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Roland Ulbrich

AfD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung ist mal wieder typisch für das links-grün-bunte Parteienbündnis, zu dem ich (Sören Voigt, CDU: Zu dem Sie gehören?) auch die nunmehr grün lackierte CDU zähle. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hä?) Dieses lässt keine Chance aus, die Menschen zu schröpfen. Von den GRÜNEN, der Partei der öffentlich alimentierten Besserverdienenden, (Sören Voigt, CDU: Sie sind Jurist?) ist ja nichts anderes als Bürgerfeindlichkeit zu erwarten. Doch schädlich ist es vor allem für die SPD, die einstige Partei des Arbeiters und des kleinen Mannes, die sich mittlerweile immer mehr zur Bonzenpartei entwickelt hat. Man könnte den guten alten Sozialismus dahinter vermuten, von dem sich ja viele noch immer nicht wirklich verabschiedet haben. Aber ich halte es eher für Feudalismus, mit dem sich die einstigen Kämpfer für soziale Gerechtigkeit zunehmend anfreunden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Staat als Gläubiger soll einer schuldeneintreibenden Person gegenüber privilegiert werden, indem in einem Fall Schuldnern keine unpfändbaren Freibeträge mehr zugestanden werden sollen. Das heißt, der Schuldner darf bis zum letzten Hemd ausgezogen werden. Die grundgesetzlich garantierten Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sollen in dieser Hinsicht abgeschafft werden. Eine Sache, die ich rechtsstaatlich übrigens für äußerst bedenklich halte. Aber wen von der Staatsregierung interessiert es – der Rechtsstaat – schon, wenn es um die eigenen Interessen geht? Das sieht man im Großen an der Ampel, die sich ungeniert am Steuergeld bedient. Aber bleiben wir in Sachsen. Ihr Gesetzentwurf ist nicht nur in hohem Maße unsozial, weil er staatlichen Stellen die Möglichkeit einräumt, Menschen existenziell zu ruinieren. Er zeugt auch – wenig überraschend – von nicht besonders ausgeprägten intellektuellen Fähigkeiten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Stellen wir uns einmal vor, ein Schuldner darf vom Staat bis zum letzten Cent ausgeplündert und enteignet werden. Er wird dann glücklicherweise nicht unter einer Brücke verhungern müssen; denn dafür haben wir unsere sozialen Sicherungssysteme. Er wird gezwungen, zum Sozialamt zu gehen und Sozialhilfe zu beantragen. Dann wird dem Staat, genaugenommen dem Steuerzahler, die ursprünglich geschuldete Summe um ein Vielfaches wieder entzogen. Natürlich könnte der Schuldner einen Antrag stellen, dass man ihm ein noch zu bezifferndes Existenzminimum lässt. Das müssten dann die entsprechenden Behörden mit einem erheblichen Mehraufwand prüfen und genehmigen – oder auch nicht. Durchdacht, meine Damen und Herren, ist anders. Oder geht es primär darum, dass das Existenzminimum, also der Freibetrag, der dem Bürger bleibt, als zu hoch bewertet wird? Darüber kann man diskutieren – oder, in Zeiten der Inflation, auch nicht – und es entsprechend ändern, dann aber für alle Gläubiger, für die staatlichen wie für die privaten. Eine Privilegierung des Staates geht gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist deshalb verwerflich. Aber dieser Gedanke entspricht einem absolutistischen Feudalanspruch, den die regierenden Eliten, die sich selbst demokratische Parteien nennen, anstreben. Das passt auch zur derzeit diskutierten Erhöhung von Steuern, zu Abgaben, Gas- und Strompreisen und nicht zu vergessen zum drohenden Lastenausgleich, der ab 1. Januar ansteht. Der Bürger soll von der Staatsgewalt, deren Souverän er eigentlich ist, bis aufs Hemd ausgeplündert werden, um dann wohlwollend Transferleistungen zugestanden zu bekommen. Noch abstoßender geht es wirklich nicht. Dieser Gesetzentwurf ist unbedingt abzulehnen, weil er unsozial ist und dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Schultze. Bitte schön.

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