Kay Ritter
Da kann ich jetzt – – ich fahre dann fort. Ich habe gerade aus dem IHK-Einzelhandelbericht zitiert. Die Linksfraktion will stattdessen Planken einschlagen und die Eigenverantwortlichkeit des Einzelhändlers noch mehr mit Bürokratie überziehen. Das ist genau das, was die Antwort auf Ihre Frage gerade war. Neben den geltenden umfangreichen Regelungen des Bundesarbeitszeitgesetzes wird eine Verschärfung der Dokumentationspflicht gefordert. Die Konsequenz des Einzelhandels ist doch schon klar: Freisetzung von sozialpflichtigen Versicherungsverhältnissen. Die Beschäftigten werden zu künftigen Bürgergeldempfängern, obwohl sie den Job vielleicht gern machen und zu dem Beruf berufen sind. Dies gilt auch für die vielen Minijobber. Die Branche Einzelhandel hat gerade durch eine flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit an Attraktivität gewonnen. Die Differenzierung im Gesetzentwurf zwischen den großen Einzelhändlern und den familiengeführten Betrieben findet erst gar nicht statt. Vielmehr werden die realen Arbeitsbedingungen ausgeblendet. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren! Das wäre – das kann man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – die Halbierung des Wachstums im Jahr 2023 auf 3 %. Entgegen der Bemühungen, den Bürokratieabbau durch weniger oder die Vereinfachung der Regelungen real zu vollziehen, sehen wir hier eine klare Fehlanzeige. (Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU) Von Betrachtung und Berücksichtigung der realen Verhältnisse, indem Schließung und Insolvenz in den Fokus genommen werden, habe ich nichts gehört – auch Fehlanzeige. Die Betrachtung des Bedeutungszuwachses des Online-Handels, das haben Sie kurz angesprochen, aber gleich wieder gesagt, dass es nur den Non-Food-Bereich betrifft. Man muss es aber in Gänze sehen. Das ist genauso eine Fehlanzeige. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen werden gar nicht betrachtet. Sachlich und fachlich sehen wir, dass es das so nicht wiedergibt. Der stationäre Handel wird mit den betrieblichen Herausforderungen zur Wettbewerbsfähigkeit auch unter den Bedingungen der Digitalisierung gar nicht betrachtet. (Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Freistaat Sachsen haben verschiedene Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Sicherlich wird der Minister darauf noch einmal eingehen. Der Runde Tisch „Wirtschafts- und Lebensraum Innenstadt“ versucht, hierfür Lösungen zu bieten. Die City-Offensive „Ab in die Mitte“ macht auch etwas, um diesem ganzen Dilemma, welches wir in den Innenstädten erleben, entgegenzuwirken. Abschließend möchte ich noch ein Wort zum Energiesparvorschlag, der im Gesetzentwurf enthalten ist, sagen. Der läuft gänzlich ins Leere. Was denken Sie, was passiert, wenn der Einzelhändler seine Werbung ausschaltet? Kollege Winkler hat es schon angesprochen. Es ist gar nicht möglich, die Kühltruhen über Nacht auszuschalten. Diese müssen 24 Stunden laufen. Man kann vielleicht noch an einer Schraube drehen, indem man seine Beleuchtung von Neonröhren auf LED umrüstet. Das muss erst einmal alles erarbeitet werden. Somit wären aber die Möglichkeiten mit Blick auf den Energiebereich schon erschöpft. Wir glauben, dass eine permanente Herumschrauberei an den Öffnungs- und Arbeitszeiten die Wohlfahrt für die Gesellschaft nicht verbessert. Wir können diesem Gesetzentwurf in Gänze nicht zustimmen und werden ihn daher ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ritter sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Somit gebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ladenöffnungszeiten sind nicht gleich Arbeitszeiten. Das ist uns sehr bewusst. Das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt. Natürlich muss man das Schutzgut noch einmal in den Mittelpunkt stellen. Für die Beschäftigten im Einzelhandel gilt eben nicht nur die Zeit als Arbeitszeit, wenn sie an der Theke oder Kasse stehen, sondern das Vor- und Nachbereiten zählt ebenso dazu. Das gilt auch für nicht wenige, die noch weit nach Mitternacht konfektionieren müssen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns genau diesem Schutzgut besonders widmen. Die Frage, die auch hier schon aufgerufen wurde, ist nur folgende: Wo regelt man arbeitsrechtliche Fragen? Das hat eher etwas mit dem Arbeitsrecht, dem Arbeitszeitschutzgesetz und anderen Arbeitsschutzgesetzen zu tun. Das Ladenöffnungsgesetz ist ein Gesetz, welches die unterschiedlichen Interessen miteinander vereinbaren soll. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine Balance finden zwischen den Unternehmensinteressen des Einzelhandels, die natürlich unter dem Druck des Onlinehandels besonderen Herausforderungen gegenüberstehen, der durch die Coronazeit noch einmal einen richtigen Katalysatoreffekt erfahren hat, und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese sind genauso abzuwägen, wie die Interessen der Beschäftigten. Die Frage ist, ob dieses Ladenöffnungsgesetz diese Interessen ausbalanciert? Ich denke, das sächsische Gesetz macht das ganz gut. Wir haben es mit einem Rahmen versehen, was die Öffnungszeiten anbelangt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich um Kann-Regelungen handelt. Heute schon nutzen auch die großen Unternehmen nicht die komplette Zeit aus, die mit Blick auf das Ladenöffnungsgesetz möglich ist. Das können Sie beispielsweise auch an den Schlusszeiten in den großen Städten sehen, die vor dem möglichen Ende liegen. Das, was Sie möchten, ist sozusagen die strengste Regel, die wir in Deutschland dann hätten. Ich bleibe dabei: Die Balance, die wir mit dem jetzigen Ladenöffnungsgesetz gefunden haben, ist richtig. Ich habe mich vorhin etwas über Ihre letzte Frage geärgert, eine rhetorische Frage an die SPD. Sie verwechseln anscheinend selbst das Thema Arbeitszeit und Ladenöffnungszeit. Bleiben wir bitte bei der Debatte: Wie können wir die unterschiedlichen Interessen miteinander austarieren? Es ist richtig, dass wir den Einzelhandel sowie die Konsumentinnen und Konsumenten, also unsere Verbraucherinnen und Verbraucher, genauso in den Blick nehmen, besonders aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht außer Acht lassen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Viertes Gesetz zur Änderung den Brandschutz, Rettungsdienst Drucksache 7/13269, Drucksache 7/15073, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Schultze, ob er das Wort wünscht? – Das sehe ich nicht. Somit haben die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wenn es weitere Veränderungsbedarfe geben sollte, dann sollte man aber die Gesetze ändern und den Arbeitsrechtsstatus prüfen, ob dieser zeitgemäß ist und passt. Mit dem Ladenöffnungsgesetz, welches wir in Sachsen haben, sind wir ganz gut aufgestellt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr seitens der Fraktionen gibt, dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten und zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten im Einzelhandel (Sächsisches Beschäftigtenschutzgesetz für den Einzelhandel), Drucksache 7/11340, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss die Ablehnung empfohlen hat, bildet die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt? – Widerspruch sehe ich nicht. Damit stimmen wir über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht entsprochen worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf? – Das ist nicht gewünscht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs des Sächsischen Gesetzes über und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Ich übergebe zuerst an Frau Kollegin Nicolaus von der CDU-Fraktion, bitte schön.
