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Valentin Lippmann

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung des Kollegen Liebscher darf ich Ihnen zu Gehör bringen, dass wir beim Thema Ladenöffnung immer einen Interessenausgleich zwischen den Unternehmen, den Kundinnen und Kunden sowie den Beschäftigten vorzunehmen haben. Dabei muss klar sein, dass die Beschäftigten – um die Einzelhandelsmetaphorik weiterzutreiben – in der Schlange nicht ganz hinten stehen dürfen. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist der Vorschlag für eine Verkürzung der regulären Ladenöffnungszeiten durchaus nachvollziehbar; der Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Belastungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben einen hohen Stellenwert. Es wurde schon mehrfach gesagt: Im Einzelhandel sind es überwiegend Frauen, die die enorme Belastung auszuhalten haben, um die es hier geht. Im Lebensmittelverkauf arbeiten in Sachsen um die 90 % Frauen. Auch das sollte bei dieser Debatte beachtet werden. Die Folgen tragen nämlich längst nicht alle Beschäftigten gleichermaßen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Am Thema Öffnungszeiten kommen die Unternehmen kaum vorbei. Unter den Bedingungen des Personalmangels müssen sie schon selbst überlegen, wie sie die Arbeitsbedingungen attraktiv oder wenigstens akzeptabel gestalten. Es macht für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Unterschied, ob noch jemand wach ist oder nicht, wenn sie abends nach Hause kommen. Für uns BÜNDNISGRÜNE wäre daher ein früherer Ladenschluss auch deshalb denkbar, weil damit kleinere, meist inhabergeführte Einzelhandelsunternehmen gestärkt werden. Die großen Lebensmittelketten können die späten Öffnungszeiten ohne Probleme realisieren. Die restlichen Geschäfte haben es schwerer, dafür ausreichend Personal zu finden. Für sie rechnen sich die zusätzlichen Kosten deutlich weniger. Daraus entsteht ein klarer Wettbewerbsnachteil. Ein weiteres wichtiges Argument ist für uns auch der geringere Energieverbrauch. Wenn wir auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden schauen, dürfte ein Ladenschluss um 20 Uhr eher Akzeptanz finden als eine spätere Öffnung am Morgen. Die Fraktion DIE LINKE will aber erst ab 8 Uhr aufmachen. Das wird in keinem anderen Bundesland so gehandhabt, ich meine, auch aus gutem Grund. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE lehnen aber klar Forderungen ab, die sich in den letzten Monaten in die entgegengesetzte Richtung ergeben haben. Erst im November hat der Sächsische Landkreistag die Abschaffung der Ladenschlusszeiten gefordert. Schon klar, es ging damals auch um die Anti-Bürokratie-Attitüde, die als vermeintlicher Vorwand dafür benutzt wurde, als sei jedwede Regulierung schlecht und könnten Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land nur lähmen. Da muss man sich schon verwundert die Augen reiben. Wie passt denn diese Forderung zu den Herausforderungen der Gegenwart, wo viele Geschäfte schon die Öffnungszeiten reduziert haben oder gar anfangen Ruhetage einzulegen? Der Handelsverband hat prompt auf die Folgen hingewiesen: steigende Kosten und ungleiche Wettbewerbsbedingungen, vom Personalmangel ganz zu schweigen. Bei schlechteren Arbeitsbedingungen sucht das Personal erst recht das Weite. Die Forderung geht also vollkommen an der Realität vorbei und interessiert sich null für die Situation der Beschäftigten. Dafür haben wir als BÜNDNISGRÜNE kein Verständnis. Wir stellen uns ganz klar gegen eine Ausweitung der Öffnungszeiten und wollen konkret eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen. Vor drei Jahren haben wir als Koalition die langen Öffnungszeiten an Silvester gemeinschaftlich abgeschafft. Das ermöglichte den Beschäftigten und den Angehörigen zumindest einen gemeinsamen und ruhigeren Jahresausklang. Ein berechtigtes Anliegen ist für uns auch die im vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommene Freistellung ab 18 Uhr für Beschäftigte, die Angehörige pflegen und minderjährige Kinder haben. Dafür haben wir durchaus Verständnis. Ebenso ist der Vorschlag nachvollziehbar, dass Beschäftigte an mindestens zwei Wochenenden pro Monat nicht arbeiten müssen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle beim Gesetzentwurf der LINKEN einmal wieder betonen, dass ein Blick ins Grundgesetz diesem Vorhaben durchaus Grenzen setzen dürfte. Wir sind hier eher im Bereich des Arbeitsrechts unterwegs als im Bereich des Ladenschlusses. Hierfür ist originär der Bundesgesetzgeber, sofern keine Ausweitungstatbestände für die Länder vorliegen, zuständig. Wenn ich mir vorhin die Belehrung des Kollegen Gebhardt über Buchhaltungstricks der Bundesregierung anhören musste, sage ich Ihnen: Das Bundesverfassungsgericht, gleicher Senat, hat bei der Frage der Bund-Länder-Kompetenz-Streitigkeiten seine Rechtsprechung in den letzten Jahren deutlich verengt. Es grüßen nacheinander der Mietpreisdeckel und das Bremische Hafengesetz zur Frage, wie Länder bundeszugewiesene Tatbestände umgehen dürfen. Antwort: gar nicht. Für Verhältnismäßigkeitserwägungen ist auch kein Platz. Kurzum, ich habe Zweifel, ob das überhaupt so geht, wie Sie es hier vorschlagen. Was wir definitiv ablehnen, ist die Ausweitung der Dokumentationspflichten und die daraus entstehenden Kontrollaufgaben aufseiten der Händlerinnen und Händler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz klar, für uns bestehen im Ladenöffnungsgesetz einige Regelungen, die der Reform bedürfen. Die aktuelle Rechtslage ist jedoch ein gefundener gesellschaftlicher Kompromiss. Diesen jetzt einseitig aufzuschnüren – und das nur mit einer Regelung wie im vorliegenden Gesetzentwurf –, bringt aus unserer Sicht wenig. Wir lehnen daher den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die SPDFraktion sprich nun Herr Winkler.

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