Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Gesetzesvorhaben hat eine Weile gebraucht; es war keine leichte Geburt – aber nicht, weil wir die Hände im Schoß hatten, sondern weil es intensive Verhandlungen waren zu dem angeblich etwas trockenen Gesetz. Es wurde viel gearbeitet, und am Ende ist ein guter, tragfähiger Kompromiss herausgekommen, für den wir um Ihre Zustimmung werben. Ich danke allen, die daran beteiligt waren, vor allem den drei Koalitionsfraktionen, und hoffe, dass der Entwurf durch Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, angenommen wird; denn die staatlichen und kommunalen Behörden warten auf dieses Gesetz. Es umfasst drei wichtige Bereiche: Erstens wird das Sächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz nun an das geänderte Bundesrecht angepasst. Darunter fallen vor allem die erweiterten Sachaufklärungsbefugnisse; sie werden den bereits für die Gerichtsvollzieher geltenden Befugnissen nachgezeichnet. Zweitens ändern wir mit dem Gesetz auch das sächsische Kommunalabgabenrecht. Konkret geht es dabei um Anpassungen der Abgabenordnung infolge der Änderung der Datenschutz-Grundverordnung und die nun mögliche Anwendung der Vorschriften des Steuergeheimnisses auf alle Kommunalabgaben. Im Zusammenhang mit diesen Kommunalabgaben sollen die Kommunen zudem auch Bescheide mit Dauerwirkung erlassen können. Drittens enthält unser Gesetzentwurf eine Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts im Freistaat. Auch in dem Punkt folgen wir einem Erfordernis, das sich aus einem anderen Gesetz ergibt, nämlich dem Online-Zugangsgesetz. Meine Damen und Herren, Sie haben schon von meinen Vorrednern gehört, dass alles technisch klingt. Das ist auch so, dennoch werden die enthaltenen Änderungen und Klarstellungen in der Praxis dringend gebraucht und erwartet. Das Gesetz wird das Vollstreckungsverfahren in Sachsen modernisieren und erleichtern und das gilt ausdrücklich auch für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Die dort enthaltenen Anmerkungen zum Kirchensteuergesetz und zum Gleichstellungsgesetz sind sinnvoll und zielführend. Ich bitte daher sowohl für unseren Gesetzentwurf als auch für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf seitens der Fraktionen mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/11328, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/15071. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, machen wir das so. – Widerspruch sehe ich nicht, dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, dann Artikel 1, Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen, Artikel 2, Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, Artikel 3, Änderung des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen, neu eingefügter Artikel 4, Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes, neu eingefügter Artikel 5, Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen, Artikel 6, Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 7, Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich einige. Bei einigen Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Zustimmung ist den Bestandteilen zugestimmt worden. Somit stelle ich nun den Entwurf „Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen, einer großen Anzahl an Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Da kein Widerspruch erkennbar war, ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Verkürzung der Verbesserung des Schutzes der (Sächsisches Beschäftigtenschutzgesetz Drucksache 7/11340, Gesetzentwurf Drucksache 7/15072, Ausschusses für Wirtschaft, Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Homann, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Die Fraktionen haben das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Fraktion DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile das Wort zuerst Herrn Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE; bitte schön.
