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Sebastian Wippel

AfD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Brandstiftung!) sondern eine Herausforderung im Bereich des Brandschutzes. Aber Sie sind mir bisher nicht als innenpolitischer Experte aufgefallen. Umso mehr macht das die Notwendigkeit einer geordneten und kommunenübergreifenden Zusammenarbeit unerlässlich. So hat auch die Ereigniskategorie „Großschadensereignis“ Eingang ins Gesetz gefunden. – Wenn Sie sich weiter die ganze Zeit auf den Kopf schlagen, dann sage ich Ihnen, das tötet noch mehr Hirnzellen, als Sie offensichtlich bereits verloren haben. Wenn ein Ereignis eine hohe Zahl an Menschen und erhebliche Sachwerte gefährdet, wie das bei Waldbränden oder anderen Ereignissen der Fall sein kann, dann ist zentrale Hilfe notwendig. Zukünftig sollen verbindliche und deutliche Vorgaben bestehen, um die Gemeinden und die dortigen Strukturen vor der Überforderung zu schützen und ihnen die Sorgen in solchen Fällen zu nehmen. Noch ein BÜNDNISGRÜNEN-Versprechen findet sich hier eingelöst. Schon lange wurde bemängelt, dass der Kostendruck bei den Rettungsdiensten zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Ohne diese ist aber eine essenzielle Arbeit im Rettungsdienst nicht möglich. Mit dem Gesetzentwurf werden wir den Kommunen nun endlich ermöglichen, den Kostendruck im Rettungsdienst sichtbar und spürbar zu reduzieren, indem wir ihnen ermöglichen, vom Irrweg der Liberalisierung und Kapitalisierung des Rettungsdienstes abzukehren. Werte Abgeordnete, zukünftig ist ein europaweites Vergabeverfahren für die Träger des Rettungsdienstes nicht mehr zwingend. Sie dürfen vielmehr von den bundesgesetzlich eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch machen und zukünftig ihre Ausschreibungen auf gemeinnützige Organisationen beschränken und statt des Vergabeverfahrens hierfür ein entsprechendes Verwaltungsauswahlverfahren zur Grundlage machen. Damit stärken wir die gemeinnützigen Strukturen im Rettungsdienst und machen diese zukunftsfest. Ein Wermutstropfen bleibt. Es bleibt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung jedoch die Entscheidung der Kommunen, ob sie sich wirklich auf diesen Weg begeben wollen. Ich kann an dieser Stelle nur dazu raten. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir bringen mit diesem Gesetz viel voran. Es werden viele grundlegende Weichen gestellt. Wir schaffen resilientere und flexiblere Strukturen und verbessern so die Sicherheit aller Menschen im Freistaat Sachsen. Diese Aufgabe geht weit über den Gesetzentwurf hinaus. Künftig wird hoffentlich auch das Institut für Bevölkerungsschutz einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Strukturen, die hier angelegt sind, leisten. Aber das ist Zukunftsmusik. Etwas ist jetzt schon ziemlich sicher: Die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes ist eine Daueraufgabe. Für uns BÜNDNISGRÜNE steht dabei im Zentrum, all jene zu entlasten, die sich in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr regelmäßig beruflich oder ehrenamtlich für den Schutz der Bevölkerung einsetzen. Ihnen gilt zum Abschluss meiner Rede mein tiefer und großer Dank. Vielen Dank fürs Zuhören und die Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion.

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