Kay Ritter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie lang ist lang genug? Diese Frage zur angemessenen Dauer der Öffnung der Läden im Freistaat Sachsen debattieren wir hier nicht das erste Mal. Kollege Brünler hat es angesprochen. Heute liegt uns der Gesetzentwurf der Linksfraktion vor, die mit ihrer Initiative die Verkürzung der Ladenöffnungszeiten bewirken will. Betrachten wir einmal die Ausgangslage: Lange Arbeitszeiten und häufige Arbeit am Wochenende führen zu außerordentlichen Belastungen bei den Beschäftigten. Dies verschärft den Fachkräftemangel. Das sind Tatsachen, die im Übrigen auch auf viele andere Berufsgruppen zutreffen. Ich denke da im Besonderen an das medizinische Personal in unseren Krankenhäusern und Altenheimen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es knapp 3,2 Millionen Beschäftigte im Einzelhandel, das kann man einer Studie des Einzelhandelsverbands Deutschland entnehmen. Das Interessante dabei ist: 38 % arbeiten aktuell in Vollzeit, 37 % in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit. Wer jetzt mitgerechnet hat, stellt fest, dass bis 100 % noch etwas fehlt. Richtig: Der Anteil der geringfügig Beschäftigten, der sogenannten Minijobber, liegt bei 25 %. Die Studie teilt uns außerdem mit, dass in der Branche die aktuelle Teilzeitquote bei 62 % liegt. Ich habe gesagt, dass das eine gesamtdeutsche Studie ist. In Sachsen sieht es ähnlich aus. 8,5 % steuert der Einzelhandel zum Gesamtumsatz der sächsischen Wirtschaft bei. Bei 112 000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die in dieser Branche arbeiten, ist das eine große Wertschöpfungskette. Seit vielen Jahren kämpft die Branche mit besonderen Herausforderungen. Der Online-Handel erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Verdoppelung der Umsätze in den letzten fünf Jahren auf diesem Gebiet belegt dies deutlich. Die Pandemie hat ihr Übriges dazugetan. Hohe Mieten und rückläufige Umsätze treiben den Einzelhändlern Sorgenfalten auf die Stirn. Die sechste Runde bei den Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen endete Anfang November ergebnislos. Die Gewerkschaft forderte ein Gehaltsplus von 2,50 Euro pro Stunde, während die Arbeitgeberseite eine zweistufige Lösung von 10,24 % anbot. Sicher würden sich noch weitere Problemlagen darstellen lassen. Aber ich denke, für das Erste ist das ausreichend. Wie will die Linksfraktion dagegen vorgehen? Die Begrenzung der Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr ist das Erste. Zweitens. Freistellung der Beschäftigten, die einer bestimmten Konstellation unterliegen, nach 18 Uhr. Das wären a) jene Beschäftigten, die im Haushalt lebende minderjährige Personen haben oder b) eine pflegebedürftige angehörige Person im Sinne § 14 des Sozialgesetzbuches XI versorgen. Drittens. Besonderer Schutz der Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen durch Neuformulierung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes in Verbindung mit dem Ladenschlussgesetz des Bundes zur Begrenzung der Anzahl der Ladenöffnungen sowie der Länge der Ladenöffnungen. Viertens. Last, but not least eine Verschärfung der Dokumentationspflichten des Arbeitgebers mit einer Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Das wäre eine Verdoppelung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir lassen das erst einmal so wirken. Wie unsere Bewertung ausfällt, erzähle ich Ihnen in der zweiten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU –
