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Valentin Lippmann

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Herr Kollege Teichmann, ich verstehe Ihre Frage, aber lassen Sie mich kurz dazu etwas weiter ausführen. Der Begriff der politischen Verantwortlichkeit ist einer, der sich durch die Geschichte der Bundesrepublik über viele Jahrzehnte als unverbrüchlich durchgezogen hat. (Heiterkeit bei der SPD) Damals galt – und es gilt auch heute –: Wer Fehler im politischen Bereich begeht, die er unmittelbar zu verantworten hat, hat dafür geradezustehen. Das gilt umso mehr auch für die Personen, die eine politische Verantwortung tragen, in deren Verantwortungsbereich schwere Fehler begangen wurden – unabhängig davon, ob sie die Fehler selbst verursacht oder begangen haben. Das war übrigens lange Zeit Kern der bundesrepublikanischen politischen Kultur. Das ist in den letzten Jahren etwas eingerissen. Aber vor diesem Hintergrund müssen Sie konstatieren, dass es lange Zeit üblich war, dass man auch die politische Verantwortung für Dinge getragen hat, die man selbst gar nicht verursacht hat. Jetzt gibt es hier eine sehr konkrete Situation, die durch die Anklage der AfD entstanden ist. Sie haben doch die ganze Zeit mit dem Finger auf den Staatssekretär gezeigt, der dafür aus Ihrer Sicht für all das verantwortlich war, was Herr Barth gerade vorgeworfen hat. Nun ist der Staatssekretär entlassen. Das Ministerium hat umfassend die Kritik des Rechnungshofes anerkannt und hat Maßnahmen – einschneidende Maßnahmen – vorgelegt, dem zukünftig entgegenzuwirken. Das ist alles kein Spaß, was das Sozialministerium veranlasst hat. Das wird Konsequenzen für die Förderlandschaft im Freistaat Sachsen haben. Das wird im weiteren Verwaltungsvollzug auch an der einen oder anderen Stellen wehtun – keine Frage. Ich frage mich: Was wollen Sie denn noch? Endet die Frage politischer Verantwortung immer nur dann, wenn sich die AfD, oder in dem Fall ehemalige Mitglieder, hinstellen können und sagen, es sei all das, was sie in vollkommener Polemik und vollkommenem Klamauk mal gefordert haben, erfüllt worden? Nein, dort endet es nicht. Es endet dort, wo hinreichende politische Verantwortung übernommen wurde und wo die Fehler für die Zukunft abgestellt wurden. Genau das ist aus unserer Sicht geschehen. Alles Weitere gilt es, mit der Befassung in diesem Parlament, in diesem Bericht zu vertiefen und nicht mit vorschnellen Anklagen, wie wir sie heute schon wieder gehört haben. Damit möchte ich die Frage als beantwortet erklären, Herr Präsident. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dann zurück zum Rechnungshof. So sehr ich ihm für seine vielen Feststellungen dankbar bin, so sehr möchte ich – anknüpfend an meine Rede aus der Sondersitzung – eine große Sorge äußern, nämlich, dass der Rechnungshof mit seinen über Seiten ausgebreiteten Ausführungen zur politischen Neutralität und zur vermeintlichen Verflechtung von politischem Raum und Zivilgesellschaft weit über das Ziel und nach meinem Dafürhalten auch weit über seine Zuständigkeit hinausschießt und damit solchen Debatten – wie gerade eben – den Boden bereitet hat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zwei illustre Punkte hierzu: Die in den Randnummern 605 und 606 aufgestellten Behauptungen zur Frage der politischen Neutralität und entsprechender Verflechtungen beziehen sich auf eine Judikatur, die aus dem Parteienfinanzierungsrecht und dem Stiftungsfinanzierungsrecht sowie den entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts entstammen. Das hat mit der hiesigen Materie nichts zu tun, wird aber random in diesem Bericht angeführt. Oder will der Rechnungshof jetzt tatsächlich noch die Frage illegaler Parteienfinanzierung in den Raum werfen? Ich glaube, das war nicht intendiert, aber ich bin auf die Diskussion gespannt. Viel elementarer ist aber die Randnummer 598. Die dort dargetane Unterstellung, aus der Parteimitgliedschaft einzelner Vorstände erwachse der Zweifel an der Neutralität und Unabhängigkeit, ist nach meinem Dafürhalten Quatsch. Dieser implizite Vorwurf, dass eine Parteimitgliedschaft etwas ist, dem automatisch das Odium des Ruchbaren anhaftet, widerspricht kolossal der Grundüberlegung des Grundgesetzes als Parteiendemokratie. Ich empfehle an dieser Stelle einen Blick in Artikel 21 des Grundgesetzes. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ich kann vor dem Grundgedanken dieser das Grundgesetz und seiner Überlegungen entstellenden Verkürzung, nur warnen. Es wäre ein erheblicher Schaden für die Demokratie, wenn demnächst engagierte Menschen, die Parteimitglieder sind, in den Vorständen von Sportverbänden, Sozialverbänden oder auch dem Volkshochschulverband, als etwas Belastendes gebrandmarkt würden statt als ein Ausdruck starker Demokratie, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Heiterkeit bei der SPD) Eine solche Entwicklung darf es nicht geben. Alles Weitere dann mit Blick auf die weitere Aufklärung im zuständigen Ausschuss. Vielen Dank. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Friedel, bitte.

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