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Susan Leithoff

CDU 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Bereits Anfang 2022 sind zahlreiche Vollstreckungsregelungen in Kraft getreten, wonach beispielsweise Gerichtsvollzieher gewisse Daten im Vollstreckungsverfahren bei berufsständischen Versorgungswerken abrufen dürfen. Diese bundes- bzw. landesgesetzlichen Erweiterungen umfassen allerdings ausschließlich das Recht auf Datenabruf. Die damit korrespondierende Befugnis zur Datenübermittlung durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wurde dagegen nicht geregelt. Nach der sogenannten Doppeltürbitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf im Block abzustimmen, nachdem ich die einzelnen Gesetzesbestandteile vorgetragen habe. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Nein. Dann verfahren wir so. Ich trage jetzt die Gesetzesbestandteile vor und dann stimmen wir ab. Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Steuerberaterversorgungsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Architektengesetzes, Artikel 5 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist Zustimmung festzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch zwischen dem Datenabruf seitens der auskunftssuchenden Stelle und der Datenübermittlung seitens der auskunftserteilenden Stelle zu unterscheiden. Dem wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Rechnung tragen und das gesetzliche Erfordernis entsprechend nachzeichnen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.

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