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Hartmut Vorjohann

13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beginne etwas pointiert: Wer den Staatshaushalt, den Haushalt insgesamt zunächst mit konsumtiven Ausgaben ausplündert und sich dann hinterher über zu wenig Investitionen beschwert, ist selbst daran schuld. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Zweitens. Wer den Sozialstaat schneller ausbaut als sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit die Steuerkraft entwickelt, der darf hinterher nicht weinen, wenn für Investitionen nichts mehr übrigbleibt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Wer meint, diese Generation hinterlässt der Nachfolgegeneration eine schwierige Umwelt, ein schwieriges Klima, der kann doch nicht sagen: Wir reparieren das jetzt – und zwar auf Kreditbasis für die nächste Generation. (Ines Springer, CDU: Genau!) Das geht doch gar nicht. Wer heutzutage mehr Sicherheit bestellt – die außenpolitische Lage ist bekannt – und sagt, das machen wir auf Kredit und die anderen sollen später, nach uns zahlen – das passt doch alles nicht zusammen. Deshalb, glaube ich, ist die Schuldenbremse so elementar. (Beifall bei der CDU) Es ist erstaunlich: Nachdem das höchste deutsche Gericht und Verfassungsorgan in seinem Urteil die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse eingefordert hat, werden nun reflexartig vor allem Änderungen genau dieser im Grundgesetz verankerten Regel in den Fokus der öffentlichen Diskussion gestellt; (Susanne Schaper und Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat er schon vorher gemacht!) so auch heute im Plenum. Bekanntermaßen hat das Grundgesetz Vorrang; und zwar vor allen anderen deutschen Gesetzen. Es kann geändert werden, dafür benötigt man aber eine Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages sowie des Bundesrates. Außerdem ordnet sich die Schuldenbremse – ich glaube, es war Herr Lippmann, der es schon erwähnte – in eine europäische Gesamtsystematik ein. Obgleich eine Reform der Schuldenbremse aktuell wiederholt und von vielen Seiten gefordert wird – zugegebenermaßen hat mich bisher noch keine Forderung, selbst von Ökonomen, überzeugt –, löst die Debatte das eigentliche, für den Bundeshaushalt 2023 und 2024 nun akut vorliegende Problem aber nicht. Stattdessen führen die derzeit zur Schuldenbremse geführten Diskussionen zu einer einseitigen Verlagerung der Aufmerksamkeit; und zwar auf zusätzliche Kreditaufnahmen und damit die Einnahmeseite des Haushaltes. Dabei ist es vor allem die Entwicklung der Ausgaben in den öffentlichen Haushalten, die dringend einen gesellschaftlichen Diskurs und eine neue politische Konsensfindung erfordert. Man kann nicht allen alles versprechen. Das ist das zentrale Problem. Man muss den Menschen einmal etwas mehr reinen Wein einschenken. (Ines Springer, CDU: Genau!) Man muss sich in der Debatte ehrlicher machen. Wir haben kein Einnahmenproblem, wir haben ausschließlich ein Ausgabenproblem; nichts anderes. Die Ausgaben sind in ihrer Gesamtheit nämlich alles andere als unabänderlich. Das ist kein Gesetz, auch wenn es häufig suggeriert wird. Wäre das der Fall, könnten wir uns aller Haushaltsberatungen auf Bundes- oder Landesebene in kürzester Zeit entledigen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Was wollen Sie denn kürzen? Die Lehre? Soziales?) Die Verantwortung und der Gestaltungsspielraum von Regierungen und Parlamenten liegen in der Priorisierung staatlicher Aufgaben. Damit geht es auch um eine Priorisierung von damit einhergehenden Verteilungsprioritäten im Haushalt. Der Blick auf einige Haushaltszahlen bestätigt dies. So sind die Steuereinnahmen des Bundes in den vergangenen zehn Jahren um 30 % gestiegen, die Steuereinnahmen Sachsens sind im gleichen Zeitraum sogar um 66 % gewachsen. Somit verfügen sowohl der Bund, vor allem aber wir im Freistaat über eine kontinuierlich und deutlich steigende Einnahmebasis, die mit einer entsprechenden Verantwortung zur Ausgestaltung der Ausgabenseite einhergeht. An dieser Stelle muss die notwendige Debatte ansetzen und nicht bei der Forderung nach noch mehr staatlichen Einnahmequellen, worauf immer neue Reformvorschläge zur Schuldenbremse in ihrem Kern regelmäßig hinauslaufen. An dieser Stelle möchte ich ganz deutlich sagen: Die Schuldenbremse ist beileibe keine Investitionsbremse. Mir erschließt sich dieser Duktus in der Debatte nicht, wenn man bedenkt, dass gerade der Freistaat Sachsen Spitzenplätze bei der Investitionsquote im Ländervergleich einnimmt, darauf wurde bereits hingewiesen. Der aktuelle Haushalt hat seine Investitionssumme noch einmal um 30 % gegenüber dem Vorgängerhaushalt erhöht. Also: Wir haben, glaube ich, in der Summe kein Investitionsproblem. Trotz einer im Ländervergleich überdurchschnittlich hohen Investitionsquote weist der Freistaat eine sehr geringe Verschuldung auf. Das war übrigens schon vor Einführung der Schuldenbremse im Freistaat der Fall. Wir sollten aufhören, mit solch abgedroschenen Politikphrasen ein Untergangsszenario für den Freistaat zu zeichnen. Wir haben die letzten 30 Jahre investiert und die Ergebnisse dieser Investitionen lassen sich, glaube ich, sehen. Darauf können wir sehr stolz sein. Herr Patt hat auf einige Beispiele bereits hingewiesen. Ich glaube, wenn man sich umsieht, kann man das überall beobachten. (Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU) Das heißt noch lange nicht, dass wir fertig sind. Das ist Work in Progress, das geht immer weiter. Auf den Punkt gebracht: Die Steuermittel des Staatshaushaltes, die vor allem von unseren sächsischen Bürgern und Unternehmern erwirtschaftet werden, möchte ich wesentlich lieber in Investitionen im Freistaat stecken, als diese in Form für Zinsen, für Schulden aus der Vergangenheit zu Banken bringen zu müssen. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Ivo Teichmann, fraktionslos) Ganz wesentlich beim Vorwurf einer vermeintlichen Investitionsbremse ist auch die Frage: Welche Investitionen sind in diesem Zusammenhang eigentlich gemeint? Obgleich mit Blick auf aktuelle und vergangene Debatten wohl eher die Frage gestellt werden sollte, welche Ausgaben eigentlich nicht gemeint sind. Neben den faktischen Investitionen, vor allem in die Infrastruktur, wird die Notwendigkeit weiterer investiver Maßnahmen aktuell vermehrt mit zusätzlichen Ausgabenbedarfen aufgrund der anstehenden wirtschaftlichen Transformation oder auch des sozialen Zusammenhalts begründet. Dies sind relevante Zukunftsthemen, die vom Staat natürlich adressiert werden müssen – jedoch sicherlich nicht mit neuen Schulden, welche die nachfolgende Generation zusätzlich belasten würden. Diese wird wiederum ihre eigenen Probleme zu lösen haben, für die sie ihr eigenes Geld braucht. Die Aktuelle Debatte ist vor dem Hintergrund, dass sie bereits vor einem Jahrzehnt geführt wurde, eigentlich noch erstaunlicher. Die breite Auslegung des Begriffs der Investition war auch ein maßgeblicher Grund dafür, die Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2009 zu bewerkstelligen. Nach einem kontinuierlichen Anstieg des Schuldenstandes wurde damals bereits erkannt, dass die „goldenen Regeln“ – das heißt, man nimmt so viel Kredit auf, wie man investiert – dazu geführt haben, dass die Schulden immer weiter gewachsen sind und die Problematik eines zu schnellen Ausbaus des Sozialstaates schon damals das große Problem war. In der Konsequenz hat die Politik eine klare, für jeden überschaubare und leicht nachvollziehbare Regel eingeführt. Im Rahmen der derzeitigen Debatte wäre eigentlich die immer wieder in den Raum gestellte Grundidee zu hinterfragen, inwieweit es wirklich angemessen ist, für staatliche Investitionen eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot zu machen. Der Staat hat immer die gleichen Aufgaben. Er muss für Infrastruktur sorgen: für Verkehrsinfrastruktur, für Bildungsinfrastruktur, für Forschungsinfrastruktur. Er muss auch für Sicherheit sorgen. Das sind die klassischen Investitionsaufgaben des Staates; diese ändern sich niemals. Insofern ist das eine Daueraufgabe. Weil es eine Daueraufgabe ist, müssen die Aufwendungen dafür aus den Dauereinnahmen des Steuerzahlers beglichen werden. An dieser Last wird sich perspektivisch nichts ändern. Eine mehr oder minder punktuelle kreditfinanzierte Investition in die Infrastruktur bewirkt vor allem zweierlei: langfristig zusätzliche Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Primär werden kurzfristig regulierte staatliche Einnahmen zur Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Drucksache 7/11328, Drucksache 7/15071, Beschlussempfehlung Ich frage den Berichterstatter, Herrn Schultze: Möchten Sie dazu sprechen? – Er möchte nicht vorweg sprechen. Dann wird nun den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Wähner. Danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Wähner, Sie haben das Wort.

Protokoll ↗