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Thomas Prantl

AfD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wer in Deutschland nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Für erwerbstätige Personen gibt es Bürgergeld laut SGB II. Wer aber nicht erwerbsfähig ist, weil er zum Beispiel das Rentenalter erreicht hat oder wegen einer Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert ist, der erhält Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Gerade einmal 10 000 Euro darf man in der Grundsicherung behalten, um unvorhergesehene Ausgaben, zum Beispiel für eine Werkstattreparatur oder eine kaputte Waschmaschine, zu bewältigen. Im Bürgergeld sind es dagegen 15 000 Euro. Da frage ich Sie, werte Kollegen, ob Sie verstehen, warum ein Deutscher, der sein ganzes Arbeitsleben lang unseren Sozialstaat mit seinen Steuern und Abgaben unterhalten hat, dann, wenn er in die Grundsicherung rutscht, nur 10 000 Euro für harte Zeiten behalten darf, dagegen aber Bürgergeldbezieher 15 000 Euro behalten dürfen. Werte Kollegen! Das ist aus meiner Sicht eine grobe Ungleichbehandlung. Das darf es in einem demokratischen Rechtsstaat und in einem gerechten Sozialstaat nicht geben. Das ist auch nicht vermittelbar. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie, werter Herr Kollege Lippmann, wie ich auch keinen Sach- oder Rechtsgrund für diese massive Benachteiligung der Grundsicherungsbezieher nennen können, schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, keinen Gegenstimmen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist der Drucksache so zugestimmt und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/15078 dann beauftragen Sie ganz einfach die Sächsische Staatsregierung heute, sich in Berlin für das Ende dieser ungerechten Doppelstandards einzusetzen! Die Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in besonderer Weise schutzbedürftig. Erstens sind Grundsicherungsbezieher Menschen, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus ihrer Hilfsbedürftigkeit befreien können. Sie bleiben oftmals langandauernd, meist bis zum Tod, im Leistungsbezug. Je länger der Leistungsbezug dauert, umso wichtiger ist das finanzielle Polster. Das gilt ganz besonders für junge Erwerbsminderungsrentner, die über Jahrzehnte im Leistungsbezug bleiben. Zweitens sind unter den Grundsicherungsbeziehern auch Personen mit starken gesundheitlichen Problemen. Krankheit, Behinderung oder schlicht das hohe Alter verursachen in allen Lebensbereichen besondere Ausgaben, etwa hohe Zuzahlungen, wie für Brillen, Zahnbehandlungen, Arzneimittel. Gesundheitliche Probleme bedeuten auch Einschränkungen und Hilfsbedürftigkeit. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) – Richtig, Frau Feiks. Lieferdienste des örtlichen Supermarkts, Essen auf Rädern, Haushaltshilfen – das kostet alles Geld, das nicht im pauschalen Regelsatz enthalten ist. Wenn das Geld aus dem Regelsatz nicht reicht, dann müssen die Ersparnisse dafür genutzt werden. Wir finden, dass die Angleichung des Vermögensschonbetrages für Grundsicherungsbezieher auf 15 000 Euro das absolute Minimum ist, das der Staat gewähren muss. Eine weitere ungerechte Zumutung ist der Verwertungszwang von Wohneigentum. Dazu ein Fallbeispiel: Ein Ehepaar baut und bezahlt sein Eigenheim mit seinem hoch besteuerten und hoch verbeitragten Einkommen. Die Wohnfläche wurde für eine vierköpfige Familie konzipiert. Nun sind die beiden Kinder ausgezogen und die Armutsrente reicht nicht aus. Grundsicherung muss beantragt werden. Was wird jetzt mit dem Eigenheim? Noch vor wenigen Jahren galt hier: Wer für sein eigenes Haus auf vieles verzichtet, wird im Alter belohnt und hat sich eine Altersvorsorge geschaffen. Das wurde aber geändert. Ist das Haus für das Seniorenpaar größer als nur 90 Quadratmeter, dann gilt es nach den Regelungen des SGB XII für zwei Bewohner als nicht angemessen. Die fatale Folge: Wenn die Kinder ausgezogen sind und das Haus nur noch von den Eltern bewohnt wird, müssen diese ihr Wohneigentum unter Umständen zwangsveräußern. Der Verkaufserlös muss dann noch bis auf die Höhe des Vermögensschonbetrages von 10 000 Euro aufgebraucht werden. Erst dann besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung in Höhe von sage und schreibe 502 Euro. Toller Sozialstaat! Werte Kollegen! Ich finde das absolut inakzeptabel und sozial unverantwortlich. Ein eigenes Heim muss in Sachsen eine sichere Heimat bleiben. Die Zwangsverkaufsregel muss weg. Werte Kollegen, Sie haben diese Forderungen am 27.11.2023 im Sozialausschuss abgelehnt. Wollen Sie den Bürgern damit wirklich sagen, dass Sie es gerecht finden, dass ganze Kohorten von Arbeitern und Angestellten, die ihr Leben lang hart gearbeitet und schlecht verdient haben, nach 30 Jahren Arbeit in die Grundsicherung rutschen können, deutlich weniger Schonvermögen haben als junge leistungsfähige Leute oder auch Einwanderer aus Syrien und Afghanistan mit Bürgergeldbezug? Wollen Sie den Bürgern damit wirklich sagen, dass Sie es gerecht finden, dass die Grundsicherung erst gewährt wird, wenn die Bedürftigen am Ende ihres langen Arbeitslebens ihr mit viel Fleiß, viel Disziplin, viel Risiko und jahrelanger Arbeit aufgebautes Eigenheim zwangsverkaufen müssen? Finden Sie, Frau Friedel, das vermittelbar? Ich nicht. Machen Sie also endlich Politik für unser Volk, und schützen Sie die Generationen, die unser Land aufgebaut haben und denen wir unseren Wohlstand verdanken! Schützen Sie diese Menschen vor dieser politisch organisierten Armutsfalle! Alles, was wir heute von Ihnen fordern, ist, dass Sie sich auf Bundesebene für Gleichbehandlung und sozial schwache Deutsche einsetzen. Mehr verlangen wir heute von Ihnen nicht. (Beifall bei der AfD) Wer diesen Antrag ablehnt – wie Sie, Herr Panter –, nimmt hin, dass Leistungsträger in diesem Land zu Menschen zweiter und dritter Klasse gemacht werden. Er nimmt das hin und statuiert ein weiteres Exempel sozialer Ungerechtigkeit. Herr Panter, ich empfehle Ihnen dringend, diesem Antrag zuzustimmen. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Entscheidungen den Bürgern nächstes Jahr erklären müssen! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Kay Ritter.

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