Ronny Wähner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts zur Verwendung für neue konsumtive Belange freigelenkt. Wir haben also auf der einen Seite neue Zins- und Tilgungslasten. Auf der anderen Seite: Wenn wir die Investitionen aus dem Haushalt herausnehmen, dauert es vermutlich keine zwei Tage, bis sich alle möglichen Leute finden, die neue Ideen haben, diese Lücke mit weiteren konsumtiven Ausgaben im Haushalt wieder aufzufüllen, sodass wir eigentlich nichts gewonnen haben. Lassen Sie mich abschließend festhalten: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse stellt das Ergebnis eines bereits stattgefundenen Lern- und Erkenntnisprozesses dar und ist eine verfassungsrechtliche Errungenschaft. Sie gewährleistet eine wirkungsvolle Begrenzung der Verschuldung in guten Zeiten. Haushalte werden nicht in schlechten Zeiten verdorben, sondern in guten Zeiten. Die Schuldenbremse sichert ausreichend Flexibilität, um die Handlungsfähigkeit bei Notlagen sowie in konjunkturell schlechten Zeiten zu erhalten. Sie sorgt für solide Staatsfinanzen durch den Schutz vor einem kreditfinanzierten Überbietungswettbewerb der politischen Akteure. Sie stärkt die Generationengerechtigkeit, indem steigenden Lasten für Zins und Tilgung und einer Einengung der haushaltspolitischen Spielräume der nachfolgenden Generationen konsequent entgegengewirkt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, des Abg. Ivo Teichmann, fraktionslos und des Staatsministers Armin Schuster) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit sind die Aktuellen Debatten abgearbeitet und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf des Entwurfs Verwaltungsvollstreckungsrechts und Vorschriften im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Beschlussfassung vorliegen. Das ist nicht gerade ein populäres Gesetz, aber es ist vielleicht ein Stück weit die Fortsetzung der Aktuellen Debatte, die wir soeben hatten. Es ist wichtig, dass öffentliche Forderungen letztendlich bezahlt und beglichen werden. Ein Großteil unserer Bevölkerung tut dies, aber nicht jeder kommt berechtigten Forderungen der öffentlichen Hand nach. Hier ist es wichtig, dass wir diese Forderungen vollstrecken können und dies auch tun müssen, sodass am Ende nicht die Ehrlichen die Dummen sind. Vor diesem Hintergrund wurde das sächsische Verwaltungsvollstreckungsrecht angepasst und ein wenig modernisiert. Wir haben Regelungen aus dem Bundesrecht übernommen. Exemplarisch sind folgende Änderungen beispielgebend für die Neuausrichtung des Vollstreckungsrechts: Zum einen erhalten die Vollstreckungsbehörden weitergehende Sachaufklärungsbefugnisse; und zwar analog zu denen, die auch Gerichtsvollzieher nach der Zivilprozessordnung haben, sodass diese effektiv vollstrecken bzw. die Forderungen auch durchsetzen können. Zum anderen sind im Unterhaltsrecht privatrechtliche Forderungen durch die öffentliche Hand vollstreckbar. Wir haben außerdem die Problematik der Ersatzvornahmen, gerade bei Grundstückskosten, wenn zum Beispiel von Immobilien Gefahren ausgehen und die öffentliche Hand einschreiten muss. Das trifft oft größere Städte oder Landkreise. Dort laufen große Kosten auf, indem Sicherungsmaßnahmen durchgeführt oder Notabbrüche von Gebäuden vorgenommen werden müssen. Man geht dort in Vorleistung. Diese Leistung bzw. diese Kosten können als öffentliche Last nun in das Grundbuch eingetragen werden. Wir haben in dem Zusammenhang als Ausfluss der Anhörung eine Erweiterung vorgenommen, dass wir dies auch für Benutzungsgebühren ermöglichen, wenn dort hohe Kosten auflaufen. Damit sind wir als öffentliche Hand am Ende nicht die Dummen, wenn es ins Zwangsvollstreckungsverfahren geht. Diese Forderung muss entsprechend berücksichtigt werden. Ebenso ist für die Verwaltungseffizienz geregelt worden, dass uneinbringliche Vollstreckungskosten zukünftig gegenüber anderen Behörden nicht mehr zwingend geltend gemacht werden müssen. Dadurch bekommen wir Effektivität in den Vollstreckungsprozess. In Summe bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf, damit unsere Vollstreckungsbehörden mit dem neuen Gesetz im neuen Jahr arbeiten können. Vielen Dank! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Armin Schuster) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Ulbrich, bitte.
