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Lars Kuppi

AfD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lange wurde die Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz angekündigt. Entgegen den Befürchtungen unserer Fraktion, dass es erneut nur ein kleiner Wurf mit lediglich kosmetischen Änderungen werden wird, wurden diesmal eine Reihe von Änderungen in Angriff genommen. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass im Rahmen der Anhörung eine Vielzahl von Organisationen und Akteuren in den Gesetzgebungsprozess einbezogen wurden. Die Vielzahl der Stimmen und Stellungnahmen gewährleisteten eine hohe fachliche Expertise bei der Formulierung des Gesetzentwurfs. Dies schlägt sich auch in den zahlreichen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf nieder. Letztlich wurden über 60 Paragrafen geändert. Auch hat man aus den Großschadensereignissen der letzten Jahre, insbesondere den Großbränden des letzten Jahres, die erforderlichen Konsequenzen gezogen, die sich im Gesetz niederschlagen. Dies betrifft sowohl die Frage der Einsatzleitung als auch der Finanzierung entsprechender Einsätze. Die Praxis solcher Ereignisse hat gezeigt, dass die bisherige Regelung nicht praxistauglich war. Nunmehr kann der Freistaat den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Hilfen gewähren, die durch einen Einsatz ihrer Feuerwehren entstehen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem ein mehrere Tage dauernder Einsatz. Bislang gab es für Angehörige der Bergwacht und der Wasserrettungsdienste in Sachsen bei Einsätzen in der Notfallrettung keine Regelung im Hinblick auf Freistellungs-, Lohnfortzahlungs- oder Verdienstausfallansprüchen. Mit der einheitlichen Anwendung der Freistellungsregelung für alle Ehrenamtlichen wurde dem Ehrenamt in Sachsen Rechnung getragen. An dieser Stelle hätten wir uns allerdings mehr Konsequenzen seitens der Staatsregierung gewünscht: eine Aufwertung des Ehrenamtes in Sachsen in einer Form, die sich spürbar für die Ehrenamtler auszahlt. Wir, die AfD-Fraktion, hatten die Idee einer Feuerwehrrente bereits vor der jüngsten Novelle mit einem Antrag eingebracht. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Die Idee haben wir schon seit 15 Jahren! Da gab es euch noch gar nicht!) Leider wurde diese Idee seitens der Staatsregierung nicht wieder aufgegriffen. Die Gleichstellung aller Ehrenamtler ist letztlich eine Selbstverständlichkeit. Um auch zukünftig junge Menschen für das Ehrenamt begeistern zu können, braucht es in Sachsen mehr als nur goldene Anstecknadeln. Der Schutz kritischer Infrastrukturen wurde erstmals ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. In Zeiten sich häufender terroristischer Angriffe und immer wieder aufflammender Konflikte auf unserer Welt, bei denen Deutschland direkt oder indirekt beteiligt ist, war dies ohnehin eine längst fällige Notwendigkeit. Neu im Gesetz aufgenommen wurde die Möglichkeit der organisierten Ersten Hilfe. Es handelt sich dabei um die notwendige Erstversorgung eines Patienten. Diese auch „First Responder“ genannten Personen sind das Bindeglied zwischen Ersthelfer und Eintreffen des Rettungsdienstes. Die AfD-Fraktion hatte ebenfalls einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der aufgrund der Änderungen im Gesetzentwurf obsolet geworden ist. Im Gesetz verankert ist nunmehr die rechtliche Grundlage bezüglich Alarmierung und Einsatz dieser Kräfte. Auch ist es gut, dass die koalitionstragenden Fraktionen nun in ihrem Änderungsantrag die vorgesehene Änderung des Referentenentwurfs des § 23 herausgenommen haben. Unser zuvor eingereichter Änderungsantrag hatte ebenfalls den Sinn, die Wörter „und Arbeiten“ zu streichen. Die Einführung dieser Worte in den Absatz 2 des § 23 hätte einen schier endlos hohen Verwaltungsaufwand und einige riesige Antragsflut bei der Verwaltung nachgezogen; denn jede einzelne, noch so kleine Schweißarbeit hätte bei der Gemeinde nun gemeldet werden müssen. Dennoch fehlen im Gesetzentwurf einige wichtige Regelungen bzw. sind Vorschriften zu korrigieren. Ich nehme insofern Bezug auf die Änderungsanträge, die ich hiermit einbringe: Das Gesetz ist zumeist nüchtern und sachlich gehalten, was gut ist. Umso mehr ist der Unterschied in § 18 nicht verständlich und nicht vermittelbar. Wenn ein Satz eingefügt wird, der die Pflichten der Angehörigen im freiwilligen Feuerwehrdienst darstellt, aber gleichzeitig ein Verstoß gegen diese Pflichten im aktiven Dienst zur Entlassung führen kann, ist dies eine Verschärfung und nicht weniger als eine Gesinnungsprüfung für Feuerwehrleute. Eine entsprechende Regelung hat im Gesetz nichts zu suchen. Das Wort „aktiven“ ist zu streichen; denn gemäß der Beantwortung auf meine Kleine Anfrage mit der Drucksache 7/13019 wird aktiver Dienst definiert als regelmäßige Teilnahme an Aus- und Weiterbildung und erstreckt sich damit zeitlich nicht nur auf das Löschen und andere Einsätze, sondern auf ein größeres Feld. Unser nächster Änderungsantrag schafft im Gesetz die rechtliche Grundlage für die Anschaffung von Bodycams. Nach Informationen der Staatsregierung haben die Angriffe auf Rettungskräfte in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dennoch bleibt es der Entscheidung der ordentlichen Wehren überlassen, ob Bodycams angeschafft werden sollen oder nicht. Insofern vertrauen wir auf die Einschätzung der Wehrleiter vor Ort bezüglich der Sicherheitssituation. Der dritte und letzte Änderungsantrag betrifft die Flughelfer. Hierbei handelt es sich um speziell ausgebildete Feuerwehrleute, die Flugeinsätze koordinieren und steuern. Sie stellen das Bindeglied zwischen den Wehren am Boden und den Piloten dar. Die Waldbrandeinsätze haben die Notwendigkeit des Einsatzes von Flughelfern gezeigt. Bislang gibt es in Sachsen nur drei Flughelfer. Wir wollen einerseits die Ausbildung weiterer Flughelfer voranbringen und andererseits sicherstellen, dass die Ausrüstung in Sachsen einheitlich ist. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen unseren Änderungsanträgen nicht zustimmen können, wird unsere Fraktion sich bei dem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD-Fraktion) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Kuppi sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Schultze; bitte schön.

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