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Geert Mackenroth

CDU 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Böhme, wenn Sie erlauben, ich spreche jetzt zur Petition und nicht über ein parteipolitisches Ziel, welches man gut oder falsch finden kann. (Beifall bei der CDU) Wir haben uns hier mit der Sache zu beschäftigen, mit einer Petition. Dazu sage ich Folgendes: Auch die vom Petitionsausschuss nach intensiven Beratungen mehrheitlich beschlossene Beschlussempfehlung für genau diese Petition ist wohlbedacht und abgewogen. Es geht um den Ausbau des Frachtflughafens; und die sehr engagierten Petenten sind nicht zufrieden mit dem Ausgang ihrer Petition, der da lautet: Es kann nicht abgeholfen werden und das Material wird an die Staatsregierung überwiesen. Die Vorwürfe, die durch eine geschickte Öffentlichkeitsarbeit erhoben worden sind, die Vorwürfe an den Petitionsausschuss, sind unberechtigt. Der Ausschuss hat sich mehr Mühe als in den meisten anderen Fällen gegeben, (Heiterkeit bei der CDU) hat eine intensive Sachverhaltsaufklärung und Anhörungen durchgeführt, Gutachten eingeholt usw. Das war alles arbeits- und zeitintensiv; und das ist unsere Aufgabe im Petitionsausschuss. (Beifall bei der CDU) Nun einmal Butter bei die Fische: Was hätte denn der Petitionsausschuss machen sollen? Hätte er sagen sollen, er stoppe den Ausbau? Das kann der Petitionsausschuss nicht. Dazu müsste der Landtag ein Gesetz beschließen. Der Petition abhelfen? Das wäre ein eklatanter Rechtsbruch, weil er damit in ein laufendes Verfahren der Exekutive eingegriffen hätte. Außerdem wäre eine Abhilfe als Beschluss ohne jede Auswirkung. Was soll das? Das Verfahren kann dadurch nicht gestoppt werden. Die Petenten wünschen ein weiteres Gutachten, wir hätten weitermachen sollen. Dazu darf ich bitte sagen – das war die mehrheitliche Auffassung –: Ein zweites Verfahren parallel zum gesetzes- und regelbasierten Verfahren der Landesdirektion und der Staatsregierung zu installieren ist ebenso wenig Aufgabe des Petitionsausschusses, wie so lange Gutachten einzuholen, bis den Petenten das Ergebnis passt. Das kann nicht sein. (Beifall des Abg. Holger Gasse, CDU) Und wenn die Petenten sagen, die Ablehnung durch die Landeskoalition hätten sie zuerst aus den Medien erfahren und nicht über die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses, so tut mir das leid. Doch das ist das Ergebnis eines Bruchs der Verschwiegenheitspflicht einzelner Mitglieder unseres Petitionsausschusses. Nein, das Verfahren insgesamt war mehr als korrekt, und die Lösung, die wir gefunden haben, war mehr als angemessen. Nichts wird den Petenten abgeschnitten. Wir haben sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie jederzeit ihre Petition erneuern, mit neuen Sachverhalten unterfüttern und die Sache erneut zum Spruch des Petitionsausschusses bringen können. Was bleibt? Statt zur Berücksichtigung hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Sache als Material der Staatsregierung zuzusenden. Das ist kein großer Unterschied und dem Sinn und Zweck angemessen. Alles bleibt offen, gegebenenfalls dürfen sie eine neue Petition starten. Die Petenten mögen sich aber bitte an unsere Spielregeln halten; die Staatsregierung soll berücksichtigen, was in dem Petitionsverfahren bisher an wichtigen Erkenntnissen und sachdienlichen Hinweisen herausgekommen ist. Zusammenfassend: Die Petenten verkennen den Verfahrensweg der Petitionsbearbeitung und des Petitionsabschlusses. Davon unabhängig haben sich die Petenten leider während des gesamten Verfahrens wenig kompromissbereit gezeigt und Gegnerschaften aufgebaut, wo nun wahrlich keine Gegnerschaften bestehen. Daher bitten wir um Zustimmung zur Ausschussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Frank Richter, SPD, und Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, stehen am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mackenroth für die CDU-Fraktion. Zuerst hat Herr Dr. Gerber das Wort und dann Herr Richter, würde ich sagen. – Sie wollen, Herr Richter; bitte schön.

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