Sarah Buddeberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Noch einmal ein paar Punkte zum Schlusswort. Ich will noch etwas zur Landesstrategie sagen. Es macht aus unserer Sicht einen Unterschied, ob wir einen Landesaktionsplan oder eine Landesstrategie haben. Wir wollen das an den zuständigen Fachausschuss anbinden. Das wäre in diesem Fall der Verfassungsrechtsausschuss. Das haben wir gesagt. Es waren wenige Leute von uns bei den Workshops und haben sich dort an den inhaltlichen Diskussionen beteiligt, wir beide, Frau Hammecke zum Beispiel. Ich habe auch Frau Jost gesehen. Sie hat eine merkwürdige Frage gestellt und war nach einer halben Stunde wieder weg. Aber mehr Leute habe ich dort nicht aus dem Verfassungs- und Rechtsausschuss gesehen. Das heißt, dass da die Auseinandersetzung damit nicht passiert. Das ist etwas anderes. Wir wissen ja, wie es in den Ausschüssen ist, wenn zum Beispiel im Sozialausschuss der Inklusionsbeauftragte anwesend ist und wir mit diesem darüber reden. Wir haben das Ziel, das über alle Politikbereiche hinweg zu verankern und nicht nur den Plan des Justizministeriums zu haben. Wenn jetzt gesagt wird, die Mittel wurden verdreifacht, dann stimmt das zwar – das ist gut und ich habe das hier wirklich gelobt, aber wir müssen auch sagen, dass das Niveau, von dem wir angefangen haben, wirklich sehr niedrig war. So ist das mit der Multiplikation. Das klingt dann auch nach mehr, vor allem gemessen an dem, was die IstanbulKonvention vorschreibt. Ich kann das nur wiederholen, mehr als die Hälfte der Plätze fehlen, und dann reicht es hinten und vorne nicht. Katja Meier hat es gerade gesagt. Das müssen wir uns natürlich klarmachen. Wir reden jetzt über die Umsetzung der Istanbul-Konvention, und das ist unsere Forderung. Aber wenn die Istanbul-Konvention umgesetzt ist, dann ist das Problem häusliche Gewalt noch nicht erledigt. Dann haben wir aber die richtigen Mittel in der Hand, um das wirksam zu bekämpfen. Die IstanbulKonvention wird ja weiterentwickelt. Das vielleicht dazu. Jetzt kommt das Argument: Nun passiert im Bund etwas. Es gibt den Runden Tisch häusliche Gewalt. Es ist super, was dort passiert. Aber ich verstehe nicht, wieso wir dazu keinen Beschluss im Landtag fassen sollten, der das bestärkt. Das ist doch toll für die Ministerin, wenn wir als Sachsen sagen: Jawohl, das finden wir sehr richtig! (Staatsministerin Katja Meier: Das machen wir schon, keine Sorge!) – Aber das ist doch grundsätzlich etwas anderes, ob das Ministerium etwas macht oder ob wir als Landtag einen Beschluss fassen. Das hat eine Signalwirkung und eine andere Verbindlichkeit. Was machen wir denn sonst hier? Es will mir doch niemand erzählen, dass das hier irrelevant ist. Das habe ich jedenfalls so verstanden. Vielleicht noch eine Sache. Ich habe schlechte Erfahrungen mit Landesaktionsplänen gesammelt. Das muss ich an dieser Stelle einmal sagen. Wir warten immer noch auf den Landesaktionsplan Alleinerziehende, auch wenn er im Koalitionsvertrag versprochen wurde, auch wenn es dazu sogar einen Antrag gab, indem man gesagt hat: „Ja, wir Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/14983 Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/15051, des Haushalts- und Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, das Wort? (Jan Löffler, CDU: Vielen lieben Dank; nein!) wollen das wirklich machen.“ Da war es nämlich die Koalition, die plötzlich so einen Antrag gestellt hat. Da war das völlig in Ordnung. „Es kracht und zischt, passiert ist nüscht.“ Jedenfalls warten wir immer noch darauf. Auch beim Landesaktionsplan Vielfalt warten wir darauf, dass die Evaluation und die zweite Runde dazu endlich das Licht der Welt erblickt. Deshalb bin ich bei Landesaktionsplänen wirklich etwas vorsichtig und sage: Nein, das reicht mir nicht. „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Deshalb möchte ich einen Beschluss. Stimmen Sie also unserem Antrag zu! Zuletzt möchte ich noch sagen, dass es ein wichtiges Signal an alle ist, die im Gewaltschutz arbeiten, zu sagen: Ja, das ist wichtig, gerade der Feststellungsteil. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte kommen Sie zum Schluss.
