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Ivo Teichmann

fraktionslos 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir debattieren heute auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag über die Frage, ob die gesetzlich normierte Schuldenbremse aus dem Grundgesetz gestrichen werden soll. Die Schuldenbremse ist bekanntlich normiert in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes. Gerade der ausgeglichene Haushalt beim Bund und bei den Ländern, insbesondere beim Freistaat Sachsen, also möglichst ohne Schulden zu wirtschaften und nicht über unsere Verhältnisse zu leben, ist ein Gebot der Vernunft. Vernünftige Haushaltspolitik ist gerade nicht die Stärke linker Politik beim Bund und bei den Ländern. Die Schuldenbremse senkt die extrem hohen Staatsschulden. Die Schuldenbremse stärkt die Generationengerechtigkeit und die Handlungsfähigkeit für die Zukunft. Im Laufe der Zeit fressen die enormen Zinszahlungen einen Großteil der hart erarbeiteten Steuereinnahmen auf. Genau das soll die Schuldenbremse aber verhindern, sehr geehrte Kollegen. Die Schuldenbremse stabilisiert langfristig die finanzielle Situation des Bundes und der Bundesländer. Sparen ist kein Selbstzweck, sondern das Gebot der Vernunft. Der Artikel 115 des Grundgesetzes lässt dem Bund bei besonderen Notlagen zudem ausreichend Spielraum. Statt die sinnvolle Schuldenbremse zu streichen, plädiere ich hiermit deshalb klar und deutlich für den Abbau teurer Bürokratie und Steuerverschwendung durch die öffentliche Hand. Es ist noch reichlich Geld vorhanden, um kluge Investitionen für unser Land zu tätigen. Tun wir alles dafür, dass dies so bleibt! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Abg. Brünler.

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