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Valentin Lippmann

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Herr Barth, da ich in dem Moment versucht habe, Ihnen den Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Staatshaushalt irgendwie nahezubringen bzw. Sie auf Ihren Irrtum hinzuweisen, haben Sie meine Ausführungen dazu als „dumm“ bezeichnet. Aber lassen wir das einmal beiseite, ich würde zur Aktuellen Debatte zurückkommen bzw. erst einmal damit beginnen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zur Schuldenbremse. Die LINKE fordert die Streichung. So einfach – so schön. Weg mit dem Ding und dann sind wir im Schlaraffenland. Wozu auch Reformgedanken machen? Revolution statt Evolution! Dies ist so einfach wie falsch. Lassen Sie mich zunächst konstatieren: Wir BÜNDNISGRÜNE kritisieren die aktuellen Regelungen der Schuldenbremse. Dies dürfte bekannt sein, vor allem hier im Land, aber auch im Bund. Wir sollen sie allerdings nicht einfach aufgeben, sondern wir wollen eine gute Regelung, die stabile öffentliche Haushalte und wichtige Investitionen zugleich ermöglicht. Das heißt, dass wir über die Schuldenbremse und ihre Konstruktion reden müssen. Ich nutze diese Aktuelle Debatte dazu, ein bisschen in die Historie zu blicken; denn das wird gern vergessen. Wir diskutieren nämlich nur noch über das Instrument, nicht aber über ihre ursprüngliche Zielstellung. Vor ziemlich genau 30 Jahren, am 1. November 1993, trat der Vertrag von Maastricht in Kraft. Unterzeichnet haben den die Staatsund Regierungsspitzen der Europäischen Union. Dieser Vertrag ist bekanntermaßen der Grundstein der Europäischen Union in ihrer heutigen Form und auch für eine gemeinsame europäische Währung. Teil des Vertrags sind die sogenannten Maastricht-Kriterien: eine jährliche Neuverschuldung von höchstens 3 % sowie eine Gesamtverschuldung von höchstens 60 % des Bruttosozialprodukts. Mitte der Neunzigerjahre wurde ein ergänzendes Regelwerk erarbeitet: der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der Pakt sollte den besonderen Anforderungen an die Haushalts- und Finanzpolitik Rechnung tragen und damit mit der Währungsunion einhergehen. Als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt 2011 reformiert. Daraufhin haben sich die Mitgliedsstaaten verständigt, die Neuverschuldung zu reduzieren und einen Abbaupfad der Schuldenstandsquote auf 60 % des BIP fortzuschreiben. Für unsere Diskussion ist vor allem relevant, dass die Vertragsstaaten seitdem verpflichtet sind, die Fiskalregeln in nationales Recht umzusetzen. Das haben Bund und Länder getan. Die Schuldenbremse jetzt zu streichen, würde vor diesem Hintergrund vor allem gegen den Gedanken der europäischen Einigung gehen. Deshalb gilt: Wer es mit der europäischen Integration ernst meint, muss einheitliche Regelungen zur Verschuldung der Mitgliedsstaaten haben, sonst haben wir demnächst die nächste europäische Schuldenkrise vor der Haustür. Klar ist, dass diese Schuldenbremse keine Investitionsbremse sein darf. Auf Bundesebene und in einigen Ländern wurden in der Vergangenheit deshalb Sondervermögen errichtet, weil im Rahmen der jetzt gültigen Schuldenbremse wichtige Investitionen nicht mehr ohne Weiteres erfolgen können – mit gravierenden Folgen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss ich an dieser Stelle nicht weiter erläutern, aber dies geschieht vor einem elementaren Hintergrund: Die weltweiten Krisen und die geopolitischen Abhängigkeiten setzen Deutschland gerade merklich unter Druck. Es ist für alle spürbar: Wir erleben und leben mit Lieferengpässen und Lieferabhängigkeiten, mit Preissteigerungen und entsprechenden Auswirkungen der Kriege. Diese Krisen gehen nicht einfach weg. Diese gibt es auch deshalb, weil die Vorgängerregierungen die schwarze Null zum heiligen Gral erhoben haben und nicht ausreichend in die wirtschaftliche Transformation, in Infrastruktur, in Bildung, in Forschung und dergleichen mehr investiert haben. Auf der Landesebene ist die Situation noch schwieriger. Die sächsische Regelung reagiert beispielsweise auf konjunkturelle Einbrüche nahezu gar nicht, auf Inflation überhaupt nicht, und über deren erheblichen Reformbedarf besteht in diesem Haus – außer bei zwei Parteien, mutmaßlich bei zwei Fraktionen – kein Zweifel. Es wird sich zeigen, ob die Behauptung, dass die sächsische Schuldenbremse irgendwann einmal funktioniert, doch irgendwann einmal widerlegt wird. Aber nun gut. Natürlich brauchen wir vor diesem Hintergrund eine Reform der Schuldenbremse im Bund. Dazu hat sich selbst die Bundesbank positiv geäußert. Eine Schuldenbremse, die der Jährlichkeit und Jährigkeit unterliegt, kann die notwendigen Investitionen, die wir momentan tätigen müssen, nicht gewährleisten. Ich glaube, Herr Kollege Patt, insoweit ist dies ein Unterschied. Natürlich haben wir eine hohe Investitionsquote, keine Frage. Aber wir müssen uns nun die Frage stellen – mit Blick auf den Inflation Reduction Act in den USA, mit Blick auf das, was China gerade für seine Wirtschaft tut –, ob das, was wir an hohen Standards in den letzten Jahren gewohnt waren und was richtig war – worauf wir auch stolz sein können –, dafür ausreicht, unsere Wirtschaft, unsere Infrastruktur und unsere Gesellschaft in Sachsen und Deutschland fit zu machen, damit wir gegenüber den USA und China konkurrenzfähig bleiben. Ich denke, zu den gegenwärtigen Investitionen muss man eine deutliche Schippe mehr drauflegen – und diese Schippe drauf, dieses Mehr, das wir jetzt brauchen, um zu investieren, damit dieses Land stabil und stark bleibt, fehlt. Deshalb braucht es eine Reform der Schuldenbremse: um Investitionen zu ermöglichen. Aber es braucht keineswegs ihre Abschaffung. Wer sie abschafft, versündigt sich am europäischen Gedanken. Wer sie stärkt und härtet und für Investitionen sorgt, der macht Sachsen und Deutschland stark im Kampf um unsere Wirtschaft. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Panter.

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