Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag haben erst vor gut drei Wochen diesen Gesetzentwurf eingereicht, der unter anderem die Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung vorsieht. Der Gesetzentwurf greift damit in bemerkenswerter Schnelligkeit eine sich immer mehr verdichtende Forderung nach der Anpassung der Ausbildung von Juristinnen und Juristen auch im Freistaat Sachsen auf. Warum das für den Freistaat Sachsen von so essenzieller und hoher Bedeutung ist, führe ich gleich aus. Vorher möchte ich mich dem Thema widmen, das die Kollegin Leithoff ausgelassen hat. Also, zunächst zu den eher technischen Änderungen. Der Gesetzentwurf sieht in weiteren Artikeln vor, dass Datenübermittlungsbefugnisse der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen in den sächsischen Gesetzen für Steuerberatung, Rechtsanwaltsversorgung und Architekten geschaffen werden. Mit dem Gerichtsvollzieherschutzgesetz des Bundes wurden in der Zivilprozessordnung und anderen Gesetzen die Befugnisse für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und Insolvenzgerichte, Drittauskünfte zu erheben, erweitert. Diese Erweiterungen umfassen allerdings ausschließlich das Recht auf den Datenabruf. Nach der sogenannten Doppeltür-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist allerdings zwischen dem Datenabruf seitens der Auskunft suchenden Stelle und der Datenübermittlung seitens der Auskunft erteilenden Stelle zu unterscheiden; sie bedürfen jeweils einer eigenständigen Rechtsgrundlage. Technisch gesagt fehlt es an der jeweiligen Doppeltür-Regelung, sprich: auf der einen Seite ist auf, und auf der anderen Seite laufen Sie gegen eine verschlossene Tür – und zwar mit Karacho. Daher werden wir in diesem Gesetzentwurf die entsprechenden korrespondierenden Rechtsgrundlagen zum Bundesrecht regeln. Diese Antwortbefugnisse der nach Landesrecht errichteten berufsständischen Versorgungswerke – für die wir zuständig sind – müssen wir entsprechend mit diesem Gesetz fortschreiben und abbilden. So viel zu diesem Thema, werte Kolleginnen und Kollegen. Zurück zum Thema Juristinnen- und Juristenausbildung im Freistaat Sachsen. Versetzen wir uns in die Situation eines jungen Menschen, der sich für das Jurastudium in Sachsen entscheidet. An der Universität Leipzig immatrikuliert er oder sie sich anschließend, dann befasst er oder sie sich mit dem Musterstudienplan der Juristenfakultät Leipzig für BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger und Studierende, die den sogenannten Freiversuch wahrnehmen wollen. Sämtliche Prüfungsleistungen der staatlichen und universitären Prüfung – so steht es dort – müssen von zehn Fachsemestern bis zum Ende der Regelstudienzeit vorliegen. Das Jurastudium ist trotz aller gegenwärtigen Reformbemühungen langwierig. Es erstreckt sich in der Regel auf mindestens vier Jahre mit Vorlesungen, Übungen und Seminaren, dann meist ein Jahr Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen. Der universitäre Abschluss mit der Konzentration auf das Erste Juristische Staatsexamen ist quasi der Kern der juristischen Ausbildung. Im nüchternen Juristendeutsch steht in § 23 Abs. 1 Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung, kurz: SächsJAPO, dass allein in der schriftlichen Prüfung an sechs Tagen je eine Prüfungsarbeit zu fertigen ist, die an Arbeitszeit fünf Stunden beträgt. Das ist quasi das Endziel der Ausbildung im Studium. Anders als in anderen Studiengängen, in denen das Abschichten von Stoff durch Zwischenprüfungen möglich ist, baut das Jurastudium konstant auf den Kernfächern Öffentliches Recht, Straf- und Zivilrecht Wissen auf, das innerhalb von zwei Wochen in Form von Klausuren und sogenannten Fallbearbeitungen aufgerufen werden muss; das ist eine auch nicht unerhebliche physische Belastung für die Studierenden. Und hier setzen wir jetzt an, denn das Scheitern im Studium oder Staatsexamen, der Abbruch des Studiums vor Ablegen der Ersten Juristischen Prüfung kann vielfältige Gründe haben. Auf die kommt es hier auch gar nicht an, weil sie sehr vielfältig sein können. Es kann trotz diszipliniertem Lernen sein, dass man durchfällt – zuerst durch den sogenannten Freiversuch, dann durch den regulären und dann auch noch durch einen Wiederholungsversuch. Schafft man diese nicht, hat man zwar unzählige Hausarbeiten geschrieben, Klausuren und Zwischenprüfungen bestanden, aber am Ende trotzdem nur Abitur und vielleicht noch ein Seepferdchen, weil es am entsprechenden berufsqualifizierenden Abschluss fehlt. Stattdessen wollen wir mit dem Gesetz den integrierten Bachelor, die universitären Leistungen jedes einzelnen und jeder einzelnen Studierenden der Rechtswissenschaft endlich anerkennen. Es ist kein Rettungskissen, auf das man weich fällt, sondern ein verdienter und hart erarbeiteter Abschluss, zumal der Weg zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes weiterhin mangels Staatsexamen versperrt bleibt. Voraussetzung für diesen Bachelorgrad ist der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen zum Ersten Staatsexamen und das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Auf Antrag wird der Bachelor von der Universität Leipzig dann ab dem Jahr 2025 verliehen. Das kennen wir übrigens auch aus der Verleihung des Diploms für Juristinnen und Juristen an anderen Universitäten. Die Einzelheiten zum Anspruch und zur Verleihung werden in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung konkretisiert. Warum ist es so wichtig, diesen Schritt zu gehen? Kollegin Leithoff hat bereits darauf hingewiesen: Wir hätten sonst als Freistaat Sachsen erhebliche Standortnachteile. Der integrierte Bachelor gehört mittlerweile zur attraktiven Ausbildung von Juristinnen und Juristen dazu; erlangtes Wissen und eingesetzte Ressourcen sind mit dem Bachelor ja nicht verloren. Als Bachelorjuristin oder Bachelorjurist eröffnet sich zudem ein anderer spannender und europäischer Arbeitsmarkt, denn mit dem Bachelorgrad sind durchaus die Abschlüsse in der EU vergleichbar. Bachelorjuristinnen und -juristen arbeiten beispielsweise in der Wirtschaft, in Behörden, in Personalabteilungen. Mit einem Master kann man anschließend noch die entsprechende Ausbildung in verschiedene Richtungen vertiefen. Vor allem schafft aber der Bachelor ein Stück Gerechtigkeit. Bei vergleichbaren Leistungen, die bis zur Erlangung erbracht wurden, wäre in fast jedem anderen Studium ein solcher Abschluss längst verliehen worden, nur in der Rechtswissenschaft nicht. Das ist der falsche Weg, auch mit Blick auf die Gerechtigkeit, gerade mit Blick auf dieses schwierige Studium. So stärken wir die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen kontinuierlich in einer Zeit, in der wir absehbar auf jede Bewerberin und jeden Bewerber am Ende, aber auch am Beginn dieses Studiums angewiesen sind. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, für die wir um Ihre Unterstützung werben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU – Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. – Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Abg. Sabine Friedel das Wort; bitte schön.
