Mirko Schultze
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Um es kurz zu machen: Ich wollte in meinem Redebeitrag darauf eingehen, dass es gerade an dieser Stelle immer ein Abwägungsprozess zwischen dem Interesse des Staates, der Gemeinden, der Kommunen und dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist, dass sie vor Übergriffen bzw. in ihre soziale Existenz hineingehenden Pfändungsbegriffen geschützt werden. Aber mein Vorredner hat gerade so einen gequirlten Kram erzählt, dass es mir ausgesprochen schwerfällt, einen kritischen Blick auf diesen Gesetzentwurf so zu begründen, dass man nicht von Ausplünderung und Systemparteien und diesem ganzen Kram hört. Es wird langsam ein Niveau, das Sie hier herabziehen, bei dem Sie darüber nachdenken sollten, ob Sie Ihre Reden überhaupt noch vorbereiten oder vielleicht gleich immer ein Schildchen hochhalten sollten und sagen, alle sind doof. Wir haben es begriffen. Insoweit würde ich gern über ein Gesetz reden, das sehr trocken ist, nämlich über das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, und sagen: Lasst uns doch einmal schauen, ob sich dieses Gesetz wirklich noch im Gleichgewicht zwischen dem Interesse des Staates, der Gemeinden und der Kommunen befindet. Ich glaube, dass es an einigen Punkten Dinge gibt, an denen man ansetzen kann. Selbstverständlich darf es nicht passieren, dass der Staat Pfändungen einklagt, die am Ende zu sozialer Abhängigkeit der Betroffenen führt. Selbstverständlich darf es nicht sein, dass der Staat auf Eigentümer zurückgreift, die am Ende deren Existenzminimum gefährden. Selbstverständlich darf es nicht sein, dass der Staat, die Gemeinde oder wer auch immer in diesen Institutionen auf alle Daten zurückgreifen kann, um zu schauen, ob an einer bestimmten Stelle noch Geld liegt. Andersherum muss sichergestellt sein, dass es nicht dazu führt, wenn man Schulden beim Staat wie zum Beispiel bei der Unterhaltszahlung hat, dass man sich zurücklehnen und sagen kann, der Staat hat sowieso keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen, weil er keine rechtlichen Möglichkeiten hat, zu prüfen, ob ich mein Geld nicht rechts oder links des Kontoauszugs hinlege. Insoweit ist dieses Gesetz nach unserer Auffassung hart an der Grenze. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Ich hätte mir gewünscht, dass wir sachliche Debatten dazu geführt hätten, wie weit eine Pfändung gehen darf oder wie weit nicht. Im Ausschuss wurde das zum Teil angedeutet, aber nicht von allen Fraktionen begleitet. Das Gesetz korrigiert einige Dinge, die in der Vergangenheit aus Versehen passiert sind. Das ist auch gut so. Deshalb finde ich nicht, dass man dem Teil, in dem es Bundesgesetzgebung übernimmt, ablehnend gegenüberstehen sollte. Aber ich will zumindest sagen: Wir müssen – und das ist die Aufgabe dieses Hauses – sehr vorsichtig sein, wie weit der Staat seine Macht benutzt, um in das Existenzrecht von Menschen hinein zu pfänden. Wir sind hier sehr hart an der Grenze. Das will ich zumindest noch einmal sagen. Dennoch werden wir uns bei dem Gesetz enthalten. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
