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Thomas Schmidt

13.12.2023 Sitzungen 7/80

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im März 1993, also vor mehr als 30 Jahren, hat der Sächsische Landtag, das Hohe Haus, das Denkmalschutzgesetz beschlossen – übrigens damals einstimmig – und bis heute mit wenigen Änderungen versehen. Das Gesetz beruht auf dem in der Verfassung verankerten Auftrag des Freistaates, sein kulturelles, bauliches und archäologisches Erbe zu schützen. Diesem Auftrag wird das Gesetz bis heute gerecht. In seiner Grundkonstellation überzeugt es nach wie vor, etwa mit der starken Stellung der Denkmalfachbehörden, dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesamt für Archäologie. Deren starke Verzahnung mit den Vollzugsbehörden erleichtert eine landesweit einheitliche Umsetzung des Denkmalschutzes. Auch die Beschreibung des Schutzgegenstandes überzeugt; denn sie ermöglicht ganz aktuelle gesellschaftliche Erwartungen, die mit dem Gesetz zu bewältigen sind – darauf sind bereits mehrere Redner eingegangen –, zum Beispiel die Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels, denen sich auch der Denkmalschutz zu stellen hat. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Es geht – zumindest zurzeit – nicht darum, dass eine Pflicht besteht, Solarenergie auf Denkmalen zu installieren, sondern es geht darum, diejenigen zu unterstützen, die das auf ihrem Denkmal wollen. Dort ist es bereits vor der Ausreichung des Leitfadens möglich gewesen. Ich kann Ihnen die Zahlen nennen: Bis zum Stichtag des 31. Oktober wurden von den Vollzugsbehörden 157 Solaranlagen an Denkmalen genehmigt; lediglich zwölf wurden abgelehnt. Sich diesen Herausforderungen immer wieder zu stellen, auch das ist richtig und bereits in den Formulierungen des ersten Punktes des Antrages verankert. Eine stärkere Nutzung innovativer technischer Mittel und Methoden durch die zuständigen Behörden ist vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen wirklich zu begrüßen. Wie in der Stellungnahme bereits ausgeführt, bedarf es angemessener Ressourcen bei den Denkmalfachbehörden – dem Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Archäologie –, um diese zunächst zusätzliche Aufgabe wahrnehmen zu können. Beide Behörden genießen fachlich ein hohes Ansehen. Jedoch sind sie durch ihre Aufgaben bei der Beratung und Unterstützung von Eigentümern und Vollzugsbehörden sehr beansprucht. Es stimmt, dass diese wissenschaftliche Komponente ihrer Tätigkeit immer wieder herausfordernd umzusetzen ist. Dabei müssen beide Ämter in der Lage sein, in der Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Wirtschaftspartnern die Entwicklung theoretischer, praktischer und technischer Grundlagen voranzutreiben und die gewonnenen Erkenntnisse so zur Verfügung zu stellen, dass die Eigentümer und Denkmalschutzbehörden im Vollzug auch davon profitieren können. Durch die im Doppelhaushalt 2023/2024 – also im laufenden Doppelhaushalt – vorgesehene und zum Teil bereits vollzogene personelle und sächliche Verstärkung, insbesondere des Landesamtes für Denkmalpflege, bietet sich aber nun die Chance, dem wieder besser gerecht zu werden. Deshalb herzlichen Dank auch an den Sächsischen Landtag für diese für uns so wichtige Entscheidung. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall des Staatsministers Armin Schuster) Selbstverständlich muss die Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörden in personeller und sächlicher Hinsicht die Möglichkeit bieten, von der Arbeit der Denkmalfachbehörden zu profitieren. Meine Damen und Herren! Denkmalpflege ist aufs Engste mit der Bewahrung und Fortentwicklung von Kulturtechniken verbunden, vor allen Dingen mit den Leistungen des Handwerks. Daher setzen wir neben der Würdigung und Anerkennung handwerklicher Leistungen durch Veranstaltungen, Preisauslobungen und sonstige geeignete Formate auch auf eine nennenswerte, vorhabenbezogene Förderung. Diese kann die Inanspruchnahme von qualifizierten Handwerksleistungen am Objekt unterstützen, indem gezielt Aufträge an besonders qualifizierte Firmen vergeben werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen zur Unterstützung von beruflicher Qualifikation und Nachwuchsgewinnung ist dabei ein wesentlicher Faktor. Ich freue mich daher, ein Projekt der Handwerkskammer zu Leipzig unterstützen zu können – derzeit im Umfang von 200 000 Euro –, welches sich der Aktualisierung von Lehrmaterialien zur Qualifikation zum Restaurator im Handwerk für die Bauhauptgewerbe widmet. Wir als SMR haben in den letzten Jahren die Zusammenarbeit mit den berufsständigen Vereinigungen zur Nachwuchs-, Arbeits- und Fachkräftegewinnung, aber auch ganz allgemein weiter ausgebaut. Hierbei liefert die Zusammenführung vieler Akteure in dem durch das SMR initiierten und durch Mittel vom Sächsischen Landtag zur Verfügung gestellten Denkmalnetz Sachsen eine Unterstützung, die es zu verstetigen gilt. Meine Damen und Herren! Nur ein genutztes Denkmal hat langfristig die Chance auf Erhalt und Weiterentwicklung. In Hinblick auf die Erschließung alternativer Denkmalnutzungen besteht im Freistaat Sachsen bereits ein großer Erfahrungsschatz, vor allem durch die Auseinandersetzung mit den zahlreichen und teilweise ikonischen Hinterlassenschaften der Industrialisierung im 19. Jahrhundert bedingt. Gerade auch zur Erschließung weiterer Potenziale und deren Umsetzung beginnen sich die zahlreichen Aktivitäten des seit dem Jahr 2022 aktiven und durch das SMR geförderten Denkmalnetzes Sachsen zu bewähren. Besonders für die kreative Suche alternativer Nutzungen, die Gewährleistung von Barrierefreiheit und die energetische Verbesserung von Denkmälern liefert die Tätigkeit des Denkmalnetzes wertvolle Impulse. In Hinblick auf die Zusammenarbeit im europäischen Rahmen bietet außerdem der Austausch mit den Fachämtern und Institutionen auf polnischer und tschechischer Seite praxisnahe Perspektiven. Die betrifft ganz besonders den Umgang mit dem baukulturellen Erbe der Nachkriegszeit und – im Verhältnis zu Tschechien – mit dem gemeinsamen Welterbe des Bergbaus im Erzgebirge. Zur Unterstützung der Denkmalpflegepraxis unter Nutzung besonderer Verfahren, Technologien und Materialien bietet darüber hinaus auch die Partnerschaft des Freistaates mit der italienischen Region Latium erhebliches Potenzial. Trotzdem möchte ich klarstellen: Denkmalschutz ist Ländersache. Auf europäischer und Bundesebene fehlen damit unmittelbare Kompetenzen für die Denkmalpflege und den Denkmalschutz. Sachsen ist hier – wie alle anderen Bundesländer natürlich auch – in erster Linie selbst gefordert. Trotzdem ergeben sich insbesondere durch die Programme im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Chancen zum Einsatz von Mitteln mit denkmalpflegerischer Zielrichtung. Diese werden seit vielen Jahren vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im engen Austausch untereinander genutzt. Die aktuellen Verhandlungen und Probleme bei der Aufstellung des Bundeshaushalts lassen aber leider auch Einschnitte erwarten. Wie gesagt: Warten wir ab, bis uns der Haushalt vorliegt. Völlig zu Recht fordert der vorliegende Antrag, der Beratung von Denkmaleigentümern ausdrücklich einen besonderen Stellenwert beizumessen. Im Dialog mit Eigentümern, Planern und Antragstellern gelingt es am besten, einen Ausgleich der öffentlichen und privaten Interessen herbeizuführen. Der Schutz und Erhalt sowie die Vermittlung der sächsischen Welterbestätten haben im Sinne einer Leuchtturmfunktion einen exemplarischen Stellenwert. Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich am Ende meiner Rede herzlich für die wirklich intensive Unterstützung der Fraktionen – speziell der Koalitionsfraktionen – bei dem Thema Denkmalpflege und Denkmalschutz in Sachsen bedanken. Das ist wirklich ein Konsensthema. Herr Löser hat es bereits gesagt, Frau Pfeil auch und am Anfang ebenso Herr Löffler. Herzlichen Dank für die Unterstützung dieses Hohen Hauses. Ich hoffe, dies im nächsten Haushalt wieder untersetzt zu bekommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Frank Richter, SPD – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)

Protokoll ↗