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Lucie Hammecke

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Vielleicht zunächst zu Ihnen, Frau Jost, und Ihrem Redebeitrag: Einen Punkt hat mir Frau Buddeberg vorweggenommen, aber da ich jetzt nach Ihnen rede, möchte ich das nicht unkommentiert lassen. Geschlechtsspezifische Gewalt, häusliche Gewalt sind keine neuen Phänomene, kein Phänomen, das wir seit 2015 in Sachsen sehen, sondern ein sehr altes. Mit Ihrer Behauptung machen Sie es sich a) zu einfach und b) machen Sie vor allem jene Betroffenen unsichtbar, die nicht in Ihr Bild der Betroffenen passen. Häusliche Gewalt passiert im weißesten Haushalt im Erzgebirge, im ursächsischsten Haushalt im Landkreis Görlitz. Das ist kein Problem, das sich auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen beschränken lässt. Dass Sie versuchen, das hier zu tun, ist eigentlich unwürdig für das Thema, um ehrlich zu sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Um auf das Thema Strukturen zu kommen: Wenn Sie sagen, es sei kein strukturelles Problem, es sei ein individuelles Problem, geben Sie damit – und ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist – den Betroffenen quasi die Schuld. Es ist ein individuelles Problem, also gibt es auch eine individuelle Lösung. Damit machen Sie jegliches politisches Handeln obsolet. (Martina Jost, AfD: Bitte sagen Sie mir die Struktur! Welche denn, bitte? – Lachen bei den LINKEN – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Wenn wir darüber sprechen, dass es ein strukturelles Problem ist, dann sprechen wir darüber. Sie sagen selbst, dass die meisten Betroffenen Frauen sind, und nicht Männer. (Martina Jost, AfD: Aber welche Strukturen machen Männer zu Gewalttätern? Welche denn? Die Erziehung? Familie? Schule?) Es gibt betroffene Männer. Deshalb bauen wir die Gewaltschutzeinrichtungen auch für Männer aus. (Martina Jost, AfD: Ja, aber welche?) Aber die meisten Betroffenen sind Frauen. Wenn Sie fragen, wer in unserer Gesellschaft häusliche Gewalt akzeptiert, dann mindestens all die Täter der über 8 800 Fälle. Sie haben doch die Fälle selbst benannt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Mindestens diese Täter akzeptieren Sie. Wie erklären Sie es sich, dass fast jede Frau eine Frau kennt, der häusliche Gewalt passiert ist? (Martina Jost, AfD: Das muss doch eine Struktur sein!) Aber kein Mann will einen Täter kennen? Wie erklären Sie sich das? (Martina Jost, AfD: Wie erklären Sie die Strukturen? Bitte, ich will es wissen!) Ganz so einfach kann es doch nicht sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Sehr geehrte Frau Buddeberg, zu Ihrem Antrag: Das erste Plenum nach dem Tag gegen Gewalt an Frauen – ich danke Ihnen dafür, dass Sie den Antrag hier setzen, auch wenn wir mittlerweile fast näher an Weihnachten sind. Auch wenn wir im Hohen Hause bereits einige Male über dieses Thema gesprochen haben, möchte ich einen Satz immer wieder wiederholen: Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Wir reden hier über kein „nice to have“ in den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen, sondern über existenzielle Fragen. Die Zahlen haben wir ausgeführt. Wir reden auch nicht über ein verschwindendes Phänomen. Der Anstieg in Höhe von über 10 % von 2021 zu 2022 macht dies sehr deutlich, wobei die Dunkelziffer nach allem, was wir wissen, deutlich höher liegt. Viele der Aussagen im Antrag sind richtig und wichtig; wir teilen diese auch in vielen Bereichen. Sie waren Schwerpunkte unserer parlamentarischen Arbeit und der Arbeit der Staatsregierung in den letzten Jahren. Auf einige möchte ich kurz eingehen: Der Antrag fordert unter II.1 die Landesstrategie, die Sie angesprochen und mit dem Anschluss an den Ausschuss genauer definiert haben. Meiner Meinung nach ist der geplante Landesaktionsplan, über den wir sicherlich noch einmal sprechen müssen, nämlich in Hinblick darauf, wie die Anbindung an die parlamentarische Arbeit stattfindet, genau eine solche Landesstrategie. Das können wir gern noch ausdebattieren, aber meiner Meinung nach wäre es das, wenn er denn kommt und tatsächlich umgesetzt wird. Nach allem, was wir an Signalen aus der Staatsregierung vernehmen, kann ich sehr optimistisch sagen, dass dieser noch im ersten Quartal 2024 kommt. Den Beteiligungsworkshop haben Sie angesprochen. Sie haben daran teilgenommen, ich habe daran teilgenommen, einige andere Abgeordnete auch. Das läuft. Jetzt läuft auch das Staatsregierungsverfahren in einem sehr regulären Verfahren, wie mir zugesichert wurde. Das heißt, mit dem Vorliegen des novellierten Landesaktionsplans haben wir die Landesstrategie, außer Sie meinen das anders. Aber das können wir gern ausdebattieren. Unter II.2 fordert der Antrag, Gewaltschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Hier werfe ich den Blick einmal in Richtung Bund; denn Gleichstellungsministerin Paus hat am 22. November beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen Eckpunkte für ein Gewaltschutzgesetz vorgestellt, das erstmals diesen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung enthalten soll. Da der Bund nicht auf die Kommunen zugreifen darf, wird es hier um eine Pflichtaufgabe der Länder gehen. Wir werden infolge des Bundesgesetzes mindestens ein Landesausführungsgesetz brauchen, indem wir in Abwägung mit den Kommunen entweder selbst in die Umsetzung gehen oder es zur Pflichtaufgabe der Kommunen mit entsprechendem Finanzausgleich machen müssen. Ich denke, hier sind alle Ebenen in der Verantwortung und bereits in Abstimmung. Ich freue mich darauf, wenn wir den Entwurf debattieren werden. Zur Landesebene hat Frau Kuge einiges gesagt. Auch Sie, Frau Buddeberg, sind in Ihrem ersten Antrag schon darauf eingegangen. Die Ausgaben für den Gewaltschutz sind seit 2019 mehr als verdreifacht worden und belaufen sich derzeit auf etwa 12 Millionen Euro. Hier – das möchte ich nicht verschweigen – wird mit Blick auf den vom Bund kommenden Rechtsanspruch und auf die nächsten Doppelhaushaltverhandlungen sicherlich über einen Ausbau gesprochen werden müssen, um einerseits den Rechtsanspruch finanziell abzusichern und andererseits die von der Istanbul-Konvention geforderte Anzahl der Familienplätze und den dafür notwendigen Ausbau sicherzustellen, wie es in Ihrem Antrag beschrieben wird. Die Eröffnung der Sachsen nun vollständig abdeckenden Interventions- und Koordinierungsstelle im Vogtland hat einen wichtigen Schritt dargestellt. Ich will die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, den Kommunalpolitikerinnen und -politikern aus dem Vogtland dafür sehr herzlich zu danken, die teilweise anwesend sind. (Sören Voigt, CDU: Sehr, sehr gern!) Eine letzte Sache aus dem Antrag – Punkt III. 9, vertrauliche Spurensicherung. Als Koalition haben wir mit breiten parlamentarischen Mehrheiten im letzten Doppelhaushalt Projekte zur vertraulichen Spurensicherung eingestellt. Damit konnte eine sachsenweit tätige Fachstelle geschaffen werden. Gerade sind wir bei dem Ausrollen auf die verschiedenen Landkreise. Es laufen gerade die Debatten mit den Krankenkassen. Dafür haben sie jetzt ein halbes Jahr Zeit – bis zum Sommer 2024 – und dann steht einer flächendeckenden Ausrollung in alle Landkreise und alle kreisfreien Städte, wie von Ihnen gefordert, hoffentlich nichts mehr im Wege. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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