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Armin Schuster

13.12.2023 Sitzungen 7/80

Ich versuche einmal, das zu skizzieren. Wir haben damit nicht – also die 0,9 % – die Menschen gemeint, denen wir im Jahr einen Asylanspruch gewähren, weil sie es wirklich belegen können, zum Beispiel aufgrund persönlicher Verfolgung. Wir haben folgende Frage gestellt: Was muss man im Grundgesetz regeln, wenn man es schaffen würde, sich mit der Europäischen Union auf Kontingente zu einigen, und es schaffen würde, in Herkunftstransitländern Asylverfahren durchzuführen, beispielsweise mit dem UNHCR, um von dort aus nach Europa die Menschen zu verteilen? Wie geht man mit solchen Kontingentlösungen in einer Verfassung um? Das ist, glaube ich, in den falschen Hals gekommen. Dieses „Wir wollen die Verfassung weiterentwickeln“ hieß damals nicht: „Wir haben eine AfD-Idee, im Sinne von: Wir streichen das Asylrecht – Punkt, aus – und machen null.“ Darum ging es gar nicht. Aber jetzt sage ich es einmal ganz konkret: Wer den Vorschlag des Unions-PGF im Bundestag – Thorsten Frei – mit dieser Kontingentierung umsetzen will, der muss an die Verfassung heran, der muss auch an die europäische Menschenrechtskonvention. Aber nicht in dem Sinne, wie Ihre Fraktion es fordert, (Zuruf von der AfD: Herkunftsländer! Sagen Sie es doch!) sondern: Wir glauben daran, dass wir in Deutschland wissen, was wir leisten können. So viel wollen wir auch leisten. Wie kommen wir jetzt zu Kontingenten? Und wie passt das zu unserer Verfassung? (Martina Jost, AfD: Das ist ja ein schönes Geschwurbel!) Das ist das, was wir damit andeuten wollen. Damit habe ich auch die Themen Kontingente erklärt und UNHCR; damit kann ich das auch überspringen, meine Damen und Herren. Ich habe zweieinhalb Tage lang eine Innenministerkonferenz erlebt – ich komme zum Schluss –, in der 16 SPD- und CDU-geführte Länder in unterschiedlichsten Koalitionskonstellationen in großer Einmütigkeit einstimmig beschlossen haben: Wir haben einen ersten kapitalen Erfolg bei der Begrenzung von Migration, diesen gilt es jetzt zu halten. Deswegen werden wir die Grenzkontrolle aufrechterhalten. (Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD) In dieser Zeit brauchen wir eine Lösung für all die nachhaltigen Maßnahmen, die es uns erlauben, die Grenzkontrollen wieder abzuschaffen, wenn gleichzeitig die Wirkung eines begrenzten Zuzugs bleibt. Das ist, glaube ich, ein großer Erfolg. Ich hoffe inständig, dass die Bundesregierung versteht, dass sie nicht gegen 16 Landesinnenminister – und in Wirklichkeit auch gegen eine Bundesinnenministerin – Politik machen kann. Das wäre jedenfalls mein Wunsch. Deshalb bin ich optimistisch, dass es den Mittelweg – Maß und Mitte – gibt und nicht diese „Null-Migration“ aus dem Antrag der AfD, dessen Ablehnung ich dringend empfehle. Danke schön. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Minus!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schuster. Wenn es jetzt seitens der anderen Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt – – Seitens der AfD gibt es noch Redebedarf vor dem Schlusswort. Kollege Urban, bitte schön.

Protokoll ↗