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Katja Meier

13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Strafvollzugsgesetz umfasst aktuell 112 Paragrafen und beläuft sich in der ausgedruckten Version auf etwa 35 Seiten. Nicht viel umfangreicher ist der Haupttext dieses kleinen Büchleins, das allerdings schon sehr alt ist und das mir sehr viel bedeutet. Es ist zum Teil hier in Dresden entstanden, und sein Verfasser hatte bis auf ein paar Semester Jura nicht so viel mit der Rechtswissenschaft zu tun. Für Fragen der Gerechtigkeit hat er sich aber sehr wohl interessiert. Sein Name war Friedrich Schiller. Die Geschichte „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ erschien von mehr als 200 Jahren und ist mir vor ein paar Jahren von Willi Schmid geschenkt worden. Willi Schmid hat im sächsischen Justizministerium bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2020 viele Jahre die Abteilung IV, die für den Justizvollzug zuständig ist, geleitet. Er hat sich in der letzten Legislaturperiode sehr für die damalige Novellierung des Strafvollzuggesetzes, insbesondere für den Vollzug in freien Formen für Erwachsene, starkgemacht. Ich war damals noch keine Justizministerin; doch durch dieses Thema haben wir uns kennengelernt. Er ist es auch gewesen, der mir diese Lektüre, dieses kleine Büchlein ans Herz gelegt hat. „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ ist vielleicht nicht so bekannt wie die großen Schiller-Dramen „Don Carlos“ oder „Die Räuber“; und wahrscheinlich können ihn nicht so viele Menschen aus dem Kopf zitieren wie die eine oder andere Ballade Schillers oder das SchillerGedicht, aus dem später unsere Europahymne geworden ist. Umso mehr möchte ich Ihnen diese Erzählung ans Herz legen. Wenn Sie keine Berührungsängste vor den Klassikern haben, dann erwartet Sie hier ein sehr erstaunlicher und vor allem unglaublich moderner Text. Worum geht es? Schiller erzählt den überlieferten Fall eines einfachen Mannes, der zum Verbrecher wird, mehrmals im Gefängnis landet und aus der Abwärtsspirale nicht mehr herausfindet. Anders als viele Zeitgenossen erzählt Schiller dies jedoch nicht in reißerischer Manier, er weidet sich nicht an blutigen Details und er stellt diesen Mann – Christian Wolf heißt er – auch nicht bloß, sondern er weist uns auf eine sehr wichtige Sache hin: Der Verbrecher ist ein Mensch. Ein Mensch mit einer Biografie, die keinen glücklichen Verlauf genommen hat. Es ist nicht in seiner Natur angelegt, Verbrecher zu sein. Er ist keineswegs von Geburt an „degeneriert“, wie es später unter anderem unter der besonders perfiden Pseudowissenschaft der NS-Zeit hieß. Auch wenn viele ihn – hier darf ich Schiller zitieren – für ein „Geschöpf fremder Gattung“ ansehen, „dessen Blut anders umläuft als das unsrige“: Auch wenn er ein Verbrechen begangen hat, ist der Verbrecher kein wildes Tier, dem wir unser Mitgefühl versagen dürfen. Was macht Schiller, um uns diesen Gedanken näherzubringen? Statt sein Publikum in Empörung zu versetzen, lädt er uns ein, mit dem Verbrecher bekannt zu werden, ehe er handelt. Er schildert uns seine Lebensgeschichte und Beweggründe. Und er fordert auch die Justiz auf, ihn in den Blick zu nehmen: Die Richter, die Christian Wolf verurteilten – so schreibt Schiller –, „sahen in das Buch der Gesetze, aber nicht einer in die Gemütsverfassung des Beklagten“. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum erzähle ich Ihnen das? Weil seit dem Jahr 1786 die Justiz und insbesondere der Justizvollzug eine enorme Entwicklung erfahren haben; weil es immer wieder Menschen gab, die vorangegangen sind; weil sie sich für einen modernen, humanen, behandlungsorientierten Vollzug eingesetzt haben. Für einen Vollzug, der den Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung befähigt, der ihm Verständnis entgegenbringt und wieder zu einem Teil der Gesellschaft machen möchte. Dieses Anliegen steht auch im Mittelpunkt der heute vorgeschlagenen Änderungen am Sächsischen Strafvollzugsgesetz. Das Strafvollzugsgesetz wird damit abermals modernisiert und an die aktuellen, neuen Herausforderungen angepasst. Besonders hervorheben möchte ich ein paar Punkte, die teils bereits angesprochen wurden: Erstmals werden Frauen in einem eigenen Paragrafen bedacht und damit in den Vollzugsgesetzen sichtbar. Wir schaffen zudem eine rechtssichere Grundlage für Einzelfallentscheidungen bezüglich der Unterbringung von transund intergeschlechtlichen sowie von nichtbinären Personen. Solche Fälle sind vielleicht nicht so häufig; doch wenn man bedenkt, wie strikt binär das Vollzugssystem organisiert ist, benötigen wir diese Regelung nicht nur aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes, sondern auch aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils und um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug eine Sicherheit an die Hand zu geben. Außerdem regeln wir mit der neuen gesetzlichen Selbststeller-Regelung den offenen Vollzug und stärken diesen somit. Und, lieber Herr Gebhardt, im Bundesvergleich sind diese Regelungen richtungsweisend. Wir schaffen außerdem Ausnahmeregelungen, damit Polizei, Rettungskräfte und Notärzte zukünftig bei Einsätzen im Vollzug auf Mobilfunkgeräte zurückgreifen können. Und wir ziehen an einigen Stellen – das hat Lucie Hammecke gesagt – Lehren aus der Coronapandemie, etwa wenn es um die Durchführung von Videobesuchen geht. Die positiven Erfahrungen mit Videotelefonie in der Coronazeit haben uns darin bestärkt, dieses Angebot – auch das haben wir gehört – zu verstetigen und hierfür endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Wie die Erfahrungen zeigen, fördert der regelmäßige Kontakt zwischen Gefangenen und ihren Familien ganz klar die Resozialisierung. Ich freue mich, dass wir mit diesen neuen Regelungen deutlich machen, dass der Gesetzgeber offen ist für Impulse aus der Praxis. Wenn ich von „dem Gesetzgeber“ und „der Praxis“ spreche, bleiben diese meist anonyme und stark abstrakte Größen. Deshalb möchte ich gern kurz auf Schiller zurückkommen. Schiller ermutigt uns dazu, denen ein Gesicht und eine Stimme zu geben, die im Verwaltungsapparat hinter anonym wirkenden Entscheidungen manchmal zu verschwinden drohen. Das sind nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sächsischen Justizvollzug, die unter schweren Bedingungen einen großartigen, tollen Job machen und jeden Tag im Umgang mit den Gefangenen große Herausforderungen bewältigen. Es sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung IV im SMJusDEG. Willi Schmid, der diese Abteilung bis vor ein paar Jahren geleitet hat, hat immer den Gedanken gelebt, dass es mutige und engagierte Menschen braucht, die vorangehen und mit anpacken, damit die Idee eines modernen Justizvollzugs Gestalt annimmt. Genau diesen Gedanken verfolgt der sächsische Justizvollzug. Die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten, von der Kunst- über die Gartentherapie, die Sport- und Freizeitbediensteten, die Mitarbeiter in den Arbeitsbetrieben, die Psycholog(inn)en, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und – last, but not least – die Bediensteten im AVD, die als Erste den modernen Vollzug in Sachsen voranbringen. Denn Regelungen in Gesetzen zu verankern – ja, das ist die entscheidende Grundlage. Diese aber mit Leben zu füllen und sie weiterzuentwickeln, ist die Aufgabe vieler: derjenigen im Ministerium und natürlich derjenigen in den JVA. All das macht es für mich zu einer sehr großen Ehre, mit ihnen allen zusammenarbeiten zu dürfen. An dieser Stelle möchte ich ihnen allen ganz herzlich danken. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU Doch ich möchte noch jemandem danken. Ich möchte Danke sagen an Andrea Dombois, die sich so viele Jahre für den Jugendvollzug eingesetzt hat und heute wahrscheinlich das letzte Mal zum Thema Justizvollzug, mit großer Sicherheit aber zum Strafvollzugsgesetz gesprochen hat. Sie haben das die letzten Jahre so großartig begleitet und so viele Dinge eingebracht und sich dafür eingesetzt; nicht zuletzt den Änderungsantrag mit dem Vollzug in freien Formen. Dafür meinen ganz herzlichen Dank. Ich glaube, dieser Dank kommt nicht nur von mir, sondern auch vom Ministerium, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug und nicht zuletzt von denjenigen, um die Sie sich in den vielen Jahren in RegisBreitingen als Anstaltsbeirätin gekümmert haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich würde mir wünschen, dass wir eine breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf finden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze mit der Drucksache 7/14270, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung mit der Drucksache 7/15074. Meine Damen und Herren! Es liegen uns Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Herr Ulbrich hatte, wenn ich Sie richtig verstanden habe, vorhin gesagt, dass der Änderungsantrag der AfD-Fraktion bereits eingebracht ist. (Roland Ulbrich, AfD: So ist es!) Deshalb frage ich jetzt, ob es zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/15127 Gesprächsbedarf gibt. – Den sehe ich an Mikrofon 3. Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN; bitte.

Protokoll ↗