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Albrecht Pallas

SPD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben zwar in der Vergangenheit, bei sächsischen Hochwasserkatastrophen oder den Waldbränden im Sommer 2022 in der Sächsischen Schweiz, in diesem Freistaat größere Aufmerksamkeit erfahren. Im Alltag der Menschen stehen sie aber eigentlich im Hintergrund; eben, wenn sie nicht gebraucht werden. Aber schnelle und wirksame Hilfe lebt davon, dass man sich auf Lagen vorbereitet, die nicht alltäglich sind: bereit sein, wenn es brennt, da sein, wenn es Hilfe braucht, die Bevölkerung schützen, wenn die Natur die Menschen fordert. Nicht nur die Ereignisse von Waldbränden und Hochwassern in Sachsen, sondern auch die Ereignisse in NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz während der Coronapandemie haben die Defizite offengelegt, die wir beim Bevölkerungsschutz bundesweit haben. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Novellierung des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes ist es daher, dass die Sächsinnen und Sachsen im Ernstfall bestmöglich geschützt sind. Das haben wir im Koalitionsvertrag 2019 so vereinbart; denn bereits bei der letzten kleineren Novelle – Kollege Schultze nahm darauf Bezug – wurde in diesem Hohen Hause verschiedentlich festgestellt, dass es einen umfassenden Reformbedarf im Bevölkerungsschutz in Sachsen gibt. Diesem kommen wir heute nach. Ich möchte aus dieser sehr umfangreichen Novelle zwei Aspekte herausgreifen, weil sie für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten enorm wichtig sind. Erstens. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen für alle haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer deutlich. Zweitens. Wir stärken Innovationen und das Entwicklungspotenzial für besseren Schutz und medizinische Hilfe für die Bevölkerung in Sachsen. Dass beides zusammengeht, möchte ich an einem Beispiel zeigen. In § 31 schaffen wir für die Träger des Rettungsdienstes, also die Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände, die sogenannte Bereichsausnahme. Die gibt es in anderen Bundesländern schon länger, und sie ist nicht ganz einfach zu gestalten; denn es existiert eine Vielzahl an europarechtlicher und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung dazu. Wir haben uns im Nachgang zum Gesetzentwurf für eine Änderung und ein Auswahlund Ausschreibungsverfahren in den Händen der kommunalen Verwaltungen entschieden, bei dem Rettungsdienstleister wegen ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz bessere Chancen haben, den Zuschlag zu bekommen. Dadurch kann der weitestgehend ehrenamtlich organisierte Katastrophenschutz gestärkt und zugleich die Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Rettungsdienstvergabe erweitert werden. Kollege Schultze hat vorhin Bezug auf eine vom Ehrenamt getragene Debatte und die Initiative „Status 6“ genommen, die im Vorfeld der letzten Novelle einige Impulse setzen konnte. Ich will beim Thema Vergabe von Rettungsdienstleistungen noch weiter in die Vergangenheit zurückgehen. Kollegin Friedel – sie ist gerade nicht hier – hat in der vorletzten Legislaturperiode gemeinsam mit sehr vielen ehren- und hauptamtlichen Menschen aus dem Rettungsdienst die Kampagne „Rettet den Rettungsdienst“ gestartet, bei der es darum ging, die europaweite Ausschreibung bei der Vergabe der Rettungsdienstleistungen zu verhindern. Das ist damals im Ergebnis nicht gelungen. Die politischen Vorzeichen waren andere. Aber das Bild zeigt erneut sehr deutlich, dass es vor allem dann gelingen kann, Änderungen herbeizuführen – auch wenn es manchmal länger dauert –, wenn sie von den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern in den Organisationen getragen sind. Mein erster Punkt heißt „verbesserte Arbeitsbedingungen“. Das heißt für uns als SPD: Die Blaulichtorganisationen brauchen gute Bedingungen. Unsere Retterinnen und Retter sind in jeder Lebenslage da. Versetzen wir sie also in die Lage, gut zu helfen! Wir sind beim Thema Gleichstellung der Helferinnen und Helfer im Bereich Katastrophenschutz bereits in der letzten Legislaturperiode bei der besagten kleinen Novelle große Schritte vorangekommen. Das heißt, die gleichen Konditionen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in allen Organisationen, von der Feuerwehr bis zum Katastrophenschutz, zu schaffen, damit aus dem Ehrenamt keine Nachteile entstehen. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt nun eine weitere Regelungslücke zur Freistellung von der Arbeit und zur Lohnfortzahlung bei ärztlichen Eignungsuntersuchungen für ehrenamtlich Tätige der freiwilligen Feuerwehr sowie ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz. Das gilt ausdrücklich auch für die ehrenamtlichen Angehörigen der Berg- und Wasserrettungsdienste bei Notfallrettungseinsätzen. Wir haben den Begriff des Einsatzes nachgeschärft, damit klar ist, wie umfangreich eine Freistellung von der Arbeit zu erfolgen hat und damit die Lohnersatzansprüche eindeutig bestimmbar werden. Die Fördermöglichkeiten für die ehrenamtlich Tätigen in der Berg- und Wasserrettung wurden verbessert – all das, damit diejenigen, die für den Bevölkerungsschutz da sind, die bestmöglichen Bedingungen erhalten und auf keinen Fall Nachteile durch ihr Ehrenamt hinnehmen müssen. Meine Damen und Herren! Wir können nicht jeden Katastrophenfall verhindern, aber wir können uns bestmöglich wappnen und für flächendeckend ausreichend verfügbare Bevölkerungsschutzstrukturen sorgen. Dafür brauchen wir Innovationen und neue Konzepte. Als Koalitionsvorhaben sind hier als Erstes die Stützpunktfeuerwehren zu nennen. Sie sichern die Tageseinsatzbereitschaft dort ab, wo wegen größerer Distanz und weniger Personal die Einsatzfähigkeit zusätzlich unterstützt werden muss. Aus SPD-Sicht hätte ich mir noch gewünscht, dass wir den Kommunen die Möglichkeit gegeben hätten, nach freier Entscheidung sogenannte Tageseinsatzpauschalen als zusätzliche Motivation für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst an die Feuerwehrangehörigen auszureichen. Das war nicht mehrheitsfähig, obwohl wir das Thema zusätzliche Anreize im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Leider blieb das SMI eine bessere Lösung schuldig. Positiv ist aber, dass wir nun eine datenschutzrechtliche Grundlage haben werden, damit die verschiedenen Einsatzkräfte ihre Informationen untereinander teilen und sich im komplexen Einsatz besser miteinander abstimmen können. Wir binden auch endlich Spontanhelfer(innen) und Kriseninterventionsteams in die Strukturen des Katastrophenschutzes ein, damit in solchen Situationen alle verfügbaren Kräfte eingesetzt werden und an der richtigen Stelle sind. Dies gilt auch für den Rettungsdienst bzw. die notärztliche Versorgung. So soll es zukünftig möglich sein, dass die ärztliche Person, die als erste am Patienten ist, diesen weiterhin notärztlich auf dem Weg ins Krankenhaus betreut, egal, aus welchem Krankenhaus sie kommt. Nach der Reform ist vor der Reform. Bei allem Fortschritt durch diese Novelle darf und wird es danach keinen Stillstand geben können und dürfen. Bundesweit werden in der Politik und in den Hilfsorganisationen weitere Themen diskutiert, die wir für einen ganzheitlichen Bevölkerungsschutz benötigen, die aber noch nicht reif genug waren, um sie in die hiesige Blaulichtnovelle aufzunehmen. Wir werden auch genau hinschauen müssen, welche neuen Einsatzlagen hinzukommen und was wir daraus lernen können. Der gesamte Bereich der Eigenvorsorge der Bevölkerung ist definitiv noch ausbaubar, auch in Sachsen. Im Doppelhaushalt haben wir Mittel zur Errichtung eines Institutes für Bevölkerungsschutzforschung eingestellt. Das Institut soll in Zukunft die Entwicklung und Forschung in diesem Bereich stärken und ausbauen. Ich erhoffe mir auch konkrete Impulse, wie die Bevölkerung da auch ganz praktisch mitgenommen werden kann. Die SPD-Fraktion wird dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach in dieser ersten Rederunde für die SPD-Fraktion. Ich frage nun die Fraktionen bzw. die fraktionslosen MdL: Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort für die Staatsregierung an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Minister.

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