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Dr. Volker Dringenberg

AfD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Die Geschwindigkeit wurde bereits angesprochen. Ich würde sagen: Im Schweinsgalopp will die Koalition diesen Gesetzentwurf durchs Parlament bringen: eingereicht am 21. November, Verzicht auf die erste Beratung im Plenum, stattdessen Überweisung in den Rechtsausschuss und noch nicht einmal – was nahegelegen hätte – die Einbindung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule. Überdies werden erneut nicht miteinander in Zusammenhang stehende Materien in einem Mantelgesetz zusammengefasst: die bereits erwähnte Einführung eines integrierten Bachelorgrades im Juristenausbildungsgesetz und unter anderem die Regelungen zur Datenübermittlung für die berufsständischen Versorgungswerke. Insbesondere die Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes hätten unseres Erachtens durchaus intensivere Diskussionen erfordert. Nach dem Lesen des Gesetzentwurfs der Koalition konnte ich kaum glauben, dass die Volljuristen der CDU dies wirklich mittragen wollen. Sehr geehrte Kollegen, Sie wollen Studenten, die inklusive Freiversuch trotz drei möglichen Versuchen das erste Staatsexamen nicht bestehen, den akademischen Grad eines Bachelors verleihen. Begründet wird dies damit, dass erstens die zur Zulassung erforderlichen Prüfungsleistungen –, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie verstehen überhaupt nichts!) – Lassen Sie mich ausreden, ich bin Praktiker, ich habe es gemacht, Herr Lippmann, Sie nicht. (Beifall bei der AfD) – die sogenannten kleinen und großen Scheine, ich zitiere mal Ihren Gesetzentwurf: „[…] in anderen Disziplinen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllen.“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Wenn dem so sein sollte, dann ist das eigentlich nur eines: erschreckend für das Qualitätsniveau in den anderen Disziplinen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Studenten, welche die Zulassungsvoraussetzungen für das Examen erworben haben, werden im Übrigen candidati iuris. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben doch keine Ahnung!) Jeder Jurist hier im Haus weiß, dass diese Scheine ohne größere Anstrengung zu erwerben waren. Die Verleihung eines, wenn auch des niedrigsten, akademischen Grades für diese Nichtleistung stellt bestenfalls einen Trostpreis dar. Das Verschleudern von akademischen Graden führt im Ergebnis nämlich nur zu einem: zu deren Entwertung. (Beifall bei der AfD) An der Universität soll es neben der Formung der Persönlichkeit vor allem auch um eigenständiges und wissenschaftliches Arbeiten gehen, nicht zuletzt auch um das Erreichen eines Abschlusses. Das olympische Motto „Dabei sein ist alles“ kann nicht zur Maxime einer universitären Ausbildung erhoben werden. (Beifall bei der AfD) Ihr Gesetzentwurf bedeutet nur eine Blechmedaille für alle Teilnehmer, die es bis kurz vor das Ziel geschafft haben. Mit Anerkennung von Leistung hat das gar nichts zu tun. (Widerspruch der Abg. Susan Leithoff, CDU) – Wohin das Absenken von Leistungsstandards führt, Frau Leithoff, sehen wir gerade sehr anschaulich bei den PISAErgebnissen. Mit diesem Vorschlag leisten Sie der sich durch unsere Gesellschaft fressenden Niveaulosigkeit Vorschub und fördern zugleich den landauf, landab beklagten Niveauverlust. (Beifall bei der AfD) Als zweiten Punkt benennt der Entwurf den auf den Studenten lastenden psychischen Druck, den sie mit Blick auf das erste Examen empfinden. Damit erkennen Sie zunächst einmal an und geben selbst zu verstehen, dass während des Studiums kein relevanter Druck herrscht. Natürlich üben Prüfungen psychischen Druck auf den Studenten aus. Das gilt, wie ich aus eigenem Erleben weiß, insbesondere für die beiden Juristischen Staatsexamina. Das kann doch kein Grund dafür sein, einen akademischen Grad ohne Leistungsnachweis zu vergeben. (Susan Leithoff, CDU: Das hat doch keiner gesagt!) Prüfungen waren und sind immer noch das übliche probate Mittel zur Bewertung von Fachkenntnissen. Den hierdurch entstehenden Druck müssen Studenten auch aushalten können. Dabei darf ich auf die auf den römischen Philosophen Lucius Seneca zurückgehende Redewendung „Per aspera ad astrum“ erinnern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ad astra!) – Sie können gleich eine Intervention machen, jetzt hören Sie bitte zu. Von den Universitäten Klagenfurt und der California State University wird diese Redewendung immer noch als Wahlspruch geführt. Soweit der Gesetzentwurf behauptet, die Einführung eines geschenkten akademischen Titels würde der Juristenfakultät Leipzig einen Standortvorteil verschaffen, fehlt dafür jegliche Begründung. Was soll denn das für ein Standortvorteil für Leipzig sein, wenn es einen Abschlussgrad für eine nicht erbrachte Leistung, sondern für die abgeleistete Zeit – also kurz: für nichts – gibt? Der Gesetzentwurf – das wird hier zum Dritten ausgeführt – soll zur Fachkräftegewinnung beitragen. Auch diese Überlegung greift unseres Erachtens zu kurz; denn kein Student muss das juristische Studium mit der Zielvorgabe „Befähigung zum Richteramt“ aufnehmen. Es gibt genügend andere Studiengänge mit juristischer Komponente, zum Beispiel Wirtschaftswissenschaften oder Politikwissenschaften. Da mag ein Bachelor durchaus sinnvoll sein. Von den jungen Menschen – so haben Sie gesagt, ich sage Abiturienten – kann und muss aber erwartet werden, dass sie sich vor dem aufzunehmenden Studium mit dessen Vorund Nachteilen sorgfältig befassen und prüfen, ob dieses Studium das richtige zu sein scheint. Sicherlich sind die Bedingungen für den Berufseinstieg eines candidatus iuris suboptimal. Gleichwohl konnte er in der Wirtschaft bislang durchaus Fuß fassen. Das gilt mit Blick auf den Fachkräftemangel, auf den Frau Friedel Bezug genommen hat, heute erst recht. Entscheidend ist, dass dieser verschenkte Titel gar nichts an der jeweiligen Situation verändert. Sieht man einmal genauer hin, stellt man fest, dass das Paket bei gleichem Inhalt nur schönes, akademisch klingendes Geschenkpapier enthält. Sie müssen die Arbeitgeber schon wirklich für unterbelichtet halten, wenn Sie ihnen unterstellen, sie ließen sich von diesem Blendwerk einer quasi akademischen Verpackung täuschen. Schließlich – das ist hier schon zu Recht angeklungen – ist zu befürchten, dass nicht wenige Studenten, die die Hürde des ersten Examens gerissen haben, sich künftig die Mühen einer intensiven Vorbereitung auf den zweiten oder dritten Versuch sparen und sich mit dem sicher erreichten Bachelor zufriedengeben. Selbst wenn man auf den Bachelor dann noch einen Master draufsattelt, führt es dazu, dass die Zahl der gerade auch in der Verwaltung und der Justiz benötigten Volljuristen weiter sinkt. Dann ist festzustellen: Gut gemeint ist wie so häufig das Gegenteil von gut gemacht. Wir hätten weniger Volljuristen, dafür mehr „Dr. Googles“ mit akademischem Grad und Halbwissen ausgestattet, die dann Rechtsberatung betreiben. Das kann doch nicht ernsthaft Ziel eines Ausbildungsgesetzes oder Standortvorteils einer Universität sein. Noch ganz kurz zu den Änderungen der Architekten-, Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgungsgesetze. Die eher technische Aufnahme von Datenübermittlungsbefugnissen der Versorgungswerke in die einschlägigen Gesetze mag nötig sein wie auch die Klarstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Organe der Versorgungswerke und der Pflichtmitgliedschaft nur von Berufsträgern. Die aus meiner Sicht unbotmäßige Hast des Gesetzesvorhabens wird auch daran deutlich, dass die betroffenen Versorgungswerke gar nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden waren. Ich verweise auf deren Stellungnahme. Bei der Einführung der geschlechtergerechten Sprache zeigt die CDU-Fraktion erneut, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Während ihre Freunde in Bayern und in Hessen schon längst erkannt haben, dass sie falsch abgebogen sind und schleunigst den Rückwärtsgang eingelegt haben, lassen sich die Kollegen der sächsischen CDUFraktion wie ein saft- und kraftloser Tiger im Hohen Haus durch die Manage treiben. Ich empfehle Ihnen zum Abschluss das Handbuch der Rechtsförmlichkeit zur juristischen Fachsprache. Dort heißt es schlicht und präzise: Klarer Inhalt und gute Sprache gehen Hand in Hand. Und ich setze noch einen drauf: Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. An Mikrofon 4 sehe ich, vermutlich mit einer Kurzintervention, Frau Kollegin Leithoff; bitte schön.

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