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Katja Meier

13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzentwurf bitte ich Sie um die Zustimmung zu einer Reihe von Artikeln. Darunter – Herr Lippmann hat es ausgeführt – sind die Datenübermittlungsbefugnisse der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen. Hier geht es um landesrechtliche Regelungen zu Antwortbefugnissen, die auf eine bereits erfolgte Erweiterung der Abrufbefugnisse folgen. Herr Lippmann hat das ausführlich dargestellt, deswegen fokussiere ich mich hier auf Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs, der für die juristische Ausbildung eine ziemliche Tragweite hat. Ohne Frage zählt das Jurastudium zu den anspruchsvollsten Studiengängen, die es überhaupt gibt. An vielen Universitäten sorgt der Numerus clausus dafür, dass von vornherein nur besonders leistungsstarke Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden. Selbst von diesen brechen 25 bis 30 % das Studium vorzeitig ab oder scheitern am ersten Staatsexamen. Dass es diese hohen Anforderungen an das Studium gibt, ist eine gute Nachricht für den Rechtsstaat; denn diejenigen, die es geschafft haben und als Richterinnen und Staatsanwälte unsere Justiz verstärken, haben wirklich eine Bestenauslese hinter sich und sind in den allermeisten Fällen hervorragend auf ihre kommenden Aufgaben vorbereitet. Trotzdem muss es doch unser Anspruch sein, immer wieder zu prüfen, wo wir Verbesserungen im Studium und im Referendariat vornehmen können. Über Reformen des Jurastudiums wird schon seit vielen Jahrzehnten diskutiert. Die klassische zweistufige juristische Ausbildung wurde 1869 in Preußen eingeführt. Eine grundlegende Reform wurde zuletzt in den Siebziger- und Achtzigerjahren nach einem zweijährigen Diskussionsprozess getestet. (Unruhe im Saal) Man führte eine einstufige juristische Ausbildung mit einem hohen Praxisanteil ein. Vor allem die hohen Kosten führten dazu, dass diese Art der Ausbildung die Testphase nicht überlebt hat. Einige leichte Anpassungen hat es dennoch gegeben, zuletzt 2003 durch die Einführung des Schwerpunktbereichs. Sie sehen, ernsthafte Diskussionen über Reformvorschläge kommen immer wieder auf, ebben aber auch wieder ab. Vor zwei Jahren hat sich eine Gruppe von Studierenden, Promovierenden, Unimitarbeiterinnen und -mitarbeitern und Richtern zusammengetan und in einem aufwendigen Prozess Reformvorschläge gesammelt, die seit dem Jahr 2000 vorlagen, und diese ausgewertet. Die 44 am häufigsten diskutierten Vorschläge wurden dann in Thesenform zusammengefasst und in einer großen Abstimmung von Studierenden, Praktikerinnen und Praktikern, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesjustizprüfungsämter und politischen Entscheidungsträgern bewertet. Eine zentrale Forderung wurde schon in zwei Bundesländern umgesetzt, nämlich in Brandenburg und RheinlandPfalz. Ich spreche hier vom integrierten Bachelor. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Reformvorschlag nun auch in Sachsen umsetzen wollen. Was die Studierenden, die zu den Leistungsstärksten und Fleißigsten ihrer Jahrgänge zählen, dermaßen belastet, ist die Aussicht auf eine Prüfung, die im Alleingang über ihr Schicksal entscheidet, nach fünf Jahren harter Arbeit, in denen sie sich bereits sehr verausgabt haben, nach zahllosen Lernmarathons, Klausuren, Hausarbeiten, nach vielen Monaten, in denen sie Opfer gebracht haben, um ihren Traum von der juristischen Laufbahn wahrzumachen. Diese eine Prüfung bestanden in Deutschland im Jahr 2020 nur 0,1 % aller Kandidatinnen und Kandidaten mit der Bestnote, also eine Person unter Tausend. Solange diejenigen, die beim zweiten Mal durchgefallen sind, am Ende mit völlig leeren Händen dastehen, solange dieses Studium ganz allein auf das Erste Staatsexamen als einzigen Abschluss fixiert, werden sich womöglich weniger junge Menschen für dieses Studium entscheiden. Das können wir uns als Justiz, als Verwaltung angesichts des Fachkräftemangels in allen juristischen Berufen schlicht und einfach nicht leisten. Lieber sollten wir sinnvolle Reformen beschließen und damit junge Menschen unterstützen, denen ohnehin viel abverlangt und zugemutet wird. Diese jungen Menschen dürfen wir nicht mit den immer gleichen Sprüchen, wie wir sie gerade von Herrn Dringenberg gehört haben, vertrösten: Das System hat sich bewährt. Das haben wir immer schon so gemacht usw. usf. – Sie kennen das alles. Es kann schon sein, dass nur unter Druck Diamanten entstehen, aber ich hätte in der Justiz gern Menschen arbeiten und keine unbeseelten, unterirdisch abgebauten Ansammlungen von Kohlenstoff. Deswegen finde ich, wir sollten den Druck endlich etwas mindern und ins Jurastudium den integrierten Bachelor als Sicherheitsnetz einziehen. Das ist ein sinnvoller, zeitgemäßer Schritt, der schon länger von verschiedenen Seiten, auch von den Universitäten, Praktikerinnen und Praktikern, gefordert wird. Denn auch wenn wir allen Grund hätten, diese Reform allein im Interesse der Studierenden zu beschließen, die der chronische Stress durchaus auch krank machen kann – angesichts der angespannten Personalsituation brauchen wir ganz einfach auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit juristischen Kenntnissen, die nicht die Befähigung zum Richteramt erlangt haben. In meinen Augen handelt es sich also um eine Win-win-Situation; denn diese Reform hilft am Ende allen. Sie hilft der Uni Leipzig, die bei der juristischen Ausbildung einen neuen Standortvorteil bekommt. Sie hilft dem demokratischen Rechtsstaat, dem nicht einfach viele gut ausgebildete Fachkräfte verloren gehen. Und vor allem hilft sie natürlich den Studierenden. Diese konnten bisher im schlimmsten Fall am Ende eines zeitaufwendigen und aufreibenden Studiums mit leeren Händen dastehen. Das wird sich mit dem Beschluss dieses Gesetzentwurfs ändern. Damit zähmen wir nicht nur das Schreckgespenst des Juristischen Staatsexamens; wir geben auch vielen jungen Menschen einen Anreiz, zum Studium der Rechtswissenschaften hierher nach Sachsen zu kommen. Das sollten wir doch auf jeden Fall tun, vor allem vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der juristischen Berufe insgesamt, in der Verwaltung, aber nicht zuletzt in der Justiz selbst. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Protokoll ↗