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Valentin Lippmann

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Kollege Gebhardt, so verständlich das Ansinnen auf dem Papier ist, so tückisch halten wir dessen Umsetzung. Sie wollen mit dem Änderungsantrag die Verleihung des integrierten Bachelors auf andere Universitäten erweitern. Dies setzt aber erst einmal entsprechende Studienstandorte voraus. Wir haben nur einen – noch einmal zur Erinnerung. Das mag man bedauern, und ich bin sehr dafür, dass man diese Entscheidung wieder rückgängig macht. Aber zum Status quo haben wir nur einen. Ob mit der Einführung des integrierten Bachelors die Standortfrage neu eröffnet werden sollte, weiß ich jetzt nicht, aber wir gehen davon aus, dass es bei einem bleibt. Dafür besteht also schon mal keine Notwendigkeit. Wenn man dann zu dem Schlusspunkt kommt, muss man sowieso eine Reihe von Gesetzen ändern, weshalb man das entsprechend nachvollziehen kann. Das Problem an diesem Änderungsantrag ist, dass die hochschuloffene Formulierung, die alle sächsischen Hochschulen umfasst, durch keine Notwendigkeit besticht. Sie weicht aus unserer Sicht vom Regelungsentwurf zum Nachteil der Studierenden ab, da aus dem Anspruch auf Verleihung des Bachelorgrades, wie jetzt im JAG entsprechend geregelt, zukünftig eine Situation entstünde, wo dies im Ermessensentscheid der Universität steht, weil wiederum die Verleihung in einer universitären Studien- und Prüfungsordnung erst noch geregelt werden muss. Das, was wir hiermit garantieren, indem wir das in das Gesetz hineinschreiben, konterkarieren wir dadurch, indem wir es so allgemein machen, dass es dann weiterer hinzutretender, notwendiger Studien- und Prüfungsordnungen bedarf. Ja, man kann sagen: Das wird sich schon irgendwie ergeben, aber wir haben das Ganze noch einmal mit der Staatsregierung abgestimmt. Sie hat sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass das sowohl der Weg ist, der vonseiten des Wissenschaftsministeriums als auch vonseiten des Justizministeriums als der sinnvolle und gangbare beschrieben wird. Von daher haben wir jetzt keinen Grund, daran zu zweifeln. Sollte die Situation entstehen, dass wir hoffentlich irgendwann wieder einmal mehr als einen entsprechenden Studienstandort für die Rechtswissenschaften in Sachsen haben, dann ändern wir gern dieses Gesetz. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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