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Lucie Hammecke

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Aber – wie erwähnt –: Alle im Gesetz erwähnten Besuchszeiten sind Mindestbesuchszeiten. Liebe Abgeordnete! Ich hoffe, ich konnte unsere Ablehnung nachvollziehbar begründen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke von den BÜNDNISGRÜNEN zu den beiden Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es zu den beiden Änderungsanträgen der LINKEN weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Wäre es in Ordnung, wenn wir die beiden Änderungsanträge gemeinsam abstimmen? – Sehr gut. Dann stelle ich nun die Änderungsanträge mit der Drucksache 7/15134 und Drucksache 7/15140 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung jetzt um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenhaltungen gibt es keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist den beiden Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Auch hier meine Frage: Wäre im Block in Ordnung? – Ja. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz Vierzehnten Buches Sozialer Entschädigungsgesetze Drucksache 7/14375, Drucksache 7/15075, für Soziales und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schwietzer, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Ich sehe sie nicht, deshalb gehe ich davon aus, dass sie nicht sprechen möchte. Möchte ein anderer Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort ergreifen? – Das sehe ich auch nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze, Drucksache 7/14375, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/15075, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier frage ich, ob es in Ordnung ist, wenn wir im Block abstimmen. (Zuruf: Ja!) Wunderbar. Dann stimmen wir ab über Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung Dann stimmen wir jetzt im Block ab, und zwar über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Jugendarrestvollzugsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes, Artikel 7 Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung der Sächsischen Vollzugsgesetze in Gänze zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zum des Entwurfs zur Durchführung des Sozialgesetzbuch und weiterer (SächsDGSGB XIV) Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sozialgesetzbuches, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Justizgesetzes, Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer dem Entwurf Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Das schnelle Reden ist anscheinend doch nicht richtig. Wir haben gerade über den Block abgestimmt. Entschuldigen Sie bitte. Wir müssen noch über den Gesetzentwurf in Gänze abstimmen, damit wir das ordentlich im Protokoll haben. Bitte entschuldigen Sie, es war zu schnell. Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze – wer dem in Gänze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem in Gänze entsprochen und der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Umsetzung Drucksache 7/14951, Drucksache 7/15076, für Verfassung und Recht, Demokratie, Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Die Berichterstatterin wäre Frau Jost. Sie könnte das Wort ergreifen. Das ist nicht gewünscht. Gibt es jemanden anderes, der dazu sprechen möchte? – Das sehe ich auch nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf ab. Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958, Drucksache 7/14951, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/15076, ab. Auch hierzu liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wenn es keinen Widerspruch gibt, stimmen wir auch hierüber im Block ab. – Vielen Dank. Wir stimmen ab über Überschrift, Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und VolksentTagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung eines in der juristischen Ausbildung Datenübermittlungsbefugnissen Versorgungswerke bei Drucksache 7/14952, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/15077, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage, ob Frau Jost als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das tut sie nicht. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache und als Erstes spricht für die CDUFraktion Frau Kollegin Leithoff.

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