Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Ladenschlussgesetz vor einem Jahr auf den Weg gebracht und wollen es heute zum Abschluss bringen. Allen, die wie schon im Ausschuss den Untergang des stationären Einzelhandels herbeibeschwören, sei gesagt: Vieles von dem, was wir begehren, ist bei einem großen Teil des stationären Einzelhandels bereits praktische Realität. Nun könnte man fragen, wieso dieser Vorstoß kommt, wenn das viele Geschäfte von sich aus schon so machen. Ganz einfach: Es gibt eine sogar wichtige und große Ausnahme, die überdies ganz grundsätzlich wenig oder gar keine Konkurrenz aus dem Onlinehandel hat. Ich spreche vom Lebensmitteleinzelhandel, besonders von den großen Ketten. Dort sind Öffnungszeiten bis 22 Uhr die Norm. Zwar haben die Ketten inzwischen von sich aus die Öffnungszeiten reduziert, aber das Grundproblem bleibt. Das Grundproblem liegt darin, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten in der Vergangenheit nicht mit einem Zuwachs des Personals, sondern in vielen Teilen sogar mit einer Reduktion bzw. dem Ersatz von Normalarbeitsverhältnissen durch Teilzeitarbeitsverhältnisse einherging. Aktuell kontrollieren im Lebensmitteleinzelhandel vier Ketten circa 75 % des Marktes. Diese vier Ketten haben in den Coronajahren – im Gegensatz zum restlichen Einzelhandel – ein Umsatzplus von 10 % eingefahren. Auch bei den Teuerungen der letzten Jahre dürfte einiges hängengeblieben sein. Das ist auch gar nicht unser Problem. Es ist schön, dass es im stationären Einzelhandel offenbar Ketten gibt, die keine Umsatzprobleme haben. Darüber freuen wir uns aber dann nicht, wenn Profite auf dem Rücken der Beschäftigten gemacht werden. Die Ladenöffnungszeiten im Lebensmitteleinzelhandel wurden von den großen Ketten in den letzten Jahren nach und nach ausgeweitet. Noch vor zehn Jahren war es völlig normal, dass auch der Supermarkt spätestens um 19 Uhr des Entwurfs Ladenöffnungszeiten und zur Beschäftigten im Einzelhandel für den Einzelhandel) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Arbeit und Verkehr schloss. So weit wollen wir gar nicht zurückgehen. Wie gesagt, haben sich die Öffnungszeiten in den letzten Jahren aber immer mehr ausgeweitet. Das Problem dabei: Im Wesentlichen geschah das zulasten der Beschäftigten. Zusätzliches Personal für die sogenannten Randzeiten lohnt sich betriebswirtschaftlich einfach nicht. Hinter vorgehaltener Hand sagt mancher Mitarbeiter, dass sich die Öffnungszeiten nach 20 Uhr, meist sogar schon nach 19 Uhr, betriebswirtschaftlich grundsätzlich nicht mehr lohnen würden. Dass man aufhabe, habe auch nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun; man habe einfach nur so lange auf, weil es die Konkurrenz auch so mache, und man keine Marktanteile verlieren wolle. Und das geschieht, wie schon gesagt, auf dem Rücken der Beschäftigten. Damit Sie verstehen, was ich meine, und um Ihnen den Hintergrund unseres Gesetzentwurfs darzulegen, will ich Ihnen Fälle von Menschen vortragen, die zwar konkrete Einzelfälle sind, aber trotzdem gut wiedergeben, was für viele ihrer Kolleginnen und Kollegen Alltag ist. Die erste Schilderung: Ich habe einen Vertrag mit 21 Stunden in der Woche. Davon kann man alleine nicht wirklich leben. Wenn ich nicht meinen Partner hätte, müsste ich zum Amt. Keine Woche vergeht aber ohne Überstunden. Meist arbeite ich rund 30 Stunden in der Woche. Wenn ich aber meine Arbeitszeit im Vertrag erhöhen will, damit ich weiß, woran ich bin und besser planen kann, wird gesagt, das gehe nicht, das wäre für das Unternehmen zu teuer. Wir haben in der Filiale auch eine Kollegin, die nur 15 Wochenstunden hat, die trotzdem oft Vollzeit und noch mehr arbeitet. Ein anderer Fall: Flexibel muss nur der Mitarbeiter sein. Ich arbeite 19 Stunden in der Woche, muss aber ständig verfügbar und einsatzbereit sein, als würde ich Vollzeit arbeiten. Da wird man in der Freizeit angerufen, dass man zur Arbeit kommen soll, weil Leute fehlen. Einen zweiten Job könnte ich mir gar nicht suchen, weil ich dann nicht mehr so flexibel bin. Ein kleiner Seitenblick: Man braucht nur wenig Fantasie, um zu erkennen, dass das jene Menschen sind, über die wir heute schon einmal gesprochen haben, die trotz der Tatsache, dass sie arbeiten gehen, mit Sozialleistungen aufstocken müssen. Es gibt einen weiteren Punkt, wenn wir über Öffnungszeiten reden: Öffnungszeiten sind nicht gleich Arbeitszeiten. Dazu kommen noch Kommissionierungszeiten, Kassenschluss usw. Es ist also normal, bereits mindestens eine Stunde vor Öffnung da zu sein und auch nach Ladenschluss noch eine Stunde zu tun zu haben. Wenn man das alles weiß, erscheint alles noch einmal in einem anderen Licht. Wie sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestaltet, schildert ein anderer Fall: Als ich aus der Elternzeit gekommen bin und gesagt habe, dass ich in Zukunft nicht immer schon um 6 Uhr oder 6:30 Uhr anfangen kann, weil ich mein Kind in die Kita bringen muss, gab es in der Filiale richtig Theater. Der Bezirksleiter hat mir gesagt, dass ich das vorher wissen müsste. Im Handel sei das so. Extrawürste gibt es nicht. Da habe ich mir verkniffen zu fragen, wie ich es eigentlich machen soll, mein Kind nachmittags aus der Kita abzuholen. Jetzt versuchen wir es mithilfe der Omas. Wenn es gar nicht anders geht, muss ich im Handel aufhören. Wie das Alleinstehende ohne Eltern machen sollen, will ich mir gar nicht vorstellen. Die Frage ist doch letztlich, ob uns das egal ist oder ob wir wollen, dass Familie und Beruf vereinbar sind. Uns ist es nicht egal und das ist der Grund für den Gesetzentwurf. Nicht umsonst steht „zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten“ im Titel. Flexiverträge, geplante Unterbesetzung und die Verdichtung der Arbeit sind das Ergebnis einer Branche, in der die Beschäftigten häufig von den Tarifverträgen auf Abruf bis in den späten Abend und auch an Samstagen zur Verfügung stehen müssen. Das steht Planbarkeit und einem gelungenen Familienleben im Weg. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten löst zwar das Problem nicht, schafft aber wenigstens einen Schritt Abhilfe. Unser Gesetz fordert nichts, was es nicht an anderen Orten bereits gibt. Ein Ladenschluss um 20 Uhr ist in Bayern rechtliche Normalität und auch dort muss niemand verhungern. Der Anspruch auf zwei arbeitsfreie Tage, wenn man Familie hat, gilt zum Beispiel auch in Thüringen, und auch dort ist der Einzelhandel nicht kollabiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade jetzt in der Adventszeit wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Blick nehmen. Deshalb: Stimmen Sie unserem Gesetz zu! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler brachte den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ein. Nun übergebe ich an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Ritter; bitte schön.
