Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Begleitend zu dem Gesetz, das wir soeben beschlossen haben, wollen wir mit diesem Entschließungsantrag über Punkte abstimmen, die noch nicht gesetzlich zu regeln waren. Die Koalitionsfraktionen greifen damit verschiedene Aspekte aus der Anhörung im Innenausschuss auf. An dieser Stelle bedanke ich mich für die fachlich wertvollen Beiträge und wirklich interessanten Impulse seitens der Sachverständigen. Wir wollen hier Impulse setzen, um die medizinische Absicherung und den Bevölkerungsschutz in Sachsen weiterzuentwickeln und die Staatsregierung dabei um Unterstützung bitten. Dieser Antrag stellt fest, dass die Menschen, die sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz, im Brandschutz, in der Wasser- und Bergrettung in Sachsen engagieren, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Hilfe schnell ankommt, wo sie gebraucht wird. Das erkennen wir nicht nur an, das wollen wir stärken und die Helferinnen und Helfer bei ihrer für das Gemeinwesen so wichtigen Tätigkeit weiter unterstützen. So braucht es eine gute Ausbildung und Ausstattung für die Haupt- und die Ehrenamtlichen. Dieser Verantwortung muss der Staat natürlich nachkommen. Dazu soll die Staatsregierung angehalten werden, die angemessenen Rahmenbedingungen für diese Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Nardt sicherzustellen, so wie der Landtag durch den Beschluss des Doppelhaushalts 2023/24 zusätzliche Mittel dafür bereitgestellt hat. In medizinischen Notfällen wollen wir, dass alle Möglichkeiten breit verfügbar genutzt werden. Dabei sollen die bisherigen Modellprojekte für die Erprobung von Telenotarztsystemen nun in ein sachsenweites Konzept überführt werden. Beispielhaft sei hier das Kinder-Teleintensiv-Netzwerk am Uniklinikum Dresden für ganz Sachsen genannt, wo eine Vertreterin Sachverständige in der Anhörung war. Damit künftig mehr Ersthelferinnen und Ersthelfer bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Stillstand die lebensnotwendige Hilfe schnell leisten können, wird die Staatsregierung ersucht, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Einführung einer landesweiten App zur Ersthelfer-Alarmierung zu prüfen. Alle diese Punkte konnten ihren Platz in der Gesetzesnovelle auch deshalb nicht finden, weil ihre Lösung keine rein rechtliche Regelung ist. Mit dem Entschließungsantrag setzen wir daher Signale der Anerkennung und Wertschätzung an die engagierten Bürgerinnen und Bürger in Sachsen und an die Staatsregierung, in den so wichtigen Feldern tätig zu werden. Ich werbe um Zustimmung für diesen Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas mit der Einbringung des Entschließungsantrags. Er hat jetzt doch nicht für alle drei Fraktionen gesprochen. Dann bitte Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion.
