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Stephan Hösl

CDU 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Mit der vorliegenden Petition streben die Antragssteller eine Änderung des Ansatzes bei der Feststellung des Grundsteuerwerts für die Grundstücke der Petenten an. Ziel ist der Nachweis eines individuellen Bodenwerts bei der Feststellung der Grundsteuerwerte. Grundlage für die Feststellung der Grundsteuer ist das Bewertungsgesetz, welches auf den Bodenwert – Multiplikation der Grundstücksfläche mit jeweiligem Bodenrichtwert – Bezug nimmt. Der Bodenrichtwert wird dabei durch einen örtlich zuständigen Gutachterausschuss festgelegt und gibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet an. Dieser pauschale Ansatz ist Gegenstand der Kritik der Petenten, hat aber als Hintergrund, dass dies ein praktikabler Weg ist, um ein Massenverfahren – wie hier bei der Grundsteuerwerteermittlung – zu ermöglichen, welcher auch gerichtlich anerkannt wurde. Für eine individuelle Einführung bedürfte es einer Gesetzesänderung, welche zeitlich nicht realisierbar erscheint. Weiterhin würde in der Folge ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand für die Verwaltung wie auch Grundstückseigentümer entstehen, und es ist darauf hinzuweisen, dass eine individuelle Betrachtung nicht nur positive, sondern zu Protokoll auch negative Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben dürfte. Insgesamt sprechen die Gründe daher für die Beibehaltung einer pauschalen Herangehensweise und trotz allem Verständnis für das Anliegen der Petenten kann dem Ansinnen nicht abgeholfen werden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen jetzt sehr freudig mitteilen, dass wir unsere Tagesordnung für heute, geschafft haben. Termin auf morgen, den 14. Dezember, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Damit kann Herzlichen Dank. (Schluss der Sitzung: 22:13 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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