafür! (Vereinzelt Beifall bei der AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Sie sollten sich schämen, Herr Barth!) Eine Ministerin, die das Parlament und damit auch die Öffentlichkeit und den sächsischen Steuerzahler beschwindelt, beschmutzt dieses Amt in einer Art und Weise, (Dirk Panter, SPD: Jetzt aber!) sodass sie als Fehlbesetzung eingeschätzt werden muss. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Ob ich ein Rechtsextremist bin, muss der Verfassungsschutz in einer Einzelfallprüfung feststellen. (Sabine Friedel, SPD: Es reicht, dass Sie Mitglied einer rechtsextremen Partei sind! – Weitere Zurufe – Unruhe im Saal) – Ich mache mit meiner Rede weiter. Der Rechnungshof kritisierte besonders Fälle, (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) in denen aktiv gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralität und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wurde. So erhielten bestimmte Zuwendungsempfänger Zuwendungen, mit denen persönliche, personelle und auch politische Verflechtungen bestanden. Dadurch – das ist das Problem – entstand im gesamten Förderverfahren der böse Schein der Parteilichkeit. So war ein Entscheidungsträger entgegen interner Richtlinien an der Vergabe von Fördermitteln an einen Verein beteiligt, zu dem er ganz besondere Näheverhältnisse hatte. Aus der Presse wissen wir, dass es sich um den Leiter des Geschäftsbereichs und den späteren Staatssekretär Vogel handelt. Dieser hatte an Förderungen an den Ausländerrat mitgewirkt, obwohl er vor seiner Tätigkeit im Ministerium Vorsitzender und Mitglied dieses Vereins war. Darüber hinaus war er auch an der Förderung eines Vereins –

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André Barth AfD

– beteiligt, an dem seine Lebensgefährtin als Geschäftsführerin beteiligt war. Frau Köpping, haben Sie hier also –

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André Barth AfD

– alles Richtige getan? (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Barth hat für die einbringende AfD-Fraktion die erste Aktuelle Debatte eröffnet. Die Rednerreihung ist jetzt: CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose. Jetzt kommt für die CDU-Fraktion Kollege Dierks zu Wort.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es wird sicherlich nicht möglich sein, im Rahmen einer Aktuellen Debatte den gesamten Sonderbericht des Rechnungshofs in all seiner Umfänglichkeit auszuwerten, aber es gibt die Möglichkeit, einmal im Grundsätzlichen zu dem, was der Rechnungshof erarbeitet hat, und zum Umgang dieses Hohen Hauses mit den Erkenntnissen Stellung zu beziehen. Zunächst ist klar: Der Rechnungshof prüft unabhängig den transparenten und wirtschaftlichen Umgang mit Steuermitteln. Deshalb ist für uns als CDU-Fraktion klar: Der Rechnungshof hat seine Arbeit gemacht. Wir bedanken uns für den Sonderbericht und werden ihn im weiteren Verfahren und in der parlamentarischen Behandlung in aller Tiefe und in all seiner Aussagekraft miteinander auswerten. (Beifall bei der CDU) Ich will auch sagen, dass uns als CDU-Fraktion klar ist, dass wir uns in diesem Förderbereich in einem zum einen politisch und gesellschaftlich sehr relevanten Bereich bewegen, aber auf der anderen Seite in einem Bereich, der sensibel bzw. in einem sehr sensiblen Feld politischer Gestaltung angesiedelt ist. Deshalb ist es von großer Tragweite, dass dieser Bericht festgestellt hat, dass die Förderverfahren in den letzten Jahren in wesentlichen Teilen rechtswidrig waren, dass es an Transparenz gemangelt hat, dass es an der Möglichkeit der Nachverfolgung mit Blick auf die Aktenlage gemangelt hat, an klaren standardisierten Förderverfahren und in Teilen an der Messbarkeit des Erfolgs. Deshalb ist für uns klar: Wir nehmen diesen Bericht sehr ernst. Wir werden ihn mit den zuständigen Fachpolitikern aus dem Bereich von Haushalt und Finanzen, aber auch als Sozialpolitiker in aller Tiefe auswerten und wichten. Für uns ist auch klar, dass am Ende dieses Prozesses – ich glaube, darum geht es eigentlich – nicht der kleinste Schatten eines vernünftigen Zweifels darüber verbleiben darf, dass rechtsstaatliche Verfahren, dass der Umgang mit öffentlichen Mitteln, dass der Umgang mit Fördermitteln und der Umgang mit Förderung klaren, nachweisbaren und transparenten Kriterien folgt. Ich glaube, das muss das erklärte Ziel dieses Prozesses sein. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich will sagen, dass, seitdem wir über dieses Thema diskutieren – jetzt auf der Grundlage eines vorliegenden Berichts, vorher auf einer deutlich vageren Grundlage von medialer Berichterstattung –, im zuständigen Sozialministerium einiges getan wurde, um die Missstände, die aufgedeckt wurden, mit ehrlichem Bemühen abzustellen. Es sind personelle Konsequenzen gezogen worden, um diesem Umstand Rechnung zu tragen, und es ist intensiv daran gearbeitet worden – auch mit Blick auf die Verfahren innerhalb des Sozialministeriums und mit Blick auf die Förderrichtlinie –, die Hinweise und Maßgaben, die gegeben wurden, so umzusetzen, dass die Förderverfahren in Zukunft den Standards unserer öffentlichen Verwaltung Stand halten. Deshalb glaube ich, dass es wenig Sinn macht, hier wieder so ein „Rumgeoper“ zu veranstalten und irgendwelche Spiegeldebatten zu führen, insbesondere seitens der Fraktion, die zwar auf der einen Seite den Rechnungshof offenkundig – Sie haben ihm gedankt, Herr Barth – als unabhängige Prüfinstanz anerkennt, diese Unabhängigkeit aber anderen unabhängigen rechtsstaatlichen Stellen wie dem Verfassungsgericht oder insbesondere dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht zubilligt. (Zurufe von der AfD: Unabhängig! – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Das zeigt Ihren Umgang mit dieser Fragestellung, die rein instrumentell ist. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass wir als CDU-Fraktion in den nächsten Tagen und Wochen die parlamentarische Bearbeitung – –

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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André Barth AfD

Herr Dierks, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich beim Rechnungshof um eine wirklich staatlich unabhängige Stelle handelt, während der Verfassungsschutz – ich sage einmal – unter der Dienstaufsicht des Innenministeriums steht und es insofern einer Gleichsetzung dieser beiden Behörden nicht bedarf? (Beifall bei der AfD)

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Alexander Dierks CDU

Ich war in den letzten Jahren doch aktiver Beobachter und in Teilen auch Gestalter parlamentarischer Prozesse und habe jedenfalls sehr aktiv zur Kenntnis genommen, dass Sie sich rechtsstaatliche Verfahren und Beurteilungen immer nur insofern zu Herzen nehmen, als sie Ihrer Agenda dienen. Nichts anderes habe ich hier gesagt, Herr Kollege Barth. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Aber es bleibt, und das möchte ich abschließend sagen, dass wir im Rahmen der parlamentarischen Befassung mit dem Rechnungshofbericht alles tun werden, um die nötigen Zweifel auszuräumen, dass insbesondere in diesem politisch relevanten, aber auch sensiblen Feld die Regeln eines rechtsstaatlichen Förderverfahrens vollumfänglich eingehalten werden. Ich weiß die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen an unserer Seite. Ich erkenne explizit an, dass das Sozialministerium bereits gewichtige Schritte gegangen ist, um diesem Thema Rechnung zu tragen.

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Alexander Dierks CDU

Ich glaube, das muss das Ziel sein. Wir müssen Transparenz schaffen. Wir müssen die Verfahren auf eine solide Grundlage stellen. Dann können wir gemeinsam – und ich glaube, das ist die eigentliche Lehre dieses Berichts – mit besseren Verfahren und besserem Gewissen aus diesem Prozess herausgehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die CDU-Fraktion hörten wir Herrn Kollegen Dierks. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der sinnlosen Sondersitzung des Landtags, die die AfD erzwungen hatte – Herr Barth hat sie gerade erwähnt –, nun also diese Aktuelle Debatte zum gleichen Thema mit neuem Titel: „Was nun, Frau Köpping? Aufarbeitung der Korruptionsaffäre im Sozialministerium!“. Nach dem Lesen Ihres Titels habe ich mich gefragt: Können Sie nicht lesen, oder sind Sie nicht in der Lage, zu verstehen? Aber wahrscheinlich beides. Das Ministerium räumte erstens auf 25 A4-Seiten verschiedene Feststellungen des Rechnungshofes ein und legte zweitens dar, welche Maßnahmen seitens des Ministeriums ergriffen wurden. Selbst der Rechnungshof schreibt auf Seite 12: „Das SMS hat die Defizite im Förderverfahren für den Zeitraum 2015 – 2022 eingeräumt“. Auch die Staatsministerin hat Fehler eingeräumt – Herr Barth, Sie sprachen gerade darüber –, die in ihrem Ministerium passiert sind. Daraus hat sie seit dem Bekanntwerden nie einen Hehl gemacht. Vielmehr wurden zügig Konsequenzen gezogen, indem der Hauptverantwortliche, immerhin ein Staatssekretär, in den Ruhestand versetzt wurde. In der Pressekonferenz des Rechnungshofs am vergangenen Donnerstag sagte der Rechnungshofpräsident, Herr Michel: Wir haben kein Dokument gefunden, auf dem mit grünem Stift von der Ministerin formuliert wird, es solle irgendetwas rechtswidrig ausgezahlt werden. (Dirk Panter, SPD: Hört, hört!) Sie selber hat also nachweislich keinen Einfluss auf Entscheidungen genommen. Es geht der AfD nicht um Aufarbeitung, sondern um Skandalisierung; aber das passt zu Ihnen, da Sie sonst nichts vorzuweisen haben. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich bleibe bei meiner Aussage vom letzten Mal: Sie sind eine Bande gewissenloser Gesellen, gesichert rechtsextrem und ohne Kinderstube, wie Herr Barth eben bei seiner Wortwahl gegenüber der Ministerin bewiesen hat. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Nun zum Thema: Ich bleibe auch bei meiner Aussage, dass sich meine Fraktion immer dafür eingesetzt hat, fehlerhaftes und rechtswidriges Verhalten, egal wo, ob in der Regierung oder der Verwaltung, schonungslos aufzuklären. Das gilt natürlich auch für diesen Fall. Fakt ist: Es gab bei der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ erhebliche Defizite im Verwaltungsvollzug; so steht es selbst in der Stellungnahme des Staatsministeriums. Vor allem ist dem Ministerium vorzuhalten, dass mindestens ab 2019 ein Verwaltungshandeln anzuwenden gewesen wäre, das den allgemeinen Anforderungen an Verwaltungshandeln entspricht und weniger Hemdsärmeligkeit in der Förderpraxis. Mittlerweile wurde die Förderrichtlinie überarbeitet und vom Kabinett beschlossen. Dennoch ist der Rechnungshof noch nicht damit zufrieden; nachzulesen auf Seite 4 des Sonderberichtes. Die Aussage des Rechnungshofes, der vorgelegte Entwurf entspreche weiterhin nicht den Anforderungen, welche das Haushalts- und Verwaltungsrecht an eine Richtlinie stellt, halte ich für notwendig und zulässig. Die Aussage in der Stellungnahme des Rechnungshofes: „Insgesamt ist das Förderkonzept keine für den Fördervollzug verwendbare Grundlage“, halte ich für anmaßend. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Ich frage mich: Wann ist der Rechnungshof denn eigentlich zufrieden? Mit welcher Berechtigung stellt er das vom Kabinett beschlossene Förderkonzept infrage? Andererseits fragen wir uns: Ist es Aufgabe des Rechnungshofes, politische Bewertungen für eine Förderrichtlinie vorzunehmen? (Zuruf von der AfD) Auch der vom Rechnungshof immer wieder vorgetragene Vorwurf, dass es politische Einflussnahmen gab, ist sehr auffällig. Heißt das etwa, dass andere Vereine und Initiativen deshalb benachteiligt wurden? (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD) Gibt es solche Fälle überhaupt? Ich habe darüber nichts gelesen, außer, dass nicht alle Fördermittelanträge bewilligt wurden, weil es nicht genügend Mittel gab. Ich wiederhole mich an dieser Stelle, und das ist für mich auch entscheidend: Der Sächsische Rechnungshof sollte zwingend darauf achten, nicht den Eindruck zu erwecken, politische Entscheidungen zu beeinflussen bzw. beeinflussen zu wollen, um keinen falschen Eindruck zu erwecken. Im Staatsministerium wurde rechtsstaatliches Verwaltungshandeln teilweise sträflich missachtet – keine Frage. Ich habe dennoch die Hoffnung und den Wunsch, dass Verwaltungshandeln und insbesondere Entscheidungsstrukturen innerhalb der Staatsverwaltung dadurch nicht weiter verkompliziert werden. Bei aller Kritik: In den einzelnen Verwendungen von Mitteln ist es notwendig, weiterhin ausreichende Mittel für die soziale Integration von Personen mit Migrationshintergrund aufzuwenden, egal, was die AfD davon hält. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der SPD

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Gebhardt, Fraktion DIE LINKE, folgt jetzt Herr Kollege Lippmann; er spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit vergangener Woche liegt der Prüfbericht des Rechnungshofes dem Landtag endlich vor. Das war auch überfällig, denn die halbe politische und mediale Landschaft in Sachsen redete de facto und de jure über etwas, was sie bis dato nicht mal im Ansatz kannte. Ich gestatte mir bis heute die Frage, dass es für mich immer noch unklar ist, wie dieser Rechnungshofbericht seinerzeit geleakt werden konnte und dass dafür eine Antwort schuldig ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dadurch wurde das Sozialministerium in eine Situation versetzt, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren unwürdig ist; nämlich, dass sie sich gegen die Vorwürfe selbst faktisch kaum zur Wehr setzen konnten, weil der Ursprungsbericht nicht in der Öffentlichkeit war. Das gilt es noch mal festzustellen. Vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass der Bericht da ist, denn es hat sich in den letzten Wochen eine vollkommene Entkopplung von der Sachebene auf eine reine Empörungsebene ergeben, die in der heutigen Sudel-Suada der AfD gemündet ist. Herr Barth, es war wirklich wieder anstandslos. Es geht nicht mehr um irgendeinen Fakt; das belegt doch schon der Umstand, dass Sie eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses für morgen begehren, um weitere Punkte zur Aufklärung herbeizuführen, sich aber hier heute hinstellen und die Antwort auf all Ihre Fragen, die Sie dann noch stellen werden, schon jetzt kennen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die Frage ist doch: Meinen Sie es ernst mit der parlamentarischen Aufklärung oder ist es Klamauk? Die Antwort: Es ist Letzteres. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ja, Herr Barth, es ist vollkommen klar: Es braucht eine sachliche und seriöse Aufarbeitung der Verfehlungen, und das wurde durch den Rechnungshof eindeutig festgestellt. Das ist nun Aufgabe des Parlaments. Das sind wir auch den Trägern schuldig, die einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten und gerade erleben, dass versucht wird, sie durch unseriöse und anstandslose Anklagen – wie soeben gehört – in den Dreck zu ziehen. Ich sage Ihnen: Das werden wir in dem weiteren Verfahren aber nicht zulassen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Eine starke Zivilgesellschaft braucht unsere Unterstützung und Vertrauen in ihre Arbeit. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD) Deshalb komme ich mal zu den Fakten. Fakt ist schon jetzt: Im Sozialministerium sind schwere Fehler gemacht worden. Der Rechnungshof hat das Verwaltungshandeln bei der Vergabe von Fördermitteln bei der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ geprüft. Es ging darum, ob konkrete Förderziele benannt wurden, ob Bedarfsanalysen und fachliche Konzeptionen erfolgt sind und ob geeignete und transparente Auswahlverfahren stattgefunden haben. Ja, der Rechnungshof hat grobe Mängel festgestellt, und das Ministerium hat das anerkannt. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Das Ministerium hat auch auf den Prüfbericht reagiert. Ich frage mich, was jetzt noch Ihre Handlungsanforderungen an das Ministerium sind. Es hat personell und strukturell reagiert. Es hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um dem Verdacht korruptionsgefährdeter Strukturen angemessen zu begegnen, und nicht zuletzt haben die schweren Fehler auch zu einer Versetzung des Staatssekretärs in den Ruhestand geführt. (Oh-Rufe von der AfD) Es hat jemand dafür politische Verantwortung übernommen, und das war ob der Tragweite auch richtig so, werte Kolleginnen und Kollegen. (Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.) So sehr ich an dieser Stelle dem Rechnungshof dankbar bin für seine Arbeit – –

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Teichmann? (Sabine Friedel, SPD: Es gibt dir Zeit! Mach!)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja. (Heiterkeit bei der SPD) Beim Kollegen Teichmann weiß man nie, was herauskommt. Aber ja, ich gestatte.

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Ivo Teichmann fraktionslos

Herr Lippmann, gestatten Sie eine Frage, weil Sie in die Verteidigungshaltung übergegangen sind. Halten Sie es für sachgerecht, dass mit der Entlassung des Staatssekretärs ausreichend Konsequenzen gezogen wurden, wenn derartige Unzulänglichkeiten im Sozialministerium durch die Behördenleiterin zugelassen wurden? – Danke.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Kollege Teichmann, ich verstehe Ihre Frage, aber lassen Sie mich kurz dazu etwas weiter ausführen. Der Begriff der politischen Verantwortlichkeit ist einer, der sich durch die Geschichte der Bundesrepublik über viele Jahrzehnte als unverbrüchlich durchgezogen hat. (Heiterkeit bei der SPD) Damals galt – und es gilt auch heute –: Wer Fehler im politischen Bereich begeht, die er unmittelbar zu verantworten hat, hat dafür geradezustehen. Das gilt umso mehr auch für die Personen, die eine politische Verantwortung tragen, in deren Verantwortungsbereich schwere Fehler begangen wurden – unabhängig davon, ob sie die Fehler selbst verursacht oder begangen haben. Das war übrigens lange Zeit Kern der bundesrepublikanischen politischen Kultur. Das ist in den letzten Jahren etwas eingerissen. Aber vor diesem Hintergrund müssen Sie konstatieren, dass es lange Zeit üblich war, dass man auch die politische Verantwortung für Dinge getragen hat, die man selbst gar nicht verursacht hat. Jetzt gibt es hier eine sehr konkrete Situation, die durch die Anklage der AfD entstanden ist. Sie haben doch die ganze Zeit mit dem Finger auf den Staatssekretär gezeigt, der dafür aus Ihrer Sicht für all das verantwortlich war, was Herr Barth gerade vorgeworfen hat. Nun ist der Staatssekretär entlassen. Das Ministerium hat umfassend die Kritik des Rechnungshofes anerkannt und hat Maßnahmen – einschneidende Maßnahmen – vorgelegt, dem zukünftig entgegenzuwirken. Das ist alles kein Spaß, was das Sozialministerium veranlasst hat. Das wird Konsequenzen für die Förderlandschaft im Freistaat Sachsen haben. Das wird im weiteren Verwaltungsvollzug auch an der einen oder anderen Stellen wehtun – keine Frage. Ich frage mich: Was wollen Sie denn noch? Endet die Frage politischer Verantwortung immer nur dann, wenn sich die AfD, oder in dem Fall ehemalige Mitglieder, hinstellen können und sagen, es sei all das, was sie in vollkommener Polemik und vollkommenem Klamauk mal gefordert haben, erfüllt worden? Nein, dort endet es nicht. Es endet dort, wo hinreichende politische Verantwortung übernommen wurde und wo die Fehler für die Zukunft abgestellt wurden. Genau das ist aus unserer Sicht geschehen. Alles Weitere gilt es, mit der Befassung in diesem Parlament, in diesem Bericht zu vertiefen und nicht mit vorschnellen Anklagen, wie wir sie heute schon wieder gehört haben. Damit möchte ich die Frage als beantwortet erklären, Herr Präsident. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dann zurück zum Rechnungshof. So sehr ich ihm für seine vielen Feststellungen dankbar bin, so sehr möchte ich – anknüpfend an meine Rede aus der Sondersitzung – eine große Sorge äußern, nämlich, dass der Rechnungshof mit seinen über Seiten ausgebreiteten Ausführungen zur politischen Neutralität und zur vermeintlichen Verflechtung von politischem Raum und Zivilgesellschaft weit über das Ziel und nach meinem Dafürhalten auch weit über seine Zuständigkeit hinausschießt und damit solchen Debatten – wie gerade eben – den Boden bereitet hat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zwei illustre Punkte hierzu: Die in den Randnummern 605 und 606 aufgestellten Behauptungen zur Frage der politischen Neutralität und entsprechender Verflechtungen beziehen sich auf eine Judikatur, die aus dem Parteienfinanzierungsrecht und dem Stiftungsfinanzierungsrecht sowie den entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts entstammen. Das hat mit der hiesigen Materie nichts zu tun, wird aber random in diesem Bericht angeführt. Oder will der Rechnungshof jetzt tatsächlich noch die Frage illegaler Parteienfinanzierung in den Raum werfen? Ich glaube, das war nicht intendiert, aber ich bin auf die Diskussion gespannt. Viel elementarer ist aber die Randnummer 598. Die dort dargetane Unterstellung, aus der Parteimitgliedschaft einzelner Vorstände erwachse der Zweifel an der Neutralität und Unabhängigkeit, ist nach meinem Dafürhalten Quatsch. Dieser implizite Vorwurf, dass eine Parteimitgliedschaft etwas ist, dem automatisch das Odium des Ruchbaren anhaftet, widerspricht kolossal der Grundüberlegung des Grundgesetzes als Parteiendemokratie. Ich empfehle an dieser Stelle einen Blick in Artikel 21 des Grundgesetzes. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ich kann vor dem Grundgedanken dieser das Grundgesetz und seiner Überlegungen entstellenden Verkürzung, nur warnen. Es wäre ein erheblicher Schaden für die Demokratie, wenn demnächst engagierte Menschen, die Parteimitglieder sind, in den Vorständen von Sportverbänden, Sozialverbänden oder auch dem Volkshochschulverband, als etwas Belastendes gebrandmarkt würden statt als ein Ausdruck starker Demokratie, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Heiterkeit bei der SPD) Eine solche Entwicklung darf es nicht geben. Alles Weitere dann mit Blick auf die weitere Aufklärung im zuständigen Ausschuss. Vielen Dank. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Friedel, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife drei Stichworte auf: Korruption, Verantwortung und politische Neutralität. Die schlechte Nachricht vorab: Sie haben möglicherweise im Sonderbericht das Wort „korruptionsgefährdete Struktur“ gelesen. Jedes unserer Staatsministerien ist eine korruptionsgefährdete Struktur. Auch wir als Landtag sind das; denn korruptionsgefährdet ist jeder Arbeitsbereich, bei dem durch das Verhalten oder durch die Entscheidung eines Beschäftigten ein Dritter einen Vorteil erhält. Der Rechnungshof macht in seinem Bericht deutlich, wie hoch die Maßstäbe sind, die wir in Deutschland beim Thema Korruptionsprävention haben – Gott sei Dank haben! Diese hohen Maßstäbe bringen uns bei Transparency International auf Platz 9 von 180 der Positivliste. Diese hohen Maßstäbe lauten: Es dürfen keine Zweifel an der Integrität von Verwaltungsprozessen aufkommen. Wie erreiche ich das? Durch Transparenz, durch klare Regeln, durch standardisierte Verfahren. Das ist Korruptionsprävention bei korruptionsgefährdeten Strukturen. Diese Strukturen tragen die Verantwortung dafür, dass keine Zweifel aufkommen. Damit bin ich bei Verantwortung; denn das ist das, was der Rechnungshof bemängelt. Er stellt zahlreiche verwaltungsund verfahrensrechtliche Mängel im Vollzug der Förderrichtlinie fest – im Hinblick auf die Transparenz von Entscheidungen, im Hinblick auf die Setzung klarer Regeln und im Hinblick auf die Standardisierung des Verfahrens. Diese verwaltungsrechtlichen Fehler sind im Bericht des Rechnungshofs klar benannt, und diese Fehler sind vom SMS klar anerkannt. Diese Fehler hat Frau Staatsministerin Köpping in diesem Landtag schon vor mehr als drei Monaten vollständig eingeräumt. Dafür wurde inhaltlich und personell Verantwortung übernommen und diese Fehler wurden durch Maßnahmen abgestellt, die zur Transparenz von Entscheidungen, zur Anwendung klarerer Regeln und zu einem standardisierten Verfahren führten. Hier hat das zuständige Ressort aus unserer Sicht in einer Offenheit, in einer Schnelligkeit und in einer Gründlichkeit gehandelt, wie man es ehrlich gesagt bei vielen Rechnungshofberichten nicht erlebt. Das ist aus unserer Sicht Verantwortungsübernahme, das ist Fehlerkultur. Dieser beispielgebende Umgang verdient aus unserer Sicht Anerkennung und nicht den kübelweisen Dreck, den die AfD in dieser Debatte hier wieder auskippt. (Beifall bei der SPD) Zum Stichwort politische Neutralität möchte auch ich noch einige Ausführungen machen. Mir ist bei der Lektüre des Sonderberichts aufgefallen, dass man ihn sehr sorgfältig lesen muss. Der Rechnungshof kritisiert nicht, wie man vielleicht meinen könnte, dass sich Träger zu politischen Themen öffentlich äußern. Der Rechnungshof sagt vielmehr: Das dürfen Träger gerne machen, aber sie dürfen diese politischen Aktivitäten nicht mit Fördermitteln finanzieren. Deshalb ist es auch richtig, dass das SMS diese Vorgabe in der neuen Richtlinie umgesetzt hat. Diese ausdifferenzierte Position – politische Aktivitäten ja, aber nur jenseits der geförderten Projekte – wird künftig nicht nur bei der Prüfung des Verwendungsnachweises hohen Aufwand erzeugen. Ich habe den Eindruck, dass es der Rechnungshof selbst in seinem Sonderbericht auch nicht immer schafft, sie so differenziert wie nötig herüberzubringen. Hier will ich einmal die Randnummern 597 und 598 erwähnen. Der Rechnungshof stellt darin fest, dass die politischen Äußerungen und Aktivitäten der geförderten Vereine nicht die Vielfalt des Meinungsspektrums abbilden. Er stellt weiter fest, dass vor allem im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik nur bestimmte Positionen vertreten und unterstützt wurden. (Zuruf von der AfD: Aha!) Dabei wurde „aktiv und wiederholt […] gegen abweichende Positionen, zum Beispiel des Sächsischen Innenministeriums“ Stellung bezogen. (Zuruf von der SPD: Hört, hört!) Dann schreibt der Rechnungshof weiter, die geförderten Träger seien nicht nur als Organisationen politisch aktiv, sondern die Vorstände und Mitglieder seien überdies nicht nur im Einzelfall auch Mitglieder in Parteien und handelten auch aktiv politisch. Ja, natürlich, es macht doch unsere Zivilgesellschaft aus, dass sich Menschen für bestimmte Anliegen engagieren, dass sie politisch aktiv sind und handeln. Davon lebt unsere Demokratie. Der Rechnungshof schreibt weiter, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Zuwendungsempfänger überwiegend politisch neutral handeln. Nein, natürlich kann nicht davon ausgegangen werden. Das sind Menschen; sie sind intrinsisch motiviert, sie vertreten Werte, und aus dieser moralischen, egal ob humanistisch oder christlich geprägten, nicht neutralen Haltung heraus unterstützen sie Geflüchtete und helfen Menschen in Not. Wie Herr Lippmann schon sagte, machen sie das auch im Sport oder in der Kultur. Das ist Zivilgesellschaft. Aus diesen aus meiner Sicht verunglückten Formulierungen des Rechnungshofs spricht der Wunsch nach einer Zivilgesellschaft, die wie eine Verwaltung funktioniert. Dazu sage ich Ihnen: Bei allem Respekt vor Regeln, Standards und Kontrolle – all das ist nötig – es darf unserer Demokratie nicht die Luft nehmen, die Gesellschaft nicht abgeschnürt werden. Das wäre fatal. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich fasse zusammen: Der Rechnungshof hat Fehler festgestellt. Die Ministerin hat gehandelt. Wir, die SPD-Fraktion, setzen uns für eine Verwaltung ein, die ordnungsgemäß läuft und gleichzeitig die Zivilgesellschaft stärkt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.

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Sabine Friedel SPD

Genau dafür möchte ich Frau Staatsministerin Köpping unseren Dank und unseren hohen Respekt aussprechen. Das ist aus unserer Sicht bewiesene Geradlinigkeit und Integrität. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die zweite Runde. Die AfD beginnt wieder mit Herrn Barth.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Frau Staatsministerin hat gehandelt. Die SAB ist jetzt wirklich die Bewilligungsstelle, und das Ministerium ist es nicht mehr. Schauen wir uns aber die Förderrichtlinie an. Objektive Parameter für die Einschätzung? Fehlanzeige! Ist eine wirksame Erfolgskontrolle möglich? Fehlanzeige! Die neue Richtlinie ist also nicht viel besser als die alte Richtlinie. Sie hat nur einen Unterschied: Das Ministerium kann sich bei der SAB nicht mehr so sehr einmischen. Dazu sagen Sie, dass viel gemacht worden sei. 20 % des Weges sind vielleicht gegangen worden. Sie stellen das aber als Blabla dar. Im zweiten Teil meiner Rede möchte ich aber einen Einzelfall beleuchten. Der Rechnungshof bezeichnete besagten Vorgang als gelenkten Einzelfall. Aufgrund der ungeklärten Auszahlungsweise auf ein Vereinskonto könnte man auch den Begriff „Verein ohne Konto“ wählen. In diesem Fall wurde nach Ablehnung des Antrags des Vereins ohne Konto ein Antrag auf eine Förderung von 280 000 Euro auf Veranlassung des Ministeriums in geänderter Form eingereicht. Bereits drei Wochen nach der ursprünglichen Antragstellung beim Ministerium für Gleichstellung und Integration ging dort eine Bitte des Vereins um Unterstützung des eingereichten Projekts durch den Antragsteller ein. Man wollte sich am Rande des Plenums treffen. Das alles ist im Bericht nachzulesen. Es wurde zunächst auch Frau Köpping zur Nominierung auf Listenplatz 2 bei der Landtagswahl 2019 ganz herzlich gratuliert, und es wurde deutlich gemacht, dass die Interessen des Antragstellers auf eine Fortsetzung der derzeitigen Regierungskoalition ohne Wenn und Aber ausgerichtet sei. Frau Köpping, hat dieser Verein Ihnen auch zu Ihrer jetzigen Spitzenkandidatur gratuliert? – Das könnte verfrüht gewesen sein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Frau Petry hat auch schon Weihnachtsgrüße verschickt!) – Herr Lippmann, quatschen Sie nicht mit so alten Kamellen dazwischen. Das gehört einfach nicht zur Sache. Jedenfalls beruft sich dieser Verein ohne Konto in dem geänderten Antrag von 2019, nachdem der ursprüngliche Antrag abgelehnt wurde, auf eine Empfehlung der Staatsministerin. In dem beigefügten Mitteilungsblatt des Vereins wird auf ein Interview der Staatsministerin Bezug genommen. Danach war es sinngemäß das Ziel der Staatsministerin, den Verein als Interessenvertretung und Hilfsorganisation für eine migrantische Selbstverwaltung aufzubauen und zu fördern. Diese grob unzulässige Parteinahme führte eben dazu, dass die daraufhin folgende Prüfung des Änderungsantrags im Ministerium grob fehlerhaft und unvollständig war, weil man faktisch nur noch den zuvor geäußerten Willen der Ministerin umsetzen konnte. Laut Frau Köpping wurde aber in ihrem Ministerium alles richtiggemacht. (Dirk Panter, SPD: Das stimmt doch gar nicht! Das ist eine reine Lüge!) Fassen wir also kurz zusammen: Ein Verein ohne Konto, übrigens auch ohne eine E-Mail-Adresse, beantragt Fördermittel beim Ministerium, gratuliert der Ministerin zur Kandidatennominierung für die Landtagswahl, sichert zu, dass die Vereinsinteressen auf die Fortsetzung der Koalition abzielen und erhält anschließend, nach der ersten Ablehnung des Fördermittelantrags, eine wärmste Empfehlung der Ministerin. Diese spricht davon, der Verein sei als Interessenvertretung und Hilfsorganisation aufzubauen, und am Ende fließen 280 000 Euro. Die Ministerin stellt sich am 31. August vor dieses Parlament und behauptet allen Ernstes, dass parteipolitische und persönliche Interessen bei dem Förderverfahren keine Rolle gespielt haben. (Dirk Panter, SPD: So ist das!) Wollen Sie uns – der breiten Öffentlichkeit, den Steuerzahlern – Ihre Vetternwirtschaft, die der Steuerzahler mit seiner Hände Arbeit auch noch finanzieren darf, hier weiterhin verkaufen? Ich sehe von Ihnen keinerlei Reaktion auf die hier vorgetragenen Vorwürfe, auf die Näheverhältnisse – auf alles keine eigene Reaktion der Ministerin. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie müssen nur 25 Seiten lesen, Herr Barth, da steht alles drin! – Staatsministerin Petra Köpping: Meine Stellungnahme!) Dabei hätten Sie heute die Chance, Frau Ministerin, hier die von uns vorgetragenen Vorwürfe durch eine weitere Sachverhaltsaufklärung selbständig zu entkräften. Diese Gelegenheit verpassen Sie, Sie mauern, Sie schweigen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.

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André Barth AfD

Sie haben eine neue Förderrichtlinie geschaffen, die genauso schlecht ist wie die alte. Die Probleme in Ihrem Ministerium dauern nach wie vor an. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der CDU noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die LINKE, Frau Abg. Nagel, bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Barth, es ist schon lächerlich, wenn Sie hier stehen und einen Skandal aufplustern wollen, den es gar nicht gibt. Eine Empfehlung ist hier wirklich: Lesen. Lesen bildet. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Proteste bei der AfD) Die letzten 25 Seiten dieses Berichtes sind eine Stellungnahme des Sozialministeriums. Die Ministerin wird sicherlich noch sprechen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das wollte ich eingangs sagen. Ich möchte an den Anfang meines Beitrags einen Befund des Rechnungshofes stellen. Der Bericht habe auch „präventiven Charakter für andere Richtlinien und deren Fördervollzug“. Im Juli – so wurde es im Bericht des Sozialministeriums dargelegt – wurde im Kabinett die Neuausrichtung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen beschlossen. Ressortspezifische Fachförderstrategien sollen folgen. Das halten wir für wichtig und richtig. Ich will keine Kaffeesatzleserei machen, aber man kann fragen, wie es in anderen Ministerien zugeht. Es ist vernünftig, alles auf die richtigen Beine zu stellen. Zumindest wir als LINKE wollen keine Lex Sozialministerium. Es darf bei der Fördermittelvergabe in Sachsen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage in den Raum, wie es zur Auswahl gerade dieser Förderrichtlinie durch den Rechnungshof kam. Das kann man zumindest einmal fragen. Fakt ist – darauf haben schon viele Vorrednerinnen und Vorredner hingewiesen –, dass es nichts daran zu deuteln gibt, dass es beim Verwaltungsvollzug der integrativen Maßnahmen Teil 1 erhebliche Defizite gab. Ich muss das nicht noch einmal ausführen. Das ist alles nachzulesen und eingeräumt worden. Springen wir noch ein Stück zurück in das Jahr 2014. Schon 2014 begann die Zahl der schutzsuchenden Menschen, die nach Sachsen kamen, zu steigen. Sie hatte ihren Peak 2015/2016 erreicht. Es gab in Sachsen eine ganz offensichtliche Lücke, die auch durch die CDU verursacht wurde, und zwar mit Ansage. Stanislaw Tillich, damals Ministerpräsident, sagte: „Sachsen ist kein Einwanderungsland.“ Das war damals falsch und ist es heute erst recht. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Die integrativen Maßnahmen haben 2015 eine Lücke gefüllt, die man bei der Unterstützung Ehrenamtlicher schmerzhaft empfunden hat. Diese Ehrenamtlichen haben uns als Politiker damals unterstützt, die Situation zu bewältigen. Uns als LINKE ist vollkommen klar, dass in dieser Zeit schnell und unkonventionell gehandelt werden musste. Allerdings hätten in den Folgejahren – auch das ist klar – die Förderverfahren auf rechtssichere, rechtskonforme Beine gestellt werden müssen. Das ist offensichtlich nicht passiert. Daraus werden jetzt die Konsequenzen gezogen. Die Leidtragenden dieser Stimmungsmache, die wir heute wieder erleben, und der Schludrigkeit im Sozialministerium, sind die Träger und Projekte, die sich um Integration und Teilnahme von Menschen mit Migrationsgeschichte hier in Sachsen bemühen und die seit 2015 auch mithilfe der Richtlinie beachtliche Strukturen aufgebaut, ankommende Menschen unterstützt und die Gesellschaft verändert und gestaltet haben; und zwar trotz massiver Widerstände nicht nur der gesichert rassistischen AfD, sondern zum Teil auch von Kommunalverwaltungen, die keine Integration leisten wollen, die Integration nicht als ihre Aufgabe betrachten. (André Barth, AfD: Wir sind nicht gesichert rassistisch!) Es wurde hier schon mehrfach angeführt und wir schließen uns der Auffassung an: Wir halten das Vorgehen des Rechnungshofes, wenn es um die politische Bewertung der Arbeit von Trägern, von Äußerungen und von Projekten des Sozialministeriums geht, für nicht sachgemäß. Der Rechnungshof hat den Fördermittelvollzug zu prüfen. Punkt, aus. Die Leidtragenden dieser Stimmungsmache sind die Träger. In der Folge sehen wir jetzt eine neue Förderrichtlinie, die als Konsequenz des Rechnungshofberichtes sehr schnell an den Start gegangen ist und die aus der Sicht von uns LINKEN die Trägerlandschaft in Sachsen gefährdet. Wir erleben jetzt, dass sich ein Teil der Träger innerhalb von drei Wochen Anträge an einer ganz neuen Förderrichtlinie ausrichten und bis zum 15. Dezember, also bis zum Freitag, die Anträge neu eingereicht haben muss. Das betrifft Träger, die sowieso prekär arbeiten. Die Entscheidungsfindung soll im ersten Quartal passieren. Das bedeutet für viele Träger Personalentlassungen, Unsicherheit in der Perspektive oder vielleicht sogar die Abwicklung der Projekte. Das ist dramatisch und nicht fair. Nicht fair ist auch, dass das Sozialministerium die politische Bewertung des Rechnungshofs teilweise mit bestimmten Regularien in der Förderrichtlinie an die Träger weitergibt. Die parteipolitische Neutralität, die Extremismusklausel light und den Ausschluss von politischen Aktivitäten aus der Förderung finden wir nicht okay; denn Integrationsarbeit und Arbeit von Menschen mit Migrationsgeschichte ist in Sachsen nicht unpolitisch. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.

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Juliane Nagel Die Linke

Sie passiert vielerorts gegen den Widerstand von Verwaltungen. Sie muss aus unserer Sicht menschenrechtswidrige Politik kritisieren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Nagel, bitte kommen Sie zum Ende!

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Juliane Nagel Die Linke

Das ist ihr inne. Deshalb sehen wir das, was mit der neuen Förderrichtlinie passiert, sehr kritisch. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den BÜNDNISGRÜNEN noch einmal das Wort gewünscht? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein danke, Frau Präsidentin!) – Das ist nicht der Fall. Die SPD möchte sicher auch nicht sprechen. (Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.) – Herr Teichmann, Sie hatten sich für die nächste Debatte angemeldet. Bitte, kommen Sie nach vorn.

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich hatte eigentlich vor, mich zum nächsten Tagesordnungspunkt zu Wort zu melden und meine knappe Redezeit dafür einzusetzen. Aber die Aktuelle Debatte veranlasst mich doch, mich hier kurz zu Wort zu melden, um auf die Äußerungen von Herrn Lippmann und die Worte von Frau Nagel einzugehen. Die Sozialministerin ist einerseits politisch tätig, andererseits auch Behördenleiterin. Ich habe Verständnis, dass es zu besonderen Zeiten, wie 2014/2015, eines besonders schnellen Verwaltungshandelns bedurft hat. Professionelles Verwaltungshandeln sieht aber anders aus. Für mich – ich habe den Rechnungshofbericht ebenfalls bekommen und gelesen – sind es offenkundige Fehler. Dafür muss man nicht Diplomverwaltungswirt oder Jurist sein, sondern das hat etwas mit Moral und Anstand zu tun. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ich dachte …!) Die Interessenkonflikte, die dort zum Ausdruck gekommen sind, sind jedem halbwegs vernünftigen, in der Verwaltung Tätigen sofort ersichtlich. Ich bin entsetzt und traurig darüber. Das sage ich als ehemaliger Verwaltungsbeamter des Freistaates Sachsen: Frau Ministerin, Sie erweisen der übrigen Verwaltung einen Bärendienst, weil Sie durch Ihr nachlässiges Handeln und Verhalten als Behördenleiterin der Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen geschadet haben. Das Vertrauen in rechtsstaatliche Verwaltung ist schwer erschüttert. Reden Sie mit den Bürgern, die durch mediale Berichterstattung, durch Debatten alle davon in Kenntnis gesetzt wurden und die das Vertrauen in den Staat schon vorher durch die Coronamaßnahmen und Ähnliches eingebüßt haben. Durch diese Defizite wird das so krass erschüttert. Das ärgert mich auch als Angehöriger dieser Berufsgruppe. Das will ich Ihnen an der Stelle sagen, auch wenn Sie meinen, dass mit der Entlassung eines Staatssekretärs alles getan ist. Ich denke, es wäre viel ehrlicher, wenn Sie persönlich Konsequenzen gezogen hätten. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird jetzt von der AfD-Fraktion noch das Wort gewünscht? – Herr Mayer, bitte.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Rechnungshof setzt sich in seinem Sonderbericht ausführlich mit der nahezu voraussetzungslosen Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ auseinander. Dadurch ist nach seiner Ansicht das gewollt hohe Angebot von Integrationsprojekten von 200 Anträgen jährlich ausgelöst worden. Zusätzlich entstand eine kaum mehr überschaubare Empfängerlandschaft. Die strukturellen Mängel in dieser Förderrichtlinie bestehen im Übrigen bis heute fort. Nichts von wegen „Es ist alles ausgebessert worden.“ Diese Asylindustrie wuchs und gedieh mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln. Sie beschränkten ihre Tätigkeit jedoch nicht nur auf die Integrationsarbeit. Vielmehr nimmt ein Teil der Vereine auch aktiven Einfluss auf den Ablauf der Förderverfahren. Darüber hinaus werden sie in großem Umfang politisch tätig. Bei diesen Vereinen findet eine Vermischung von Projektarbeit, Lobbyarbeit und politischer Tätigkeit statt. Da die Finanzierung der Vereine ausschließlich über öffentliche Gelder erfolgt, fließen die Fördermittel nicht nur in die Projektarbeit, sondern auch in die politische Arbeit. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes haben sich die geförderten Vereine einseitig zur Asyl- und Migrationspolitik, zu Rechtsextremismus und Populismus, zu den Coronaprotesten und sogar zur Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei geäußert. Die von der Sozialministerin geförderte Asylindustrie dient den Genossen und den anderen linken Parteien als Meinungsverstärker. (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt) – Es ist klar, dass Ihnen das nicht gefällt, Herr Gebhardt. Der Rechnungshof stellte fest, dass der Grundsatz der staatlichen Neutralität nicht sichergestellt wurde. Wenn allerdings die Ministerin einen von ihr protegierten Verein auffordert, sich politisch zu betätigen, liegt ein eklatanter Verstoß von Frau Köpping gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralitätspflicht auf der Hand. (Sabine Friedel, SPD: Konkret! – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Norbert Mayer AfD

Das gilt umso mehr, als der geförderte Verein, wie hier, einseitig konservative Parteien und Organisationen bekämpft. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Mayer, gestatten Sie die Zwischenfrage?

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Mayer, es interessiert mich schon, ähnlich wie ich auch bei Herrn Kühne neulich nachgefragt habe, ob Sie insbesondere auch die geförderten kirchlichen Träger, die im Programm ebenfalls bedacht worden sind, der Asylindustrie zuordnen.

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Norbert Mayer AfD

Ich habe es akustisch nicht verstanden. Können Sie es wiederholen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben es wahrscheinlich inhaltlich nicht verstanden!)

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Frank Richter SPD

Sie sprechen von „Asylindustrie“. Die sei, so Ihre Begrifflichkeit, vom Sozialministerium gefördert oder vielleicht sogar aufgebaut worden. Zählen Sie auch die geförderten kirchlichen Träger zu dieser Asylindustrie? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr Fraktionschef hat schon Ja gesagt! Sie müssen jetzt auch Ja sagen!)

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Norbert Mayer AfD

Das haben wir hier schon mehrfach erörtert, auch bei den Petitionen, zu denen ich gesprochen habe: in Teilen schon. Der Teil, der sich um die Alten kümmert, soll gefördert werden. Dort finde ich sehr in Ordnung, was die kirchlich geförderten Wohltätigkeitsvereine machen; aber was Sie hier politisch treiben, das gehört eindeutig zum Teil der Asylindustrie dazu, Herr Richter. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ich fahre fort. Frau Köpping, Sie habe Vereine gefunden und gefördert, die Ihre Positionen vertreten. Natürlich fordern Sie diese Vereine auf, diese Positionen aktiv zu verbreiten. Damit haben Sie willige Handlanger in der linken Szene gefunden, die Sie großzügig mit Steuergeld unterstützen und aufbauen konnten und können. Der Rechnungshof hat sieben Fälle aufgedeckt, in denen mit Steuergeld linke Meinungen verbreitet wurden. Offensichtlich zielten die mit Steuergeld geförderten Aktionen auch auf den direkten Vorteil von Mitgliedern der Staatsregierung. Hier zwei Beispiele. Waren es die genannten Vereine, die als geförderte Maßnahmen die Ausgestaltung Ihres Geburtstages abrechneten, Frau Köpping? Waren es die genannten Vereine, die Beiträge zum Küchentisch-Wahlkampf von Herrn Staatsminister Dulig abrechneten? Sie können das auf Seite 118 des Rechnungshofberichtes finden. (Oh-Rufe von der AfD-Fraktion) – Das war der Küchentisch-Wahlkampf 2019 zur Landtagswahl. Weiterhin stellte der Rechnungshof fest, dass die geförderten Vereine institutionell und personell miteinander verknüpft sind. Sie vernetzen, beraten, schulen und finanzieren sich im Rahmen von Projekten gegenseitig. Gründe für die Notwendigkeit dieser Projekte konnte der Rechnungshof nicht feststellen. Trotzdem wurden diese Projekte von Frau Köpping vorrangig gefördert. Darüber hinaus hat der Rechnungshof festgestellt, dass einzelne Vereine pro Jahr zehn oder mehr Zuwendungen aus unterschiedlichen Förderprogrammen erhielten. Aus den Jahresabschlüssen einzelner Vereine ergaben sich hohe Rücklagen und Geldbestände, obwohl sie geringe Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen hatten. Durch Ausnutzung von Erleichterungen in den Förderverfahren und die hohen Fördersätze von bis zu 100 % gelingt es linken Vereinen offenbar, auf Kosten des Steuerzahlers ein erhebliches Vermögen anzuhäufen. Sehr geehrte Damen und Herren! Im Fördersumpf der linken Asylindustrie, die aktiv von der Ministerin unterstützt wurde, sind allein bis 2022 ungefähr 58 Millionen Euro verschwunden. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Norbert Mayer AfD

Ein Großteil ist, wie der Rechnungshof darlegt, in rechtswidriger Weise geflossen und teilweise nutzlos versickert. Es ist höchste Zeit, dass die Ministerin die volle Verantwortung für dieses Desaster übernimmt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention?

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Sabine Friedel SPD

So ist es, Frau Präsidentin. Ich will eine Kurzintervention für eine sachliche Richtigstellung nutzen, weil das erforderlich ist. Herr Mayer hat behauptet, der Rechnungshof würde ausführen, dass ein Geburtstag von Frau Köpping oder die Küchentischtour des Staatsminister Dulig mit Fördermitteln ausgerichtet worden sei. Das ist nicht der Fall. Auf Seite 118 wird aus Verwendungsnachweisen von Trägern zitiert, die die Teilnahme bei Veranstaltungen wie Geburtstag von Frau Köpping in Dresden, die Küchentischtour Martin Dulig oder beim Neujahrsempfang der CDU abgerechnet haben. Wie klug oder dumm das ist, steht auf einem anderen Blatt, aber die Ausrichtung eines Geburtstags können Sie daraus nicht herbeifantasieren. (Beifall bei der SPD –

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Thomas Thumm AfD

Bestellte Geburtstagsgäste! – Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Mayer, bitte.

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Norbert Mayer AfD

Sie haben jetzt nachgelesen, das ist wunderbar: Teilnahme am Wahlkampf von Herrn Dulig und Teilnahme an der Geburtstagsfeier von Frau Köpping. Weil das hier so anonymisiert ist und so ungenau steht, wollen wir die konkreten Unterlagen haben. Deswegen haben wir für morgen eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt, damit wir herausfinden, was damals wirklich passiert ist. (Sabine Friedel, SPD: Ich wollte nur sachlich richtigstellen! Sie haben eine Falschbehauptung aufgestellt!) – Sie sind doch jetzt gar nicht dran. Entschuldigung, Sie haben Ihre Redezeit gehabt und ich habe Ihnen zugehört. Hier steht, dass diese Vereine mit Steuermitteln an der Geburtstagsfeier von Frau Köpping teilgenommen haben. Wie weit das ging, wissen wir noch nicht. Sie haben am Wahlkampf von Herrn Dulig mit Steuermitteln teilgenommen. Wie weit das ging, wissen wir noch nicht. Diese beiden Fakten sind unbestritten. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Herr Prantl, AfDFraktion, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete und werte Redner von der SPD, den GRÜNEN und den LINKEN! Weil Sie hier immer noch einigermaßen weit oben auf Ihrem hohen Rösslein sitzen, ergreife auch ich noch einmal das Wort und bitte Sie, zu Beginn einmal in sich zu gehen. Gehen Sie einmal tief in sich und stellen sich Folgendes vor: Sie führen ein Sozialministerium. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Genau, Herr Gebhardt, Sie zum Beispiel. Sie wollen dort vier lange Jahre nichts gesehen und nichts gehört haben, was in diesem Haus vor sich geht. Frau Köpping will nicht gesehen und nicht gehört haben, dass sächsische Steuermillionen regelmäßig abseits rechtsstaatlicher Verwaltungsstandards verschenkt werden und der Fördervollzug in allen Phasen „in hohem Maße rechtswidrig“ war. Das alles wollen Sie nicht bemerkt haben? Genau das wollen Sie uns heute weismachen. Daraus wird natürlich nichts. Das kann ich Ihnen versprechen. Von 2016 bis 2019 haben sich laut Rechnungshof unter Frau Köpping diese korruptionsgefährdeten Strukturen etabliert. Dabei hat Frau Köpping unsere sächsischen Steuermillionen derart großzügig verteilt – Zitat Rechnungshof –, dass an der Unparteilichkeit der Entscheidungen gezweifelt werden darf. Der Skandal dieser durchweg rechtswidrig verteilten Steuermillionen in Ihrem Ministerium war aber nicht etwa ein Versehen, Frau Köpping. Ich unterstelle Ihnen Folgendes: dass das politisch ganz klar gewollt war und dass Sie das schamlos mit festem Vorsatz gesteuert haben. So viele Fehler kann man nämlich gar nicht machen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Beifall bei der AfD) Unter Ihrem dunkelroten Schutzschirm haben Sie Ihre Integrationsbetriebe auf Kosten der Steuerzahler wuchern lassen, und Sie, Frau Köpping, haben Ihre Multikulti-Fanclubs dort mit Steuermillionen versorgt, welche unter objektiven Bedingungen im Förderrecht niemals hätten fließen können. Weil dieser SPD-Fördermorast allmählich zu riechen begann, haben die Sächsische Aufbaubank und die kommunalen Spitzenverbände mehrfach Änderungsbedarf angezeigt, insbesondere zur Wirtschaftlichkeit und dem Grundsatz zur sparsamen Haushaltsführung – allerdings vergeblich, nachzulesen auf Seite 13. Gehandelt haben Sie nämlich erst dann, als Ihnen klar wurde, welcher Schaden Ihnen durch die Veröffentlichung droht. Bis dahin haben Sie die Notwendigkeit Ihrer aberwitzigen Integrationsförderung immer wieder mit einem angeblich hohen Bedarf gerechtfertigt, welchen Sie wiederum aus einer hohen Zahl an Förderanträgen abgeleitet haben wollen. Dumm nur, dass es diesen Integrationsbedarf in Wahrheit niemals gegeben hat. Der Rechnungshof stellt nämlich klar, dass die hohe Zahl der Anträge nicht die Ursache für Förderbedarfe war, sondern die Folge einer voraussetzungslosen Richtlinie – siehe Seite 15. Auf Deutsch: Frau Köpping hat eine fiktive Nachfrage zur Entwicklung eines Wünsch-dir-was-Integrationsmarktes erfunden, um ihre roten Seilschaften – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt – mit sächsischen Steuermillionen zu alimentieren. Das nennt man eine selbst geschaffene Aktenlage als ersten Schritt zur Korruption. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Alles gut Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Euch ist echt nicht zu helfen! – Weitere Zurufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Natürlich haben Sie gewusst, Frau Köpping, dass Sie hier das sauer verdiente Geld der Bürger zweckentfremden und verschleudern. Natürlich haben Sie Ihre SchleudersachsenMaschinerie sehenden Auges weiterlaufen lassen. Sie, Frau Köpping, sind der Kopf eines korrupten Systems aus Vetternwirtschaft und Veruntreuung von Steuermillionen. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie glauben, dass mit der Entlassung Ihres Staatssekretärs Vogel – nur ein Bauernopfer – und mit Ihrer überarbeiteten Integrationsförderrichtlinie alles wieder in Butter sei, sage ich Ihnen: Gar nichts ist in Butter! (Zurufe der Abg. Sabine Friedel und Dirk Panter, SPD) – Ja, Bericht lesen. Das ist der Beweis. Nichts ist in Butter! Denn schon wieder mahnt der Rechnungshof und attestiert Ihnen erneut grobe Mängel in dieser neuen Richtlinie und empfiehlt kurzerhand, die novellierte Integrationsrichtlinie, Herr Panter, nicht umzusetzen – richtig so. (Sabine Friedel, SPD: Das ist verständlich!) Meine Damen und Herren! Natürlich ist der Wesenskern dieser Debatte Fördervollzug Verwaltungsrecht, Förderrecht. Wie erarbeite ich Richtlinien? Wie führe ich Verwendungsnachweise? Wie wird das evaluiert? Wie sind die Vergabeverfahren? Aber das ist nicht der ganze Kern der Wahrheit; denn der Kern der Wahrheit besteht darin, dass sich unser Land keinen einzigen Euro mehr für diese Integrationsbespaßung leisten kann – Schluss damit! (Beifall bei der AfD) Keinen Cent mehr für Ihre Integrationsfantasien, sondern konsequente Abschiebungen. Für die wenigen Einzelfälle, die zum Arbeiten nach Sachsen kommen, ist und bleibt Integration wie in allen anderen Ländern eine Bringschuld der Einwanderer. So normal ist das. (Beifall bei der AfD) Jetzt zu Herrn Ministerpräsidenten in Abwesenheit und auch zu Ihnen, werte CDU: Sie sind die Mitverursacher dieses Korruptionsskandals. Herr Ministerpräsident Kretschmer hat Frau Köpping als Vertreterin einer 7,7 %-Kleinpartei gegen den mehrheitlichen Wählerwillen zur Ministerin gemacht. Sie haben dieser Ministerin den Zugang zur Staatskasse überhaupt erst verschafft. Wir vergessen nicht, dass Ihre CDU die Mehrheitsbeschafferin in den Haushaltsverhandlungen gewesen ist und mit ihren Stimmen diese Steuergeldverschwendung ermöglicht hat – und nicht nur das. Sie haben dafür gesorgt, dass die Ausgaben Haushalt für Haushalt steigen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen! (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

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Thomas Prantl AfD

Frau Köpping ist Ihre korrupte Ministerin. Legen Sie Ihren Gemeinschaftssumpf, Herr Voigt, endlich trocken. Erlösen Sie Sachsen, indem Sie diese Ministerin endlich in den Ruhestand schicken! Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: So, meine Damen und Herren, jetzt frage ich noch einmal in die Runde: Gibt es Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt die Staatsministerin das Wort.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gab und gibt keine Korruptionsaffäre im Sozialministerium. Dazu kann sich jeder ein Bild machen. Der Bericht des Rechnungshofes ist öffentlich. Der Rechnungshof unterscheidet sehr deutlich zwischen verwaltungsrechtlichen Verfahrensfehlern im Richtlinienvollzug einerseits und verfahrensfremden Einflüssen andererseits. Ja, es hat zahlreiche verwaltungsrechtliche Verfahrensfehler gegeben. So heißt es im Bericht zum Beispiel: „Es wurde erheblich gegen die Grundsätze der Aktenmäßigkeit der Verwaltung verstoßen.“ Oder: „Sowohl Bewilligungsals auch Ablehnungsbescheide entsprachen nicht den rechtlichen Anforderungen.“ Oder auch: „Dem Entscheidungsverfahren fehlte es an einer Zielgerichtetheit und an klaren Entscheidungsmaßstäben.“ Diese Verfahrensfehler wurden als Tatsachen benannt. Wir haben sie anerkannt und abgestellt. Bereits in den letzten Monaten haben wir zahlreiche Maßnahmen noch vor Veröffentlichung des Sonderberichtes ergriffen. So gestalten wir das verwaltungsrechtliche Verfahren ordnungsgemäß. Förderentscheidung und Vollzug sind nun ausschließlich bei der SAB. Wir haben zahlreiche hausinterne Festlegungen getroffen, zum Beispiel die erweiterte Dokumentationspflicht und umfassende Schulung im Zuwendungsrecht. Besonders wichtig dabei war auch, dass wir die Förderkonzeption und die Förderrichtlinie grundlegend überarbeitet haben. Die neue Richtlinie ist am 24.11.2023 mit Kabinettsbeschluss in Kraft getreten. Das heißt, wir haben umfassende inhaltliche, organisatorische und personelle Konsequenzen gezogen. Diese grundlegende Neuaufstellung ist kein Pappenstiel. Sie hat natürlich nicht nur in meinem Haus, sondern auch bei der SAB und vor allem bei den Trägern und Zuwendungsempfängern für zusätzlichen Aufwand gesorgt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SMS und der SAB danken. Vor allem aber möchte ich mich bei den Trägern, dem hauptamtlichen Personal und den vielen Ehrenamtlichen für ihr Verständnis bedanken, dass sie trotz der dadurch entstandenen Unsicherheit ihr so wichtiges Engagement für Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt fortsetzen. (Beifall bei der SPD) Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat mit seinem Sonderbericht ein sehr differenziertes Dokument vorgelegt. Während er die verwaltungsrechtlichen Verfahrensfehler als Tatsachen benannt hat, sind die Formulierungen bei den von Ihnen benannten korruptionsgefährdeten Strukturen deutlich anders. Hier heißt es: „Es waren diverse Sachverhalte, welche die Besorgnis der Befangenheit und Interessenkollisionen aufkommen lassen, festzustellen.“ Außerdem hat der SRH verschiedene Sachverhalte vorgefunden, die Zweifel an unparteilichen Entscheidungen und integren Verfahren im SMS aufkommen lassen. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Besorgnis und Zweifel dürfen im Verwaltungshandeln nicht aufkommen. Das steht außer Frage. Deshalb haben wir auch in diesem Bereich noch geschärft, indem wir hausinterne Festlegungen zur Sicherung der Neutralität des Verwaltungshandelns getroffen und bei der neuen Förderrichtlinie eine klare Trennung zwischen Projektarbeit und politischem Engagement vorgegeben haben. Besorgnis und Zweifel dürfen nicht aufkommen, sie dürfen auch nicht als Tatsachen missinterpretiert werden. Genau darum bitte ich Sie bei der Lektüre des Sonderberichtes. Lesen Sie den Bericht mit der gleichen Differenziertheit und Sorgfalt, wie ihn der Rechnungshof geschrieben hat! Es gab und gibt keine Korruptionsaffäre im SMS. Es gab aber fehlerhaftes Verwaltungshandeln. Dafür hat mein ehemaliger Staatssekretär Sebastian Vogel Verantwortung übernommen. Wir haben daraus Konsequenzen gezogen und das Förderverfahren völlig neu aufgestellt. Von Politikerinnen und Politikern erwarten die Menschen im Land zu Recht Antworten. Meine Antworten in dieser Debatte von heute sind: Wir haben Fehler eingestanden. Wir haben sie korrigiert. Jetzt arbeiten wir mit ganzer Kraft daran, die Zuwanderung und Integration zu einem Gewinn für unsere Gesellschaft zu machen – für die Kommunen, für die Unternehmen, für die Menschen und für jene, die zu uns kommen, genauso für jene, die schon immer hier leben. Denn das ist unser gemeinsamer Auftrag als Regierung und Parlament: Herausforderungen zu bewältigen und Probleme zu lösen. Dabei können Fehler passieren. Das ist bedauerlich, aber eben auch nie hundertprozentig auszuschließen. Diese Fehler müssen aber erkannt und abgestellt werden. Das habe ich getan. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Die erste Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Wir kommen nun zur zweiten Aktuellen Debatte, beantragt von der Fraktion DIE LINKE mit dem Thema „Wir kürzen uns arm und kaputt: Bund in die Pflicht nehmen. (Jörg Urban, AfD: Frau Präsidentin! – Unruhe im Saal) – Moment, bitte. Ich kann kein Wort verstehen, wenn alle durcheinanderreden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Worum geht es jetzt? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben das nicht angezeigt, Pech gehabt! – Zurufe aus dem Saal) – Okay. Moment, Herr Barth. Ich habe Sie nicht gesehen. Das war keine Absicht. (André Barth, AfD: Wir hatten noch weiteren Redebedarf in der ersten Aktuellen Debatte!) – Gut, dann muss ich die erste Aktuelle Debatte wiedereröffnen. (Zuruf aus dem Saal: Sie haben sie schon beendet! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Unruhe im Saal – Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Herr Barth stand schon dort. Ich habe das übersehen. Das ist mir von den Kolleginnen und Kollegen bestätigt worden. Insofern entscheide ich, die erste Aktuelle Debatte jetzt wieder zu eröffnen. (Beifall bei der AfD –

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Sebastian Wippel AfD

Das ist fair!) Herr Barth, bitte.

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André Barth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal sage ich Danke für diese Fairness. Danke auch Frau Staatsministerin, dass Sie sich hier politisch geäußert haben. (Sabine Friedel, SPD: Das ist normal!) Ich habe nie bestritten, dass Sie Fehler eingeräumt haben. Ich habe nie bestritten, dass Sie politische Verantwortung gezogen haben. Sie haben einen Staatssekretär entlassen. Wir müssen uns einfach einmal folgende Situation vorstellen. Es gibt seit dem Jahr 1990 eine sächsische Staatsverwaltung. Es gibt seit vielen Jahrzehnten Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien haben politische Entscheidungsgrundlinien, die das Parlament oder die Regierung festgelegt haben und die die Verwaltung konkret auf Basis der Förderrichtlinie umsetzt. Nun kommt plötzlich das Jahr 2015. Frau Merkel öffnet die Grenzen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!) Aus Österreich kommen sehr viele Flüchtlinge hierher. Plötzlich finden wir eine Fördermittellandschaft vor, in der eine Förderrichtlinie entstanden ist, die kaum Voraussetzungen für die Bewilligung enthalten hat. Das ist – zumindest vorsichtig gesagt – mit Blick auf die 30-jährige Verwaltung in Sachsen, die wir kennen, ein sehr ungewöhnlicher Vorgang. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Barth?

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André Barth AfD

Ja. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat doch 2015 das Parlament beschlossen!. Da hieß der Ministerpräsident noch Herr Tillich!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Pallas, bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Barth, dass Sie die Frage zulassen. Sind Sie bereit anzuerkennen, dass es bereits vor dem Jahr 2015 eine lange Migrationsgeschichte in Sachsen und Deutschland gegeben hat? Sind Sie bereit anzuerkennen, dass auch vor dem Jahr 2015 schon Menschen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen und Gegenden dieser Welt nach Sachsen gekommen sind, hier Arbeit aufgenommen haben, zur Ausbildung oder als Asylsuchende hergekommen sind? Sind Sie bereit anzuerkennen, dass bis zum Jahr 2015 nahezu keine integrationsfördernden Maßnahmen seitens des Freistaates Sachsen ergriffen wurden, dass nicht erst seit dem Jahr 2015, sondern vielleicht und vor allem aus Anlass der Regierungsumbildung in Richtung einer CDU/SPD-Regierung der Bedarf nach integrationsfördernden Maßnahmen endlich erkannt und in entsprechende Förderprogramme umgesetzt wurde? Danke für die Antwort. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Unruhe im Saal –

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Albrecht Pallas SPD

Die Frage lautete: Sind Sie bereit, das anzuerkennen?)

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André Barth AfD

Ich bin bereit, Ihnen dazu etwas zu sagen. Können wir uns darauf verständigen? (Albrecht Pallas, SPD: Sind Sie bereit, das anzuerkennen? – Unruhe im Saal) Eine Zuwanderung nach Deutschland und Sachsen gab es schon vor 500 Jahren, zum Beispiel nach der Französischen Revolution. Wir haben sehr viele Namen, die mit - ski enden. Es sind zum Beispiel Menschen aus Polen eingewandert. Wir haben wahre Völkerwanderungen erlebt. Wenn wir darüber reden, müssen wir auch Folgendes erwähnen: Die Oberlausitz war lange slawisch. (Marko Schiemann, CDU: Sachsen!) Das Königreich Böhmen ist dann an Sachsen abgetreten worden, lieber Herr Schiemann. Das alles ist nicht das, was Herr Pallas von mir hören möchte. Ich sage Folgendes: Sachsen war schon immer ein Schmelztiegel unterschiedlicher Kulturen. (Albrecht Pallas, SPD: Da sind wir schon einmal einen Schritt weiter, Herr Barth, danke!) Wenn ich Ihnen das anerkennen darf, dann muss man erwähnen, dass die Leute – es gab noch kein Sozialsystem – hierhergekommen sind, um zu arbeiten, durchzureisen, zu handeln und Ähnliches. (Unruhe im Saal – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie kamen, sagen wir einmal, alle eigentlich mehr oder weniger aus der unmittelbaren Nachbarschaft – das mitteleuropäische Abendland –, wenn ich das einmal historisch so beschreiben darf. Das ist mit einer Zuwanderung, die wir heute haben, nicht unbedingt gleichzusetzen. Ich möchte aber jetzt weitermachen. Wir haben im Jahr 1990 eine Sächsische Verfassung verabschiedet. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: 1992! Die Verfassung des Freistaates!) Der deutsche, preußische Bürokratismus ist letztendlich der, der Folgendes sagt: „Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare!“ (Zurufe aus dem Saal) Genauso werden die Fördermittelverfahren in Sachsen durchgeführt. Dann entscheidet sich Schwarz-Rot plötzlich, eine neue und zusätzliche freiwillige Aufgabe, nämlich die Integrationsförderung, als freiwillige Aufgabe und politisches Ziel der politischen Leitlinie ihrer Regierung zu machen. (Albrecht Pallas, SPD: Weil es den Bedarf in vielen Ländern gab, Herr Barth! Das war evident!) Das ist Ihr gutes Recht. Sie hatten die Mehrheit. Sie konnten das entscheiden. Daraufhin entscheidet sich das Ministerium und sagt, dass es eine windelweiche Förderrichtlinie erlässt: Jeder, der Geld dafür haben möchte, bekommt das Geld. (Zurufe aus dem Saal) Das wird als Normalfall im Ministerium dargestellt. Nachdem der Rechnungshof dies geprüft hat, stellen wir jetzt fest, dass die Daumenschrauben nun ein bisschen angezogen werden müssen. Das bringt Frau Nagel etwas in Bedrängnis, da wir nun sozusagen in diesem Förderbereich rechtsstaatliche Verfahren einführen und Punktebewertungssysteme einführen. Deshalb sage ich, Frau Ministerin, Folgendes: Wenn Sie über Jahre solch ein Konstrukt zulassen – die SAB gibt Punkte, Sie geben Punkte, die Punkte reichen aber nicht und am Ende wird noch einmal neu bewertet; das steht alles in diesem Bericht –, (Zurufe aus dem Saal) dann kann man das Gefühl haben, Ihnen ging es nicht darum, was gefördert wird, sondern wer gefördert wird. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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André Barth AfD

Dieses Zitat stammt nicht von mir, sondern dieses Zitat konnte man in der Presse lesen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth, geben Sie mir bitte eine Antwort?

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André Barth AfD

Ja, jetzt würde ich die Frage von Frau Friedel zulassen, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Barth. Sie haben ja gerade behauptet, dass alle Förderanträge, die gestellt worden sind, auch bewilligt worden sind.

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André Barth AfD

Nein, das habe ich nicht behauptet.

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André Barth AfD

Nein. Das habe ich nicht behauptet.

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Sabine Friedel SPD

In Ordnung, dann habe ich Sie vielleicht missverstanden. Ich habe Sie so verstanden, als Sie Folgendes sagen wollten: Jeder, der hier eine Förderung beantragt hat, hat sie auch bewilligt bekommen. (Unruhe im Saal) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte eine Frage stellen.

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Sabine Friedel SPD

Deswegen möchte ich Sie fragen:

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Sabine Friedel SPD

Herr Barth. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Moment, bitte. Das soll kein Zwiegespräch sein. Bitte stellen Sie eine Frage, Frau Friedel, und geben Sie eine Antwort, Herr Barth.

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Sabine Friedel SPD

Es klärt ein Blick in das Protokoll, was Sie gesagt haben. Ich möchte Sie gern Folgendes fragen: Wie viel Prozent der Fördermittelanträge sind nach Ihrer Kenntnis – nach umfangreicher Lektüre des Berichts – bewilligt worden und wie viele abgelehnt?

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André Barth AfD

Es sind mehr abgelehnt als bewilligt worden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Die Förderrichtlinie ist so angelegt worden, dass faktisch jeder eine Förderung hätte bekommen können. (Zurufe aus dem Saal –

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Albrecht Pallas SPD

Eben nicht!) Es gab keine tatbestandlich eingrenzenden Voraussetzungen, wie in anderen Förderprogrammen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) In anderen Förderprogrammen zum Beispiel dürfen keine Kommunen, keine privaten Vereine, sondern nur öffentlich-rechtliche Institutionen Anträge stellen. Das alles gab es in dieser Richtlinie nicht. Verstehen Sie, was ich Ihnen sagen möchte? Die Richtlinie ist auch heute noch nicht auf dem Niveau anderer sächsischer Förderrichtlinien. So lange, wie das nicht der Fall ist, können wir das, Frau Ministerin, kritisieren. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das müssen Sie uns zugestehen. Wenn sich Ihre Sie beschützenden Fraktionen hier hinstellen und sagen, dass Sie alles getan haben, dann sagen wir Folgendes: Sie haben etwas getan, Sie haben aber noch nicht genug getan. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aus Ihrer Sicht!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sind Sie noch bei der Beantwortung der Frage oder sind Sie schon bei Ihrem Redebeitrag? (Zurufe aus dem Saal: Nein!)

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André Barth AfD

Nein, die Zeit läuft schon weiter. Das haben andere für mich entschieden. (Zuruf des Schriftführers: Gerade eben erst!) Die Frage ist folgende: Können Sie als Ministerin sich hier guten Gewissens hinstellen und sagen: Ja, das war ein Fehler, das war so, und jetzt machen wir alles besser? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie das so machen können, dann haben Sie aus Ihrer subjektiven Sicht heute alles getan, was Sie hätten tun können. Ich sage Ihnen: Es ist wenig, über Jahre ein Förderverfahren ohne tatbestandliche Voraussetzungen umzusetzen und sich hinterher hier hinzustellen, eine halbgare neue Richtlinie zu machen und eigentlich noch traurig darüber zu sein, weil das jetzt etwas einschränkend sei, und zu sagen: Wir haben alles getan. Das ist nach wie vor förderrechtlich ein Bereich, in dem deutlich nachgebessert werden muss. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt noch einen Redebeitrag von der AfD. Herr Abg. Prantl. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Thomas Prantl AfD

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich möchte mich hier noch einmal als Mitglied des Sozialausschusses äußern und Ihnen ins Stammbuch schreiben, Frau Köpping, dass Sie keine Demokratie fördern, sondern mit Ihrer rechtswidrigen Verfahrensweise Demokratie beschädigen, und zwar schwer. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie dann ertappt werden, kommen Ausreden, Abwiegeln, Flucht nach vorn. Aber das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Das reicht bei Weitem nicht. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) Denn konsequent zu Ende gedacht, müssten Sie Ihren rotrot-grünen Gemeinschaftsfilz nun endlich komplett entfilzen, und das werden Sie freiwillig natürlich niemals tun. Ich komme auf die Mängel zurück. Obwohl Ihnen die Mängel bekannt waren, stellte der Rechnungshof bei erneuter Prüfung fest, „dass die schwerwiegenden Mängel im Förderverfahren offensichtlich auch bis 2022 weiterbestanden.“ Dieser erneute Vorwurf und Ihre schlampig überarbeitete Integrationsförderrichtlinie machen mir eines klar: Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Prantl, ich bitte Sie um mit Mäßigung.

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Thomas Prantl AfD

dass Sie überhaupt keinen reinen Tisch machen wollen. Sie beten sich gegenseitig gesund und behaupten, die Kritik sei vom Tisch. Es ist aber gar nichts vom Tisch, wenn der Rechnungshof bis 2022 erneut so schwere haushalts- und verwaltungsrechtliche Verstöße anzeigt, dass auch die überarbeitete Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ nicht den Anforderungen entspricht: immer noch zu unbestimmt, immer noch keine fachlich-sachliche Auswahl von Förderempfängern, immer noch keine Förderziele und -maßstäbe definiert. Diese Mängel sind aus meiner Sicht, Frau Köpping, kein Unvermögen. Aus meiner Sicht ist das Vorsatz. Sie konstruieren das mit Absicht, weil Sie sich weitere Türen offenhalten wollen. (Staatsministerin Petra Köpping: Warum?) – Warum wohl? Genau, gute Frage. Immerhin droht Ihrer SPD im nächsten Jahr bei den Landtagswahlen im Osten ein Verlust an Mandaten und Arbeitsplätzen. Nach dieser Wahlpleite der SPD könnte eine neue rote Welle von versorgungsbedürftigen Parteibuchträgern anrollen, und da ist Frau Köpping gefragt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Noch ein Beispiel, ein Beispiel aus dem Förderverfahren. Ein wesentlicher Punkt, ein ganz wesentlicher Schritt ist immer die Vorlage eines Verwendungsnachweises und die Prüfung eines Verwendungsnachweises. Dazu gehören Sachberichte, dazu gehören Rechnungen, die sachlichrechnerisch geprüft sind, die ordnungsgemäß überwiesen worden sind, dazu gehören Kontoauszüge – all das. Ich finde es schon etwas befremdlich, dass hier noch immer Eigenerklärungen der Fördermittelempfänger darüber ausreichen, ob durchgeführte Sprachkurse ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Es werden explizit keine Teilnehmerlisten verlangt. (Oh-Rufe von der AfD) Wo gibt es denn so etwas? Das haben wir als AfD schon 2018 kritisiert. Aber Sie verkaufen uns das Bild, dass Sie aus allen Wolken fallen: Der Bericht des Rechnungshofs komme ja völlig unerwartet, damit konnten wir nicht rechnen. – Nein, in diesem Hohen Hause wurde seit 2018, auch im Rahmen eines AfD-Antrags, darüber gesprochen, dass diese liederliche, rechtswidrige Verausgabung von unseren Steuergeldern unzulässig ist und abgestellt werden muss. Das wussten Sie schon lange. Wir haben das seit 2018 kritisiert. Wir haben auch die hohe Durchfallquote kritisiert und dass sich 57 % der Teilnehmer zwar anmelden, aber dennoch nicht zum Sprachkurs erscheinen. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) So sieht Integrationswille aus. Meine Damen und Herren! Werte Frau Köpping, mit Ihnen an der Spitze wird sich hier überhaupt gar nichts ändern. Mit Ihnen nicht. Im nächsten Jahr muss der Wähler entscheiden, ob Sachsens Regierung ihre Macht als Exekutive und das Geld der Steuerzahler weiter missbrauchen kann, (Albrecht Pallas, SPD: Das ist kein Parteitag hier!) um Politik gegen das Volk zu machen und unser Volksvermögen zu veruntreuen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: „Volksvermögen“? Wo leben Sie denn?) Wenn die sächsischen Wähler richtig entscheiden, dann kann aus einem SPD-Ministerium für Machtmissbrauch, soziale Kälte und Vetternwirtschaft vielleicht wieder ein Ministerium für unser Volk werden – mit einer Sozialministerin oder einem Sozialminister, welcher seinen Amtseid erfüllt, den Nutzen des Volkes mehrt und Schaden vom Volk abwendet. (Sabine Friedel, SPD: Es wäre schon gut, wenn Sie den Landtag nicht für Wahlkampf missbrauchen würden!) Frau Köpping, wir hätten angesichts des Ausmaßes Ihres grob rechtswidrigen Handelns erwartet, dass Sie hier reinen Tisch machen. Das wäre anständig gewesen, das wäre ehrenhaft gewesen; denn Sie haben bei Ihrer Vereidigung hier geschworen, dass Sie Verfassung und Recht wahren und verteidigen werden und Ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen. Sie haben gezeigt, dass Sie beides nicht getan haben. Ich kann daher nur Ihren Rücktritt fordern. (Beifall bei der AfD) Frau Köpping, legen Sie Ihr Amt nieder! Machen Sie Platz für einen Neuanfang! Zeigen Sie Anstand und Respekt vor dem Volk und treten Sie zurück! (Beifall bei der AfD –

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Sabine Friedel SPD

Das wäre natürlich doof gewesen, wenn die Debatte schon beendet gewesen wäre! Jetzt verstehe ich Ihr Problem!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es denn wirklich? Steht Zweite Aktuelle Wir kürzen uns arm und kaputt: Schuldenbremse als Investitionsbremse Antrag der Fraktion Es spricht zuerst für die einreichende Fraktion Frau Abg. Schaper. Danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Herr. Abg. Teichmann. Frau Schaper, Sie haben das Wort.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weihnachten, das Fest der Nächstenliebe steht vor der Tür. Da die Frauen und Männer in den roten Roben – nicht vom Nordpol, sondern aus Karlsruhe – der Bundesregierung schlechtes Finanzverhalten bescheinigt haben, muss im Bundeshaushalt 2024 erheblich gekürzt werden. das Urteil schon fest? Das, was ich aus Ihren Worten, gerade aus den letzten, herausgehört habe, hat eine Dimension, bei der es nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht. Ich spüre hier einfach nur Verachtung. Das ist eine Dimension, bei der wir uns die Frage stellen müssen, was politische Kultur bedeutet. Ich bin froh, dass es Menschen gibt, die Fehler machen und zu ihren Fehlern auch stehen, die alles dafür tun, dass Fehler ausgeräumt werden. (Unruhe – Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Denn stellen Sie sich einmal das Gegenteil vor: Wer soll denn in Zukunft Verantwortung übernehmen, wenn die Menschen wissen, wenn sie einen Fehler machen, werden sie – – Ja, bestraft ist das eine. Hier geht es fast um Vernichtung. Deshalb geht es mir um die Kultur des Hauses. Ich stelle mich hier solidarisch neben meine Kollegin Petra Köpping, weil in Zeiten, die wirklich Entscheidungen erforderten, Entscheidungen durch Petra Köpping getroffen wurden und sie zu dieser Verantwortung steht. Fehler sind gemacht worden, sie sind ausgeräumt worden. Und wenn sie noch nicht ausgeräumt wurden, werden sie bearbeitet. Das ist das eine. Aber wir haben hier miteinander viel dafür zu tun, dass die politische Kultur immer noch eine ist, die von Respekt und Anstand geprägt ist. Sonst werden wir keine Lösungen mehr finden. Diesen Respekt hat auch Petra Köpping verdient. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Werden weitere Redebeiträge gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den ersten Tagesordnungspunkt nun endgültig. Wir kommen zu Debatte Bund in die Pflicht nehmen – raus aus dem Grundgesetz! DIE LINKE (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Natürlich fällt der Partei mit dem großen C im Namen kurz vor Weihnachten nichts Besseres ein, als dies vor allem auf dem Rücken der Schwächsten in der Gesellschaft zu tun, eifrig unterstützt von ihrem ideologischen Verbündeten in der Bundesregierung, der FDP. Es ist natürlich wohlfeil, lautstark Kürzungen in Bereichen zu fordern, die einen selbst und die eigene Klientel natürlich nicht betreffen. Sonderlich christlich ist das allerdings nicht. Es ähnelt der Debatte um Hartz IV vor gut 20 Jahren: die Erwerbslosen und Armen als Sündenböcke der Nation. Gekürzt werden soll einmal mehr bei denen, die jetzt schon wenig haben und die auf einen leistungsfähigen Staat angewiesen sind. Den Empfängern des Bürgergelds soll der dringend notwendige Inflationsausgleich gestrichen werden. Die ohnehin schon kümmerliche Kindergrundsicherung ist wieder in Gefahr. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass von den 5,5 Millionen Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld knapp 4 Millionen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen, entweder weil sie zu jung oder zu krank sind oder Angehörige pflegen oder weil sie sich bereits in Maßnahmen der Jobcenter befinden. Und, Achtung: 800 000 davon arbeiten und verdienen so wenig, dass sie nebenbei aufstocken müssen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist das Problem!) Darüber redet bei den „Leistung-muss-sich-lohnen-Parteien“ komischerweise überhaupt niemand. Das Feindbild vom schmarotzenden Arbeitslosen ist überzogen. Es spielt Menschen gegeneinander aus und es spaltet die Gesellschaft weiter. (Beifall bei den LINKEN) Vielleicht sind das alles auch nur substanzlose Manöver der Union angesichts der bevorstehenden Wahlkämpfe. (Sören Voigt, CDU: Was?) Man soll ja gerade in der Weihnachtszeit an das Gute im Menschen glauben. Warum sonst hätten denn die CDU-Ministerpräsidenten der Bürgergelderhöhung im Bundesrat zustimmen sollen, wenn sie jetzt grämen? Abgesehen davon werden wichtige Investitionen in Bildung und Gesundheit, in unsere Kommunen, in den Klimaschutz und in die Industrien der Zukunft bei dieser Kürzungsdebatte in Zeiten einer Wirtschaftskrise infrage gestellt. Aber die Staatsausgaben zu kürzen, ist volkswirtschaftlicher Wahnsinn. Das darf auf gar keinen Fall passieren. Das Bundesverfassungsgericht hat Finanzminister Lindner buchungstechnische Taschenspielertricks untersagt. Zur Sinnhaftigkeit der sogenannten Schuldenbremse im Grundgesetz hat er sich nicht geäußert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dafür ist er gar nicht zuständig!) Es liegt in der Verantwortung der Parlamente, diese unsinnige Selbstfesselung der Politik endlich wieder zu beenden. Die Schuldenbremse muss aus dem Grundgesetz und aus der Sächsischen Verfassung heraus; (Beifall bei den LINKEN) denn es zeigt sich von Jahr zu Jahr deutlicher, dass sie in Wahrheit eine Investitions- und Zukunftsbremse ist. Zumindest muss sie in einem ersten Schritt reformiert werden, damit Konstruktionen wie Sondervermögen endlich nicht mehr nötig sind. Es gibt sogar in der CDU einige Leute – das muss ich sagen –, die so vernünftig sind, eine solche Reform zu befürworten. Auch unser Ministerpräsident Michael Kretschmer zeigt sich offen dafür – aber nur auf Bundesebene. Das noch viel unflexiblere Schuldenverbot in Sachsen will er hingegen nicht antasten. (Sören Voigt, CDU: Das ist an Bedingungen geknüpft!) Wie passt denn das zusammen? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Die ganze Welt lacht über den absurden Sparfetisch der regierenden Parteien in Deutschland, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) während die USA, China, alle großen Nationen investieren, um ihre Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen sowie die Digitalisierung und die Energiewende voranzutreiben. Kredite sind kein Teufelswerk, sondern ein unverzichtbares Mittel, um Investitionen zu finanzieren, die sich später auszahlen. Kaum eine Familie baut doch mit Eigenmitteln ihr Haus. (Sören Voigt, CDU: Was?) Dazu braucht man Kredite, weil es einfach normal ist. Natürlich darf der Staat sein Geld nicht sinnlos verschleudern; das ist nicht die Debatte. Aber noch schlimmer, als seinen Kindern tilgbare Schulden zu vererben, ist es doch, ihnen ein Land mit nicht mehr zeitgemäßer oder verrotteter Infrastruktur zu hinterlassen, das den Herausforderungen der Zukunft, insbesondere des Klimawandels, in keinster Weise gewachsen ist. Schauen Sie doch beispielsweise einmal in die Krankenhäuser oder in die Schulen Sachsens! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Susanne Schaper Die Linke

Wenn es derzeit an Geld fehlt, ist es wichtig, klimaschädliche Subventionen zu streichen und endlich sehr hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften gerecht zu besteuern. (Beifall bei den LINKEN) Aber daran wagen Sie sich als Ampelpartei nicht, sondern Sie spielen lieber die Schwächeren in diesem Land gegeneinander aus. (Beifall bei den LINKEN –

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Sören Voigt CDU

Wir motivieren! Motivieren, um Arbeit aufzunehmen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Patt, bitte.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Die Kollegin sprach gerade vom Mauerbau zu Hause, von den Hauskrediten, die sie aufgenommen hat, um ihr Haus zu bauen. Der Unterschied zum Staat, Frau Kollegin, ist folgender: Sie tilgen Ihre Schulden – ich gehe zumindest davon aus –, aber Staatsschulden tilgen sich in der Regel nicht. Die CDU hat 2006 begonnen, im Freistaat Sachsen Staatsschulden zu tilgen. Ich will Ihnen sagen, warum – auch wenn die Rednerin jetzt hinausgeht und anscheinend kein Interesse an dieser Debatte hat – Ihr Modell nicht funktioniert: Sie haben es über 40 Jahre oder mehr versucht und das System so radikal vor die Wand gefahren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer hat das vor die Wand gefahren?) – Ihre Partei. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vor 33 Jahren!) – Ihre Partei hat 1989 dieses System vor die Wand gefahren. Dieses System war nicht nur korrupt, es war vor allem bankrott. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was wollen Sie denn damit sagen?) Das ist das Schlimme daran. Es war bankrott, weil man die Instandhaltung nicht finanziert hat, weil man sich hemmungslos verschuldet hat, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) weil man nicht mit dem ausgekommen ist, was man hatte. Und – Herr Gebhardt – diese Partei besteht ja noch. Diese Partei ist nicht verändert, sondern Sie sind weiterhin im Landtag und in anderen Parlamenten tätig und versuchen nun – Geschichte wiederholt sich –, uns diese alten Sachen wieder aufzuzeigen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber Kredite werden nur im privaten Bereich und im Industriebereich getilgt – im Staat in der Regel nicht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Natürlich muss ein Kredit getilgt werden! Das weiß man doch!) Ich möchte noch betonen: Wir haben drei Verschuldungssäulen, an denen wir arbeiten müssen, und es sind Taschenspielertricks, wenn wir die Schulden von einer Seite auf die andere schieben. Wir haben drei Verschuldungssäulen: Erstens sind es die expliziten aus dem Haushalt kommenden Verschuldungen, zweitens sind es die impliziten, also versteckten Verschuldungen. Das kennen vielleicht die Damen und Herren auf der Besuchertribüne nicht so. Das sind die Pensionsverpflichtungen, die wir eingegangen sind, um die Staatsdiener entsprechend noch im Alter zu finanzieren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Generationenfonds!) – Das ist richtig, darauf legen Sie den Finger und ich folge Ihnen. Es ist – drittens – die unterlassene Instandhaltung für eine Infrastruktur, die man aber schlecht messen kann. Diese unterlassenen Instandhaltungen sind auch Schulden. Wenn wir unseren Kindern etwas nicht marode hinterlassen, dann müssen wir dafür etwas tun. Aber nur eine Schuldensäule zu der anderen zu verschieben und zu sagen, wir müssen mehr investieren, um auf der anderen Seite mehr Schulden dafür zu machen, löst das Problem nicht. Wir alle sind angetreten, den Wohlstand und auch das Vermögen unseres Volkes und unseres Landes zu mehren. Das tun wir nicht, indem wir nur Schulden einfach von einer Ecke verschieben (Marco Böhme, DIE LINKE: Das braucht doch mehr Einnahmen!) und auf dem Kapitalmarkt aufnehmen, um etwas anderes damit zu tun. Ich möchte Ihnen sagen – das habe ich bei Frau Esken schon nicht richtig verstanden, aber bei Ihnen ist es noch dramatischer –: Wer sagt und wer erlaubt uns denn nicht, aus den immensen Steuereinnahmen, die wir bekommen, auch zu investieren? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das habt Ihr aber gar nicht!) Warum wollen wir das denn nicht tun? Wir tun das in Sachsen mit der höchsten Investitionsquote aller Bundesländer. Zwischen 15 und 20 % investieren wir jedes Jahr aus unserem laufenden Geld. Warum können wir das so gut tun, auch mit solch einer hohen Investitionsquote? Weil wir nicht so viele Schulden gemacht haben wie andere Länder, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: . keine Lehrer und keine Polizisten!) weil wir unser Geld zusammenhalten, ordentlich wirtschaften, einigermaßen vernünftig und effizient arbeiten und uns Zinsen ersparen. Wer keine Schulden hat, erspart sich Zinsen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir hatten in der Spitzenzeit 590 Millionen Euro jedes Jahr an Zinsen zu bezahlen. Das müssen wir jetzt nicht mehr; wir brauchen nur noch ein Elftel an Zinsen zu bezahlen. Das hat einerseits mit dem Zinsmarkt zu tun, aber andererseits liegt es vor allem am Cash-Management und daran, dass wir in den Zeiten, in denen es uns bessergeht, auch zurücklegen und Gelder ansparen, damit wir uns die Dinge leisten können. Es ist also überhaupt nicht so – wie Sie sagen –, dass man sich verschulden müsse, dass man eine Schuldenbremse – wie sie im Bund herrscht – oder ein Schuldenverbot wie in Sachsen aushebeln müsse, sondern wir müssen vernünftig wirtschaften. Das können wir uns entsprechend jedes Jahr aus unseren Steuereinnahmen leisten, um das zu investieren, was notwendig ist. Unsere Schulen sind alle gar nicht so schlimm, wie Sie das hier versuchen darzustellen. Auch die Krankenhäuser sind nicht schlimm. Überall könnte es mehr geben, aber das geht in unserem Freistaat nach einem systematischen Plan, und wir sind weiter gewillt, nach diesem zu gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der AfD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und für die AfD-Fraktion Herr Abg. Barth.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung kann Sondervermögen bilden, sie kann aber die Kreditermächtigungen nicht über Jahre hinziehen, nicht umschwenken oder Ähnliches. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dort hat das Verfassungsgericht richtigerweise Grenzen eingezogen und die Grenzen werden wir auch noch bei unserem Coronafonds merken. Liebe Kollegen! Es wird irgendwann ein Verfassungsgerichtsurteil geben (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit welchem Schriftsatz?) und womöglich hat dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch noch Auswirkungen auf die Frage: Hätten wir in Sachsen jedes Jahr den Notfall neu feststellen müssen? Aber uns wird ja im Haushalts- und Finanzausschuss die Meinung des Finanzministeriums dargestellt, alles sei in Ordnung, alles sei safe, alles sei sicher. Wir schauen letztendlich, was passiert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja! –

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Sören Voigt CDU

Das machen Sie ja immer!) Grundsätzlich ist es so: Die Steuereinnahmen im Freistaat Sachsen und in der Bundesrepublik steigen von Jahr zu Jahr – mit Ausnahme kleiner konjunktureller Dellen. Gleichwohl hat die Politik immer wieder das Bedürfnis, neue soziale Wohltaten zu verteilen, sei es in der Vergangenheit die Mütterrente, die Rente mit 63, ein massiver Anstieg des Mindestlohns oder jetzt ein Bürgergeld. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das zahlt aber nicht der Staat!) Das alles muss gegenfinanziert werden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Mindestlohn! Herr Barth, bitte!) Der Mindestlohn ist durch einen Regierungsbeschluss einmalig auf 12 Euro festgelegt worden, (Zurufe von den LINKEN) ansonsten gibt es eine Kommission, die das selbstständig feststellt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das zahlt der Staat oder wie, Herr Barth?) Noch einmal für Sie – quatschen Sie also nicht dumm rein, wenn Sie es nicht verstehen –: Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth, bitte Mäßigung!

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André Barth AfD

Der Mindestlohn ist einmalig durch Regierungshandeln auf 12 Euro festgelegt worden (Nico Brünler, DIE LINKE: Na und? Was hat das mit dem Haushalt zu tun?) und ansonsten entscheidet eine Kommission. Was ich für die AfD sagen möchte: Wir müssen mit dem vorhandenen Geld auskommen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ansonsten läuft Ihre Zeit ab und dann kann ich sie nicht mehr zulassen.

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André Barth AfD

Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank. Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Barth, für das Zulassen der Zwischenfrage. Vielleicht können Sie den aus Ihrer Sicht vollkommen unbegabten Teil des Hauses, der von Volkswirtschaft keine Ahnung hat, einmal erhellen: Welche konkreten Auswirkungen hat die Erhöhung des Mindestlohns auf den Staatshaushalt – wirklich auf den Staatshaushalt –, wie Sie es gerade dargelegt haben?

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André Barth AfD

Herr Lippmann, ich sehe keinen unbegabten Teil in diesem Haus. Jeder, der in diesem Haus sitzt, kann zumindest reden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb sehe ich keine Gelegenheit, Ihnen diese Frage zu beantworten. Tut mir leid. (Zurufe: Oooh! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Das ist ja billig!) – Darf ich weitermachen? – Wir sagen ganz eindeutig: Das staatliche Handeln muss sich an den staatlichen Einnahmen ausrichten. Wir müssen in der Politik Prioritäten setzen, sowohl im Bund als auch im Freistaat Sachsen. Können wir uns ein freiwilliges Förderprogramm leisten, über das wir vorhin gesprochen haben? Können wir uns dies nicht leisten? Zahlen wir der kommunalen Ebene genügend? Müssen wir ihnen mehr zahlen, und zwar mit den vorhandenen Mitteln, die wir aus Steuern einnehmen? – Dies alles sind Fragen, die wir uns stellen müssen. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Barth, wenn Sie mich schon als dumm bezeichnen und anschließend meine Fragen nicht beantworten können, zeigt das, wer im Bereich der Volkswirtschaft vielleicht nicht ganz so kenntnisreich unterwegs ist. Aber das müssen Sie mit sich selbst klar bekommen. (Beifall des Abg. Volkmar Winkler, SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Einmal realistisch: Der Mindestlohn hat auf den Staatshaushalt selbst – wie Sie es dargestellt haben – nahezu keine Auswirkung, allerhöchstens auf die Preisentwicklung des staatlichen Haushalts, wenn Mindestlohn gezahlt wird. Okay, da würde ich noch mitgehen, aber die von Ihnen skizzierten Darlegungen, dass quasi die Handlungsfähigkeit des Staatshaushalts gefährdet werden würde, wenn der Mindestlohn auf ein sozialverträgliches Minimum eines wirklich angemessenen Lohns angehoben wird, ist wirklich Quatsch. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth, bitte.

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André Barth AfD

Herr Lippmann, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass ich gesagt habe, quatschen Sie nicht dumm rein, dass das aber nicht bedeutet, ich hätte gesagt, Sie seien dumm?

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Barth, da ich in dem Moment versucht habe, Ihnen den Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Staatshaushalt irgendwie nahezubringen bzw. Sie auf Ihren Irrtum hinzuweisen, haben Sie meine Ausführungen dazu als „dumm“ bezeichnet. Aber lassen wir das einmal beiseite, ich würde zur Aktuellen Debatte zurückkommen bzw. erst einmal damit beginnen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zur Schuldenbremse. Die LINKE fordert die Streichung. So einfach – so schön. Weg mit dem Ding und dann sind wir im Schlaraffenland. Wozu auch Reformgedanken machen? Revolution statt Evolution! Dies ist so einfach wie falsch. Lassen Sie mich zunächst konstatieren: Wir BÜNDNISGRÜNE kritisieren die aktuellen Regelungen der Schuldenbremse. Dies dürfte bekannt sein, vor allem hier im Land, aber auch im Bund. Wir sollen sie allerdings nicht einfach aufgeben, sondern wir wollen eine gute Regelung, die stabile öffentliche Haushalte und wichtige Investitionen zugleich ermöglicht. Das heißt, dass wir über die Schuldenbremse und ihre Konstruktion reden müssen. Ich nutze diese Aktuelle Debatte dazu, ein bisschen in die Historie zu blicken; denn das wird gern vergessen. Wir diskutieren nämlich nur noch über das Instrument, nicht aber über ihre ursprüngliche Zielstellung. Vor ziemlich genau 30 Jahren, am 1. November 1993, trat der Vertrag von Maastricht in Kraft. Unterzeichnet haben den die Staatsund Regierungsspitzen der Europäischen Union. Dieser Vertrag ist bekanntermaßen der Grundstein der Europäischen Union in ihrer heutigen Form und auch für eine gemeinsame europäische Währung. Teil des Vertrags sind die sogenannten Maastricht-Kriterien: eine jährliche Neuverschuldung von höchstens 3 % sowie eine Gesamtverschuldung von höchstens 60 % des Bruttosozialprodukts. Mitte der Neunzigerjahre wurde ein ergänzendes Regelwerk erarbeitet: der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der Pakt sollte den besonderen Anforderungen an die Haushalts- und Finanzpolitik Rechnung tragen und damit mit der Währungsunion einhergehen. Als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt 2011 reformiert. Daraufhin haben sich die Mitgliedsstaaten verständigt, die Neuverschuldung zu reduzieren und einen Abbaupfad der Schuldenstandsquote auf 60 % des BIP fortzuschreiben. Für unsere Diskussion ist vor allem relevant, dass die Vertragsstaaten seitdem verpflichtet sind, die Fiskalregeln in nationales Recht umzusetzen. Das haben Bund und Länder getan. Die Schuldenbremse jetzt zu streichen, würde vor diesem Hintergrund vor allem gegen den Gedanken der europäischen Einigung gehen. Deshalb gilt: Wer es mit der europäischen Integration ernst meint, muss einheitliche Regelungen zur Verschuldung der Mitgliedsstaaten haben, sonst haben wir demnächst die nächste europäische Schuldenkrise vor der Haustür. Klar ist, dass diese Schuldenbremse keine Investitionsbremse sein darf. Auf Bundesebene und in einigen Ländern wurden in der Vergangenheit deshalb Sondervermögen errichtet, weil im Rahmen der jetzt gültigen Schuldenbremse wichtige Investitionen nicht mehr ohne Weiteres erfolgen können – mit gravierenden Folgen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss ich an dieser Stelle nicht weiter erläutern, aber dies geschieht vor einem elementaren Hintergrund: Die weltweiten Krisen und die geopolitischen Abhängigkeiten setzen Deutschland gerade merklich unter Druck. Es ist für alle spürbar: Wir erleben und leben mit Lieferengpässen und Lieferabhängigkeiten, mit Preissteigerungen und entsprechenden Auswirkungen der Kriege. Diese Krisen gehen nicht einfach weg. Diese gibt es auch deshalb, weil die Vorgängerregierungen die schwarze Null zum heiligen Gral erhoben haben und nicht ausreichend in die wirtschaftliche Transformation, in Infrastruktur, in Bildung, in Forschung und dergleichen mehr investiert haben. Auf der Landesebene ist die Situation noch schwieriger. Die sächsische Regelung reagiert beispielsweise auf konjunkturelle Einbrüche nahezu gar nicht, auf Inflation überhaupt nicht, und über deren erheblichen Reformbedarf besteht in diesem Haus – außer bei zwei Parteien, mutmaßlich bei zwei Fraktionen – kein Zweifel. Es wird sich zeigen, ob die Behauptung, dass die sächsische Schuldenbremse irgendwann einmal funktioniert, doch irgendwann einmal widerlegt wird. Aber nun gut. Natürlich brauchen wir vor diesem Hintergrund eine Reform der Schuldenbremse im Bund. Dazu hat sich selbst die Bundesbank positiv geäußert. Eine Schuldenbremse, die der Jährlichkeit und Jährigkeit unterliegt, kann die notwendigen Investitionen, die wir momentan tätigen müssen, nicht gewährleisten. Ich glaube, Herr Kollege Patt, insoweit ist dies ein Unterschied. Natürlich haben wir eine hohe Investitionsquote, keine Frage. Aber wir müssen uns nun die Frage stellen – mit Blick auf den Inflation Reduction Act in den USA, mit Blick auf das, was China gerade für seine Wirtschaft tut –, ob das, was wir an hohen Standards in den letzten Jahren gewohnt waren und was richtig war – worauf wir auch stolz sein können –, dafür ausreicht, unsere Wirtschaft, unsere Infrastruktur und unsere Gesellschaft in Sachsen und Deutschland fit zu machen, damit wir gegenüber den USA und China konkurrenzfähig bleiben. Ich denke, zu den gegenwärtigen Investitionen muss man eine deutliche Schippe mehr drauflegen – und diese Schippe drauf, dieses Mehr, das wir jetzt brauchen, um zu investieren, damit dieses Land stabil und stark bleibt, fehlt. Deshalb braucht es eine Reform der Schuldenbremse: um Investitionen zu ermöglichen. Aber es braucht keineswegs ihre Abschaffung. Wer sie abschafft, versündigt sich am europäischen Gedanken. Wer sie stärkt und härtet und für Investitionen sorgt, der macht Sachsen und Deutschland stark im Kampf um unsere Wirtschaft. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Panter.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lippmann ist gerade auf die Historie der Schuldenbremse eingegangen. Ich kann an einen Punkt anknüpfen, und zwar an den Beschluss der Schuldenbremse im Bund, an das Jahr 2009. Dies ist 14 Jahre her und es war eine völlig andere Zeit. Die Redakteurin der „ZEIT“, Mariam Lau, hat geschrieben: „Die Schuldenbremse stammt aus einer Zeit, als die deutsche Verteidigung den Amerikanern überlassen wurde und das billige Gas aus Russland kam.“ Ich meine, sie hat recht. Aber der neuen Realität, in der wir leben – wie gerade ausgeführt wurde –, müssen wir uns doch stellen. Gleichzeitig haben wir weiterhin eine der härtesten, wenn nicht die härteste Schuldenregelung in Europa, in der Welt. Was haben wir davon? Wir haben eine marode Bahn. Wir haben ein Bildungssystem, das große Probleme hat –, auch im internationalen Vergleich. Wir haben eine zahnlose Bundeswehr und wir haben die niedrigste Schuldenquote der G7-Staaten. Super, da haben wir richtig was geschafft. Diese Bilanz hat selbstverständlich kein anderes Land in der Welt dazu bewogen, die Schuldenbremsenregelung der Bundesrepublik Deutschland in ihre Regelungen zu übernehmen. Unsere Quote war schon einmal besser, siehe BGB oder das Grundgesetz. Damit haben wir schon einmal bessere Vorlagen geliefert. Aber nun haben wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – im Übrigen ein Urteil des Gerichts, das auch der Bundesrepublik Deutschland ins Stammbuch geschrieben hat, dass der rechtzeitige Übergang zur Klimaneutralität auf jeden Fall zügig anzugehen ist. Man fragt sich ein Stück weit: Wie passt das zusammen? Dieser Übergang geht nur mit Investitionen. Die Transformation der Wirtschaft, die Energiewende, der Aufbau der Wasserstoffindustrie – das alles ist in vollem Gange. Das müssen wir begleiten und das gibt es nicht zum Nulltarif. Nun sprechen wir hier über die Schuldenbremse des Bundes. Wenn wir auf die Schuldenbremse des Landes schauen, dann ist die des Bundes noch um Längen besser; denn der Bund kann jedes Jahr 0,35 % seines BIP nominal als Kredite aufnehmen. Das sind beim Bund ungefähr 13,5 Milliarden Euro, die theoretisch möglich sind. Wenn wir das auf Sachsen übertragen würden, dann wären in Sachsen jedes Jahr 500 Millionen Euro möglich. Aber Sachsen hat nun wirklich die härteste Schuldenregelung der Welt. Darauf können wir richtig stolz sein, das ist eine ganz tolle Geschichte – wenn wir ein kleines gallisches Dorf wären, wäre das alles richtig und schön. Wir sind aber kein gallisches Dorf, sondern wir sind ein Freistaat mit einer großen Historie und mit einem großen Anspruch an die Zukunft. Diesem Anspruch wollen wir doch gerecht werden. Das werden wir aber nicht durch Kaputtkürzen, sondern nur mit mutigen Investitionen. Mittlerweile ist es so, dass wir in Sachsen zum Beispiel bei kommunalen Investitionen im Bundesländervergleich Vorletzter sind. Noch schlimmer: Statt sich für die Krise – in der wir gerade stecken – und die Transformationen zu wappnen, wurden die Kommunen in den letzten Jahren sogar dazu gezwungen, in Größenordnungen Schulden zu tilgen, und das haben sie gemacht. So doof ist ja noch nicht einmal Bayern. Der Freistaat zwingt die Kommunen dazu, aber gleichzeitig wird über die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen lamentiert. Das passt in unseren Augen nicht zusammen. Wir freuen uns gleichzeitig immer über die hohe Investitionsquote. Aber auch das sage ich: Denkmalschutzsanierungen sind zwar schön, aber nicht unbedingt Zukunftsinvestitionen. Diese müssen deutlich zielgerichteter kommen. Das Problem ist ja nicht – wie vorhin gehört –, dass man Kredite in guten Zeiten nicht zurückzahlt. Das haben wir seit vielen Jahren getan, das ist auch richtig so; aber momentan sind die Zeiten nicht gut. Deshalb muss doch zumindest die Chance bestehen, darüber zu reden, wie wir die Investitionen der Zukunft tätigen wollen. Wenn das aus dem laufenden Geschäft geht, gar kein Problem, dann machen wir das. Wenn es aber nicht geht, dann ist es unserer Meinung nach eine Versündigung an den künftigen Generationen, darauf zu verzichten; denn wir können ihnen keine marode Infrastruktur hinterlassen oder ein Land, das im internationalen Kontext nicht wettbewerbsfähig ist. Deshalb ist es in unseren Augen ein Gebot der Generationengerechtigkeit, zumindest darüber zu reden – auch über die sächsische Schuldenregelung –; denn Verfassungsrecht ist kein Naturgesetz, sondern es ist ein Gesetz, das man ändern kann. Oder wie der Verfassungsrechtler Udo Steiner einmal gesagt hat: „Wer Verfassungsrecht sät, wird Verfassungsrechtsprechung ernten.“ Das ist völlig logisch. Deswegen sind wir der Meinung, wir müssen über die Schuldenbremsenregelungen im Bund und im Land reden, weil es sonst für unsere Zukunftsfähigkeit keine Alternative gibt. Herzlichen Dank. (Beifall der Abg. Volkmar Winkler und Albrecht Pallas, SPD, sowie Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Als nächster Redner spricht Herr Abg. Teichmann und danach Sie, Herr Brünler.

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir debattieren heute auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag über die Frage, ob die gesetzlich normierte Schuldenbremse aus dem Grundgesetz gestrichen werden soll. Die Schuldenbremse ist bekanntlich normiert in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes. Gerade der ausgeglichene Haushalt beim Bund und bei den Ländern, insbesondere beim Freistaat Sachsen, also möglichst ohne Schulden zu wirtschaften und nicht über unsere Verhältnisse zu leben, ist ein Gebot der Vernunft. Vernünftige Haushaltspolitik ist gerade nicht die Stärke linker Politik beim Bund und bei den Ländern. Die Schuldenbremse senkt die extrem hohen Staatsschulden. Die Schuldenbremse stärkt die Generationengerechtigkeit und die Handlungsfähigkeit für die Zukunft. Im Laufe der Zeit fressen die enormen Zinszahlungen einen Großteil der hart erarbeiteten Steuereinnahmen auf. Genau das soll die Schuldenbremse aber verhindern, sehr geehrte Kollegen. Die Schuldenbremse stabilisiert langfristig die finanzielle Situation des Bundes und der Bundesländer. Sparen ist kein Selbstzweck, sondern das Gebot der Vernunft. Der Artikel 115 des Grundgesetzes lässt dem Bund bei besonderen Notlagen zudem ausreichend Spielraum. Statt die sinnvolle Schuldenbremse zu streichen, plädiere ich hiermit deshalb klar und deutlich für den Abbau teurer Bürokratie und Steuerverschwendung durch die öffentliche Hand. Es ist noch reichlich Geld vorhanden, um kluge Investitionen für unser Land zu tätigen. Tun wir alles dafür, dass dies so bleibt! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Abg. Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie das in einer Debatte um die Schuldenbremse so ist, sind wir relativ schnell bei prinzipiellen Fragen bzw. fast bei Glaubensfragen, die, unter der Lupe betrachtet, selten wenig mit einer dauerhaften Finanzierbarkeit der öffentlichen Haushalte zu tun haben. Wie das bei Glaubensfragen eben so ist – die Schuldenbremse und deren Sinnhaftigkeit ist eine Glaubensfrage –, basieren diese eher selten auf objektiv nachweisbaren Fakten; denn unter Ökonomen gilt eine Schuldenbremse keineswegs als der Weisheit letzter Schluss. Ja, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist nicht zu kritisieren; sie spiegelt einfach den aktuellen Gesetzesrahmen wider, in dem sich die Politik zu bewegen hat. Sie sagt aber nichts darüber aus, ob dieser Rahmen tatsächlich schlau ist. Es ist grundsätzlich so, dass Schuldenbremsen einer prozyklischen Finanzpolitik Vorschub leisten. Das heißt, man ist letztlich gezwungen, in eine Krise hineinzusparen, und das ist in der aktuellen Situation ein Problem. Es sind nicht nur die üblichen Verdächtigen, wie der DGB, der beklagt, dass es sich leider einmal mehr gezeigt hat, dass die Schuldenbremse wesentlich unflexibler und investitionsfeindlicher sei, als selbst die Erfinder es damals gedacht hätten. Kollege Lippmann, wenn Sie ein bisschen in die Historie gegangen sind, müssen Sie auch dazusagen, dass die Maastricht-Kriterien damals keineswegs irgendwie objektiv ökonomisch hergeleitet waren, sondern im Gegenteil: Es waren einfach die Durchschnittswerte der EU-Staaten, an die man sich annähern wollte, und die 3 % Neuverschuldung war nichts anderes, als die damals langfristig angenommene durchschnittliche Inflationsrate. Davon sind wir im Moment weit weg. Wenn man das infrage stellt, dann versündigt man sich auch keineswegs irgendwo am europäischen Gedanken. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist absurd, wenn Sie das ins Feld führen. Was Sie letztlich zu irgendwelchen Fondslösungen sagen, damit haben Sie uns auch ein Stück weit auf Ihrer Seite. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Genau!) Aber wenn Sie das mehr oder weniger als Umgehung der Schuldenbremse oder Ähnliches nehmen, dann sind Sie bei Taschenspielertricks; dann können Sie gleich sagen: Nein, so wie die Regelungen im Moment sind, sind sie nicht zukunftsfähig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aber Sie wollen sie abschaffen! Die Frage ist doch, ob wir sie abschaffen oder reformieren! Sie wollen sie abschaffen!) – Na ja, so wie es im Moment ist, läuft es ja nicht. Das Modell, das Ihre Partei im Bund gefahren hat, war offenkundig nicht verfassungskonform. Auch die Vorsitzende – um wieder zu meinem eigentlichen Text zurückzukommen – der sogenannten Wirtschaftsweisen hat sich ähnlich wie der DGB geäußert. Größere Spielräume für eine Schuldenfinanzierung von Nettoinvestitionen und strategisch bedeutsame Transferausgaben seien notwendig. Wie schon gesagt: Es gibt fast keinen namhaften Ökonomen mehr, der die aktuelle Schuldenbremse für eine wegweisende Sache hält. Mit Verlaub, Herr Kollege Patt: Ich messe den Äußerungen dieser Ökonomen deutlich mehr Kompetenz zu als Ihnen. (Beifall bei den LINKEN) Ihre Aussage, dass Sie staatliche Kredite nicht tilgen – wie kommen Sie denn dazu? Zukunftsinvestitionen ermöglichen zusätzliche Steuereinnahmen. Wer sagt denn, dass der Staat seine Kredite nicht wieder tilgen kann oder soll? (Peter Wilhelm Patt, CDU: In der Vergangenheit!) Auch das kann er machen. Sie widersprechen sich sogar selbst, wenn Sie auf der einen Seite (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) davor warnen, dass uns die Kreditkosten die laufenden Einnahmen auffressen, aber gleichzeitig behaupten, der Staat würde die Schulden und die Folgen überhaupt nicht tilgen. Letztlich ist die Schuldenbremse einfach eine Zukunftsbremse. Dass Deutschland wirtschaftlich ins Stottern geraten ist, liegt nicht daran, dass Schulden aufgenommen wurden, sondern dass sich der Staat selbst die Gestaltungsspielräume genommen hat. Die Bahn hat diese Woche das erste Mal öffentlich eingeräumt, dass ihre Infrastruktur komplett im maroden Zustand ist. Im Bereich der Digitalisierung ist Deutschland – dabei können Sie in fast jedes Land der EU schauen – in vielen Bereichen im Mittelalter hängengeblieben, und Investitionen in die Zukunft sollen nun durch stärkeres Sparen finanziert werden. Das ist doch absurd. Es ist eben kein Verbrechen an der Jugend und den künftigen Generationen, wenn Sie an der Finanzierung von Investitionen in die Zukunft beteiligt werden. Es ist kein Verbrechen an der Jugend, wenn wir Transformationsprozesse zum Erhalt unserer Umwelt finanzieren. Es ist das Gegenteil. Ein Verbrechen an den zukünftigen Generationen ist es jedoch, wenn einige Zukunftsinvestitionen weniger wichtig sind als der Fetisch der schwarzen Null. Ich hatte zu Beginn erwähnt: Die Schuldenbremse hat dazu beigetragen, dass Zukunftsinvestitionen weit hinter dem erforderlichen Maß zurückgeblieben sind. Die Schuldenbremse ist keine Vorsorge für schlechte Zeiten, Herr Kollege Patt. Nein, die Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse und eine Schönwetterveranstaltung. Sie verhindert eine antizyklische Wirtschaftspolitik und verschärft Krisen. Zum Schluss zitiere ich Herrn Prof. Südekum – ebenfalls ein Mitglied der Wirtschaftsweisen –: „Wir haben kein Schuldenproblem, sondern wir haben ein Investitions- und Schuldenbremsenproblem.“ Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Patt.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich finde zunächst den Begriff, wenn wir von „Sondervermögen“ sprechen, sehr euphemistisch, um nicht zu sagen, verlogen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es sind beim Bund keine Sondervermögen, sondern zusätzliche Schuldentöpfe geschaffen worden, Möglichkeiten, Schulden aufzunehmen. Das Verfassungsgericht hat dem eine Grenze, die Rote Karte, gezeigt. Der Inflation Reduction Act, den Sie angesprochen hatten, den die Bundesregierung in den Vereinigten Staaten aufgelegt hat, ist ein Bruchteil dessen, was wir in den Bundesländern, in den europäischen Ländern zusammen jährlich investieren und auf den Weg bringen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist ein Mehrfaches dessen, was die Amerikaner in den Inflation Reduction Act stecken. Sie kombinieren das allerdings mit sehr viel weniger Bürokratie und machen es deshalb attraktiv. Dort gibt es eine schnellere Auszahlung, es gibt umgekehrte, negative Steuern. Das ist das Interessante daran. Aber: Politik, Polit-Ökonomie – das merke ich gerade auch bei Kollegen Brünler – ist für viele die Addition von Wünschen. Es ist immer eine Addition von Wünschen, zu fragen: Was kann ich noch alles machen? Was ist noch schöner? Was notwendig ist – gar keine Frage, das muss ohnehin gemacht werden. Aber wenn wir mehr wollen als wir können – Herr Kollege Brünler, das ist ein altes Erfahrungswissen der Menschheit, dafür brauche ich keinen Wirtschaftsweisen –, dann muss ich entweder mit dem auskommen, was ich habe und meine Wünsche einschränken, oder, wenn die Wünsche so bedeutend sind, dann muss ich es fair und ehrlich den Menschen sagen: Ihr müsst mehr Steuern bezahlen. Ich muss aber nicht – oben sitzen ganz viele Schüler – den Generationen diese Billionen Euro, also Tausende Milliarden Schulden, aufhäufen. Das finde ich im hohen Maße unanständig. Sie haben selbst Kinder, ich finde das nicht in Ordnung. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich muss also mit dem auskommen, was ich habe. Wenn das nicht reicht, dann muss ich die Steuern erhöhen, dann muss ich mir mehr Einnahmen besorgen. Das ist doch fair. Ich muss doch heute, wenn ich etwas will – und ich weiß dabei doch gar nicht, ob die jungen Leute das überhaupt wollen –, wenn ich das will, muss ich es heute mit höheren Steuern bezahlen. Oder ich verschulde mich. (Zurufe) Wie die Verschuldung im Staat funktioniert – hören Sie doch mal zu, dann können Sie noch etwas lernen! –: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Es kommt zu hohen Zinsausgaben. Das versteht, denke ich, jeder. Wir haben früher 590 Millionen Euro Zinsen im Jahr bezahlt, das habe ich Ihnen bereits gesagt: (Marco Böhme, DIE LINKE: Es gibt Millionen gerade! Mit Schulden!) 590 Millionen! Das nicht tun zu müssen, weil wir die Schulden abgebaut haben – und viele andere Effekte am Kapitalmarkt, auch darauf hatte ich hingewiesen – ist der richtige Weg. Wenn ich mich weiterhin verschulde, zahle ich mehr Zinsen. Sie sagen, niemand hindert uns ja daran, diese Schulden zurückzuzahlen. Doch, die Erfahrung sagt – auch das ist ein altes Menschenwissen –, dass der Staat seine Schulden nicht zurückzahlt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir wollen sie zurückzahlen! – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es kommt entweder zu einer Inflation, vielleicht sogar zu einer Hyperinflation. Wir hatten das in den letzten Jahren gehabt und der Kollege Lippmann hatte es dargestellt, wie die europäischen Mechanismen dort sind: Die anderen Länder haben sich alle mit ihren Schulden hochgeschaukelt, die Europäische Zentralbank hat versucht, das zu finanzieren. Sie hat es ausfinanziert und dabei den Zins niedrig gehalten, damit es nicht so weh tut, aber plötzlich platzt diese ganze aufgestaute Blase auf. Wir haben einen enormen Zinszuwachs, einen Inflationszuwachs bekommen. Das ist die Vermögensvernichtung, insbesondere des kleinen Mannes. (Einzelbeifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Patt, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Herr Brünler, bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Herr Kollege Patt, Sie haben gesagt, die Erfahrung zeigt, dass der Staat Schulden nie zurückzahlt. Habe ich Sie richtig verstanden, dass auch der Freistaat Sachsen in der Vergangenheit seine Schuldenlast nie reduziert hat und nie Schulden getilgt hat, sondern immer nur permanent weitere Schulden aufgenommen hat? (Jan Löffler, CDU: Das unterscheidet uns tatsächlich! –

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Susanne Schaper Die Linke

Aber er behauptet das!) – Er behauptet, dass der Staat das nie macht. Dazu muss ich sagen: Entweder, es gibt Fälle, bei denen das der Staat macht, oder nicht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es ist eine Frage gestellt worden und dazu gibt es eine Antwort. Herr Patt, bitte. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)

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Peter Wilhelm Patt CDU

Herr Kollege Brünler, ich gehe davon aus, Sie haben zugehört als ich zum ersten Mal davon gesprochen habe. Ich wiederhole es gern: Wir hatten eine explizite Verschuldung, also eine Verschuldung aus Haushaltsschulden – keine implizite Verschuldung, die kommt hinzu –, und auch die unterlassenen Instandhaltungen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Bauen wir Schulden ab, ja oder nein?) Wir hatten – Kollegin, jetzt reden Sie nicht rein, sondern gehen Sie ans Mikrofon – 12,2 Milliarden Euro Schulden und haben sie auf 10,3 oder 10,8 Milliarden Euro – damit bin ich jetzt nicht ganz stabil – zurückgefahren. Dann kam Corona und wir haben neue Schulden aufgenommen. Sie sehen aber über den Zeitraum von 2006 bis zu Corona, wie langsam und mühsam das ist, Schulden zurückzuzahlen. (Nico Brünler, DIE LINKE: Aber man kann es machen!) Wir haben es in Sachsen gemacht (Susanne Schaper, DIE LINKE: Aaaah!) – Ja, das ist doch schön, damit haben wir etwas ganz Besonderes gemacht. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Wir haben – damit das Auditorium es mitbekommt – das ganz ausdrücklich gegen Ihren Wunsch getan. Wir haben das einfach mit der Regierungsmehrheit gemacht, weil wir es für richtig halten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer hat denn die Schulden gemacht?) Nach Ihrem Wunsch hätten wir das überhaupt nicht zurückgezahlt und hätten noch mehr Schulden gemacht und noch mehr hineingetan. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie haben dem Haushalt nicht zugestimmt. (Rico Gebhard, DIE LINKE: Was haben wir?) – Herr Gebhardt, Sie haben damals diesen Dingen nicht zugestimmt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir haben keine Schulden aufgenommen, also können wir keine Ausgaben gemacht, keine Kredite aufgenommen haben!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren!

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Peter Wilhelm Patt CDU

Na sehen Sie, Sie haben dem Haushalt nicht zugestimmt. – Ich bin noch bei der Beantwortung der Frage, jetzt kommt die nächste Frage. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie müssen mal bei der Wahrheit bleiben! Wenn wir keinen Haushalt gemacht haben, können wir auch keine Kredite aufgenommen haben!) – Genau, Sie haben dem Haushalt nicht zugestimmt, das heißt, Sie haben auch der Entschuldung nicht zugestimmt, die dazu geführt hat, uns solch eine Menge an Zinsen zu ersparen. Wir bezahlen heute nur noch ein Elftel. (Zuruf: Jawoll!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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Peter Wilhelm Patt CDU

Ja, sicher. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Schaper, wollten Sie eine stellen?

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Susanne Schaper Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Patt. Das heißt also, das, was Sie vorher gesagt haben – der Staat sei nicht in der Lage, Schulden tilgen zu können oder zurückzahlen und deshalb sei es sinnvoll, gar keine aufzunehmen –, haben Sie ja nun widerlegt. Ist das richtig? Denn der Freistaat Sachsen macht es ja. (Sören Vogt, CDU: Zum Teil!) – Er hat gesagt, das geht nicht. Auf einmal geht es doch. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte eine Frage stellen.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Das habe ich nicht gesagt, Frau Kollegin.

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Susanne Schaper Die Linke

Sie sagen, dass Sie die Krone der Weisheit und der Finanzpolitik sind. Da das so ist, können Sie sich dann erklären, wie wir zu solch einem Investitionsrückstau, insbesondere bei den Krankenhäusern und Schulen, kommen und warum die Kommunen so klamm sind, wenn das solch eine super Politik ist?

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Peter Wilhelm Patt CDU

Ja, ich finde es gerade großartig. Wir waren ja zusammen vor Kurzem am Chemnitzer Klinikum – nein, Sie waren, glaube ich, nicht da, dort sind Sie Aufsichtsrätin –, als für das neue Herzzentrum mit fünf Etagen, 7 000 Quadratmetern, Richtfest gefeiert wurde. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist nicht meine Frage!) Es ist das viertgrößte Klinikum der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe Herrn Prof. Steinmeier gefragt, wie er denn den Zustand des Chemnitzer Klinikums empfindet. Ich kann nicht für die Universitätsklinika in Dresden und Leipzig sprechen, aber ich glaube, es ist dort sehr ähnlich. Er sagte: Wir sind in einem sehr ordentlichen, respektablen technischen und baulichen Zustand. (Jan Löffler, CDU: Hört, hört!) Ich empfand die Investitionen dort als eine gute Sache. Man kann immer mehr machen, das ist richtig, unbenommen, aber ich möchte einfach auf Ihre Frage geantwortet haben. Auch wenn ich mir unsere Schulen, wenn ich mir die Chemnitzer Schulen ansehe, dann sind sie – bis auf ganz wenige – in einem sehr ordentlichen Zustand. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Fahren Sie mal in den ländlichen Raum!) Aus anderen Bundesländern fahren sie hierher und schauen sich an, wie wir es gemacht haben. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Darum geht’s gar nicht!) Wir haben so viele neue Gebäude errichtet. Ganz so schlecht ist die Welt nicht. Ihr Fehler ist, dass Sie eine Investition nur mit Schulden finanzieren wollen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist doch gar nicht wahr!) Das ist doch nicht der richtige Weg. Sie sagen, wir müssen die Schuldenbremse aus der Verfassung nehmen, damit Sie hemmungslos etwas ausgeben können. Sie hätten doch auch sagen können, wir müssen mehr investieren. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das war aber nicht der Antrag Ihrer Debatte. Sie haben Ihre Debatte damit begonnen zu sagen, wir müssen die Schuldenbremse abschaffen, damit wir investieren können. Ich sage Ihnen: Der Freistaat Sachsen kann und konnte in der Vergangenheit von allen Bundesländern am meisten investieren. Das haben wir zusammen ordentlich hinbekommen. Es gibt immer noch Dinge zu tun. Ja, wir haben 1989 ein total marodes System übernommen. Dazu haben Sie dankenswerterweise beigetragen. Das wollen wir nicht wiederholen. Das möchte ich Ihnen deutlich sagen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Jetzt halten Sie mal den Ball flach! – Zuruf von der AfD: Ui, ui, ui! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Doch ich möchte abschließend etwas anderes sagen, meine Zeit läuft weiter. Was können wir selbst beeinflussen? Sie tun, als ob die Investitionen nur vom Staat kämen. Viel wichtiger ist doch, dass Private Investitionen tätigen, die nicht zu höheren Steuerbelastungen führen, sodass die Firmen und Unternehmen nicht noch mehr durch staatliche Ausgaben belastet werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Was können wir selbst beeinflussen? Vor fünf bis zehn Jahren hatten wir eine Verschuldung für Personal – für Pensionsrückstellungen der Staatsdiener im Freistaat Sachsen – von 12 Milliarden Euro. Jetzt sind es 23 Milliarden Euro. Wir – ja, auch ich – haben diesem Haushalt zugestimmt. Wir haben heute eine Personalquote von knapp 40 % mit enormen Ausgaben. Das verdrängt unsere Investitionskraft. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer hat eigentlich die Lehrer verbeamtet? Das war doch die CDU!) – Ja, das habe ich zugestanden, Herr Kollege Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr habt sie doch extra wieder hochgenommen! Und dann zu sagen, dass … !) – Ganz genau. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist doch absurd!) – Nein, es ist gar nicht absurd; es ist ein Zugeständnis, dass ich das nicht richtig finde, ich habe es auch damals nicht richtig gefunden. An den Pensionsverpflichtungen, die heute 23 Milliarden Euro ausmachen, müssen wir arbeiten. Das ist das Problem, das wir auf die nächsten Generationen übertragen; denn das entflationiert sich nicht, Herr Gebhardt. (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Es ist nur tilgbar, indem wir diese Pensionen bezahlen. Nur so ist das tilgbar. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU –

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

An allen Ecken und Kanten!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: An der Reihe wären jetzt die BÜNDNISGRÜNEN. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir haben keinen weiteren Gesprächsbedarf, Frau Präsidentin!) Kein weiterer Bedarf. Die SPD-Fraktion? – Auch nicht. Dann gehen wir in die dritte Rederunde mit Herrn Brünler für die Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir geht es darum, etwas richtigzustellen; denn was Kollege Patt behauptet hat, ist schlichtweg nicht wahr. Unser Ansatz ist es nicht, hemmungslos Kredite aufzunehmen und zu verfrühstücken. Unser Ziel ist es, in Krisenzeiten antizyklische Politik betreiben zu können und in die Zukunft zu investieren. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Das steht nicht in Ihrem Antrag! –

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Antje Feiks und Marco Böhme Die Linke

Es gibt keinen Antrag!) – Es gibt auch keinen Antrag, Kollege Patt. (Sören Voigt, CDU: Es steht in der Überschrift! „Antrag der Fraktion die LINKE“!) Wogegen wir uns gewendet haben, ist letztendlich die Diskussion, die auch von Ihrer Partei auf Bundesebene losgetreten wurde: Wenn es irgendwo ernst wird, zuerst bei denen zu sparen, die am wenigsten haben. Darum geht es uns. (Zuruf von den LINKEN: Genau!) Zu Ihrer Frage: Sie wissen doch gar nicht, was die Jugend will. Dort oben sitzen junge Menschen. Gehen Sie doch einmal hin und fragen die jungen Menschen, was ihnen wichtiger ist: dass der Freistaat keine neuen Schulden aufnimmt oder dass der Bus kommt, dass die Infrastruktur funktioniert, dass das Internet überall in Ordnung ist und dass sie keinen Schulausfall mehr haben. Ich bin mir ziemlich sicher, ich kenne ihre Antwort. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich muss erst einmal nach den Redezeiten schauen, wer überhaupt noch sprechen darf. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Höchstens der Minister redet gleich noch!) Ich frage noch einmal die CDU-Fraktion. – Das sieht nicht so aus. Dann spricht jetzt die Staatsregierung; Herr Minister, Sie haben das Wort. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Wir haben keinen Lehrermangel, es gibt genug Polizei und es ist alles super saniert!)

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beginne etwas pointiert: Wer den Staatshaushalt, den Haushalt insgesamt zunächst mit konsumtiven Ausgaben ausplündert und sich dann hinterher über zu wenig Investitionen beschwert, ist selbst daran schuld. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Zweitens. Wer den Sozialstaat schneller ausbaut als sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit die Steuerkraft entwickelt, der darf hinterher nicht weinen, wenn für Investitionen nichts mehr übrigbleibt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Wer meint, diese Generation hinterlässt der Nachfolgegeneration eine schwierige Umwelt, ein schwieriges Klima, der kann doch nicht sagen: Wir reparieren das jetzt – und zwar auf Kreditbasis für die nächste Generation. (Ines Springer, CDU: Genau!) Das geht doch gar nicht. Wer heutzutage mehr Sicherheit bestellt – die außenpolitische Lage ist bekannt – und sagt, das machen wir auf Kredit und die anderen sollen später, nach uns zahlen – das passt doch alles nicht zusammen. Deshalb, glaube ich, ist die Schuldenbremse so elementar. (Beifall bei der CDU) Es ist erstaunlich: Nachdem das höchste deutsche Gericht und Verfassungsorgan in seinem Urteil die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse eingefordert hat, werden nun reflexartig vor allem Änderungen genau dieser im Grundgesetz verankerten Regel in den Fokus der öffentlichen Diskussion gestellt; (Susanne Schaper und Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat er schon vorher gemacht!) so auch heute im Plenum. Bekanntermaßen hat das Grundgesetz Vorrang; und zwar vor allen anderen deutschen Gesetzen. Es kann geändert werden, dafür benötigt man aber eine Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages sowie des Bundesrates. Außerdem ordnet sich die Schuldenbremse – ich glaube, es war Herr Lippmann, der es schon erwähnte – in eine europäische Gesamtsystematik ein. Obgleich eine Reform der Schuldenbremse aktuell wiederholt und von vielen Seiten gefordert wird – zugegebenermaßen hat mich bisher noch keine Forderung, selbst von Ökonomen, überzeugt –, löst die Debatte das eigentliche, für den Bundeshaushalt 2023 und 2024 nun akut vorliegende Problem aber nicht. Stattdessen führen die derzeit zur Schuldenbremse geführten Diskussionen zu einer einseitigen Verlagerung der Aufmerksamkeit; und zwar auf zusätzliche Kreditaufnahmen und damit die Einnahmeseite des Haushaltes. Dabei ist es vor allem die Entwicklung der Ausgaben in den öffentlichen Haushalten, die dringend einen gesellschaftlichen Diskurs und eine neue politische Konsensfindung erfordert. Man kann nicht allen alles versprechen. Das ist das zentrale Problem. Man muss den Menschen einmal etwas mehr reinen Wein einschenken. (Ines Springer, CDU: Genau!) Man muss sich in der Debatte ehrlicher machen. Wir haben kein Einnahmenproblem, wir haben ausschließlich ein Ausgabenproblem; nichts anderes. Die Ausgaben sind in ihrer Gesamtheit nämlich alles andere als unabänderlich. Das ist kein Gesetz, auch wenn es häufig suggeriert wird. Wäre das der Fall, könnten wir uns aller Haushaltsberatungen auf Bundes- oder Landesebene in kürzester Zeit entledigen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Was wollen Sie denn kürzen? Die Lehre? Soziales?) Die Verantwortung und der Gestaltungsspielraum von Regierungen und Parlamenten liegen in der Priorisierung staatlicher Aufgaben. Damit geht es auch um eine Priorisierung von damit einhergehenden Verteilungsprioritäten im Haushalt. Der Blick auf einige Haushaltszahlen bestätigt dies. So sind die Steuereinnahmen des Bundes in den vergangenen zehn Jahren um 30 % gestiegen, die Steuereinnahmen Sachsens sind im gleichen Zeitraum sogar um 66 % gewachsen. Somit verfügen sowohl der Bund, vor allem aber wir im Freistaat über eine kontinuierlich und deutlich steigende Einnahmebasis, die mit einer entsprechenden Verantwortung zur Ausgestaltung der Ausgabenseite einhergeht. An dieser Stelle muss die notwendige Debatte ansetzen und nicht bei der Forderung nach noch mehr staatlichen Einnahmequellen, worauf immer neue Reformvorschläge zur Schuldenbremse in ihrem Kern regelmäßig hinauslaufen. An dieser Stelle möchte ich ganz deutlich sagen: Die Schuldenbremse ist beileibe keine Investitionsbremse. Mir erschließt sich dieser Duktus in der Debatte nicht, wenn man bedenkt, dass gerade der Freistaat Sachsen Spitzenplätze bei der Investitionsquote im Ländervergleich einnimmt, darauf wurde bereits hingewiesen. Der aktuelle Haushalt hat seine Investitionssumme noch einmal um 30 % gegenüber dem Vorgängerhaushalt erhöht. Also: Wir haben, glaube ich, in der Summe kein Investitionsproblem. Trotz einer im Ländervergleich überdurchschnittlich hohen Investitionsquote weist der Freistaat eine sehr geringe Verschuldung auf. Das war übrigens schon vor Einführung der Schuldenbremse im Freistaat der Fall. Wir sollten aufhören, mit solch abgedroschenen Politikphrasen ein Untergangsszenario für den Freistaat zu zeichnen. Wir haben die letzten 30 Jahre investiert und die Ergebnisse dieser Investitionen lassen sich, glaube ich, sehen. Darauf können wir sehr stolz sein. Herr Patt hat auf einige Beispiele bereits hingewiesen. Ich glaube, wenn man sich umsieht, kann man das überall beobachten. (Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU) Das heißt noch lange nicht, dass wir fertig sind. Das ist Work in Progress, das geht immer weiter. Auf den Punkt gebracht: Die Steuermittel des Staatshaushaltes, die vor allem von unseren sächsischen Bürgern und Unternehmern erwirtschaftet werden, möchte ich wesentlich lieber in Investitionen im Freistaat stecken, als diese in Form für Zinsen, für Schulden aus der Vergangenheit zu Banken bringen zu müssen. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Ivo Teichmann, fraktionslos) Ganz wesentlich beim Vorwurf einer vermeintlichen Investitionsbremse ist auch die Frage: Welche Investitionen sind in diesem Zusammenhang eigentlich gemeint? Obgleich mit Blick auf aktuelle und vergangene Debatten wohl eher die Frage gestellt werden sollte, welche Ausgaben eigentlich nicht gemeint sind. Neben den faktischen Investitionen, vor allem in die Infrastruktur, wird die Notwendigkeit weiterer investiver Maßnahmen aktuell vermehrt mit zusätzlichen Ausgabenbedarfen aufgrund der anstehenden wirtschaftlichen Transformation oder auch des sozialen Zusammenhalts begründet. Dies sind relevante Zukunftsthemen, die vom Staat natürlich adressiert werden müssen – jedoch sicherlich nicht mit neuen Schulden, welche die nachfolgende Generation zusätzlich belasten würden. Diese wird wiederum ihre eigenen Probleme zu lösen haben, für die sie ihr eigenes Geld braucht. Die Aktuelle Debatte ist vor dem Hintergrund, dass sie bereits vor einem Jahrzehnt geführt wurde, eigentlich noch erstaunlicher. Die breite Auslegung des Begriffs der Investition war auch ein maßgeblicher Grund dafür, die Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2009 zu bewerkstelligen. Nach einem kontinuierlichen Anstieg des Schuldenstandes wurde damals bereits erkannt, dass die „goldenen Regeln“ – das heißt, man nimmt so viel Kredit auf, wie man investiert – dazu geführt haben, dass die Schulden immer weiter gewachsen sind und die Problematik eines zu schnellen Ausbaus des Sozialstaates schon damals das große Problem war. In der Konsequenz hat die Politik eine klare, für jeden überschaubare und leicht nachvollziehbare Regel eingeführt. Im Rahmen der derzeitigen Debatte wäre eigentlich die immer wieder in den Raum gestellte Grundidee zu hinterfragen, inwieweit es wirklich angemessen ist, für staatliche Investitionen eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot zu machen. Der Staat hat immer die gleichen Aufgaben. Er muss für Infrastruktur sorgen: für Verkehrsinfrastruktur, für Bildungsinfrastruktur, für Forschungsinfrastruktur. Er muss auch für Sicherheit sorgen. Das sind die klassischen Investitionsaufgaben des Staates; diese ändern sich niemals. Insofern ist das eine Daueraufgabe. Weil es eine Daueraufgabe ist, müssen die Aufwendungen dafür aus den Dauereinnahmen des Steuerzahlers beglichen werden. An dieser Last wird sich perspektivisch nichts ändern. Eine mehr oder minder punktuelle kreditfinanzierte Investition in die Infrastruktur bewirkt vor allem zweierlei: langfristig zusätzliche Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Primär werden kurzfristig regulierte staatliche Einnahmen zur Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Drucksache 7/11328, Drucksache 7/15071, Beschlussempfehlung Ich frage den Berichterstatter, Herrn Schultze: Möchten Sie dazu sprechen? – Er möchte nicht vorweg sprechen. Dann wird nun den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Wähner. Danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Wähner, Sie haben das Wort.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts zur Verwendung für neue konsumtive Belange freigelenkt. Wir haben also auf der einen Seite neue Zins- und Tilgungslasten. Auf der anderen Seite: Wenn wir die Investitionen aus dem Haushalt herausnehmen, dauert es vermutlich keine zwei Tage, bis sich alle möglichen Leute finden, die neue Ideen haben, diese Lücke mit weiteren konsumtiven Ausgaben im Haushalt wieder aufzufüllen, sodass wir eigentlich nichts gewonnen haben. Lassen Sie mich abschließend festhalten: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse stellt das Ergebnis eines bereits stattgefundenen Lern- und Erkenntnisprozesses dar und ist eine verfassungsrechtliche Errungenschaft. Sie gewährleistet eine wirkungsvolle Begrenzung der Verschuldung in guten Zeiten. Haushalte werden nicht in schlechten Zeiten verdorben, sondern in guten Zeiten. Die Schuldenbremse sichert ausreichend Flexibilität, um die Handlungsfähigkeit bei Notlagen sowie in konjunkturell schlechten Zeiten zu erhalten. Sie sorgt für solide Staatsfinanzen durch den Schutz vor einem kreditfinanzierten Überbietungswettbewerb der politischen Akteure. Sie stärkt die Generationengerechtigkeit, indem steigenden Lasten für Zins und Tilgung und einer Einengung der haushaltspolitischen Spielräume der nachfolgenden Generationen konsequent entgegengewirkt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, des Abg. Ivo Teichmann, fraktionslos und des Staatsministers Armin Schuster) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit sind die Aktuellen Debatten abgearbeitet und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf des Entwurfs Verwaltungsvollstreckungsrechts und Vorschriften im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Beschlussfassung vorliegen. Das ist nicht gerade ein populäres Gesetz, aber es ist vielleicht ein Stück weit die Fortsetzung der Aktuellen Debatte, die wir soeben hatten. Es ist wichtig, dass öffentliche Forderungen letztendlich bezahlt und beglichen werden. Ein Großteil unserer Bevölkerung tut dies, aber nicht jeder kommt berechtigten Forderungen der öffentlichen Hand nach. Hier ist es wichtig, dass wir diese Forderungen vollstrecken können und dies auch tun müssen, sodass am Ende nicht die Ehrlichen die Dummen sind. Vor diesem Hintergrund wurde das sächsische Verwaltungsvollstreckungsrecht angepasst und ein wenig modernisiert. Wir haben Regelungen aus dem Bundesrecht übernommen. Exemplarisch sind folgende Änderungen beispielgebend für die Neuausrichtung des Vollstreckungsrechts: Zum einen erhalten die Vollstreckungsbehörden weitergehende Sachaufklärungsbefugnisse; und zwar analog zu denen, die auch Gerichtsvollzieher nach der Zivilprozessordnung haben, sodass diese effektiv vollstrecken bzw. die Forderungen auch durchsetzen können. Zum anderen sind im Unterhaltsrecht privatrechtliche Forderungen durch die öffentliche Hand vollstreckbar. Wir haben außerdem die Problematik der Ersatzvornahmen, gerade bei Grundstückskosten, wenn zum Beispiel von Immobilien Gefahren ausgehen und die öffentliche Hand einschreiten muss. Das trifft oft größere Städte oder Landkreise. Dort laufen große Kosten auf, indem Sicherungsmaßnahmen durchgeführt oder Notabbrüche von Gebäuden vorgenommen werden müssen. Man geht dort in Vorleistung. Diese Leistung bzw. diese Kosten können als öffentliche Last nun in das Grundbuch eingetragen werden. Wir haben in dem Zusammenhang als Ausfluss der Anhörung eine Erweiterung vorgenommen, dass wir dies auch für Benutzungsgebühren ermöglichen, wenn dort hohe Kosten auflaufen. Damit sind wir als öffentliche Hand am Ende nicht die Dummen, wenn es ins Zwangsvollstreckungsverfahren geht. Diese Forderung muss entsprechend berücksichtigt werden. Ebenso ist für die Verwaltungseffizienz geregelt worden, dass uneinbringliche Vollstreckungskosten zukünftig gegenüber anderen Behörden nicht mehr zwingend geltend gemacht werden müssen. Dadurch bekommen wir Effektivität in den Vollstreckungsprozess. In Summe bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf, damit unsere Vollstreckungsbehörden mit dem neuen Gesetz im neuen Jahr arbeiten können. Vielen Dank! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Armin Schuster) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Ulbrich, bitte.

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Roland Ulbrich AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung ist mal wieder typisch für das links-grün-bunte Parteienbündnis, zu dem ich (Sören Voigt, CDU: Zu dem Sie gehören?) auch die nunmehr grün lackierte CDU zähle. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hä?) Dieses lässt keine Chance aus, die Menschen zu schröpfen. Von den GRÜNEN, der Partei der öffentlich alimentierten Besserverdienenden, (Sören Voigt, CDU: Sie sind Jurist?) ist ja nichts anderes als Bürgerfeindlichkeit zu erwarten. Doch schädlich ist es vor allem für die SPD, die einstige Partei des Arbeiters und des kleinen Mannes, die sich mittlerweile immer mehr zur Bonzenpartei entwickelt hat. Man könnte den guten alten Sozialismus dahinter vermuten, von dem sich ja viele noch immer nicht wirklich verabschiedet haben. Aber ich halte es eher für Feudalismus, mit dem sich die einstigen Kämpfer für soziale Gerechtigkeit zunehmend anfreunden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Staat als Gläubiger soll einer schuldeneintreibenden Person gegenüber privilegiert werden, indem in einem Fall Schuldnern keine unpfändbaren Freibeträge mehr zugestanden werden sollen. Das heißt, der Schuldner darf bis zum letzten Hemd ausgezogen werden. Die grundgesetzlich garantierten Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sollen in dieser Hinsicht abgeschafft werden. Eine Sache, die ich rechtsstaatlich übrigens für äußerst bedenklich halte. Aber wen von der Staatsregierung interessiert es – der Rechtsstaat – schon, wenn es um die eigenen Interessen geht? Das sieht man im Großen an der Ampel, die sich ungeniert am Steuergeld bedient. Aber bleiben wir in Sachsen. Ihr Gesetzentwurf ist nicht nur in hohem Maße unsozial, weil er staatlichen Stellen die Möglichkeit einräumt, Menschen existenziell zu ruinieren. Er zeugt auch – wenig überraschend – von nicht besonders ausgeprägten intellektuellen Fähigkeiten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Stellen wir uns einmal vor, ein Schuldner darf vom Staat bis zum letzten Cent ausgeplündert und enteignet werden. Er wird dann glücklicherweise nicht unter einer Brücke verhungern müssen; denn dafür haben wir unsere sozialen Sicherungssysteme. Er wird gezwungen, zum Sozialamt zu gehen und Sozialhilfe zu beantragen. Dann wird dem Staat, genaugenommen dem Steuerzahler, die ursprünglich geschuldete Summe um ein Vielfaches wieder entzogen. Natürlich könnte der Schuldner einen Antrag stellen, dass man ihm ein noch zu bezifferndes Existenzminimum lässt. Das müssten dann die entsprechenden Behörden mit einem erheblichen Mehraufwand prüfen und genehmigen – oder auch nicht. Durchdacht, meine Damen und Herren, ist anders. Oder geht es primär darum, dass das Existenzminimum, also der Freibetrag, der dem Bürger bleibt, als zu hoch bewertet wird? Darüber kann man diskutieren – oder, in Zeiten der Inflation, auch nicht – und es entsprechend ändern, dann aber für alle Gläubiger, für die staatlichen wie für die privaten. Eine Privilegierung des Staates geht gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist deshalb verwerflich. Aber dieser Gedanke entspricht einem absolutistischen Feudalanspruch, den die regierenden Eliten, die sich selbst demokratische Parteien nennen, anstreben. Das passt auch zur derzeit diskutierten Erhöhung von Steuern, zu Abgaben, Gas- und Strompreisen und nicht zu vergessen zum drohenden Lastenausgleich, der ab 1. Januar ansteht. Der Bürger soll von der Staatsgewalt, deren Souverän er eigentlich ist, bis aufs Hemd ausgeplündert werden, um dann wohlwollend Transferleistungen zugestanden zu bekommen. Noch abstoßender geht es wirklich nicht. Dieser Gesetzentwurf ist unbedingt abzulehnen, weil er unsozial ist und dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Schultze. Bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Um es kurz zu machen: Ich wollte in meinem Redebeitrag darauf eingehen, dass es gerade an dieser Stelle immer ein Abwägungsprozess zwischen dem Interesse des Staates, der Gemeinden, der Kommunen und dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist, dass sie vor Übergriffen bzw. in ihre soziale Existenz hineingehenden Pfändungsbegriffen geschützt werden. Aber mein Vorredner hat gerade so einen gequirlten Kram erzählt, dass es mir ausgesprochen schwerfällt, einen kritischen Blick auf diesen Gesetzentwurf so zu begründen, dass man nicht von Ausplünderung und Systemparteien und diesem ganzen Kram hört. Es wird langsam ein Niveau, das Sie hier herabziehen, bei dem Sie darüber nachdenken sollten, ob Sie Ihre Reden überhaupt noch vorbereiten oder vielleicht gleich immer ein Schildchen hochhalten sollten und sagen, alle sind doof. Wir haben es begriffen. Insoweit würde ich gern über ein Gesetz reden, das sehr trocken ist, nämlich über das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, und sagen: Lasst uns doch einmal schauen, ob sich dieses Gesetz wirklich noch im Gleichgewicht zwischen dem Interesse des Staates, der Gemeinden und der Kommunen befindet. Ich glaube, dass es an einigen Punkten Dinge gibt, an denen man ansetzen kann. Selbstverständlich darf es nicht passieren, dass der Staat Pfändungen einklagt, die am Ende zu sozialer Abhängigkeit der Betroffenen führt. Selbstverständlich darf es nicht sein, dass der Staat auf Eigentümer zurückgreift, die am Ende deren Existenzminimum gefährden. Selbstverständlich darf es nicht sein, dass der Staat, die Gemeinde oder wer auch immer in diesen Institutionen auf alle Daten zurückgreifen kann, um zu schauen, ob an einer bestimmten Stelle noch Geld liegt. Andersherum muss sichergestellt sein, dass es nicht dazu führt, wenn man Schulden beim Staat wie zum Beispiel bei der Unterhaltszahlung hat, dass man sich zurücklehnen und sagen kann, der Staat hat sowieso keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen, weil er keine rechtlichen Möglichkeiten hat, zu prüfen, ob ich mein Geld nicht rechts oder links des Kontoauszugs hinlege. Insoweit ist dieses Gesetz nach unserer Auffassung hart an der Grenze. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Ich hätte mir gewünscht, dass wir sachliche Debatten dazu geführt hätten, wie weit eine Pfändung gehen darf oder wie weit nicht. Im Ausschuss wurde das zum Teil angedeutet, aber nicht von allen Fraktionen begleitet. Das Gesetz korrigiert einige Dinge, die in der Vergangenheit aus Versehen passiert sind. Das ist auch gut so. Deshalb finde ich nicht, dass man dem Teil, in dem es Bundesgesetzgebung übernimmt, ablehnend gegenüberstehen sollte. Aber ich will zumindest sagen: Wir müssen – und das ist die Aufgabe dieses Hauses – sehr vorsichtig sein, wie weit der Staat seine Macht benutzt, um in das Existenzrecht von Menschen hinein zu pfänden. Wir sind hier sehr hart an der Grenze. Das will ich zumindest noch einmal sagen. Dennoch werden wir uns bei dem Gesetz enthalten. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Novellierung des Verwaltungsvollstreckungsund des Kommunalabgabenrechts in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Damit wird das Ziel erreicht, diese Verfahren effizienter zu gestalten, den Vollstreckungsbehörden mehr Befugnisse zu geben und sie vor allen Dingen in der bundesgesetzlichen Regelung einzuräumen. Herr Kollege Schultze, ich danke Ihnen für den Hinweis auf eine sachliche Debatte. Bei dieser sachlichen Debatte wäre vielleicht auch dem Kollegen dort drüben aufgefallen – weil er als langjähriger Rechtsanwalt viel Erfahrung damit hat, wird er uns gleich wieder sagen –, dass wir im Wesentlichen nur die Regelungen, was die Befugnisse angeht, für die Gerichtsvollzieher anpassen und für die nicht staatliche Vollstreckung. Ja, das, was Sie erwähnt haben, sind Grenzfälle. Das ist vollkommen klar. Aber auf der anderen Seite müssen wir uns die Frage stellen: Warum soll der Staat weniger Befugnisse haben, wenn er selbst vollstreckt, als wenn wir im sonstigen Bereich in der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher sind? Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht sachgerecht, dort weitgehende Angleichungen vorzunehmen. Lassen Sie mich kurz beleuchten: Es geht am Ende um Geld. Das finde ich insoweit mit Blick auf die vorherige Debatte ganz interessant; denn hier liegt die Möglichkeit, das Geld zu bekommen, das Bürgerinnen und Bürger dem Staat vorenthalten, weil sie es nicht zahlen wollen, weil sie es böswillig nicht zahlen wollen, weil sie es vergessen haben. Es gibt viele Möglichkeiten, aber vor allem geht es hier um das Geld, das dem Staat gehört und das wir brauchen, um die Leistungen, die wir als Staat gewähren, zu zahlen, die Investitionen zu tätigen. Ich glaube, ein gutes Vollstreckungsrecht, das in der Abwägung zwischen den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und dem staatlichen Anspruch auf der anderen Seite entstanden ist, ist elementar für eine funktionierende Staatsverwaltung. Vor diesem Hintergrund halten wir das für ein nicht ganz so spannendes, aber sehr elementares Gesetz und in seiner Umsetzung für klug. Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen: Zum einen geht es im Wesentlichen darum, dass wir die landesrechtliche Kompetenz nutzen. Die Vollstreckung einer Geldforderung wird durch die Vollstreckungsanordnung einer Behörde eingeleitet. Die Forderungen zum Beispiel aus Gebührenentscheiden, Steuern oder Leistungsbescheiden werden vorher geltend gemacht, und erst wenn die Vollstreckungsschuldnerin oder der Vollstreckungsschuldner hierauf nicht freiwillig reagiert, können die Behörden Zwangsmittel anwenden. Wir sind also an der letzten Stufe des Verfahrens angelangt und nicht, wie Herr Ulbrich dargelegt hat, an der ersten Stufe. Dann gibt es die Möglichkeiten der Ersatzvornahme des Zwangsgeldes und des unmittelbaren Zwangs. Darüber hinaus regeln wir auch das Kommunalabgabengesetz. Die Gemeinden und Landkreise sind berechtigt, nach diesem Gesetz Abgaben zu erheben. Hier gibt es die Anpassungen, die mit Blick auf andere gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Mit dem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen an einer entscheidenden Stelle nachgesteuert. Ich habe Kollegen Schultze so verstanden, dass es ihm im Wesentlichen um diese Frage geht, die zugegebenermaßen recht fraglich ist. Es geht hierbei um die Abwägung des verfassungsrechtlichen Schutzes des Sozialstaatsprinzips und des Existenzminimums auf der einen Seite versus der Frage des staatlichen Interesses auf der anderen Seite. Es geht um die sogenannten Pfändungsfreigrenzen. Lassen Sie mich vergegenwärtigen: Im ursprünglichen Gesetz stand eine Regelung, dass es bei allen staatlichen Forderungen die Möglichkeit gibt, unter die entsprechenden Pfändungsfreigrenzen zu gehen, die in der ZPO festgelegt und Ausdruck des Sozialstaatsprinzips sind, dass Schuldnerinnen und Schuldner quasi bis zum Existenzminimum gepfändet werden können. Insoweit ist das, was Herr Ulbrich gesagt hat, auch falsch. Hier wird nicht das letzte Hemd genommen, sondern hier geht es um den Unterschiedsbetrag zwischen dem jeweiligen verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum und den Pfändungsgrenzen der ZPO. Der ist nicht sonderlich hoch; wir reden gegenwärtig über einen zweistelligen Eurobetrag. Es geht hier nicht darum, dass jemandem das letzte Hemd genommen wird, sondern es geht um die Frage, ob man in bestimmten Situationen unterhalb dieser Regelungen, die die ZPO vorsieht, gepfändet werden kann. Wir haben aber in der ZPO sehr rigide Voraussetzungen, um unter die Pfändungsfreigrenze zu gehen; es muss eine Schuldhaftigkeit unterstellt werden, wie quasi die entsprechende pfändbare Situation zustande gekommen ist. Deshalb haben wir uns entschieden, hier Nachbesserungen vorzunehmen. Es gab diesbezüglich auch in der Sachverständigenanhörung erhebliche Zweifel, ob das verfassungskonform ist. Wir sind dann einen anderen Weg gegangen und werden das nur noch für die Zwangsgelder – quasi als Mittelweg – ermöglichen; denn bei den Zwangsgeldern ist es eine andere Situation. Dort geht es nicht um Bußgelder, weil etwas falsch gemacht wurde, oder entsprechende Gebührenbescheide, sondern es geht genau darum, durch die Geldauflage, durch das Zwangsgeld ein entsprechendes Verhalten zu erzielen. Deshalb ist es sinnvoll, dass man in dieser Ausnahmesituation – weil mit dem Zwangsgeld ein Unterlassen oder eine Handlung herbeigeführt werden soll – auch unter die Pfändungsfreigrenze gehen kann. Dieses Zwangsgeld ist jederzeit abwendbar – das haben Sie nämlich auch entsprechend vergessen –, indem man als Zwangsgeldschuldner das Verhalten an den Tag legt, was vonseiten der Vollstreckung entsprechend eingefordert wird. Von daher kann man sich von dem quasi selbst befreien. Vor diesem Hintergrund haben wir zwar immer noch so unsere lieben Bauchschmerzen mit dem Punkt, unter die Pfändungsfreigrenzen zu gehen, halten das aber für die Zwangsgelder als einzige denkbare Möglichkeit. Ich bitte um Zustimmung für den Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsvollstreckung hört sich nicht nur nach einem sperrigen Begriff an; sie ist auch eine eher unerfreuliche Angelegenheit, wenn beispielsweise Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft festgesetzt werden. Wenn Verwaltungen in unserem Freistaat in die Vollstreckung gehen müssen, ist einigen vorherigen Aufforderungen oder Erinnerungen nicht gefolgt worden. Dabei ist es richtig, dass die Wirkung der Vollstreckung auf die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt wird. Es ist wichtig, dass die Verwaltung handlungsfähig und durchsetzungsstark bleibt. Wer aufhört, die Gebühren für die Müllabholung zu zahlen, oder seine Grundsteuer nicht entrichtet oder einer Pflicht nicht nachkommt, zum Beispiel der korrekten Anmeldung eines Gewerbes oder eine Baustelle nicht ausreichend sichert, der schadet nicht nur sich selbst, sondern im Zweifel dem Gemeinwesen. Denn es sind Forderungen, die auch unser Zusammenleben finanzieren und damit dienen sie uns allen. Dieser Gesetzentwurf schafft für die sächsischen Verwaltungen wichtige Neuerungen für eine effektivere Vollstreckung. So hat die Verwaltung im Freistaat künftig die gleichen Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher nach der Zivilprozessordnung, in der die Vollstreckung privater Forderungen geregelt ist. Wir verbessern auch die Erfolgsaussichten für Kommunen bei der Vollstreckung, zum Beispiel, indem grundstücksbezogene Kosten der Ersatzvornahme als öffentliche Last definiert werden, um die Zwangsvollstreckung in Grundstücke zu erleichtern. Wir ändern aber nicht nur das Sächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz, sondern auch das Kommunalabgabengesetz. Die Zahlung von Kommunalabgaben soll nicht mehr hinausgezögert werden können. Daher haben zukünftig Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung mehr. Das hilft wiederum den Kommunen bzw. den kommunalen Haushalten, mit den beanspruchten Mitteln auch rechnen zu können. Zum Änderungsantrag der Koalition, den wir mit dem Innenausschuss bereits beschlossen haben und der heute implizit vorliegt: Ich möchte einen Punkt herausgreifen, der heute schon angesprochen wurde. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde nicht nur von der Sachverständigen Frau Dr. Conradi von der HSF Meißen ausgeführt, dass die Änderung des § 15 Abs. 2 mit sozialpolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken einhergeht. Danach sollte es nach dem neuen § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3 ermöglicht werden, dass die bislang auch für die sächsische Verwaltung zum Schutz von Schuldner(inne)n bestehenden Pfändungsgrenzen nach der Zivilprozessordnung nicht mehr gelten sollten. Das würde bedeuten, dass die Verwaltung bis zum sogenannten Existenzminimum pfänden dürfte und damit weit mehr, als es privaten Gläubigern zusteht. (Jörg Urban, AfD: Aha!) Zu Beginn meiner Rede hatte ich deutlich gemacht, dass diese öffentlichen Forderungen unserem Gemeinwesen dienen; das ist überhaupt kein Widerspruch zur Kritik an einer überzogenen Pfändungsmöglichkeit. Als SPD-Fraktion sagen wir: Erleichterungen vor allem für die Kommunen sind richtig, aber nicht um jeden Preis. Denn solche Pfändungen sind auch ein sozialpolitisches Problem, und sie verschärfen im konkreten Fall die sozialen Probleme von Betroffenen. Durch Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Gehaltspfändung noch laufende Kosten – zum Beispiel die Miete, das Essen oder den Strom – zahlen können. Neben dieser Existenzsicherung sollen aber weiterhin gesetzliche Verpflichtungen – zum Beispiel Unterhaltszahlungen an Kinder – möglich sein. Die Aufhebung der Pfändungsfreigrenzen – auch wenn sie im konkreten Fall gar nicht so hoch ausfallen würde wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgeschlagen – bedeutet auch, dass nur in Höhe weniger Euro Zwangshaft angeordnet werden kann. Das ist besonders sozialschädlich; denn nach sonst geltendem zivilprozessrechtlichen Vollstreckungsrecht soll da eigentlich nichts mehr zu holen sein. Ein Freiheitsentzug würde die Situation der Betroffenen im Zweifel nicht besser machen. Die Zwangshaft muss deshalb die absolute Ausnahme bleiben. Auch deshalb haben wir uns in der Verhandlung über diesen Änderungsantrag der Koalition besonders dafür eingesetzt, dass die Forderungen im Katalog des § 15 Abs. 2 differenziert betrachtet werden. Insofern geht die Kritik des Abgeordneten Ulbrich fehl, der meines Erachtens in der Ausschusssitzung anwesend war und zur Kenntnis genommen haben müsste, dass wir in diesem Punkt den Gesetzentwurf geändert und sozialverträglicher gestaltet haben. Bei Zwangsgeldern, mit denen erreicht werden soll, dass der Betroffene einer Verpflichtung nachkommt oder bestimmtes gemeinschädliches Verhalten unterlässt, ist es legitim, den Vollstreckungsschuldner wirksam und schneller zu zwingen, seiner Pflicht nachzukommen. Der Schuldner hat zuvor jederzeit die Möglichkeit, durch Tätigwerden oder Unterlassen die Festsetzung eines solchen Zwangsgeldes oder die Zahlung des Zwangsgeldes oder die härtere Vollstreckung gegen ihn abzuwenden. Er kann die sozialschädlichen Folgen also selbst abwenden. Anders ist dies bei Bußgeldern aus Ordnungswidrigkeitsverfahren, die zum Beispiel aus Versammlungssachverhalten entstehen, oder auch bei Ordnungsgeldern, die aus Sanktionierungen von Verhalten im Gemeinderat stammen können. Anders ist es auch bei Forderungen aufgrund von Unterkunftseinweisungen wegen Obdachlosigkeit. Hier handelt es sich um Sachverhalte, die der Schuldner in geringerem Maße zu vertreten oder nicht vorsätzlich gehandelt hat. Mit dem Änderungsantrag der Koalition schaffen wir daher einen rechtsstaatlichen und sozial gerechten Ausgleich zwischen dem Interesse an einer effektiven Vollstreckung und dem Schuldnerschutz. Dem so geänderten Gesetzentwurf wird die SPD-Fraktion selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt eine zweite Rederunde eröffnen, wenn Bedarf besteht oder angezeigt wird. Ich frage die Fraktionen: Besteht diesbezüglich noch Bedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Armin Schuster

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Gesetzesvorhaben hat eine Weile gebraucht; es war keine leichte Geburt – aber nicht, weil wir die Hände im Schoß hatten, sondern weil es intensive Verhandlungen waren zu dem angeblich etwas trockenen Gesetz. Es wurde viel gearbeitet, und am Ende ist ein guter, tragfähiger Kompromiss herausgekommen, für den wir um Ihre Zustimmung werben. Ich danke allen, die daran beteiligt waren, vor allem den drei Koalitionsfraktionen, und hoffe, dass der Entwurf durch Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, angenommen wird; denn die staatlichen und kommunalen Behörden warten auf dieses Gesetz. Es umfasst drei wichtige Bereiche: Erstens wird das Sächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz nun an das geänderte Bundesrecht angepasst. Darunter fallen vor allem die erweiterten Sachaufklärungsbefugnisse; sie werden den bereits für die Gerichtsvollzieher geltenden Befugnissen nachgezeichnet. Zweitens ändern wir mit dem Gesetz auch das sächsische Kommunalabgabenrecht. Konkret geht es dabei um Anpassungen der Abgabenordnung infolge der Änderung der Datenschutz-Grundverordnung und die nun mögliche Anwendung der Vorschriften des Steuergeheimnisses auf alle Kommunalabgaben. Im Zusammenhang mit diesen Kommunalabgaben sollen die Kommunen zudem auch Bescheide mit Dauerwirkung erlassen können. Drittens enthält unser Gesetzentwurf eine Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts im Freistaat. Auch in dem Punkt folgen wir einem Erfordernis, das sich aus einem anderen Gesetz ergibt, nämlich dem Online-Zugangsgesetz. Meine Damen und Herren, Sie haben schon von meinen Vorrednern gehört, dass alles technisch klingt. Das ist auch so, dennoch werden die enthaltenen Änderungen und Klarstellungen in der Praxis dringend gebraucht und erwartet. Das Gesetz wird das Vollstreckungsverfahren in Sachsen modernisieren und erleichtern und das gilt ausdrücklich auch für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Die dort enthaltenen Anmerkungen zum Kirchensteuergesetz und zum Gleichstellungsgesetz sind sinnvoll und zielführend. Ich bitte daher sowohl für unseren Gesetzentwurf als auch für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf seitens der Fraktionen mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/11328, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/15071. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, machen wir das so. – Widerspruch sehe ich nicht, dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, dann Artikel 1, Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen, Artikel 2, Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, Artikel 3, Änderung des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen, neu eingefügter Artikel 4, Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes, neu eingefügter Artikel 5, Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen, Artikel 6, Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 7, Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich einige. Bei einigen Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Zustimmung ist den Bestandteilen zugestimmt worden. Somit stelle ich nun den Entwurf „Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen, einer großen Anzahl an Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Da kein Widerspruch erkennbar war, ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Verkürzung der Verbesserung des Schutzes der (Sächsisches Beschäftigtenschutzgesetz Drucksache 7/11340, Gesetzentwurf Drucksache 7/15072, Ausschusses für Wirtschaft, Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Homann, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Die Fraktionen haben das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Fraktion DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile das Wort zuerst Herrn Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Ladenschlussgesetz vor einem Jahr auf den Weg gebracht und wollen es heute zum Abschluss bringen. Allen, die wie schon im Ausschuss den Untergang des stationären Einzelhandels herbeibeschwören, sei gesagt: Vieles von dem, was wir begehren, ist bei einem großen Teil des stationären Einzelhandels bereits praktische Realität. Nun könnte man fragen, wieso dieser Vorstoß kommt, wenn das viele Geschäfte von sich aus schon so machen. Ganz einfach: Es gibt eine sogar wichtige und große Ausnahme, die überdies ganz grundsätzlich wenig oder gar keine Konkurrenz aus dem Onlinehandel hat. Ich spreche vom Lebensmitteleinzelhandel, besonders von den großen Ketten. Dort sind Öffnungszeiten bis 22 Uhr die Norm. Zwar haben die Ketten inzwischen von sich aus die Öffnungszeiten reduziert, aber das Grundproblem bleibt. Das Grundproblem liegt darin, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten in der Vergangenheit nicht mit einem Zuwachs des Personals, sondern in vielen Teilen sogar mit einer Reduktion bzw. dem Ersatz von Normalarbeitsverhältnissen durch Teilzeitarbeitsverhältnisse einherging. Aktuell kontrollieren im Lebensmitteleinzelhandel vier Ketten circa 75 % des Marktes. Diese vier Ketten haben in den Coronajahren – im Gegensatz zum restlichen Einzelhandel – ein Umsatzplus von 10 % eingefahren. Auch bei den Teuerungen der letzten Jahre dürfte einiges hängengeblieben sein. Das ist auch gar nicht unser Problem. Es ist schön, dass es im stationären Einzelhandel offenbar Ketten gibt, die keine Umsatzprobleme haben. Darüber freuen wir uns aber dann nicht, wenn Profite auf dem Rücken der Beschäftigten gemacht werden. Die Ladenöffnungszeiten im Lebensmitteleinzelhandel wurden von den großen Ketten in den letzten Jahren nach und nach ausgeweitet. Noch vor zehn Jahren war es völlig normal, dass auch der Supermarkt spätestens um 19 Uhr des Entwurfs Ladenöffnungszeiten und zur Beschäftigten im Einzelhandel für den Einzelhandel) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Arbeit und Verkehr schloss. So weit wollen wir gar nicht zurückgehen. Wie gesagt, haben sich die Öffnungszeiten in den letzten Jahren aber immer mehr ausgeweitet. Das Problem dabei: Im Wesentlichen geschah das zulasten der Beschäftigten. Zusätzliches Personal für die sogenannten Randzeiten lohnt sich betriebswirtschaftlich einfach nicht. Hinter vorgehaltener Hand sagt mancher Mitarbeiter, dass sich die Öffnungszeiten nach 20 Uhr, meist sogar schon nach 19 Uhr, betriebswirtschaftlich grundsätzlich nicht mehr lohnen würden. Dass man aufhabe, habe auch nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun; man habe einfach nur so lange auf, weil es die Konkurrenz auch so mache, und man keine Marktanteile verlieren wolle. Und das geschieht, wie schon gesagt, auf dem Rücken der Beschäftigten. Damit Sie verstehen, was ich meine, und um Ihnen den Hintergrund unseres Gesetzentwurfs darzulegen, will ich Ihnen Fälle von Menschen vortragen, die zwar konkrete Einzelfälle sind, aber trotzdem gut wiedergeben, was für viele ihrer Kolleginnen und Kollegen Alltag ist. Die erste Schilderung: Ich habe einen Vertrag mit 21 Stunden in der Woche. Davon kann man alleine nicht wirklich leben. Wenn ich nicht meinen Partner hätte, müsste ich zum Amt. Keine Woche vergeht aber ohne Überstunden. Meist arbeite ich rund 30 Stunden in der Woche. Wenn ich aber meine Arbeitszeit im Vertrag erhöhen will, damit ich weiß, woran ich bin und besser planen kann, wird gesagt, das gehe nicht, das wäre für das Unternehmen zu teuer. Wir haben in der Filiale auch eine Kollegin, die nur 15 Wochenstunden hat, die trotzdem oft Vollzeit und noch mehr arbeitet. Ein anderer Fall: Flexibel muss nur der Mitarbeiter sein. Ich arbeite 19 Stunden in der Woche, muss aber ständig verfügbar und einsatzbereit sein, als würde ich Vollzeit arbeiten. Da wird man in der Freizeit angerufen, dass man zur Arbeit kommen soll, weil Leute fehlen. Einen zweiten Job könnte ich mir gar nicht suchen, weil ich dann nicht mehr so flexibel bin. Ein kleiner Seitenblick: Man braucht nur wenig Fantasie, um zu erkennen, dass das jene Menschen sind, über die wir heute schon einmal gesprochen haben, die trotz der Tatsache, dass sie arbeiten gehen, mit Sozialleistungen aufstocken müssen. Es gibt einen weiteren Punkt, wenn wir über Öffnungszeiten reden: Öffnungszeiten sind nicht gleich Arbeitszeiten. Dazu kommen noch Kommissionierungszeiten, Kassenschluss usw. Es ist also normal, bereits mindestens eine Stunde vor Öffnung da zu sein und auch nach Ladenschluss noch eine Stunde zu tun zu haben. Wenn man das alles weiß, erscheint alles noch einmal in einem anderen Licht. Wie sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestaltet, schildert ein anderer Fall: Als ich aus der Elternzeit gekommen bin und gesagt habe, dass ich in Zukunft nicht immer schon um 6 Uhr oder 6:30 Uhr anfangen kann, weil ich mein Kind in die Kita bringen muss, gab es in der Filiale richtig Theater. Der Bezirksleiter hat mir gesagt, dass ich das vorher wissen müsste. Im Handel sei das so. Extrawürste gibt es nicht. Da habe ich mir verkniffen zu fragen, wie ich es eigentlich machen soll, mein Kind nachmittags aus der Kita abzuholen. Jetzt versuchen wir es mithilfe der Omas. Wenn es gar nicht anders geht, muss ich im Handel aufhören. Wie das Alleinstehende ohne Eltern machen sollen, will ich mir gar nicht vorstellen. Die Frage ist doch letztlich, ob uns das egal ist oder ob wir wollen, dass Familie und Beruf vereinbar sind. Uns ist es nicht egal und das ist der Grund für den Gesetzentwurf. Nicht umsonst steht „zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten“ im Titel. Flexiverträge, geplante Unterbesetzung und die Verdichtung der Arbeit sind das Ergebnis einer Branche, in der die Beschäftigten häufig von den Tarifverträgen auf Abruf bis in den späten Abend und auch an Samstagen zur Verfügung stehen müssen. Das steht Planbarkeit und einem gelungenen Familienleben im Weg. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten löst zwar das Problem nicht, schafft aber wenigstens einen Schritt Abhilfe. Unser Gesetz fordert nichts, was es nicht an anderen Orten bereits gibt. Ein Ladenschluss um 20 Uhr ist in Bayern rechtliche Normalität und auch dort muss niemand verhungern. Der Anspruch auf zwei arbeitsfreie Tage, wenn man Familie hat, gilt zum Beispiel auch in Thüringen, und auch dort ist der Einzelhandel nicht kollabiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade jetzt in der Adventszeit wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Blick nehmen. Deshalb: Stimmen Sie unserem Gesetz zu! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler brachte den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ein. Nun übergebe ich an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Ritter; bitte schön.

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Kay Ritter CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie lang ist lang genug? Diese Frage zur angemessenen Dauer der Öffnung der Läden im Freistaat Sachsen debattieren wir hier nicht das erste Mal. Kollege Brünler hat es angesprochen. Heute liegt uns der Gesetzentwurf der Linksfraktion vor, die mit ihrer Initiative die Verkürzung der Ladenöffnungszeiten bewirken will. Betrachten wir einmal die Ausgangslage: Lange Arbeitszeiten und häufige Arbeit am Wochenende führen zu außerordentlichen Belastungen bei den Beschäftigten. Dies verschärft den Fachkräftemangel. Das sind Tatsachen, die im Übrigen auch auf viele andere Berufsgruppen zutreffen. Ich denke da im Besonderen an das medizinische Personal in unseren Krankenhäusern und Altenheimen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es knapp 3,2 Millionen Beschäftigte im Einzelhandel, das kann man einer Studie des Einzelhandelsverbands Deutschland entnehmen. Das Interessante dabei ist: 38 % arbeiten aktuell in Vollzeit, 37 % in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit. Wer jetzt mitgerechnet hat, stellt fest, dass bis 100 % noch etwas fehlt. Richtig: Der Anteil der geringfügig Beschäftigten, der sogenannten Minijobber, liegt bei 25 %. Die Studie teilt uns außerdem mit, dass in der Branche die aktuelle Teilzeitquote bei 62 % liegt. Ich habe gesagt, dass das eine gesamtdeutsche Studie ist. In Sachsen sieht es ähnlich aus. 8,5 % steuert der Einzelhandel zum Gesamtumsatz der sächsischen Wirtschaft bei. Bei 112 000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die in dieser Branche arbeiten, ist das eine große Wertschöpfungskette. Seit vielen Jahren kämpft die Branche mit besonderen Herausforderungen. Der Online-Handel erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Verdoppelung der Umsätze in den letzten fünf Jahren auf diesem Gebiet belegt dies deutlich. Die Pandemie hat ihr Übriges dazugetan. Hohe Mieten und rückläufige Umsätze treiben den Einzelhändlern Sorgenfalten auf die Stirn. Die sechste Runde bei den Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen endete Anfang November ergebnislos. Die Gewerkschaft forderte ein Gehaltsplus von 2,50 Euro pro Stunde, während die Arbeitgeberseite eine zweistufige Lösung von 10,24 % anbot. Sicher würden sich noch weitere Problemlagen darstellen lassen. Aber ich denke, für das Erste ist das ausreichend. Wie will die Linksfraktion dagegen vorgehen? Die Begrenzung der Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr ist das Erste. Zweitens. Freistellung der Beschäftigten, die einer bestimmten Konstellation unterliegen, nach 18 Uhr. Das wären a) jene Beschäftigten, die im Haushalt lebende minderjährige Personen haben oder b) eine pflegebedürftige angehörige Person im Sinne § 14 des Sozialgesetzbuches XI versorgen. Drittens. Besonderer Schutz der Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen durch Neuformulierung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes in Verbindung mit dem Ladenschlussgesetz des Bundes zur Begrenzung der Anzahl der Ladenöffnungen sowie der Länge der Ladenöffnungen. Viertens. Last, but not least eine Verschärfung der Dokumentationspflichten des Arbeitgebers mit einer Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Das wäre eine Verdoppelung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir lassen das erst einmal so wirken. Wie unsere Bewertung ausfällt, erzähle ich Ihnen in der zweiten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU –

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Rico Gebhardt Die Linke

Nein?!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ritter sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Peschel, der sich schon auf den Weg gemacht hat, spricht nun für die Fraktion der AfD; bitte schön.

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Frank Peschel AfD

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Egal, wie oft ich diesen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten gelesen habe, mein Fazit lautet immer: Er ist zukunftsfeindlich. Er ist wirtschaftsfeindlich. Wenn er durchgehen würde, wäre er mit einem erheblichen Bürokratieaufwuchs verbunden. Die Hauptforderung des Entwurfs lautet: Von Montag bis Samstag dürfen die Verkaufsstellen von 8 bis 20 Uhr öffnen. Ganz gleich, ob ich in Torgau, Glauchau oder Bautzen bin, die meisten Supermärkte außerhalb der kreisfreien Städte haben jetzt nur noch bis 20 Uhr offen. Die Einzelhändler, ob Takko, Kress oder andere große Ketten, öffnen ebenfalls nur von 9 bis 19 Uhr. Sogar die Dresdner Altmarktgalerie hier um die Ecke – ein bekanntes Einkaufszentrum – hat ebenfalls nur von 10 bis 20 Uhr offen. Gleiches gilt für das Paunsdorf Center in Leipzig und das Kornmarkt-Center in Bautzen. Ich frage mich ganz ehrlich: Wozu braucht man diesen Gesetzentwurf der LINKEN? Wie viele Beschäftigte im Einzelhandel in Sachsen sind wirklich mit einer Arbeitszeit bis 22 Uhr belastet? Mir sind keine Zahlen bekannt. Den LINKEN offensichtlich auch nicht, sonst hätten wir irgendwelche Zahlen vernommen. Ich gebe zu: Es gibt einige wenige Discounter in den Großstädten, die bis 22 Uhr geöffnet haben. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Selbst in den Großstädten haben sehr viele Discounter bereits um 20 Uhr geschlossen. Daher ist Ihre Behauptung, dass der Einzelhandel von Öffnungszeiten bis 22 Uhr häufig Gebrauch macht, ohne dass Sie dafür eine konkrete Datengrundlage liefern, wenig aussagekräftig. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Im Gegenteil, viele Discounter – das ist auch in Ihrem Antrag zu lesen – haben sich freiwillig entschieden, ihre Öffnungszeiten aus unternehmerischen Gründen zu kürzen. Das ist gut so. Das zeigt, dass wir keinen staatlichen Eingriff brauchen, um die Öffnungszeiten zu reglementieren oder zu reduzieren. Der Handel allein kann für sich entscheiden, zu welchen Zeiten eine Ladenöffnung Sinn macht und zu welchen Zeiten das nicht der Fall ist. (Beifall bei der AfD) Was wir brauchen, gilt auch im Einzelhandel. Wir brauchen freies Unternehmertum. Ich staune, dass dieser linke Gesetzentwurf ihr Klientel in Leipzig maximal betreffen würde. Allein in Leipzig gehören 40 Spätverkaufsstellen – so heißt es ja – zum Stadtbild. Warum Sie diesen kleinen Unternehmern die Existenzgrundlage nehmen wollen, ist mir vollkommen schleierhaft. Aber das werden Sie Ihren Wählern in Connewitz erklären. (Marco Böhme, DIE LINKE: Es geht um die Konzerne, nicht um die Spätis! Es geht um Arbeitnehmer und nicht um Selbstständige!) Werte LINKE, ich weiß nicht, wer bei Ihnen die Anträge oder Gesetze schreibt. Sie behaupten: Aufgrund von Feiertagen soll der dringend gebotene Schutz für familiäre Belange gewährleistet werden. Diese Aussage bezüglich des Einzelhandels halte ich für zweifelhaft. Dazu zitiere ich das Statistische Bundesamt: „Dank der herrschenden Ladenöffnungsgesetze kann die Mehrheit der Erwerbstätigen im Einzelhandel hier regelmäßig einen freien Tag genießen. Nur 11 % mussten 2019 an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Von den Erwerbstätigen aller Branchen leisteten dagegen 21 % Sonn- und Feiertagsarbeit.“ Wenn Sie, werte LINKE, konsequent wären, dann müssten Sie die Gastronomie in Deutschland oder in Sachsen ab 20 Uhr verbieten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatsch!) Werte Abgeordnete! Ich komme noch zu ein paar weiteren Punkten. Die LINKEN fordern nicht nur die radikale Kürzung der Ladenöffnungszeiten. Nein, es geht noch weiter. In das Sächsische Ladenöffnungsgesetz soll folgender Absatz aufgenommen werden – ein Kollege von der CDU sagte es bereits –: „Arbeitnehmer, die mit einer minderjährigen Person im Haushalt leben […], sind ab 18 Uhr freizustellen.“ Da frage ich Sie: Wer soll denn das überprüfen? Wollen Sie jetzt auf die familiären Verhältnisse Einfluss nehmen und wissen, wer mit wem wann wo wohnt? Es geht doch keinen Arbeitgeber etwas an, wie ich privat lebe, wie viele Personen in meinem Haushalt sind. Deshalb halte ich es für sehr befremdlich, welche Forderungen Sie hier aufmachen. Aber es geht noch weiter. In Abs. 6 wird gefordert: „Der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsdauer der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer und über diesen gemäß Absatz 2 zum Ausgleich der Beschäftigten gewährte Freistellung zu führen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.“ Werte Abgeordnete, der linke Überwachungswahnsinn lässt grüßen. Getreu Lenin – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – soll zusätzlicher Bürokratieaufwuchs installiert und freies Unternehmertum schikaniert werden. Werte Abgeordnete! Wir wissen alle, dass der Einzelhandel – das wird auch immer wieder hier im Hohen Haus besprochen – mit dem Onlinehandel konkurriert und massiv Marktanteile verliert. Arbeitsplätze gehen verloren und unsere Innenstädte veröden. Der heutige Antrag der LINKEN hilft bei diesem Problem kein Stück weiter, nein, er steht auch im Widerspruch zu den bisher getätigten eigenen Aussagen. Wenn ich mich recht erinnere, sahen die LINKEN noch im September 2021 das Hauptproblem des Handels in der Verlagerung vom stationären Einzelhandel zum Onlinehandel, was durch Änderung der Ladenöffnungszeiten nicht ausgeglichen werden könne. Sie hatten sogar den Vorschlag, der stationäre Einzelhandel müsse sich kreative Gedanken machen und zum Beispiel auf Events setzen. So sprachen die LINKEN im Jahr 2021. Von der Möglichkeit auf Events zu setzen, sprach auch die AfD-Fraktion, denn wir sagten damals im Antrag 7/6832, „Novellierung der Ladenöffnungszeiten“ – und jetzt möchte ich die wirtschaftsfreundlichen Abgeordneten daran erinnern –: Wir wollen das Sächsische Ladenöffnungsgesetz entbürokratisieren und modernisieren. In unserem Antrag ging es nicht um zusätzliche verkaufsoffene Sonntage. Wir wollten nichts weiter, als unseren Kommunen mehr Rechtssicherheit zu geben, dass sie bei der Organisation von verkaufsoffenen Sonntagen einen „besonderen Anlass“ in „öffentliches Interesse“ umwandeln konnten. Leider wurde das im Landtag abgelehnt. Heute steht unserem wirtschaftsfreundlichen und verbraucherfreundlichen Sachantrag von damals ein marktfeindlicher linker Gesetzentwurf maximal entgegen. Werte LINKE, wir lehnen Ihren Antrag nicht nur deswegen ab, sondern auch, weil er keine Antwort auf zukünftige Entwicklungen gibt. Jetzt schaue ich kurz auf den Wirtschaftsminister, denn in seinem Wahlkreis gibt es eine neue zukunftsoffene Idee für den Einzelhandel. Im Moritzburger Ortsteil Friedewald eröffnete vor Kurzem Sachsens erste automatisierte 24-Stunden-Einkaufsbox. Dort werden Waren des täglichen Bedarfs auf 40 Quadratmeter rund um die Uhr an sieben Tagen angeboten und verkauft, gelegen direkt am Buswendeplatz und damit gut zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Bus oder mit dem Auto erreichbar. Dieses Geschäft wird komplett ohne Personal betrieben. Es gibt über 800 Artikel zu kaufen. Auch hier entsteht eine weitere Konkurrenz zum personalintensiven Einzelhandel. Wenn wir den Einzelhandel und seine Beschäftigten tatsächlich schützen wollen, dann braucht der Handel mehr Freiheiten und nicht noch mehr staatliche Verbote. Wir lehnen Ihren wirtschafts- und zukunftsfeindlichen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung des Kollegen Liebscher darf ich Ihnen zu Gehör bringen, dass wir beim Thema Ladenöffnung immer einen Interessenausgleich zwischen den Unternehmen, den Kundinnen und Kunden sowie den Beschäftigten vorzunehmen haben. Dabei muss klar sein, dass die Beschäftigten – um die Einzelhandelsmetaphorik weiterzutreiben – in der Schlange nicht ganz hinten stehen dürfen. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist der Vorschlag für eine Verkürzung der regulären Ladenöffnungszeiten durchaus nachvollziehbar; der Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Belastungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben einen hohen Stellenwert. Es wurde schon mehrfach gesagt: Im Einzelhandel sind es überwiegend Frauen, die die enorme Belastung auszuhalten haben, um die es hier geht. Im Lebensmittelverkauf arbeiten in Sachsen um die 90 % Frauen. Auch das sollte bei dieser Debatte beachtet werden. Die Folgen tragen nämlich längst nicht alle Beschäftigten gleichermaßen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Am Thema Öffnungszeiten kommen die Unternehmen kaum vorbei. Unter den Bedingungen des Personalmangels müssen sie schon selbst überlegen, wie sie die Arbeitsbedingungen attraktiv oder wenigstens akzeptabel gestalten. Es macht für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Unterschied, ob noch jemand wach ist oder nicht, wenn sie abends nach Hause kommen. Für uns BÜNDNISGRÜNE wäre daher ein früherer Ladenschluss auch deshalb denkbar, weil damit kleinere, meist inhabergeführte Einzelhandelsunternehmen gestärkt werden. Die großen Lebensmittelketten können die späten Öffnungszeiten ohne Probleme realisieren. Die restlichen Geschäfte haben es schwerer, dafür ausreichend Personal zu finden. Für sie rechnen sich die zusätzlichen Kosten deutlich weniger. Daraus entsteht ein klarer Wettbewerbsnachteil. Ein weiteres wichtiges Argument ist für uns auch der geringere Energieverbrauch. Wenn wir auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden schauen, dürfte ein Ladenschluss um 20 Uhr eher Akzeptanz finden als eine spätere Öffnung am Morgen. Die Fraktion DIE LINKE will aber erst ab 8 Uhr aufmachen. Das wird in keinem anderen Bundesland so gehandhabt, ich meine, auch aus gutem Grund. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE lehnen aber klar Forderungen ab, die sich in den letzten Monaten in die entgegengesetzte Richtung ergeben haben. Erst im November hat der Sächsische Landkreistag die Abschaffung der Ladenschlusszeiten gefordert. Schon klar, es ging damals auch um die Anti-Bürokratie-Attitüde, die als vermeintlicher Vorwand dafür benutzt wurde, als sei jedwede Regulierung schlecht und könnten Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land nur lähmen. Da muss man sich schon verwundert die Augen reiben. Wie passt denn diese Forderung zu den Herausforderungen der Gegenwart, wo viele Geschäfte schon die Öffnungszeiten reduziert haben oder gar anfangen Ruhetage einzulegen? Der Handelsverband hat prompt auf die Folgen hingewiesen: steigende Kosten und ungleiche Wettbewerbsbedingungen, vom Personalmangel ganz zu schweigen. Bei schlechteren Arbeitsbedingungen sucht das Personal erst recht das Weite. Die Forderung geht also vollkommen an der Realität vorbei und interessiert sich null für die Situation der Beschäftigten. Dafür haben wir als BÜNDNISGRÜNE kein Verständnis. Wir stellen uns ganz klar gegen eine Ausweitung der Öffnungszeiten und wollen konkret eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen. Vor drei Jahren haben wir als Koalition die langen Öffnungszeiten an Silvester gemeinschaftlich abgeschafft. Das ermöglichte den Beschäftigten und den Angehörigen zumindest einen gemeinsamen und ruhigeren Jahresausklang. Ein berechtigtes Anliegen ist für uns auch die im vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommene Freistellung ab 18 Uhr für Beschäftigte, die Angehörige pflegen und minderjährige Kinder haben. Dafür haben wir durchaus Verständnis. Ebenso ist der Vorschlag nachvollziehbar, dass Beschäftigte an mindestens zwei Wochenenden pro Monat nicht arbeiten müssen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle beim Gesetzentwurf der LINKEN einmal wieder betonen, dass ein Blick ins Grundgesetz diesem Vorhaben durchaus Grenzen setzen dürfte. Wir sind hier eher im Bereich des Arbeitsrechts unterwegs als im Bereich des Ladenschlusses. Hierfür ist originär der Bundesgesetzgeber, sofern keine Ausweitungstatbestände für die Länder vorliegen, zuständig. Wenn ich mir vorhin die Belehrung des Kollegen Gebhardt über Buchhaltungstricks der Bundesregierung anhören musste, sage ich Ihnen: Das Bundesverfassungsgericht, gleicher Senat, hat bei der Frage der Bund-Länder-Kompetenz-Streitigkeiten seine Rechtsprechung in den letzten Jahren deutlich verengt. Es grüßen nacheinander der Mietpreisdeckel und das Bremische Hafengesetz zur Frage, wie Länder bundeszugewiesene Tatbestände umgehen dürfen. Antwort: gar nicht. Für Verhältnismäßigkeitserwägungen ist auch kein Platz. Kurzum, ich habe Zweifel, ob das überhaupt so geht, wie Sie es hier vorschlagen. Was wir definitiv ablehnen, ist die Ausweitung der Dokumentationspflichten und die daraus entstehenden Kontrollaufgaben aufseiten der Händlerinnen und Händler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz klar, für uns bestehen im Ladenöffnungsgesetz einige Regelungen, die der Reform bedürfen. Die aktuelle Rechtslage ist jedoch ein gefundener gesellschaftlicher Kompromiss. Diesen jetzt einseitig aufzuschnüren – und das nur mit einer Regelung wie im vorliegenden Gesetzentwurf –, bringt aus unserer Sicht wenig. Wir lehnen daher den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die SPDFraktion sprich nun Herr Winkler.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung meines Kollegen Henning Homann möchte ich im Namen unserer Fraktion wie folgt Stellung zu diesem Gesetzentwurf nehmen. Die im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz festgelegten Ladenöffnungszeiten sind Ausdruck eines politischen Abwägungsprozesses. Dabei müssen viele unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Abzuwägen sind hierbei unter anderem die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher nach flexiblen Öffnungszeiten, die Interessen der Verkaufsstelleninhaber und Unternehmen sowie der Wettbewerbsschutz des sächsischen Einzelhandels im Allgemeinen, aber insbesondere auch der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor übermäßiger Inanspruchnahme und sozial ungünstigen Arbeitszeiten. Die derzeit bestehenden allgemeinen Öffnungszeiten – werktags von 6 Uhr bis 22 Uhr, am 24. und 31. Dezember bis 14 Uhr – haben sich bewährt. Einerseits gewährleisten sie den Schutz der Arbeitnehmer und andererseits ermöglichen sie es dem Handel, sich flexibel auf die Bedürfnisse der Verbraucher einzustellen. Im Vergleich der Bundesländer – es ist bereits gesagt worden – haben wir in Sachsen eine moderate, familienfreundliche Lösung gefunden. So haben etwa zwölf Bundesländer werktags Öffnungszeiten von 0 bis 24 Uhr. Öffnungszeiten von 08 bis 20 Uhr, wie im vorliegenden Gesetzentwurf gefordert, finden sich hingegen in keinem anderen Bundesland. Bei Annahme des Gesetzentwurfs würde in Sachsen die bundesweit strengste Regelung mit allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 8 bis 22 Uhr eingeführt werden. Im Vergleich dazu gelten etwa auch in Bayern und im Saarland allgemeine Ladenöffnungszeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr. Unsere sächsischen Regelungen lassen aktuell Raum für Flexibilität, die die Händler auch nutzen. Die derzeitige Rechtslage zu den allgemeinen Ladenöffnungszeiten in Sachsen stellt keine Muss-, sondern eine Kann-Bestimmung dar, die bereits jetzt keinesfalls weitgehend ausgereizt wird. Dies gilt selbst für die Haupteinkaufsstraßen in den großen Städten. Anders, als es die Fraktion DIE LINKE darstellt, nutzen auch die großen Center und Discounter die Ladenöffnungszeiten nicht durchgängig vollständig aus. Eher das Gegenteil ist die Regel. Weiterhin dürften sich bei einer Verknüpfung der Ladenöffnungszeiten keine signifikanten Energieeinsparungen erzielen lassen. Die wesentlichen Energieverbraucher von Läden wie Heizungs- und Kühlanlagen müssen auch bei verkürzten Öffnungszeiten 24 Stunden am Tag laufen. Die vergangenen Monate haben zudem gezeigt, dass die geltenden Regelungen keinesfalls zu einer Energiemangellage führen. Dem gegenüber stehen die negativen Auswirkungen der von der Fraktion DIE LINKE vorgesehenen Maßnahmen auf die individuelle betriebswirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber, auf Kundenbedürfnisse, insbesondere von Pendlern bzw. Personen, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten erst spätabends oder nur frühmorgens einkaufen können, sowie auf die Arbeitskräftenachfrage und die damit verbundene Schwächung des stationären Einzelhandels in Sachsen, vor allem gegenüber der Online-Konkurrenz. Zudem ist Sachsen ein Grenzland. Deshalb müsste die Einführung restriktiver Regelungen zur Ladenöffnung auch im europäischen Kontext gesehen werden. Die Vorschriften müssten voraussichtlich bei der EU-Kommission angezeigt werden, da sie direkt in die EU-weite Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit eingreifen. Diese sogenannte Notifizierungspflicht bedingt besonders hohe Anforderungen an die Gesetzesbegründung, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erfüllt sind. Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs zielt auf die in § 10 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz geregelten Arbeitnehmerschutzbestimmungen ab. Ungeachtet der inhaltlichen Bewertung des Änderungsvorschlages wirft der Erlass arbeits- und sozialpolitischer Regelungen durch den Landesgesetzgeber potenzielle Kompetenzfragen auf und macht eine derartige Regelung formal angreifbar. Zur beabsichtigten Aufzeichnungspflicht in § 10 Abs. 6 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz wird auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung vom 13.09.2023 hingewiesen. Demnach ist bereits jetzt die vollständige Arbeitszeit aller Beschäftigten aufzuzeichnen. Fazit: Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte soziale Anliegen ist durchaus nachvollziehbar. Berücksichtigt man aber, dass sich die Arbeitszeiten der Beschäftigten im Regelfall nicht mit den Ladenöffnungszeiten decken, wird klar, dass die Ziele nicht zwingend durch eine Änderung des Ladenöffnungsrechts erreichbar sind. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Winkler sprach in dieser ersten Rederunde für die SPD-Fraktion. Wir eröffnen nun die zweite Rederunde. Ich übergebe wiederum an die einbringende Fraktion, Herrn Kollegen Brünler, Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige Punkte, die von Ihnen genannt wurden, konkret eingehen. Vielleicht gelingt es mir ja, Sie umzustimmen. Kollege Ritter, Sie haben es selbst gesagt: Ein Großteil der Beschäftigten im Einzelhandel ist in Minijobs oder in Arbeitsverhältnissen, die man für gewöhnlich als prekär bezeichnet. Der Anteil dieser Beschäftigten ist in den letzten Jahren durchaus gewachsen. Nun müssen Sie sich auch anschauen, was der Grund des Ganzen ist. Das Ganze ging eigentlich damit Hand in Hand, dass die Öffnungszeiten immer weiter ausgeweitet wurden. Ein Grund dafür sind die unwirtschaftlichen Randzeiten, bei denen sich feste Beschäftigungsverhältnisse nicht so richtig lohnen. Wenn Sie das tatsächlich anprangern und ernst meinen, dann stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Auch die Konkurrenz zum Onlinehandel – das haben Sie und der Kollege der AfD bereits gesagt – stellt sich in diesem Fall überhaupt nicht. Ich habe gesagt – Sie haben es auch selbst in Ihren Reden mehrfach gesagt –, dass im Moment der Non-Food-Bereich, sprich, der Bereich, der in Konkurrenz zum Online-Handel steht, diese Randzeiten überhaupt nicht ausnutzt. Wir reden hier von der Praxis. Herr Peschel, hätten Sie mir zugehört, dann hätten auch Sie gehört, dass ich es schon gesagt habe. Wir reden in der Praxis im Grunde von den großen Lebensmitteleinzelhandelsketten, in der Regel vom Discounter. Es ist auch nicht der Untergang des Handels, wie Sie es gesagt haben. Ich meine, Sie müssen sich diesbezüglich irgendwie entscheiden. Auf der einen Seite haben Sie gesagt: Das, was wir beantragen, braucht es nicht; denn das machen viele eh schon. Auf der anderen Seite sagen Sie, es sei der Untergang des Einzelhandels. Sie müssen dann schon irgendwie festlegen, was Sie wirklich wollen. Weil Sie die Spätis in Leipzig angesprochen haben: Diese sind bereits jetzt vom Ladenschlussgesetz nicht wirklich gedeckt, sondern laufen in der Regel als Imbissbetriebe oder dergleichen und sind von unserer Regel überhaupt nicht betroffen, wenn Sie das ernst meinen. Schade, Kollege Lippmann, dass Sie sich nicht zu einer Zustimmung durchringen können. Wenn ich Ihren Ausführungen zugehört habe, haben Sie zumindest erkannt, was das Anliegen unseres Antrages ist und worum es uns im Kern geht. Das Gleiche hat auch die SPD etwas durchblicken lassen. Aber zu einem Punkt muss ich noch einmal etwas sagen: Unser Gesetzentwurf lässt Öffnungszeiten von 12 Stunden pro Tag, und das an sechs Tagen pro Woche, zu. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, sagen, dass es in dieser Zeit für einen normalen Berufstätigen nicht möglich sei, einkaufen zu gehen, dann frage ich mich, was die SPD inzwischen für reguläre Arbeitszeiten und -bedingungen vertritt. (Beifall bei den LINKEN – Staatsminister Martin Dulig: Sie verwechseln Ladenöffnungszeiten mit Arbeitszeiten!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach in dieser zweiten Rederunde für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Ritter von der CDU-Fraktion; bitte schön.

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Kay Ritter CDU

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben die vier Punkte am Schluss meiner Rede aus der ersten Rederunde sicherlich noch im Gedächtnis. Man kann es mit einem Wort zusammenfassen: Regelungswut. Regelungswut – damit glänzt heute die Linksfraktion und blendet damit die Nöte des Einzelhandels völlig aus, geschweige denn, die Situation unserer Innenstädte im Blick zu haben. Ein Blick in den letzten IHK-Konjunkturreport hätte Sie das erkennen lassen müssen. Ich zitiere: „Die ohnehin trübe Stimmung im regionalen Einzelhandel hat sich merklich verschlechtert. Hohe Teuerungsraten bremsen den Privatkonsum einerseits aus. Zusammen mit dem hohen Kostendruck auf der anderen Seite führt dies bei vielen Einzelhändlern zu sinkenden Umsätzen.“ Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Ja. Bitte schön, Herr Kollege Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Sie haben gerade gesagt, dass unser Gesetzentwurf die Situation in vielen Innenstädten noch prekärer machen könne. Vielleicht können Sie mir ein ganz konkretes Beispiel von einer Innenstadt nennen, wo die Geschäfte regulär bereits früh um 6 Uhr öffnen und nicht bereits um 20 Uhr – im Non-Food-Bereich – geschlossen werden.

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Kay Ritter CDU

Lieber Kollege Brünler, Politik ist dazu da, Rahmen zu setzen. Wenn wir den Rahmen des Einzelhändlers immer weiter einschränken, dann kommen wir nicht weiter. Wir sollten denen doch einen Rahmen geben. Es ist doch keiner gezwungen, bis 22 Uhr offen zu haben. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage? – Kollege Brünler, bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Es ist nur eine Nachfrage. Ich möchte von Ihnen ein konkretes Beispiel hören, was durch unseren Fall in der Innenstadt betroffen wäre. (Zuruf von der CDU: Leipzig!)

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Kay Ritter CDU

Da kann ich jetzt – – ich fahre dann fort. Ich habe gerade aus dem IHK-Einzelhandelbericht zitiert. Die Linksfraktion will stattdessen Planken einschlagen und die Eigenverantwortlichkeit des Einzelhändlers noch mehr mit Bürokratie überziehen. Das ist genau das, was die Antwort auf Ihre Frage gerade war. Neben den geltenden umfangreichen Regelungen des Bundesarbeitszeitgesetzes wird eine Verschärfung der Dokumentationspflicht gefordert. Die Konsequenz des Einzelhandels ist doch schon klar: Freisetzung von sozialpflichtigen Versicherungsverhältnissen. Die Beschäftigten werden zu künftigen Bürgergeldempfängern, obwohl sie den Job vielleicht gern machen und zu dem Beruf berufen sind. Dies gilt auch für die vielen Minijobber. Die Branche Einzelhandel hat gerade durch eine flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit an Attraktivität gewonnen. Die Differenzierung im Gesetzentwurf zwischen den großen Einzelhändlern und den familiengeführten Betrieben findet erst gar nicht statt. Vielmehr werden die realen Arbeitsbedingungen ausgeblendet. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren! Das wäre – das kann man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – die Halbierung des Wachstums im Jahr 2023 auf 3 %. Entgegen der Bemühungen, den Bürokratieabbau durch weniger oder die Vereinfachung der Regelungen real zu vollziehen, sehen wir hier eine klare Fehlanzeige. (Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU) Von Betrachtung und Berücksichtigung der realen Verhältnisse, indem Schließung und Insolvenz in den Fokus genommen werden, habe ich nichts gehört – auch Fehlanzeige. Die Betrachtung des Bedeutungszuwachses des Online-Handels, das haben Sie kurz angesprochen, aber gleich wieder gesagt, dass es nur den Non-Food-Bereich betrifft. Man muss es aber in Gänze sehen. Das ist genauso eine Fehlanzeige. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen werden gar nicht betrachtet. Sachlich und fachlich sehen wir, dass es das so nicht wiedergibt. Der stationäre Handel wird mit den betrieblichen Herausforderungen zur Wettbewerbsfähigkeit auch unter den Bedingungen der Digitalisierung gar nicht betrachtet. (Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Freistaat Sachsen haben verschiedene Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Sicherlich wird der Minister darauf noch einmal eingehen. Der Runde Tisch „Wirtschafts- und Lebensraum Innenstadt“ versucht, hierfür Lösungen zu bieten. Die City-Offensive „Ab in die Mitte“ macht auch etwas, um diesem ganzen Dilemma, welches wir in den Innenstädten erleben, entgegenzuwirken. Abschließend möchte ich noch ein Wort zum Energiesparvorschlag, der im Gesetzentwurf enthalten ist, sagen. Der läuft gänzlich ins Leere. Was denken Sie, was passiert, wenn der Einzelhändler seine Werbung ausschaltet? Kollege Winkler hat es schon angesprochen. Es ist gar nicht möglich, die Kühltruhen über Nacht auszuschalten. Diese müssen 24 Stunden laufen. Man kann vielleicht noch an einer Schraube drehen, indem man seine Beleuchtung von Neonröhren auf LED umrüstet. Das muss erst einmal alles erarbeitet werden. Somit wären aber die Möglichkeiten mit Blick auf den Energiebereich schon erschöpft. Wir glauben, dass eine permanente Herumschrauberei an den Öffnungs- und Arbeitszeiten die Wohlfahrt für die Gesellschaft nicht verbessert. Wir können diesem Gesetzentwurf in Gänze nicht zustimmen und werden ihn daher ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ritter sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Somit gebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ladenöffnungszeiten sind nicht gleich Arbeitszeiten. Das ist uns sehr bewusst. Das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt. Natürlich muss man das Schutzgut noch einmal in den Mittelpunkt stellen. Für die Beschäftigten im Einzelhandel gilt eben nicht nur die Zeit als Arbeitszeit, wenn sie an der Theke oder Kasse stehen, sondern das Vor- und Nachbereiten zählt ebenso dazu. Das gilt auch für nicht wenige, die noch weit nach Mitternacht konfektionieren müssen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns genau diesem Schutzgut besonders widmen. Die Frage, die auch hier schon aufgerufen wurde, ist nur folgende: Wo regelt man arbeitsrechtliche Fragen? Das hat eher etwas mit dem Arbeitsrecht, dem Arbeitszeitschutzgesetz und anderen Arbeitsschutzgesetzen zu tun. Das Ladenöffnungsgesetz ist ein Gesetz, welches die unterschiedlichen Interessen miteinander vereinbaren soll. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine Balance finden zwischen den Unternehmensinteressen des Einzelhandels, die natürlich unter dem Druck des Onlinehandels besonderen Herausforderungen gegenüberstehen, der durch die Coronazeit noch einmal einen richtigen Katalysatoreffekt erfahren hat, und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese sind genauso abzuwägen, wie die Interessen der Beschäftigten. Die Frage ist, ob dieses Ladenöffnungsgesetz diese Interessen ausbalanciert? Ich denke, das sächsische Gesetz macht das ganz gut. Wir haben es mit einem Rahmen versehen, was die Öffnungszeiten anbelangt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich um Kann-Regelungen handelt. Heute schon nutzen auch die großen Unternehmen nicht die komplette Zeit aus, die mit Blick auf das Ladenöffnungsgesetz möglich ist. Das können Sie beispielsweise auch an den Schlusszeiten in den großen Städten sehen, die vor dem möglichen Ende liegen. Das, was Sie möchten, ist sozusagen die strengste Regel, die wir in Deutschland dann hätten. Ich bleibe dabei: Die Balance, die wir mit dem jetzigen Ladenöffnungsgesetz gefunden haben, ist richtig. Ich habe mich vorhin etwas über Ihre letzte Frage geärgert, eine rhetorische Frage an die SPD. Sie verwechseln anscheinend selbst das Thema Arbeitszeit und Ladenöffnungszeit. Bleiben wir bitte bei der Debatte: Wie können wir die unterschiedlichen Interessen miteinander austarieren? Es ist richtig, dass wir den Einzelhandel sowie die Konsumentinnen und Konsumenten, also unsere Verbraucherinnen und Verbraucher, genauso in den Blick nehmen, besonders aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht außer Acht lassen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Viertes Gesetz zur Änderung den Brandschutz, Rettungsdienst Drucksache 7/13269, Drucksache 7/15073, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Schultze, ob er das Wort wünscht? – Das sehe ich nicht. Somit haben die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wenn es weitere Veränderungsbedarfe geben sollte, dann sollte man aber die Gesetze ändern und den Arbeitsrechtsstatus prüfen, ob dieser zeitgemäß ist und passt. Mit dem Ladenöffnungsgesetz, welches wir in Sachsen haben, sind wir ganz gut aufgestellt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr seitens der Fraktionen gibt, dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten und zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten im Einzelhandel (Sächsisches Beschäftigtenschutzgesetz für den Einzelhandel), Drucksache 7/11340, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, bildet die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt? – Widerspruch sehe ich nicht. Damit stimmen wir über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht entsprochen worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf? – Das ist nicht gewünscht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs des Sächsischen Gesetzes über und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Ich übergebe zuerst an Frau Kollegin Nicolaus von der CDU-Fraktion, bitte schön.

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Kerstin Nicolaus CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute haben wir einmal zur Abwechslung auf der Tagesordnung etwas Positives – ein positives Gesetz, nämlich für die Menschen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es geht um Menschen, die in Not geraten sind oder die Hilfe benötigen. Das ist ein wichtiger Punkt, das ist ziviler Bevölkerungsschutz. Wir möchten uns heute damit auseinandersetzen, wie wir die Novelle noch einmal verändern können. Es gab einmal die Novelle, um den Katastrophenschutz, Brandschutz und Rettungsdienst, der sich auf einem sehr hohen und guten Niveau befindet, noch zu verbessern. An dieser Stelle möchte ich einmal reflektieren. Alle sind der Meinung: Es brennt – natürlich muss die Feuerwehr da sein. Fast niemand macht sich Gedanken: Wer muss denn vor Ort sein? Die freiwillige Feuerwehr? Die Berufsfeuerwehr? Auf jeden Fall ist jeder der Meinung, dass die Kameradinnen und Kameraden zur Stelle sein müssen. Dass sich Brände verändert haben, ist ebenfalls ein ganz wesentlicher Punkt. Wer hätte denn gedacht, dass es wieder an der Tagesordnung sein würde, dass Räucherkerzen, die abgebrannt sind, im Papierkorb landen? Oder dass Asche in den Mülleimer getan wird? Das sind Dinge, von denen man gedacht hat: Das ist alles von gestern. Nein, das gibt es alles wieder. (Zuruf von der AfD: Infolge Ihrer Schulpolitik!) Auch die anderen Brände haben sich verändert. Wir haben Kabelbrände, die Baustoffe haben sich verändert. Das bedeutet auch, dass sich die Kameradinnen und Kameraden auf diese Situationen immer wieder einstellen müssen. Das bedeutet auch, dass sie entsprechend gut ausgebildet sein müssen; (Zuruf von der AfD: Das stimmt!) sonst kann man zu keinem ernsthaften Einsatz rausgehen. An dieser Stelle möchte ich sagen: Die Ausbildung ist ein wesentlicher Bestandteil. Das beginnt auf der kommunalen Ebene, und dann geht es ab in die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule – ein wichtiger Punkt für die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden. Deswegen halten wir daran fest, dass unsere Schule ein sehr hohes und gutes Niveau hat, das aber natürlich noch weiter fortgeschrieben werden muss. Wir halten an dem Ausbau der Schule weiter fest. (Zuruf von der CDU: Ja!) Der Rettungsdienst ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil für die Rettung der in Not geratenen Menschen. Das Gleiche gilt für den Katastrophenschutz. Hier gibt es ein Phänomen: Bei Katastrophenlagen halten die Menschen zusammen – das ist ganz eigentümlich. Wenn sonst der eine Nachbar des anderen Feind ist: Bei solchen Katastrophenlagen, also bei Hochwasser, Stürmen etc., wenn die Menschen gegenseitig der Hilfe bedürfen, ist die Möglichkeit da oder wird geschaffen und genutzt, dass man sich gegenseitig hilft. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen danken, die in diesen Bereichen tätig sind. Das ist alles nicht selbstverständlich. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Nun weiter zur Novelle. Wir haben in diese Novelle auch die Brände von 2022 einfließen lassen und haben darauf reagiert. Wir haben auch die kritische Infrastruktur fundamentiert. Das hat ja größere Bedeutung gewonnen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs. Bevor ich inhaltlich fortfahre, möchte ich mich erst einmal bei Ihnen, Herr Staatsminister, und Ihrem Hause ganz herzlich bedanken für die Novelle, die eingebracht worden ist. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Das war eine gute Grundlage für uns Abgeordnete, entsprechend zu reagieren. Dann haben wir diese große Anhörung hier im Sächsischen Landtag, im Innenausschuss, durchgeführt. Dafür möchte ich mich auch bei allen Sachverständigen bedanken. Wir haben den großen Schlüssel genutzt; daraus konnten sehr viele Erkenntnisse erwachsen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Städte- und Gemeindetag, SLKT, die Spitzen der Rettungskräfte, des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes – sie alle waren als Sachverständige geladen. Daraus ausfließend haben wir natürlich auch Änderungen an der Novelle vorgenommen, teilweise auch Schärfungen an bestimmten Stellen. Ich denke, das ist legitim. (Staatsminister Armin Schuster: Ja!) Ich möchte mich auch bei allen Abgeordnetenkollegen bedanken, die mitgewirkt haben. Es war ein gutes Miteinander; das ist nicht selbstverständlich. Ich finde, das ist vielleicht eine gute Voraussetzung für weitere Gesetze in diesem Bereich. (Sabine Friedel, SPD, zu Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Für weitere Gesetze“! Siehst du!) Nun komme ich zu einem Punkt, der mir besonders am Herzen lag: die Großschadenslage. Was ist eine Großschadenslage? Wir haben einmal die normale Feuerwehrlage und die Katastrophenlage. Dazwischen haben wir jetzt die Großschadenslage eingebaut. Ich will das einmal kurz beschreiben: In einem Landkreis – ich nehme einmal meinen Landkreis Zwickau – gibt es punktuelle Hochwasser in zwei, drei Gemeinden. Dann kann dort die Großschadenlage ausgerufen werden. Oder es gibt punktuell einen Sturm. Dann kann der Kreisbrandmeister dort den Einsatz leiten. Die ausführende Verordnung wird dann klären, inwieweit, sage ich einmal, die Kostensituationen übertragen werden, damit es dort keine Unschärfen gibt oder Verunsicherungen – wie es momentan noch etwas im Raum steht. Deswegen sind wir froh, dass wir diesen Weg beschreiten konnten. Dann komme ich zur Berg- und zur Wasserrettung. Hier haben wir klargestellt: Wenn sie mit herangezogen werden zu Brand-und Katastrophenschutzeinsätzen, bekommen sie den Verdienstausfall voll erstattet. Ich denke, es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass derjenige, der dort ins Ehrenamt geht, bei der Bergrettung oder bei der Wasserrettung, weiß, dass er dann keinen Verdienstausfall hat und sich somit nicht fragen muss: Oh Gott, gehe ich jetzt zum Einsatz raus oder nicht? Das ist damit klargestellt. Ein weiterer für mich sehr guter Punkt: die organisierten Ersthilfen. Was sind organisierte Ersthilfen? Die meisten, die sich in dem Thema nicht auskennen, werden sich fragen, was das zu bedeuten hat. Das sind Menschen, die sich bereiterklären, schneller da zu sein als der RTW. Das können meinetwegen Krankenschwestern sein oder jemand, der in der Krankenpflege arbeitet, Ärzte oder gut ausgebildete Ersthelfer. Diese werden von der Leitstelle erfasst. Gibt es eine Meldung an die Leitstelle – ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, ein Unfall –, dann werden diese Leute über eine App informiert und können sofort vor Ort gehen. So können zum Beispiel Nachbarn, die vielleicht eine Ausbildung als Krankenpfleger haben, direkt alarmiert werden und helfen. Gerade bei einem Schlaganfall ist es entscheidend, wie schnell die Hilfe für den Betroffenen vor Ort ist. Da können Minuten entscheiden. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir diesen Punkt erfasst haben und am Ende auch umsetzen können. Wir haben noch viele – eher kleinere – Sachen überarbeitet und geschärft; darauf will ich jetzt nicht eingehen. Aber ein großer Punkt ist für mich noch die Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Was ist das? Momentan haben wir im Gesetz, dass die Leistungserbringer über die Rettungszweckverbände ausgeschrieben werden müssen. Diese Pflicht haben wir herausgenommen und die Bereichsausnahme hineingenommen, mit der Koppelung an den Katastrophenschutz. Ich bin der Meinung, dass das für die Rettungszweckverbände eine gute Gelegenheit ist, nach der Qualität zu schauen aber auch nach dem Katastrophenschutz und wie das Gesamtsystem im Bevölkerungsschutz ausgerichtet ist. Deswegen haben wir hier einen Riesenschritt nach vorne getan, das war ein überfälliger Schritt. Dann haben wir die Spontanhelfer, die praktisch von den Landkreisen koordiniert werden. Das war ein luftleerer Raum, wenn man eine Katastrophe hat – wie, schauen wir hinaus, etwa hier in Dresden, an der Elbe –, da war schon genug los. Wenn Sandsäcke gefüllt werden müssen, haben wir Spontanhelfer, und diese sind jetzt praktisch gesetzlich fixiert. Das ist auch ein großer qualitativer Schritt nach vorn. Dann haben wir eine Experimentierklausel für innovative Ansätze im Rettungsdienst, für die Telemedizin. In Bayern gibt es dazu einige Modellprojekte. Ich bin der Meinung, dass wir damit nach vorne kommen können. In Zeiten von Ärztemangel ist es, glaube ich, wichtig, dass wir auch auf solche Dinge zurückgreifen können. Für mich in dieser Rederunde als Letztes: Ich bin wirklich sehr stolz darauf, dass wir die Kinder- und Jugendfeuerwehr explizit in einem eigenen Paragrafen verankert haben. Ich bin ich so glücklich, dass wir das Eintrittsalter auf sechs Jahre gesenkt haben. (Beifall bei der CDU –

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Christian Hartmann CDU

Bravo!) Ich will es noch kurz beschreiben. Als ich in den Landtag gekommen bin, gab es ein Eintrittsalter von zehn Jahren. Ich habe immer schon gesagt: Leute, mit zehn Jahren, wenn die Kinder in die Schule kommen, fischen uns die anderen – der Fußball, der Chor, die Gitarrenspieler, was weiß ich – die jungen Leute alle schon weg. (Zuruf von der CDU: Sicher!) Dann haben wir das Alter auf acht Jahre gesenkt und haben diesen Krampf gemacht mit den Kinderfeuerwehren, in Absprache mit der Unfallkasse. Ich bin der Meinung, dass wir jetzt eine klare gesetzliche Regelung haben. Das ist auch zum Wohle der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Wir haben enormen Zuwachs bei den Kinder- und Jugendfeuerwehren. Darauf können wir alle stolz sein. Das ist ein richtiger Schritt in diese Richtung. Vielen herzlichen Dank – bis zur nächsten Runde. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nicolaus sprach in dieser ersten Rederunde für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Kuppi.

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Lars Kuppi AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lange wurde die Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz angekündigt. Entgegen den Befürchtungen unserer Fraktion, dass es erneut nur ein kleiner Wurf mit lediglich kosmetischen Änderungen werden wird, wurden diesmal eine Reihe von Änderungen in Angriff genommen. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass im Rahmen der Anhörung eine Vielzahl von Organisationen und Akteuren in den Gesetzgebungsprozess einbezogen wurden. Die Vielzahl der Stimmen und Stellungnahmen gewährleisteten eine hohe fachliche Expertise bei der Formulierung des Gesetzentwurfs. Dies schlägt sich auch in den zahlreichen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf nieder. Letztlich wurden über 60 Paragrafen geändert. Auch hat man aus den Großschadensereignissen der letzten Jahre, insbesondere den Großbränden des letzten Jahres, die erforderlichen Konsequenzen gezogen, die sich im Gesetz niederschlagen. Dies betrifft sowohl die Frage der Einsatzleitung als auch der Finanzierung entsprechender Einsätze. Die Praxis solcher Ereignisse hat gezeigt, dass die bisherige Regelung nicht praxistauglich war. Nunmehr kann der Freistaat den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Hilfen gewähren, die durch einen Einsatz ihrer Feuerwehren entstehen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem ein mehrere Tage dauernder Einsatz. Bislang gab es für Angehörige der Bergwacht und der Wasserrettungsdienste in Sachsen bei Einsätzen in der Notfallrettung keine Regelung im Hinblick auf Freistellungs-, Lohnfortzahlungs- oder Verdienstausfallansprüchen. Mit der einheitlichen Anwendung der Freistellungsregelung für alle Ehrenamtlichen wurde dem Ehrenamt in Sachsen Rechnung getragen. An dieser Stelle hätten wir uns allerdings mehr Konsequenzen seitens der Staatsregierung gewünscht: eine Aufwertung des Ehrenamtes in Sachsen in einer Form, die sich spürbar für die Ehrenamtler auszahlt. Wir, die AfD-Fraktion, hatten die Idee einer Feuerwehrrente bereits vor der jüngsten Novelle mit einem Antrag eingebracht. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Die Idee haben wir schon seit 15 Jahren! Da gab es euch noch gar nicht!) Leider wurde diese Idee seitens der Staatsregierung nicht wieder aufgegriffen. Die Gleichstellung aller Ehrenamtler ist letztlich eine Selbstverständlichkeit. Um auch zukünftig junge Menschen für das Ehrenamt begeistern zu können, braucht es in Sachsen mehr als nur goldene Anstecknadeln. Der Schutz kritischer Infrastrukturen wurde erstmals ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. In Zeiten sich häufender terroristischer Angriffe und immer wieder aufflammender Konflikte auf unserer Welt, bei denen Deutschland direkt oder indirekt beteiligt ist, war dies ohnehin eine längst fällige Notwendigkeit. Neu im Gesetz aufgenommen wurde die Möglichkeit der organisierten Ersten Hilfe. Es handelt sich dabei um die notwendige Erstversorgung eines Patienten. Diese auch „First Responder“ genannten Personen sind das Bindeglied zwischen Ersthelfer und Eintreffen des Rettungsdienstes. Die AfD-Fraktion hatte ebenfalls einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der aufgrund der Änderungen im Gesetzentwurf obsolet geworden ist. Im Gesetz verankert ist nunmehr die rechtliche Grundlage bezüglich Alarmierung und Einsatz dieser Kräfte. Auch ist es gut, dass die koalitionstragenden Fraktionen nun in ihrem Änderungsantrag die vorgesehene Änderung des Referentenentwurfs des § 23 herausgenommen haben. Unser zuvor eingereichter Änderungsantrag hatte ebenfalls den Sinn, die Wörter „und Arbeiten“ zu streichen. Die Einführung dieser Worte in den Absatz 2 des § 23 hätte einen schier endlos hohen Verwaltungsaufwand und einige riesige Antragsflut bei der Verwaltung nachgezogen; denn jede einzelne, noch so kleine Schweißarbeit hätte bei der Gemeinde nun gemeldet werden müssen. Dennoch fehlen im Gesetzentwurf einige wichtige Regelungen bzw. sind Vorschriften zu korrigieren. Ich nehme insofern Bezug auf die Änderungsanträge, die ich hiermit einbringe: Das Gesetz ist zumeist nüchtern und sachlich gehalten, was gut ist. Umso mehr ist der Unterschied in § 18 nicht verständlich und nicht vermittelbar. Wenn ein Satz eingefügt wird, der die Pflichten der Angehörigen im freiwilligen Feuerwehrdienst darstellt, aber gleichzeitig ein Verstoß gegen diese Pflichten im aktiven Dienst zur Entlassung führen kann, ist dies eine Verschärfung und nicht weniger als eine Gesinnungsprüfung für Feuerwehrleute. Eine entsprechende Regelung hat im Gesetz nichts zu suchen. Das Wort „aktiven“ ist zu streichen; denn gemäß der Beantwortung auf meine Kleine Anfrage mit der Drucksache 7/13019 wird aktiver Dienst definiert als regelmäßige Teilnahme an Aus- und Weiterbildung und erstreckt sich damit zeitlich nicht nur auf das Löschen und andere Einsätze, sondern auf ein größeres Feld. Unser nächster Änderungsantrag schafft im Gesetz die rechtliche Grundlage für die Anschaffung von Bodycams. Nach Informationen der Staatsregierung haben die Angriffe auf Rettungskräfte in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dennoch bleibt es der Entscheidung der ordentlichen Wehren überlassen, ob Bodycams angeschafft werden sollen oder nicht. Insofern vertrauen wir auf die Einschätzung der Wehrleiter vor Ort bezüglich der Sicherheitssituation. Der dritte und letzte Änderungsantrag betrifft die Flughelfer. Hierbei handelt es sich um speziell ausgebildete Feuerwehrleute, die Flugeinsätze koordinieren und steuern. Sie stellen das Bindeglied zwischen den Wehren am Boden und den Piloten dar. Die Waldbrandeinsätze haben die Notwendigkeit des Einsatzes von Flughelfern gezeigt. Bislang gibt es in Sachsen nur drei Flughelfer. Wir wollen einerseits die Ausbildung weiterer Flughelfer voranbringen und andererseits sicherstellen, dass die Ausrüstung in Sachsen einheitlich ist. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen unseren Änderungsanträgen nicht zustimmen können, wird unsere Fraktion sich bei dem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD-Fraktion) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Kuppi sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Schultze; bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von der AfD-Fraktion) Es war in der letzten Legislaturperiode, als bei einer kleinen Novelle das Versprechen abgegeben worden ist: In der nächsten Legislaturperiode – also der jetzigen – werden wir sofort anfangen, das BRKG zu bearbeiten und einen großen Wurf hinlegen. Dass es fast bis zum Ende der Legislaturperiode gedauert hat, hat Gründe. Doch ich glaube, solch eine Debatte sollte man heute angesichts der vielen Helferinnen und Helfer, der Mitglieder im Bevölkerungsschutz, der Aktiven, die sich in diese Diskussion eingebracht haben, dazu nutzen, von diesem Punkt aus Danke zu sagen. Nicht nur den Helferinnen und Helfern für ihre aktive Arbeit und dem, was sie tagtäglich für die Sicherung des Lebens in der Bevölkerung und in der Gefahrenabwehr leisten, sondern gerade auch bei der Mitarbeit an diesem Gesetzentwurf. Alle können sich daran erinnern: Ohne die Kampagne „Status 6“ wäre der Druck wahrscheinlich nie so groß gewesen. Ich glaube, dass die Kolleginnen und Kollegen von Status 6 sehr viel dazu beigetragen haben, dass heute ein Gesetzentwurf vorliegt, der dem Innenminister bereits mehrfach vorlag, dann wieder zurückgezogen wurde, wieder diskutiert wurde, als zu Ende diskutiert galt, wieder zurückgezogen wurde, wieder neu diskutiert worden ist. Immer wieder waren es gerade die Ehrenamtlichen in den Vereinen und Verbänden, die gesagt haben: Wir haben noch ein paar Dinge, die wir diskutieren wollen. Es gab durchaus Ansätze von transparenten Diskussionen und die Möglichkeit, zu schauen, wie es sich in der Praxis auswirkt. Nicht immer, glaube ich, hat das Ministerium dabei all seine Möglichkeiten ausgeschöpft, sondern sehr oft hat man vorgelegt, festgelegt und Anmerkungen einfach herausgestrichen. Das hat sich gegen Ende tatsächlich geändert und man hat versucht, das zu diskutieren. Doch wir müssen heute sagen: Eine der großen Leistungen, dass das Gesetz so vorliegt, wie es heute vorliegt, ist, dass die Menschen, die dort draußen im Bevölkerungsschutz aktiv sind, sich zu Wort gemeldet haben; dass sie nicht weggeschaut haben und gesagt haben, das wird schon irgendwie werden, sondern dass sie aktiv dabei gewesen sind. Wir werden diesem Gesetz heute zustimmen, auch wenn wir wissen, dass Punkte dabei sind, die zu kritisieren sind; auch wenn unsere Änderungsanträge – wie in diesem Haus zu erwarten – keine Mehrheit finden werden. Wir haben natürlich auch ein paar Kritikpunkte und dieses Gesetz geht uns an vielen Stellen nicht weit genug. Es geht uns nicht weit genug, wenn es bei der Brandschutzbedarfsplanung keine Fortschreibung gibt, die besagt, bis wann sie gelten. Sie können nach wie vor sehr lang gestreckt sein. Ich finde auch, dass das Modellprojekt Telemedizin innerhalb der Diskussion, wie wir sie geführt haben, eigentlich kein Modellprojekt mehr sein sollte. Die Ausbildung von Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr – dazu werden wir noch einen Antrag stellen – muss auf ein ganz anderes Niveau gestellt werden. Es ist immer noch so, dass in vielen Fällen für die Ausbildung Urlaub genommen werden muss. Nun gehört es hier nicht hin, aber es gibt zwei Möglichkeiten: Eine ist, Sie nehmen unseren Änderungsantrag an. Eine mindestens genauso gute ist, dass Sie die Initiative zu fünf Tagen Bildungsurlaub in Sachsen unterstützen. Das könnte man tun, jeder hat die Möglichkeit, diese zu unterschreiben. Dann haben wir fünf Tage Bildungsurlaub sowie im Gesetz die Freistellung stehen. Wir wären einen ganz großen Schritt gegangen, bei dem wir Kameradinnen und Kameraden, gerade bei der freiwilligen Feuerwehr, nicht dazu zwingen, dass sie Urlaub nehmen müssen, um dafür zu trainieren, dass sie uns im Zweifelsfall aus gefährlichen Situationen herausholen müssen. Für die Mitwirkung im Rettungsdienst oder bei Einsätzen in Großschadenslagen hätten wir uns durchaus weitergehende Regelungen vorstellen können. Gerade die finanziellen Auswirkungen für die Kommunen sind dabei noch lange nicht ausgereizt. Zur zentralen Beschaffung – etwas, das hier gern mit einer Sammelbeschaffung verwechselt worden ist –: Wir hätten uns nach wie vor gewünscht, dass Sachsen für Sachsen einkauft; und zwar mit der Einkaufsmacht, die ein ganzes Land hinstellt – ähnlich wie in Brandenburg, wo 80 Feuerwehren mit einer Option auf 120 Waldbrandfahrzeuge eingekauft worden sind. Stellen Sie sich einmal vor, wenn man in Sachsen zu einem Hersteller – ich möchte hier keinen nennen – gegangen wäre und gesagt hätte, wir als Freistaat kaufen gemeinsam ein; nun lasst uns über die Sammelbeschaffung von drei, vier Fahrzeugen reden, was ja durchaus möglich wäre. Sie sehen vermutlich alle selbst den Unterschied zum Beispiel unserer Kollegen in Brandenburg. Es wäre gar nicht unüblich gewesen. Die Koalition ist uns an einer Stelle entgegengekommen oder auf dieselbe Idee gekommen. (Sören Voigt, CDU: Entgegengekommen!) – Aus meiner Sicht sind Sie uns entgegengekommen. Es geht um die wissenschaftliche Evaluierung des Bevölkerungsschutzes. Diesbezüglich haben wir bereits in der Haushaltsdebatte gesagt: Lasst uns weiter diskutieren und wirklich einen Bereich schaffen, bei dem es eine Forschungsanstalt gibt, die sich mit dem Bevölkerungsschutz in Sachsen beschäftigt und die nicht einfach nur irgendwo angebunden, sondern selbstständig ist. Familienfreundlichkeit, Standortfeuerwehren und die Sicherheit im Kat-Schutz sind uns sehr wichtig, wir werden sie weiterverfolgen. Wir werden auch nicht die alte Nostalgie einer irgendwie gearteten Feuerwehrrente transportieren, sondern unsere Forderung nach Rentenpunkten im Ehrenamt – die nicht in dieses Gesetz gehört, sondern auf die Bundesebene; denn dort kann man das machen, wenn man eine progressive Mehrheit im Bund hat – nennen: Wenn man im Ehrenamt tätig ist, gerade im Bevölkerungsschutz, dann soll nach unserer Vorstellung mindestens ein Rentenpunkt für fünf Jahre aktiven Dienst gegeben werden, damit das im Alter dementsprechend gewürdigt und abgesichert ist. Wir müssen noch einmal über die Einführung der Standortfeuerwehren reden und darüber, wie diese aussehen. Nach unserer Vorstellung brauchen wir diese Säule neben der Säule der freiwilligen Feuerwehren, weil sich das Leben und die Lebenswirklichkeit in unserem Land geändert hat. Wir verlangen von Menschen, dass sie 50 bis 100 Kilometer auf Arbeit fahren. Wenn dann der Pieper angeht, ist es einfach zu spät, ehe man wieder an dem Ort ist, in dem man in der freiwilligen Feuerwehr organisiert ist. Lassen Sie uns das machen! Lassen Sie uns auch darüber nachdenken, wie wir es hinbekommen, dass Bevölkerungsschutz, Selbstschutz und Erste Hilfe wieder Bestandteil von Bildung werden. Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie es uns in der zukünftigen Diskussion und auch bei anderen Gesetzen gelingt – gerade hier im gesetzgebenden Haus gilt es, bei der Schule darüber nachzudenken –, dass im Sächsischen Bildungsplan sowie in sächsischen Kitas und Schulen der Bevölkerungsschutz wieder eine Rolle spielt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das haben Sie abgelehnt! Das haben wir gefordert!) Es gibt noch viele Dinge, über die wir weiter diskutieren müssen, weil sie in diesem Gesetz angedacht, aber noch nicht perfekt sind. Dennoch möchte ich am Schluss eines sagen: Dieses Gesetz hat einen Vorteil; denn es ist ein Fortschritt, kein Rückschritt. Es ist endlich eine Novellierung, die dazu führt, dass wir uns auf den Weg zu einem Bevölkerungsschutz des 21. Jahrhunderts machen. Aber wir machen uns mit diesem Gesetz eben nur auf den Weg; wir sind nicht dort angekommen. Das Gesetz ist eben nicht das Gesetz, das alle Probleme in Sachsen löst, sondern es bewirkt nur, dass wir darüber diskutieren und Grundvoraussetzungen schaffen. Ich möchte noch einmal sagen: Telemedizin, die Freistellung von Kameradinnen und Kameraden, die Verbindung zum Bevölkerungsschutz, die Bereichsausnahme und viele andere Dinge stehen in diesem Gesetz als Optionen, sind aber nicht endgültig gelöst. Es gibt noch viel zu tun. Doch auf eines können wir uns, denke ich, verlassen: Draußen im Freistaat sind viele Menschen – mehr als 50 000 –, die mit ihrem Ehrenamt jeden Tag bereitstehen, um Bevölkerungsschutz im wahrsten Sinne des Wortes zu leben. Aus Respekt vor diesen Menschen sollten wir diese Diskussion sachlich, fair und gemeinsam führen; denn alles, was wir hier diskutieren, ist am Ende nur der Rahmen dafür, dass diese Menschen im Einsatz – und wenn sie wieder aus dem Einsatz kommen – geschützt sind. Deshalb möchte ich am Ende meiner Rede die Gelegenheit nutzen, immer eine gesunde Heimkehr zu wünschen. Ich möchte mich noch einmal bei den Menschen bedanken, die im Bevölkerungsschutz tätig sind. Ich möchte ihnen versprechen, dass DIE LINKE auch weiterhin an ihrer Seite stehen wird und ein Sprachrohr der Bevölkerungsschützerinnen und Bevölkerungsschützer ist, weil es uns wichtig ist, dass Bevölkerungsschutz nicht irgendetwas ist, das wir haben, sondern etwas, wofür wir sehr viel Dankbarkeit empfinden: Man ist 24/7 bereit, sein Leben im Zweifelsfall zu riskieren, um anderes Leben zu retten. Das hat unseren gesamten Respekt. Deshalb werden wir dennoch, wenn wir dem Gesetz zustimmen, drei Änderungsanträge einbringen. Diese werden später eingebracht. (Beifall bei den LINKEN, den Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Albrecht Pallas, SPD, sowie des Staatsministers Armin Schuster) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann; bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stärken die, die uns retten. Mit diesem Anspruch sind wir 2019 in diese Koalition gegangen. Heute kommen wir diesem Ziel hoffentlich ein gutes Stück näher; denn auch wenn diese Neufassung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz keine Revolution ist, ist es allemal eine bemerkenswerte und umfassende Reform. Wir machen den Brandschutz fit für die Zukunft, wir stärken den Rettungsdienst und wir verbessern den Katastrophenschutz in Sachsen. Es ist ein großer Erfolg dieser Koalition, der sich nach langen Verhandlungen auch sehen lassen kann. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Armin Schuster) Werte Kolleginnen und Kollegen! Bitte, vergegenwärtigen Sie sich: Die Diskussion um den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat wird normalerweise in zwei Stichpunkten geführt: kommunale Selbstverwaltung und das Thema Waldbrände. Beide sind spätestens seit dem letzten Jahr in aller Munde, wenn wir über die Struktur der sogenannten nicht polizeilichen Gefahrenabwehr im Freistaat Sachsen reden. Ich erinnere nur an die Große Anfrage der LINKEN zur Situation der Feuerwehr aus dem letzten Jahr, bei der die Staatsregierung auf 67 Seiten Antworttext 42-mal auf die kommunale Selbstverwaltung verweisen musste. Schon in meiner Rede dazu habe ich angemerkt, dass ein wirksamer Brand- und Katastrophenschutz in Sachsen vor allem einheitliche Standards braucht. Einheitliche Standards, damit alle Menschen in Sachsen – egal, wo sie wohnen – den gleichen Anspruch auf Schutz und Rettung haben. Deshalb finden sich in diesem Gesetzentwurf sowohl eine Vorgabe zu einheitlichen Fort- und Ausbildungsunterlagen als auch zum Kostenersatz, sodass der bürokratische Aufwand in den Gemeinden und auch für Ehrenamtliche verringert wird; denn sie stellen nicht nur das Rückgrat der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr dar. Ohne sie wäre Brandschutz im ländlichen Raum schlicht nicht möglich. Genau hier spüren wir zunehmend den demografischen Wandel im Freistaat Sachsen. Die bestehende Aufgabe muss auf immer weniger Schultern verteilt werden und gleichzeitig ist sie doch unverzichtbar. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Brandschutzes entschieden stärken. Dazu soll die Aufgabenerfüllung in Zukunft flexibler gestaltet werden. Zukünftig können die Kommunen beispielsweise bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren, bei der Durchführung der Brandverhütungsschau und bei anderen Aufgaben ihre Zuständigkeiten mit anderen Kommunen teilen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das wesentliche Instrument ist eine Stärkung des Brandschutzes vor Ort. Es ist die Möglichkeit, Stützpunktfeuerwehren in Sachsen zu errichten. Dadurch soll und wird die Tageseinsatzbereitschaft sowie die Verfügbarkeit von besonderen Einsatzmitteln in Zukunft besser abgesichert werden. Nur so kann in der aktuellen Situation und mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft dauerhaft ein Brandschutz auf hohem Niveau gewährleistet werden. Dies ist tatsächlich ein Meilenstein, der nun Gesetz wird. Bereits mit dem Spatenstich der neuen Feuerwache in Riesa wurde ein Fundament für eine derartige zukünftige Zusammenarbeit gelegt. Die Absichtserklärung zielt darauf, dass sie ein Pilotprojekt für Stützpunktfeuerwehren sein kann. Es ist nun an den Brandschutzbehörden, das Potenzial zu erkennen und an den Kommunen, dass dieses mit diesem Gesetz eröffnet wird. Hier gilt es, die neue Brandschutzbedarfsplanung zukünftig umzusetzen und zudem weitere Modellprojekte im ländlichen Raum zu initiieren und zu evaluieren. Das führt nicht nur dazu, dass die Gewähr für ausreichend Personal und Spezialkräfte geboten wird, sondern auch zu einer Optimierung der Verteilung von kostenintensiver und selten gebrauchter Einsatztechnik, und es ermöglicht einfachere Sammelbeschaffung und somit die Kostenersparnis für die Kommunen. Werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich zum zweiten Stichwort vom Anfang meiner Rede kommen. Die Waldbrände im vergangenen Sommer haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass uns der Klimawandel auch in den nächsten Jahren vor eine entscheidende Herausforderung stellen wird. (Lars Kuppi, AfD: Brandstiftung!) Auch wenn sich der AfD-Vertreter gerade an den Kopf greift – ich wünsche Ihnen viel Spaß, wenn der Waldbrand da ist. Dann werden Sie feststellen, dass das keine Mär ist, (Lars Kuppi, AfD: Das war Brandstiftung! –

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Sebastian Wippel AfD

Brandstiftung!) sondern eine Herausforderung im Bereich des Brandschutzes. Aber Sie sind mir bisher nicht als innenpolitischer Experte aufgefallen. Umso mehr macht das die Notwendigkeit einer geordneten und kommunenübergreifenden Zusammenarbeit unerlässlich. So hat auch die Ereigniskategorie „Großschadensereignis“ Eingang ins Gesetz gefunden. – Wenn Sie sich weiter die ganze Zeit auf den Kopf schlagen, dann sage ich Ihnen, das tötet noch mehr Hirnzellen, als Sie offensichtlich bereits verloren haben. Wenn ein Ereignis eine hohe Zahl an Menschen und erhebliche Sachwerte gefährdet, wie das bei Waldbränden oder anderen Ereignissen der Fall sein kann, dann ist zentrale Hilfe notwendig. Zukünftig sollen verbindliche und deutliche Vorgaben bestehen, um die Gemeinden und die dortigen Strukturen vor der Überforderung zu schützen und ihnen die Sorgen in solchen Fällen zu nehmen. Noch ein BÜNDNISGRÜNEN-Versprechen findet sich hier eingelöst. Schon lange wurde bemängelt, dass der Kostendruck bei den Rettungsdiensten zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Ohne diese ist aber eine essenzielle Arbeit im Rettungsdienst nicht möglich. Mit dem Gesetzentwurf werden wir den Kommunen nun endlich ermöglichen, den Kostendruck im Rettungsdienst sichtbar und spürbar zu reduzieren, indem wir ihnen ermöglichen, vom Irrweg der Liberalisierung und Kapitalisierung des Rettungsdienstes abzukehren. Werte Abgeordnete, zukünftig ist ein europaweites Vergabeverfahren für die Träger des Rettungsdienstes nicht mehr zwingend. Sie dürfen vielmehr von den bundesgesetzlich eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch machen und zukünftig ihre Ausschreibungen auf gemeinnützige Organisationen beschränken und statt des Vergabeverfahrens hierfür ein entsprechendes Verwaltungsauswahlverfahren zur Grundlage machen. Damit stärken wir die gemeinnützigen Strukturen im Rettungsdienst und machen diese zukunftsfest. Ein Wermutstropfen bleibt. Es bleibt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung jedoch die Entscheidung der Kommunen, ob sie sich wirklich auf diesen Weg begeben wollen. Ich kann an dieser Stelle nur dazu raten. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir bringen mit diesem Gesetz viel voran. Es werden viele grundlegende Weichen gestellt. Wir schaffen resilientere und flexiblere Strukturen und verbessern so die Sicherheit aller Menschen im Freistaat Sachsen. Diese Aufgabe geht weit über den Gesetzentwurf hinaus. Künftig wird hoffentlich auch das Institut für Bevölkerungsschutz einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Strukturen, die hier angelegt sind, leisten. Aber das ist Zukunftsmusik. Etwas ist jetzt schon ziemlich sicher: Die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes ist eine Daueraufgabe. Für uns BÜNDNISGRÜNE steht dabei im Zentrum, all jene zu entlasten, die sich in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr regelmäßig beruflich oder ehrenamtlich für den Schutz der Bevölkerung einsetzen. Ihnen gilt zum Abschluss meiner Rede mein tiefer und großer Dank. Vielen Dank fürs Zuhören und die Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben zwar in der Vergangenheit, bei sächsischen Hochwasserkatastrophen oder den Waldbränden im Sommer 2022 in der Sächsischen Schweiz, in diesem Freistaat größere Aufmerksamkeit erfahren. Im Alltag der Menschen stehen sie aber eigentlich im Hintergrund; eben, wenn sie nicht gebraucht werden. Aber schnelle und wirksame Hilfe lebt davon, dass man sich auf Lagen vorbereitet, die nicht alltäglich sind: bereit sein, wenn es brennt, da sein, wenn es Hilfe braucht, die Bevölkerung schützen, wenn die Natur die Menschen fordert. Nicht nur die Ereignisse von Waldbränden und Hochwassern in Sachsen, sondern auch die Ereignisse in NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz während der Coronapandemie haben die Defizite offengelegt, die wir beim Bevölkerungsschutz bundesweit haben. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Novellierung des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes ist es daher, dass die Sächsinnen und Sachsen im Ernstfall bestmöglich geschützt sind. Das haben wir im Koalitionsvertrag 2019 so vereinbart; denn bereits bei der letzten kleineren Novelle – Kollege Schultze nahm darauf Bezug – wurde in diesem Hohen Hause verschiedentlich festgestellt, dass es einen umfassenden Reformbedarf im Bevölkerungsschutz in Sachsen gibt. Diesem kommen wir heute nach. Ich möchte aus dieser sehr umfangreichen Novelle zwei Aspekte herausgreifen, weil sie für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten enorm wichtig sind. Erstens. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen für alle haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer deutlich. Zweitens. Wir stärken Innovationen und das Entwicklungspotenzial für besseren Schutz und medizinische Hilfe für die Bevölkerung in Sachsen. Dass beides zusammengeht, möchte ich an einem Beispiel zeigen. In § 31 schaffen wir für die Träger des Rettungsdienstes, also die Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände, die sogenannte Bereichsausnahme. Die gibt es in anderen Bundesländern schon länger, und sie ist nicht ganz einfach zu gestalten; denn es existiert eine Vielzahl an europarechtlicher und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung dazu. Wir haben uns im Nachgang zum Gesetzentwurf für eine Änderung und ein Auswahlund Ausschreibungsverfahren in den Händen der kommunalen Verwaltungen entschieden, bei dem Rettungsdienstleister wegen ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz bessere Chancen haben, den Zuschlag zu bekommen. Dadurch kann der weitestgehend ehrenamtlich organisierte Katastrophenschutz gestärkt und zugleich die Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Rettungsdienstvergabe erweitert werden. Kollege Schultze hat vorhin Bezug auf eine vom Ehrenamt getragene Debatte und die Initiative „Status 6“ genommen, die im Vorfeld der letzten Novelle einige Impulse setzen konnte. Ich will beim Thema Vergabe von Rettungsdienstleistungen noch weiter in die Vergangenheit zurückgehen. Kollegin Friedel – sie ist gerade nicht hier – hat in der vorletzten Legislaturperiode gemeinsam mit sehr vielen ehren- und hauptamtlichen Menschen aus dem Rettungsdienst die Kampagne „Rettet den Rettungsdienst“ gestartet, bei der es darum ging, die europaweite Ausschreibung bei der Vergabe der Rettungsdienstleistungen zu verhindern. Das ist damals im Ergebnis nicht gelungen. Die politischen Vorzeichen waren andere. Aber das Bild zeigt erneut sehr deutlich, dass es vor allem dann gelingen kann, Änderungen herbeizuführen – auch wenn es manchmal länger dauert –, wenn sie von den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern in den Organisationen getragen sind. Mein erster Punkt heißt „verbesserte Arbeitsbedingungen“. Das heißt für uns als SPD: Die Blaulichtorganisationen brauchen gute Bedingungen. Unsere Retterinnen und Retter sind in jeder Lebenslage da. Versetzen wir sie also in die Lage, gut zu helfen! Wir sind beim Thema Gleichstellung der Helferinnen und Helfer im Bereich Katastrophenschutz bereits in der letzten Legislaturperiode bei der besagten kleinen Novelle große Schritte vorangekommen. Das heißt, die gleichen Konditionen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in allen Organisationen, von der Feuerwehr bis zum Katastrophenschutz, zu schaffen, damit aus dem Ehrenamt keine Nachteile entstehen. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt nun eine weitere Regelungslücke zur Freistellung von der Arbeit und zur Lohnfortzahlung bei ärztlichen Eignungsuntersuchungen für ehrenamtlich Tätige der freiwilligen Feuerwehr sowie ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz. Das gilt ausdrücklich auch für die ehrenamtlichen Angehörigen der Berg- und Wasserrettungsdienste bei Notfallrettungseinsätzen. Wir haben den Begriff des Einsatzes nachgeschärft, damit klar ist, wie umfangreich eine Freistellung von der Arbeit zu erfolgen hat und damit die Lohnersatzansprüche eindeutig bestimmbar werden. Die Fördermöglichkeiten für die ehrenamtlich Tätigen in der Berg- und Wasserrettung wurden verbessert – all das, damit diejenigen, die für den Bevölkerungsschutz da sind, die bestmöglichen Bedingungen erhalten und auf keinen Fall Nachteile durch ihr Ehrenamt hinnehmen müssen. Meine Damen und Herren! Wir können nicht jeden Katastrophenfall verhindern, aber wir können uns bestmöglich wappnen und für flächendeckend ausreichend verfügbare Bevölkerungsschutzstrukturen sorgen. Dafür brauchen wir Innovationen und neue Konzepte. Als Koalitionsvorhaben sind hier als Erstes die Stützpunktfeuerwehren zu nennen. Sie sichern die Tageseinsatzbereitschaft dort ab, wo wegen größerer Distanz und weniger Personal die Einsatzfähigkeit zusätzlich unterstützt werden muss. Aus SPD-Sicht hätte ich mir noch gewünscht, dass wir den Kommunen die Möglichkeit gegeben hätten, nach freier Entscheidung sogenannte Tageseinsatzpauschalen als zusätzliche Motivation für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst an die Feuerwehrangehörigen auszureichen. Das war nicht mehrheitsfähig, obwohl wir das Thema zusätzliche Anreize im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Leider blieb das SMI eine bessere Lösung schuldig. Positiv ist aber, dass wir nun eine datenschutzrechtliche Grundlage haben werden, damit die verschiedenen Einsatzkräfte ihre Informationen untereinander teilen und sich im komplexen Einsatz besser miteinander abstimmen können. Wir binden auch endlich Spontanhelfer(innen) und Kriseninterventionsteams in die Strukturen des Katastrophenschutzes ein, damit in solchen Situationen alle verfügbaren Kräfte eingesetzt werden und an der richtigen Stelle sind. Dies gilt auch für den Rettungsdienst bzw. die notärztliche Versorgung. So soll es zukünftig möglich sein, dass die ärztliche Person, die als erste am Patienten ist, diesen weiterhin notärztlich auf dem Weg ins Krankenhaus betreut, egal, aus welchem Krankenhaus sie kommt. Nach der Reform ist vor der Reform. Bei allem Fortschritt durch diese Novelle darf und wird es danach keinen Stillstand geben können und dürfen. Bundesweit werden in der Politik und in den Hilfsorganisationen weitere Themen diskutiert, die wir für einen ganzheitlichen Bevölkerungsschutz benötigen, die aber noch nicht reif genug waren, um sie in die hiesige Blaulichtnovelle aufzunehmen. Wir werden auch genau hinschauen müssen, welche neuen Einsatzlagen hinzukommen und was wir daraus lernen können. Der gesamte Bereich der Eigenvorsorge der Bevölkerung ist definitiv noch ausbaubar, auch in Sachsen. Im Doppelhaushalt haben wir Mittel zur Errichtung eines Institutes für Bevölkerungsschutzforschung eingestellt. Das Institut soll in Zukunft die Entwicklung und Forschung in diesem Bereich stärken und ausbauen. Ich erhoffe mir auch konkrete Impulse, wie die Bevölkerung da auch ganz praktisch mitgenommen werden kann. Die SPD-Fraktion wird dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach in dieser ersten Rederunde für die SPD-Fraktion. Ich frage nun die Fraktionen bzw. die fraktionslosen MdL: Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort für die Staatsregierung an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Minister.

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Armin Schuster

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist vielleicht etwas unüblich oder unorthodox, aber ich möchte zuerst mal mit einem Dank beginnen. Ich möchte mich bei allen bedanken, die an diesem Mammutprojekt mitgewirkt haben. Ich glaube, Herr Abg. Schultze hat sehr intensiv dargestellt, wie lange das schon diskutiert wird. Wenn ich es aufteile, dann gehören zur ersten Gruppe, die an der Erarbeitung dieses Gesetzes beteiligt waren und bei der wir uns bedanken sollten – das wurde hier auch schon erwähnt –, die fast 50 sehr verschiedenen Interessengruppen. In meinem Haus sagte man: Ein inklusiveres Gesetzesprojekt gab es noch nicht, ein Gesetz, das in drei gewaltige Themenbereiche aufgeteilt ist, und in jedem einzelnen müssen wir überzeugen. Zweitens: Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei Herrn Wähner, Herrn Lippmann und Herrn Pallas für sehr viele intensive Stunden. Aber ich glaube, das Ergebnis lohnt sich. Und – das würde ich tun, egal in welcher Fraktion sie sitzt – ich möchte mich bei der Abg. Nicolaus bedanken, die keine, aber auch gar keine Ruhe gegeben hat, bis wirklich jeder Paragraf und jeder Absatz – weitestgehend jedenfalls – ihren Ansprüchen entsprach. Und das war manchmal nicht leicht zufriedenzustellen. (Beifall bei der CDU) Drittens: Das passiert sonst auch kaum: Sowohl auf der Tribüne als auch hinter mir sitzt eine stattliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung 4, Bevölkerungsschutz, des Staatsministeriums, teilweise sogar in festlicher Kleidung. Das ragt nicht an den innenpolitischen Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heran, aber nah. Man hat sich heute sogar schick gemacht, weil – ganz ehrlich – bei mir im Haus die emotionale Bindung an dieses Gesetz sehr hoch ist. Uns fällt ein Stein vom Herzen, dass es gelungen ist, heute über die Rampe zu ziehen, wenn ich das so despektierlich sagen darf. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Was hatten wir zu tun, meine Damen und Herren? Ahrtal, die Pandemie, die Waldbrände, Gasknappheit, Folgen aus einem russischen Angriffskrieg. Das alles haben wir versucht, in diesen Gesetzentwurf hineinzubringen. Der Einsatz, die immensen Arbeitsstunden, die vielen Abstimmungsrunden haben sich aber gelohnt. Wir glauben, dass ein fairer Ausgleich mit stark unterschiedlichen Interessen entstanden ist; ein Beleg dafür war die Anhörung des Landtags mit dieser stattlichen Anzahl an Gutachtern. Da ist, glaube ich, jedem klargeworden, dass an den Stellen, an denen dieses Gesetz es kann und soll, die richtigen Standards gesetzt wurden. Wir haben Kompromisse gefunden, bei denen der Sportler sagen würde: Wir haben den lohnenden Punkt erreicht. Deshalb dürfen wir mit etwas Stolz sagen: Wir haben bundesweit eines der modernsten Gesetze im Bereich Bevölkerungsschutz. Und das ist doch aller Ehren wert. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Hartmut Vorjohann) Für mich sind sieben Schwerpunkte zentral. Es haben schon sehr viele einiges herausgearbeitet, aber das Wichtigste ist für mich die Regelung zum Großschadensereignis, das jetzt eine eigene Ereigniskategorie darstellt. Es umfasst eben nicht nur Brände, es geht um Hochwasser, Sturmfluten, Chemieunglücke – was auch immer passieren kann. Aus der Kategorisierung des Großschadensereignisses resultiert direkt der zweite zentrale Punkt: Im Fall der Fälle braucht es effiziente Führungen. Das wurde vor allen Dingen von den Feuerwehrleuten sehr stark gefordert. Wir wollen insbesondere die kleinen Kommunen dabei nicht alleine lassen. Deshalb übernimmt bei Großschadensereignissen der Kreisbrandmeister die Führung. Zusätzlich könnte auch die Führungsunterstützung durch den Freistaat erfolgen. Dafür ist aber immer die Entscheidung der unteren BRK-Behörde über die Feststellung des Großschadensereignisses notwendig. Damit bleibt die grundlegende Zuständigkeit bei der örtlichen Brandschutzbehörde gewahrt. Gleichzeitig wird jedoch eine gute feuerwehrtaktische Führung durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte ermöglicht. Wenn Sie so wollen, in Kurzform: Der Kreisbrandmeister agiert im Namen der Gemeinde, wenn er diese Führung übernimmt. Auch der dritte wesentliche Punkt war ein nicht einfacher. Auch dabei lassen wir die Kommunen nicht alleine. Nach bisherigem Stand beteiligt sich der Freistaat nur im Katastrophenfall an den Einsatzkosten. Künftig wird das neu geregelt, und zwar so, dass diese Regelung für den Katastrophenschutz auch auf die Großschadensereignisse ausgedehnt wird. Bei kostenintensiven örtlichen Einsätzen ist es ebenfalls möglich, dass der Freistaat dort einspringt, wo ansonsten die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune gefährdet wäre. Das bringt unglaubliche Sicherheit für viele Bürgermeister, die da draußen im Feld stehen und entscheiden müssen. Der vierte Punkt – über die Stützpunktfeuerwehren hat Herr Lippmann schon ausgeführt –: Jeder in Sachsen muss sich darauf verlassen können, dass, wenn Feuerwehr gebraucht wird, sie auch kommt, und zwar überall. Gleichzeitig sind aber die Herausforderungen groß, eine dauerhafte Absicherung durch Tageseinsatzbereitschaften im ländlichen Raum zu gewährleisten. Deshalb finden wir es sinnvoll, dass die Kommunen weiterhin in eigener Zuständigkeit, aber jetzt mit der Möglichkeit größerer interkommunaler Zusammenarbeit, konkrete Lösungen für die Situation vor Ort finden können. Riesa könnte da ein Prototyp werden. Das stimmt. Fünftens bezieht sich auf unsere Erfahrung mit der Coronapandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, dass der Rettungsdienst heute in der Lage sein muss, auch sehr schnell extrem hohes Einsatzaufkommen bewältigen zu können. Mit unserem Gesetz können die Träger des Rettungsdienstes jetzt kurzfristig Bestandsleistungserbringer mit der Inbetriebnahme von zusätzlichen Rettungsmitteln beauftragen, und zwar ohne vorherige Auswahl- oder Vergabeverfahren. Sechstens – das ist auch im Bund brandaktuell und noch nicht geregelt –: Der Schutz kritischer Infrastrukturen, KRITIS, bekommt eine moderne gesetzliche Grundlage. Zentral ist und bleibt für uns dabei das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Daneben sieht unser Gesetz auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle kritischer Infrastrukturen im Innenministerium vor, die eigentlich schon existiert; wir haben sie bereits eingerichtet. Dadurch können wir jetzt Regelungen zur Zusammenarbeit der zuständigen Behörden miteinander und mit den Betreibern von KRITIS, zum Verfahren der Identifizierung und Registrierung von KRITIS und zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit von KRITIS mit den Ressorts erarbeiten. Ich würde sagen, dass wir dem Bund sogar einen Schritt voraus sind. Last, but not least stärkt unser Gesetz außerdem die psychosoziale Hilfe bei Katastrophen. Die Teams der Psychosozialen Akuthilfe, kurz KIT-Teams, werden nun als Einheiten in den Katastrophenschutz integriert. Damit einher geht eine einheitliche Struktur unter der Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte, ohne dass dabei die gewachsenen Strukturen mit einer Vielzahl engagierter Beteiligter über Kooperationsvereinbarungen verloren gehen müssen; das hat viele Vorteile. Vor allem profitieren die Ehrenamtlichen dieser Teams nun auch von geltenden Freistellungs- und Lohnersatzansprüchen. Wir wollen – das hat Herr Abg. Pallas sehr stark betont – diese BRKG-Novelle nicht in Stein meißeln. Das geht angesichts der dynamischen Lage im Bevölkerungsschutz gar nicht. Aber dieses Gesetz ist ein modernes und sicheres Fundament, auf dem sich bauen oder, wie Herr Abg. Schultze sagte, aufbauen lässt. Bauen ist übrigens auch das Stichwort in Sachen Aus- und Fortbildung. Wie Sie wissen, benötigt unsere Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt dringend mehr Kapazitäten. Daran arbeiten wir intensiv. Wir sagen, der Ausbau wird kommen. Wir hatten einen interessanten Austausch mit dem Ministerpräsidenten in Nardt vor neun Tagen, und sind deshalb guten Mutes, dass das ein Projekt der nächsten Jahre sein wird, das wir schaffen werden. Bis es so weit ist, werden wir die dezentralen Lehrgangsangebote in Dresden und Leipzig ausweiten, und wenn das Sinn gibt, dort auch dauerhafte Lösungen schaffen. Zoonosen, Katastrophen, Kriege – meine Damen und Herren, alles, was man sich denken kann, wird passieren. In diesem Geist wollen wir künftig Bevölkerungsschutz in Sachsen betreiben. Polizeiliche und nicht polizeiliche Gefahrenabwehr müssen in eine sinnvolle Balance kommen. Wir hatten bisher andere Prioritätensetzungen, und wenn Sie sich die Rhetorik des Bundesverteidigungsministers der vergangenen Wochen anhörten, dann kann man das in einem Satz zum Beispiel so zusammenfassen: Wehrhaftigkeit ist keine militärische Aufgabe alleine. Welche Herausforderungen wir im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit haben, haben wir ganz sicher in diesem Gesetz noch nicht ausreichend geregelt. Das werden die neuen Themen sein, die leider vielleicht auf uns zukommen, aber das ist auch der Geist, in dem dieses Gesetz geschrieben wurde. Wir werden daran weiterarbeiten. Jetzt geht aber unser Dank – ich nenne das gern – an unsere professionellen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz und an unsere professionell ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz. In Wirklichkeit machen wir das Gesetz als großes Dankeschön an diese Einsatzkräfte, die für uns sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag den Kopf hinhalten, sodass wir ruhig schlafen können. Dafür müssen wir ihnen die bestmöglichen Rahmenbedingungen bieten, und dafür ist dieses Gesetz, glaube ich, eine wertvolle Grundlage. Deshalb werben wir um Ihre Zustimmung, und wenn ich das jetzt schon vorwegnehmen darf vor der Abstimmung: Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei der Opposition, die scheinbar nicht ablehnt und DIE LINKE sogar zustimmt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen zur Abstimmung und verhandeln über die Änderungsanträge. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit der Drucksachennummer 7/13269, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksachennummer 7/15073. Es liegen, wie schon erwähnt, Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Die AfD hat uns mitgeteilt, dass ihre Änderungsanträge bereits eingebracht sind. Deshalb meine Frage: Gibt es zu den Änderungsanträgen der AfD-Fraktion Gesprächsbedarf? – Frau Nicolaus, bitte schön, und danach Albrecht Pallas. Frau Nicolaus, bitte schön an, Mikrofon 4.

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Kerstin Nicolaus CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte kurz darauf eingehen. Das, was Sie eingebracht haben, ist meiner Ansicht nach ein Rückschritt gegenüber dem, was wir jetzt in der Novellierung zu den Ersthelfern festgehalten haben. Ihre Regelung würde noch eine Verordnung nach sich ziehen. Bei uns ist das ganz klar geregelt, und deshalb ist der Änderungsantrag nicht erforderlich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Nicolaus. Frau Nicolaus, darf ich kurz nachfragen: Haben Sie jetzt zu allen Änderungsanträgen der AfD-Fraktion gesprochen, und wenn nicht, zu welchen?

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Kerstin Nicolaus CDU

Zu dem ersten. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Zum ersten, also zur Drucksachennummer 7/15129. Albrecht Pallas, sprechen Sie auch zu dem einen oder zu allen Änderungsanträgen?

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Albrecht Pallas SPD

Danke schön, Frau Präsidentin. Ich möchte etwas ausführen zum Änderungsantrag in Bezug auf die Einführung einer Rechtsgrundlage für Bodycams für Rettungskräfte. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das ist aber nicht der erste Änderungsantrag, sonst würden wir bei der Abstimmung durcheinanderkommen.

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Albrecht Pallas SPD

Wir machen es chronologisch, das ist völlig in Ordnung. Ich setze mich wieder und würde mich dann wieder melden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Nicolaus hat zum ersten Änderungsantrag gesprochen. Am Mikrofon 5 Herr Kuppi.

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Lars Kuppi AfD

In meiner Rede hatte ich schon gesagt, dass dieser Änderungsantrag obsolet geworden ist, weil Sie das schon übernommen haben. Theoretisch wäre er abstimmungsfähig, aber der Antrag ist obsolet, weil die Regelung, die Sie gemacht haben, das bereits vorsieht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann ziehen Sie ihn doch zurück!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kuppi, Sie können nicht einfach das Wort ergreifen. Sie haben gesagt, dass die Änderungsanträge schon eingebracht sind. Deswegen können Sie sich jetzt nicht einfach zu Wort melden und sprechen.

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Lars Kuppi AfD

Ich würde den Antrag zurückziehen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Alles klar, danke schön.

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Lars Kuppi AfD

Ich habe in meiner Rede schon gesagt, dass der Antrag obsolet geworden ist. Deshalb würde ich diesen Änderungsantrag zurückziehen, sodass wir über diesen nicht mehr abstimmen brauchen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Noch einmal zur Klarstellung: Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/15129 ist zurückgezogen und wir müssen nicht darüber abstimmen. Frau Nicolaus, haben Sie Gesprächsbedarf zu weiteren Änderungsanträgen der AfD-Fraktion? – Dann würde ich als Erstes den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/15141 aufrufen. (Kerstin Nicolaus, CDU: Das ist der Antrag zu den Bodycams!) – Genau. Dazu wollen Sie nicht sprechen. Jetzt am Mikrofon 1 Albrecht Pallas, bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Jetzt bin ich richtig, vielen Dank für diese gute Leitung. Zum Thema „Bodycams für Rettungskräfte“ hatten wir im September eine durchaus interessante Anhörung auf der Grundlage eines AfD-Antrags von Anfang dieses Jahres. Dieser Antrag hatte zum Inhalt, dass die Staatsregierung Grundlagen schaffen möge, um diese Bodycams einzuführen. Bemerkenswert an der Anhörung war, dass kein einziger der anwesenden Sachverständigen sagen konnte, dass das eine gute Idee sei. Ganz im Gegenteil: Noch nicht einmal der damalige Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, der aus Sicht der Feuerwehr Sachverständiger war, konnte das sagen. Der hat gesagt, dass es keine gute Idee sei. Wir haben weiterhin einen honorigen Wissenschaftler angehört, einen Kriminologen, der über Angriffe auf Rettungskräfte forscht. Seine Grundaussage war, dass es erstens zu wenig Forschung dazu gäbe und dass zweitens man nur wisse, dass die Rettungskräfte etwas ganz anderes wollen. Die fragen zuallerletzt nach technischen Präventionsmöglichkeiten, denen geht es eher um Schulungen, um präventive Aspekte weit im Vorfeld von konkreten Angriffen auf Rettungskräfte. Er hat auch davon abgeraten, auf dieser dünnen Basis eine technische Prävention durch Bodycams einzuführen. Das Ende vom Lied: Wir haben den Änderungsantrag im Plenum aus den gut bekannten fachlichen Gründen bereits abgelehnt. Daher gibt es gar keinen Sinn, eine Rechtsgrundlage ins BRKG aufzunehmen. Wir lehnen den Antrag ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Albrecht Pallas zum Änderungsantrag in Drucksache 7/15141. Gibt es dazu weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Deshalb stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag in Drucksache 7/15141 die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen. Wir kommen jetzt zum nächsten Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/15142, der auch schon eingebracht worden ist. Frau Nicolaus, wollen Sie gerne dazu sprechen?

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Kerstin Nicolaus CDU

Vielen Dank. Ich gebe Ihnen recht, dass es eine Herausforderung ist, diese Lufteinsätze zu koordinieren. Trotz allem haben wir schon ein belastbares System in der Weiterbildung beim THW, bei der Feuerwehr und bei der Bergwacht. Deshalb sind wir der Meinung, dass das entbehrlich ist. Wir lehnen den Antrag ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Nicolaus. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu diesem Änderungsantrag? – Den sehe ich nicht. Dann lasse ich auch über den abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Stimmen dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, aber einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag auf Drucksache 7/15142 abgelehnt. Wir kommen jetzt zum letzten Änderungsantrag der AfDFraktion mit der Drucksachennummer 7/15143. Frau Nicolaus, wollen Sie auch dazu sprechen? – Bitte schön.

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Kerstin Nicolaus CDU

Danach soll das Attribut „aktiv“ herausgenommen werden. Wir sind aber der Meinung, dass diese Bestimmung sowohl Ausbildung, Übung und Einsatz betrifft und dass man unabhängig von Weltanschauung, Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität diese Dienste ausübt. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Gibt es von den anderen Fraktionen Gesprächsbedarf zu dem Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/15143 nicht zugestimmt. Damit haben wir die Änderungsanträge der AfD-Fraktion abgearbeitet. Wir kommen jetzt zu den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE. Diese sind noch nicht eingebracht. Deshalb, Mirko Schultze, bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich würde diese drei Änderungsanträge – Ihre Erlaubnis vorausgesetzt – zusammen einbringen und versuchen, mich an dieser Stelle zu beeilen. Unser erster Änderungsantrag bezieht sich auf die Abweichung vom Bereichsplan im Bereich des Rettungsdienstes. Wir wollen, dass nicht nur innovative Konzepte, sondern landeseinheitliche Konzepte ermöglicht werden, damit man – das ist heute schon einmal erklärt worden – auch im Bereich des Rettungsdienstes flexibler reagieren kann bzw. weil wir glauben, dass gerade landeseinheitliche Konzepte sehr sinnvoll sind. Unser zweiter Änderungsantrag bezieht sich darauf, dass wir neben der Vorbeugung, der Prävention, der Ausbildung und der Information über Katastrophen auch die Großschadenslagen in diese Information einbinden möchten und dass wir eine neue Einrichtung aufnehmen möchten, die sich für uns von selbst ergibt. Bisher soll die Bildungsarbeit in Schulen, Ausbildungsstätten usw. erfolgen. Wir wollen ausdrücklich die Kindertageseinrichtungen aufnehmen. Uns ist klar, dass kleine Menschen, die sich in Kindertageseinrichtungen befinden, nicht diejenigen sind, die uns als Ersthelfer sofort in den Kopf kommen. Dennoch ist es erstens gut, wenn sie schon ihrem Alter gerecht Wissen erlangen. Zweitens sind sie Teil einer sehr gefährdeten Bevölkerungsgruppe, die, wenn sie Wissen darüber hat, wie sie sich selbst schützen kann, oder wenn sie weiß, an wen sie sich wenden muss, ein wichtiger Teil der Prävention ist. Da wir uns in diesem Haus, zumindest im Bereich der demokratischen Fraktionen, alle einig sind, dass Kindertageseinrichtungen Bildungseinrichtungen sind, finden wir, dass das an dieser Stelle dazugehört. Wir wollen in einem dritten Antrag klarstellen, dass „außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden“ gestrichen wird, damit klar ist, dass die Bezahlung und Freistellung vollumfänglich für die Ausbildungszeiten und nicht nur für die Einsatzzeiten gilt, da es nach unserer festen Überzeugung immer noch sehr sinnvoll ist, dass man in die Ausbildung der Bevölkerungsschützerinnen und -schützer investiert. Jede gute Ausbildung, jede Investition in die Qualität der Ausbildung ist selbstverständlich nicht nur für die zu Schützenden, sondern auch für die Schützenden eine lebensrettende Investition. Dies sollten wir uns nicht durch Hürden verbauen. Deshalb möchten wir an dieser Stelle für die vollumfängliche Freistellung für die Ausbildung werben. Ich danke Ihnen und hoffe, Sie stimmen unseren Änderungsanträgen zu. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Mirko Schultze für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung der Änderungsanträge, Drucksachennummern 7/15150, 7/15151 und 7/15152. Frau Kollegin Nicolaus, sprechen Sie jetzt zu allen Änderungsanträgen?

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Kerstin Nicolaus CDU

Ja. Ich rufe sie nacheinander auf, wenn ich darf. Zuerst zu den landeseinheitlichen Konzepten. Wir sind der Meinung, dass der Rettungsdienst und der Kostenträger die besten Lösungen vor Ort finden, weil die räumlichen Voraussetzungen in jedem Landkreis anders sind. Deshalb bleiben wir bei der bisherigen Regelung und lehnen den Antrag ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Gibt es von den anderen Fraktionen zu dem ersten Änderungsantrag noch Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Frau Nicolaus, dann können Sie mit dem zweiten Änderungsantrag fortfahren.

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Kerstin Nicolaus CDU

Es geht darum, die Kindertageseinrichtungen bezüglich des Brandschutzes verstärkt einzubinden. Das wird schon gemacht. Im Sächsischen Bildungsplan der Kindertagesstätten wird explizit auf den Brandschutz verwiesen. Zudem haben wir das Eintrittsalter für die Kinder- und Jugendfeuerwehren nach unten gesenkt. Was Schulen betrifft, ist es so, dass im Bereich der Grundschulen die Ganztagsangebote für die Beschäftigung mit dem Brandschutz genutzt werden, und zwar analog zu den Kinder- und Jugendfeuerwehren. Von dieser Warte aus ist das entbehrlich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Gibt es zu dem zweiten Änderungsantrag in der Drucksache 7/15151 noch Redebedarf? – An Mikrofon 1 Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Danke schön, Frau Präsidentin. Im Ergebnis ist es das Gleiche. Ich möchte nur einen zweiten Gedanken hinzufügen. Ich habe in meiner Rede bereits auf das Thema Eigenvorsorge der Bevölkerung hingewiesen. Das ist etwas, dem wir uns bundesweit bei allen Themen des Bevölkerungsschutzes stärker stellen müssen. Als Koalition haben wir bereits im Doppelhaushalt – ich erwähnte es – nicht nur Mittel für das Forschungsinstitut eingestellt, sondern auch einen – allerdings noch leeren – Titel für das Thema Ausund Weiterbildung in diesem Bereich geschaffen. Damit haben wir zumindest haushaltsrechtlich eine Grundlage dafür gelegt. Ich bin mir sicher, wir werden dem bundesweit nähertreten müssen. Im Augenblick steckt das noch in den Kinderschuhen. Wir werden ablehnen. Das ist klar und ergibt sich aus der Koalitionsarithmetik, Herr Kollege Schultze. Aber wir sollten gemeinsam an dem Thema dranbleiben, um zu schauen, welche neuen Erkenntnisse es geben wird, und um das weiter im Landtag zu begleiten. Ich denke, wir werden zu dem Punkt kommen, an dem wir es erleben werden, dass – egal in welchem Alter und in welchen Institutionen – Bildungsangebote für Eigenvorsorge der Bevölkerung intensiviert werden. Danke. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Albrecht Pallas zum zweiten Änderungsantrag. Gibt es zu diesem zweiten Änderungsantrag noch Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann spricht jetzt Frau Nicolaus zum Änderungsantrag in der Drucksache 7/15152.

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Kerstin Nicolaus CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Schultze, ich kann gut nachvollziehen, was Sie hier eingebracht haben. Das widerspricht aber den Bedingungen vor Ort. Es ist nicht nur so, dass diejenigen, die ausgebildet werden, den Dienstausfall unter der Woche erstattet bekommen, sondern es geht vor allem um die Ausbilder. Wir haben keine festangestellten Ausbilder für die Ausbildung in den Kreisen. Das sind alles Ehrenamtler. Diese müssten dann ad hoc aus dem Berufsleben herausgerissen werden, so, als ob sie zu einem ernsthaften Einsatz müssten. Das ist lebensfremd. Ich habe zu vielen der Ausbilder einen guten Kontakt. Das möchten diese nicht. Es ist nicht der Wunsch der kommunalen Ebene, das zu tun. Das hat nichts mit dem Bildungsurlaub zu tun. Das muss man klar trennen. Das eine ist die Initiative von Ihnen. Hier geht es um die Ausbildung in den Kreisen. Ich denke, das ist nicht der richtige Weg und wird auch nicht gewünscht. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Nicolaus. Sie sprach zum dritten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Albrecht Pallas hat sich auch zu diesem Änderungsantrag gemeldet; bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Ich möchte eine Kleinigkeit ergänzen. Ich sehe schon einen gewissen Zusammenhang zum Thema Bildungsfreistellung. Zum einen ist es so, dass wir mit dem Gesetzentwurf, auch in dessen geänderter Fassung, weitere Schritte für bessere Möglichkeiten der Freistellung zu Aus- und Fortbildungszwecken und für die Lohnfortzahlung gehen, aber mit Sicherheit noch nicht jeder Lebenslage vor Ort bei den Trägern in den Kommunen gerecht werden. Ich glaube, das wird sich erst ergeben, wenn in diesem Haus irgendwann eine gesetzliche Grundlage für eine Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen geschaffen wird. Kollege Schultze hat die Arbeit des Bündnisses „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ erwähnt, das gerade für den Volksantrag Unterschriften sammelt. Wir werden sehen, wie das weitergeht. Den Zusammenhang gibt es schon. Wir werden das heute nicht lösen. Deshalb werden wir ablehnen. Aber ich denke, es war wichtig, das noch einmal zu erwähnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Albrecht Pallas von der SPD-Fraktion, der zum dritten Änderungsantrag gesprochen hat. Gibt es zu diesem Änderungsantrag noch Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Wäre es in Ordnung, wenn wir die Änderungsanträge im Block abstimmen, oder sollen sie einzeln abgestimmt werden? – Im Block. Wir stimmen jetzt ab über die Änderungsanträge mit den Drucksachennummern 7/15150, 7/15151 und 7/15152. Wer den drei Änderungsanträgen die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist den drei Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Jetzt meine Frage: Wollen wir artikelweise oder im Block abstimmen? (Zurufe von der CDU und den LINKEN: Im Block!) – Im Block, sehr schön. Dann stimmen wir jetzt ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Drucksache 7/13269, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Wir arbeiten an der Sache trotzdem noch weiter. Es liegt uns ein Entschließungsantrag in der Drucksache 7/15153 von den Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD vor. Albrecht Pallas steht bereit. Sprechen Sie für alle drei Fraktionen? – Sehr schön, dann bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Begleitend zu dem Gesetz, das wir soeben beschlossen haben, wollen wir mit diesem Entschließungsantrag über Punkte abstimmen, die noch nicht gesetzlich zu regeln waren. Die Koalitionsfraktionen greifen damit verschiedene Aspekte aus der Anhörung im Innenausschuss auf. An dieser Stelle bedanke ich mich für die fachlich wertvollen Beiträge und wirklich interessanten Impulse seitens der Sachverständigen. Wir wollen hier Impulse setzen, um die medizinische Absicherung und den Bevölkerungsschutz in Sachsen weiterzuentwickeln und die Staatsregierung dabei um Unterstützung bitten. Dieser Antrag stellt fest, dass die Menschen, die sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz, im Brandschutz, in der Wasser- und Bergrettung in Sachsen engagieren, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Hilfe schnell ankommt, wo sie gebraucht wird. Das erkennen wir nicht nur an, das wollen wir stärken und die Helferinnen und Helfer bei ihrer für das Gemeinwesen so wichtigen Tätigkeit weiter unterstützen. So braucht es eine gute Ausbildung und Ausstattung für die Haupt- und die Ehrenamtlichen. Dieser Verantwortung muss der Staat natürlich nachkommen. Dazu soll die Staatsregierung angehalten werden, die angemessenen Rahmenbedingungen für diese Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Nardt sicherzustellen, so wie der Landtag durch den Beschluss des Doppelhaushalts 2023/24 zusätzliche Mittel dafür bereitgestellt hat. In medizinischen Notfällen wollen wir, dass alle Möglichkeiten breit verfügbar genutzt werden. Dabei sollen die bisherigen Modellprojekte für die Erprobung von Telenotarztsystemen nun in ein sachsenweites Konzept überführt werden. Beispielhaft sei hier das Kinder-Teleintensiv-Netzwerk am Uniklinikum Dresden für ganz Sachsen genannt, wo eine Vertreterin Sachverständige in der Anhörung war. Damit künftig mehr Ersthelferinnen und Ersthelfer bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Stillstand die lebensnotwendige Hilfe schnell leisten können, wird die Staatsregierung ersucht, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Einführung einer landesweiten App zur Ersthelfer-Alarmierung zu prüfen. Alle diese Punkte konnten ihren Platz in der Gesetzesnovelle auch deshalb nicht finden, weil ihre Lösung keine rein rechtliche Regelung ist. Mit dem Entschließungsantrag setzen wir daher Signale der Anerkennung und Wertschätzung an die engagierten Bürgerinnen und Bürger in Sachsen und an die Staatsregierung, in den so wichtigen Feldern tätig zu werden. Ich werbe um Zustimmung für diesen Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas mit der Einbringung des Entschließungsantrags. Er hat jetzt doch nicht für alle drei Fraktionen gesprochen. Dann bitte Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion.

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Ronny Wähner CDU

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, aber uns als CDU-Fraktion sind einige Punkte besonders wichtig, die wir eingebracht haben. Deshalb möchte ich darauf besonders Bezug nehmen. Es gab eine sehr positive Erkenntnis im Rahmen der Beratung des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, nämlich, dass wir in Sachsen ein sehr leistungsfähiges Spektrum im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz haben. Das wurde nicht nur in der Anhörung deutlich, sondern bei allen Beratungsterminen. Der eine oder andere wird in seinem Wahlkreis erleben, wie engagiert die Menschen in diesem Bereich sind. An der Stelle – und da wiederhole ich mich gern – ein ganz besonderer Dank an die, die dies ehrenamtlich tun. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Im Ehrenamt wird sehr viel geleistet, und das ist notwendig, um unser Staatssystem zu tragen. Aber wer ehrenamtlich Menschen hilft und beispielsweise von der freiwilligen Feuerwehr nachts aus dem Schlaf geholt wird und bei einem Unfall jemanden aus dem Auto befreit, wer dies freiwillig tut, vollbringt schon eine ganz besondere Leistung, die einer ganz besonderen Anerkennung bedarf. Dieser Dienst erfolgt nicht irgendwann einmal, sondern 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Dieser Dienst ist unbezahlbar. Vor dem Hintergrund dieser Wichtigkeit ist es unsere öffentliche Aufgabe dafür zu sorgen, dass diejenigen, die diesen Dienst tun, gut ausgebildet und ausgestattet sind. Bei der Ausstattung wird deutlich, dass die große Beschaffung durch die Rettungsträger dazu führt, dass die Preise explodieren. Ich denke, jeder, der sich damit beschäftigt, hat Beispiele vor Augen, dass bei Ausschreibungen von Feuerwehrtechnik immer wieder neue Höhen der Preise erklommen werden. Deshalb ist es wichtig darauf angemessen zu reagieren. Deshalb haben wir in den Entschließungsantrag mehrere Punkte aufgenommen, mit denen wir die Staatsregierung über den eigentlichen Gesetzestext hinaus ersuchen, tätig zu werden. Wir beantragen, die guten vorhandenen Strukturen dahin gehend zu stärken, dass wir die Rahmenbedingungen bei der Ausbildung und der Ausstattung erhalten. Ganz konkret soll das Projekt Großbestellung gestartet werden. Sammelbestellungen werden jetzt schon auf freiwilliger Basis zwischen den Kommunen vorgenommen, aber das erzeugt noch nicht die Effekte, die man sich erhofft hat. Ich denke, man muss mit größerer Stückzahl agieren, aber das soll auf freiwilliger Basis erfolgen und unter Beachtung der Zuständigkeiten. Für den Brandschutz und die entsprechende Ausstattung sind die Kommunen verantwortlich. Wir unterstützen als Freistaat gern. Beim Start dieses Projektes müssen wir in einer guten Kommunikation mit den Kommunen sein, um am Ende die Effekte zu erzielen, die wir uns erhoffen. Da möchte ich die Staatsregierung ermutigen, tätig zu werden. Bei der Landesfeuerwehrschule in Nardt gibt es Investitionsbedarf. Das ist uns bewusst. Dem müssen wir gerecht werden, weil neben einer guten technischen Ausstattung zunehmend eine gute Ausbildung notwendig ist, weil die Einsätze komplexer und herausfordernder werden. Man denke an die E-Mobilität, die es früher nicht gegeben hat. Alle Kameradinnen und Kameraden müssen entsprechend geschult sein. Deshalb ist es notwendig, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist unser gemeinsames Anliegen als Koalitionsfraktionen und der Auftrag an die Staatsregierung. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag in unser aller Interesse und zu unser aller Sicherheit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner von der CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zum Entschließungsantrag? – Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir jetzt über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/15153 abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Mehrheit an Stimmen dafür, keinen Gegenstimmen, aber Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung der Drucksache 7/14270, Drucksache 7/15074, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage als Erstes Frau Jost, ob sie als Berichterstatterin das Wort wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich den Fraktionen in der gewohnten Art und Weise das Wort. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt bitte Frau Dombois.

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Andrea Dombois CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in zweiter Lesung das „Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze“. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung gingen lang andauernde Verhandlungen voraus, die in dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf mündeten. Im Kern dient das Gesetz der Umsetzung der sich aus dem Koalitionsvertrag sowie aus der vollzuglichen Praxis ergebenen fachlichen Änderungsbedarfe. Hierbei möchte ich auf die vier wesentlichen Punkte eingehen: Erstens. Vom grundsätzlichen Verbot für die Benutzung von Mobilfunkgeräten soll die Anstaltsleitung in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen Ausnahmen erlassen können. Das gilt zum Beispiel für einen kurzfristigen Einsatz mobilfunkfähiger Laptops bei der Reparatur bzw. der Instandsetzung von technischen Anlagen durch externe Firmen auf dem Anstaltsgelände oder das notwendige Beisich-Führen eines Mobilfunkgerätes durch Notärzte sowie in die Anstalt gerufene Polizei- und Rettungsdienste. Zweitens: Den Strafgefangenen soll es künftig ermöglicht werden, E-Mails an ein speziell dafür eingerichtetes Funktionspostfach der Anstalt schicken zu lassen. Wenngleich der damit verbundene Aufwand nicht gänzlich unumstritten ist und es unter den Sachverständigen hierzu sehr unterschiedliche Auffassungen gab, wollen wir an dem Grundsatz – das Leben in der Anstalt ist den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich anzugleichen – festhalten und dies unterstützen. Damit wird ein weiterer Schritt in die digitale Zeit gegangen. Drittens. Es soll eine Regelung eingeführt werden, wonach das Recht auf Aufenthalt von Gefangenen im Freien beschränkt werden kann, wenn die oder der Gefangene im Stimmenthaltungen ist dieser Drucksache zugestimmt und der Entschließungsantrag beschlossen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs sächsischen Vollzugsgesetze Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung besonders gesicherten Haftraum untergebracht ist und aufgrund fortbestehender erheblicher Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung sowie aus gesundheitlichen Gründen ein Aufenthalt im Freien nicht verantwortet werden kann. Viertens. An der Möglichkeit der disziplinarischen Trennung wird auf Ansinnen der CDU ausdrücklich festgehalten. Allerdings soll mit Blick auf die europäischen Strafvollzugsgrundsätze gesetzlich geregelt werden, dass die disziplinarische Trennung nicht gegen Jugendliche unter 18 Jahren, nicht gegen Schwangere und stillende Personen und auch nicht gegen Gefangene angeordnet werden darf, die mit einem Kind im Gefängnis untergebracht sind. Neben diesen fachlichen Erwägungen haben auch die Erfahrungen der Coronapandemie im Justizvollzug Änderungsbedarfe aufgezeigt. So werden in den sächsischen Vollzugsgesetzen ausdrückliche Bestimmungen für die Durchführung von Videobesuchen geschaffen, um den Gefangenen Kontakte mit Familienangehörigen und Freunden zu ermöglichen. Meiner Fraktion war es dabei wichtig, dass derlei Videobesuche im Grunde wie reguläre Besuche gehandhabt und angerechnet werden. Lediglich bei Besuchen von Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch, welche engste Angehörige umfasst, soll die Anrechnung im Verhältnis höchstens eins zu zwei erfolgen. Schließlich werden mit dem Gesetz die in § 89 c Jugendgerichtsgesetz niedergelegten Binnendifferenzierungen zwischen minderjährigen und volljährigen Untersuchungsgefangenen klarstellend angepasst und weitere im Sächsischen Justizvollzugsdatenschutzgesetz erforderliche Änderungen vorgenommen. Meine Damen und Herren! Diese Gesetzesänderungen sind wichtig, um unseren Justizvollzug künftig rechtskonform aufzustellen. Daher bitten wir Sie um Zustimmung. (Beifall bei der CDU und Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Frau Kollegin Dombois für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt bitte Herr Ulbrich.

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Roland Ulbrich AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich in meiner Eigenschaft als Strafverteidiger einen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt aufsuche, muss ich mein Mobiltelefon abgeben. Für Anwälte gibt es keine Sonderregelung. Warum sollte es eine für Handwerker geben, die im Gefängnis Reparaturen oder sonstige Arbeiten zu erledigen haben, oder für externe Bildungsträger? Nachdem es Jahrtausende lang gelungen ist, Menschen ohne Handys zu unterrichten, muss es auch möglich sein, das im 21. Jahrhundert durchzuführen. Die einzige Ausnahme, die nachvollziehbar und akzeptabel ist, sollte für Notärzte, Rettungskräfte und selbstverständlich für Polizeibeamte gelten, die zwingend erreichbar sein und ihrerseits Notrufe absetzen müssen. Ansonsten ist den Sicherheitsgründen unbedingt Vorrang einzuräumen. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Die Mauern der Gefängnisse sind ohnehin schon löchrig wie ein Schweizer Käse. Man kann sich hinter Gittern nahezu alles organisieren – von Drogen über Waffen bis zum Mobiltelefon. Je mehr solcher Handys legal in die Gefängnisse kommen, desto mehr können auch in dunklen Kanälen verschwinden. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Das bedeutet in der Konsequenz eine Vereinfachung für organisierte Kriminalität und die Lenkung sonstiger gesetzeswidriger Aktivitäten. Im schlimmsten Fall können Ausbruchspläne abgesprochen werden. Bei Untersuchungshäftlingen besteht zudem Verdunklungsgefahr und die Möglichkeit der Zeugenbeeinflussung. Das Gleiche gilt für die Nutzung von Tablets von Gefangenen im Zuge der Resozialisierung. Auch hier erscheint uns das Missbrauchspotenzial in Abwägung mit den Interessen der Gefangenen zu hoch. Dass sich Gefängnisinsassen ihre Post in Form von EMails an die JVA zusenden lassen dürfen, ist vor allem sinnlos. Es bindet Personal, das mit Ausdrucken, Überprüfen und Dokumentieren beschäftigt wird, obwohl es sowieso schon an vielen Orten zu knapp bemessen ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Für Anwälte ist es ohnehin nutzlos; denn die Post zwischen Gefangenen und ihren Verteidigern unterliegt der Schweigepflicht. Neben diesen beiden Punkten unseres Änderungsantrags, den ich hiermit als eingebracht betrachten möchte, ist allerdings der gesamte Gesetzentwurf der Staatsregierung äußerst fragwürdig und deshalb in Gänze abzulehnen. Kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt: die sexuelle Identität. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese sexuelle Identität und der damit verbundene geschlechtsspezifische Bedarf sollen bei der Vollstreckungsgestaltung berücksichtigt werden. Für die Unterbringung von Diversen sollen mit der Anstaltsleitung individuelle Lösungen unter Einbeziehung der betroffenen Personen gefunden werden, so der Entwurf. Was soll das? Ein biologischer Mann ist als Mann und eine biologische Frau als Frau zu behandeln. Ein Gefängnis ist kein Ponyhof oder eine Spielweise für woke Gesellschaftsexperimente. (Susan Leithoff, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Ulbrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Roland Ulbrich AfD

Ja, bitte. Ich habe es gar nicht gesehen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.

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Susan Leithoff CDU

Vielen Dank, Herr Ulbrich. Ich habe eine kurze Frage: Die Einführung der Geschlechterspezifik kann man mögen, muss man aber nicht. Ist Ihnen bewusst, dass es dazu eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gibt und dass diese nachzuzeichnen ist? (Beifall bei der CDU)

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Roland Ulbrich AfD

Mir kommt es nicht so vor, dass wir bei dieser Rechtsprechung – das betrifft jetzt bestimmte Diverse, auch auf biologischer Ebene – diese natürlich berücksichtigen müssen. Aber nach meiner Prüfung ist das nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes. Ich fahre fort. Ein Vergewaltiger, der sich als Frau identifiziert – vielleicht ist das jetzt die Antwort –, aus ideologischen Gründen in ein Frauengefängnis zu stecken, halte ich für hochgradig gefährlich und menschenverachtend. Es wurden bereits weibliche Strafgefangene von sogenannten Transfrauen hinter Gittern vergewaltigt. Hierbei muss der Schutz biologischer Frauen unbedingt Vorrang haben – oder möchte die Staatsregierung diese Gefahren bewusst fördern? Den Unfug mit der gehypten geschlechtergerechten Sprache lehnen wir ebenso ab. Gerade haben wir in Sachsen die Gendersprache in Schulen verboten – endlich, muss man sagen. Nun soll es im Strafvollzug durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort – das nehme ich schon einmal vorweg – zum Änderungsantrag der Linken verlieren. Besondere Sicherungsmaßnahmen sollen im Jugendarrest nur noch in Ausnahmefällen angewandt werden. In einer Zeit, in der Straftäter immer jünger werden, in der Minderjährige rauben, morden und vergewaltigen, darf das Alter allein für notwendige Sicherungsmaßnahmen kein Kriterium sein. Hierbei muss allein der Schutz der Allgemeinheit gelten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Für DIE LINKE spricht jetzt bitte Rico Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von Frau Dombois einiges gehört, was Grundlage für das Gesetzesvorhaben der Staatsregierung ist. Wir haben auch gerade wieder sehr viel Unfug von einem Abgeordneten gehört, dessen Partei nun endlich auch in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Kommen wir also wieder zur Sachlichkeit und zum Gesetzentwurf zurück. Ich stelle trotzdem noch einmal folgende Frage an die Koalition: Was möchten Sie mit dem Gesetz im Strafvollzug quasi auf den letzten Drücker in dieser Legislaturperiode leisten und erreichen? Im Vorblatt des Gesetzentwurfes steht heruntergebrochen Folgendes: Koalitionsvertrag einhalten und Konsequenzen aus der Coronapandemie ziehen. Das ist in Ordnung. Es wird aber wieder einmal deutlich, dass Sie weder gestalten noch modernisieren möchten, sondern nur das Notdürftigste reparieren. Das ist angesichts der mannigfaltigen Probleme im Strafvollzug im Allgemeinen und im Jugendstrafvollzug im Besonderen wenig ambitioniert. Es ist die bekannte Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners dieser Koalition. Kann man machen, muss man aber nicht. Wenn Sie mit Blick auf den Strafvollzug nur reparieren, dann sollten Sie – wie die guten Klempnerinnen und Klempner es tun – andere Baustellen gleich miterledigen. Es fällt schon auf, dass mindestens eine dringend erforderliche Reparaturarbeit vergessen wurde. Bereits am 20. Juni 2023 hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Leitsätze zu Anforderungen an Resozialisierungskonzepte aufgestellt. Unter anderem wird der Gesetzgeber verpflichtet, ein umfassend wirksames und in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept zu entwickeln. In diesem muss festgeschrieben sein, welchem Zweck die Gefangenenarbeit und deren Vergütung dienen soll. Zudem müssen Ausgestaltungen in Höhe der Vergütung so bemessen sein, dass die in dem Konzept festgeschriebenen Zwecke tatsächlich erreicht werden können. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Gesetzentwurf geht hierauf an keiner Stelle ein. Im Ausschuss wurde mir dazu erläutert, dass man mit den anderen Bundesländern im Gespräch sei, um eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Damit macht man es sich relativ einfach und missachtet, dass wir uns mit der Föderalismusreform damals entschieden haben, dass die Verantwortung des Strafvollzugs nun einmal bei den Ländern liegt. Deswegen ändern wir jetzt auch die sächsischen Strafvollzugsgesetze nach unseren Vorstellungen oder nach Vorstellungen der Koalition und stimmen diese auch mit den anderen Bundesländern nicht ab. Es verwundert dann auch nicht, dass das althergebrachte Modell der Freiheitsbeschränkung durch Unterbringung im geschlossenen Vollzug in keiner Weise infrage gestellt oder überdacht wird, obwohl es insbesondere mit Blick auf die Vermeidung einer künftigen, erneuten Straffälligkeit der inhaftierten Gefangenen unter Kriminologinnen und Kriminologen, Soziologinnen und Soziologen sowie Juristinnen und Juristen durchaus umstritten ist und nicht gerade als Erfolgsmodell angesehen wird, dass die Unterbringung im geschlossenen Vollzug das Richtige ist. Die Rückfallrate besteht nach Einschätzung von Expertinnen und Experten leider immer wieder, ohne dass sie zu grundlegenden Reformen im Strafvollzug geführt hätten. So kommt auch die wohl derzeitig aktuellste Längsschnittstudie des Max-Planck-Instituts, Abteilung Kriminologie, mit dem Projekt „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ in einer vierten Erhebungswelle aus dem Jahr 2020 zu folgendem Ergebnis: Etwas mehr als ein Drittel der strafrechtlich Sanktionierten beziehungsweise aus der Haft Entlassenen wurde innerhalb des Risikozeitraums von drei Jahren erneut straffällig. Leider ist vom Vorrang des offenen Vollzugs oder gar des Vollzugs in freier Form im Gesetzentwurf kein Wort zu lesen. Dabei hilft auch nicht der einzige inhaltliche Änderungsantrag der Koalition, dass es als gleichrangig zu betrachten ist. Schade, Chance vertan, den in Ansätzen progressiven sächsischen Strafvollzug fortzuentwickeln, wie es Thomas Galli – einer der größten Kritiker von Gefängnisanstalten – 2017 in seinem Buch „Die Gefährlichkeit des Täters“ schrieb. Wenn man Sie inhaltlich überzeugen kann, dann empfehle ich Ihnen vielleicht noch einen Blick auf die Haftsituation in Sachsen. Ihnen gehen nämlich die erforderlichen Haftplätze des unveränderten geschlossenen Strafvollzugsmodells aus. Die bislang versprochene Haftplatzentlastung in Zwickau lässt auch auf sich warten. Vor dem Jahr 2027 wird wohl nichts passieren. Sie täten also gut daran, sich mit Modellen und Möglichkeiten der weiteren Öffnung des Strafvollzugs einmal tiefgründiger zu befassen. Auf eine Sache möchte und muss ich noch eingehen: Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat in Ihrer umfangreichen Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf berechtigte Kritik geäußert. Sie hat sogar zum Teil ausformulierte Änderungsvorschläge zur Gewährleistung datenschutzrechtlicher Grundanforderungen im Strafvollzug unterbreitet, insbesondere und gerade auch hinsichtlich der geplanten Änderung des Sächsischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes. Diese Hinweise wurden von der Koalition nicht berücksichtigt. Mit unserem Änderungsantrag geben wir Ihnen die Möglichkeit, das heute noch zu heilen. Wir finden, dass es mit Blick auf die Folgen des Strafvollzug und des damit einhergehenden Freiheitsentzugs an gesetzlichen Regelungen für die Zeit danach mangelt. Das Grundproblem ist Folgendes: Wieder einmal wird nur in den Strafvollzug investiert. Der viel wichtigere Prozess der Resozialisierung und Erschaffung eines dafür notwendigen sozialen Empfangsraumes, der so elementar für die Vermeidung einer erneuten Straffälligkeit ist, wird völlig aus den Augen verloren. Andere Bundesländer sind viel weiter. So hat Hamburg schon vor fünf Jahren das bundesweit erste Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz verabschiedet, das unter anderem jedem Gefangenen einen Rechtsanspruch auf einen Hilfsplan einräumt. Schleswig-Holstein hat vor zwei Jahren ein Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein verabschiedet. Sie hingegen, verehrte Koalitionsfraktion, versuchen, auch weiterhin noch besser und schöner wegzuschließen. Nur damit lösen Sie die Probleme nicht – ganz im Gegenteil. Es braucht verbindliche, gesetzliche, Regelungen, Ressourcen und Finanzen sowie Fachpersonal, wenn man dieses Vollzugsziel wirklich ernst meint. Das leistet nun einmal ein Resozialisierungsgesetz. So ein Gesetz wäre zeitgemäß und notwendig. Trotz unserer Kritik werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, damit zumindest die wenigen Verbesserungen in Bezug auf die künftigen Vollzugsgestaltungen in Kraft treten und umgesetzt werden können. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt bitte Lucie Hammecke.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Auch wenn ich mich nach der Debatte gerade frage, ob wir alle den gleichen Gesetzentwurf gelesen haben und ob eine Fraktion den Gesetzentwurf überhaupt gelesen hat, möchte ich trotzdem damit anfangen zu sagen, dass ich sehr froh bin, dass wir heute über die Vollzugsgesetze sprechen. Leider fristet der Vollzug noch allzu häufig ein Nischendasein, sowohl im politischen als auch im gesellschaftlichen Raum. Wenige möchten sich außerhalb von True-Crime-Podcasts und Sonntagabendkrimis mit der Realität von Straftaten, Kriminalität und Strafen beschäftigen. Dabei ist es unsere Verantwortung, evidenzbasierte Politik auch im Bereich Strafvollzug zu machen. Das hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seiner bereits zitierten Entscheidung in diesem Sommer noch einmal sehr deutlich gemacht. Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber dazu, ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln sowie die von ihm zu bestimmenden wesentlichen Regelungen des Strafvollzugs darauf aufzubauen. Sie sehen also, es sollte nicht nur, sondern es muss uns als Gesellschaft interessieren, wie der Vollzug gestaltet wird, wenn wir uns dafür entscheiden – und das tun wir in unserem jetzigen System –, Menschen zu inhaftieren, damit der Vollzug seine Ziele erfüllt. Dazu gehört natürlich der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten – aber eben nicht nur. Dazu gehört nämlich auch – jetzt zitiere ich aus dem Sächsischen Strafvollzugsgesetz –: „Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Das ist das Ziel des Vollzugs. Dies möchten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter verbessern. Denn dies leitet uns – und muss uns leiten – bei allen Entscheidungen: bei Novellierungen von Gesetzen, aber eben auch bei der Ausgestaltung der Vollzugspraxis. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Deshalb liegt nun – da möchte ich Ihnen widersprechen, Herr Gebhardt; aber so schlecht kann der Gesetzentwurf gar nicht sein, denn auch Sie werden ja zustimmen – ein Paket moderner Vollzugsgesetze vor Ihnen. Ich freue mich, dass wir es nah am Ende dieses Jahres – Ihre Zustimmung vorausgesetzt –verabschieden werden. Mit dieser Novellierung nehmen wir jene Anpassungen vor, die in den letzten Jahren notwendig geworden sind. Es ist mir sehr wichtig, zu betonen: Der vorliegende Gesetzentwurf wurde genau deshalb auch sehr eng mit der Praxis, also mit den Justizvollzugsanstalten, abgestimmt. Einige Regelungen, wie die zu schwangeren oder stillenden Gefangenen, sind bereits gelebte Praxis, erfahren nun aber eine rechtssichere Grundlage. Einige Schwerpunkte wurden von meinen Vorredner(inne)n bereits benannt. Ich möchte den Fokus auf einige wenige richten und mit den Videobesuchen anfangen. Die Gründe, weshalb Videobesuche in der Haft sinnvoll sein können, sind vielfältig. Sie wurden vor allem in der im Ausschuss stattgefundenen Anhörung noch einmal sehr deutlich gemacht. Ich möchte sie wiederholen: Es geht um Angehörige, die zu weite Anfahrtswege haben, denen vielleicht auch die finanziellen Mittel für einen Besuch fehlen. Manche wollen ihre Kinder nicht in eine Vollzugsanstalt mitbringen, und andere erzählen ihren Kindern gar nicht, wo sie gerade sind. Videobesuche sind also aus vielfältigen Gründen – während der Coronapandemie waren sie gelebte Praxis – nicht mehr aus der Anstaltspraxis wegzudenken und das hat ganz viel mit Familie zu tun. Ich begrüße, dass es für die Gefangenen jetzt diese klare Anspruchsgrundlage gibt. Außerdem möchte ich einem der Änderungsanträge – die Kritik haben Sie bereits angesprochen – vorgreifen: Besuchszeiten im Strafvollzugsgesetz sind immer Mindestbesuchszeiten; das heißt, auch die Anrechnung schließt auf keinen Fall aus, dass Gefangene längere Besuche genehmigt bekommen. Im Bereich Besuche möchte ich einen weiteren Punkt anfügen, den wir stärken: sogenannte Langzeit- oder auch Familienbesuche. Hier ändern wir die Regelung von einer Kann- zu einer Soll-Vorschrift und berücksichtigen zukünftig explizit das Kindeswohl; denn sehr viele Gefangene in Sachsen haben Kinder. Der Kontakt zu ihnen ist ein sehr entscheidender Faktor, wenn wir über gelingende Resozialisierung sprechen. Hinzu kommt, dass wir mit der Änderung der Vorschrift jetzt eine einheitlichere Verfahrensweise haben werden. Apropos einheitliche Verfahrensweise: Das war uns ein großes Anliegen. Das bringen wir auch in einen weiteren Schwerpunkt ein: den offenen Vollzug. Auch hier möchte ich Herrn Gebhardt kurz widersprechen, denn es ist nicht so, dass wir hier einen Fokus rein auf den klassischen, geschlossenen Vollzug haben. Der Vollzug in Sachsen ist dreigeteilt, das wissen sicherlich alle. Es gibt den quasi klassischen, geschlossenen Vollzug. Dann gibt es den Vollzug in freien Formen; über das Projekt Seehaus haben wir schon einige Male debattiert. Ferner gibt es den offenen Vollzug, und diesen wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter stärken; denn mit einer momentanen Auslastung von 32 % kann uns das nicht zufriedenstellen. Dabei bietet der offene Vollzug sehr gute Möglichkeiten, damit sich Gefangene auf die Zeit nach der Inhaftierung – wenn sie wieder ein Leben in Freiheit, aber eben auch ein Leben voller Verantwortung haben werden – vorbereiten können. Deshalb regeln wir nun die Voraussetzungen für die Unterbringung im offenen Vollzug neu. Hierzu gehört auch das sogenannte Selbststellermodell: Gefangene, die sich selbstständig rechtzeitig zum Haftantritt stellen und damit für den offenen Vollzug als geeignet erscheinen. Auch hier erfolgt weiterhin eine Einzelfallentscheidung der Anstaltsleitung, aber die gesetzliche Regelung stärkt den Anstaltsleitungen den Rücken. Zudem – das wurde schon angesprochen – haben wir in der Novelle einen Fokus auf den Frauenvollzug gelegt, erstmals in Sachsen. Bis dato gab es gar keine Regelungen für deren besondere Bedürfnisse, etwa Regelungen für schwangere oder stillende Gefangene. Was die bisherige Praxis in der JVA Chemnitz festschreibt – so auch von der Sachverständigen bestätigt –, sichert zukünftig die gesetzliche Normierung. Zum Schluss vielleicht zwei weitere Punkte. Zum Vollzug in freien Formen haben wir unseren Änderungsantrag im Ausschuss gemeinsam eingebracht. Wir haben den Vollzug in freien Formen im Gesetzentwurf ganz klar ebenbürtig neben den geschlossenen Vollzug und den offenen Vollzug gestellt, haben das ganz klar im Gesetzentwurf verankert. Das ist ein besonderes Anliegen dieser Koalition. Ein gemeinsames Anliegen ist es auch, die Angebote – und: die Vielfalt der Angebote – weiter auszubauen. Das Projekt Seehaus ist angesprochen worden; es konnte dankenswerterweise schon vor vielen Jahren die Arbeit aufnehmen. Jetzt haben wir mit dem Projekt „Halbe Treppe“ auch speziell ein Angebot für weibliche Gefangene und mit „Pier 36“ hier in Dresden ein Angebot für erwachsene Strafgefangene. Nicht zuletzt – auch das wurde angesprochen – ändern wir nicht nur das Sächsische Strafvollzugsgesetz, sondern auch weitere Vollzugsgesetze, eben auch das Justizvollzugsdatenschutzgesetz. Da ist tatsächlich einiges geschehen – schon bevor die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten vorlag. So wird zukünftig Akteneinsicht bereits bei berechtigtem Interesse gewährt, die Voraussetzung der Erforderlichkeit entfällt, die Einsicht und das Erstellen einer Kopie der eigenen Krankenunterlagen wird ermöglicht, und wir verengen den Korridor für die Übermittlung personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden. Der Behauptung, dass wir in diesem Bereich nichts täten, möchte ich also widersprechen. Natürlich gibt es immer weitergehende Änderungsvorschläge – auf die ich jetzt gar nicht im Detail eingehen möchte, da wir sicherlich noch zur Debatte über Ihre Änderungsanträge kommen werden, auf die ich mich auch sehr freue. Deshalb möchte ich mich an diesem Punkt bedanken: bei der Staatsregierung für die Einbringung, aber auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die gemeinsame Bearbeitung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPDFraktion jetzt bitte Juliane Pfeil.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Leo Tolstoi soll der Satz stammen: „Wer einen Staat beurteilen will, möge seine Gefängnisse ansehen.“ In ihren Grundsätzen beinhaltet diese Aussage viel Wahres. Wie viele Gesetze, die wir hier im Hohen Hause novellieren, ist auch das des Strafvollzugs einem gesellschaftlichen Wandel unterworfen und sollte auf der Höhe der Zeit sein. Ich finde, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist uns das gelungen. Besonders hervorheben möchte ich dabei – wie auch die Kollegin Hammecke – die Stärkung des Kontakts zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen. Angehörige von Gefangenen sind eine stark vernachlässigte Gruppe in Bezug auf Aufmerksamkeit und Hilfesysteme. Wenn eine Mutter wegen Betrugs ins Gefängnis kommt, wird das Kind nolens volens mitgestraft. Diese Tatsache kann auch das Gesetz nicht beseitigen, aber es kann die Bedingungen für den Erhalt der Bindung stärken. Das tut das Gesetz mit den neuen Möglichkeiten zur Kommunikation: Erhalt von E-Mails und Videotelefonie. Dies passt sich nicht nur den modernen Gepflogenheiten der Kommunikation an, sondern hilft auch, das Dilemma langer Wege aufzulösen. Gerade im Frauenvollzug haben die Angehörigen für Besuche oft weite Strecken zurückzulegen. Das ist nicht immer finanziell oder zeitlich machbar. Meiner Fraktion ist besonders wichtig, dass ein Videotelefonat mit der Familie eben nicht eins zu eins wie ein echter Besuch gewertet wird. Warum? Ich glaube, die Antwort können wir uns nach der Coronapandemie gut selbst geben. Hat es uns nicht allen gefehlt, sich direkt gegenüberzusitzen, sich zu umarmen, ein kleines Geschenk zu überreichen? Menschen im Strafvollzug geht es da nicht anders. Deshalb begrüßen wir die Anrechnung im Verhältnis zwei zu eins. Das neue Gesetz stärkt Familienmütter und ihre Kinder. Es stärkt außerdem den freien Vollzug. Der freie Vollzug schützt vor negativen Erfahrungen in der Haft, die eine Resozialisierung erschweren. Er gibt und schafft Vertrauen. Doch nicht nur die Möglichkeiten der Inhaftierten finden hier stärkere Berücksichtigung, sondern auch die Kinderrechte auf einen persönlichen und regelmäßigen Kontakt mit den Eltern werden deutlich gestärkt. Inhaftierung bedeutet für die Kinder eine Zwangstrennung, eine Situation, die geprägt ist von Scham, von Tabus und auch von Trennungsschmerz. Ein sorgsamer, aber zuverlässiger Umgang, altersgerecht und immer dem Kindeswohl entsprechend, ist für die Eltern-Kind-Beziehung besonders wichtig. Zuletzt möchte ich sagen: Das neue Gesetz stärkt auch die Menschen, die im Vollzug arbeiten. Jobs mit J – das klingt ganz prima, aber der Alltag ist sehr hart und verlangt den Menschen viel ab. Der Umgang mit Aggression, Suizidgedanken oder Perspektivlosigkeit ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Wir schätzen die Arbeit der Beamten im Vollzug deshalb außerordentlich. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Kolleginnen und Kollegen! Es wäre zu simpel gesagt, dass Demokratien einen liberalen Vollzug haben und Diktaturen einen autoritären. Am Ende ist der Vollzug dennoch die Offenbarung eines Menschenbildes. Ich finde, das ist im Gesetzentwurf recht gut und modern gelungen. Wir danken an dieser Stelle dem Ministerium für die Arbeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Juliane Pfeil für die SPD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann Frau Staatsministerin Katja Meier; bitte schön.

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Katja Meier

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Strafvollzugsgesetz umfasst aktuell 112 Paragrafen und beläuft sich in der ausgedruckten Version auf etwa 35 Seiten. Nicht viel umfangreicher ist der Haupttext dieses kleinen Büchleins, das allerdings schon sehr alt ist und das mir sehr viel bedeutet. Es ist zum Teil hier in Dresden entstanden, und sein Verfasser hatte bis auf ein paar Semester Jura nicht so viel mit der Rechtswissenschaft zu tun. Für Fragen der Gerechtigkeit hat er sich aber sehr wohl interessiert. Sein Name war Friedrich Schiller. Die Geschichte „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ erschien von mehr als 200 Jahren und ist mir vor ein paar Jahren von Willi Schmid geschenkt worden. Willi Schmid hat im sächsischen Justizministerium bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2020 viele Jahre die Abteilung IV, die für den Justizvollzug zuständig ist, geleitet. Er hat sich in der letzten Legislaturperiode sehr für die damalige Novellierung des Strafvollzuggesetzes, insbesondere für den Vollzug in freien Formen für Erwachsene, starkgemacht. Ich war damals noch keine Justizministerin; doch durch dieses Thema haben wir uns kennengelernt. Er ist es auch gewesen, der mir diese Lektüre, dieses kleine Büchlein ans Herz gelegt hat. „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ ist vielleicht nicht so bekannt wie die großen Schiller-Dramen „Don Carlos“ oder „Die Räuber“; und wahrscheinlich können ihn nicht so viele Menschen aus dem Kopf zitieren wie die eine oder andere Ballade Schillers oder das SchillerGedicht, aus dem später unsere Europahymne geworden ist. Umso mehr möchte ich Ihnen diese Erzählung ans Herz legen. Wenn Sie keine Berührungsängste vor den Klassikern haben, dann erwartet Sie hier ein sehr erstaunlicher und vor allem unglaublich moderner Text. Worum geht es? Schiller erzählt den überlieferten Fall eines einfachen Mannes, der zum Verbrecher wird, mehrmals im Gefängnis landet und aus der Abwärtsspirale nicht mehr herausfindet. Anders als viele Zeitgenossen erzählt Schiller dies jedoch nicht in reißerischer Manier, er weidet sich nicht an blutigen Details und er stellt diesen Mann – Christian Wolf heißt er – auch nicht bloß, sondern er weist uns auf eine sehr wichtige Sache hin: Der Verbrecher ist ein Mensch. Ein Mensch mit einer Biografie, die keinen glücklichen Verlauf genommen hat. Es ist nicht in seiner Natur angelegt, Verbrecher zu sein. Er ist keineswegs von Geburt an „degeneriert“, wie es später unter anderem unter der besonders perfiden Pseudowissenschaft der NS-Zeit hieß. Auch wenn viele ihn – hier darf ich Schiller zitieren – für ein „Geschöpf fremder Gattung“ ansehen, „dessen Blut anders umläuft als das unsrige“: Auch wenn er ein Verbrechen begangen hat, ist der Verbrecher kein wildes Tier, dem wir unser Mitgefühl versagen dürfen. Was macht Schiller, um uns diesen Gedanken näherzubringen? Statt sein Publikum in Empörung zu versetzen, lädt er uns ein, mit dem Verbrecher bekannt zu werden, ehe er handelt. Er schildert uns seine Lebensgeschichte und Beweggründe. Und er fordert auch die Justiz auf, ihn in den Blick zu nehmen: Die Richter, die Christian Wolf verurteilten – so schreibt Schiller –, „sahen in das Buch der Gesetze, aber nicht einer in die Gemütsverfassung des Beklagten“. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum erzähle ich Ihnen das? Weil seit dem Jahr 1786 die Justiz und insbesondere der Justizvollzug eine enorme Entwicklung erfahren haben; weil es immer wieder Menschen gab, die vorangegangen sind; weil sie sich für einen modernen, humanen, behandlungsorientierten Vollzug eingesetzt haben. Für einen Vollzug, der den Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung befähigt, der ihm Verständnis entgegenbringt und wieder zu einem Teil der Gesellschaft machen möchte. Dieses Anliegen steht auch im Mittelpunkt der heute vorgeschlagenen Änderungen am Sächsischen Strafvollzugsgesetz. Das Strafvollzugsgesetz wird damit abermals modernisiert und an die aktuellen, neuen Herausforderungen angepasst. Besonders hervorheben möchte ich ein paar Punkte, die teils bereits angesprochen wurden: Erstmals werden Frauen in einem eigenen Paragrafen bedacht und damit in den Vollzugsgesetzen sichtbar. Wir schaffen zudem eine rechtssichere Grundlage für Einzelfallentscheidungen bezüglich der Unterbringung von transund intergeschlechtlichen sowie von nichtbinären Personen. Solche Fälle sind vielleicht nicht so häufig; doch wenn man bedenkt, wie strikt binär das Vollzugssystem organisiert ist, benötigen wir diese Regelung nicht nur aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes, sondern auch aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils und um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug eine Sicherheit an die Hand zu geben. Außerdem regeln wir mit der neuen gesetzlichen Selbststeller-Regelung den offenen Vollzug und stärken diesen somit. Und, lieber Herr Gebhardt, im Bundesvergleich sind diese Regelungen richtungsweisend. Wir schaffen außerdem Ausnahmeregelungen, damit Polizei, Rettungskräfte und Notärzte zukünftig bei Einsätzen im Vollzug auf Mobilfunkgeräte zurückgreifen können. Und wir ziehen an einigen Stellen – das hat Lucie Hammecke gesagt – Lehren aus der Coronapandemie, etwa wenn es um die Durchführung von Videobesuchen geht. Die positiven Erfahrungen mit Videotelefonie in der Coronazeit haben uns darin bestärkt, dieses Angebot – auch das haben wir gehört – zu verstetigen und hierfür endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Wie die Erfahrungen zeigen, fördert der regelmäßige Kontakt zwischen Gefangenen und ihren Familien ganz klar die Resozialisierung. Ich freue mich, dass wir mit diesen neuen Regelungen deutlich machen, dass der Gesetzgeber offen ist für Impulse aus der Praxis. Wenn ich von „dem Gesetzgeber“ und „der Praxis“ spreche, bleiben diese meist anonyme und stark abstrakte Größen. Deshalb möchte ich gern kurz auf Schiller zurückkommen. Schiller ermutigt uns dazu, denen ein Gesicht und eine Stimme zu geben, die im Verwaltungsapparat hinter anonym wirkenden Entscheidungen manchmal zu verschwinden drohen. Das sind nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sächsischen Justizvollzug, die unter schweren Bedingungen einen großartigen, tollen Job machen und jeden Tag im Umgang mit den Gefangenen große Herausforderungen bewältigen. Es sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung IV im SMJusDEG. Willi Schmid, der diese Abteilung bis vor ein paar Jahren geleitet hat, hat immer den Gedanken gelebt, dass es mutige und engagierte Menschen braucht, die vorangehen und mit anpacken, damit die Idee eines modernen Justizvollzugs Gestalt annimmt. Genau diesen Gedanken verfolgt der sächsische Justizvollzug. Die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten, von der Kunst- über die Gartentherapie, die Sport- und Freizeitbediensteten, die Mitarbeiter in den Arbeitsbetrieben, die Psycholog(inn)en, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und – last, but not least – die Bediensteten im AVD, die als Erste den modernen Vollzug in Sachsen voranbringen. Denn Regelungen in Gesetzen zu verankern – ja, das ist die entscheidende Grundlage. Diese aber mit Leben zu füllen und sie weiterzuentwickeln, ist die Aufgabe vieler: derjenigen im Ministerium und natürlich derjenigen in den JVA. All das macht es für mich zu einer sehr großen Ehre, mit ihnen allen zusammenarbeiten zu dürfen. An dieser Stelle möchte ich ihnen allen ganz herzlich danken. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU Doch ich möchte noch jemandem danken. Ich möchte Danke sagen an Andrea Dombois, die sich so viele Jahre für den Jugendvollzug eingesetzt hat und heute wahrscheinlich das letzte Mal zum Thema Justizvollzug, mit großer Sicherheit aber zum Strafvollzugsgesetz gesprochen hat. Sie haben das die letzten Jahre so großartig begleitet und so viele Dinge eingebracht und sich dafür eingesetzt; nicht zuletzt den Änderungsantrag mit dem Vollzug in freien Formen. Dafür meinen ganz herzlichen Dank. Ich glaube, dieser Dank kommt nicht nur von mir, sondern auch vom Ministerium, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug und nicht zuletzt von denjenigen, um die Sie sich in den vielen Jahren in RegisBreitingen als Anstaltsbeirätin gekümmert haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich würde mir wünschen, dass wir eine breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf finden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze mit der Drucksache 7/14270, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung mit der Drucksache 7/15074. Meine Damen und Herren! Es liegen uns Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Herr Ulbrich hatte, wenn ich Sie richtig verstanden habe, vorhin gesagt, dass der Änderungsantrag der AfD-Fraktion bereits eingebracht ist. (Roland Ulbrich, AfD: So ist es!) Deshalb frage ich jetzt, ob es zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/15127 Gesprächsbedarf gibt. – Den sehe ich an Mikrofon 3. Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN; bitte.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank. Wir lehnen den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ab, doch ich möchte sehr gern begründen, weshalb. Wenn wir Resozialisierung wollen – und das ist das Ziel des Strafvollzugs –, benötigen wir einen zukunftsgewandten Strafvollzug. Das heißt auch, sich der Digitalisierung nicht komplett zu verweigern. Der Gesetzesentwurf lockert – das wird von Ihnen angeprangert – das absolute und pauschale Handyverbot, das momentan in den Justizvollzugsanstalten existiert. Erstmals – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf – „kann die Anstaltsleitung abweichende Regelungen treffen.“ Die AfD möchte mit ihren Änderungen, dass das Handyverbot nur für die Polizei, die Rettungskräfte und die Notärzte gelockert und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – auch für externe Firmen wie Wartungsfirmen, Baufirmen usw. – die Beispiele wurden genannt – ermöglicht wird, und das aus Sorge vor Missbrauch. Diese Sorge teile ich nicht. Auch das möchte ich gern begründen. Die Entscheidung über die Zulassung verbleibt bei der Anstaltsleitung. Eine Pandemie an mitgebrachten Handys kann nicht plötzlich die Anstalten überschwemmen. Eine Sachverständige hat die Notwendigkeit noch einmal sehr deutlich gemacht. In der JVA Torgau finden aktuell große Baumaßnahmen statt, durch die bis zu 30 externe Firmen pro Tag in der JVA sind. Diese Firmen sind ihren beruflichen Alltag, den ganzen Tag ohne Kontakt nach außen – und eben nicht nur für wenige Stunden. Das funktioniert so nicht. Hier soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Anstaltsleitung in einzelnen Fällen einzelnen Menschen die Möglichkeit geben kann, ihr Telefon hineinzunehmen. Es gibt ein großes Bedürfnis in den Anstalten nach rechtssicheren, flexiblen Lösungen, die die Anstalten selbst für ihre eigenen Bedürfnisse festlegen können. Nun zu den Funktionspostfächern, die die AfD aus dem Gesetzentwurf herausstreichen möchte, da diese zu viel Aufwand machen würden. Ja, E-Mails ausdrucken und verteilen kostet Zeit und Papier. Aber die Frage ist: Was ist die Alternative? Das sind Briefe, die in den Justizvollzugsanstalten ankommen und die auch Kosten, Zeit und Papier bedeuten. Nicht zuletzt liefern Briefe – und das möchte ich als ein Mitglied in einem Anstaltsbeirat einbringen – ein großes Risiko von versendeten Drogen. Das sehen wir tatsächlich bei uns in den sächsischen Anstalten, aber natürlich auch in anderen Bundesländern. Das heißt, das Problem von Drogensendungen in Briefform ist real. Aber es wird handhabbarer, wenn die Anzahl der Briefe sinkt, weil auf digitale Kommunikation und Funktionspostfächer umgestellt wird bzw. immer mehr Leute darauf umstellen. Von daher können wir auch diese Änderungen nur ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Lucie Hammecke von den BÜNDNISGRÜNEN zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion sehe ich nicht. Daher stimmen wir über den Änderungsantrag mit der Drucksache 7/15127 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür, aber einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion nicht entsprochen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu zwei Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/15134 und Drucksache 7/15140. Rico Gebhardt spricht für die Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Ich würde die Anträge mit Ihrer Zustimmung und Ihrer Erlaubnis gemeinsam einbringen. Ich verstehe, dass die Koalition der Meinung ist, dass es das Tollste und das Modernste ist, was sie gemacht haben. Ich will mit unseren Änderungen zeigen, dass man es noch moderner und noch ein wenig besser machen könnte. Ich weiß natürlich auch, dass das alles immer Kompromisse sind. (Christian Hartmann, CDU: Man kann es auch übertreiben! –

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Sören Voigt CDU

Die einen sagen so, die anderen so!) – Lieber Herr Hartmann, Sie sind heute noch dran. Sie müssen jetzt einmal zuhören. Das Erste, auf das ich hinweisen möchte, ist die Frage, ob wir die sozialen Hilfen konkreter fassen wollen. Ich habe im Ausschuss gehört, dass diese in anderen Punkten bereits enthalten sind – jetzt fange ich an, zu stottern. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Ich denke, es wäre an dieser Stelle trotzdem besser, es etwas konkreter zu fassen – auch in Hinblick darauf, Klarheit und Wahrheit miteinander zu verbinden. Wir wollen mit einem Änderungsantrag noch einmal auf das Thema Gefangene mit Behinderung oder Benachteiligung eingehen. Ich denke, hier kann man bessere Formulierungen finden. Auch ich muss mich bei Frau Dombois zumindest für eine Sache bedanken; denn Sie haben die Themen freier Vollzug und Seehaus e. V. erschlossen. Wir – ich denke, auch mein damaliger Kollege Klaus Bartl – waren tatsächlich sehr skeptisch. Wir finden dennoch, dass wir bessere Formulierungen finden könnten, damit deutlicher wird, dass das Thema der freien Formen des Vollzuges konsequenter im Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Daher unser Änderungsantrag in Nr. 7. Ich habe mit meinen Ausführungen etwas zu der Bezahlung von Gefangenen gesagt. Wir machen konsequent mit dem weiter, was wir bei der Haushaltsberatung gemacht haben. Zum Vorschlag bezüglich der inflationsbedingten Verteuerungen und was das Thema der Lebensmittel betrifft: Das diskutieren wir auch außerhalb von Einrichtungen. Wir denken, dass es notwendig wäre, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Letztendlich möchte ich mit dem zweiten Änderungsantrag kurz auf das eingehen, was gesagt worden ist. Natürlich erkennen wir an, dass es mit der Videotelefonie eine Möglichkeit gibt und etwas Modernes geschaffen wurde, das wir aufgrund der Coronakrise gelernt haben. Doch ich denke, es ist wieder kein richtiger Fortschritt, wenn es gleichzeitig auf die eigentlichen Besuchszeiten angerechnet wird. Sie wissen es ganz genau, wir haben das alles selbst erlebt: Persönliche Treffen und persönlicher Austausch sind etwas anderes, als mithilfe der Videotelefonie miteinander Veranstaltungen durchzuführen. Ich denke, wenn wir die Videotelefonie anrechnen, dass dann das Thema Resozialisierung wieder ein Stückchen zurückgedrängt wird; daher unser Änderungsantrag mit der separaten Drucksachennummer 7/15140. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Rico Gebhardt mit der Einbringung der Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. Lucie Hammecke, Sie wollen zu den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE sprechen? – Bitte schön. Sprechen Sie gleich zu beiden? (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) – Sehr schön.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! DIE LINKE hat ihre ausführlichen Änderungsanträge eingebracht, zu denen ich sehr gern Stellung nehmen möchte. Ich möchte unsere Ablehnung begründen. Ich hoffe, dass Sie am Ende von der Argumentation überzeugt sind. Ich fange mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an; denn damit haben Sie natürlich recht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Juni dieses Jahres kam, hat uns hier in Sachsen – zumindest mittelbar, im Endeffekt allen deutschen Bundesländern – ordentlich Hausaufgaben mitgegeben. Aber es kam zu einem Zeitpunkt, an dem die Befassung mit diesem Gesetz bereits deutlich fortgeschritten war. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir die Befassung mit dem Gesetz, wie es vorliegt, nicht verzögern sollten, um die Umsetzung, für die uns das Bundesverfassungsgericht bis 2025 Zeit gegeben hat, jetzt noch anzugehen. Sie haben aus der Ausschussberatung berichtet, dass die Landesjustizverwaltungen momentan im Austausch sind. Das ist sehr notwendig. Eines ist sehr klar: Man wird sich sehr bald – in der neuen Legislaturperiode – und im Lichte des Urteils noch einmal mit den Strafvollzugsgesetzen beschäftigen. Da stimme ich Ihnen zu. Ich finde nur, dass es aktuell kein Grund dafür ist, das vorliegende Paket zu verzögern, und hoffe daher auf Ihr Verständnis. Zu dem Punkt der sozialen Hilfen. Auch hier sind Sie bereits auf unsere Argumentation eingegangen, die ich aber noch einmal sehr deutlich machen möchte. Viele der Punkte, die Sie in dem neuen Paragrafen zur sozialen Hilfe verankern wollen, sind Dinge, die sich so teilweise wörtlich im Strafvollzugsgesetz wiederfinden – nur an anderen Punkten. Ob es nun klüger ist, sie noch einmal zusammenzufassen, das weiß ich nicht. Aber es ist bereits sehr viel geregelt. Ich könnte es auch konkret machen, aber meine Zeit ist leider sehr kurz. Daher noch einmal zum Thema Barrierefreiheit in den Justizvollzugsanstalten. Auch das ist ein Anliegen, dem wir uns inhaltlich nicht verwehren und das wir teilen. Jedoch hat unsere juristische Prüfung ergeben, dass das sächsische Justizministerium sowie alle Justizvollzugsanstalten bereits im Geltungsbereich des Sächsischen Inklusionsgesetzes sind und es daher keiner expliziten Regelung im Fachgesetz bedarf. Zum Vollzug in freien Formen vielleicht zwei Punkte, die mir wichtig sind: Ein Gerücht hält sich sehr hartnäckig, auch im Gespräch mit Trägern. Die Intention der Regelung, die sie haben, ist die, dass die Unterbringungsbedingungen im Vollzug in freien Formen nicht die gleichen sein sollen wie im offenen Vollzug, weil es zwei verschiedene Vollzugsarten, zwei verschiedene Unterbringungsvoraussetzungen sind. Das stimmt. Aber die Intention dieser Regelung, die Sie in mehrere Sätze gepackt haben, ist bereits im Gesetzentwurf enthalten. Die wurde bereits nach der Verbändeanhörung in den Staatsregierungsentwurf aufgenommen – allerdings mit einer Verweisregelung, nämlich wird diese in § 15 Abs. 5 mit Verweis auf Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 inhaltsgleich umgesetzt. Deshalb denken wir, dass sich diese Intention bereits erledigt hat. Zur hälftigen Anrechnung von Videobesuchszeiten: Wie Sie den Redebeiträgen entnehmen können, ist dies ein Kompromiss in dieser Koalition. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Aber – wie erwähnt –: Alle im Gesetz erwähnten Besuchszeiten sind Mindestbesuchszeiten. Liebe Abgeordnete! Ich hoffe, ich konnte unsere Ablehnung nachvollziehbar begründen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke von den BÜNDNISGRÜNEN zu den beiden Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es zu den beiden Änderungsanträgen der LINKEN weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Wäre es in Ordnung, wenn wir die beiden Änderungsanträge gemeinsam abstimmen? – Sehr gut. Dann stelle ich nun die Änderungsanträge mit der Drucksache 7/15134 und Drucksache 7/15140 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung jetzt um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenhaltungen gibt es keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist den beiden Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Auch hier meine Frage: Wäre im Block in Ordnung? – Ja. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz Vierzehnten Buches Sozialer Entschädigungsgesetze Drucksache 7/14375, Drucksache 7/15075, für Soziales und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schwietzer, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Ich sehe sie nicht, deshalb gehe ich davon aus, dass sie nicht sprechen möchte. Möchte ein anderer Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort ergreifen? – Das sehe ich auch nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze, Drucksache 7/14375, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/15075, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier frage ich, ob es in Ordnung ist, wenn wir im Block abstimmen. (Zuruf: Ja!) Wunderbar. Dann stimmen wir ab über Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung Dann stimmen wir jetzt im Block ab, und zwar über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Jugendarrestvollzugsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes, Artikel 7 Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung der Sächsischen Vollzugsgesetze in Gänze zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zum des Entwurfs zur Durchführung des Sozialgesetzbuch und weiterer (SächsDGSGB XIV) Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sozialgesetzbuches, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Justizgesetzes, Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer dem Entwurf Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Das schnelle Reden ist anscheinend doch nicht richtig. Wir haben gerade über den Block abgestimmt. Entschuldigen Sie bitte. Wir müssen noch über den Gesetzentwurf in Gänze abstimmen, damit wir das ordentlich im Protokoll haben. Bitte entschuldigen Sie, es war zu schnell. Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze – wer dem in Gänze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem in Gänze entsprochen und der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Umsetzung Drucksache 7/14951, Drucksache 7/15076, für Verfassung und Recht, Demokratie, Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Die Berichterstatterin wäre Frau Jost. Sie könnte das Wort ergreifen. Das ist nicht gewünscht. Gibt es jemanden anderes, der dazu sprechen möchte? – Das sehe ich auch nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf ab. Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958, Drucksache 7/14951, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/15076, ab. Auch hierzu liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wenn es keinen Widerspruch gibt, stimmen wir auch hierüber im Block ab. – Vielen Dank. Wir stimmen ab über Überschrift, Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und VolksentTagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung eines in der juristischen Ausbildung Datenübermittlungsbefugnissen Versorgungswerke bei Drucksache 7/14952, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/15077, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage, ob Frau Jost als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das tut sie nicht. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache und als Erstes spricht für die CDUFraktion Frau Kollegin Leithoff.

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Susan Leithoff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zügig zu des Entwurfs der Richtlinie (EU) 2018/958 Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung scheid, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesem Block seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen worden. Wir stellen jetzt den Entwurf Zweites Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf damit als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs integrierten Bachelorgrades sowie zur Regelung von der berufsständischen Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung Gesetzentwurf führen wir in Sachsen einen integrierten Bachelorgrad in der juristischen Ausbildung ein. Dies ist erforderlich, damit die Universität Leipzig wettbewerbsfähig bleibt; denn tatsächlich findet die juristische Ausbildung im Freistaat Sachsen nicht in einem geschlossenen System statt. Wir konkurrieren im Freistaat beim Ringen um Jurastudentinnen und -studenten mit der gesamten Bundesrepublik, vom Bodensee bis hin zur Nordseeküste, besonders aber mit Sachsen nahen Universitäten, etwa der Universität Potsdam oder der Viadrina in Frankfurt/Oder. Gerade die zuletzt genannten haben ihre juristischen Hochschulausbildungen bereits angepasst. Sie haben sie um eine Doppelabschlussmöglichkeit bzw. um einen „Auffangbachelor“ erweitert. Genau hier entsteht für uns eine Wettbewerbssituation, die ohne den juristischen Bachelor nachteilig ist. Wer nach Jahren des Lernens und unzähligen Klausuren durch das Erste Juristische Staatsexamen fällt, steht aus akademischer Sicht mit leeren Händen da. Aus diesem Grund entscheiden sich Studierende am Ende eher für eine Hochschule, die mit einem Bachelorgrad ein Auffangnetz eingezogen hat. Mit der Einführung des Bachelorgrades gelingt es uns also zum einen, die Universität Leipzig für angehende Jurastudenten insgesamt attraktiver zu machen und Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Zum anderen machen wir mit der Einführung des Bachelorgrades das Studium der Rechtswissenschaften für eine weitere Zielgruppe besonders attraktiv; denn damit schaffen wir auch für internationale Studenten ein flexibles Angebot. An den rechtswissenschaftlichen Fakultäten gibt es vergleichsweise wenige ausländische Studenten. Als Hürden gibt es neben der Sprache etwa die Art und Dauer des Studiums sowie die Abschlüsse der Staatsexamen. Der Bachelor wirkt hier attraktiv; der Abschluss kann in absehbarer Zeit erreicht werden. Er ist im Ausland bekannt und oft lässt er sich in das dortige Bildungssystem reibungslos einordnen. Diese Vorteile wirken auch entgegengesetzt, das heißt: Wir erleichtern unseren Absolventen, mit dem Bachelor auch auf ausländischen Arbeitsmärkten Fuß zu fassen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende vertun wir uns nichts. Letztlich wird der juristische Arbeitsmarkt entscheiden, welchen Wert der Bachelor hat. Der Entwurf des Gesetzes liegt Ihnen vor. Wir ermöglichen mit dem ersten Teil des Gesetzes denjenigen Studenten der Rechtswissenschaften die Verleihung des Bachelorgrades, die scheinfrei sind und damit alle Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtprüfung erfüllt haben oder bereits zur Staatsprüfung zugelassen wurden. Insofern bitten wir um Zustimmung. (Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU) – Moment. (Heiterkeit bei der CDU) Der zweite wichtige Teil des Gesetzes regelt, wie Sie sicher alle erfasst haben, die Datenübermittlungsbefugnisse der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen. (Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU) An dieser Stelle könnte ich Sie jetzt in die Untiefen der Doppeltür-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einführen. (Sabine Friedel, SPD: Ja! –

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Christian Hartmann CDU

Gerne!) In Anbetracht der Tatsache, dass die Zeit aber bereits weit fortgeschritten ist und wir noch eine reichlich volle Tagesordnung vor uns haben, verzichte ich jetzt darauf und gebe diesen Teil meiner Rede zu Protokoll. (Christian Hartmann, CDU: Schade! –

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Sören Voigt CDU

Jetzt schon?) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Leithoff von der CDU-Fraktion. – Für die BÜNDNISGRÜNEN erhält jetzt Valentin Lippmann das Wort.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag haben erst vor gut drei Wochen diesen Gesetzentwurf eingereicht, der unter anderem die Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung vorsieht. Der Gesetzentwurf greift damit in bemerkenswerter Schnelligkeit eine sich immer mehr verdichtende Forderung nach der Anpassung der Ausbildung von Juristinnen und Juristen auch im Freistaat Sachsen auf. Warum das für den Freistaat Sachsen von so essenzieller und hoher Bedeutung ist, führe ich gleich aus. Vorher möchte ich mich dem Thema widmen, das die Kollegin Leithoff ausgelassen hat. Also, zunächst zu den eher technischen Änderungen. Der Gesetzentwurf sieht in weiteren Artikeln vor, dass Datenübermittlungsbefugnisse der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen in den sächsischen Gesetzen für Steuerberatung, Rechtsanwaltsversorgung und Architekten geschaffen werden. Mit dem Gerichtsvollzieherschutzgesetz des Bundes wurden in der Zivilprozessordnung und anderen Gesetzen die Befugnisse für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und Insolvenzgerichte, Drittauskünfte zu erheben, erweitert. Diese Erweiterungen umfassen allerdings ausschließlich das Recht auf den Datenabruf. Nach der sogenannten Doppeltür-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist allerdings zwischen dem Datenabruf seitens der Auskunft suchenden Stelle und der Datenübermittlung seitens der Auskunft erteilenden Stelle zu unterscheiden; sie bedürfen jeweils einer eigenständigen Rechtsgrundlage. Technisch gesagt fehlt es an der jeweiligen Doppeltür-Regelung, sprich: auf der einen Seite ist auf, und auf der anderen Seite laufen Sie gegen eine verschlossene Tür – und zwar mit Karacho. Daher werden wir in diesem Gesetzentwurf die entsprechenden korrespondierenden Rechtsgrundlagen zum Bundesrecht regeln. Diese Antwortbefugnisse der nach Landesrecht errichteten berufsständischen Versorgungswerke – für die wir zuständig sind – müssen wir entsprechend mit diesem Gesetz fortschreiben und abbilden. So viel zu diesem Thema, werte Kolleginnen und Kollegen. Zurück zum Thema Juristinnen- und Juristenausbildung im Freistaat Sachsen. Versetzen wir uns in die Situation eines jungen Menschen, der sich für das Jurastudium in Sachsen entscheidet. An der Universität Leipzig immatrikuliert er oder sie sich anschließend, dann befasst er oder sie sich mit dem Musterstudienplan der Juristenfakultät Leipzig für BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger und Studierende, die den sogenannten Freiversuch wahrnehmen wollen. Sämtliche Prüfungsleistungen der staatlichen und universitären Prüfung – so steht es dort – müssen von zehn Fachsemestern bis zum Ende der Regelstudienzeit vorliegen. Das Jurastudium ist trotz aller gegenwärtigen Reformbemühungen langwierig. Es erstreckt sich in der Regel auf mindestens vier Jahre mit Vorlesungen, Übungen und Seminaren, dann meist ein Jahr Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen. Der universitäre Abschluss mit der Konzentration auf das Erste Juristische Staatsexamen ist quasi der Kern der juristischen Ausbildung. Im nüchternen Juristendeutsch steht in § 23 Abs. 1 Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung, kurz: SächsJAPO, dass allein in der schriftlichen Prüfung an sechs Tagen je eine Prüfungsarbeit zu fertigen ist, die an Arbeitszeit fünf Stunden beträgt. Das ist quasi das Endziel der Ausbildung im Studium. Anders als in anderen Studiengängen, in denen das Abschichten von Stoff durch Zwischenprüfungen möglich ist, baut das Jurastudium konstant auf den Kernfächern Öffentliches Recht, Straf- und Zivilrecht Wissen auf, das innerhalb von zwei Wochen in Form von Klausuren und sogenannten Fallbearbeitungen aufgerufen werden muss; das ist eine auch nicht unerhebliche physische Belastung für die Studierenden. Und hier setzen wir jetzt an, denn das Scheitern im Studium oder Staatsexamen, der Abbruch des Studiums vor Ablegen der Ersten Juristischen Prüfung kann vielfältige Gründe haben. Auf die kommt es hier auch gar nicht an, weil sie sehr vielfältig sein können. Es kann trotz diszipliniertem Lernen sein, dass man durchfällt – zuerst durch den sogenannten Freiversuch, dann durch den regulären und dann auch noch durch einen Wiederholungsversuch. Schafft man diese nicht, hat man zwar unzählige Hausarbeiten geschrieben, Klausuren und Zwischenprüfungen bestanden, aber am Ende trotzdem nur Abitur und vielleicht noch ein Seepferdchen, weil es am entsprechenden berufsqualifizierenden Abschluss fehlt. Stattdessen wollen wir mit dem Gesetz den integrierten Bachelor, die universitären Leistungen jedes einzelnen und jeder einzelnen Studierenden der Rechtswissenschaft endlich anerkennen. Es ist kein Rettungskissen, auf das man weich fällt, sondern ein verdienter und hart erarbeiteter Abschluss, zumal der Weg zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes weiterhin mangels Staatsexamen versperrt bleibt. Voraussetzung für diesen Bachelorgrad ist der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen zum Ersten Staatsexamen und das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Auf Antrag wird der Bachelor von der Universität Leipzig dann ab dem Jahr 2025 verliehen. Das kennen wir übrigens auch aus der Verleihung des Diploms für Juristinnen und Juristen an anderen Universitäten. Die Einzelheiten zum Anspruch und zur Verleihung werden in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung konkretisiert. Warum ist es so wichtig, diesen Schritt zu gehen? Kollegin Leithoff hat bereits darauf hingewiesen: Wir hätten sonst als Freistaat Sachsen erhebliche Standortnachteile. Der integrierte Bachelor gehört mittlerweile zur attraktiven Ausbildung von Juristinnen und Juristen dazu; erlangtes Wissen und eingesetzte Ressourcen sind mit dem Bachelor ja nicht verloren. Als Bachelorjuristin oder Bachelorjurist eröffnet sich zudem ein anderer spannender und europäischer Arbeitsmarkt, denn mit dem Bachelorgrad sind durchaus die Abschlüsse in der EU vergleichbar. Bachelorjuristinnen und -juristen arbeiten beispielsweise in der Wirtschaft, in Behörden, in Personalabteilungen. Mit einem Master kann man anschließend noch die entsprechende Ausbildung in verschiedene Richtungen vertiefen. Vor allem schafft aber der Bachelor ein Stück Gerechtigkeit. Bei vergleichbaren Leistungen, die bis zur Erlangung erbracht wurden, wäre in fast jedem anderen Studium ein solcher Abschluss längst verliehen worden, nur in der Rechtswissenschaft nicht. Das ist der falsche Weg, auch mit Blick auf die Gerechtigkeit, gerade mit Blick auf dieses schwierige Studium. So stärken wir die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen kontinuierlich in einer Zeit, in der wir absehbar auf jede Bewerberin und jeden Bewerber am Ende, aber auch am Beginn dieses Studiums angewiesen sind. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, für die wir um Ihre Unterstützung werben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU – Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. – Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Abg. Sabine Friedel das Wort; bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die vielen Vorteile des integrierten Bachelors haben wir jetzt ausführliche Informationen bekommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Blick noch ganz kurz etwas zu weiten. Wir haben heute Morgen über das Wissenschaftsland Sachsen geredet, über Transformation und Innovation. Auch wenn es den integrierten Bachelor an anderen Stellen schon gibt: Für die sächsische Hochschullandschaft, für das sächsische Staatsexamen ist das eine Innovation, und ich bin froh, dass wir die auf den Weg bringen. Die Geschwindigkeit ist vom Kollegen Lippmann angesprochen worden. Sie ist wirklich bemerkenswert, und es sollte uns allen Ansporn sein, ähnliche Überlegungen zur Transformation von Studiengängen mit einer solchen Geschwindigkeit auf sich zu nehmen. Ich habe heute Morgen nicht umsonst von unseren beiden Staatsexamensstudiengängen gesprochen. Wir haben neben dem juristischen Studium auch noch das Lehramtsstudium, bei dem die Situation etwas anders, aber durchaus ähnlich ist. Genauso wie wir im juristischen Bereich Abnehmersituationen haben – Arbeitsplätze jenseits der Gerichte und der klassischen Laufbahn –, erleben wir das immer mehr im Bildungsbereich. Wenn wir multiprofessionelle Teams an unseren Bildungseinrichtungen aufstellen, dann braucht man auch die verschiedenen Professionen. Mit einem solchen Gedanken eröffnet sich vielleicht auch ein Weg, die Abbruchquoten im Lehramtsstudium zu senken, um die wir uns ja immer Sorgen machen. Man muss gar nicht unter den Tisch kehren, dass es auch Sorgen in der Debatte um den integrierten Bachelor gibt, dass manche überlegen, dann werden einige angehende Studierende sich vielleicht bald ganz bewusst „nur“ für den juristischen Bachelor entscheiden und nicht mehr für das Staatsexamensstudium. Wir teilen diese Sorgen nicht. Wir glauben nicht, dass die Staatsexamina an Attraktivität verlieren werden; denn wir haben einen großen Generationenwechsel im öffentlichen Dienst nicht nur vor uns, er ist schon mitten im Gange. Insofern sind die Berufsaussichten für Volljuristinnen und Volljuristen in Deutschland mehr als rosig. Wenn man tatsächlich am Horizont noch einmal über eine Veränderung des Berufsbildes diskutiert, dann, glaube ich, wird der gesamte Bereich künstliche Intelligenz viel größere Auswirkungen haben als die Einführung des integrierten Bachelors jetzt. Zusammengefasst: Wir reagieren mit diesem Abschluss auf einen sich wandelnden Arbeitsmarkt, wir reagieren auf sich wandelnde Bedürfnisse. Ich glaube, wir tun gut daran, die guten Erfahrungen, die wir hier machen werden, auch in anderen Bereichen gewinnbringend einzusetzen. Deshalb mein Plädoyer, Transformation und Innovation auch außerhalb der juristischen Ausbildung in der Lehramtsausbildung noch einmal Geltung zu verschaffen und miteinander zu diskutieren, wie wir es schaffen, in den kommenden Jahren auch dieses Studienangebot noch erfolgreicher zu machen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion jetzt bitte Herr Dr. Dringenberg.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Die Geschwindigkeit wurde bereits angesprochen. Ich würde sagen: Im Schweinsgalopp will die Koalition diesen Gesetzentwurf durchs Parlament bringen: eingereicht am 21. November, Verzicht auf die erste Beratung im Plenum, stattdessen Überweisung in den Rechtsausschuss und noch nicht einmal – was nahegelegen hätte – die Einbindung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule. Überdies werden erneut nicht miteinander in Zusammenhang stehende Materien in einem Mantelgesetz zusammengefasst: die bereits erwähnte Einführung eines integrierten Bachelorgrades im Juristenausbildungsgesetz und unter anderem die Regelungen zur Datenübermittlung für die berufsständischen Versorgungswerke. Insbesondere die Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes hätten unseres Erachtens durchaus intensivere Diskussionen erfordert. Nach dem Lesen des Gesetzentwurfs der Koalition konnte ich kaum glauben, dass die Volljuristen der CDU dies wirklich mittragen wollen. Sehr geehrte Kollegen, Sie wollen Studenten, die inklusive Freiversuch trotz drei möglichen Versuchen das erste Staatsexamen nicht bestehen, den akademischen Grad eines Bachelors verleihen. Begründet wird dies damit, dass erstens die zur Zulassung erforderlichen Prüfungsleistungen –, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie verstehen überhaupt nichts!) – Lassen Sie mich ausreden, ich bin Praktiker, ich habe es gemacht, Herr Lippmann, Sie nicht. (Beifall bei der AfD) – die sogenannten kleinen und großen Scheine, ich zitiere mal Ihren Gesetzentwurf: „[…] in anderen Disziplinen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllen.“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Wenn dem so sein sollte, dann ist das eigentlich nur eines: erschreckend für das Qualitätsniveau in den anderen Disziplinen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Studenten, welche die Zulassungsvoraussetzungen für das Examen erworben haben, werden im Übrigen candidati iuris. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben doch keine Ahnung!) Jeder Jurist hier im Haus weiß, dass diese Scheine ohne größere Anstrengung zu erwerben waren. Die Verleihung eines, wenn auch des niedrigsten, akademischen Grades für diese Nichtleistung stellt bestenfalls einen Trostpreis dar. Das Verschleudern von akademischen Graden führt im Ergebnis nämlich nur zu einem: zu deren Entwertung. (Beifall bei der AfD) An der Universität soll es neben der Formung der Persönlichkeit vor allem auch um eigenständiges und wissenschaftliches Arbeiten gehen, nicht zuletzt auch um das Erreichen eines Abschlusses. Das olympische Motto „Dabei sein ist alles“ kann nicht zur Maxime einer universitären Ausbildung erhoben werden. (Beifall bei der AfD) Ihr Gesetzentwurf bedeutet nur eine Blechmedaille für alle Teilnehmer, die es bis kurz vor das Ziel geschafft haben. Mit Anerkennung von Leistung hat das gar nichts zu tun. (Widerspruch der Abg. Susan Leithoff, CDU) – Wohin das Absenken von Leistungsstandards führt, Frau Leithoff, sehen wir gerade sehr anschaulich bei den PISAErgebnissen. Mit diesem Vorschlag leisten Sie der sich durch unsere Gesellschaft fressenden Niveaulosigkeit Vorschub und fördern zugleich den landauf, landab beklagten Niveauverlust. (Beifall bei der AfD) Als zweiten Punkt benennt der Entwurf den auf den Studenten lastenden psychischen Druck, den sie mit Blick auf das erste Examen empfinden. Damit erkennen Sie zunächst einmal an und geben selbst zu verstehen, dass während des Studiums kein relevanter Druck herrscht. Natürlich üben Prüfungen psychischen Druck auf den Studenten aus. Das gilt, wie ich aus eigenem Erleben weiß, insbesondere für die beiden Juristischen Staatsexamina. Das kann doch kein Grund dafür sein, einen akademischen Grad ohne Leistungsnachweis zu vergeben. (Susan Leithoff, CDU: Das hat doch keiner gesagt!) Prüfungen waren und sind immer noch das übliche probate Mittel zur Bewertung von Fachkenntnissen. Den hierdurch entstehenden Druck müssen Studenten auch aushalten können. Dabei darf ich auf die auf den römischen Philosophen Lucius Seneca zurückgehende Redewendung „Per aspera ad astrum“ erinnern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ad astra!) – Sie können gleich eine Intervention machen, jetzt hören Sie bitte zu. Von den Universitäten Klagenfurt und der California State University wird diese Redewendung immer noch als Wahlspruch geführt. Soweit der Gesetzentwurf behauptet, die Einführung eines geschenkten akademischen Titels würde der Juristenfakultät Leipzig einen Standortvorteil verschaffen, fehlt dafür jegliche Begründung. Was soll denn das für ein Standortvorteil für Leipzig sein, wenn es einen Abschlussgrad für eine nicht erbrachte Leistung, sondern für die abgeleistete Zeit – also kurz: für nichts – gibt? Der Gesetzentwurf – das wird hier zum Dritten ausgeführt – soll zur Fachkräftegewinnung beitragen. Auch diese Überlegung greift unseres Erachtens zu kurz; denn kein Student muss das juristische Studium mit der Zielvorgabe „Befähigung zum Richteramt“ aufnehmen. Es gibt genügend andere Studiengänge mit juristischer Komponente, zum Beispiel Wirtschaftswissenschaften oder Politikwissenschaften. Da mag ein Bachelor durchaus sinnvoll sein. Von den jungen Menschen – so haben Sie gesagt, ich sage Abiturienten – kann und muss aber erwartet werden, dass sie sich vor dem aufzunehmenden Studium mit dessen Vorund Nachteilen sorgfältig befassen und prüfen, ob dieses Studium das richtige zu sein scheint. Sicherlich sind die Bedingungen für den Berufseinstieg eines candidatus iuris suboptimal. Gleichwohl konnte er in der Wirtschaft bislang durchaus Fuß fassen. Das gilt mit Blick auf den Fachkräftemangel, auf den Frau Friedel Bezug genommen hat, heute erst recht. Entscheidend ist, dass dieser verschenkte Titel gar nichts an der jeweiligen Situation verändert. Sieht man einmal genauer hin, stellt man fest, dass das Paket bei gleichem Inhalt nur schönes, akademisch klingendes Geschenkpapier enthält. Sie müssen die Arbeitgeber schon wirklich für unterbelichtet halten, wenn Sie ihnen unterstellen, sie ließen sich von diesem Blendwerk einer quasi akademischen Verpackung täuschen. Schließlich – das ist hier schon zu Recht angeklungen – ist zu befürchten, dass nicht wenige Studenten, die die Hürde des ersten Examens gerissen haben, sich künftig die Mühen einer intensiven Vorbereitung auf den zweiten oder dritten Versuch sparen und sich mit dem sicher erreichten Bachelor zufriedengeben. Selbst wenn man auf den Bachelor dann noch einen Master draufsattelt, führt es dazu, dass die Zahl der gerade auch in der Verwaltung und der Justiz benötigten Volljuristen weiter sinkt. Dann ist festzustellen: Gut gemeint ist wie so häufig das Gegenteil von gut gemacht. Wir hätten weniger Volljuristen, dafür mehr „Dr. Googles“ mit akademischem Grad und Halbwissen ausgestattet, die dann Rechtsberatung betreiben. Das kann doch nicht ernsthaft Ziel eines Ausbildungsgesetzes oder Standortvorteils einer Universität sein. Noch ganz kurz zu den Änderungen der Architekten-, Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgungsgesetze. Die eher technische Aufnahme von Datenübermittlungsbefugnissen der Versorgungswerke in die einschlägigen Gesetze mag nötig sein wie auch die Klarstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Organe der Versorgungswerke und der Pflichtmitgliedschaft nur von Berufsträgern. Die aus meiner Sicht unbotmäßige Hast des Gesetzesvorhabens wird auch daran deutlich, dass die betroffenen Versorgungswerke gar nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden waren. Ich verweise auf deren Stellungnahme. Bei der Einführung der geschlechtergerechten Sprache zeigt die CDU-Fraktion erneut, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Während ihre Freunde in Bayern und in Hessen schon längst erkannt haben, dass sie falsch abgebogen sind und schleunigst den Rückwärtsgang eingelegt haben, lassen sich die Kollegen der sächsischen CDUFraktion wie ein saft- und kraftloser Tiger im Hohen Haus durch die Manage treiben. Ich empfehle Ihnen zum Abschluss das Handbuch der Rechtsförmlichkeit zur juristischen Fachsprache. Dort heißt es schlicht und präzise: Klarer Inhalt und gute Sprache gehen Hand in Hand. Und ich setze noch einen drauf: Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. An Mikrofon 4 sehe ich, vermutlich mit einer Kurzintervention, Frau Kollegin Leithoff; bitte schön.

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Susan Leithoff CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dr. Dringenberg, ich muss einiges zu Ihrem Redebeitrag klarstellen. Wenn Sie sagen, für nichts, also fürs Zeitabsitzen, bekomme man einen akademischen Titel geschenkt, dann frage ich mich, ob Sie nicht genügend Zeit hatten – weil wir ja festgestellt haben, der Gesetzentwurf sehr schnell eingebracht worden ist –, ihn richtig zu lesen, oder wie Sie zu Ihrem Ersten Staatsexamen gelangt sind. Ich denke, die studentische Zeit bis zum Ersten Staatsexamen ist davon geprägt, Prüfungen abzuleisten, Klausuren zu schreiben, Hausarbeiten zu schreiben, also von wissenschaftlichen Arbeiten. Diese werden benotet und bewertet. Wenn man das nicht erreicht, bekommt man überhaupt keine Zulassung für das Erste Staatsexamen. Von daher geht es nicht ums Zeitabsitzen, sondern darum, den Weg bis dahin in irgendeiner Weise zu würdigen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt, Sie haben gesagt, es bestehe die Gefahr, dass jemand wegen des „Bachelors light“ gar keine Staatsprüfung mehr ablege. Die Gefahr ist nicht gegeben. Wie Sie schon festgestellt haben, ist es deutlich weniger als ein Staatsexamen, sodass jeder, der den Weg bis dahin gegangen ist – und das Studium ist sicherlich kein leichtes und kein kurzes – am Ende zur Staatsprüfung gehen und diese ablegen wird. Im Übrigen haben Sie sich in Ihrem Redebeitrag selbst widersprochen. Zum einen sagen Sie, dass es keinen Anreiz mehr gebe, das Staatsexamen zu erreichen. In einem anderen Satz haben Sie gesagt, dass der Arbeitsmarkt diesen Bachelor nicht anerkennen werde. Was denn nun? (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Leithoff mit einer Kurzintervention. Herr Dr. Dringenberg, Sie können jetzt darauf reagieren.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Frau Leithoff, Sie haben offensichtlich nicht zugehört oder haben es nicht verstanden, ad 1. Sie haben das gleiche Studium gemacht wie ich. Ich habe gesagt, dass die kleinen und großen Scheine ohne größere Anstrengungen zu bewältigen waren. Das war zumindest für mich und für viele, die ich kenne, so. Wie das bei Ihnen war, weiß ich nicht. (Susan Leithoff, CDU: Aber Sie haben doch gesagt …!) – Ich bin jetzt dran. Ich habe Sie auch ausreden lassen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweitens. Sie haben gesagt, ich habe mir widersprochen. Nein, es war Frau Friedel, die auf das Problem hingewiesen hat, das ich auch gesehen habe: dass man dann den Examensversuch nicht noch einmal in Anspruch nimmt, weil man auf den sicher geglaubten Bachelor zurückfällt. Das ist kein Widerspruch in sich. Drittens. Mit Blick auf den Bachelor habe ich auf die beruflichen Möglichkeiten hingewiesen, die sich damit ergeben. Vorher war er candidatus iuris und hatte die gleiche Ausbildung. Er hatte nicht nur Abitur, wie Herr Lippmann meint. Aber er kann es nicht besser wissen, weil er es nicht gemacht hat. Er war candidatus iuris und konnte in die Versicherungswirtschaft und in Unternehmen gehen. Jetzt kleben Sie ihm nur ein schönes Geschenkpapier um. Der Inhalt ist genau der gleiche. Darauf wollte ich hinweisen. Dem habe ich sonst nichts hinzuzufügen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Dringenberg, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich es nicht gut finde, dass hier erstens auf die Person eingegangen wird und zweitens ein Urteil über den Bildungswerdegang einzelner Abgeordneter gefällt wird. Das ist dem Hohen Hause nicht angemessen. Das Zweite, das ich sagen möchte: „Per aspera ad astra“ ist ein Plural und ein Akkusativ. „Astro“ wäre Dativ. Das stimmt im Lateinischen einfach nicht. Das wollte ich richtigstellen; bitte schön. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das ist ein Akkusativ der Richtungsangabe. Deshalb ist das so. An Mikrofon 4 Christian Hartmann; bitte schön.

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Christian Hartmann CDU

Dem würde ich nie widersprechen, Frau Präsidentin. Herr Dr. Dringenberg, bleiben Sie bei der Wahrheit. Sie können sich durchaus inhaltlich mit uns streiten. Aber hier subtil den Eindruck zu vermitteln, dass wir über einen gegenderten Gesetzentwurf reden, das weise ich deutlich von uns. Die Anerkennung von Frau und Mann ist kein Gendern, sondern hat etwas mit der Anerkennung von Lebenswirklichkeiten in dieser Gesellschaft zu tun und mit der Tatsache, dass Frau und Mann in dieser Gesellschaft gleichberechtigt sind. Das mag Ihnen möglicherweise nicht passen, ist aber so. Unterstellen Sie uns nicht an einer Stelle das Gendern, wenn wir darauf hinweisen, dass die Geschlechter formuliert werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Christian Hartmann für die CDU-Fraktion. War das eine Kurzintervention? (Christian Hartmann, CDU: Ja!) – Okay. Herr Dr. Dringenberg, möchten Sie darauf reagieren? – Bitte schön, an Mikrofon 7.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Danke sehr. Kann ich zunächst etwas zu Ihren Ausführungen sagen? Ich bin nicht auf die Person – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Dringenberg, das dürfen Sie nicht. Sie müssen sich auf den Redebeitrag von Christian Hartmann beziehen. Es tut mir leid.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Was das Gendern anbelangt, Herr Hartmann, gehe ich weiter davon aus, dass wir ein generisches Maskulinum haben. Damit werte ich keinen ab. Wenn Sie zugehört haben, dann wissen Sie, dass ich auf das Handbuch zur förmlichen Juristensprache verwiesen habe. Darin steht: klare Sprache, kurze Sätze. Das Gendern mit den ganzen Änderungen verkompliziert die Gesetzestexte, insbesondere für den Anwender. (Christian Hartmann, CDU: Das ist kein Gendern!) Die Frauen sind vorher nicht benachteiligt worden (Sören Voigt, CDU: Was ist Ihr Problem?) und werden damit auch nicht ins Licht gesetzt oder sichtbar gemacht. Das ist meines Erachtens Quatsch. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Dringenberg mit seiner Reaktion auf die Kurzintervention. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum nächsten Redebeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Rico Gebhardt; bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Koalitionäre, Sie sind sich zumindest in einem treu geblieben: Erneut legen Sie uns einen bunten Sammelband von Gesetzesänderungen in einem Gesetzentwurf auf den Tisch, denen jeglicher innerer Zusammenhang fehlt. Aber ich will mich nur auf den einen Gesetzentwurf konzentrieren, die Juristenausbildung, den für meine Fraktion wichtigsten Bestandteil des Gesetzespakets. Zu diesem Teil hätte man wirklich eine tiefgreifendere Beratung, auch im Verfassungs- und Rechtsausschuss, machen können. Sie haben das ohne Fachanhörung und ohne Fachexpertise einfach miteinander beschlossen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das haben Sie nicht beantragt!) – Herr Lippmann, bleiben Sie ganz ruhig, es wird nicht so schlimm, wie Sie jetzt befürchten. Sie, liebe Koalitionsfraktionen, scheinen, zumindest was die juristische Ausbildung angeht, im Zeitalter der Moderne angekommen zu sein, und zwar im Gegensatz zu den Kollegen der AfD. Trotzdem hätte ich bei diesem juristischen Neuland, das wir gemeinsam betreten wollen, etwas mehr Qualität statt Schnelligkeit gewünscht, zumal Sie die Änderung sowieso erst 2025 einführen wollen. Es geht nicht darum, ob Sie die AfD davon überzeugen. Das wäre sowieso vergebene Liebesmüh. Sie wollen eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Studierenden der Rechtswissenschaften, die im Rahmen der ersten Stufe der juristischen Ausbildung ihr Universitätsstudium absolvieren, die Möglichkeit zu eröffnen, sich auf Antrag einen Bachelorgrad der Rechtswissenschaft verleihen zu lassen, ohne das Erste Staatsexamen ablegen zu müssen. Das ist der Unterschied zu dem, was Sie hier erzählt haben, Herr Dr. Dringenberg. Sie fügen damit eine spezialgesetzliche Regelung zur Einführung des integrierten Bachelorgrades im Staatsexamen direkt in das Sächsische Juristenausbildungsgesetz ein, wenn auch – wie gesagt – erst im Jahr 2025. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum das Gesetz so schnell verabschiedet werden muss. Aber vielleicht erklärt mir das die Ministerin. Sie reagieren mit dieser Gesetzesänderung auf ein seit längerem ungelöstes Problem für Studierende in der universitären Juristenausbildung bzw. im Jurastudium. Dieses Studium gehört zu den herausforderndsten Studiengängen, die es bei uns gibt. Das grundlegende Dilemma der zweistufigen Juristenausbildung ist folgendes: Besteht man die Erste Juristische Staatsprüfung trotz Freischusses und erneuter Wiederholungsprüfung nicht, verlässt man nach circa sechs Jahren Hochschulstudium die Hochschule ohne einen Abschluss. Leider ist das kein abwegiges Szenario; denn die Prüfungen sind keinesfalls einfach. Im ersten Anlauf fällt etwa ein Drittel aller Jura-Studierenden durch. Dies passiert, obwohl Studierende der Rechtswissenschaften, wie im Gesetzentwurf zutreffend ausgeführt ist, bis dahin umfangreiche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, die in anderen Disziplinen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllt hätten. Deshalb ist das keine Abwertung, wie Herr Dr. Dringenberg versucht hat, uns zu erklären, sondern die Möglichkeit eines zusätzlichen Abschlusses. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich mehr als 70 % der Studierenden in der iur.reform-Umfrage für die Einführung eines integrierten Bachelors ausgesprochen haben. So könnte gewährleistet werden, dass diejenigen, die das Staatsexamen nicht bestehen, die Hochschule mit einem Bachelor in Rechtswissenschaften verlassen und sich für eine berufliche juristische Tätigkeit qualifizieren. Es ist fraglich, ob überhaupt alle das Zweite Staatsexamen benötigen. Man ist zwar Volljurist und gilt als befähigt zum Richteramt, fest steht aber: Ein großer Teil der Studierenden geht nicht in die Justiz oder die Anwaltskanzlei – das können wir bedauern –, sondern arbeitet beispielsweise in der Wirtschaft oder in der Verwaltung. Das heißt, für Berufs- und Arbeitsbilder wäre ein Bachelor in Rechtswissenschaften äußerst hilfreich. Die Einführung eines Bachelors für Rechtswissenschaften kann außerdem die Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums steigern. Das ist dringend notwendig; denn sehen wir uns die Zahlen an: Bis Ende 2028 werden auch in Sachsen fast 300 Richterinnen und Richter und 50 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Schon jetzt gibt es viel zu wenig davon in der sächsischen Justiz, um die zu bewältigenden Aufgaben zu erledigen. Warum es jetzt hier dunkel wird, während ich rede, kann ich nicht ganz verstehen; aber es wird Gründe geben. (Heiterkeit bei der AfD) Wenn wir schon dabei sind, könnte die CDU-Fraktion noch einen ihrer vielen Fehler aus der Vergangenheit beheben: die Abschaffung der klassischen juristischen Hochschulausbildung und die Schließung der Juristischen Fakultät der TU Dresden. Seit dem Beschluss des Hochschulentwicklungsplanes 2018 konzentriert sich die juristische Ausbildung im Freistaat Sachsen allein auf Leipzig. Nichts gegen Leipzig, gut für den Standort Leipzig. Aber schlecht für Dresden und vor allem für das Umland. Dass die Uni Leipzig heute die einzige Juristische Fakultät in Sachsen ist, an der das Erste Juristisches Staatsexamen abgelegt werden kann, das dann zum Zweiten Juristischen Staatsexamen führt, ist ein großer Fehler gewesen. Das wissen Sie alle. Vor 20 Jahren war das Jurastudium mit Staatsexamen auch noch in Dresden möglich. Nicht zuletzt deswegen legen wir einen Änderungsantrag vor, der zumindest perspektivisch ermöglichen soll, dass der Erwerb eines Bachelors in Jura auch an anderen Universitäten außer an der Leipziger Universität möglich wird. Weil wir schon immer eine sehr fortschrittliche Fraktion waren und es auch sind, bringen wir erneut den Antrag ein, den wir schon im Jahr 2016 zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Juristenausbildung in Sachsen gestellt haben. Deswegen stimmen wir trotzdem Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN –

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt sehe ich keinen Redebedarf mehr aus den Fraktionen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort erteile ich Frau Staatsministerin Meier.

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Katja Meier

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzentwurf bitte ich Sie um die Zustimmung zu einer Reihe von Artikeln. Darunter – Herr Lippmann hat es ausgeführt – sind die Datenübermittlungsbefugnisse der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen. Hier geht es um landesrechtliche Regelungen zu Antwortbefugnissen, die auf eine bereits erfolgte Erweiterung der Abrufbefugnisse folgen. Herr Lippmann hat das ausführlich dargestellt, deswegen fokussiere ich mich hier auf Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs, der für die juristische Ausbildung eine ziemliche Tragweite hat. Ohne Frage zählt das Jurastudium zu den anspruchsvollsten Studiengängen, die es überhaupt gibt. An vielen Universitäten sorgt der Numerus clausus dafür, dass von vornherein nur besonders leistungsstarke Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden. Selbst von diesen brechen 25 bis 30 % das Studium vorzeitig ab oder scheitern am ersten Staatsexamen. Dass es diese hohen Anforderungen an das Studium gibt, ist eine gute Nachricht für den Rechtsstaat; denn diejenigen, die es geschafft haben und als Richterinnen und Staatsanwälte unsere Justiz verstärken, haben wirklich eine Bestenauslese hinter sich und sind in den allermeisten Fällen hervorragend auf ihre kommenden Aufgaben vorbereitet. Trotzdem muss es doch unser Anspruch sein, immer wieder zu prüfen, wo wir Verbesserungen im Studium und im Referendariat vornehmen können. Über Reformen des Jurastudiums wird schon seit vielen Jahrzehnten diskutiert. Die klassische zweistufige juristische Ausbildung wurde 1869 in Preußen eingeführt. Eine grundlegende Reform wurde zuletzt in den Siebziger- und Achtzigerjahren nach einem zweijährigen Diskussionsprozess getestet. (Unruhe im Saal) Man führte eine einstufige juristische Ausbildung mit einem hohen Praxisanteil ein. Vor allem die hohen Kosten führten dazu, dass diese Art der Ausbildung die Testphase nicht überlebt hat. Einige leichte Anpassungen hat es dennoch gegeben, zuletzt 2003 durch die Einführung des Schwerpunktbereichs. Sie sehen, ernsthafte Diskussionen über Reformvorschläge kommen immer wieder auf, ebben aber auch wieder ab. Vor zwei Jahren hat sich eine Gruppe von Studierenden, Promovierenden, Unimitarbeiterinnen und -mitarbeitern und Richtern zusammengetan und in einem aufwendigen Prozess Reformvorschläge gesammelt, die seit dem Jahr 2000 vorlagen, und diese ausgewertet. Die 44 am häufigsten diskutierten Vorschläge wurden dann in Thesenform zusammengefasst und in einer großen Abstimmung von Studierenden, Praktikerinnen und Praktikern, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesjustizprüfungsämter und politischen Entscheidungsträgern bewertet. Eine zentrale Forderung wurde schon in zwei Bundesländern umgesetzt, nämlich in Brandenburg und RheinlandPfalz. Ich spreche hier vom integrierten Bachelor. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Reformvorschlag nun auch in Sachsen umsetzen wollen. Was die Studierenden, die zu den Leistungsstärksten und Fleißigsten ihrer Jahrgänge zählen, dermaßen belastet, ist die Aussicht auf eine Prüfung, die im Alleingang über ihr Schicksal entscheidet, nach fünf Jahren harter Arbeit, in denen sie sich bereits sehr verausgabt haben, nach zahllosen Lernmarathons, Klausuren, Hausarbeiten, nach vielen Monaten, in denen sie Opfer gebracht haben, um ihren Traum von der juristischen Laufbahn wahrzumachen. Diese eine Prüfung bestanden in Deutschland im Jahr 2020 nur 0,1 % aller Kandidatinnen und Kandidaten mit der Bestnote, also eine Person unter Tausend. Solange diejenigen, die beim zweiten Mal durchgefallen sind, am Ende mit völlig leeren Händen dastehen, solange dieses Studium ganz allein auf das Erste Staatsexamen als einzigen Abschluss fixiert, werden sich womöglich weniger junge Menschen für dieses Studium entscheiden. Das können wir uns als Justiz, als Verwaltung angesichts des Fachkräftemangels in allen juristischen Berufen schlicht und einfach nicht leisten. Lieber sollten wir sinnvolle Reformen beschließen und damit junge Menschen unterstützen, denen ohnehin viel abverlangt und zugemutet wird. Diese jungen Menschen dürfen wir nicht mit den immer gleichen Sprüchen, wie wir sie gerade von Herrn Dringenberg gehört haben, vertrösten: Das System hat sich bewährt. Das haben wir immer schon so gemacht usw. usf. – Sie kennen das alles. Es kann schon sein, dass nur unter Druck Diamanten entstehen, aber ich hätte in der Justiz gern Menschen arbeiten und keine unbeseelten, unterirdisch abgebauten Ansammlungen von Kohlenstoff. Deswegen finde ich, wir sollten den Druck endlich etwas mindern und ins Jurastudium den integrierten Bachelor als Sicherheitsnetz einziehen. Das ist ein sinnvoller, zeitgemäßer Schritt, der schon länger von verschiedenen Seiten, auch von den Universitäten, Praktikerinnen und Praktikern, gefordert wird. Denn auch wenn wir allen Grund hätten, diese Reform allein im Interesse der Studierenden zu beschließen, die der chronische Stress durchaus auch krank machen kann – angesichts der angespannten Personalsituation brauchen wir ganz einfach auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit juristischen Kenntnissen, die nicht die Befähigung zum Richteramt erlangt haben. In meinen Augen handelt es sich also um eine Win-win-Situation; denn diese Reform hilft am Ende allen. Sie hilft der Uni Leipzig, die bei der juristischen Ausbildung einen neuen Standortvorteil bekommt. Sie hilft dem demokratischen Rechtsstaat, dem nicht einfach viele gut ausgebildete Fachkräfte verloren gehen. Und vor allem hilft sie natürlich den Studierenden. Diese konnten bisher im schlimmsten Fall am Ende eines zeitaufwendigen und aufreibenden Studiums mit leeren Händen dastehen. Das wird sich mit dem Beschluss dieses Gesetzentwurfs ändern. Damit zähmen wir nicht nur das Schreckgespenst des Juristischen Staatsexamens; wir geben auch vielen jungen Menschen einen Anreiz, zum Studium der Rechtswissenschaften hierher nach Sachsen zu kommen. Das sollten wir doch auf jeden Fall tun, vor allem vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der juristischen Berufe insgesamt, in der Verwaltung, aber nicht zuletzt in der Justiz selbst. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Meier. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen, Drucksache 7/14952, Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/15077. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/15135 vor. Ich bitte um Einbringung. Bitte, Herr Kollege Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich denke, ich habe in meiner Rede etwas zu diesem Änderungsbegehren gesagt. Deshalb möchte ich auf eine weitere Einbringung verzichten.

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. Wir kommen zur Aussprache über den Änderungsantrag. – Kollege Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Kollege Gebhardt, so verständlich das Ansinnen auf dem Papier ist, so tückisch halten wir dessen Umsetzung. Sie wollen mit dem Änderungsantrag die Verleihung des integrierten Bachelors auf andere Universitäten erweitern. Dies setzt aber erst einmal entsprechende Studienstandorte voraus. Wir haben nur einen – noch einmal zur Erinnerung. Das mag man bedauern, und ich bin sehr dafür, dass man diese Entscheidung wieder rückgängig macht. Aber zum Status quo haben wir nur einen. Ob mit der Einführung des integrierten Bachelors die Standortfrage neu eröffnet werden sollte, weiß ich jetzt nicht, aber wir gehen davon aus, dass es bei einem bleibt. Dafür besteht also schon mal keine Notwendigkeit. Wenn man dann zu dem Schlusspunkt kommt, muss man sowieso eine Reihe von Gesetzen ändern, weshalb man das entsprechend nachvollziehen kann. Das Problem an diesem Änderungsantrag ist, dass die hochschuloffene Formulierung, die alle sächsischen Hochschulen umfasst, durch keine Notwendigkeit besticht. Sie weicht aus unserer Sicht vom Regelungsentwurf zum Nachteil der Studierenden ab, da aus dem Anspruch auf Verleihung des Bachelorgrades, wie jetzt im JAG entsprechend geregelt, zukünftig eine Situation entstünde, wo dies im Ermessensentscheid der Universität steht, weil wiederum die Verleihung in einer universitären Studien- und Prüfungsordnung erst noch geregelt werden muss. Das, was wir hiermit garantieren, indem wir das in das Gesetz hineinschreiben, konterkarieren wir dadurch, indem wir es so allgemein machen, dass es dann weiterer hinzutretender, notwendiger Studien- und Prüfungsordnungen bedarf. Ja, man kann sagen: Das wird sich schon irgendwie ergeben, aber wir haben das Ganze noch einmal mit der Staatsregierung abgestimmt. Sie hat sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass das sowohl der Weg ist, der vonseiten des Wissenschaftsministeriums als auch vonseiten des Justizministeriums als der sinnvolle und gangbare beschrieben wird. Von daher haben wir jetzt keinen Grund, daran zu zweifeln. Sollte die Situation entstehen, dass wir hoffentlich irgendwann wieder einmal mehr als einen entsprechenden Studienstandort für die Rechtswissenschaften in Sachsen haben, dann ändern wir gern dieses Gesetz. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann schreiten wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/15135. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den Erklärung

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Susan Leithoff CDU

Bereits Anfang 2022 sind zahlreiche Vollstreckungsregelungen in Kraft getreten, wonach beispielsweise Gerichtsvollzieher gewisse Daten im Vollstreckungsverfahren bei berufsständischen Versorgungswerken abrufen dürfen. Diese bundes- bzw. landesgesetzlichen Erweiterungen umfassen allerdings ausschließlich das Recht auf Datenabruf. Die damit korrespondierende Befugnis zur Datenübermittlung durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wurde dagegen nicht geregelt. Nach der sogenannten Doppeltürbitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf im Block abzustimmen, nachdem ich die einzelnen Gesetzesbestandteile vorgetragen habe. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Nein. Dann verfahren wir so. Ich trage jetzt die Gesetzesbestandteile vor und dann stimmen wir ab. Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Steuerberaterversorgungsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Architektengesetzes, Artikel 5 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist Zustimmung festzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch zwischen dem Datenabruf seitens der auskunftssuchenden Stelle und der Datenübermittlung seitens der auskunftserteilenden Stelle zu unterscheiden. Dem wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Rechnung tragen und das gesetzliche Erfordernis entsprechend nachzeichnen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Denkmalschutz im seine Geschichte pflegt, Drucksache 7/14777, Antrag der Fraktionen mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL, Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt den Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicherinnen das Wort. Bitte, Herr Kollege Löffler für die CDU-Fraktion.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! In Sachsen, einem Land reich an Geschichte und Kultur, stehen Denkmäler nicht nur als Zeugen der Vergangenheit, sondern auch als Symbole unserer kollektiven Identität. Jedes Bauwerk, jede Struktur, die wir als Denkmal bewahren, erzählt eine Geschichte – eine Geschichte unserer Vorfahren, unserer Mühen und Errungenschaften, unserer Kunst und unserer Innovation. Doch warum sind Denkmäler, warum ist Denkmalschutz so wichtig? Zunächst einmal ist es eine Frage des Respekts gegenüber unserer Geschichte. Denkmäler sind physische Verbindungen zu früheren Zeiten. Sie ermöglichen es uns, die Vergangenheit zu verstehen und zu schätzen. Sie erzählen uns und künftigen Generationen darüber, woher wir kommen und wie sich unsere Gesellschaft entwickelt hat. Darüber hinaus hat der Denkmalschutz auch eine wirtschaftliche Dimension. Lieber Kollege Panter, damit muss ich Ihrer These aus der heutigen zweiten Aktuellen Debatte leider widersprechen. Viele unserer historischen Stätten ziehen Touristen an, die sowohl die Schönheit als auch die Geschichte dieser Orte erleben möchten. Dieser Tourismus fördert lokale Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze und trägt zur Vitalität unserer Städte und Gemeinden bei. Auch der Erhalt, die Pflege und die Instandsetzung unserer Denkmäler und historisch authentischen Stätten sind ein Wirtschaftsfaktor – nicht zuletzt auch durch die Fördermittel des Freistaates und seiner Kommunen –, welcher nicht verkannt werden darf. In Sachsen haben wir das Glück und die Verantwortung, über ein reiches kulturelles Erbe zu verfügen – von den barocken Meisterwerken in Dresden bis hin zu den historischen Bergwerken im Erzgebirge, von den Naturdenkmälern bis hin zu den technischen Denkmälern. Jedes spielt dabei in der großen Erzählung unseres Landes eine Rolle. Es ist unsere Pflicht, diese Schätze zu bewahren, nicht nur für uns, sondern auch für die nachfolgende Generation. Daher ist die Förderung des Denkmalschutzes nicht nur eine Investition in die Vergangenheit, sondern auch eine In-Freistaat Sachsen – nur wer kann die Zukunft gestalten CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, der Staatsregierung vestition in die Zukunft, lieber Kollege Panter. Es geht darum, unsere Geschichte zu bewahren und gleichzeitig die Entwicklung und das Wachstum unseres Bundeslandes zu fördern. Dabei gilt es, die Balance zwischen dem Einsatz traditioneller Handwerkskunst und traditioneller Baustoffe und der Integration moderner Techniken zum Erhalt unserer Denkmäler zu wahren. Traditionelle Handwerkskunst und authentische Baustoffe sind oftmals das Herzstück des Denkmalschutzes. Sie sind nicht nur Teil der ursprünglichen Struktur eines Bauwerkes, sondern auch Zeugnis des handwerklichen Könnens und der Materialkenntnisse vergangener Epochen. Die Verwendung dieser traditionellen Methoden und Materialien ist entscheidend, um die Authentizität und den historischen Wert unserer Denkmäler zu bewahren. In Sachsen, wo das handwerkliche Erbe tief verwurzelt ist, besitzen wir die Fähigkeit und das Wissen, diese traditionellen Techniken aufrechtzuerhalten, weiterzugeben und manchmal auch wieder neu zu erlernen. Dabei denke ich an die Wiedererrichtung unserer Dresdner Frauenkirche. Gleichzeitig dürfen wir unseren Blick nicht für die Möglichkeiten moderner Techniken verschließen. Moderne Techniken und Materialien können dazu beitragen, die Lebensdauer unserer historischen Städte zu verlängern und ihren Erhalt effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Sie können beispielsweise dazu beitragen, Gebäude energieeffizient zu machen oder vor anderen Umwelteinflüssen zu schützen. Der Schlüssel liegt in der sorgfältigen Abwägung und im verantwortungsvollen Einsatz beider Ansätze. Ich danke hier vor allem den oberen und auch den unteren Denkmalschutzbehörden, die in dieser Abwägung eine sehr große Verantwortung tragen. Ich möchte jedoch auch nicht verhehlen, dass dies nicht immer frei von Spannungen ist. Hierbei gilt es manchmal, noch offener und auch verantwortungsbewusster miteinander von beiden Seiten abzuwägen und aufeinander zuzugehen. Wir müssen sicherstellen, dass moderne Interventionen die historische Integrität des Denkmals nicht beeinträchtigt. Jede Restaurierung und jede Erhaltungsmaßnahme sollte mit großer Sorgfalt und unter Berücksichtigung des ursprünglichen Charakters und der Bedeutung des Denkmals durchgeführt werden. Das bedeutet, dass wir sowohl auf die Expertise traditionellen Handwerks als auch auf die Innovationen von Restauratoren und Ingenieuren angewiesen sind. Erst durch diese Kombination der Fachkenntnisse kann sichergestellt werden, dass unsere Denkmäler sowohl ihre historische Bedeutung bewahren, als auch den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden. In Sachsen haben wir bereits zahlreiche Beispiele, bei denen dieser Spagat zwischen Tradition und Moderne erfolgreich gemeistert wurde. So hat exemplarisch das Landesamt für Denkmalpflege für dieses Jahr eine Handreichung mit Beispielen unter dem Thema „Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen“ publiziert. Dies zeigt, dass es möglich ist, unsere geschätzten Denkmäler zu bewahren, während zeitgleich neue Wege eingeschlagen werden, um sie für zukünftige Generationen nachhaltig zu sichern. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass der Denkmalschutz in Sachsen weiterhin ein Bereich ist, in dem Tradition und Innovation Hand in Hand gehen, ein Bereich, in dem wir nicht nur unsere Vorgängergenerationen ehren, sondern auch lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen schaffen! Der Antrag, den wir heute diskutieren, hebt die Notwendigkeit hervor, unsere Geschichte zu bewahren und unsere Zukunft aktiv zu gestalten. Neben meinem Berichtsteil, der sich damit beschäftigt, wie die Denkmalschutzbehörden noch besser in die Lage versetzt werden können, innovative technische Mittel und Methoden zu nutzen und über die Möglichkeiten der Würdigung des Handwerks durch die Auslobung von Preisen und die Initiierung von Wettbewerben zu berichten, konzentrieren wir uns hauptsächlich auf folgende Kernpunkte: die Harmonisierung von Denkmalschutz mit Barrierefreiheit, die Nutzung erneuerbarer Energien, energetische Sanierung, Brandschutz und alternative Nutzungen sowie die Beweisführung der praktischen Anwendung und dies durch Best-Practice-Beispiele zu belegen. Weiterhin gehören dazu die verstärkte intereuropäische Zusammenarbeit im Denkmalschutz – insbesondere mit Polen und der Tschechischen Republik – zur Übernahme von bewährten Techniken, das Engagement auf EU- und Bundesebene zur angemessenen Anpassung von Förderprogrammen für die Denkmalpflege und wie man diese ausbauen kann, der Unterstützung von Initiativen zur Sammlung und Lagerung und Wiederverwendung von historischen Baustoffen, weil diese eben das Herz vieler Denkmäler sind, und eine fortgesetzte Beratung und Stärkung der unteren Denkmalschutzbehörden zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes. Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Koalition hat sich daher zum Ziel gesetzt, den Schutz erhaltenswerter Denkmäler im Freistaat Sachsen in den kommenden Jahren verstärkt zu fördern und zu begleiten. Wir sind der Überzeugung, dass wir unserem Anspruch als wichtiges Kulturland nur gerecht werden können, wenn dem Erhalt wertvoller Bausubstanz eine hohe Priorität eingeräumt wird. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam daran arbeiten, das historische Erbe Sachsens zu bewahren und zu pflegen! Ich bitte Sie jetzt schon um die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Im Anschluss an Herrn Kollegen Löffler, CDU-Fraktion, spricht jetzt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Löser; bitte.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser schöner Freistaat hat – wie Sie alle wissen – viele Vorzüge. Dazu gehört unter anderem das ausgesprochen reiche Erbe an Denkmalen. An erster Stelle kommen uns dabei wahrscheinlich altehrwürdige Gebäude in den Sinn. Gleich gegenüber vom Landtag beispielsweise, wir sehen es dort hinten, steht das Japanische Palais aus der Barockzeit. Ehrwürdig sind auch Werke jüngerer Zeiten. So haben wir hier als Abgeordnete im Sächsischen Landtag das Privileg, im jüngsten Baudenkmal Sachsens zu tagen. Als erstes nach 1990 errichtetes Gebäude wurde dieser Landtag vor wenigen Wochen in die Denkmalliste des Freistaates Sachsen eingetragen. Neben diesen klassischen Baudenkmalen vom Umgebindehaus über gotische Kirchen, Bürgerhäuser der Renaissance, Schulen im Jugendstil, gründerzeitliche Wohnviertel bis zu den Werken der Ostmoderne, um nur einige wenige Beispiele zu nennen, gibt es auch beeindruckende Zeugnisse der Technikgeschichte, der Garten- und Landschaftsgestaltung, der Archäologie und nicht zuletzt Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks – in der Advents- und Weihnachtszeit ganz besonders wichtig –, die als Kulturdenkmale besonderen Schutz genießen. Wir möchten mit unserem Antrag dazu beitragen, die wichtige Arbeit der sächsischen Denkmalpflege zu würdigen und auf die aktuellen Herausforderungen auszurichten. Digitale Verfahren beispielsweise können die Arbeit mit und an Denkmalen sowie die Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten von der Eigentümerin bis zum Fachplaner erleichtern. Sie benötigen jedoch auch die technischen Voraussetzungen und gut geschultes Fachpersonal. Wie die Denkmalpflege dabei aufgestellt ist, soll uns die Staatsregierung berichten. Das Gleiche gilt für die Öffentlichkeitsarbeit. „Tue Gutes und sprich darüber“ gilt auch beim Erhalt unseres kulturellen Erbes. Viele Privatleute, die Kommunen, verschiedenste öffentliche Einrichtungen und der Freistaat selbst leisten wertvolle und anerkennungswürdige Arbeit, in der viel Geld, Zeit und Hingabe steckt. Preise und Wettbewerbe, Broschüren und Berichte zeigen die Vielfalt des Engagements und sollen nicht zuletzt zur Nachahmung anregen. Noch immer, das ist bei aller ernsthaften Bemühungen um den Denkmalschutz leider auch wahr, gibt es etliche Gebäude in Sachsen, die in schlechtem Zustand sind und die vor dem Substanzverlust gerettet werden müssen. Dabei ist das Handwerk ein unverzichtbarer Teil der Rettungskette. Wir möchten dafür sorgen, dass weiterhin Fachkräfte in der baulichen Denkmalpflege in allen nötigen Gewerken ausgebildet werden und das hohe Niveau des Fachwissens durch Qualifizierung und Weiterbildung erhalten werden kann. Die herausragenden Leistungen, die Sachsen auf dem Gebiet der Denkmalpflege vorzuweisen hat, wären ohne das hiesige Handwerk und die großen Erfahrungen im Umgang mit historischer Bausubstanz undenkbar. Davor habe ich höchsten Respekt. Ich möchte an dieser Stelle von Herzen einmal allen Bauleuten im Denkmalgewerbe Danke sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ein Baudenkmal kann eigentlich nur gerettet und für die Nachwelt erhalten werden, wenn es eine heutige adäquate Nutzung gibt. Die Anforderungen an Wohn- und Arbeitsräume erfordern allerdings meist eine Anpassung der Bausubstanz. Wir gehen heute nicht mehr auf den Donnerbalken – zum Glück. Fließendes Wasser und elektrisches Licht sind nötig, ein behagliches Raumklima sommers wie winters ist uns eine Selbstverständlichkeit geworden. Wir möchten Teilhabe für alle ermöglichen. Deshalb bemühen wir uns auch in historischen Gebäuden um Barrierefreiheit. Das ist oft sehr schwierig. Es geht um Fragen der energetischen Sanierung und um die Frage, wie man Denkmalschutz und Solar beispielsweise zusammenbringen kann. Vieles ist dabei im konkreten Einzelfall zu bedenken. Der Antrag beauftragt die Staatsregierung, die allgemein gültigen rechtlichen Grundlagen zu diesen und weiteren Themen gut zusammenzufassen, die die Sanierungen betreffen. Ein erster wichtiger Schritt – es ist schon ausgeführt worden – ist dabei nun endlich getan: Die Veröffentlichung der Handreichung des Landesamts für Denkmalpflege zu Denkmalschutz und Solarenergie, für das wir BÜNDNISGRÜNE uns sehr eingesetzt haben. Die Broschüre ist da, sie ist im Denkmalamt einzusehen, man kann sie auch mitnehmen. Ich kann es sehr empfehlen. Ein weiterer wichtiger Punkt des Antrags widmet sich dem immer bereichernden Blick über den Tellerrand. Die bereits vorhandenen internationalen Beziehungen auf dem Feld der Denkmalpflege sollen ausgebaut werden. Dabei wollen wir ganz besonders die Zusammenarbeit mit unseren direkten Nachbarländern Tschechien und Polen intensivieren. Ein Punkt, der mir persönlich sehr am Herzen liegt, ist die Unterstützung für Initiativen, die sich der Weiterverwendung historischer Baustoffe verschrieben haben. Es gibt in Sachsen sehr viele Privatleute, Vereine und Initiativen, die Bauteile sichern, lagern, katalogisieren – oft auf ihrem Grundstück – und zum Wiedereinbau weitergeben. Da man dafür neben der fachlichen Expertise auch Lagermöglichkeiten braucht, wollen wir Wege finden, solche Stätten der Werterhaltung zu sichern. Dieses Element der Kreislaufwirtschaft im Bau ist eine richtig gute Sache für nachhaltiges Bauen. Gleichzeitig hat man die Chance, auf bauzeitlich passende Elemente zurückzugreifen, sollten diese bereits verloren gegangen sein; denn neben der wichtigen Funktion der Denkmalpflege für unsere Kulturgeschichte ist die Weiternutzung unseres historischen Baubestands vor allem ein Vorbild in Sachen Nachhaltigkeit. Gebäude, die schon Jahrhunderte überdauert haben und heute noch immer einen Nutzen für uns bieten, sind der Maßstab, an dem wir auch unsere heutigen Bauaufgaben ausrichten sollten. Häuser nach wenigen Jahrzehnten Nutzungszeit wieder abzureißen ist ökologisch nicht vertretbar und sollte daher möglichst vermieden werden. Wir wollen den Bestand erhalten und mit intelligenten Anpassungen fit für die Gegenwart und die Zukunft machen. Das hat uns die Denkmalpflege schon seit Jahrzehnten vorgelebt, und ich denke, vieles davon lässt sich auch auf den allgemeinen Gebäudebestand übertragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen ist ein Denkmalland. Über 100 000 Baudenkmale und rund 13 000 Bodendenkmale sind in der Kulturdenkmalliste des Freistaates erfasst. Ungefähr 5 % der Gebäude in Sachsen stehen unter Denkmalschutz, das ist deutschlandweit ein Spitzenwert. Wir BÜNDNISGRÜNE treten aus Überzeugung für die Aufgaben der Denkmalpflege ein und werden uns nicht nur heute, sondern auch in den kommenden Haushaltsberatungen wieder dafür starkmachen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU für das angenehme Zusammenarbeiten. Über eine breite Zustimmung zu unserem Antrag würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Löser, SPD-Fraktion. Als Dritte im Bunde der einbringenden Fraktionen hören wir jetzt Frau Kollegin Pfeil für die Fraktion der SPD.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Oftmals wird der Denkmalschutz nur als eine Form von Erhalten und Konservieren gedacht. Man muss sich aber immer bewusst sein, dass die Erzählung der Geschichte immer auch eine zeitgenössische Interpretation ist. Die Denkmalpflege muss sich an zeitgemäße und zukünftige Herausforderungen anpassen und auch Antworten darauf geben; denn nur das Vergangene bewahren zu wollen, ohne es im Licht der Gegenwart zu betrachten, bedeutet Stillstand und keine Entwicklung, die in die Zukunft gerichtet ist. Denkmäler müssen sich auch mit Leben füllen und sind nicht nur tote Zeitzeugen. Wer den Denkmalschutz ohne die wichtigen Herausforderungen des Klimawandels, der Energiewende, der Energieeffizienz, der Barrierefreiheit, der Digitalisierung oder des Fachkräftemangels denkt, ist auf dem Holzweg. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dafür gilt es, Lösungen zu finden. Mit diesem Antrag wollen wir als Koalition einen Beitrag dazu leisten. Das lässt sich vor allem unter Abschnitt II des Antrags nachlesen. Wie Sie unschwer erahnen können, haben wir als SPD uns insbesondere für den Punkt der guten Arbeit starkgemacht, denn die Denkmalpflege und das damit verbundene Handwerk brauchen gute Arbeits-, Qualifikations- und Weiterbildungsbedingungen, um auch zukünftig den benötigten Nachwuchs an Arbeits- und Fachkräften zu binden. Wie das SMR in seiner Stellungnahme bereits ausführte, gehen wir das in Sachsen unter anderem mit dem Denkmalnetz an, welches vom Freistaat mitfinanziert wird. Auch die Handwerkskammern in Sachsen leisten bereits einen unverzichtbaren Beitrag. So informiert und berät etwa in Leipzig das Umwelt- und Transformationszentrum der HWK die regionalen Handwerksbetriebe bei technischen, betrieblichen oder rechtlichen Fragen. Die Handwerkskammern bieten in Kooperation mit dem Denkmalnetz Sachsen Praxisseminare für Fachkräfte an. Die Jugendbauhütten und die Handwerksbetriebe bieten Jugendlichen die Möglichkeit, im Rahmen eines freiwilligen Jahres erste praktische Erfahrungen in der Denkmalpflege zu sammeln, und tun damit auch etwas für die Gewinnung der Fachkräfte von morgen. Das sind nur ein paar Beispiele, aber genau diese und weitere gilt es auszubauen. Im Antrag sind uns selbstverständlich noch weitere Punkte wichtig; denn wie vorhin bereits angesprochen, muss sich der Denkmalschutz an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anpassen. Eine davon möchte hier besonders nennen: die Energiewende. Der Denkmalschutz und auch die Denkmalpflege wurden aus unserer Sicht zu lange als bremsend wahrgenommen und suchen nun eine neue Rolle – die sich spätestens mit der Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses an erneuerbaren Energien verändert hat. Dem muss man jetzt auch Rechnung tragen. Wer den Denkmalschutz als Vehikel zur Verhinderung der erneuerbaren Energie benutzt, der ist auf dem falschen Weg. Kollege Löser hat schon angesprochen, wie viele Häuser unter Denkmalschutz stehen. Ich möchte nur einmal die Zahlen von Dresden und Leipzig nennen: In Leipzig sind es etwa 12 000 Häuser, in Dresden sind es etwa 9 300. Wie schon mehrfach erwähnt – das ist sie übrigens, die Broschüre „Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen“ –, sieht man sehr eindrücklich, wie gut das funktioniert: Solar in Denkmälern integriert, auch in alte Häuserzeilen. Das funktioniert wunderbar. Ich würde jedem empfehlen, sich das anzuschauen, bevor man gleich mit Schaum vor dem Mund behauptet, das funktioniere alles nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten um Unterstützung für diesen Antrag ganz herzlich werben. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch für die gute Zusammenarbeit. Denkmalschutz ist oftmals ein träges Thema, aber es dient auf alle Fälle auch dazu, uns zu zeigen, wie viel wir aus unserer Geschichte mitnehmen können und wie wir sie auch in die Zukunft tragen können. Ich bedanke mich an dieser Stelle und bitte um Unterstützung. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächstes ergreift jetzt Herr Kühne für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Kollege Kühne.

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Jörg Kühne AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer wieder interessant zu erleben, wie die Koalition einen AfD-Antrag nach dem anderen ablehnt, nur um dann selbst einen Antrag zum selben Thema einzubringen, (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) in dem aber überhaupt nichts Brauchbares drinsteht. (Lachen bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf: In Ihrem Antrag! –

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Sören Voigt CDU

Holla! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) So auch in diesem Fall. Es geht um die Zukunft des Denkmalschutzes im Freistaat Sachsen – an sich ein schönes und wichtiges Thema. Weil es so ein wichtiges Thema ist, haben wir hier im Landtag zahlreiche Anträge dazu eingebracht. 2020 haben wir beantragt, Angriffe auf Kulturdenkmale transparenter und genauer zu erfassen. Sie haben diesen Antrag abgelehnt. 2021 haben wir beantragt, die Möglichkeiten des 3-DScans historischer Gebäude aufzuarbeiten und für den Denkmalschutz zu nutzen. Sie haben diesen Antrag abgelehnt. 2022 haben wir beantragt, die Mittel für das Landesprogramm Denkmalpflege um 10 Millionen Euro zu erhöhen. Sie haben diesen Antrag abgelehnt. Dieses Jahr haben wir beantragt, mehr Geld für die Pflege unserer Kriegerdenkmale bereitzustellen. Auch diesen Antrag haben Sie rundheraus abgelehnt. (Sören Voigt, CDU: Ja!) Ja – und heute stellen Sie sich als die großen Denkmalschützer im Freistaat Sachsen dar. (Jörg Urban, AfD: Unglaublich!) – So ist es. (Sören Voigt, CDU: Sie können das ja ablehnen!) Plötzlich geht es Ihnen darum, Geschichte zu pflegen, wie es im Titel des Antrags heißt, damit Zukunft gestaltbar ist – Respekt, der Titel ist gut. Dabei stützt Ihre Koalition eine Regierung, die nichts dagegen tut, wenn Geschichte im Freistaat Sachsen angegriffen wird. Zum Beispiel dann, wenn eine Sprachpolizei in den Staatlichen Kunstsammlungen die Axt an historische Werktitel legt. Gleich im ersten Forderungspunkt Ihres Antrags geht es um die Nutzung regenerativer Energien, mit anderen Worten: um PV und Solarmodule auf historischen Bauten. Zugegeben, das muss nicht grundsätzlich schlecht sein. (Zuruf der Abg. Juliane Pfeil, SPD) Es gibt schon Beispiele, die zeigen, dass man hier gute Lösungen finden kann, ohne den Gesamteindruck eines Denkmals zu stören oder zu beeinträchtigen; das ist wohl so richtig. Wir wollen den Einsatz solcher Module auf historischen Bauten aber nicht pauschal gutheißen. (Zuruf von der AfD: Nein!) Die Dogmen des Klimaschutzes dominieren ja mittlerweile weite Felder unserer Politik – dieser Politik, unserer nicht. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Kann man da nicht wenigstens unsere Denkmäler einfach einmal in Frieden lassen? Die Fokussierung auf die sogenannte Energiewende wirkt sich auch nachhaltig auf die Arbeit der Denkmalfachbehörden aus. Das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie müssen mittlerweile so viel Beratungsarbeit leisten, dass sie für ihre wissenschaftlichen Aufgaben kaum noch Zeit haben. Das ist keine Behauptung, sondern es steht so in der Stellungnahme Ihres Antrags. Insgesamt ist Ihr Antrag aus unserer Sicht viel zu unkonkret. Da lesen wir zum Beispiel, dass Förderprogramme auf EU- und Bundesebene „in angemessenem Umfang angepasst werden“ sollen. Was soll das bedeuten? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Heiße Luft!) Was ist angemessen? Und wer definiert das? Das ist doch völlig nichtssagend. Ebenso Punkt 5; danach soll die Staatsregierung Privatpersonen und Vereine bei der Verwendung historischer Baustoffe unterstützen. (Sabine Friedel, SPD, und Sören Voigt, CDU: Ja! –

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Sören Voigt CDU

Finden Sie das nicht gut? – Gegenruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Doch welcher konkrete Auftrag soll nun aus diesem Antragspunkt erwachsen? Welche gegebenen Möglichkeiten sind damit gemeint? Geht es um Geld, um Personal, um Beratung oder um neue Förderrichtlinien? Wie sollen wir einen Antrag unterstützen, aus dem nicht hervorgeht, wozu die Regierung konkret aufgefordert wird? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Kurz gesagt: Wir stimmen Anträgen zum Denkmalschutz gern zu – aber nur, wenn Konkretes darin steht. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Werfen Sie doch einmal einen Blick in unsere Anträge aus der Vergangenheit! (Sören Voigt, CDU: Nein!) Vielleicht finden Sie darin ein paar brauchbare Anregungen. (Sören Voigt, CDU: Eben nicht!) – Doch, machen Sie das einmal! Etwas Weitblick kann nie schaden. Wir können nicht anders, als uns der Abstimmung hierüber zu enthalten – leider. (Sören Voigt, CDU: Oh!) – Ja, leider. Das ist ein wichtiges Thema. Wir sollten eigentlich an einem Strang ziehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Sie haben uns doch zugestimmt!)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion DIE LINKE rufe ich nun Herrn Kollegen Sodann an das Rednerpult.

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Franz Sodann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag das erste Mal las, fiel mir sofort II.5. ins Auge. Darin heißt es: „Initiativen von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften, die sich für Sammlung, Lagerung, Wiederverwendung historischer Baustoffe einsetzen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu unterstützen“. Ich erinnerte mich: Im Dezember 2017 beschäftigte sich der 6. Landtag mit dem Thema Denkmalschutz, konkret – auf Antrag der GRÜNEN – mit dem Bergelager in Trebsen. Bei diesem Antrag ging es um die Bestände eines Lagers für historische Baustoffe und des Sächsischen Bauteilearchivs. Die damalige Landesregierung, bestehend aus CDU und SPD, schloss kategorisch aus, sich für den Erhalt und die Sicherung der historischen Bestände einzusetzen, mit dem Verweis, dass für den Erhalt der Denkmalobjekte deren Eigentümer bzw. Besitzer verantwortlich sind. Das lässt mich bis heute an der Wahrhaftigkeit zweifeln, wenn es um den Denkmalschutz in Sachsen geht und ebenso um den Umgang mit historisch-authentischen Orten, zum Beispiel dem Kornhaus in Meißen. Dort geschieht ebenfalls nichts. (Jörg Kühne, AfD: Och!) Ich frage mich, ob das alles ist, worauf sich die Koalition noch einigen kann: Berichtsanträge. Anstatt uns ernsthafte Anträge vorzulegen, die sich ganz konkret darum kümmern, die Denkmalschutzbehörden zu stärken, das sächsische Handwerk besser zu würdigen, dem Nachwuchs- und Fachkräftebedarf im Handwerk entgegenzuwirken, die Nutzung von regenerativen Energien besser in Einklang zu bringen oder die vielfältige Kulturlandschaft und das kulturelle Erbe des Freistaates zu bewahren, legen Sie uns Anträge ohne konkrete Maßnahmen vor. Dabei gäbe es zahlreiche Möglichkeiten – jetzt und sofort. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jo!) Statten Sie die Kommunen endlich finanziell so aus, dass sie ihren Beitrag zum Denkmalschutz und zur Gedenkkultur in Sachsen erfüllen können! Schaffen Sie Klarheit für Eigentümer im Zusammenhang mit den in Zukunft von ihnen erwarteten energetischen Sanierungsmaßnahmen! In diesem Zusammenhang: Stellen Sie endlich mehr Fördermittel zur Verfügung, damit die hohen Kosten für beispielsweise energetische Maßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden nicht in erster Linie die Mieterinnen und Mieter belasten! Denn diese fürchten sich oftmals vor energetischen Modernisierungen, obwohl sie doch eigentlich davon profitieren müssten, weil ärmere Haushalte statistisch gesehen einen größeren Teil ihres Einkommens für Energie aufbringen müssen. Aus diesem Grund werden energetische Sanierungen in bestimmten Gebieten, zum Beispiel solchen mit Erhaltungssatzung, die oftmals einen hohen Anteil an denkmalgeschützten Gebäuden aufweisen, quasi unmöglich, da die Mieten dann immens steigen würden. Dieses Dilemma gilt es umzukehren. Gerade dort, wo besonders viele Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen leben, müssen energetische Sanierungsmaßnahmen beschleunigt werden. Dabei sollten die Kosten von energetischen Sanierungen nur so weit auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen, wie diese sie bei den Energiekosten dann einsparen. Das nennt man „warmmietenneutrale Sanierung“. Hinsichtlich der besseren Vereinbarkeit von Denkmalschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energieanlagen wurde immerhin – mit nur einem Jahr Verspätung – endlich der lange erwartete Handlungsleitfaden „Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen“ vom Landesamt für Denkmalpflege veröffentlicht. Wir hoffen, dass damit mehr Klarheit für die Praxis geschaffen wurde. Auch bei dem Thema Barrierefreiheit gibt es nach wie vor große Herausforderungen. Es kann doch nicht sein, dass aufgrund des Denkmalschutzes eine große Anzahl an Gebäuden für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich ist und – noch schlimmer – dass, selbst wenn Eigentümer diese Gebäude barrierefrei zugänglich machen wollen, dies mit solch hohen Kosten und Auflagen verbunden ist, dass diese frustriert wieder von dem Vorhaben ablassen. Anstatt also mit einem Alibi-Berichtsantrag in das Plenum zu kommen, könnten Sie als Regierungskoalition konkret tätig werden. Dem werden wir als LINKE mit Sicherheit nicht entgegenstehen, wenn es die Eigentümer denkmalgeschützter Objekte unterstützt oder dem Handwerk in Sachsen und dem Erhalt des kulturellen Erbes hilft; denn wir erwarten von einer Regierung mehr als einen bunten Strauß an Berichten. Deshalb werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Gegenruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Heiterkeit der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Marco Böhme, DIE LINKE)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Sodann für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommt nun die Staatsregierung am Rednerpult zum Zuge. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schmidt.

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Thomas Schmidt

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im März 1993, also vor mehr als 30 Jahren, hat der Sächsische Landtag, das Hohe Haus, das Denkmalschutzgesetz beschlossen – übrigens damals einstimmig – und bis heute mit wenigen Änderungen versehen. Das Gesetz beruht auf dem in der Verfassung verankerten Auftrag des Freistaates, sein kulturelles, bauliches und archäologisches Erbe zu schützen. Diesem Auftrag wird das Gesetz bis heute gerecht. In seiner Grundkonstellation überzeugt es nach wie vor, etwa mit der starken Stellung der Denkmalfachbehörden, dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesamt für Archäologie. Deren starke Verzahnung mit den Vollzugsbehörden erleichtert eine landesweit einheitliche Umsetzung des Denkmalschutzes. Auch die Beschreibung des Schutzgegenstandes überzeugt; denn sie ermöglicht ganz aktuelle gesellschaftliche Erwartungen, die mit dem Gesetz zu bewältigen sind – darauf sind bereits mehrere Redner eingegangen –, zum Beispiel die Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels, denen sich auch der Denkmalschutz zu stellen hat. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Es geht – zumindest zurzeit – nicht darum, dass eine Pflicht besteht, Solarenergie auf Denkmalen zu installieren, sondern es geht darum, diejenigen zu unterstützen, die das auf ihrem Denkmal wollen. Dort ist es bereits vor der Ausreichung des Leitfadens möglich gewesen. Ich kann Ihnen die Zahlen nennen: Bis zum Stichtag des 31. Oktober wurden von den Vollzugsbehörden 157 Solaranlagen an Denkmalen genehmigt; lediglich zwölf wurden abgelehnt. Sich diesen Herausforderungen immer wieder zu stellen, auch das ist richtig und bereits in den Formulierungen des ersten Punktes des Antrages verankert. Eine stärkere Nutzung innovativer technischer Mittel und Methoden durch die zuständigen Behörden ist vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen wirklich zu begrüßen. Wie in der Stellungnahme bereits ausgeführt, bedarf es angemessener Ressourcen bei den Denkmalfachbehörden – dem Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Archäologie –, um diese zunächst zusätzliche Aufgabe wahrnehmen zu können. Beide Behörden genießen fachlich ein hohes Ansehen. Jedoch sind sie durch ihre Aufgaben bei der Beratung und Unterstützung von Eigentümern und Vollzugsbehörden sehr beansprucht. Es stimmt, dass diese wissenschaftliche Komponente ihrer Tätigkeit immer wieder herausfordernd umzusetzen ist. Dabei müssen beide Ämter in der Lage sein, in der Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Wirtschaftspartnern die Entwicklung theoretischer, praktischer und technischer Grundlagen voranzutreiben und die gewonnenen Erkenntnisse so zur Verfügung zu stellen, dass die Eigentümer und Denkmalschutzbehörden im Vollzug auch davon profitieren können. Durch die im Doppelhaushalt 2023/2024 – also im laufenden Doppelhaushalt – vorgesehene und zum Teil bereits vollzogene personelle und sächliche Verstärkung, insbesondere des Landesamtes für Denkmalpflege, bietet sich aber nun die Chance, dem wieder besser gerecht zu werden. Deshalb herzlichen Dank auch an den Sächsischen Landtag für diese für uns so wichtige Entscheidung. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall des Staatsministers Armin Schuster) Selbstverständlich muss die Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörden in personeller und sächlicher Hinsicht die Möglichkeit bieten, von der Arbeit der Denkmalfachbehörden zu profitieren. Meine Damen und Herren! Denkmalpflege ist aufs Engste mit der Bewahrung und Fortentwicklung von Kulturtechniken verbunden, vor allen Dingen mit den Leistungen des Handwerks. Daher setzen wir neben der Würdigung und Anerkennung handwerklicher Leistungen durch Veranstaltungen, Preisauslobungen und sonstige geeignete Formate auch auf eine nennenswerte, vorhabenbezogene Förderung. Diese kann die Inanspruchnahme von qualifizierten Handwerksleistungen am Objekt unterstützen, indem gezielt Aufträge an besonders qualifizierte Firmen vergeben werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen zur Unterstützung von beruflicher Qualifikation und Nachwuchsgewinnung ist dabei ein wesentlicher Faktor. Ich freue mich daher, ein Projekt der Handwerkskammer zu Leipzig unterstützen zu können – derzeit im Umfang von 200 000 Euro –, welches sich der Aktualisierung von Lehrmaterialien zur Qualifikation zum Restaurator im Handwerk für die Bauhauptgewerbe widmet. Wir als SMR haben in den letzten Jahren die Zusammenarbeit mit den berufsständigen Vereinigungen zur Nachwuchs-, Arbeits- und Fachkräftegewinnung, aber auch ganz allgemein weiter ausgebaut. Hierbei liefert die Zusammenführung vieler Akteure in dem durch das SMR initiierten und durch Mittel vom Sächsischen Landtag zur Verfügung gestellten Denkmalnetz Sachsen eine Unterstützung, die es zu verstetigen gilt. Meine Damen und Herren! Nur ein genutztes Denkmal hat langfristig die Chance auf Erhalt und Weiterentwicklung. In Hinblick auf die Erschließung alternativer Denkmalnutzungen besteht im Freistaat Sachsen bereits ein großer Erfahrungsschatz, vor allem durch die Auseinandersetzung mit den zahlreichen und teilweise ikonischen Hinterlassenschaften der Industrialisierung im 19. Jahrhundert bedingt. Gerade auch zur Erschließung weiterer Potenziale und deren Umsetzung beginnen sich die zahlreichen Aktivitäten des seit dem Jahr 2022 aktiven und durch das SMR geförderten Denkmalnetzes Sachsen zu bewähren. Besonders für die kreative Suche alternativer Nutzungen, die Gewährleistung von Barrierefreiheit und die energetische Verbesserung von Denkmälern liefert die Tätigkeit des Denkmalnetzes wertvolle Impulse. In Hinblick auf die Zusammenarbeit im europäischen Rahmen bietet außerdem der Austausch mit den Fachämtern und Institutionen auf polnischer und tschechischer Seite praxisnahe Perspektiven. Die betrifft ganz besonders den Umgang mit dem baukulturellen Erbe der Nachkriegszeit und – im Verhältnis zu Tschechien – mit dem gemeinsamen Welterbe des Bergbaus im Erzgebirge. Zur Unterstützung der Denkmalpflegepraxis unter Nutzung besonderer Verfahren, Technologien und Materialien bietet darüber hinaus auch die Partnerschaft des Freistaates mit der italienischen Region Latium erhebliches Potenzial. Trotzdem möchte ich klarstellen: Denkmalschutz ist Ländersache. Auf europäischer und Bundesebene fehlen damit unmittelbare Kompetenzen für die Denkmalpflege und den Denkmalschutz. Sachsen ist hier – wie alle anderen Bundesländer natürlich auch – in erster Linie selbst gefordert. Trotzdem ergeben sich insbesondere durch die Programme im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Chancen zum Einsatz von Mitteln mit denkmalpflegerischer Zielrichtung. Diese werden seit vielen Jahren vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im engen Austausch untereinander genutzt. Die aktuellen Verhandlungen und Probleme bei der Aufstellung des Bundeshaushalts lassen aber leider auch Einschnitte erwarten. Wie gesagt: Warten wir ab, bis uns der Haushalt vorliegt. Völlig zu Recht fordert der vorliegende Antrag, der Beratung von Denkmaleigentümern ausdrücklich einen besonderen Stellenwert beizumessen. Im Dialog mit Eigentümern, Planern und Antragstellern gelingt es am besten, einen Ausgleich der öffentlichen und privaten Interessen herbeizuführen. Der Schutz und Erhalt sowie die Vermittlung der sächsischen Welterbestätten haben im Sinne einer Leuchtturmfunktion einen exemplarischen Stellenwert. Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich am Ende meiner Rede herzlich für die wirklich intensive Unterstützung der Fraktionen – speziell der Koalitionsfraktionen – bei dem Thema Denkmalpflege und Denkmalschutz in Sachsen bedanken. Das ist wirklich ein Konsensthema. Herr Löser hat es bereits gesagt, Frau Pfeil auch und am Anfang ebenso Herr Löffler. Herzlichen Dank für die Unterstützung dieses Hohen Hauses. Ich hoffe, dies im nächsten Haushalt wieder untersetzt zu bekommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Frank Richter, SPD – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Nach den Ausführungen des Staatsministers sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Bartl. Was ist Ihr Begehr, Herr Kollege? (Zurufe von der AfD: Barth!) – Entschuldigung! Ich meine Herrn Kollegen Barth.

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André Barth AfD

Herr Kollege Bartl ist seit dieser Legislaturperiode nicht mehr bei den LINKEN dabei. – Danke Herr Staatsminister.

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Dr. Matthias Rößler

Möchten Sie trotzdem eine Kurzintervention halten, Herr Barth?

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André Barth AfD

Ja. – Danke für Ihre Worte. Und danke, dass Sie die Gelegenheit genutzt haben, diese Broschüre noch einmal vorzustellen. Denkmalschutz ist wirklich ein sehr wichtiges Thema. Sie haben gerade im letzten Satz über die fiskalischen Auswirkungen gesprochen. Worum ich Sie bitten möchte: Wir müssen in Sachsen dringend die Fördermittel im Bereich des Denkmalschutzes erhöhen. Heute historische Fenster zu bauen, ist 40, 50 oder 60 % teurer, als es noch vor drei oder vier Jahren der Fall war. Das zieht sich durch sämtliche Baupreise, die wir bei der Denkmalpflege berücksichtigen müssen. Das heißt, mit dem Geld, das wir zur Verfügung haben, können wir in unserem Freistaat Sachsen derzeit eigentlich weniger wiederherstellen als noch in der Vergangenheit. Deshalb mein Appell, Herr Staatsminister: Machen Sie sich im nächsten Doppelhaushalt ganz entschieden dafür stark, dass bei der Denkmalpflege ein deutlicher Geldbetrag draufgelegt wird, damit wir die Inflation der Baukosten mindestens ausgleichen können! Wenn Ihnen der Denkmalschutz so wichtig ist, ist das aus meiner Sicht das wichtigste Anliegen, das Sie als Staatsregierung in der Zukunft verfolgen müssen. Tagesordnungspunkt Asylrecht gründlich kein Recht auf Drucksache 7/14990, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose, Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort hat für die einbringende AfDFraktion Herr Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Das Asylrecht in Deutschland muss überarbeitet werden; denn es dient faktisch der Wirtschaftsmigration. Darauf gibt es aber kein (Sören Voigt, CDU: Ich finde es gut, dass Sie so weit in die Zukunft blicken, Herr Barth!)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Barth. Nun kommt die Reaktion von Herrn Staatsminister Thomas Schmidt.

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Thomas Schmidt

Herr Abg. Barth, ich bin bereits in meinem letzten Satz darauf eingegangen, dass wir als Ministerium den Anspruch haben, dass der Denkmalschutz auch im nächsten Doppelhaushalt stark gefördert wird. Doch die Entscheidung liegt natürlich beim Hohen Hause und nicht bei der Staatsregierung oder beim Ministerium selbst. Ich bin gespannt. Sie haben gesagt, das wichtigste Anliegen der Staatsregierung im nächsten Doppelhaushalt sollte der Denkmalschutz sein. Ich bin gespannt, ob Ihre Fraktion das bei den Haushaltsverhandlungen auch so sieht, oder ob sie vielleicht den ein oder anderen Schwerpunkt – der meines Erachtens auch sehr wichtig ist – darüber hinaus haben wird. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD –

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Sabine Friedel SPD

Die machen doch überall Schwerpunkte! –

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Gegenruf des Abg. Sebastian Wippel AfD

Wir sind doch keine Sozialisten, Frau Friedel!)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt kommen wir zum Schlusswort. – Die Einbringenden haben kein Schlusswort gewünscht. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle nun die Drucksache 7/14777 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Dem Antrag ist zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist somit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu überarbeiten: Es gibt Wirtschaftsmigration! Antrag der Fraktion AfD Anrecht. Gleichwohl soll nach Auffassung der AfD-Fraktion der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet werden. Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die GFK eingehen – nicht in der Tiefe wie in der letzten Debatte, aber kurz. Die GFK ist der internationale Standard, auf den sich sehr viele Staaten auf dieser Welt geeinigt haben. Sie beinhaltet unter anderem, dass niemand an der Grenze in ein unsicheres Drittland zurückgewiesen wird. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass man in sichere Drittländer auch nach der GFK selbstverständlich zurückweisen darf. Nun stelle ich fest, dass die Bundesrepublik Deutschland nur von solchen sicheren Drittländern umgeben ist, auch die Europäische Union ist von solchen sicheren Drittländern umgeben; denn dort hat niemand ernsthaften Schaden zu erwarten. Gleichzeitig haben wir eine explizite, aber auch eine implizite Erwartung an die Flüchtlinge, die den Schutz der GFK für sich in Anspruch nehmen wollen. Aus der Logik mit der Zurückweisung ergibt sich, dass der Schutz im ersten sicheren Land zu nehmen ist und nicht nach einer langen Reise im siebten. Es ergibt sich daraus logischerweise auch, dass man im eigenen Kulturkreis verbleibt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Die GFK formuliert ziemlich klar, man hat den Gaststaat nicht zu gefährden. Man hat den Gastgeber auch nicht zu schädigen. Wer in einem Land Schutz bekommt, der muss sich den Gesetzen dieses Landes unterwerfen, und zwar ohne Wenn und Aber. Gleichzeitig haben wir eine Erwartung an die Vereinten Nationen; und die heißt, wir müssen den Schutz in den Ländern gewährleisten, aus denen die Leute kommen, oder in den Nachbarländern oder auf den Transitrouten. Dafür muss Geld zur Verfügung gestellt werden, und mit diesem Geld können wir einer Vielzahl mehr an Leuten helfen, als wir das in Deutschland mit dem gleichen Einsatz tun könnten. Ich denke, bis dahin haben wir einen Konsens. Schauen wir aber einmal auf die Realität; denn die Realität sieht leider anders aus: Man erschleicht sich faktisch illegal den Zugang nach Deutschland oder man erzwingt ihn sich, wenn man sich die Schleuserfahrten ansieht. Wir müssen erkennen, dass Zurückweisungen an den deutschen Grenzen faktisch nicht stattfinden – außer, man hat einmal jemanden, der eine Wiedereinreisesperre hat, der in einer der lückenhaften Grenzkontrollen angetroffen wird. Man erhebt dann den Anspruch, in Deutschland Schutz zu bekommen, und man hat den Anspruch, sich innerhalb der Europäischen Union das Land auszusuchen, in dem man Schutz haben möchte. Gleichzeitig möchte man in der Zeit, in der man hier ist, von dem Staat, bei dem man angeklopft hat, vollständig alimentiert werden und seine eigene Ideologie, seine eigene Politik, seine eigene Weltanschauung vorantreiben. Das sehen wir bei den Demonstrationen, die nichts mit deutschen Interessen zu tun haben, die derzeit auf deutschen Straßen stattfinden. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Gleichzeitig beansprucht man für sich Sonderrechte, die unter Umständen stark von der bisherigen Lebenswirklichkeit des Landes abweichen können, wie wir das bei großflächigen öffentlichen Gebeten wahrnehmen können. Die Eintrittskarte in die Bundesrepublik Deutschland ist die Forderung: Asyl. Sodann will man hierbleiben und möchte die Menschen, die einem lieb und teuer sind, oder seine Familie nachholen. Familiennachzug, na klar. Man möchte hier nach den Regeln leben, wie man sie zu Hause hat. Das hat zum Beispiel eine Umfrage ergeben, die schon 2016 unter Türken gemacht wurde. Es wurde gefragt, was höher steht, das Gesetz der Scharia oder das deutsche Grundgesetz. Fast die Hälfte der Türken hat gesagt, die Scharia steht im Zweifel über dem Grundgesetz. Dabei haben wir noch nicht über diejenigen geredet, die aus wirklich fundamentalistischen Ländern, zum Beispiel aus Afghanistan, kommen, von denen wir auch sehr viele Menschen hier haben. Wahrscheinlich sieht es da zum Grundgesetz noch deutlich nachteiliger aus. Gleichzeitig haben wir mit immensen Kosten zu tun: 400 Milliarden Euro in den vergangenen acht Jahren. Das müssen unsere Bürger wiederum schultern, die für all diejenigen aufkommen, die hierherkommen. Das Geld reicht trotz Rekordsteuereinnahmen, die der deutsche Staat hat, hinten und vorne nicht. Aber an der Stelle schauen wir nicht auf die Ausgaben. Meine Damen und Herren! Den Ansprüchen an Integration und Spracherwerb, die von der CDU, den GRÜNEN und den beiden linken Parteien angesprochen wurden und die immer wieder eingefordert werden, wird man auch nicht gerecht. (Zuruf des Abg. Frank Richter, SPD) Man wartet sehr lange auf einen Platz, bis man zum Beispiel bei der Volkshochschule einen Sprachkurs bekommt. Die Qualität dieser Sprachkurse ist – so wurde mir von Teilnehmern zugetragen – teilweise echt unterirdisch. Die bekommen fast überhaupt nichts mit, aber Hauptsache, es wird irgendwie durchgeschleust. Das sind die Eindrücke, die mir von Teilnehmern solcher Sprachkurse mitgeteilt wurden. Schauen wir uns an, ob wir diese Probleme gelöst bekommen, oder bekommen wir die Probleme, die Sie auch durch Ihr Nichtstun veranlasst haben, eventuell nicht gelöst? Ich komme zu dem Ergebnis: Wir schaffen das – nicht. Sie haben es in den vergangenen Jahren auch nicht geschafft. Wenn wir jetzt nichts tun, wird die Migration als Waffe einer hybriden Kriegsführung auch gegen Deutschland weiterhin eingesetzt werden können, und die organisierte Kriminalität wird weiterhin fröhliche Urständ feiern. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, unser Land wird beim Nichtstun schlicht und ergreifend ruiniert, und deshalb sind die Maßnahmen, die wir in diesem Antrag beantragen, bitter notwendig. Jetzt komme ich zu den einzelnen Maßnahmen. Zum einen: Flüchtlingslager sind nach Möglichkeit im eigenen Kulturkreis eines Krisenherds und auf den Transitrouten einzurichten. Das kann die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union, aber im Zweifel kann man es auch ohne. Wir haben internationale Bündnisse wie die Vereinten Nationen. Es gibt genug Möglichkeiten, wie man hier etwas machen kann. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen. Die Länder, in denen man das macht, müssen unterstützt werden. Die können wir finanziell unterstützen, die können wir auch wirtschaftlich unterstützen, aber bitte auf Augenhöhe; denn das gebietet der Anstand in der internationalen Diplomatie. Manchmal fällt er in Deutschland durchaus hinten herunter. Zweitens. Asylanträge werden in den jeweiligen Lagern bzw. in Zukunft bitte an den Botschaften gestellt. Wer an der deutschen Grenze ankommt und hier einen Asylantrag stellen will, kommt aus einem sicheren Drittland, und deshalb muss § 18 aus dem Asylgesetz wieder seine Geltung erlangen. Das heißt, er wird an der deutschen Grenze zurückgewiesen. (Beifall bei der AfD) Drittens. Wir fordern den Grenzschutz ein – den Grenzschutz am Rande der Europäischen Union, aber auch den Grenzschutz an der Bundesrepublik Deutschland; und zwar effektiv und nicht so lückenhaft und improvisiert, wie er derzeit stattfindet, (Sören Voigt, CDU: Wie denn?! Wie denn konkret?!) wo wir wahrscheinlich weniger Leute aufgreifen, als dass die eingesetzten Polizeibediensteten am Ende des Tages nur mit Erkältung zu Hause liegen, weil sie den ganzen Tag im Regen stehen. Wir müssen an der Dublin-Überstellung arbeiten. Man muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Land, in dem die Ersteinreise stattgefunden hat, bitte wieder die Asylanträge bearbeitet. Dazu haben sich die Staaten der Europäischen Union verpflichtet, und jeder, der in der Europäischen Union hinzugekommen ist, hat diese Verpflichtung, diese Gesetze quasi mitgekauft. Wenn das nicht klappt, wenn das gemeinsame europäische Asylsystem nicht so umgesetzt werden kann wie es dort steht, dann ist es ja wohl das Recht der Bundesrepublik Deutschland als größter Nettozahler dieser EU zu sagen: Dann halten wir uns auch nicht daran. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir müssen im Übrigen die Überstellungszeiten von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängern. Es kann nicht sein, dass man hier eine gewisse Zeit untertaucht und dann doch irgendwie in Deutschland bleibt und das Asylverfahren dann hier durchgeführt wird. Das muss man auch den Staaten ganz klar sagen, die sich diesbezüglich verweigern: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Die Solidarität müssen wir – auch als Land Deutschland – üben. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, was wir denn anders machen als alle anderen. Sind unsere Leistungen vielleicht zu hoch? Wenn unsere Leistungen zu hoch sind, dann brauchen wir einen gemeinsamen europäischen Leistungsstandard, und zwar auf der Basis von Sachleistungen. Dann gibt es keinen Grund mehr für Sekundärmigration nach Deutschland innerhalb der Europäischen Union. Wir werden auch unsere Partner auf der internationalen Ebene sicherlich dabei unterstützen, den Grenzschutz an der europäischen Außengrenze zu gewährleisten, wenn das gewünscht ist; finanziell tragen wir unseren Anteil sowieso schon dazu bei. Wir müssen den Familiennachzug nach Deutschland stoppen. Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass Leute hierherkommen, einen Asylantrag stellen, und dann holen sie ihre Zweit-, Dritt- und Viertfrau und ihre Kinder nach, und alle müssen als Abkömmlinge oder als Ehefrauen dieses Mannes vom deutschen Steuerzahler versorgt werden. Die entsprechenden Beispiele sind ja bekannt. Die gibt es, aber man kann es nicht ignorieren. Es kann auch nicht sein, dass wir nach dieser langen Reise die unbegleiteten minderjährigen Ausländer hier haben. Sie werden irgendwann 18 Jahre alt, dann holen sie ihre Familien nach oder wir machen hier die Zusammenführung. Das kann nicht sein. Denn damit leisten wir diesem wirklich verantwortungslosen Treiben der Eltern sowie der Schlepperorganisationen nur Vorschub. (Beifall bei der AfD) Da das Asylrecht nicht aus der Menschenwürde heraus resultiert, muss es auch nicht zwingend im Grundgesetz enthalten sein. Das bedeutet, dass Artikel 16 a Grundgesetz gestrichen werden kann. Wir fordern die Staatsregierung auf, eine Bundesratsinitiative anzuregen, um das Grundgesetz zu ändern. Wir haben eine ganze Reihe von Anträgen, die offensichtlich unbegründet sind. (Sören Voigt, CDU: Lauter realistische Anträge! Die sind offensichtlich unbegründet! –

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Albrecht Pallas SPD

Toller Antrag!) Solche Anträge müssen binnen 14 Tagen entschieden werden. (Sören Voigt, CDU: Ja, ja! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wem eine Lüge im Asylverfahren nachgewiesen wird oder wer seine Identität verschleiert, der möge bitte so lange in Haft gehen bis es ihm einfällt, wer er ist, oder bis er die Ausreise aus Deutschland beantragt, dann kann er es haben. Aber wir können es nicht dulden, dass jemand hier in unserem Land ist, von dem wir nicht wissen, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) wer er ist, und der nicht an der Aufklärung dieser Fragen mitwirkt. (Beifall bei der AfD) Wir müssen auch Recht und Ordnung durchsetzen. Ja, Schutz, das ist das eine. Auf der anderen Seite ist unser Recht das andere. Wenn wir geprüft haben, ob jemand sich in Deutschland aufhalten darf oder nicht und wir als Rechtsstaat zu dem Ergebnis kommen, dass er nicht hier zu sein hat, dann möge er in Zukunft bitte noch 14 Tage Zeit haben, bis er ausreisen kann. Wenn er sich in dieser Zeit nicht ins Ausland verabschiedet, sondern untertaucht oder sich irgendwo versteckt, dann möge er zur Festnahme ausgeschrieben werden. Wenn er dann festgenommen ist, soll er noch eine Woche haben, und dann muss abgeschoben werden. Das liegt dann als Zielvorgabe bei der Verwaltung. Ähnliches gilt für Intensivtäter, für Asylbewerber, deren Antrag unbegründet ist, für Verbrecher, für Gefährder in unserem Land. Diese Leute haben in Deutschland nichts verloren, und deshalb müssen auch die Regeln für die Ausweisung verschärft werden, sodass sie mit der GFK noch kompatibel sind; auch das fordern wir in unserem Antrag. Diese Menschen müssen konsequent abgeschoben werden. Es kann nicht sein, dass sie sich jahrelang hier in Deutschland aufhalten, wie das derzeit der Fall ist. Die zwölfte Forderung, die ich Ihnen vorstellen möchte, ist, dass Ausreisepflichtige – wenn nötig – in Ausreiseunterkünften beherbergt werden, und das konsequent und solange, bis die Ausreise stattfindet. Da wir aber schon gesagt haben, dass wir das Ganze so organisieren wollen, dass in kürzerer Zeit abgeschoben werden kann, wird diese Zeit in der Ausreiseunterkunft nicht allzu lange sein. Das Gleiche gilt für die Unterbringung von Asylantragstellern, deren Antrag offensichtlich unbegründet ist. Auch sie können in der Ausreiseunterkunft untergebracht werden. Das waren jetzt natürlich nicht alle Maßnahmen aus unserem Antrag. Sie sehen, die Liste ist lang, aber Sie haben sie ja sicherlich alle gelesen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Für uns ist es wichtig, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden; nicht nur, weil wir das wollen und wir die AfD sind, sondern weil wir es für zwingend erforderlich halten, damit in unserem Land in Zukunft nicht noch das Chaos ausbricht und damit wir wieder Herr der Lage werden. Also: Dieser Antrag und diese Maßnahmen sind geeignet und erforderlich und auch mit Blick auf die GFK verhältnismäßig. Deshalb bitte ich Sie jetzt schon mal, unserem Antrag nachher zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Wähner, bitte.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Auch wir als CDU sehen bei den aktuell hohen Flüchtlingszahlen Handlungsbedarf. Notwendig wird dies, weil man sieht, an welcher Belastungsgrenze unsere Kommunen bei diesem Thema arbeiten müssen. Aber wir haben auch schon gehandelt. Unser Innenminister hat es zur rechten Zeit lange und stetig in Form von Grenzkontrollen gefordert, die wir jetzt an den sächsischen Außengrenzen nach Polen und Tschechien durch die Bundespolizei durchführen. Entgegen Ihrer Aussage, Herr Wippel, zeigen sie Wirkung. Es gibt Zurückweisungen auf der Grenzlinie, (Sebastian Wippel, AfD: Zu wenig!) und die Flüchtlingszahlen sind zum Teil deutlich gesunken. Trotzdem ist uns als CDU klar, dass das nur ein vorübergehendes Mittel sein kann und ein eigentlich schlechtes Mittel ist. Wir sind für einen freien Waren- und Personenverkehr in Europa und die derzeitig notwendigen Grenzkontrollen behindern das ein Stück weit. Deshalb muss das Ziel sein, dass wir effektiv die EU-Außengrenzen schützen. Das Ziel in der EU – darin sind wir uns einig, denke ich – muss sein, (Sebastian Wippel, AfD: Eines von vielen!) dass wir den freien Waren- und Personenverkehr wieder aufnehmen können. Ebenso notwendig sehen wir es als CDU, dass die Vereinbarungen auf EU-Ebene und auch auf Bundesebene jetzt in die Umsetzung kommen. Ich denke, es gibt entsprechend gute Vereinbarungen. Wenn sie konsequent umgesetzt werden, dann ist es erreichbar, dass man die Flüchtlingszahlen senkt und dass das Thema Ordnung wieder deutlicher wird. Zu Ihrem Vorschlag in Ihrem Antrag, rechtliche Änderungen vorzunehmen: Ja, darüber kann man diskutieren, darüber kann man sprechen. Aber wenn man so etwas angeht, dann ist gerade in diesem Punkt besondere Sorgfalt angezeigt, zumal man auf Rechtsgebiete zugeht, für die wir als (Sebastian Wippel, AfD: Mittelbar!) Das Grundgesetz liegt in den Händen des Bundestages. Aber selbst wenn man trotz Nichtzuständigkeit darüber diskutieren will, ist gerade bei dieser schwierigen, komplexen Rechtsmaterie hohe Sorgfalt angezeigt. Damit ist es zwingend, dass die vorgeschlagenen Änderungen im zuständigen Ausschuss diskutiert werden müssen und nicht als Antrag mit 25 Änderungspunkten hier ins Plenum eingebracht werden und salopp gesagt wird: Ja, darüber reden wir mal schnell, und dann beschließen wir das. Wenn man es ehrlich meint und darüber diskutieren will, dann muss man sich auch die Zeit nehmen und die Sache im entsprechenden Ausschuss behandeln. Aber ich glaube, darum ging es Ihnen nicht, sondern man wollte schnell mal wieder bei diesem Thema einen Punkt setzen und die Sache hier eilig abhandeln, um dann zu sagen: Wir haben mal wieder was gemacht. So kann man mit solch einem Thema nicht umgehen. Schon das ist ein Grund für uns als CDU, Ihren Antrag abzulehnen. Aber nicht nur aus dem Grund gibt es eine Ablehnung aus der CDU. Selbst wenn ich mir mal aus den vielen Änderungspunkten, die Sie vorgetragen haben, zwei herausnehme, ist das schon ein weiterer Grund, um den Antrag abzulehnen: Eine generelle Streichung des Asylrechts, das in Artikel 16 a Grundgesetz verankert ist, ist mit der CDU nicht zu machen, weil ich glaube, dass uns die Lehren aus der Nazizeit zeigen, dass es für politisch Verfolgte nach wie vor ein Asylrecht geben muss. (Sebastian Wippel, AfD: Ein Asylgesetz gibt es trotzdem, auch wenn es nicht im Grundgesetz steht!) Sie haben selbst ausgeführt, dass sehr wenige Menschen über diese Vorschrift ein Bleiberecht in Deutschland haben. Ein Großteil derer, die in Deutschland Bleiberecht haben, haben diesen Anspruch aufgrund anderer Vereinbarungen auf EU-Ebene, aufgrund der Genfer-Flüchtlingskonvention – das haben Sie selber ausgeführt. Deshalb ist es schon ein Stück weit – man kann sagen – verlogen zu sagen: Wir müssen diesen Artikel aus dem Grundgesetz streichen, um am Ende weniger Flüchtlinge in unserem Land zu haben. Das ist ein Stück weit Augenwischerei. Auch bei der generellen Streichung des Familiennachzugs, glaube ich, sollte man darüber nachdenken, ob das unserem Menschenbild entspricht. Dem Menschenbild der CDU entspricht das nicht. Man sollte damit sorgsam umgehen. Nicht ein genereller Nachzug soll möglich sein, aber in begründeten Fällen, denke ich, ist es nach wie vor angezeigt, die Möglichkeit zu eröffnen. Wir, die CDU, haben ein klares Bild in Bezug auf die Flüchtlingspolitik unter der Prämisse Humanität und Ordnung. Das aber passt mit Ihrem Bild keineswegs überein und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, bitte, Herr Abg. Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Rechtsextremisten in diesem Landtag hat genau eine Schallplatte, die sie immer wieder auflegt: Es gibt zu wenige Lehrerinnen und Lehrer und die Ausländerinnen und Ausländer sind schuld. Die Mieten steigen – die Ausländerinnen und Ausländer sollen schuld sein. Es gibt zu viel Regenwetter? Auch daran sind die Ausländerinnen und Ausländer wohl schuld. Das ganze Geschäft der AfD besteht darin, Sündenböcke anzubieten. Die große Mehrheit der Sächsinnen und Sachsen fällt auf diesen billigen Trick nicht herein, aber leider noch immer zu viele. Dabei hat die AfD für die Probleme unseres Landes – für den Arbeitskräftemangel, für die wachsende Ungleichheit, für die menschengemachte Klimakrise – keinerlei Lösungen anzubieten. Es wäre eine Katastrophe, wenn diese Partei Macht in ihre Hände bekäme. Wir werden alles dafür tun, dass das nie geschehen wird. (Lachen bei und Zurufe von der AfD) Sie haben vorhin festgestellt, Herr Barth, dass Herr Minister Schmidt weiterregieren wird. Sie glauben also noch nicht einmal selbst an Ihren Unsinn, den Sie erzählen. Mit ihrem neusten Streich möchte die AfD nun das Asylrecht abschaffen. Sie kann sich dabei leider wieder einmal auf Ministerpräsident Michael Kretschmer berufen, der immer noch glaubt, man könne die Rechtsextremisten zurückdrängen, indem man reihenweise ihre Forderungen übernimmt. Das ist aber die falsche Strategie. Den Antrag der AfD im Einzelnen zu besprechen, lohnt sich nicht. Trotzdem will ich an der einen oder anderen Stelle einmal kurz darauf eingehen und die eine oder andere von Ihnen versteckte Lüge aufdecken. So heißt es zum Beispiel, es solle dafür gesorgt werden, dass Geflüchtete vor allem in Nachbarstaaten Schutz finden. Entschuldigung, das ist längst so! Länder wie Jordanien, Libanon oder die Türkei tragen schon die unverhältnismäßig große Last und vor allem auch die Anzahl der Geflüchteten. Nur ein ganz kleiner Teil der Schutzsuchenden weltweit kommt überhaupt nach Europa. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Dann tut die AfD so, als wolle sie den Aufnahmeländern wirtschaftliche Unterstützung zukommen lassen. Herr Wippel, das haben Sie hier auch gerade erwähnt. Tatsächlich hat Jörg Urban am 26. April hier, an dieser Stelle gefordert, Deutschland solle überhaupt keine Entwicklungshilfe mehr leisten. Das ist egoistisch, dumm und würde dazu führen, dass noch mehr Menschen ihrer Lebensperspektive beraubt werden. Wir brauchen stattdessen viel mehr Entwicklungszusammenarbeit, um Menschen vor Ort eine Bleibeperspektive zu bieten, um das noch einmal klarzustellen. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Verlogen ist auch Ihre Behauptung, die Geflüchteten kämen vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. (Widerspruch von der AfD) Die meisten Menschen, die bei uns Schutz suchen, kommen aus Ländern wie Syrien und der Ukraine, wo Krieg herrscht, oder aus furchtbaren Diktaturen wie in Afghanistan. Der AfD geht es aber darum, alle Schutzsuchenden als sogenannte Wirtschaftsmigranten zu denunzieren und am Ende überhaupt niemandem mehr zu helfen. Wie sagte Ihr Ehrenvorsitzender Alexander Gauland einmal erfrischend ehrlich: Wir brauchen überhaupt keine Zuwanderung, wir halten bekanntermaßen eine Obergrenze von null für richtig. – Soweit Alexander Gauland. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Jawohl! Richtig!) Das bestätigen Sie gerade hier. Ihr ganzes Gelaber davon, dass Sie Zuwanderung unter bestimmten Voraussetzungen wollen, ist einfach gelogen. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Eine solche Politik ist nicht nur unmenschlich, sie schadet auch unserer Wirtschaft und der Gesellschaft schwer. Schon jetzt würden viele Betriebe, viele Krankenhäuser, viele Pflegeeinrichtungen in Sachsen ohne Arbeitskräfte aus dem Ausland zusammenbrechen. Wir sollten Menschen, die zu uns kommen, in Sachsen willkommen heißen und so schnell wie möglich integrieren. Nichts schadet dabei so sehr wie der Hass, den die Rechtsaußenpartei hier verbreitet. Die AfD beklagt in ihrem Antrag, dass Deutschland anders als andere Staaten in seinem Grundgesetz ein individuelles Recht auf Asyl garantiert. Wir, DIE LINKE, sind stolz darauf, dass die Bundesrepublik damit anderen Ländern überlegen ist und 1946 bzw. danach, als sie das Grundgesetz verabschiedet hat, die richtigen Konsequenzen aus der NSDiktatur gezogen hat. Leider wurde dieses Recht schon 1993 stark beschnitten. Mit ihrer Zustimmung zur Verschärfung der Asylpolitik beteiligen sich nun leider auch SPD und GRÜNEN an einem weiteren Abbau. Wir, DIE LINKE, werden das individuelle Asylrecht weiterhin gegen alle Angriffe verteidigen. Deutschland und Sachsen brauchen mehr Möglichkeiten der legalen Zuwanderung. Was wir nicht brauchen, sind Anträge der AfD, die Hass und Hetze verbreiten. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt haben die BÜNDNISGRÜNEN das Wort; Frau Čagalj Sejdi.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach meinem Gefühl ist es hier wie „Täglich grüßt das Murmeltier“ oder: Monatlich grüßt die AfD-Asyldebatte. Ich weiß nicht, in wie vielen vergangenen Plenarsitzungen ich unter verschiedenen Titeln immer wieder mit Ihnen über das gleiche Thema diskutiert habe. Da muss ich auch dem Kollegen von den LINKEN, Herrn Gebhardt, widersprechen. Sie meinten, es sei der neueste Streich. Nein, es ist der Streich eines jeden Monats, dass wir hier über dieses Thema diskutieren. Ich kann mich leider auch nur wiederholen: Was machen Sie? Was wollen Sie damit bezwecken? Unruhe stiften, Hass verbreiten und schlechtes Gedankengut verbreiten. Mehr steht hinter solchen Anträgen und Debatten nicht. Trotzdem gehe ich einmal etwas auf Ihren Antrag ein. Ich bleibe einfach einmal beim Titel. Sie behaupten, es gebe kein Recht auf Wirtschaftsmigration. Allein das ist schon bewusst irreführend; denn ein Recht auf Migration gibt es immer. Es gibt auch ein Recht, aus wirtschaftlichen Gründen zu migrieren. Es gibt aber keinen Fluchtgrund aus wirtschaftlichen Gründen. Ein Mensch kann nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach dem Asylgesetz einen Aufenthalt beantragen. Das ist Bundesgesetzgebung. Darüber brauchen wir hier erst einmal gar nicht zu diskutieren. Natürlich können, dürfen und sollen Menschen aber aus wirtschaftlichen Gründen migrieren, zum Beispiel, um bei uns Arbeit aufzunehmen. Dafür haben wir die EU-Freizügigkeit. Für Menschen aus Drittstaaten haben wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und für Menschen, die bei uns beispielsweise geduldet werden und einer Arbeit nachgehen, haben wir den Chancenaufenthalt oder die Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung. Dass wir das haben, ist gut so. Das ist nicht nur gut so, sondern es ist sogar elementar wichtig für uns in Sachsen, wenn wir uns unsere wirtschaftliche Lage anschauen und betrachten, wie viele Arbeitskräfte uns hier fehlen. Deshalb kann man auf keine Weise unterstreichen oder einfach nur abnicken, dass es kein Recht auf Wirtschaftsmigration gebe. Ich möchte sogar behaupten: Wir in Sachsen brauchen Wirtschaftsmigration, damit wir in diesem Land weiter bestehen und funktionieren können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Darauf möchten Sie mit Ihrem Antrag gar nicht eingehen. Ich habe es anfangs schon gesagt: Es geht Ihnen einfach um die alte Bedrohungsspirale, um das alte rechte Horn, in das Sie blasen. Dafür benutzen Sie wieder einmal Begriffe wie „Illegalität“. Ich kann mich nur wiederholen: Menschen, die zu uns flüchten, sind nicht illegal. Ein Mensch, der sich im Krieg befindet oder verfolgt wird, geht nicht einfach zur deutschen Auslandsvertretung in seinem Land und beantragt ein Visum, damit er dann mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen darf. In der Regel sind die Wege da etwas schwieriger. Deshalb kommen Menschen ohne Visum hier an – und das bezeichnen Sie als illegal. Wenn jemand aber bei uns ankommt und sein Asylgesuch äußert, ist er ab diesem Moment nicht mehr illegal, sondern legal im Land. Auch das ist richtig so. Sie haben soeben wieder von der Seite hereingerufen, Sie wollen das Asylrecht, Grundrechte und damit auch Menschenrechte abschaffen. Es ist unsere Pflicht, Menschen, die Schutz suchen, Schutz zu gewähren. Wenn wir das nicht tun, verstoßen wir gegen die Menschenrechte. Aber das wollen Sie. Sie wollen das Grundrecht auf Asyl abschaffen. Sie wollen den Familiennachzug aussetzen. Sie wollen Menschen auf unbestimmte Zeit in Gefängnisse sperren. (Sebastian Wippel, AfD: Kriminelle und Verbrecher!) Und Sie wollen Menschen den Rechtsschutz verbieten. Mich erschreckt aber, dass es nicht mehr nur die Herren und Damen der AfD sind, die von den Werten, die für uns einmal selbstverständlich waren, abweichen. Man hört es auch von vielen anderen Seiten. Wir wollten doch einst mit unseren Grundwerten ein Bollwerk gegen die Schrecken des Nationalsozialismus schaffen. (Zuruf von der AfD: Wir brauchen eine neue Grundsatzdebatte!) Wir wollten mit unserem Grundgesetz ein „Nie wieder“ aufstellen. Heute muss ich manchmal feststellen, dass wir uns im Diskurs leider immer weiter nach rechts bewegen. Erinnern Sie sich noch an den Brand im Flüchtlingslager in Moria? Erinnern Sie sich noch an das Entsetzen, das durch uns alle ging, als wir das mitbekommen haben? Ich erinnere mich gut daran. Ich erinnere mich auch daran, dass wir uns hier unter den demokratischen Fraktionen einig waren, dass das eine humanitäre Katastrophe war und dass diese Menschen, die Familien, die Kinder dort unter humanitär schlimmsten Bedingungen gelebt haben. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht 2017 so festgestellt. Heute aber diskutieren wir über Haftlager, die genauso sein können, die genauso sind, wie die Lager in Moria, und wir stellen es als normal, als gegeben, als guten Vorschlag hin. Das ist nicht in Ordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist unsere Pflicht als Demokratinnen und Demokraten gegen diesen Rechtsruck anzukämpfen. Es ist unsere Pflicht, uns mit aller Kraft dagegenzustellen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Sören Voigt, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Pallas von der SPD-Fraktion; bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt wieder ein AfD-Antrag vor, der zeigt, dass Sie einerseits keine Ahnung von dem haben, was Sie fordern, und sogar Forderungen aufstellen, die in Ihrem Sinne gar nicht zielführend sind. Was Sie fordern – wenig überraschend für erwiesen Rechtsextreme, was jeder aufrichtige Demokrat in diesem Land schon lange wusste und das LfV nun auch so einschätzt –, das ist nichts weniger als ein Sprung zurück in eine Zeit, die es nie gab, eine Zeit ohne Migration. Sie glauben, Sie können das Grundrecht auf Asyl abschaffen oder die EUStaaten aus dem europäischen Rechtsrahmen entlassen, und schon kommen keine Menschen mehr nach Europa und nach Deutschland. Wie naiv. Sie versuchen uns mit Ihrem Mythos vom Rechtsbruch, mit dem Märchen vom bösen Wolf – den mögen Sie ja auch nicht –, in diesem Fall von Angela Merkel 2015, zu suggerieren, es sei alles ganz einfach. Migration nach Europa ist aber kein seltenes Ausnahmephänomen, meine Damen und Herren. Das war es noch nie. Deutschland und Sachsen haben eine lange Migrationsgeschichte. Wir müssen uns darauf einstellen, dass es in Zukunft durch Krisen, Kriege und den Klimawandel weltweit eher mehr als weniger Geflüchtete geben wird. (Sebastian Wippel, AfD: Wohin flüchten wir?) Damit müssen wir umgehen, die Europäische Union, Deutschland und wir in Sachsen. Sich dieser Realität zu verweigern, wie das in Ihrem Antrag geschieht, schafft keine Lösung. Deshalb möchte ich lieber darauf eingehen, was wir hier in Sachsen machen können, um Migration und Integration besser zu steuern und wirksam zu gestalten. Als SPD-Fraktion wollen wir in Sachsen dort wirken, wo das Land Maßnahmen ergreifen und Entscheidungen treffen kann. Die Gesellschaft in Sachsen hat in der Vergangenheit von ihrer Weltoffenheit profitiert. Zugewanderte Menschen haben hier ein neues Zuhause gefunden und mit ihrer Arbeit sowie ihrem Engagement zur positiven Entwicklung des Freistaates beigetragen. Die Bevölkerung in Sachsen ist überaltert und schrumpft. Der Arbeits- und Fachkräftebedarf wächst in allen Branchen weiter. Deshalb brauchen wir unter dem Strich gute Arbeitsbedingungen, gute Löhne, müssen auf das Thema Weiterbildung setzen, die Ausbildung stärken und dafür Sorge tragen, dass alle Potenziale genutzt werden. (Roberto Kuhnert, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Albrecht Pallas SPD

Nein. Die AfD hat sich hier genug ausgebreitet. Ich möchte gern meine Gedanken zu Ende ausführen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Deshalb müssen Menschen mit Aufenthaltsrecht und Duldungsstatus schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden. Wir brauchen zusätzlich gezielte Zuwanderung, um unsere Wirtschaft am Laufen zu halten. Klar ist: Wer nach einem rechtsstaatlichen Verfahren kein Aufenthaltsrecht in unserem Land erhält, der muss Deutschland wieder verlassen, wenn es für den oder die Betroffene zumutbar ist. Aber viele Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, bleiben in unserem Land, weil eine Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Die meisten von ihnen wollen sich in unsere Gesellschaft integrieren. Auch sie brauchen wir. Als SPD-Fraktion setzen wir uns in der Koalition in Sachsen insbesondere für folgende Punkte ein: Wir wollen anerkennen, dass Integration Daueraufgabe ist. Dafür brauchen wir endlich ein Sächsisches Integrationsgesetz. Wir werden es bald in diesem Landtag beschließen. Kommunen und Integrationsträger warten bereits darauf, weil die Aufgaben auf staatlicher und kommunaler Ebene klarer verteilt werden, die Finanzierung dieser Aufgaben dauerhaft abgesichert werden kann und so eine gelingende Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in ganz Sachsen ermöglicht wird. Wir brauchen mehr Kapazität in Erstaufnahmeeinrichtungen und eine gute Koordination bei der Verteilung auf die Kommunen. Das schafft Entlastung für die Kommunen und eine bessere Vorbereitung für soziale Betreuung und Zugang zu Bildung. Das neue atmende System der Finanzierung der Kosten für Asyl und Integration wird den Kommunen helfen. Wir erwarten, dass der sächsische Finanzminister diese Bundesmittel in vollem Umfang an die Kommunen weiterreicht. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ist aus unserer Sicht essenziell für eine gelingende Integration. Wer für internationale Fachkräfte attraktiv sein will, muss diese willkommen heißen. Wir brauchen die angekündigte Regelung, dass Geflüchtete bereits nach sechs Monaten statt wie bisher nach neun eine Arbeit aufnehmen dürfen, und zwar besser gestern als morgen. Zusätzlich fordern wir die Staatsregierung auf, sich beim Bund für eine Abschaffung der zeitlichen Begrenzung vor der Arbeitsaufnahme und für weitere Erleichterungen bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen einzusetzen. Mit den Kammern, Wirtschaftsverbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern von Bildungsinstitutionen und Integrationsakteurinnen und -akteuren muss es ein Gesamtprogramm für Arbeit und Ausbildung für Geflüchtete geben, inklusive arbeitsbegleitendem Spracherwerb und Weiterqualifikation. Damit unsere Wirtschaft eine Sicherheit hat, dass ihre Arbeitskräfte bleiben dürfen, müssen durch das SMI und die Ausländerbehörden alle Möglichkeiten für Bleibeperspektiven bei gut integrierten Menschen genutzt werden. (Sebastian Wippel, AfD: Aber das ist der Antrag!) Kinder und Jugendliche brauchen einen schnellen Zugang zur Bildung und einen schulischen und beruflichen Abschluss für eine Ausbildungschance. Das kann auch in Berufsschulzentren oder in Volkshochschulen im zweiten Bildungsweg stattfinden. (Sebastian Wippel, AfD: Das wäre ein Thema für eine Debatte gewesen!) Was zählt, sind Angebote und unbürokratische Lernmöglichkeiten. Integration darf und kann nicht nur Aufgabe derer sein, die sie annehmen und sich nicht wegducken. Daher muss das Innenministerium aus unserer Sicht gemeinsam mit den Landkreisen für eine solidarische Verteilung bei der Unterbringung Asylsuchender innerhalb der Landkreise sorgen. Damit kann Integration besser gelingen, Überforderung vermieden und die Akzeptanz für Migration gesteigert werden. Neben der Pflicht brauchen wir ein Anreizsystem. Die Kommunen, die vorfristig Geflüchtete aufnehmen, erhalten zusätzlich zur FlüAG-Pauschale eine Prämie, die die aufnehmende Kommune frei verwenden darf. Auch im Bildungswesen streben wir eine sozial indizierte Ressourcenzuweisung an. Wer mehr Integrationsarbeit leistet, wird mehr Personal und Sachmittel für die Schulstandorte bekommen. Außerdem unterstützen wir Staatsministerin Petra Köpping in ihrer Forderung, einen Lenkungsausschuss Fluchtmigration unter Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Innenministeriums einzurichten. Ziel wäre es, landesweit einheitliche Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Fluchtmigration nach Sachsen zu prüfen und zu koordinieren. Das, sehr geehrte Damen und Herren, können wir in Sachsen tun. Diese Maßnahmen sind keine leeren Versprechen, die nach Berlin oder auf die EU zeigen, wie es der vorliegende Antrag macht. Von Rechtsextremisten sind keine Lösungen zu erwarten, sondern nur Hass und Hetze. Deshalb stimmt die SPD-Fraktion gegen diesen Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Herr Abg. Urban, AfD.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es begann mit einer großen Lüge, mit dem „Wir schaffen das!“ der CDUFlüchtlingskanzlerin Merkel und der unkontrollierten Grenzöffnung. Inzwischen haben wir es nicht geschafft, inzwischen sind wir alle geschafft. Inzwischen glaubt niemand mehr an eine wirkliche Bewältigung der Massenmigration mit all ihren Folgen. Dennoch bleiben alle Grenzen weiter sperrangelweit offen. Asyl ist das Zauberwort, der Daueraufenthalt in Deutschland ist der große Preis. Die Gewinner sind aber nicht nur die sogenannten Schutzsuchenden, die weder vor Verfolgung noch vor Klimafolgen oder Krieg fliehen, sondern einfach ein besseres Leben suchen. Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt der deutschen Migrationskrise eingehen. Gewinner ist vor allem eine mächtige Asylindustrie, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Wer denn?) staatlich finanzierte Pro-Asyl-Verbände, die sogenannten Wohlfahrtsorganisationen der großen Kirchen, wie Caritas und Diakonie, Hotelbesitzer und Sozialarbeiter. Es ist kein Geheimnis, dass diese Profiteure fast immer auf dem Ticket der SPD, Herr Richter, der GRÜNEN und der LINKEN fahren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Jörg Urban AfD

Ja, gern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, bitte.

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Urban, heute Vormittag hatte ich kein Glück. Aber vielleicht habe ich bei Ihnen das Glück, es einfach ganz deutlich zu hören: Sie bezeichnen die beiden großen Kirchen, die Caritas und die Diakonie, vielleicht auch noch andere kirchliche Träger, als Teil der Asylindustrie? Ist das richtig?

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Jörg Urban AfD

Ja, das meine ich so. Natürlich werden unheimlich viele Gelder in diesem Bereich ausgegeben. Wir haben es heute früh gehört, Frau Köpping verteilt sehr großzügig freiwillige Leistungen für die Asylindustrie und auch die kirchlichen Verbände mit ihren Vertretern sind Teil dieser Asylindustrie, indem sie die Migration fördern, indem sie Schlepperschiffe finanzieren, indem sie Werbung für Migration machen. (Lebhafter Beifall bei der AfD) Jeder neue Flüchtling bringt Gewinn. „Reich werden durch Migration“ lautet die Devise. Jeder einzelne Flüchtling kostet den Staat mindestens 14 000 Euro pro Jahr. Darin sind die indirekten Kosten nicht mit enthalten. Diese 14 000 Euro, Herr Richter, bezahlen Sie eben nicht aus Ihrer Privatkasse, das bezahlen Menschen, die nie gefragt wurden, ob sie Ihre Migration wollen oder nicht. (Beifall bei der AfD) Und so wachen dann die Profiteure der Asylindustrie natürlich auch darüber, dass die Leistungsstandards für Ihr Klientel ständig ausgeweitet werden, Frau Köpping, und das Steuergeld üppig sprudelt und weiter sprudelt. Allein in diesem Jahr geben Bund und Länder 48,2 Milliarden Euro an Steuergeldern für ihre Migrationspolitik aus. Berücksichtigt sind dabei neben den direkten Geldzuwendungen die Kosten für die Aufnahme, die Unterbringung, die Registrierung der Migranten sowie Ausgaben für schulische und außerschulische Betreuung von einreisenden Kindern und Jugendlichen sowie weitere Sozialausgaben. Für die Eindämmung der illegalen Migration hat der Bund 10,7 Milliarden Euro eingeplant. Sie merken, welche großen Summen hier bewegt werden. Die Kosten für die Migration sind damit genauso hoch wie die Kosten für die Landesverteidigung. Ist es ein Zufall, dass die Parteien, die immer kein Geld für die Landesverteidigung ausgeben wollen, jetzt ganz laut schreien: Wir haben noch mehr Platz! Bitte gebt uns mehr Geld! Das ist offensichtlich kein Widerspruch. Bei Migration geht es um Geld – um sehr viel Geld. In Abwandlung eines berühmten Zitats von Egon Bahr könnte man sagen: Bei der Flüchtlingspolitik geht es kaum um Humanität und Menschenrechte, es geht um die Interessen der Asylprofiteure. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Fernsehen erzählt. (Beifall bei der AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Ekelhaft!) Meine Damen und Herren! Es ist an der Zeit, den Lügenmärchen ein Ende zu machen. (Widerspruch bei den LINKEN) Nein, die Syrer wollen nicht wieder nach Hause gehen, wenn der Krieg zu Ende ist. Das war 2016 vielleicht ein naiver Wunschtraum, heute ist es eine Lüge. Nein, Herr Wähner, ein Schutz der EU-Außengrenzen wird das Problem der illegalen Einwanderung für Deutschland nicht lösen, (Sören Voigt, CDU: Das hat Herr Wippel gesagt!) weil Deutschland inzwischen das attraktivste Land für Migration in der ganzen EU ist und weil die Binnenmigration nach wie vor weitergehen wird wie heute. Nein, es sind nicht überwiegend Ärzte und Fachkräfte, die zu uns kommen. Ein Großteil derer, die kommen, hat weder eine angemessene Schulbildung noch eine Berufsausbildung, die diesen Namen in Deutschland verdient. Nein, die Flüchtlinge werden nicht unsere Rente erarbeiten, im Gegenteil. In den letzten fünf Jahren betrug die Anzahl der erwerbsfähigen Ausländer in Sachsen, die einfach Sozialleistungen bezogen haben, zwischen 15 000 und 20 000. Eine Fachkräftezuwanderung, bei der 70 % der Zugewanderten dauerhaft im Sozialsystem bleiben, ist nicht das, was unsere Wirtschaft braucht, (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Weil sie nicht arbeiten dürfen!) weil auch diese Zuwanderungen am Ende von der Wirtschaft bezahlt werden müssen mit ihren Steuern. Nein, die Ukrainer integrieren sich nicht besser als andere Flüchtlinge. 700 000 Ukrainer erhalten in Deutschland Bürgergeld. Die Erwerbsquote liegt bei 19 %. Im europäischen Durchschnitt liegt die Erwerbsquote von ukrainischen Flüchtlingen bei 70 %. Ein angeblich nicht vorhandener Zugang zum Arbeitsmarkt ist bei ukrainischen Flüchtlingen definitiv nicht der Grund für das Desinteresse an Beschäftigung, Herr Pallas. (Widerspruch des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Allerdings wurden zuletzt über 100 000 Ukrainer in einem Integrationskurs für den Spracherwerb registriert. Ich sage bewusst „registriert“. Das freut natürlich die Integrationskursträger der Asylindustrie. Alle Parolen, die Bundesregierung und Landesregierungen seit 2015 unablässig wiederholen, waren nichts als Lügenmärchen und Schönfärberei. Mit immer neuen Einwanderungswellen, aktuell Afghanen aus Pakistan, überlasten die Regierungen von Bund und Ländern unsere Gesellschaft, unsere Bürger, die einerseits die Zeche zahlen müssen und gleichzeitig verachtet und schikaniert werden. Deutschland ist auf dem Weg, sich als Gesellschaft, als zivilisierte Kultur völlig aufzugeben. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Dazu tragen Sie bei!) – Alles gut. Neben den vielen Milliarden Euro Steuergeld jährlich werden wir auch unserer eigenen Werte beraubt. Bei Ihnen heißt das, das Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden. Das sagt die stellvertretende SPDVorsitzende Aydan Özoğuz. Genau das erleben wir seit 2015 auf sehr schmerzhafte Weise. (Beifall bei der AfD – Widerspruch des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Unser Zivilisationsstandard ist nicht nur irgendein Wert, sondern sind über Jahrhunderte entwickelte allgemeinverbindliche, zum Teil sogar sanktionsbewehrte Rechte. Wir, die Deutschen, kennen keinen Vorrang einer bestimmten Kultur, einer bestimmten Religion, eines Geschlechts oder einer Abstammung. Zu unserem Zivilisationsstandard gehören die Gleichberechtigung von Frauen, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Anerkennung staatlicher Autorität und Gerichte, (Widerspruch bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) das Antidiskriminierungsverbot, insbesondere aktuell auch für Juden, die Ablehnung von Gewalt und der Verzicht auf Messer und Waffen als Mittel der Durchsetzung der eigenen Interessen, (Beifall bei der AfD) das Subsidiaritätsprinzip, dass jeder erst einmal für sich und seine Familie selbst verantwortlich ist, bevor er den Sozialstaat in Anspruch nimmt, und ja, auch Kleinigkeiten wie das Mülltrennungsgebot und vieles mehr gehören zu unserem Zivilisationsstandard. (Lachen bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dieser Zivilisationsstandard wird im Großen und im Kleinen infrage gestellt und aufgegeben. So langsam schwant es einigen Politikern, die mitverantwortlich für das ganze Desaster sind, dass es wohl nichts werden wird mit der Blitzintegration, dass wohl alles kein gutes Ende nehmen wird. Jens Spahn war mehrmals in Afghanistan. „Ein Prozent der afghanischen Bevölkerung der Welt lebt mittlerweile in Deutschland“, sagt er. „Das Land befindet sich teilweise im Mittelalter, und das prägt.“ Vor allem der islamisch geprägte Kulturraum sei es, in dem Judenhass und Hetze gegen Schwule, die Nichtgleichberechtigung von Mann und Frau zu oft zur Alltagskultur gehören. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das gibt es bei Deutschen nicht, oder was?) Dieser Tage war er zu Besuch in einer Schule und erzählte, dass er mit einem Mann zusammenlebt. Daraufhin setzte sich ein afghanischer Junge, der als Migrant nach Deutschland gekommen war, demonstrativ weg, aus Schwulenfeindlichkeit. Da kann man nur sagen, lieber Herr Spahn, 2016 haben Sie Ihrer Parteivorsitzenden frenetischen Beifall gezollt für ihr „Wir schaffen das“. Und nun? Herzlich willkommen in der Realität, Herr Spahn. (Beifall bei der AfD) Wir, die AfD, haben vor diesen Verwerfungen, dem Verlust unserer Werte, dem Zerfall der Gesellschaft schon immer gewarnt. Nun ist sie halt da, die Erosion der Zivilgesellschaft. Wer das ausspricht, wer darauf hinweist, dass unsere Gesellschaft absehbar überfordert wird, wenn Deutschland jedes Jahr 300 000 Flüchtlinge aufnimmt wie im letzten Jahr, wer darauf hinweist, dass unser Nachbarland Polen in selben Jahr nur 7 000 Flüchtlinge aufgenommen hat, wird offiziell verfolgt, als Nazi beschimpft, als Rechter diffamiert oder Faschist genannt. (Albrecht Pallas, SPD: Eingestuft als Rechtsextremisten!) Die Teilung der Gesellschaft – Herr Pallas, Sie haben ein Mikrofon, bitte brüllen Sie nicht so unqualifiziert rein – war das Merkel-Prinzip der Politik, und sie wird bis heute gnadenlos fortgesetzt. Wir erleben das gerade wieder von der Ampel, von den Landesregierungen und von der SPDFraktion hier im Sächsischen Landtag. Wer auf die Folgen der illegalen Masseneinwanderung hinweist, stört die Kreise der Asylindustrie und zerstört die Träume von Politikern, die glauben, sich mittels Massenmigration von den Vergehen deutscher Politiker und Unternehmen vor 100 Jahren reinwaschen zu können, von Politikern, die sich reinwaschen wollen vom Kolonialismus vor 100 Jahren, indem sie die Generation, die heute in Deutschland lebt, schikaniert, beschimpft und ständig herabsetzt. Es ist an der Zeit, diese Scheinheiligkeit – und da habe ich Sie voll im Auge, Herr Pallas – in der Asyldebatte zu beenden. Es ist an der Zeit, den Sumpf steuerfinanzierter Asylindustrie, Frau Köpping, trockenzulegen. Es ist an der Zeit, die Grenzen zu schließen und der ungebremsten Wirtschaftsmigration endlich Einhalt zu gebieten. (Beifall bei der AfD) Es ist die Pflicht jedes Volksvertreters, Schaden vom eigenen Land abzuwenden. Die AfD-Abgeordneten kommen dieser Pflicht nach, indem sie heute im Sächsischen Landtag die notwendigen Maßnahmen für eine grundlegend andere Asylpolitik beantragen. Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen Sie Ihrer Pflicht nach, Schaden von unserem Land abzuhalten, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention, Herr Pallas?

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Albrecht Pallas SPD

Ja, das ist richtig. Danke, Frau Präsidentin. Herr Urban, ich erwarte ja gar nicht, dass Menschen und Abgeordnete wie Sie, die einer erwiesenen rechtsextremistischen Partei angehören, (Oh-Rufe von der AfD) aus Haltungsgründen zustimmen, dass unser Land Migration braucht. Was ich und vor allem die Wählerinnen und Wähler erwarten dürften, ist, dass Sie zumindest aus pragmatischen Gründen, weil Sie Fakten zur Kenntnis nehmen könnten, wenn Sie es denn wollten, anerkennen, dass wir ein massives Problem im Bereich der Arbeits- und Fachkräfte in unserem Land haben. Wenn Sie schon darüber fabulieren, Schaden vom Volk abzuwenden, dann überlegen Sie mal, was Sie tun können, um Schaden abzuwenden: dass wir nicht mehr genügend Nachwuchs in der Pflege haben, dass wir nicht genügend Nachwuchs in Dienstleistungsberufen haben, dass sich Handwerksbetriebe im ganzen Land Sorgen machen, dass sie nicht genügend Nachwuchs, nicht genügend Auszubildende und Fachkräfte bekommen, dass die vielen Unternehmen, die unser Land ansiedeln möchte, weil es für die Transformation der sächsischen Wirtschaft wichtig ist, damit wir auch in 20 Jahren noch viele gute Industriearbeitsplätze haben. Dafür brauchen wir Arbeitskräfte, Internationals, die ein Umfeld wollen, das sie willkommen heißt. Wenn es keinen Schaden für die Bevölkerung abwendet, auf diese wichtigen wirtschaftlichen Schritte einzugehen und dafür zu sorgen, dass sie auch kommen wollen, und die Menschen, die hier sind und alle etwas tun können, dazu zu befähigen, eine Arbeit aufzunehmen, dann weiß ich auch nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, Sie wollen erwidern? – Bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Pallas, offensichtlich wollen Sie mir nicht zuhören. Ich habe es Ihnen gerade gesagt: Wenn wir eine Zuwanderung haben, bei der 70 % der Zuwanderer dauerhaft im Sozialsystem verbleiben, dann ist das eine größere Belastung für unsere Volkswirtschaft, die auch von unseren Unternehmen getragen werden muss, als der Gewinn durch die wenigen Arbeitskräfte. Wenn Sie bereit wären, mit Ihrer Partei aus Ihrer Privatkasse diese 70 % Zuwanderer zu finanzieren für die 30 %, die dann hier in Arbeit kommen, dann würde ich dieses Modell vielleicht sogar anerkennen. Aber Sie sind ja so verlogen, hier moralisch die Einwanderung zu fordern, und gleichzeitig zahlen Sie privat keinen Pfennig, sondern Ihre Institutionen profitieren noch davon. (Zurufe von der AfD: Jawohl! – Beifall bei der AfD) Ich sage Ihnen noch ein Wort: Ja, wir haben in vielen Bereichen Fachkräftemangel. Aber woran liegt denn das? Es liegt daran, dass sich in Deutschland in vielen Bereichen Arbeit nicht mehr lohnt. An diesem Zustand haben Sie sehr großen Anteil. Wer sorgt denn dafür, dass unser Staat massive Steuern erhebt, dass Energie immer teurer wird, dass das Wirtschaften in Deutschland immer teurer wird? Es ist einfach so, dass Ihre Politik dazu führt, dass es sich schlicht und einfach nicht mehr lohnt, zu arbeiten. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wir haben gerade in der „Bild“-Zeitung vorgerechnet bekommen, dass es für eine Familie mit mehreren Kindern deutlich attraktiver ist, zu Hause zu bleiben und Ihr befürwortetes Bürgergeld zu kassieren, weil die Löhne im Niedriglohnbereich einfach viel unattraktiver sind. Es ist kein Problem der nicht vorhandenen Arbeitskräfte. Es ist ein Problem Ihres von Ihnen groß gemachten Staates, der so viel Steuern und Abgaben beansprucht, dass das Wirtschaften in Deutschland unattraktiv geworden ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Also: Auch dieses Fachkräftemärchen können Sie gern für sich behalten. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich frage einmal die Fraktionen, wer noch Redebedarf hat. Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Melden Sie sich bitte, wer noch sprechen mag? – Es sieht aus, als ob das nicht der Fall ist. – Dann rufe ich die Staatsregierung auf, Herr Staatsminister, bitte.

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Armin Schuster

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Urban, es würde meine ganze Redezeit brauchen, um darauf zu antworten. Ich tue es nicht, aber eines möchte ich sagen und ich kann auch einen Satz Ihrer Rede als Beweis anführen: Sie sind nicht einmal als Opposition in diesem Landtag mit solchen Worten verkraftbar. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD: Was? Das war aber dünn!) Es ist wirklich ein solch unwertes Urteil, auch über den gesamten Landtag, wenn man Ihnen zuhören muss. Es ist kaum zu ertragen. Jetzt sage ich Ihnen nur einen Satz: Diesbezüglich sehen Sie Ihre ganze Wertlosigkeit. Sie sprechen von Grenzschließungen, den ganzen Tag hoch und runter. Nach meiner Kenntnis gibt es genau ein Land auf der Welt, das Grenzschließungen macht: Nordkorea. (Zuruf von der AfD: Finnland!) Daran nehmen Sie sich ein Beispiel. Herzlichen Glückwunsch! Das beschreibt die gesamte Haltung Ihrer Fraktion, wie man sich mit so einer Haltung in diesem Land einen Führungsanspruch einbildet. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Sie können ja kaum durch die Tür gehen. Es ist wirklich grauenvoll. Jetzt zu Ihrem Debattentitel: Wirtschaftsmigration. (André Barth, AfD: Es ist keine Debatte, es ist ein Antrag!) Jetzt darf ich Sie auch noch in der großen Gruppe derer begrüßen, die permanent beim Thema Migration alles komplett in einen Topf werfen und umrühren. Das möchte ich nicht. Es ist für mich ein Kernfehler der aktuellen Migrationsdebatte in Deutschland, dass wir nicht zwischen Asyl, Flüchtlingsschutz und Arbeits- oder – wie Sie es nennen – Wirtschaftsmigration differenzieren. Wenn man das differenziert betrachtet, dann sieht man erstens: Wir haben überhaupt kein Problem in Deutschland, Asyl zu gewähren. Die Gruppe, die wirklich Asylanspruch aufgrund einer persönlichen, politischen, ethnischen oder sonstigen Verfolgung geltend machen kann, ist so klein. Diesbezüglich haben wir überhaupt kein Problem. (Zurufe von der AfD) Zweitens. Beim Flüchtlingsschutz – und das ist das, worüber wir hier die meiste Zeit diskutieren – sind Deutschland und auch Sachsen mit Sicherheit an, vielleicht sogar über der Belastungsgrenze. Deshalb wollen wir zurück auf ein leistbares Niveau und nicht auf null. (Zuruf von der AfD: Nach 30 Jahren CDU ist das eben so!) Das heißt, wenn wir die Idee einer Obergrenze, einer Integrationsgrenze oder eines europäischen Kontingents haben, dann geht es nicht um null, sondern darum: Was können wir in der Schule leisten, was können wir in den Kitas leisten, was kann Frau Köpping mit jungen Geflüchteten leisten? (Gelächter bei der AfD) Was können wir in Erstaufnahmeeinrichtungen leisten? Aber das ist nicht null. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Herren der AfD, bitte!

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Armin Schuster

Drittens – noch einmal zum Mitschreiben: Asyl, subsidiärer Flüchtlingsschutz –: Beim Thema Fachkräfte und Arbeitsmigration haben wir zu wenig in diesem Land und nicht zu viel. Dort muss genau das andere Signal in den Rest der Welt gehen. Wie will man denn mit Grenzschließungen dafür sorgen, dass wir Arbeitsmigranten, Fachkräftezuwanderung bekommen? Diese Logik verstehe ich nicht, meine Damen und Herren. (André Barth, AfD: Indem wir Arbeitsvisa erteilen!) So, und jetzt kommen wir einmal zu dem, was eine gute Regierung und gute Politik bedeutet. (Gelächter bei der AfD) Sachsen hat auf vielfältige Weise in den letzten Monaten erheblichen und erfolgreichen Druck ausgeübt, damit die deutsche Migrationspolitik in die Bahnen kommt, in denen wir überhaupt noch in der Lage sind, das, was auf uns zukommt, zu leisten. (Beifall bei der CDU) Beispiel Nummer eins: Wir haben seit dem Frühjahr Binnengrenzkontrollen an deutschen Grenzen gefordert. Es hat lange gedauert, aber die Bundesinnenministerin hat reagiert. Sie hat es im Oktober endlich beschlossen und die Bundespolizei dorthin geschickt, wo sie im Moment hingehört. Sie hat es auch wieder um zwei Monate verlängert. Meine Damen und Herren, jetzt geht natürlich Ihr ganzes Geschäftsmodell mit Ihren Reden hier flöten. Die Wirkung dieser Grenzkontrollen ist immens. Die Zahlen sind dramatisch eingebrochen, was den Zugang zu unserer Erstaufnahmeeinrichtung anbelangt. Ich habe die Zahlen sogar dabei. Ich kann Sie Ihnen vorlesen. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Irgendwann muss ich Sie leider unterbrechen.

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Armin Schuster

Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Minister. Sie sprachen gerade von Grenzkontrollen, die der Bund verlängert hat und die jetzt stattfinden. Ich kann Ihnen aktuell von einer Wochenendreise über die sächsischen Weihnachtsmärkte im Erzgebirge erzählen. Ich war in Johanngeorgenstadt und bin dann auch über den Grenzübergang Oberwiesenthal gefahren, dort stand niemand – weder die Polizei noch der Zoll noch sonst irgendjemand, also die Bundespolizei. Zu dem, was Sie hier behaupten, sage ich Folgendes: Es ist eine Lüge. An den erzgebirgischen Grenzübergängen Johanngeorgenstadt, Oberwiesenthal wie auch Bärenstein gibt es keine Grenzkontrollen durch die Bundespolizei.

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Armin Schuster

Herr Abgeordneter, vielleicht eignet sich diesbezüglich ein Gespräch mit dem Abg. Wippel Ihrer Fraktion. Er müsste mindestens dazu imstande sein, Ihnen zu erklären, dass eine gute und moderne Grenzpolizei nicht stumpf wie Zinnsoldaten und an der Perlenkette aufgereiht an einer Grenze steht, sondern ein System eines intelligenten Wechsels über Grenzübergänge, im Hinterland und an Schwerpunktorten zu Schwerpunktzeiten hat. Ich höre nun auf. Herr Wippel kann sich das sicherlich aus seiner Vergangenheit noch irgendwie zusammenreimen. Nun nenne ich dem Abgeordneten noch die Zahlen. Die Bundespolizei hat 1 228 aufenthaltsbeendende bzw. einreiseverhindernde Maßnahmen getroffen. Das sind nur die Zahlen, die an der polnischen und tschechischen Grenze in vier Wochen – 16. Oktober bis 16. November – zu verzeichnen sind. Das ist der Beweis schlechthin, wie massiv diese Grenzkontrollen wirken. Es gab 2 038 Fahndungstreffer an der polnisch- und tschechisch-sächsischen Grenze – in nur vier Wochen. Es gab 412 Haftbefehle. Mehr müssen Sie nicht wissen, damit Sie einschätzen können, wie wirksam diese Grenzkontrollen sind. Jetzt habe ich die Zwischenfrage beantwortet. Ich fahre in meine Rede fort. Meine Damen und Herren! Wir trocknen im Moment mit diesen Maßnahmen das Schleusergeschäft komplett aus. Darum geht es. Dieses Austrocknen bedeutet, dass wir diese Grenzkontrollen aufrechterhalten möchten, Herr Wähner hat es gesagt, bis die europäischen Maßnahmen wirken. Auf unseren Druck hin, hat die Bundesinnenministerin auf der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche offiziell bestätigt, dass sie mit den Grenzkontrollen erst aufhört, wenn diese europäischen Maßnahmen wirken. Das heißt, dass es nicht für zwei Monate, sondern für eine längere Zeit angelegt ist. Erstens haben wir mit dieser Maßnahme bewiesen, dass sie wirkt. Es übertrifft sogar unsere Erwartungen, meine Damen und Herren. Zweitens ist das bisher die einzige wirksame Maßnahme der Bundesregierung, um diesen Migrationsdruck entscheidend zu begrenzen. Diese Maßnahme wurde maßgeblich aus Sachsen heraus gemeinsam mit den Kollegen aus Brandenburg bewirkt. (Beifall bei der CDU) Ich komme nun zu den Ergebnissen der kürzlich stattgefundenen Ministerpräsidentenkonferenz. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

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Armin Schuster

Ja, natürlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatsminister.! Ich danke Ihnen ebenso für die Zahlen, die Sie so sehr loben. Könnte es auch sein, dass der Rückgang der illegalen Einwanderung erstens daran liegt, dass die Slowaken eine Grenzkontrolle eingeführt haben? (Sören Voigt, CDU: Warum denn aber, Herr Barth? Meine Güte!) Kann es zweitens daran liegen, dass sich in Serbien zwei konkurrierende Schleuserorganisationen einen bandenmäßigen Krieg liefern und derzeit aus Serbien kaum Migranten in den europäischen Binnenraum einwandern können? Kann es also sein, dass unsere sächsischen Grenzmaßnahmen mit den von mir genannten weiteren Ereignissen im Zusammenhang stehen und Sie sich Ihr Handeln nicht allein zuschreiben dürfen? (Sören Voigt, CDU: Was wollt ihr eigentlich?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie können trotzdem antworten.

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Armin Schuster

Herr Abgeordneter, jetzt bin ich erst einmal enttäuscht. Sie trauen mir nicht zu, in der nächsten Regierung für etwas einzutreten, wie gerade eben bei Herrn Schmidt, um die Frage zu beantworten. Frau Čagalj Sejdi hat es gesagt: Wir führen diese Debatte einmal im Monat. Ich habe Ihnen in den letzten beiden Debatten Folgendes gesagt: Würden wir Grenzkontrollen durchführen, dann hätten wir erstens eine polizeiliche Wirkung aufgrund des Fahndungsdrucks auf die Schleuser. Sie hören damit auf. Zweitens. Ich habe immer gesagt, dass das die größere Wirkung wäre, wenn Deutschland erstmals – das habe ich schon im Jahr 2015 gesagt, also seit acht Jahren – ein politisches Signal senden würde in die Richtung des Durchwinkens aller Schengen-Staaten, angefangen von Griechenland bis Deutschland. Dieses politische Signal auf Durchwinken haben wir jetzt endlich einmal gegeben. Dass nun unsere Nachbarn reagieren – Entschuldigung –, das habe ich vorher geahnt oder gewusst. Das war der Sinn der Maßnahme. Deshalb: Danke für diese Zwischenfrage. (Beifall bei der CDU –

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Sebastian Wippel AfD

Sie sind ein Extremist! – Zuruf von der AfD: Die Grenze wurde schon eher kontrolliert! – André Barth, AfD: Und der Bandenkrieg? Dazu haben Sie nichts gesagt!) – Nein, dazu sage ich jetzt nichts, Herr Barth. Meine Damen und Herren! Ich war dabei aufzuzählen, wo Sie eine sächsische Handschrift erkennen. Die Ministerpräsidentenkonferenz, die kürzlich zu Ende gegangen ist, trägt die Handschrift Sachsens, und zwar von Ministerpräsident Kretschmer. Die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission ist die Idee vom Ministerpräsidenten Kretschmer gewesen. Die Einschränkungen der Barauszahlungen und die Forderung nach der Schaffung einer Bezahlkarte haben wir in Sachsen als einer der Ersten formuliert. (Thomas Thumm, AfD: Eine AfD-Idee, Sachleistungen statt Geldleistungen!) Der Prüfauftrag an die Bundesregierung, ob der Schutzstatus von Flüchtlingen künftig auch in Transitländern oder Drittstaaten festgestellt werden kann, steht nicht nur im Ampelkoalitionsvertrag, sondern wurde auch von uns formuliert. Das alles, meine Damen und Herren, ist die einmütige Haltung der Ministerpräsidentenkonferenz. Jetzt berichte ich Ihnen, was letzte Woche Freitag auf der Innenministerkonferenz mit 16 : 0 und ohne Veto des Bundes beschlossen wurde. Erstens sollen die Grenzkontrollen so lange laufen, bis europäische Maßnahmen vergleichbar wirken. Mittlerweile sind alle 17 Innenminister Fans der Grenzkontrollen. Zweitens wird eine Rückführungsoffensive der Bundesregierung von allen 16 Innenministern erwartet. Drittens sind Abschiebungen von schweren Straftätern und Gefährdern auch in Länder wie Syrien und Afghanistan zu ermöglichen, 16 : 0. Die Schaffung von Abschiebeeinrichtungen an großen deutschen Flughäfen: 16 : 0. Die Verschärfung des Ausweisungsrechts – ein Antrag aus Sachsen, also von uns – ist beschlossen worden, 16 : 0. Sie wissen, dass das keine 16 Unionsinnenminister sind. Das ist ein sehr deutliches Zeichen. Wenn Sie das einmal zusammennehmen, dann ist ein Kurswechsel der Bundesregierung angesichts dieser Beschlüsse in der Ministerpräsidentenkonferenz und Innenministerkonferenz unausweichlich. Ich füge hinzu, weil das ein aktuelles Thema ist, dass wir die Erweiterung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige in diesen Konferenzen jedenfalls nicht beschlossen haben. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man gegen die Meinung von 16 Innenministern so etwas durchsetzen möchte. Dahinter mache ich einmal ein dickes Fragezeichen, meine Damen und Herren. Trotzdem glauben wir, dass wir die Migrationsprobleme nur mit Europa und nicht gegen Europa lösen können. Deswegen hoffen wir, dass bis vor der Wahl das gemeinsame europäische Asylsystem in eine Lösung überführt wird. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung. Wir stehen zu unserer gesetzlichen Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen. Wir stehen zum Königsteiner Schlüssel. Das alles macht Sachsen. Das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, ist völlig unerheblich. Es ist ein völlig sinnloser Antrag. Das hat schon Herr Wähner erklärt, vor allem angesichts der Tatsache, dass nur gering davon Gebrauch gemacht wird. Übrigens – das sage ich einmal ganz emotional –: In der Weihnachtszeit solch eine Idee vorzubringen, ist ohnehin strange. Es ist ungefähr so strange wie zu sagen, dass die katholische oder evangelische Kirche eine Asylindustrie betreibe. Dagegen muss ich mich entschieden verwahren. Meine Damen und Herren! Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 1, Herr Minister?

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Armin Schuster

Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Richter, bitte schön.

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Frank Richter SPD

Herr Staatsminister, vielen herzlichen Dank. Ich habe sehr viel Gutes aus Ihrer Rede entnommen. Ich erinnere mich aber an die Protokollnotiz bei der letzten Ministerkonferenz. Deswegen lautet meine Frage: Was hat Sachsen damals damit gemeint, als es eine Weiterentwicklung des Asylrechts in die Protokollnotiz hineingeschrieben hat? Ich warte noch darauf, genau zu erfahren, was damit gemeint war.

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Armin Schuster

Ich versuche einmal, das zu skizzieren. Wir haben damit nicht – also die 0,9 % – die Menschen gemeint, denen wir im Jahr einen Asylanspruch gewähren, weil sie es wirklich belegen können, zum Beispiel aufgrund persönlicher Verfolgung. Wir haben folgende Frage gestellt: Was muss man im Grundgesetz regeln, wenn man es schaffen würde, sich mit der Europäischen Union auf Kontingente zu einigen, und es schaffen würde, in Herkunftstransitländern Asylverfahren durchzuführen, beispielsweise mit dem UNHCR, um von dort aus nach Europa die Menschen zu verteilen? Wie geht man mit solchen Kontingentlösungen in einer Verfassung um? Das ist, glaube ich, in den falschen Hals gekommen. Dieses „Wir wollen die Verfassung weiterentwickeln“ hieß damals nicht: „Wir haben eine AfD-Idee, im Sinne von: Wir streichen das Asylrecht – Punkt, aus – und machen null.“ Darum ging es gar nicht. Aber jetzt sage ich es einmal ganz konkret: Wer den Vorschlag des Unions-PGF im Bundestag – Thorsten Frei – mit dieser Kontingentierung umsetzen will, der muss an die Verfassung heran, der muss auch an die europäische Menschenrechtskonvention. Aber nicht in dem Sinne, wie Ihre Fraktion es fordert, (Zuruf von der AfD: Herkunftsländer! Sagen Sie es doch!) sondern: Wir glauben daran, dass wir in Deutschland wissen, was wir leisten können. So viel wollen wir auch leisten. Wie kommen wir jetzt zu Kontingenten? Und wie passt das zu unserer Verfassung? (Martina Jost, AfD: Das ist ja ein schönes Geschwurbel!) Das ist das, was wir damit andeuten wollen. Damit habe ich auch die Themen Kontingente erklärt und UNHCR; damit kann ich das auch überspringen, meine Damen und Herren. Ich habe zweieinhalb Tage lang eine Innenministerkonferenz erlebt – ich komme zum Schluss –, in der 16 SPD- und CDU-geführte Länder in unterschiedlichsten Koalitionskonstellationen in großer Einmütigkeit einstimmig beschlossen haben: Wir haben einen ersten kapitalen Erfolg bei der Begrenzung von Migration, diesen gilt es jetzt zu halten. Deswegen werden wir die Grenzkontrolle aufrechterhalten. (Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD) In dieser Zeit brauchen wir eine Lösung für all die nachhaltigen Maßnahmen, die es uns erlauben, die Grenzkontrollen wieder abzuschaffen, wenn gleichzeitig die Wirkung eines begrenzten Zuzugs bleibt. Das ist, glaube ich, ein großer Erfolg. Ich hoffe inständig, dass die Bundesregierung versteht, dass sie nicht gegen 16 Landesinnenminister – und in Wirklichkeit auch gegen eine Bundesinnenministerin – Politik machen kann. Das wäre jedenfalls mein Wunsch. Deshalb bin ich optimistisch, dass es den Mittelweg – Maß und Mitte – gibt und nicht diese „Null-Migration“ aus dem Antrag der AfD, dessen Ablehnung ich dringend empfehle. Danke schön. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Minus!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schuster. Wenn es jetzt seitens der anderen Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt – – Seitens der AfD gibt es noch Redebedarf vor dem Schlusswort. Kollege Urban, bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss jetzt tatsächlich noch einmal reden, weil mir die verlogene Debatte, die unser Innenminister aufgemacht hat, doch etwas gegen den Strich geht. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Wenn sich ein Innenminister hinstellt und sagt, „Grenzkontrollen, Grenzschließungen gibt es nur in Nordkorea“, dann ist das billigste Polemik. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Wir erleben, wie unsere Nachbarländer – Polen, Dänemark zeitweise, jetzt Finnland – Grenzschließungen vollziehen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Selbstverständlich machen das auch unsere europäischen Partnerländer, alles Demokratien wie wir. Das ist nicht nur eine Eigenschaft von Nordkorea. Und das Zweite: 0 % Prozent Asyl. Ja, das ist keine AfDForderung, das ist eine Forderung, die die dänische Premierministerin für ihr Land aufgemacht hat, also unser Nachbarland, ein demokratischer Staat. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Eine SPD-Premierministerin gibt für ihr Land „0 % Asyl“ aus. Selbstverständlich ist das eine symbolische Zahl. Man will einfach signalisieren: Wir wollen null Wirtschaftsmigration. Selbstverständlich: Politisch verfolgte Menschen, Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität verfolgt werden, das sind ja null Komma irgendwas, wenn man es genau nimmt. Genau darum geht es. Wenn man diesen Zustand, der jetzt herrscht, beenden will, dann ist die Ansage „0 % Asyl“ nicht menschenfeindlich, sondern sie ist vernünftig, weil wir wissen, dass 99 % keine Asylbewerber entsprechend unserer Asylgesetzgebung sind. (Beifall bei der AfD) Jetzt noch ein Wort zu dieser glorreichen Innenministerkonferenz. Erstens: Alles, was ich dort höre – Abweisungen an der Grenze, Abschiebeerleichterung, Straftäter erleichtert abschieben, Protokollnotiz über Asylzentren in den Herkunftsregionen –, das sind doch AfD-Forderungen. (Lachen des Staatsministers Armin Schuster) Das sind alles AfD-Forderungen, die schon viele Jahre alt sind. Warum gibt es jetzt diesen einmütigen Beschluss der Ministerkonferenz? Nicht weil die Minister besonders schlau geworden wären, nein. Weil im ganzen Land die Probleme nicht mehr händelbar sind. (Beifall bei der AfD) Jetzt, nach sechs Jahren, kommen Sie mit diesen glorreichen Ideen. Das sind Dinge, die haben viele Menschen schon 2016 gefordert – da war Ihre CDU noch in Regierungsverantwortung. Sie stellen sich jetzt hier klug hin und sagen: Wir machen Grenzkontrollen, sie zeigen Wirkung, der Folgeeffekt in die anderen Länder. (Heiterkeit bei der AfD) Das haben viele Menschen schon vor sechs Jahren gesagt, da waren Sie und Ihre Partei noch in der Regierungsverantwortung. (Zuruf von der AfD: Genau!) Sie haben sechs Jahre lang keine Grenzkontrollen durchgeführt. Jetzt tun Sie so, als wäre das der große Wurf. Und selbst diese Grenzkontrollen, die jetzt stattfinden – wir wissen doch, wie die Zahlen aussehen. Diese glorreichen Grenzkontrollen führen dazu, dass ungefähr ein Drittel der Ankommenden abgewiesen wird. Zwei Drittel kommen weiterhin hinein. Im letzten Jahr waren es 300 000. Wie viele sind es in diesem oder im nächsten Jahr dann? Das ist keine wirksame Grenzkontrolle. (Beifall bei der AfD) Natürlich haben wir eine Abmilderung der Zuwanderung, aber es ist keine wirksame Grenzkontrolle. Ich will Ihnen nur einmal vor Augen halten, was für ein Druck aufgebaut wird, wenn wir dort nicht wirklich konsequent unsere Grenzen schützen. Schauen Sie in die spanischen Enklaven, nach Afrika. So sieht Druck auf Grenzen aus. Schauen Sie auf den Grenzzaun in Ungarn: So sieht gewaltsamer Druck auf Grenzen aus. Sie glauben doch nicht, dass Sie mit ein bisschen Schleierfahndung, „Ich bin mal hier und verstecke mich dann dort“, (Heiterkeit bei der AfD) dass Sie damit ernsthaft unsere Grenze schützen können. Das ist naiv – oder es ist Schönfärberei, wie wir sie von Ihnen leider inzwischen schon kennen, Herr Schuster. Auch das ist nichts Neues. Als Abschluss vielleicht noch zu der „Tränendrüse“ mit Weihnachten: Wir dürften über Weihnachten nicht über Migration reden, denn das wäre natürlich ganz, ganz schlimm. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ich sage Ihnen etwas, Herr Schuster: Ihre Partei ist dafür verantwortlich, dass unsere Weihnachtsmärkte inzwischen mit „Merkel-Pollern“ geschützt werden müssen, (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) damit dort keine Terroristen, die Sie ins Land gelassen haben, unsere friedlichen Weihnachtsfeiern gefährden. So sieht es aus. (Beifall bei der AfD – Unruhe – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es vor dem Schlusswort der AfD-Fraktion noch weiteren Redebedarf seitens der Fraktion oder der Staatsregierung? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an Herrn Kollegen Wippel von der AfD-Fraktion für das Schlusswort; bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich will noch auf ein paar wenige Argumente, die in der Debatte zu diesem Antrag gekommen sind, eingehen. Das eine: Es ist schön, Herr Schuster, wenn man eine Debatte von einem Antrag unterscheiden kann. Das letzte Mal haben wir grundsätzlich debattiert, da hat der eine oder andere Redebeitrag sicherlich gut hineingepasst, wie zum Beispiel der – völlig am Thema vorbei – von Herrn Pallas. Heute zu dem Antrag hat er leider überhaupt nicht gesprochen. Allerdings habe ich eine Sache wahrgenommen, die von der SPD besonders in den Raum gestellt worden ist: Wir brauchen Fachkräfte, wir brauchen Fachkräfte! (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Einmal muss man zur Kenntnis nehmen, dass fast die Hälfte derer, die hierhergekommen sind, arbeitslos sind und im Sozialsystem festhängen, (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) und das nicht nur, „weil sie nicht arbeiten dürfen“. (Heiterkeit bei der AfD) Mensch, immer dieselbe Schallplatte von Ihnen! Da sind genug Leute, die wollen gar nicht arbeiten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Woher wissen Sie das denn?) Da sind die Leute, die haben eine Arbeit gehabt. – Weil sie es mir selbst gesagt haben, Mensch. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Haben Sie die Leute alle gefragt? – Lebhafte Unruhe) – Ja, das nennt man auch anekdotische Evidenz. (Zurufe von den LINKEN und des Abg. Sören Voigt, CDU) Beispiel: Ein Ukrainer, der hat Arbeit gehabt. Der hat dann festgestellt: Oh, ich bekomme mit Bürgergeld viel mehr. Danke für das Angebot, aber nehmen Sie es mir nicht übel. Nee, mache ich nicht mehr. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Genau das ist aber der Punkt. Man muss sich auch einmal die Frage stellen: Wenn das mit dieser Einwanderung so gut klappt, weil wir ja so viele Arbeitskräfte brauchen, dann frage ich mich, warum wir mittlerweile 84 Millionen Einwohner in Deutschland haben und immer mehr Arbeitskräfte brauchen. (Heiterkeit bei der AfD) Wir kriegen doch ständig neue Leute dazu. Offensichtlich sind die dazu nicht geeignet. (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Herr Wähner, Familiennachzug: Sie haben gesagt, Familiennachzug dürfe man aus dem Asylgesetz nicht streichen. Ich sage: Doch, das können wir aus dem Asylrecht heraustrennen; das kann man im Einzelfall und für den Einzelfall auch über ein Einwanderungsrecht regeln. Übrigens: Für die klare Trennung von Asyl und Einwanderung stehen wir als AfD schon länger als zum Beispiel die GRÜNEN. Wir haben hier im Landtag die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz gehabt, in dem alles einmal klar geregelt wird, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) damit Asyl und Einwanderung ganz klar voneinander getrennt werden. Da haben Sie noch groß dagegen argumentiert. Dann haben wir noch einen anderen Punkt. Artikel 16 a, Herr Wähner, ist im Grundgesetz nicht zwingend notwendig, weil man das Asylrecht natürlich auch über die normale Gesetzgebung regeln kann. Ein Asylgesetz kann man auch haben, wenn Artikel 16 a nicht im Grundgesetz steht. Das hat im Übrigen – auch an alle anderen hier – nichts mit „wegen früher“ zu tun. Wir leben 80 Jahre später (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ein Wunder!) und müssen langsam einmal nach vorn schauen, (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) selbstbewusst, ohne die Vergangenheit zu vergessen und ohne diesen ganzen Dreck von früher wiederhaben zu wollen. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Das heißt aber nicht, dass wir die notwendigen Maßnahmen für die Zukunft Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Sabine Friedel, SPD: Sehr gut! – Beifall des Abg. Frank Richter, SPD)

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Sebastian Wippel AfD

nicht treffen könnten. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach das Schlusswort für die AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/14990 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Stimmen dafür, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Geschlechtsspezifische Gewalt und bekämpfen – umfangreichen Drucksache 7/14957, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Frau Kollegin Buddeberg, Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Herr Präsident! Werte Kolleg(inn)en! Es ist gar nicht leicht, nach so viel übler Hetze zur Tagesordnung zurückzukehren; doch die AfDFraktion hat zum Glück zu großen Teilen den Saal verlassen. Ich versuche es trotzdem einmal, da das Thema, über welches ich sprechen möchte, wirklich sehr wichtig ist. Ich beginne meine Rede mit einem weihnachtlichen Zitat: „Markt und Straßen stehn verlassen, Still erleuchtet jedes Haus, Sinnend geh’ ich durch die Gassen, Alles sieht so festlich aus“. Das ist die erste Strophe des Weihnachtsgedichts von Joseph von Eichendorff, wahrscheinlich allen bekannt. Es fängt recht gut die Weihnachtsstimmung ein, wenn man in der dunklen Jahreszeit durch die Straßen geht, die Fenster sieht und sich vorstellt, wie heimelig es dahinter ist. Doch die Wirklichkeit hinter den erleuchteten Fenstern sieht oft ganz anders aus. Denn wir wissen: An den Feiertagen steigen die Notrufe in den Kontaktstellen zu Gewaltschutz massiv an. Man kann sich das gut erklären, da zu Weihnachten der Alltag unterbrochen wird; gleichzeitig besteht die Erwartungshaltung an die „funktionierende Familie“. Am Festtagstisch entladen sich dann die Spannungen, organisatorischer Stress kommt dazu und Alkohol tut sein Übriges. Dies führt nicht selten dazu, dass Weihnachten nicht die schönste, sondern eher die gefährlichste Zeit des Jahres ist. Heiligabend kann dann mitunter zu einer lebensbedrohlichen Situation werden; denn häusliche Gewalt ist in vielen Familien immer noch brutale Realität und der übergroße Anteil der Opfer sind Frauen. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) – Es wäre wirklich schön, wenn die Herren dort hinten gerade bei dieser Rede ihre Gespräche vielleicht einmal draußen fortführen würden. (Beifall bei den LINKEN) Häusliche Gewalt ist immer noch brutale Realität in vielen Familien und der übergroße Anteil der Opfer – das kann man nicht oft genug sagen – sind Frauen. Ich möchte gleich zu Beginn mit dem Mythos aufräumen, dass Gewalt gegen Frauen ein importiertes Problem sei. Wer behauptet, dass sich dieses Phänomen mit Grenzschließungen in Luft auflösen würde, (Jörg Dornau, AfD: Mit Abschiebungen!) häusliche Gewalt wirkungsvoll Schutz für Betroffene garantieren! der Fraktion DIE LINKE lügt – das muss man einfach so sagen –, lenkt von der eigenen Verantwortung ab und instrumentalisiert ein wirklich ernstes Problem für die menschenfeindliche Agenda – so, wie wir es auch hier wieder den ganzen Tag erleben. Die Statistik besagt nämlich etwas anderes: Viel gefährlicher als der Weg nach Hause ist das Zuhause selbst. Jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch den Partner. Das muss man sich, wenn man in irgendeinem Raum ist – das mag dieser oder ein anderer sein –, wirklich einmal vorstellen. Wenn man sich umsieht und sich klarmacht, was das bedeutet – jede vierte Frau! Das geht durch alle sozialen Schichten und Altersgruppen. Das macht ganz deutlich: Das ist kein privates Problem, sondern ein strukturelles. Deshalb muss es gesamtgesellschaftlich bekämpft werden. (Beifall bei den LINKEN) Es ist übrigens kein Zufall, dass hauptsächlich Frauen betroffen sind. Ich habe dazu ein sehr passendes Zitat gefunden, welches dies beschreibt: „Gewalt gegen Frauen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern“. Und dieses Zitat ist nicht von mir – auch wenn ich es unterschreiben würde –, sondern es stammt aus dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, besser bekannt als Istanbul-Konvention. Im Jahr 2011 wurde sie im Europarat verabschiedet und seit dem Jahr 2018, das heißt seit fünf Jahren, ist dies geltendes Recht in Deutschland. Diese Istanbul-Konvention ist sehr wichtig für uns; denn sie macht konkrete Vorgaben. Darin steht eigentlich ziemlich genau, was zu tun ist. Wir richten also den Blick nach Sachsen und schauen, was zu tun ist. Man muss zuerst sagen – und das will ich ohne Frage tun –, dass in den letzten Jahren hier sehr viel passiert ist. Es wurde in die Strukturen investiert, es wurde wirklich viel Geld in den Haushalt eingestellt. Wir haben inzwischen in jedem Landkreis eine Kontaktstelle – das haben wir als LINKE lange gefordert –, und ich bin froh, dass dem so ist. Das Justizministerium hat zudem eine Dunkelfeldstudie in Auftrag gegeben. Ich glaube, auch das war ein sehr wichtiger Schritt, um die Datenlage zu verbessern. Die Ergebnisse dieser Studie sind in einen sehr breiten Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt eingeflossen. Es gab entsprechende Workshops; ich war selbst dabei. Trotzdem: Der Landesaktionsplan lässt auf sich warten. Gleichzeitig steigen die Zahlen aber weiter an. Das Landeskriminalamt verzeichnet seit Jahren einen Anstieg der registrierten Fälle. Im letzten Jahr waren es 10 %. Ich möchte kurz verdeutlichen, was das bedeutet, ein Anstieg der Zahlen um 10 %: Im Jahr 2022 gab es 9 020 Fälle von häuslicher Gewalt in Sachsen, das sind 25 Fälle pro Tag. Ich finde das schon wirklich hart. Und das sind – das muss man dazusagen – nur die registrierten Fälle. Wichtig ist dabei übrigens auch zu wissen, dass es darunter einen Anstieg der Hochrisikofälle gibt. „Hochrisikofälle“ klingt etwas technisch, bedeutet aber nichts anderes, als dass bei diesen Fällen das Leben des Opfers in Gefahr ist. Das heißt, die Polizei oder die Beratungsstelle stellt fest: Wenn wir hier nicht handeln, wird es wirklich lebensbedrohlich. Das heißt, es ist überhaupt nicht übertrieben, bei diesem Thema zu sagen: Es geht mitunter um Leben und Tod; wir müssen handeln. – Deshalb setzen wir dieses Thema heute wieder auf die Tagesordnung. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben unseren Antrag untergliedert. Wir beginnen ganz bewusst mit einem Feststellungsteil, weil wir uns noch einmal über die Fakten verständigen wollen, über die wir hier sprechen. In diesem Feststellungsteil – ich will es kurz überreißen – sagen wir zum einen, dass die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auf allen politischen Ebenen erfolgen muss. Wir stellen fest, dass die IstanbulKonvention nicht umgesetzt ist, obwohl sie geltendes Recht ist. Dazu noch einmal ausgeführt: Mehr als die Hälfte der vorgeschriebenen Schutzplätze fehlt in Sachsen. Das heißt, obwohl wir bereits viel investiert haben, sind wir noch längst nicht dort, wo wir eigentlich sein müssten, wie es die Istanbul-Konvention vorschreibt. Die Beratungs- und Schutzstellen sind oft nicht barrierefrei – und das, obwohl Frauen und Mädchen mit Behinderung besonders von Gewalt betroffen sind. Ich will das kurz erläutern; denn „oft nicht barrierefrei“ klingt wie „man kann nicht alles barrierefrei haben“. Doch ich habe das abgefragt: Stand 30.06.2023 gibt es genau zwei barrierefreie Schutzplätze und eine barrierefreie Interventionsstelle. Das ist so gut wie nichts angesichts dessen, dass diese Gruppe besonders betroffen ist. Wir sollten uns über diese grundsätzlichen Feststellungen einig sein; denn das ist die Grundlage für die weiteren Handlungsmaßnahmen, die wir dann vorschlagen. Was wir vorschlagen – der Punkt, den ich voranstellen möchte –, ist eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Eine Landesstrategie, die an das Parlament angebunden ist über den Ausschuss, der darüber debattieren soll. Wir haben weitere Punkte: Wir wollen natürlich – das ist ein wichtiger Punkt – die Finanzierung sichern. Wir werden nicht müde zu sagen: Das muss eine Pflichtaufgabe für die Kommunen sein. Es braucht eine Grundfinanzierung, die nicht nur die belegten, sondern grundsätzlich auch die zur Verfügung gestellten Zimmer absichert. Wir brauchen Maßnahmen gegen das Phänomen der Cybergewalt, das eine immer größere Rolle spielt, bei dem die Beratungsstellen aber schon allein technisch nicht in der Lage sind, dem adäquat zu begegnen. Und wir wollen eine vertrauliche Spurensicherung und Traumaambulanzen landesweit zur Grundversorgung. Das sind die zentralen Forderungen; in dem Antrag steht noch viel mehr. Es lohnt sich, diesen zu lesen. Es bleibt einfach viel zu tun; das kann man feststellen. Werte Kolleg(inn)en! Wenn Sie in den nächsten Tagen nach Hause gehen und die erleuchteten und heimelig wirkenden Fenster in Ihrer Nachbarschaft sehen, dann machen Sie sich doch bitte wirklich einmal bewusst: Dort, wo Sie wohnen, könnte es sein, dass neben Ihnen oder in einem Haus auf der anderen Straßenseite gerade in dem Moment, in dem Sie vorbeigehen, eine Frau bedrängt, verletzt oder geschlagen wird. Es ist wichtig, dass wir nicht wegschauen, sondern dass wir hinschauen. Das müssen wir als Nachbar(inne)n machen. Aber wir als Abgeordnete, wir im Parlament haben die Aufgabe, häusliche Gewalt konsequent zu bekämpfen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen und heute den ersten Schritt zu einer wirksamen Landesstrategie zu gehen, hin zu einer Gesellschaft frei von Gewalt und Unterdrückung. Um es mit Eichendorff zu sagen: um dafür zu sorgen, dass die Feiertage eine „gnadenreiche Zeit“ werden. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Buddeberg sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion; bitte schön.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sarah! Ganz herzlichen Dank für deine Rede, für deine Emotionen und dafür, dass du das Thema heute – ich habe gedacht zu einer noch späteren Stunde – auf das Tableau gebracht hast. Ich werde dich jetzt zwar enttäuschen müssen, aber ich wollte dir noch einmal persönlich meinen Dank für dieses Thema aussprechen. (Oh-Rufe der AfD) Die Linksfraktion hat einen Antrag eingereicht, der ein Thema anspricht, welches mir persönlich sehr wichtig ist. Es wird oft übersehen oder von einigen heruntergespielt: Femizide, also geschlechtsspezifische Gewalt. Es ist wichtig, dieses Thema immer wieder erneut zur Sprache zu bringen. Es ist falsch, erst dann über diese Probleme zu reden und darüber in unserer Gesellschaft zu sprechen, wenn wieder ein Fall durch die Medien geht und besondere Aufmerksamkeit erfährt, obwohl solche Grausamkeiten tagtäglich passieren. So geschehen gerade erst wieder in Italien: Ein junger Italiener, der im November in der Nähe von Leipzig festgenommen worden ist, hat kurz zuvor seine italienische Freundin im Norden von Venedig umgebracht. Er hat damit auch in Italien erneut eine Debatte in Gang gesetzt. Ich durfte es in Mailand erleben und mich dort mit der entsprechenden Kollegin treffen. Vielleicht sind die Italiener gar ein Stück weiter, obwohl die Statistik dort viel höher ist. Doch es sind sehr viele Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen, aber auch Männer und Jungen –, die tagtäglich Gewalt erfahren – nur, weil sie einem bestimmten Geschlecht angehören. Allein in Sachsen erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik knapp 300 weibliche Opfer von Vergewaltigungen, Nötigungen und besonders schwerwiegenden sexuellen Übergriffen. Die Zahlen der häuslichen Gewalt schockieren ebenso. Hierbei wurden im Jahr 2022 mehr als 8 800 Fälle allein in Sachsen erfasst. Allerdings – das hat Sarah Buddeberg bereits gesagt – taucht ein großer Teil der Übergriffe nie in einer Statistik auf, weil sie nicht angezeigt werden und damit nicht verfolgt werden können. Dies geschieht oftmals aus Scham oder aus Angst der Betroffenen, nicht ernst genommen zu werden. Deshalb ist es auch für uns als CDU wichtig, an diesem Thema zu arbeiten. Auch, wenn gerade kein populärer Fall durch die Medien geht; denn häusliche und geschlechterspezifische Gewalt ist nicht nur ein Angriff auf das Individuum, sondern auch auf die Grundwerte unserer christlichen Gesellschaft. Sie untergräbt das Recht auf Leben, Freiheit, Würde und Sicherheit. Die Bekämpfung dieser Angriffe trifft in allen Teilen unserer Gesellschaft auf Konsens. Daher möchte ich einen Blick darauf werfen, wie wir das erreichen wollen: Dreh- und Angelpunkt für uns Landespolitikerinnen und Landespolitiker ist der Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dieser soll Anfang 2024 novelliert werden. Er zeigt auf, wie wir die Istanbul-Konvention in Sachsen weiter umsetzen wollen. Sie ist nicht nur geltendes Recht, wie der vorliegende Antrag es beschreibt, vielmehr haben wir uns zu ihrer Umsetzung bereits im Koalitionsvertrag nach den Landtagswahlen 2019 erneut bekannt. Deshalb haben wir dafür die finanziellen Mittel im Jahr 2020 mehr als verdreifacht. Sie betragen mittlerweile 12 Millionen Euro – und das jährlich. Zusätzlich entwickelt die Staatsregierung zurzeit ein umfassendes Monitoring, das die Bewertung der Maßnahmen des Landesaktionsplans ermöglicht und dann alle zwei Jahre erfolgt. Die hier beantragten Feststellungen und Aufforderungen sind daher nicht notwendig, sondern für uns selbstverständlich. Deshalb braucht es diesen Antrag nicht. Ich bedanke mich aber ausdrücklich bei der Linksfraktion für die erneute Erinnerung an dieses Thema und möchte darauf hinweisen, dass wir weiterhin sowohl dieses als auch das Thema der sexualisierten Gewalt an Kindern im Blick haben müssen; denn auch die Arbeit der ChildhoodHäuser werden wir hoffentlich in diesem Zusammenhang im Hohen Hause noch einmal thematisieren können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDISGRÜNEN, der SPD sowie der Staatsministerin Katja Meier und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Jost spricht nun für die Fraktion der AfD; bitte schön.

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Martina Jost AfD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Uns liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor: Geschlechterspezifische Gewalt und häusliche Gewalt wirkungsvoll bekämpfen – umfangreichen Schutz für Betroffene garantieren! – Klingt gut. Der „MDR“ beschreibt am 27. November dieses Jahres das Problem folgendermaßen: „[…] seit Jahren klagen Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen über zu wenige Plätze, mangelnde personelle Ausstattung und schwierige Finanzierung. Ein Aspekt ist dabei öffentlich kaum bekannt: Für den Aufenthalt in einem Frauenhaus wird eine Nutzungsgebühr erhoben, die viele Betroffene selbst bezahlen müssen.“ Ja, hier ist Abhilfe nötig und das fordert meine Fraktion auch schon seit Jahren. Noch einmal zusammengefasst, muss man die Probleme, und das, was getan werden muss, folgendermaßen beschreiben: Der Finanz- und Personalbedarf von Schutzeinrichtungen muss gesichert werden. Es darf keine Zurückweisung mehr an den Noteinrichtungen bzw. an den Frauenhäusern geben. Träger zahlen immer noch 10 % Eigenanteil, was die Finanzierung und Bedarfsplanung kompliziert macht. Ein besonderer Schutz – das steht auch in Ihrem Antrag – vor Gewalt, besonders bei behinderten Menschen, muss gesichert werden. Traumaambulanzen und psychische Betreuung müssen bedarfsgerecht gefördert werden. Diese Punkte hätten in Ihrem Antrag völlig ausgereicht. Das wären die konkreten Handlungsforderungen an die Staatsregierung gewesen, um diese auch umzusetzen: Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Betroffene – Männer, Frauen und Kinder – sowie für die Schutzeinrichtungen, sodass diese auch für die kommenden Jahre Planungssicherheit haben. So weit gehen wir mit. Frau Kuge hat gerade erklärt, was die Staatsregierung alles macht. Aber – und jetzt kommt das Aber –: Der uns vorliegende Antrag – deshalb verstehe ich nicht so ganz das Lob von Frau Kuge, aber das kann ja jede Fraktion so halten, wie sie will – trieft natürlich vor Ideologie. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ach!) Schon im ersten Satz des Feststellungsteiles heißt es: Häusliche Gewalt und geschlechtsspezifische Gewalt seien „kein privates, individuelles Problem einzelner Betroffener, sondern es handelt sich um eine strukturelle,“ – da haben wir wieder das Wort – (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Was für eine Ideologie, diese Struktur!) „weit verbreitete und tief verankerte Form von Gewalt, deren Bekämpfung auf allen politischen Ebenen erfolgen muss.“ (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) In der Begründung heißt es zu dieser Feststellung: „geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt ist eine Form von Gewalt, die einen strukturellen Charakter hat […]“ – da haben wir wieder die Struktur. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Oh nein! Strukturalismus gleich Ideologie! – Weitere Zurufe) Aber jetzt kommt es: „Diskriminierende gesellschaftliche Normen“ – das hätten Sie vielleicht einmal lesen sollen, Frau Kuge – „Einstellungen und Praktiken fördern Vorstellungen von männlichem Privileg, Dominanz und Gewalt und führen zu einer weit verbreiteten Akzeptanz von Gewalt gegen Frauen […].“ (Staatsministerin Katja Meier: Was glauben Sie denn, was die Ursachen von Gewalt gegen Frauen sind?) Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, was das für eine Struktur sein soll? Ich weiß auch nicht, in was für einem Land wir leben. Ich glaube, nicht im Iran. (Zuruf der AfD: Bald ist das so!) Wieder einmal versäumen Sie, die Struktur zu benennen, die unsere Männer zu Gewalttätern macht, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist doch Ideologie, haben Sie gerade gesagt!) auch die, die hier vor mir sitzen; denn wenn Normen und Praktiken vorhanden sind – – Sie benennen ja nicht, welche das sind, die die Akzeptanz an Gewalt an Frauen fördern. Wer akzeptiert, frage ich, Gewalt an Frauen in unserer Gesellschaft? (Daniela Kuge, CDU: Viel zu viele, sonst hätten wir sie doch nicht!) Bitte sagen Sie, welche Struktur dahintersteckt. Und wenn es eine Struktur gibt, muss es auch Menschen geben, die diese Struktur ausfüllen. (Zurufe von den LINKEN) Benennen Sie Ross und Reiter, dann können wir diese Strukturen beseitigen und die Probleme endlich lösen. Aber klar, bei Ihrem generalistischen Ansatz kann man Forderungen aufmachen, die breite gesellschaftliche Bereiche überstreichen: Justiz, Schule und Polizei bis hin zu der Forderung, geschlechtsspezifische Gewalt als politisch motivierte Straftaten zu kategorisieren. Meine Damen und Herren, ja, die Zahlen häuslicher Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder – wir haben immerhin 25 % Gewalt gegen Männer – steigen seit Jahren. Aber warum denn? (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Jetzt geht’s wieder los!) Drei Ursachen kann ich Ihnen sagen – Sie können gleich wieder schreien–: erstens Einwanderung aus patriarchalischen Kulturen, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ja, genau! – Zurufe von den LINKEN – Starke Unruhe – Glocke des Präsidenten) die Coronamaßnahmen und nicht zuletzt – (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Hören Sie doch erst einmal zu! – die Inflation, hohe Energiepreise, hohe Mieten. Über die Wirtschaft haben wir heute ausgiebig gesprochen. Die Auswirkungen dieser Ursachen treffen doch genau die gesellschaftlichen Gruppen, die Sie, DIE LINKE, vermeintlich vertreten: die Menschen, die Kinder haben, die in wenig Wohnraum leben und einkommensschwach sind. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Probleme haben ihre Ursachen, auch häusliche Gewalt hat eine oder mehrere Ursachen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sind Strukturen!) Aber dann muss man sie benennen – nicht mit so einem Geschwurbel von „Struktur“ –, um sie beseitigen zu können. Priorität für meine Fraktion hat die Ursachenbekämpfung (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Aha, und das sind dann welche, bitte?!) und nicht das Herumlaborieren an den Folgen, die die Politik – ich nenne noch einmal die Coronamaßnahmen – teilweise mitverursacht hat. (Zurufe von den LINKEN) Machen Sie einfach mal Anträge, die den Menschen in unserem Land das Leben erleichtern und nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, noch etwas daran herumdoktern! Um es am Schluss zusammenzufassen: Meine Fraktion, die Fraktion der AfD, wird sich wie in den vergangenen auch bei den nächsten Haushaltsverhandlungen für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung von Schutzeinrichtungen für Frauen, Männer und Kinder sowie deren psychologische Betreuung einsetzen. (Beifall bei der AfD) Wirksame Hilfe ist vonnöten. Ihren Blumenstrauß von Forderungen lehnen wir dagegen ab. Eingriffe in weite Teile gesellschaftlicher Bereiche und Institutionen wie Schule, Polizei und Justiz, die weder belegt noch konkretisiert sind, lehnen wir ab. Glauben Sie mir, Frau Meier wird schon alles in Ihrem Sinne tun. Frau Kuge hat es gerade gesagt. Dafür braucht es Ihren Antrag nicht. In den nächsten Beiträgen der befreundeten Parteien werden Sie noch viel mehr Zuspruch ernten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Marco Böhme Die Linke

Im Gegensatz zu Ihnen haben wir wenigstens Freunde!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Jost sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Hammecke spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Vielleicht zunächst zu Ihnen, Frau Jost, und Ihrem Redebeitrag: Einen Punkt hat mir Frau Buddeberg vorweggenommen, aber da ich jetzt nach Ihnen rede, möchte ich das nicht unkommentiert lassen. Geschlechtsspezifische Gewalt, häusliche Gewalt sind keine neuen Phänomene, kein Phänomen, das wir seit 2015 in Sachsen sehen, sondern ein sehr altes. Mit Ihrer Behauptung machen Sie es sich a) zu einfach und b) machen Sie vor allem jene Betroffenen unsichtbar, die nicht in Ihr Bild der Betroffenen passen. Häusliche Gewalt passiert im weißesten Haushalt im Erzgebirge, im ursächsischsten Haushalt im Landkreis Görlitz. Das ist kein Problem, das sich auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen beschränken lässt. Dass Sie versuchen, das hier zu tun, ist eigentlich unwürdig für das Thema, um ehrlich zu sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Um auf das Thema Strukturen zu kommen: Wenn Sie sagen, es sei kein strukturelles Problem, es sei ein individuelles Problem, geben Sie damit – und ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist – den Betroffenen quasi die Schuld. Es ist ein individuelles Problem, also gibt es auch eine individuelle Lösung. Damit machen Sie jegliches politisches Handeln obsolet. (Martina Jost, AfD: Bitte sagen Sie mir die Struktur! Welche denn, bitte? – Lachen bei den LINKEN – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Wenn wir darüber sprechen, dass es ein strukturelles Problem ist, dann sprechen wir darüber. Sie sagen selbst, dass die meisten Betroffenen Frauen sind, und nicht Männer. (Martina Jost, AfD: Aber welche Strukturen machen Männer zu Gewalttätern? Welche denn? Die Erziehung? Familie? Schule?) Es gibt betroffene Männer. Deshalb bauen wir die Gewaltschutzeinrichtungen auch für Männer aus. (Martina Jost, AfD: Ja, aber welche?) Aber die meisten Betroffenen sind Frauen. Wenn Sie fragen, wer in unserer Gesellschaft häusliche Gewalt akzeptiert, dann mindestens all die Täter der über 8 800 Fälle. Sie haben doch die Fälle selbst benannt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Mindestens diese Täter akzeptieren Sie. Wie erklären Sie es sich, dass fast jede Frau eine Frau kennt, der häusliche Gewalt passiert ist? (Martina Jost, AfD: Das muss doch eine Struktur sein!) Aber kein Mann will einen Täter kennen? Wie erklären Sie sich das? (Martina Jost, AfD: Wie erklären Sie die Strukturen? Bitte, ich will es wissen!) Ganz so einfach kann es doch nicht sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Sehr geehrte Frau Buddeberg, zu Ihrem Antrag: Das erste Plenum nach dem Tag gegen Gewalt an Frauen – ich danke Ihnen dafür, dass Sie den Antrag hier setzen, auch wenn wir mittlerweile fast näher an Weihnachten sind. Auch wenn wir im Hohen Hause bereits einige Male über dieses Thema gesprochen haben, möchte ich einen Satz immer wieder wiederholen: Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Wir reden hier über kein „nice to have“ in den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen, sondern über existenzielle Fragen. Die Zahlen haben wir ausgeführt. Wir reden auch nicht über ein verschwindendes Phänomen. Der Anstieg in Höhe von über 10 % von 2021 zu 2022 macht dies sehr deutlich, wobei die Dunkelziffer nach allem, was wir wissen, deutlich höher liegt. Viele der Aussagen im Antrag sind richtig und wichtig; wir teilen diese auch in vielen Bereichen. Sie waren Schwerpunkte unserer parlamentarischen Arbeit und der Arbeit der Staatsregierung in den letzten Jahren. Auf einige möchte ich kurz eingehen: Der Antrag fordert unter II.1 die Landesstrategie, die Sie angesprochen und mit dem Anschluss an den Ausschuss genauer definiert haben. Meiner Meinung nach ist der geplante Landesaktionsplan, über den wir sicherlich noch einmal sprechen müssen, nämlich in Hinblick darauf, wie die Anbindung an die parlamentarische Arbeit stattfindet, genau eine solche Landesstrategie. Das können wir gern noch ausdebattieren, aber meiner Meinung nach wäre es das, wenn er denn kommt und tatsächlich umgesetzt wird. Nach allem, was wir an Signalen aus der Staatsregierung vernehmen, kann ich sehr optimistisch sagen, dass dieser noch im ersten Quartal 2024 kommt. Den Beteiligungsworkshop haben Sie angesprochen. Sie haben daran teilgenommen, ich habe daran teilgenommen, einige andere Abgeordnete auch. Das läuft. Jetzt läuft auch das Staatsregierungsverfahren in einem sehr regulären Verfahren, wie mir zugesichert wurde. Das heißt, mit dem Vorliegen des novellierten Landesaktionsplans haben wir die Landesstrategie, außer Sie meinen das anders. Aber das können wir gern ausdebattieren. Unter II.2 fordert der Antrag, Gewaltschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Hier werfe ich den Blick einmal in Richtung Bund; denn Gleichstellungsministerin Paus hat am 22. November beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen Eckpunkte für ein Gewaltschutzgesetz vorgestellt, das erstmals diesen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung enthalten soll. Da der Bund nicht auf die Kommunen zugreifen darf, wird es hier um eine Pflichtaufgabe der Länder gehen. Wir werden infolge des Bundesgesetzes mindestens ein Landesausführungsgesetz brauchen, indem wir in Abwägung mit den Kommunen entweder selbst in die Umsetzung gehen oder es zur Pflichtaufgabe der Kommunen mit entsprechendem Finanzausgleich machen müssen. Ich denke, hier sind alle Ebenen in der Verantwortung und bereits in Abstimmung. Ich freue mich darauf, wenn wir den Entwurf debattieren werden. Zur Landesebene hat Frau Kuge einiges gesagt. Auch Sie, Frau Buddeberg, sind in Ihrem ersten Antrag schon darauf eingegangen. Die Ausgaben für den Gewaltschutz sind seit 2019 mehr als verdreifacht worden und belaufen sich derzeit auf etwa 12 Millionen Euro. Hier – das möchte ich nicht verschweigen – wird mit Blick auf den vom Bund kommenden Rechtsanspruch und auf die nächsten Doppelhaushaltverhandlungen sicherlich über einen Ausbau gesprochen werden müssen, um einerseits den Rechtsanspruch finanziell abzusichern und andererseits die von der Istanbul-Konvention geforderte Anzahl der Familienplätze und den dafür notwendigen Ausbau sicherzustellen, wie es in Ihrem Antrag beschrieben wird. Die Eröffnung der Sachsen nun vollständig abdeckenden Interventions- und Koordinierungsstelle im Vogtland hat einen wichtigen Schritt dargestellt. Ich will die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, den Kommunalpolitikerinnen und -politikern aus dem Vogtland dafür sehr herzlich zu danken, die teilweise anwesend sind. (Sören Voigt, CDU: Sehr, sehr gern!) Eine letzte Sache aus dem Antrag – Punkt III. 9, vertrauliche Spurensicherung. Als Koalition haben wir mit breiten parlamentarischen Mehrheiten im letzten Doppelhaushalt Projekte zur vertraulichen Spurensicherung eingestellt. Damit konnte eine sachsenweit tätige Fachstelle geschaffen werden. Gerade sind wir bei dem Ausrollen auf die verschiedenen Landkreise. Es laufen gerade die Debatten mit den Krankenkassen. Dafür haben sie jetzt ein halbes Jahr Zeit – bis zum Sommer 2024 – und dann steht einer flächendeckenden Ausrollung in alle Landkreise und alle kreisfreien Städte, wie von Ihnen gefordert, hoffentlich nichts mehr im Wege. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Meine Redezeit ist vorbei. Ich danke Ihnen für diesen Antrag. Ich hoffe, ich konnte die Ablehnung trotzdem verständlich argumentieren. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier – Zurufe von den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Hammecke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Pfeil spricht nun für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Kuge hat vorhin schon mit einem Beispiel aus Italien begonnen, aber leider müssen wir gar nicht so weit wegschauen. Ich würde Ihnen gern zu Beginn dieser Rede ein Beispiel aus dem Zwickauer Land mitgeben, von Anfang dieses Jahres: Eine Frau sucht mit ihren Kindern in einer Schutzeinrichtung Schutz vor ihrem gewalttätigen Partner. Ein Gericht spricht ein Kontakt- und Näherungsverbot aus. In einem weiteren Verfahren, bei dem die Frau allein war, weil ihr Anwalt erkrankt war, wird dieses Näherungsverbot wieder aufgehoben. Und bei einem zugelassenen Umgang am 11.02.2023 tötet der Mann diese Frau vor den Augen ihrer fünf Kinder. – Das passiert, wenn der Gewaltschutz in unserem Land versagt. Deshalb ist es immer wieder wichtig, dass wir darüber sprechen. Wir können nicht oft genug über das Leid sprechen, dass viele Frauen durch partnerschaftliche Gewalt erfahren. Wir können nicht genug Maßnahmen ergreifen, um Menschen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schützen und diese strukturell verankerte Form von Gewalt zu überwinden. Unsere Koalition arbeitet daher von Anfang an daran, die Ursachen für diese Gewalt zu bekämpfen und die Unterstützungsangebote für betroffene Menschen in Sachsen zu verbessern. Auch wir wollen natürlich bald die Vorgaben der IstanbulKonvention erfüllen. Wir konnten die Mittel für den Gewaltschutz in den letzten Jahren verdreifachen; das ist ein Erfolg. Inzwischen haben wir in allen sächsischen Landkreisen – Kollegin Hammecke hat es gerade schon erwähnt – Interventions- und Koordinierungsstellen – übrigens aufgrund eines Antrags von Herrn Kollegen Liebscher, Herrn Kollegen Voigt und mir, worüber wir uns besonders freuen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Sören Voigt, CDU, und Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Wir konnten in den letzten Jahren die Zahl der Plätze für Frauen und Kinder in Gewaltschutzeinrichtungen kontinuierlich ausbauen. Das ist ein Erfolg, wenngleich es zur traurigen Realität gehört, dass in den vergangenen Jahren mehr und mehr Frauen von partnerschaftlicher Gewalt betroffen waren und die Auslastung dieser Schutzeinrichtungen permanent hoch ist. Lassen Sie mich drei aktuelle Beispiele erwähnen, aus denen sich gut ablesen lässt, dass wir das Thema als strukturell verankertes Phänomen begreifen, dem wir nur mit geeigneten Kräften begegnen können. Aktuell wird der Zweite Periodische Sicherheitsbericht für Sachsen erarbeitet. Geschlechtsbezogene Kriminalität wird dabei eines der Schwerpunktthemen sein, das untersucht wird. Ermittlungsbehörden und Justiz arbeiten für diesen Bericht eng zusammen, verknüpfen ihre Daten und lassen auch Erkenntnisse – beispielsweise aus den Dunkelfeldstudien – einfließen. Wir gewinnen so ein umfassendes Bild von der Situation in Sachsen. Ende 2024, wenn dieser Bericht vorliegt, werden wir also noch besser wissen, wo wir in Zukunft gezielt ansetzen sollten und wie wir weitere Menschen vor dieser Form von Gewalt schützen können. Ein weiteres Beispiel: Wir werden morgen im Landtag den Koalitionsantrag zur Prävention und Verfolgung von Hasskriminalität im Internet diskutieren und verabschieden. Mein Kollege Albrecht Pallas hat dies maßgeblich vorangetrieben. Damit ergreifen wir gezielt Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische und partnerschaftliche Gewalt; denn es sind gerade Frauen, die im Internet besonders häufig von Hass, Hetze und Bedrohung betroffen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es mehrfach von meinen anderen Kollegen gehört: Das SMJusDEG novelliert aktuell den Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Das Kabinett beschließt den Bericht voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres. Wir machen also einen weiteren wesentlichen Schritt zur konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, ich schätze es, dass Sie uns ein um das andere Mal bei diesem Thema der geschlechterspezifischen und partnerschaftlichen Gewalt daran erinnern, dass wir nicht nachlässig sein dürfen. Ihr Antrag ist daher ein wichtiger, denn er lässt uns das Thema erneut hier im Landtag diskutieren. Und so schließe ich mich sehr gern dem Dank meiner Kolleg(innen)en aus der Koalition an. Wir werden Ihren Antrag heute ablehnen, aber dennoch die von uns begonnene Arbeit in diesem Bereich konsequent fortführen; ich glaube, dass das auch in Ihrem Sinne ist. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Pfeil sprach für die SPD-Fraktion. Wir beginnen jetzt mit einer zweiten Rederunde. Ich übergebe wiederum Kollegin Buddeberg das Wort; bitte schön.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe überlegt, ob ich noch mal was zu dieser Struktur sage. Es ist kein Verein oder so etwas gemeint, Frau Jost, wenn Sie das denken. (Heiterkeit bei den LINKEN) Ansonsten hat eigentlich die Kollegin Pfeil gerade auch viel dazu gesagt; das können Sie im Protokoll ja noch mal nachlesen. Ich möchte noch mal auf einen Aspekt eingehen und daran anknüpfen, dass ich in der ersten Rederunde ausgeführt habe, dass es nicht übertrieben ist, zu sagen, dass es hier auch um die Frage von Leben und Tod geht. Und in dem Zusammenhang finde ich es gut und richtig – übrigens auch in der Rede der Kollegin Kuge –, dass der Begriff „Femizid“ immer häufiger verwendet wird. Femizid beschreibt laut Definition die Tötung von Frauen durch Männer, weil sie Frauen sind. Es ist wichtig, diesen Begriff zu etablieren, denn er beschreibt ganz konkret, worum es geht. Geschlechtsspezifische Gewalt wird viel zu oft kleingeredet und ignoriert. Es gibt diese Täter-Opfer-Umkehr; das war in dieser Debatte leider auch ein bisschen so; Lucie Hammecke hat darauf hingewiesen. Dabei liegt der Fokus auf individuellen Faktoren, statt strukturelle Dimensionen anzuerkennen und anzugehen. Das ist ein großes Problem, und deshalb ist der 25.11. – der Tag gegen patriarchale Gewalt – so wichtig, und deshalb ist uns auch dieser Antrag so wichtig – so wichtig, dass ich in eine zweite Rederunde gehe. Die Gewalt lässt sich natürlich nicht mehr ignorieren, wenn es Todesopfer gibt. Ich möchte noch mal sagen: Die Zahlen sind richtig dramatisch! Laut Bundeskriminalamt wurden im letzten Jahr insgesamt 310 Frauen Opfer von Tötungsdelikten. Über ein Drittel von ihnen wurde durch den Partner oder Ex-Partner getötet. Das muss man sich mal klarmachen. Das sind keine tragischen Einzelfälle; aber die Medien suggerieren das. Es werden Begriffe verwendet wie „Tragödie“. (Thomas Prantl, AfD: Einzelfall!) Ich habe dazu ein Beispiel: Am 13.06.2023 titelt „TAG24“ „Familiendrama in Radeberg – Mutter von drei Kindern stranguliert, Ehemann verhaftet“. Da wird mir schlecht. Da wird das Problem doch wirklich noch mal deutlich: dass hier nicht erkannt wird, dass das keine Familientragödie ist. Das bleibt nicht bei den Medien stehen, sondern das setzt sich bei der Bearbeitung der Fälle durch Polizei und Justiz fort. Das ist ein Problem. Wir haben keine adäquate Aufarbeitung; wir haben dazu nicht mal eine systematische statistische Erfassung. Deshalb habe ich begonnen, Kleine Anfragen zu den Fällen zu stellen, die mir aus den Medien bekannt sind. Ich habe sechs Kleine Anfragen zu mutmaßlichen oder versuchten Femiziden in Sachsen gestellt. Die Antworten zeigen, dass die Polizei diese Fälle als – – (Unruhe bei der AfD) – Schon wieder sind es die Typen, die hier die ganze Zeit reinquatschen. Das ist unglaublich. Die Antworten zeigen, dass die Polizei diese Fälle als „normale“ Gewalttaten behandelt, also, ohne den geschlechtsspezifischen Aspekt zu berücksichtigen. Das ist erstaunlich, denn es gibt ja bereits die Möglichkeit, Straftaten als politisch motivierte Kriminalität einzuordnen. Und das haben wir uns nicht ausgedacht, sondern das ist einfach schon möglich. Da gibt es nicht nur das, was bekannt ist – rechtsextrem, linksextrem, queerfeindlich –, sondern es gibt auch dieses Merkmal „frauenfeindlich“. In keinem der Fälle, die ich abgefragt habe, wurde dieses Merkmal durch die Polizei angegeben, obwohl die Frauen durch die Partner getötet wurden. Wenn das natürlich so läuft, dann ist am Ende die Kriminalstatistik unwirksam, denn sie erfasst genau diese gesellschaftspolitische Dimension nicht. Der Vollständigkeit halber: Ja, auch Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Deshalb – Lucie Hammecke hat es gesagt – sind die Strukturen wichtig. Aber es gibt keine mir bekannten Fälle von Todesopfern von häuslicher Gewalt. Das ist ein massiver Unterschied, den man zur Kenntnis nehmen muss. Für die Polizei haben die mutmaßlichen Femizide also keine politische oder gesellschaftspolitische Dimension. Das zeigt uns ganz klar: Hier ist mehr Sensibilisierung notwendig. Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen die Taten angemessen bearbeiten. Wir brauchen mehr Prävention, und die Prävention erfordert eine Datengrundlage. Deshalb braucht es eine systematische Erfassung der Fälle in einem Monitoring; das fordern wir in unserem Antrag. Damit stehen wir nicht allein, sondern schon im Jahr 2012 hat die UN-Sonderberichterstatterin Manjoo kritisiert: „Die schlechte Datenqualität ist eine große Barriere für die Analyse von Femiziden, die Entwicklung sinnvoller Präventionsstrategien und das Eintreten für eine verbesserte Politik.“ Wir schließen uns mit diesem Appell den Forderungen an, die am 25.11. – am Tag gegen patriarchale Gewalt – auch in Sachsen in vielen Städten auf die Straße getragen worden sind, nämlich: Femizide erkennen, Femizide benennen, Femizide aufklären, Femizide verhindern. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg mit einer zweiten Runde. Die Frage ist: Gibt es jetzt von anderen Fraktionen noch Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann Frau Staatsministerin Katja Meier, bitte schön.

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Katja Meier

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag berührt ein sehr wichtiges und ein sehr dringliches Anliegen und eines, das nach vielen Jahren des politischen Stillstands endlich Fahrt aufgenommen hat, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Darüber, dass wir immer noch mit viel zu vielen Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt zu tun haben, kann es meines Erachtens keine zwei Meinungen geben. Allein in Sachsen wurden im letzten Jahr – wir haben die Zahlen gehört – fast 9 000 Fälle häuslicher Gewalt polizeilich erfasst, was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Über das Thema Dunkelfeld haben wir auch schon gesprochen. Auf die Tragweite des Problems und das kaum zu überblickende Dunkelfeld weist auch die große Viktimisierungsstudie hin, deren Ergebnisse wir im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt haben. Diese Studie macht deutlich, dass das schambesetzte Thema „häusliche Gewalt“ nicht nur die Summe viel zu vieler Einzelfälle ist, sondern dass wir dabei von einem systematischen strukturellen Problem von historisch gewachsenen Strukturen ausgehen müssen, von Strukturen, zu denen die Gesellschaft genauso beigetragen hat wie staatliche Institutionen, und die vielen kleinen und großen Formen von Frauenfeindlichkeit, Diskriminierung, von denen wir uns erst allmählich befreien. Deswegen haben wir uns auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Istanbul-Konvention nicht nur anzuerkennen, sondern sie auch kontinuierlich umzusetzen. Wir wissen, dass wir noch ein gutes Stück davon entfernt sind, die Vorgaben der Istanbul-Konvention im vollen Umfang zu erfüllen. Wir wissen, dass die 172 Gesamtschutzplätze, die wir in Sachsen derzeit haben, noch lange nicht an die 400 Plätze aus der Vorgabe heranreichen. Es wäre aber eine zu grobe Verkürzung – ich gebe zu, so habe ich sie auch nicht ganz verstanden, liebe Frau Buddeberg –, uns vorzuwerfen, wir würden hier nichts tun. Seit 2022 wird der Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in unserem Haus novelliert. Wir wollen bis zum Frühjahr eine umfassende Landesstrategie zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention vorlegen, die uns dann als Fahrplan für die nächsten Schritte dienen wird. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden sich die Mittel für den Gewaltschutz verdreifacht haben. Wir haben es schon gehört: 12 Millionen Euro jährlich. Das ist kein Pappenstiel. Ich will aber an der Stelle auch sehr deutlich sagen: In dieser Koalition ist es völlig klar, dass wir die notwendigen Mittel brauchen. Sie wissen alle, Haushaltsverhandlungen sind harte Diskussionen. An der Stelle – das muss ich auch sagen, lieber Herr Vorjohann – haben wir miteinander gerungen, aber auch für den Finanzminister war es klar, dass die Mittel notwendig sind, dass sie eingesetzt werden müssen. Deshalb ist in diesem Doppelhaushalt erreicht worden, dass ein großer Teil dieser 12 Millionen Euro als nicht steuerbar anerkannt wurde. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Dafür sollten wir dem Finanzminister dankbar sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Endlich – auch das wurde bereits gesagt – haben wir in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt eine eigene Interventions- und Koordinierungsstelle. Wir haben die Schutzplätze in den letzten drei Jahren um 30 % ausgebaut. Hinter all diesen Entwicklungen – das muss man klar sagen – stehen mühevolle und kleinteilige Prozesse. Wir haben um jeden dieser zusätzlichen Schutzplätze hart verhandelt und gekämpft. Dass wir noch nicht alle Verpflichtungen vollständig erfüllt haben, ist mir klar. Das weiß ich. Die Zahlen liegen vor. Ich kann die Ungeduld, die aus diesem Antrag spricht und hier in den Reden nochmals verbalisiert worden ist – ich war selbst lange genug Gleichstellungspolitikerin in der Opposition – sehr gut nachvollziehen. Ich bin seit vielen Jahren aktiv und sehe auch die Kluft, die nur schwer für alle zu ertragen ist. Auf der einen Seite reden wir von Anliegen, die keinen Aufschub dulden. Es gibt viel zu viele Frauen, denen basale Rechte vorenthalten werden, die um ihr eigenes Leben und ihre Gesundheit fürchten, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Jeden dritten Tag gibt es einen Femizid in Deutschland. Selbst wenn wir es schaffen, die aktuellen Zahlen zu halbieren, wären es immer noch 1 000 Fälle, wären es immer noch 1 000 Frauen, die in Angst leben, und Tausende Familien, die jeden Tag unter dieser Situation leiden. All das ist unbenommen. Und doch müssen wir immer wieder aufs Neue über das verhandeln, was machbar ist. Wir müssen immer wieder mühsam um Unterstützung werben, die eigentlich selbstverständlich sein sollte, die sich aber nicht wirklich von selbst versteht, sondern es ist trotzdem ein hartes Ringen. Wir werden in unseren Anstrengungen ganz bestimmt nicht nachlassen. Das kann ich Ihnen versprechen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass der Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt definitiv eine Daueraufgabe ist. Der nötige Aufwuchs bis zur völligen Bedarfsdeckung verlangt allen Beteiligten enorm viel ab, uns genauso wie den Kommunen und den Trägern. Er wird uns auch noch einige Jahre beschäftigen. Trotzdem glaube ich fest daran, dass es in die richtige Richtung geht, dass wir beim Gewaltschutz nicht stagnieren. Diesen Eindruck finde ich auf Bundesebene wie auch auf europäischer Ebene bestätigt. Innerhalb der Europäischen Union läuft immer noch der Trilog zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit dieser Richtlinie sollen viele Lücken in den Bereichen Schutz und Unterstützung geschlossen werden. Mit dieser Richtlinie wird es einen verbesserten Zugang zu Justiz, wirksamen Rechtsschutz und mehr Sicherheit geben. Das stimmt mich doch ein Stück weit zuversichtlich, genauso wie andere Entwicklungen auch. Die statistischen Grundlagen, deren wir uns bedienen, werden immer besser. Wir haben endlich gut vergleichbare Angaben und aussagekräftige Verlaufsstatistiken. Damit kommt mehr Licht ins Dunkel. Damit können wir dann auch effektiver handeln. Außerdem hat es inzwischen eine wichtige Forderung auf die Agenda der Bundesregierung geschafft, eine Forderung, die wir schon seit vielen Jahren erheben – nicht nur wir, die Politik, sondern auch die NGOs. Es ist die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Im BMFSFJ – Sie haben es gesagt – wird im Rahmen des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aktuell eine bundesgesetzliche Regelung vorbereitet. Die Fachabteilungen der Länder und selbstverständlich auch wir sind in diesen Prozess eingebunden. Der Entwurf des Gewalthilfegesetzes sollte Mitte nächsten Jahres endlich vorliegen. Wenn dieses Gesetz kommt, haben wir natürlich weitere große Mammutaufgaben vor uns. Wir brauchen dann einen weiteren massiven Ausbau der Schutz- und Beratungsstrukturen in allen Landkreisen. Wir brauchen dafür Immobilien, und Sie wissen, wie es gerade in den Großstädten auf dem Immobilienmarkt aussieht. Wir brauchen die Träger, die das Geld anfordern und die Einrichtungen vorhalten. Wir brauchen das entsprechend qualifizierte Fachpersonal. All das wird Geld kosten, Geld, das der Bund wohl kaum im Alleingang bereitstellen wird. Wir sind alle sehr froh, dass es heute diese Einigung der Ampelkoalition gegeben hat und dass es keine großen Kürzungen im Sozialbereich geben wird. Trotzdem dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, dass wir eine Vollfinanzierung vonseiten des Bundes bekommen. Wir werden hier im Land auch weiterhin gefordert sein. Trotzdem fordern wir natürlich ein, dass es eine finanzielle Unterstützung des Bundes geben muss. Wir sind bereit, uns zu gegebener Zeit aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtungen in die Verhandlungen zu stürzen, damit alle Menschen den notwendigen und bestmöglichen Schutz erhalten, damit das Sicherheitsnetz größer und stabiler wird und damit Familien nicht länger in Angst leben müssen. Dieses Ziel ist ganz gewiss noch ein Stück weit entfernt, aber wir kommen ihm Schritt für Schritt näher. Es könnte sein, dass wir schon im kommenden Jahr um diese Zeit sagen können, dass 2024 dahin gehend ein historisches Jahr für den Gewaltschutz gewesen ist, ein Jahr, in dem sich die rechtliche Situation für Frauen deutlich verbessert hat und in dem der Ausbau der Schutzsysteme neu Fahrt aufgenommen hat. Daran glaube ich nicht nur, sondern daran arbeite ich. Ich weiß auch, dass ganz viele Menschen im Hohen Haus, in den Ministerien auf Bundesebene und in den anderen Bundesländern und nicht zuletzt auch die NGOs daran arbeiten. Dafür ganz herzlichen Dank, denn wir werden es nur gemeinsam schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Das hat die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg, bitte.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Noch einmal ein paar Punkte zum Schlusswort. Ich will noch etwas zur Landesstrategie sagen. Es macht aus unserer Sicht einen Unterschied, ob wir einen Landesaktionsplan oder eine Landesstrategie haben. Wir wollen das an den zuständigen Fachausschuss anbinden. Das wäre in diesem Fall der Verfassungsrechtsausschuss. Das haben wir gesagt. Es waren wenige Leute von uns bei den Workshops und haben sich dort an den inhaltlichen Diskussionen beteiligt, wir beide, Frau Hammecke zum Beispiel. Ich habe auch Frau Jost gesehen. Sie hat eine merkwürdige Frage gestellt und war nach einer halben Stunde wieder weg. Aber mehr Leute habe ich dort nicht aus dem Verfassungs- und Rechtsausschuss gesehen. Das heißt, dass da die Auseinandersetzung damit nicht passiert. Das ist etwas anderes. Wir wissen ja, wie es in den Ausschüssen ist, wenn zum Beispiel im Sozialausschuss der Inklusionsbeauftragte anwesend ist und wir mit diesem darüber reden. Wir haben das Ziel, das über alle Politikbereiche hinweg zu verankern und nicht nur den Plan des Justizministeriums zu haben. Wenn jetzt gesagt wird, die Mittel wurden verdreifacht, dann stimmt das zwar – das ist gut und ich habe das hier wirklich gelobt, aber wir müssen auch sagen, dass das Niveau, von dem wir angefangen haben, wirklich sehr niedrig war. So ist das mit der Multiplikation. Das klingt dann auch nach mehr, vor allem gemessen an dem, was die IstanbulKonvention vorschreibt. Ich kann das nur wiederholen, mehr als die Hälfte der Plätze fehlen, und dann reicht es hinten und vorne nicht. Katja Meier hat es gerade gesagt. Das müssen wir uns natürlich klarmachen. Wir reden jetzt über die Umsetzung der Istanbul-Konvention, und das ist unsere Forderung. Aber wenn die Istanbul-Konvention umgesetzt ist, dann ist das Problem häusliche Gewalt noch nicht erledigt. Dann haben wir aber die richtigen Mittel in der Hand, um das wirksam zu bekämpfen. Die IstanbulKonvention wird ja weiterentwickelt. Das vielleicht dazu. Jetzt kommt das Argument: Nun passiert im Bund etwas. Es gibt den Runden Tisch häusliche Gewalt. Es ist super, was dort passiert. Aber ich verstehe nicht, wieso wir dazu keinen Beschluss im Landtag fassen sollten, der das bestärkt. Das ist doch toll für die Ministerin, wenn wir als Sachsen sagen: Jawohl, das finden wir sehr richtig! (Staatsministerin Katja Meier: Das machen wir schon, keine Sorge!) – Aber das ist doch grundsätzlich etwas anderes, ob das Ministerium etwas macht oder ob wir als Landtag einen Beschluss fassen. Das hat eine Signalwirkung und eine andere Verbindlichkeit. Was machen wir denn sonst hier? Es will mir doch niemand erzählen, dass das hier irrelevant ist. Das habe ich jedenfalls so verstanden. Vielleicht noch eine Sache. Ich habe schlechte Erfahrungen mit Landesaktionsplänen gesammelt. Das muss ich an dieser Stelle einmal sagen. Wir warten immer noch auf den Landesaktionsplan Alleinerziehende, auch wenn er im Koalitionsvertrag versprochen wurde, auch wenn es dazu sogar einen Antrag gab, indem man gesagt hat: „Ja, wir Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/14983 Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/15051, des Haushalts- und Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, das Wort? (Jan Löffler, CDU: Vielen lieben Dank; nein!) wollen das wirklich machen.“ Da war es nämlich die Koalition, die plötzlich so einen Antrag gestellt hat. Da war das völlig in Ordnung. „Es kracht und zischt, passiert ist nüscht.“ Jedenfalls warten wir immer noch darauf. Auch beim Landesaktionsplan Vielfalt warten wir darauf, dass die Evaluation und die zweite Runde dazu endlich das Licht der Welt erblickt. Deshalb bin ich bei Landesaktionsplänen wirklich etwas vorsichtig und sage: Nein, das reicht mir nicht. „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Deshalb möchte ich einen Beschluss. Stimmen Sie also unserem Antrag zu! Zuletzt möchte ich noch sagen, dass es ein wichtiges Signal an alle ist, die im Gewaltschutz arbeiten, zu sagen: Ja, das ist wichtig, gerade der Feststellungsteil. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die diese wichtige Arbeit machen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt ist die Redezeit zu Ende. Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht die Drucksache 7/14957. Wer dieser die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist die Drucksache nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt 12 beendet. Ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen und 7/14984, Anträge des der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses – Das wünscht er nicht, andere Abgeordnete vermutlich auch nicht. – Das sehe ich nicht. Dann können wir, meine Damen und Herren, über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalt- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/15051 abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag mit der Drucksachennummer 7/14584 mit dem Thema „Lebensleistung in der Sozialhilfe stärker anerkennen, Vermögensfreibetrag angleichen und selbstbewohnte Immobilien grundsätzlich vor Verwertung schützen“ angekündigt. Es gibt eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung. Herr Prantl für die AfDFraktion zur Drucksache 7/14584.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wer in Deutschland nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Für erwerbstätige Personen gibt es Bürgergeld laut SGB II. Wer aber nicht erwerbsfähig ist, weil er zum Beispiel das Rentenalter erreicht hat oder wegen einer Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert ist, der erhält Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Gerade einmal 10 000 Euro darf man in der Grundsicherung behalten, um unvorhergesehene Ausgaben, zum Beispiel für eine Werkstattreparatur oder eine kaputte Waschmaschine, zu bewältigen. Im Bürgergeld sind es dagegen 15 000 Euro. Da frage ich Sie, werte Kollegen, ob Sie verstehen, warum ein Deutscher, der sein ganzes Arbeitsleben lang unseren Sozialstaat mit seinen Steuern und Abgaben unterhalten hat, dann, wenn er in die Grundsicherung rutscht, nur 10 000 Euro für harte Zeiten behalten darf, dagegen aber Bürgergeldbezieher 15 000 Euro behalten dürfen. Werte Kollegen! Das ist aus meiner Sicht eine grobe Ungleichbehandlung. Das darf es in einem demokratischen Rechtsstaat und in einem gerechten Sozialstaat nicht geben. Das ist auch nicht vermittelbar. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie, werter Herr Kollege Lippmann, wie ich auch keinen Sach- oder Rechtsgrund für diese massive Benachteiligung der Grundsicherungsbezieher nennen können, schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, keinen Gegenstimmen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist der Drucksache so zugestimmt und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/15078 dann beauftragen Sie ganz einfach die Sächsische Staatsregierung heute, sich in Berlin für das Ende dieser ungerechten Doppelstandards einzusetzen! Die Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in besonderer Weise schutzbedürftig. Erstens sind Grundsicherungsbezieher Menschen, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus ihrer Hilfsbedürftigkeit befreien können. Sie bleiben oftmals langandauernd, meist bis zum Tod, im Leistungsbezug. Je länger der Leistungsbezug dauert, umso wichtiger ist das finanzielle Polster. Das gilt ganz besonders für junge Erwerbsminderungsrentner, die über Jahrzehnte im Leistungsbezug bleiben. Zweitens sind unter den Grundsicherungsbeziehern auch Personen mit starken gesundheitlichen Problemen. Krankheit, Behinderung oder schlicht das hohe Alter verursachen in allen Lebensbereichen besondere Ausgaben, etwa hohe Zuzahlungen, wie für Brillen, Zahnbehandlungen, Arzneimittel. Gesundheitliche Probleme bedeuten auch Einschränkungen und Hilfsbedürftigkeit. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) – Richtig, Frau Feiks. Lieferdienste des örtlichen Supermarkts, Essen auf Rädern, Haushaltshilfen – das kostet alles Geld, das nicht im pauschalen Regelsatz enthalten ist. Wenn das Geld aus dem Regelsatz nicht reicht, dann müssen die Ersparnisse dafür genutzt werden. Wir finden, dass die Angleichung des Vermögensschonbetrages für Grundsicherungsbezieher auf 15 000 Euro das absolute Minimum ist, das der Staat gewähren muss. Eine weitere ungerechte Zumutung ist der Verwertungszwang von Wohneigentum. Dazu ein Fallbeispiel: Ein Ehepaar baut und bezahlt sein Eigenheim mit seinem hoch besteuerten und hoch verbeitragten Einkommen. Die Wohnfläche wurde für eine vierköpfige Familie konzipiert. Nun sind die beiden Kinder ausgezogen und die Armutsrente reicht nicht aus. Grundsicherung muss beantragt werden. Was wird jetzt mit dem Eigenheim? Noch vor wenigen Jahren galt hier: Wer für sein eigenes Haus auf vieles verzichtet, wird im Alter belohnt und hat sich eine Altersvorsorge geschaffen. Das wurde aber geändert. Ist das Haus für das Seniorenpaar größer als nur 90 Quadratmeter, dann gilt es nach den Regelungen des SGB XII für zwei Bewohner als nicht angemessen. Die fatale Folge: Wenn die Kinder ausgezogen sind und das Haus nur noch von den Eltern bewohnt wird, müssen diese ihr Wohneigentum unter Umständen zwangsveräußern. Der Verkaufserlös muss dann noch bis auf die Höhe des Vermögensschonbetrages von 10 000 Euro aufgebraucht werden. Erst dann besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung in Höhe von sage und schreibe 502 Euro. Toller Sozialstaat! Werte Kollegen! Ich finde das absolut inakzeptabel und sozial unverantwortlich. Ein eigenes Heim muss in Sachsen eine sichere Heimat bleiben. Die Zwangsverkaufsregel muss weg. Werte Kollegen, Sie haben diese Forderungen am 27.11.2023 im Sozialausschuss abgelehnt. Wollen Sie den Bürgern damit wirklich sagen, dass Sie es gerecht finden, dass ganze Kohorten von Arbeitern und Angestellten, die ihr Leben lang hart gearbeitet und schlecht verdient haben, nach 30 Jahren Arbeit in die Grundsicherung rutschen können, deutlich weniger Schonvermögen haben als junge leistungsfähige Leute oder auch Einwanderer aus Syrien und Afghanistan mit Bürgergeldbezug? Wollen Sie den Bürgern damit wirklich sagen, dass Sie es gerecht finden, dass die Grundsicherung erst gewährt wird, wenn die Bedürftigen am Ende ihres langen Arbeitslebens ihr mit viel Fleiß, viel Disziplin, viel Risiko und jahrelanger Arbeit aufgebautes Eigenheim zwangsverkaufen müssen? Finden Sie, Frau Friedel, das vermittelbar? Ich nicht. Machen Sie also endlich Politik für unser Volk, und schützen Sie die Generationen, die unser Land aufgebaut haben und denen wir unseren Wohlstand verdanken! Schützen Sie diese Menschen vor dieser politisch organisierten Armutsfalle! Alles, was wir heute von Ihnen fordern, ist, dass Sie sich auf Bundesebene für Gleichbehandlung und sozial schwache Deutsche einsetzen. Mehr verlangen wir heute von Ihnen nicht. (Beifall bei der AfD) Wer diesen Antrag ablehnt – wie Sie, Herr Panter –, nimmt hin, dass Leistungsträger in diesem Land zu Menschen zweiter und dritter Klasse gemacht werden. Er nimmt das hin und statuiert ein weiteres Exempel sozialer Ungerechtigkeit. Herr Panter, ich empfehle Ihnen dringend, diesem Antrag zuzustimmen. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Entscheidungen den Bürgern nächstes Jahr erklären müssen! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Kay Ritter.

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Kay Ritter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Lebensleistung in der Sozialhilfe stärker anerkennen“ ist das Thema des vorliegenden Antrags der AfD-Fraktion, der bereits im Bundestag eingebracht und dort abgelehnt wurde. In der Folge dreht er nun, mit etwas Lokalkolorit aufgehübscht, die Runden durch die Länderparlamente. (Thomas Prantl, AfD: Schön, dass Sie sich diese Arroganz noch leisten können!) Ich denke, wir haben heute genügend Beiträge der AfDFraktion gehört. Deswegen mache ich es kurz und gebe aufgrund der fortgeschrittenen Zeit meine Rede zu Protokoll. (Beifall bei der CDU –

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Thomas Thumm AfD

Das schulden Sie den Leistungsträgern! Eine Rede zu Protokoll geben!) Wir lehnen den Antrag natürlich ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kay Ritter für die CDU-Fraktion. (Unruhe im Saal) Ich frage DIE LINKE. – Kein Redebedarf. Die BÜNDNISGRÜNEN? – Kein Gesprächsbedarf. Sabine Friedel, bitte, für die SPD-Fraktion.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich will eine kurze Ergänzung vornehmen, auch wenn Sie auf den Videos, die die AfD-Fraktion dann teilt, sowieso nicht vorkommt. Herr Prantl, Sie haben gesagt, mehr verlangen Sie gar nicht, als dass wir dieses Thema auf Bundesebene einbringen. Das ist verlogen und albern, weil das kein Thema im Bundestag ist. Herr Ritter hat gesagt, dass Ihr Antrag dort im Geschäftsgang war, aber das ist nicht das Einzige. Es gibt desgleichen einen Gesetzentwurf der Koalition in Berlin, in dem über eine Angleichung von Leistungen diskutiert wird. Es gab eine große Sachverständigenanhörung dazu. Man muss schon sagen, die Regelleistungen in den verschiedenen sozialen Leistungsbereichen sind gleich. Sie haben recht, es gibt Regelungen, zum Beispiel zum Schonvermögen, wo ungleiche Maßstäbe angesetzt werden, was den Grund hat, dass wir es hier mit verschiedenen Rechtskreisen zu tun haben und ganz unterschiedliche Voraussetzungen vorhanden sind. In aller Regel ist derjenige, der in der Grundsicherung im Alter ist, niemand gewesen, der sein ganzes Leben lang gut gearbeitet und viel Lohn bekommen hat. Ein großes Problem, worauf wir hier immer aufmerksam machen, ist, dass es Menschen gibt, die nach einem langen Arbeitsleben in der Grundsicherung landen, weil sie zu unwürdigen Beschäftigungsbedingungen, zu Niedriglöhnen gearbeitet haben und unterbrochene Erwerbsbiografien haben. Sie haben durchaus recht, man muss über eine Angleichung dieser Leistungen diskutieren. Deswegen wird das auch im Bundestag gemacht. Da sollten Sie aber das ganze Bild bringen. Da geht es um alle Rechtsbereiche im sozialen Leistungsbezug. Deswegen wird folgerichtig das Asylbewerberleistungsgesetz eingeschlossen, und man spricht darüber, wo darin Angleichungen vorgenommen werden müssen. Sie spielen die Ärmsten gegen die Allerärmsten aus und sagen, die Grundsicherungsbezieher seien schlecht dran, weil die Bürgergeldbezieher besser behandelt werden. Das ist doch aber gar nicht der Kern. Der Kern ist: Wie schaffen wir es, unser differenziertes Sozialsystem so zu sortieren, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden und in jedem Fall die Würde des Menschen der Maßstab ist, an dem solche Leistungen ausgerichtet werden? Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erklärung

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Kay Ritter CDU

Die Sozialhilfe nach SGB XII stellt als unterstes soziales Netz ein wesentliches Kernelement der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland dar. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Nach § 1 SGB XII ist der Erhalt der Sozialhilfe abhängig vom Einsatz der Arbeitskraft, des Einkommens oder des Vermögens. Die §§ 90 ff. SGB regeln die Anrechnung von Vermögen, den Umfang und Ausnahmetatbestände, nach § 90 XII darf die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden von der Verwertung unter anderem einem Vermögen, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes erbracht wird; eines angemessenen Hausrats, dabei sind die bisherigen Lebensverhältnisse der nachfragenden Person zu berücksichtigen; von Familien- und Erbstücken, deren Veräußerung für die nachfragende Person oder ihre Familie eine besondere Härte bedeuten würde; eines angemessenen Hausgrundstücks, das von der nachfragenden Person oder einer anderen in den § 19 Abs. 1 bis 3 genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll. Die Angemessenheit bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf – zum Beispiel behinderter, blinder oder pflegebedürftiger Menschen –, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes, kleinerer Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Ich frage die AfD-Fraktion, ob Sie zu Ihrem Antrag Einzelabstimmung begehrt. – Ja, alles klar. Dann kommen wir zur Abstimmung über die in der Drucksache 7/15078 unter Ziffer 12 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/14584. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Gegenstimmen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest und der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen. zu Protokoll Barbeträge oder sonstiger Geldwerte – dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen – oder eines angemessenen Kraftfahrzeuges. Mit dem ab 1. Januar geltenden Bürgergeldgesetz wurden bereits umfassende Neuregelungen in der Sozialhilfe geschaffen und deutliche positive Veränderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen geschaffen. So wurden der Vermögensschonbetrag auf 10 000 Euro verdoppelt oder ein angemessenes Kfz dem geschützten Vermögen zugeordnet. Eine Erweiterung des Schonvermögens auf 15 000 Euro mit Verweis auf Gleichbehandlung geht fehl: SGB II und SGB XII streben unterschiedliche Ziele an. Ziel des Bürgergeldes ist es, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen und damit Rücklagen, welche der Alterssicherung dienen, in der Zeit der Nichtbeschäftigung, nicht verwertet werden sollen. Das SGB XII ist das „Auffangnetz" im sozialen Sicherungssystem, beide Systeme können rechtlich unterschiedlich bewertet werden, was auch zulässig ist. Die Verminderung des Vermögensschonbetrages für Barvermögen und sonstige Geldwerte im Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII für SGB XII-Leistungsberechtigte, soweit die Leistungsberechtigten keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten, war bereits Forderungsgegenstand im Deutschen Bundestag und dort abgelehnt. Es erscheint unrealistisch, dass ein erneutes Vortragen einen positiven Verlauf hätte. § 90 Abs. 1 Nr. 8 spricht von der Angemessenheit des Hausgrundstücks, welche durch die Nummer näher präzisiert wird und im Einzelfall im Wege eines wertenden Abwägungsprozesses entschieden wird. Für ein Hausgrundstück gelten dabei 130 Quadratmeter als Wert; für eine selbst genutzte Eigentumswohnung 120 Quadratmeter, welche auch nach Auszug der Kinder geschützt sind; ein Veränderungsbedarf wird nicht als notwendig gesehen. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung eine Aussprache zur Petition 07/02325/5 mit dem Titel „Verfahren zur Festsetzung des Steuermessbetrags“ und zur Petition 07/02335/5 mit dem Titel „SABUmgang mit dem Antrag auf Härtefallhilfe“. Zur Petition 07/01273/1 mit dem Titel „Frachtflughafen Leipzig-Halle“ hat die Fraktion DIE LINKE Aussprachebedarf angemeldet. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung. Ich schlage vor, jeweils die antragstellende Fraktion zu den einzelnen Petitionen beginnen zu lassen und würde zuerst die Petition „Verfahren zur Festsetzung des Steuermessbetrags“ aufrufen. Es beginnt die AfD-Fraktion, bitte schön.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diesmal beklagen vier Familien die Rechtlosigkeit, der sie sich mit dem neuen sächsischen Grundsteuergesetz ausgesetzt fühlen. Hauptkritikpunkt ist, dass man von Gutachterausschüssen festgelegte Bodenrichtwerte annehmen muss, egal, ob sie beim eigenen Grundstück passen oder nicht. Das Gesetz lässt abweichende Gutachten nicht zu. Bei den Petenten wurde so unerschlossenes Gartenland als baureifes Land eingestuft, aber eben nur steuerlich. Anstelle von bisher 6 Euro sind 90 Euro pro Quadratmeter festgesetzt worden. Das ist eine plötzliche Verfünfzehnfachung des Grundstückswertes, die aber nur auf dem Papier existiert. Zwingend wird die Kommune dann die fünfzehnfache Grundsteuer für das Gartenland verlangen. Die Petenten sollen einerseits Steuern an die Gemeinde zahlen für Grundstücke, auf denen sie theoretisch Wohngebäude errichten könnten, obwohl ihnen das nach dem Baugesetz verboten ist. Das ist doch ein Schildbürgerstreich. Einfach irre, oder? Es kommt noch besser. Der zuständige Gutachterausschuss antwortet den Petenten: „Es sind Bodenrichtwerte für den Zweck der Verkehrswertermittlung und nicht für Grundsteuerzwecke ermittelt worden. Die Unzulänglichkeit der Aus den genannten Gründen folgen wir dem Votum des Deutschen Bundestages und lehnen auch hier den Antrag ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Wir kommen zu und Berichte zu Petitionen – 7/15079 Bodenrichtwertzonen war den Finanzbehörden von Anfang an bewusst.“ Das sagt der Gutachterausschuss dazu. Seitdem das Gesetz in Kraft getreten ist, ist dieser Schildbürgerstreich in Sachsen unzählige Male passiert. Es ist der Koalition von BÜNDNISGRÜNEN, SPD und CDU egal, dass Bauland kein Gartenland ist und auch in Zukunft nicht werden kann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und umgekehrt!) Es ist der sächsischen Regierung egal, wenn dieses sinnfreie neue Gesetz Existenzen gefährdet. Ändern Sie dieses existenzbedrohende Gesetz! Noch einmal: Eine Überprüfung der Bewertungsgrundlage wird vom Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Hat das noch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Man kann sich als Geschädigter nicht einmal wehren. Die Landtagsfraktion der CDU eines anderen Bundeslandes, das ebenfalls das Grundsteuerbundesmodell anwendet, ist diesbezüglich schon weiter. Ich zitiere die steuerpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Karina Wächter: „Die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz gibt den Kritikern der Grundsteuerreform auf ganzer Linie recht. Schon seit über zwei Jahren warnen wir vor der rechtlichen Unsicherheit und dem Bürokratiemonster mit hohen Kosten.“ Warum die CDU in Rheinland-Pfalz das Grundsteuermodell kritisiert und hier in Sachsen verteidigt, ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, dass die CDU in Rheinland-Pfalz nicht regiert, also Opposition im Landtag ist. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Liebe Kollegen! Lieber Herr Voigt! Liebe Kollegen von der CDU! Es besteht also Hoffnung, dass Sie nach dem 1. September 2024 nach der sächsischen Landtagswahl zur Vernunft zurückkehren. Wir von der AfD halten das aktuelle sächsische Grundsteuergesetz vom ersten Tag an in großen Teilen für grundgesetzwidrig. Leider sind die Ohren der Koalition für Vernunft und Logik nicht zugänglich. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) In einer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist und für deren vollständige Wiederherstellung wir als Alternative für Deutschland kämpfen, haben derartig sinnfremde, ja bösartige Gesetze keinen Platz. Sehr geehrte Kollegen von SPD, CDU und GRÜNEN! Sie treiben unsere Sachsen mit diesem schlechten Gesetz aus ihren Häusern. (Lachen bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Sie treiben unsere Sachsen damit in die Armut. Ich fordere Sie dringend auf: Überarbeiten Sie dieses Gesetz! Im Übrigen: Die angesprochene Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.11.2023, also ganz aktuell, hat den Vollzug der angefochtenen Grundsteuerwertbescheide wegen großer Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit ausgesetzt. Danke fürs Zuhören. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mayer für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht Herr Hösl zur gleichen Petition – logischerweise. Bitte schön.

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Stephan Hösl CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte es so halten wie mein Kollege Kay Ritter. Wir haben uns darüber Gedanken gemacht und ich möchte meine Rede zu Protokoll geben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU –

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Sebastian Wippel AfD

Das finde ich aber schade! Ich hätte sie gern gehört!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Danke schön. Das war Herr Hösl für die CDU-Fraktion. Gibt es zu dieser Petition von den anderen Fraktionen noch Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Petition mit dem Titel „SAB-Umgang mit dem Antrag auf Härtefallhilfe“. Auch hierzu hat die AfD-Fraktion Gesprächsbedarf angemeldet. Herr Mayer, bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da haben Sie doch nicht einmal eine abweichende Meinung!)

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Norbert Mayer AfD

– Was Sie alles wissen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Petenten, ein älteres Ehepaar um die 80 Jahre, wenden sich an den Landtag, weil sie von 2021 auf 2022 eine Verdopplung ihrer Energiekosten zu ertragen haben: von 1 800 Euro auf 3 600 Euro im Jahr. Das ist viel Geld für Menschen in Sachsen. Das ältere Ehepaar kam damit an den Rand seiner finanziellen Belastungsgrenze. Für ihr Problem erfuhren sie aus den Nachrichten vom Angebot einer Härtefallhilfe durch die Bundes- und Landesregierung. Der SAB-Antrag auf Härtefallprüfung kann aber nur digital ausgefüllt werden. An diesem Punkt verzweifelten beide. Sie wohnen in einer kleinen Gemeinde und verfügen nicht über Internet. Noch einmal: Die Petenten betreiben eine Ölheizung und mussten im Jahr 2022 gegenüber 2021 den doppelten Preis für die Öllieferung bezahlen. Die Landesregierung hatte sich mit dem Bund auf eine digitale Antragstellung verständigt. Bürger könnten sich auch über die Verbraucherzentralen bei der digitalen Antragstellung helfen lassen. Ein Antragsverfahren in Papierform war nicht vorgesehen. Falls Ihnen, liebe Kollegen hier im Parlament, die Lebenssituation älterer Bürger im ländlichen Raum nicht völlig unbekannt ist, können Sie vielleicht nachvollziehen, wie ältere Bürger ohne Internet einen digitalen Antrag stellen können – nämlich gar nicht. Telefonische Anfragen der Petenten an die Verbraucherzentrale scheiterten ebenso wie Anrufe im Regierungspräsidium. Letztlich wurde ihnen geraten, sich schriftlich mit Unterlagen an die SAB zu wenden. Den dort eingereichten schriftlichen Antrag erhielten die Petenten allerdings postwendend mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene digitale Antragstellung zurück. Es ist eine Odyssee ohne Ergebnis. Die Bürger werden im Kreis herumgeschickt. Meine Damen und Herren! Es sind eben nicht alle Sachsen digital unterwegs. Das wird offensichtlich gern übersehen. Wieder einmal werden die oft nicht wohlsituierten Alten vergessen. Wie abgehoben muss man in den grünen Ministerien sein, um sich so etwas auszudenken? Offenbar sind Sie aus dem normalen Leben entrückt, in einem geistigen Wandlitz befindlich, so, wie es das Politbüro von Erich Honecker einst war. (Staatsministerin Barbara Klepsch: Oh Gott!) Ja, genauso nehmen die Bürger Sie inzwischen wahr. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Norbert Mayer AfD

Nein. – Die Petenten wandten sich dann im Sommer 2023 in ihrer Verzweiflung an den Landtag und erhofften Hilfe. Die Stellungnahme des grün geführten Ministeriums bestätigte den Sachverhalt. Die SAB war inzwischen beauftragt worden, eine Liste von Bürgern zu erstellen, die den Antrag nicht digital stellen können, um diesen Bürgern dann Hinweise zur Vorbereitung der Antragstellung in Papierform und die Information, ab wann die Papieranträge durch die SAB versandt werden, zuzusenden. Also: Hinweise zum Ausfüllen der später vielleicht zu erwartenden Formulare. Das ist doch blanke Satire, die hier betrieben wird. Warum verachten Sie die sächsischen Bürger so sehr? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, ich frage noch einmal, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten?

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Norbert Mayer AfD

Nein. – Viel Aufwand in Sachsens Bürokratie. Dem älteren Ehepaar half jedoch niemand. Das Ehepaar kümmerte sich nun selbst. Sie recherchierten, ob sie überhaupt Härtefallhilfe erhalten würden. Die recherchierte Antwort war leider: nein. Denn 1 800 Euro Mehrkosten im Jahr reichen eben noch nicht für eine staatliche Unterstützung. Hätte man diese kurze Abschätzung und Berechnung nicht bereits beim ersten Kontakt von der SAB mitteilen können? Aber vielleicht wäre das auch zu bürgerfreundlich gewesen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist für sächsische Bürokraten undenkbar. Daher verzichtete das Ehepaar mittlerweile auf die schriftliche Antragstellung für die Härtefallhilfe bei der SAB. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, würden Sie eine Zwischenfrage gestatten?

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Norbert Mayer AfD

Nein. – Der Fall hat sich quasi erledigt. Die Menschen sind von der Regierung enttäuscht. Es kam viel heiße Luft, aber keine Hilfe. Diese Petition verdeutlicht, wie Ihre unsinnige grüne Energiewende sächsische Bürger in die Armut treibt – und Sie lachen darüber. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE –

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Sabine Friedel SPD

Nein, wir finden es nicht in Ordnung, diese Petition so vorzustellen! – Unruhe) Treten Sie endlich zurück! Ihre Unfähigkeit, Herr Minister Günther, von dem die Antwort kam – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Mayer.

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Norbert Mayer AfD

Ihre Unfähigkeit haben Sie ja nun schon oft genug bewiesen. Und wenn Sie – – Genau, Sie lachen darüber. Das Volk sieht, dass Sie darüber lachen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist immer noch abgelaufen, Herr Mayer.

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Norbert Mayer AfD

Danke schön. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön. (Beifall bei der AfD) Das war Herr Mayer für die AfD-Fraktion. Herr Hösl möchte jetzt gern für die CDU-Fraktion etwas dazu sagen. (Martina Jost, AfD: Bitte zu Protokoll!)

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Stephan Hösl CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich muss erst einmal eine Zwischenfrage stellen. Herr Mayer, das war ja Ihre Petition. Wir hätten das gern im Petitionsverfahren, im Petitionsausschuss einmal diskutieren können. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber da gab es wohl das Einvernehmen auch mit unserer Fraktion. Ich weiß gerade nicht, was dieser Redebeitrag sollte. (Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon –

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Sabine Friedel SPD

Wollen Sie jetzt eine Zwischenfrage stellen? – Zuruf: Herr Mayer möchte eine Zwischenfrage stellen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Hösl, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Stephan Hösl CDU

Ja, selbstverständlich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, bitte schön.

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Norbert Mayer AfD

Eine Kurzintervention wäre das. (Lebhafter Widerspruch) – Okay, aber das ist ja egal. Herr Hösl – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein. Herr Mayer, Sie müssten jetzt eine Zwischenfrage stellen. Die Kurzintervention – –

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Norbert Mayer AfD

Dieser Fall wurde ja erst von der Regierung ganz anders beantwortet. (Zurufe von der CDU: Frage!) Sie haben sich dann darauf geeinigt, meinen Vorschlag, weil ich ja mit den Leuten gesprochen habe – – (Unruhe – Zurufe: Frage?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Darf ich Herrn Mayer nach der Frage fragen? Herr Mayer, Ihre Frage bitte. Sie müssten jetzt eine Frage formulieren. Es steht bei uns in unserer Geschäftsordnung. Wir versuchen – –

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Norbert Mayer AfD

Herr Hösl, was an meinem Vortrag war denn falsch? Erklären Sie mir das einmal. Was war denn keine Verhöhnung dieser Bürger? Es wäre doch interessant, das von Ihnen zu hören.

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Stephan Hösl CDU

Sie als Berichterstatter hatten jederzeit die Möglichkeit, den Bericht anders zu verfassen und anders zu formulieren und mit uns zu diskutieren. Deshalb finde ich es sehr schade, dass Sie als Berichterstatter dort die Petition für erledigt erklären. (Heiterkeit bei der CDU und der LINKEN – Zurufe der Abg. Nico Brünler, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Unruhe) Deshalb verstehe ich das nicht. Schlussendlich hat sich das für mich erledigt. Ich möchte nur noch einen Hinweis geben: In Zeile 2 ist ein Rechtschreibfehler. (Anhaltende Unruhe) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danke schön. Alles klar.

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Stephan Hösl CDU

Vielen Dank. (Lebhafter Beifall bei der CDU – Zuruf: Herr Mayer hat eine Kurzintervention!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Herr Hösl für die CDU-Fraktion. Herr Mayer, jetzt können Sie intervenieren – kurz.

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Norbert Mayer AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nachdem ich mit den Bürgern gesprochen hatte, haben sie festgestellt, dass sie gar keine Härtefallhilfe bekommen können – wie ich es gerade geschildert habe –, weil sie hier einer Veräppelung, sagt man vorsichtshalber, durch die Regierung erlegen sind. Dieser Fall mit der digitalen Antragstellung schreit so zum Himmel, dass es notwendig war, das hier im Parlament einmal bekannt zu machen, (Zuruf von der CDU: Als Berichterstatter!) öffentlich zu machen: dass man so arrogant mit den Bürgern umgeht und dass man auch älteren Bürgern zumutet, nur digital einen solchen Antrag zu stellen. Das ist das Thema, das ich hier vorgebracht habe. Ich denke, jetzt verstehen Sie es vielleicht besser. (Zuruf von der CDU: Nein! –

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Albrecht Pallas SPD

Machen Sie Ihre Arbeit ordentlich! –

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Nico Brünler Die Linke

Das wäre doch Ihre Aufgabe gewesen!) Danke schön. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Hösl, bitte schön, Sie können jetzt reagieren.

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Stephan Hösl CDU

Schlussendlich möchte ich dazu einfach noch sagen, dass unsere Verbraucherzentralen in Sachsen sehr gute Arbeit leisten. Ich glaube, wenn man anständig mit ihnen spricht, bekommt man auch anständige Antworten. Ich glaube, sie machen dort gute Arbeit – auch für die Menschen, die keine digitalen Medien zu Hause haben, und helfen, die digitalen Sachen für sie abzuarbeiten. Mein Dank geht speziell an die Verbraucherzentralen. Für mich steht immer: Herr Mayer, Sie hätten diese Petition anders bearbeiten können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Herr Hösl mit seiner Reaktion auf die Kurzintervention. Gibt es zu dieser Petition jetzt weiteren Aussprachebedarf von den anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Petition mit dem Titel „Frachtflughafen Leipzig/Halle“. Es beginnt die Fraktion die LINKE. Marco Böhme, bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2020 wurde eine Petition gestartet. Hintergrund waren die unzähligen Proteste, die es seit mehr als 20 Jahren im Leipziger Umland gibt, einschließlich der symbolischen Besetzung einer Lkw-Zufahrt – mit einem skandalösen Polizeieinsatz. (Oh-Rufe von der AfD) Letztendlich wurden mehr als 10 000 Unterschriften gesammelt. Es geht um eine Petition gegen den geplanten Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle, (Zuruf von der AfD: Ach!) der so nah an zwei Großstädten gebaut ist wie kein anderer Flughafen mit einer Nachtflugerlaubnis. Das ist schon an sich ein starkes Stück. Schon heute ist die Belastung für die Menschen in der Region enorm. Die Lärmpegel überschreiten schon heute deutlich die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, was man im alltäglichen Leben maximal vertragen kann. Ich würde behaupten, niemand von Ihnen hier im Raum würde dort in der Region, wo 10 000 Menschen unmittelbar vom jetzigen Fluglärm betroffen sind, leben wollen. Nun geht es bei dieser Petition aber nicht um die jetzigen Betroffenen, es geht um die zukünftig womöglich mehr als 100 000 Menschen, die betroffen sein werden, wenn der Flughafen ausgebaut wird. Wir haben schon heute über 70 000 Starts und Landungen im Jahr am Flughafen Leipzig/Halle; der Großteil davon findet in der Nacht statt. Dieser Flughafen soll nun noch ausgebaut werden, und zwar massiv. Das jedenfalls hat der staatseigene Flughafenbetreiber beantragt. Verdoppeln würde sich damit die Flugbelastung und damit auch die Menge der Betroffenen, weil neue Flugrouten entstehen würden, mit massiven weiteren Radien. Natürlich wäre dann auch eine Auslastung der Startbahn von fast 100 % erreicht. Alle, die heute sagen, „das betrifft mich nicht“ – auch die, die vielleicht in der Region wohnen –, werden sich vielleicht wundern, sollte es zu diesem Ausbau kommen, wie er geplant ist. Auch deswegen gibt es diese Petition. Von mehr als 10 000 Menschen wurde sie unterschrieben. Sie fordert die Staatsregierung auf, diesen Ausbau so nicht zuzulassen. Es ist eine gewaltige und anerkennenswerte Menge an Menschen, die das unterschrieben hat. Doch leider wurde nach dem sehr langen Verfahren im Ausschuss – in dem auch die Bitte abgelehnt wurde, noch weitere Anhörungen durchzuführen – auch das Anliegen an sich von den Regierungsfraktionen und Rechtsaußen abgelehnt und der Bitte nicht nachgekommen. Wir als Linksfraktion wollen unsere abweichende Meinung zu dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses darstellen und fordern, dass die Staatsregierung ihrer politischen Verantwortung gerecht wird und die Betroffenen vor Fluglärm schützt. Das heißt konkret, wir fordern, dass es ein Ausbaumoratorium geben muss. Diese Forderung haben wir Ihnen schon vor zwei Jahren in einem Antrag vorgelegt, auch mit einer großen Anhörung im Ausschuss. Es geht auch darum, dass der Betreiber den Antrag auf den Ausbau zurückzieht und in ein Dialogverfahren kommt, meine Damen und Herren. Dass die Koalition dies damals abgelehnt hat und jetzt auch diese Petition ablehnt, widerspricht doch ihrem eigenen Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Im Interesse der Menschen im Ballungsraum Leipzig und der Akzeptanz der weiteren ökonomischen Entwicklung des Flughafens werden wir uns für uns eine weitere Reduzierung der Fluglärmbelastung einsetzen.“ Ich frage mich: Wo ist die Reduzierung des Fluglärms bisher geschehen? Dieser steigt jedes Jahr, und das massiv. Jetzt geht es noch um einen Ausbau und damit eine Verdoppelung. Oder was ist aus den anderen großen Versprechen aus Ihrem Koalitionsvertrag geworden? Stichwort Lärmschutzbeauftragter: Den gibt es mittlerweile, schön und gut. Aber was hat er erreicht? Wo ist das Auftreten für die Betroffenen? Und was ist eigentlich mit der Fluglärmkommission? Das ist doch ein zahnloser Tiger: keine Vetorechte, nicht einmal ein wirksames Gegengewicht zu den mächtigen Konzerninteressen, die dahinterstehen. Daher fordern wir nicht nur ein Ausbaumoratorium, sondern auch einen Dialog und ein Mediationsverfahren, ähnlich wie es damals bei den großen Protesten am Flughafen Frankfurt/Main passiert ist. Dort gab es ein solches Mediationsverfahren und das war erfolgreich. Zwischen Nachtflugerlaubnis oder -verbot und Ausbau wurde sehr gut verhandelt. Man hat sich dort mit den Menschen, mit den Betroffenen auf den Zustand geeinigt, den wir heute in Frankfurt haben – übrigens mit einem Nachtflugverbot, was in Leipzig nicht gilt. Oder was ist aus dem Thema Lärm-, Schadstoff- und Landeentgelte geworden? Ja, so etwas Ähnliches ist mittlerweile auch umgesetzt worden, wobei ich sagen muss, das ist eigentlich eine Mogelpackung hoch zehn. Es gibt also in Leipzig immer noch keine Schadstoff- oder CO -Entgelte für dieses Fliegen. Die neu geschaffenen Lärmentgelte, die es jetzt gibt, erzeugen so gut wie keine Wirkung. Erstens sind sie viel zu niedrig, und zweitens – das ist wirklich ein Skandal – wurde gleichzeitig die Grundgebühr für alle Flieger, egal wie laut sie sind, gesenkt. Das heißt, am Ende macht jeder Flug fast plus/minus null aus – das ist der aktuelle Status. Das ist ein Skandal, meine Damen und Herren. Leipzig/Halle bleibt damit ein Billigflughafen für Billigflieger, mit harten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und vor allem mit hohen Verlusten für uns als Freistaat und damit für die Allgemeinheit. Fast eine Milliarde Euro Verluste hat dieser Flughafen seit mehr als 20 Jahren geschrieben. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Das kann so nicht weitergehen, meine Damen und Herren. Auch deshalb finden wir, ist das Anliegen der Petent(inn)en ernst zu nehmen und richtig. Liebe Koalition: Wenn Sie den Status quo, den ich gerade beschrieben habe, schon nicht ändern möchten, dann sorgen Sie wenigstens dafür, dass es zu keiner Verdoppelung des Lärmaufkommens kommt und wir ein Ausbaumoratorium jetzt umsetzen können! Das fordert die Petition. Das würde die verhärteten Fronten beseitigen und die Menschen wieder an einen Tisch bringen. Das wäre für unsere Demokratie sehr nützlich. Deshalb sollten wir diesen Petent(inn)en nicht mit der ablehnenden Petitionsaussage kommen, (Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) dass dem nicht abgeholfen werde. Das ist es nicht. Das Anliegen bleibt wichtig, und wir als Linksfraktion setzen uns weiterhin dafür ein, dass es umgesetzt wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Herr Mackenroth für die CDU-Fraktion; bitte schön.

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Geert Mackenroth CDU

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Böhme, wenn Sie erlauben, ich spreche jetzt zur Petition und nicht über ein parteipolitisches Ziel, welches man gut oder falsch finden kann. (Beifall bei der CDU) Wir haben uns hier mit der Sache zu beschäftigen, mit einer Petition. Dazu sage ich Folgendes: Auch die vom Petitionsausschuss nach intensiven Beratungen mehrheitlich beschlossene Beschlussempfehlung für genau diese Petition ist wohlbedacht und abgewogen. Es geht um den Ausbau des Frachtflughafens; und die sehr engagierten Petenten sind nicht zufrieden mit dem Ausgang ihrer Petition, der da lautet: Es kann nicht abgeholfen werden und das Material wird an die Staatsregierung überwiesen. Die Vorwürfe, die durch eine geschickte Öffentlichkeitsarbeit erhoben worden sind, die Vorwürfe an den Petitionsausschuss, sind unberechtigt. Der Ausschuss hat sich mehr Mühe als in den meisten anderen Fällen gegeben, (Heiterkeit bei der CDU) hat eine intensive Sachverhaltsaufklärung und Anhörungen durchgeführt, Gutachten eingeholt usw. Das war alles arbeits- und zeitintensiv; und das ist unsere Aufgabe im Petitionsausschuss. (Beifall bei der CDU) Nun einmal Butter bei die Fische: Was hätte denn der Petitionsausschuss machen sollen? Hätte er sagen sollen, er stoppe den Ausbau? Das kann der Petitionsausschuss nicht. Dazu müsste der Landtag ein Gesetz beschließen. Der Petition abhelfen? Das wäre ein eklatanter Rechtsbruch, weil er damit in ein laufendes Verfahren der Exekutive eingegriffen hätte. Außerdem wäre eine Abhilfe als Beschluss ohne jede Auswirkung. Was soll das? Das Verfahren kann dadurch nicht gestoppt werden. Die Petenten wünschen ein weiteres Gutachten, wir hätten weitermachen sollen. Dazu darf ich bitte sagen – das war die mehrheitliche Auffassung –: Ein zweites Verfahren parallel zum gesetzes- und regelbasierten Verfahren der Landesdirektion und der Staatsregierung zu installieren ist ebenso wenig Aufgabe des Petitionsausschusses, wie so lange Gutachten einzuholen, bis den Petenten das Ergebnis passt. Das kann nicht sein. (Beifall des Abg. Holger Gasse, CDU) Und wenn die Petenten sagen, die Ablehnung durch die Landeskoalition hätten sie zuerst aus den Medien erfahren und nicht über die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses, so tut mir das leid. Doch das ist das Ergebnis eines Bruchs der Verschwiegenheitspflicht einzelner Mitglieder unseres Petitionsausschusses. Nein, das Verfahren insgesamt war mehr als korrekt, und die Lösung, die wir gefunden haben, war mehr als angemessen. Nichts wird den Petenten abgeschnitten. Wir haben sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie jederzeit ihre Petition erneuern, mit neuen Sachverhalten unterfüttern und die Sache erneut zum Spruch des Petitionsausschusses bringen können. Was bleibt? Statt zur Berücksichtigung hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Sache als Material der Staatsregierung zuzusenden. Das ist kein großer Unterschied und dem Sinn und Zweck angemessen. Alles bleibt offen, gegebenenfalls dürfen sie eine neue Petition starten. Die Petenten mögen sich aber bitte an unsere Spielregeln halten; die Staatsregierung soll berücksichtigen, was in dem Petitionsverfahren bisher an wichtigen Erkenntnissen und sachdienlichen Hinweisen herausgekommen ist. Zusammenfassend: Die Petenten verkennen den Verfahrensweg der Petitionsbearbeitung und des Petitionsabschlusses. Davon unabhängig haben sich die Petenten leider während des gesamten Verfahrens wenig kompromissbereit gezeigt und Gegnerschaften aufgebaut, wo nun wahrlich keine Gegnerschaften bestehen. Daher bitten wir um Zustimmung zur Ausschussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Frank Richter, SPD, und Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, stehen am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mackenroth für die CDU-Fraktion. Zuerst hat Herr Dr. Gerber das Wort und dann Herr Richter, würde ich sagen. – Sie wollen, Herr Richter; bitte schön.

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Frank Richter SPD

Ich wollte von hier aus, weil es kurz ist, zur Sache sprechen. (Zuruf: Die GRÜNEN zuerst!) – Die GRÜNEN zuerst. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Genau, wunderbar. Herr Dr. Gerber und danach Herr Richter; bitte schön.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu dieser späten Stunde behandeln wir eine Petition, die den weiteren Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle verhindern will. Die Petition ist nicht irgendeine Petition, die Petition hat über 10 000 Unterschriften gesammelt. Es ist auch keine typische Petition, getreu dem Motto „not in my backyard“. Es geht um Fundamentales, es geht um die Gesundheit Zehntausender stark vom Fluglärm betroffener Menschen. (Zuruf von der CDU: Oh!) An dieser Stelle brauche ich sicher keinen Hehl daraus zu machen, dass wir BÜNDNISGRÜNEN gern zu einem wesentlich weiter führenden Petitionsergebnis gelangen wollten. Genau deshalb haben wir bis zuletzt für konkrete Maßnahmen gekämpft. Doch es ist nun einmal so, dass die Mehrheitsverhältnisse in Sachsen sind, wie sie sind, (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) und entsprechende Ergebnisse herauskommen. Wenn man das ändern will, kann man das im nächsten Jahr tun. (Lachen bei der CDU und der AfD) Wenngleich die umfangreiche Würdigung dieses Petitionsanliegens, die Übermittlung des Materials an die Staatsregierung sowie die Aufforderung der Prüfung nach einem neuen lärmmedizinischen Gutachten und der Neuaufstellung der Fluglärmkommission nicht dem eigentlichen Petitionsanliegen entsprechen, sind es doch richtige und wichtige Schritte hin zu einer weiteren kritischen Auseinandersetzung mit dem Flughafenausbau und der Berücksichtigung der Belange der Betroffenen. Was wäre die Alternative gewesen? Das kann ich Ihnen sagen: Das wäre keine Beschlussempfehlung. So ist jetzt aber die Staatsregierung in der Pflicht, die benannten Punkte künftig zu berücksichtigen. Das ist ein Erfolg der Petenten, und an dem muss sich eine Staatsregierung in Zukunft messen lassen. Auch wir BÜNDNISGRÜNEN sind nach wie vor gegen den Ausbau des Flughafens. (Andreas Nowak, CDU: Der ist aber wichtig für Leipzig! – Zuruf von der AfD: Richtig! – Unruhe) – Ja, aber wir können im Rahmen der Behandlung der Petition nicht in ein laufendes Planfeststellungsverfahren eingreifen. Uns geht es vielmehr darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch im Falle eines Ausbaus krank machender Lärm und CO -Emissionen deutlich zurückgehen. Sowohl der Flughafen als auch die Fluggesellschaften können und müssen hier einen angemessenen Beitrag sowohl zum Lärm- als auch zum Klimaschutz leisten. Außerdem ist – das hat Kollege Böhme gerade schon gesagt – für uns essenziell, dass es einen Dialog- und Mediationsprozess auf Augenhöhe zwischen allen Beteiligten geben sollte. Das wären die MFAG, der Flughafen selbst, die Fluggesellschaften, der Fluglärmschutzbeauftragte, die DFS, die Fluglärmkommission, weitere relevante Expertinnen und Experten und natürlich Betroffene und Gemeindevertreter(innen). Der Flughafen Frankfurt am Main und die dort vertraglich festgehaltenen Ergebnisse eines Mediationsprozesses sind dafür das beste Beispiel und sollten als Vorbild dienen. Es geht um einen Interessenausgleich zwischen allen berechtigten Interessen. Und Klimaschutz und der Schutz der Gesundheit sind auf jeden Fall berechtigte Interessen. Dass Fluglärm – insbesondere in der Nacht – gehäuft Depressionen, Krebs, Aufmerksamkeitsstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen kann, (Zuruf von der CDU: Hä?) hat auch die Anhörung im Petitionsausschuss deutlich gemacht. (Sebastian Wippel, AfD: Und Husten!) Dass dies bisher ohne Konsequenzen blieb, zeigt auch das jüngste Beispiel der Überarbeitung der Start- und Landeentgelte. Nach wie vor dürfen große, dreckige und alte Flieger besonders billig in Leipzig starten und landen – die Anzahl steigt weiter – und die erhoffte Lenkungswirkung durch diese Anpassung ist quasi gleich null. Dagegen machen der Flughafen Frankfurt am Main und die dort ansässige Lufthansa vor, dass eine Lärmkontingentierung und ein Nachtflugverbot auf der einen Seite und die wirtschaftliche Entwicklung auf der anderen Seite sich nicht ausschließen, sondern sogar vereinbar sind. Natürlich wird man am Ende nie alle Parteien zufriedenstellen. Aber ein Ausbau gegen die Betroffenen ist unverantwortlich – da hilft auch kein Schwimmbad. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Frank Richter, SPD, und Andreas Nowak, CDU, stehen am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Richter, einen kleinen Moment noch. Ich muss erst Herrn Kollegen Nowak fragen: Was möchten Sie?

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Andreas Nowak CDU

Ich möchte gern eine Kurzintervention vortragen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.

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Andreas Nowak CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Dr. Gerber, Kollege Mackenroth hat den Sachstand eigentlich sehr gut dargestellt, genauso wie den Aufwand und den Umfang, den der Petitionsausschuss auf diese Petition verwendet hat. Ich bin ein wenig betrübt, dass Sie Ihren Redebeitrag dafür nutzen, den Eindruck zu erwecken, ganz Leipzig würde unter diesem Flughafen leiden. Das ist dezidiert nicht der Fall. Im Gegenteil! (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der AfD) Es gibt durchaus Menschen, die vom Fluglärm betroffen sind; das negiere ich nicht. Aber es ist eben nicht der gesamte Großraum Leipzig – wie von den Flughafengegnern versucht wird, glaubhaft zu machen; das wären 2,5 Millionen Menschen im mitteldeutschen Raum –, der vollständig unter diesem Fluglärm leidet. Sie betreiben selbst eine Seite – „Die Grenzen des Wachstums“ –, die eine AntiFlughafen-Seite ist. Das ist Ihre persönliche Angelegenheit. Aber hier den Eindruck zu erwecken, die Petition sei an der Koalition gescheitert, ist auf der einen Seite ein wenig komisch und auf der anderen Seite wird es auch den Mehrheitsverhältnissen der Leipzigerinnen und Leipziger nicht gerecht. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak mit einer Kurzintervention. Herr Dr. Gerber, Sie können gern darauf reagieren.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Ja. Ich kann mich nicht daran erinnern, das gesagt zu haben, bzw. habe ich nicht den Eindruck erwecken wollen, dass komplett Leipzig unter dem Ausbau leide. Fakt ist, dass der Ausbau noch gar nicht stattgefunden hat und dass – wie Herr Böhme gerade gesagt hat – es doch zu Zehntausenden Starts und Landungen mehr kommt. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich bekomme permanent E-Mails von den Petenten. Was ich lese, ist, dass Flugzeuge teilweise mit 93 Dezibel nachts um 2 Uhr über die Gebiete fliegen. Das ist einfach ein Zustand, der gesundheitsgefährdend ist. Wir haben bei uns in der Fraktion ein Lärmgutachten von einem ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet machen lassen. Die Schlussfolgerung ist, dass das zu einer erhöhten Gefahr für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs führt. Das muss einfach beim Ausbau bedacht werden. Diesen Punkt wollte ich machen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber mit einer Reaktion auf die Kurzintervention. Nun spricht Herr Frank Richter für die SPD-Fraktion; bitte.

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Frank Richter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist nicht meine Absicht, zu später Stunde die Debatte zu verlängern. (Zuruf von der CDU: Doch!) Das war von Anfang an nicht meine Absicht. (Zuruf von der CDU: Doch!) Ich glaube, wir haben uns ein wenig zu Recht darüber erregt, dass Herr Mayer offenbar noch immer nicht die Prozedur des Petitionsausschusses versteht (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD) und andauernd Dinge in die Debatte hineinbringt, die so gar nicht vorbereitet waren. Jetzt ist de facto wieder dasselbe passiert: Wir hatten uns eigentlich auf ein Wort von Herrn Mackenroth abschließend verständigt und nun entsteht doch so etwas wie eine Diskussion. (Zurufe der BÜNDNISGRÜNEN) Die Sache ist zu wichtig, (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Ja! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) als dass ich jetzt für meine Fraktion oder für meine Person einfach schweigen könnte. Es gibt kaum eine Petition, mit der sich der Ausschuss insgesamt – und auch meine Person – so lange und so intensiv befasst hat. Ein Eindruck, der aus der Wortmeldung von Herrn Böhme herauszuhören war, muss wenigstens ausgeräumt werden. Alle – oder: fast alle – Mitglieder des Petitionsausschusses haben die Petenten sehr ernst genommen. (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Es gibt kein Drüberwegwischen über dieses berechtigte Anliegen, sondern wir haben es uns wirklich sehr schwer gemacht. Wir sind am Ende – wie es sich gehört, damit endlich ein Bericht noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird – zu einem Kompromissvorschlag gekommen, der Ihnen vorliegt. Der Text ist nicht schlecht. Ich gebe den Petenten gern von hier aus zur Kenntnis: Dass Sie vielleicht mit der Beschlussempfehlung nicht einverstanden sind, kann ich sehr gut verstehen. Aber mit den Textbausteinen, mit den Argumenten, mit der Sacharbeit, die hinter diesem Bericht steht, können Sie sehr zufrieden sein und damit kann auch weitergearbeitet werden. Wie gesagt, der Text ist nicht schlecht; es hätte einen besseren gegeben. Ich hätte auch gern einen besseren Bericht vorgestellt, aber so viel Disziplin muss in einer Koalition möglich sein. Wir haben uns auf diesen Text verständigt. Das Ganze ist, bis auf wenige Querschläger von rechts, (Jörg Urban, AfD: Ach so!) in einem Vorgang äußerster Fairness passiert. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Es ist suboptimal, nicht ganz optimal. Der Vorgang war fair und auf der Grundlage des Textes kann weitergearbeitet werden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frank Richter für die SPD-Fraktion. Ich sehe weiteren Gesprächsbedarf zu dieser Petition. Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE; bitte. – Ich schaue noch einmal, wie viel Redezeit Sie noch haben. Es sind 3 Minuten und 57 Sekunden. (Christian Hartmann, CDU: Das ist zu viel!)

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Marco Böhme Die Linke

Da habe ich mich doch nicht verguckt. – Frau Präsidentin! Herr Mackenroth, ich würde gern auf Sie reagieren, weil Sie gerade von Kompromissbereitschaft gesprochen haben bzw. davon, wie die Petent(inn)en angeblich mit dem Ausschuss kooperiert haben oder dass sie nicht da gewesen seien etc. Ich frage mich, wie kompromissbereit Sie wären, wenn Sie in einer Region wohnen würden, in der Sie nachts nicht schlafen können, und dann so eine Antwort erhielten, wie Sie sie gerade vorgetragen haben. Natürlich kann man Abhilfe leisten, auch mit so einer Petition in einem Petitionsausschuss. Natürlich kann ein Petitionsausschuss auch bestimmte Maßnahmen an die Staatsregierung vorschlagen oder einfordern bzw. in dem Bericht so angeben, dass das wichtige Punkte sind, die umgesetzt werden müssen. Genau darauf haben Sie sich in der Koalition nicht einigen können. Sie haben lediglich gesagt, der Petition könne nicht abgeholfen werden. (Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Und das ist schon ein starkes Stück. Herr Nowak, zu Ihrem Zwischenruf von vorhin und zu Ihrer Kurzintervention: Dass der Flughafen für die Stadt wichtig sei, das bestreitet hier niemand. Es geht doch nicht darum, den Flughafen zu schließen. Es geht bei dieser Petition noch nicht einmal um ein Nachtflugverbot, was man vielleicht denken könnte. Es geht darum, dass ein Moratorium für den Ausbau kommt, damit das Ausbauvorhaben, wie es jetzt geplant ist, erst einmal nicht umgesetzt wird, weil bereits jetzt so viele Menschen betroffen sind. Womöglich werden noch viel mehr Menschen, von denen Sie gerade noch gesprochen und über die Sie gesagt haben, dass alles gut und fein sei und alle Leipziger den Flughafen wollen würden, betroffen sein. Durch den Ausbau könnte genau diese Stimmung kippen. Ganze Stadtteile, die heute noch nicht durch die neuen Flugrouten und die Verdoppelung der Flüge in der Nacht betroffen sind, wären dann betroffen. Das kann man so nicht einfach zulassen. Das Problem ist unser Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013. Dieser bescheinigt, dass für den Flughafen Leipzig/Halle ein Wachstumsszenario vorgesehen wird. Ich finde, im Jahr 2023 kann das keine Maßgabe sein, (Tom Unger, CDU: Warum?) um nach vorn zu treten. Das heißt, wir haben das erste Problem mit dem Landesentwicklungsplan. Das heißt auch, dass man nicht einfach das Planfeststellungsverfahren so laufen lassen kann; denn ich prophezeie Ihnen, dass trotz dieser Zehntausenden nicht nur Petitionsbeschwerden, sondern auch Einwendungen – es haben ganze Kommunen Nein dazu gesagt – die Landesdirektion am Ende sagen wird: Den Ausbau könnt ihr machen. (Zuruf der CDU: Genau!) Dann wird es einen großen Aufschrei geben. Warum wird es die Landesdirektion so sagen? Weil es der Landesentwicklungsplan so vorsieht. Das heißt, die einzige Möglichkeit, das Ganze jetzt zu stoppen, ist entweder, den Landesentwicklungsplan neu zu machen – ich denke, das bekommen wir in der kurzen Zeit nicht hin –, oder aber, weil der Flughafen uns allen gehört – nämlich mehrheitlich dem Freistaat Sachsen –, man sorgt dafür, dass der Betreiber diesen Ausbauplan zurückzieht. (Holger Gasse, CDU: Nein!) Und genau das fordert auch die Petition. Genau darauf könnte man sich einigen, wenn die politischen Mehrheiten dafür da wären. Ich bin einfach nicht bereit, in fünf oder in zehn Jahren zu sagen – wenn die Beschwerden von Hunderttausenden Menschen, die dann nachts nicht schlafen können, täglich kommen –, dass wir einfach tatenlos zugesehen haben. Deswegen holen wir das Thema heute noch einmal in den Landtag, meine Damen und Herren! (Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. An Mikrofon 4 steht Geert Mackenroth; bitte.

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Geert Mackenroth CDU

Ich möchte wirklich nur ganz kurz intervenieren. Kollege Böhme: Schade, dass Sie nicht im Petitionsausschuss gewesen sind. Sie wüssten, welche Mühe wir uns gegeben haben und welche Wege wir aufgezeigt haben, um weiterzumachen. Vielleicht wirklich: Kommen Sie das nächste Mal in den Petitionsausschuss! Jeder Abgeordnete hat das Recht, zu jeder Sitzung hinzuzukommen. Dann wüssten Sie beim nächsten Mal auch, worüber Sie reden. (Beifall bei der CDU und des Abg. Tobias Keller, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Böhme möchte reagieren; bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Ich bin in der Tat und bekanntermaßen nicht im Petitionsausschuss; ich kann nicht in allen Ausschüssen sein. Aber der Petitionsausschuss hätte so ein wichtiges Anliegen vielleicht auch mit dem Wirtschaft- und Verkehrsausschuss teilen können, sodass dieser mitberatend zur Seite steht. (Widerspruch von der CDU – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweitens gab es viele Vorschläge und Maßnahmen, die wir Ihnen vorgelegt haben und die Sie immer abgelehnt haben. Sie haben Ihren eigenen Koalitionsvertrag nicht eingehalten. (Weitere Zurufe von der CDU) Darum geht es. Es ist faktisch nichts passiert. (Zuruf der CDU: Das ist ja interessant!) Das haben wir angesprochen und das sollten auch die Petentinnen und Petenten hören, wenn sie heute diese Beschlussempfehlung vorgelegt bekommen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion. – Herr Sören Voigt macht Schluss für heute. (Sören Voigt, CDU, verlässt den Plenarsaal und winkt. –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Wir müssen abbrechen, die CDU ist zur Hälfte weg!) Für ihn hat sich jetzt alles erledigt. Er hat gar nichts gesagt, er hat das nur angezeigt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: 44 Leute wissen nun nicht, was sie tun sollen!) Das war Marco Böhme mit der Reaktion auf die Kurzintervention. Meine Damen und Herren, gibt es zu dieser Petition weiteren Gesprächsbedarf? Ich gehe nicht davon aus. – Sehr gut. Mich interessiert, ob die Fraktionen, die die Petitionen herausgezogen haben, Einzelabstimmung wünschen. (Zuruf von den LINKEN: Ja!) Wünscht die AfD-Fraktion Einzelabstimmung? (Jörg Urban, AfD: Nein!) Alles klar. Meine Damen und Herren, jetzt wird es zum Ende noch etwas spannend. Die AfD hat gesagt, dass über die Petition „Verfahren zur Festsetzung des Steuermessbetrags“ nicht einzeln abgestimmt wird. Das gilt demnach auch für die Petition „SAB – Umgang mit dem Antrag auf Härtefallhilfe“. Aber die Fraktion DIE LINKE hat gesagt, dass über die Petition „Frachtflughafen Leipzig-Halle“ einzeln abgestimmt werden soll, und das tun wir jetzt. Ich rufe auf die Petition mit der Nr. 0701273/1 mit dem Titel „Frachtflughafen Leipzig-Halle“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses entsprochen, meine Damen und Herren. Zu den verschiedenen Beschlussempfehlungen zu anderen Petitionen haben andere Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Erklärung

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Stephan Hösl CDU

Mit der vorliegenden Petition streben die Antragssteller eine Änderung des Ansatzes bei der Feststellung des Grundsteuerwerts für die Grundstücke der Petenten an. Ziel ist der Nachweis eines individuellen Bodenwerts bei der Feststellung der Grundsteuerwerte. Grundlage für die Feststellung der Grundsteuer ist das Bewertungsgesetz, welches auf den Bodenwert – Multiplikation der Grundstücksfläche mit jeweiligem Bodenrichtwert – Bezug nimmt. Der Bodenrichtwert wird dabei durch einen örtlich zuständigen Gutachterausschuss festgelegt und gibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet an. Dieser pauschale Ansatz ist Gegenstand der Kritik der Petenten, hat aber als Hintergrund, dass dies ein praktikabler Weg ist, um ein Massenverfahren – wie hier bei der Grundsteuerwerteermittlung – zu ermöglichen, welcher auch gerichtlich anerkannt wurde. Für eine individuelle Einführung bedürfte es einer Gesetzesänderung, welche zeitlich nicht realisierbar erscheint. Weiterhin würde in der Folge ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand für die Verwaltung wie auch Grundstückseigentümer entstehen, und es ist darauf hinzuweisen, dass eine individuelle Betrachtung nicht nur positive, sondern zu Protokoll auch negative Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben dürfte. Insgesamt sprechen die Gründe daher für die Beibehaltung einer pauschalen Herangehensweise und trotz allem Verständnis für das Anliegen der Petenten kann dem Ansinnen nicht abgeholfen werden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen jetzt sehr freudig mitteilen, dass wir unsere Tagesordnung für heute, geschafft haben. Termin auf morgen, den 14. Dezember, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Damit kann Herzlichen Dank. (Schluss der Sitzung: 22:13 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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