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Rico Gebhardt

Die Linke 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Koalitionäre, Sie sind sich zumindest in einem treu geblieben: Erneut legen Sie uns einen bunten Sammelband von Gesetzesänderungen in einem Gesetzentwurf auf den Tisch, denen jeglicher innerer Zusammenhang fehlt. Aber ich will mich nur auf den einen Gesetzentwurf konzentrieren, die Juristenausbildung, den für meine Fraktion wichtigsten Bestandteil des Gesetzespakets. Zu diesem Teil hätte man wirklich eine tiefgreifendere Beratung, auch im Verfassungs- und Rechtsausschuss, machen können. Sie haben das ohne Fachanhörung und ohne Fachexpertise einfach miteinander beschlossen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das haben Sie nicht beantragt!) – Herr Lippmann, bleiben Sie ganz ruhig, es wird nicht so schlimm, wie Sie jetzt befürchten. Sie, liebe Koalitionsfraktionen, scheinen, zumindest was die juristische Ausbildung angeht, im Zeitalter der Moderne angekommen zu sein, und zwar im Gegensatz zu den Kollegen der AfD. Trotzdem hätte ich bei diesem juristischen Neuland, das wir gemeinsam betreten wollen, etwas mehr Qualität statt Schnelligkeit gewünscht, zumal Sie die Änderung sowieso erst 2025 einführen wollen. Es geht nicht darum, ob Sie die AfD davon überzeugen. Das wäre sowieso vergebene Liebesmüh. Sie wollen eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Studierenden der Rechtswissenschaften, die im Rahmen der ersten Stufe der juristischen Ausbildung ihr Universitätsstudium absolvieren, die Möglichkeit zu eröffnen, sich auf Antrag einen Bachelorgrad der Rechtswissenschaft verleihen zu lassen, ohne das Erste Staatsexamen ablegen zu müssen. Das ist der Unterschied zu dem, was Sie hier erzählt haben, Herr Dr. Dringenberg. Sie fügen damit eine spezialgesetzliche Regelung zur Einführung des integrierten Bachelorgrades im Staatsexamen direkt in das Sächsische Juristenausbildungsgesetz ein, wenn auch – wie gesagt – erst im Jahr 2025. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum das Gesetz so schnell verabschiedet werden muss. Aber vielleicht erklärt mir das die Ministerin. Sie reagieren mit dieser Gesetzesänderung auf ein seit längerem ungelöstes Problem für Studierende in der universitären Juristenausbildung bzw. im Jurastudium. Dieses Studium gehört zu den herausforderndsten Studiengängen, die es bei uns gibt. Das grundlegende Dilemma der zweistufigen Juristenausbildung ist folgendes: Besteht man die Erste Juristische Staatsprüfung trotz Freischusses und erneuter Wiederholungsprüfung nicht, verlässt man nach circa sechs Jahren Hochschulstudium die Hochschule ohne einen Abschluss. Leider ist das kein abwegiges Szenario; denn die Prüfungen sind keinesfalls einfach. Im ersten Anlauf fällt etwa ein Drittel aller Jura-Studierenden durch. Dies passiert, obwohl Studierende der Rechtswissenschaften, wie im Gesetzentwurf zutreffend ausgeführt ist, bis dahin umfangreiche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, die in anderen Disziplinen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllt hätten. Deshalb ist das keine Abwertung, wie Herr Dr. Dringenberg versucht hat, uns zu erklären, sondern die Möglichkeit eines zusätzlichen Abschlusses. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich mehr als 70 % der Studierenden in der iur.reform-Umfrage für die Einführung eines integrierten Bachelors ausgesprochen haben. So könnte gewährleistet werden, dass diejenigen, die das Staatsexamen nicht bestehen, die Hochschule mit einem Bachelor in Rechtswissenschaften verlassen und sich für eine berufliche juristische Tätigkeit qualifizieren. Es ist fraglich, ob überhaupt alle das Zweite Staatsexamen benötigen. Man ist zwar Volljurist und gilt als befähigt zum Richteramt, fest steht aber: Ein großer Teil der Studierenden geht nicht in die Justiz oder die Anwaltskanzlei – das können wir bedauern –, sondern arbeitet beispielsweise in der Wirtschaft oder in der Verwaltung. Das heißt, für Berufs- und Arbeitsbilder wäre ein Bachelor in Rechtswissenschaften äußerst hilfreich. Die Einführung eines Bachelors für Rechtswissenschaften kann außerdem die Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums steigern. Das ist dringend notwendig; denn sehen wir uns die Zahlen an: Bis Ende 2028 werden auch in Sachsen fast 300 Richterinnen und Richter und 50 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Schon jetzt gibt es viel zu wenig davon in der sächsischen Justiz, um die zu bewältigenden Aufgaben zu erledigen. Warum es jetzt hier dunkel wird, während ich rede, kann ich nicht ganz verstehen; aber es wird Gründe geben. (Heiterkeit bei der AfD) Wenn wir schon dabei sind, könnte die CDU-Fraktion noch einen ihrer vielen Fehler aus der Vergangenheit beheben: die Abschaffung der klassischen juristischen Hochschulausbildung und die Schließung der Juristischen Fakultät der TU Dresden. Seit dem Beschluss des Hochschulentwicklungsplanes 2018 konzentriert sich die juristische Ausbildung im Freistaat Sachsen allein auf Leipzig. Nichts gegen Leipzig, gut für den Standort Leipzig. Aber schlecht für Dresden und vor allem für das Umland. Dass die Uni Leipzig heute die einzige Juristische Fakultät in Sachsen ist, an der das Erste Juristisches Staatsexamen abgelegt werden kann, das dann zum Zweiten Juristischen Staatsexamen führt, ist ein großer Fehler gewesen. Das wissen Sie alle. Vor 20 Jahren war das Jurastudium mit Staatsexamen auch noch in Dresden möglich. Nicht zuletzt deswegen legen wir einen Änderungsantrag vor, der zumindest perspektivisch ermöglichen soll, dass der Erwerb eines Bachelors in Jura auch an anderen Universitäten außer an der Leipziger Universität möglich wird. Weil wir schon immer eine sehr fortschrittliche Fraktion waren und es auch sind, bringen wir erneut den Antrag ein, den wir schon im Jahr 2016 zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Juristenausbildung in Sachsen gestellt haben. Deswegen stimmen wir trotzdem Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN –

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