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Juliane Pfeil

SPD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Leo Tolstoi soll der Satz stammen: „Wer einen Staat beurteilen will, möge seine Gefängnisse ansehen.“ In ihren Grundsätzen beinhaltet diese Aussage viel Wahres. Wie viele Gesetze, die wir hier im Hohen Hause novellieren, ist auch das des Strafvollzugs einem gesellschaftlichen Wandel unterworfen und sollte auf der Höhe der Zeit sein. Ich finde, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist uns das gelungen. Besonders hervorheben möchte ich dabei – wie auch die Kollegin Hammecke – die Stärkung des Kontakts zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen. Angehörige von Gefangenen sind eine stark vernachlässigte Gruppe in Bezug auf Aufmerksamkeit und Hilfesysteme. Wenn eine Mutter wegen Betrugs ins Gefängnis kommt, wird das Kind nolens volens mitgestraft. Diese Tatsache kann auch das Gesetz nicht beseitigen, aber es kann die Bedingungen für den Erhalt der Bindung stärken. Das tut das Gesetz mit den neuen Möglichkeiten zur Kommunikation: Erhalt von E-Mails und Videotelefonie. Dies passt sich nicht nur den modernen Gepflogenheiten der Kommunikation an, sondern hilft auch, das Dilemma langer Wege aufzulösen. Gerade im Frauenvollzug haben die Angehörigen für Besuche oft weite Strecken zurückzulegen. Das ist nicht immer finanziell oder zeitlich machbar. Meiner Fraktion ist besonders wichtig, dass ein Videotelefonat mit der Familie eben nicht eins zu eins wie ein echter Besuch gewertet wird. Warum? Ich glaube, die Antwort können wir uns nach der Coronapandemie gut selbst geben. Hat es uns nicht allen gefehlt, sich direkt gegenüberzusitzen, sich zu umarmen, ein kleines Geschenk zu überreichen? Menschen im Strafvollzug geht es da nicht anders. Deshalb begrüßen wir die Anrechnung im Verhältnis zwei zu eins. Das neue Gesetz stärkt Familienmütter und ihre Kinder. Es stärkt außerdem den freien Vollzug. Der freie Vollzug schützt vor negativen Erfahrungen in der Haft, die eine Resozialisierung erschweren. Er gibt und schafft Vertrauen. Doch nicht nur die Möglichkeiten der Inhaftierten finden hier stärkere Berücksichtigung, sondern auch die Kinderrechte auf einen persönlichen und regelmäßigen Kontakt mit den Eltern werden deutlich gestärkt. Inhaftierung bedeutet für die Kinder eine Zwangstrennung, eine Situation, die geprägt ist von Scham, von Tabus und auch von Trennungsschmerz. Ein sorgsamer, aber zuverlässiger Umgang, altersgerecht und immer dem Kindeswohl entsprechend, ist für die Eltern-Kind-Beziehung besonders wichtig. Zuletzt möchte ich sagen: Das neue Gesetz stärkt auch die Menschen, die im Vollzug arbeiten. Jobs mit J – das klingt ganz prima, aber der Alltag ist sehr hart und verlangt den Menschen viel ab. Der Umgang mit Aggression, Suizidgedanken oder Perspektivlosigkeit ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Wir schätzen die Arbeit der Beamten im Vollzug deshalb außerordentlich. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Kolleginnen und Kollegen! Es wäre zu simpel gesagt, dass Demokratien einen liberalen Vollzug haben und Diktaturen einen autoritären. Am Ende ist der Vollzug dennoch die Offenbarung eines Menschenbildes. Ich finde, das ist im Gesetzentwurf recht gut und modern gelungen. Wir danken an dieser Stelle dem Ministerium für die Arbeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Juliane Pfeil für die SPD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann Frau Staatsministerin Katja Meier; bitte schön.

Alle Reden von Juliane Pfeil Protokoll ↗