Mirko Schultze
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von der AfD-Fraktion) Es war in der letzten Legislaturperiode, als bei einer kleinen Novelle das Versprechen abgegeben worden ist: In der nächsten Legislaturperiode – also der jetzigen – werden wir sofort anfangen, das BRKG zu bearbeiten und einen großen Wurf hinlegen. Dass es fast bis zum Ende der Legislaturperiode gedauert hat, hat Gründe. Doch ich glaube, solch eine Debatte sollte man heute angesichts der vielen Helferinnen und Helfer, der Mitglieder im Bevölkerungsschutz, der Aktiven, die sich in diese Diskussion eingebracht haben, dazu nutzen, von diesem Punkt aus Danke zu sagen. Nicht nur den Helferinnen und Helfern für ihre aktive Arbeit und dem, was sie tagtäglich für die Sicherung des Lebens in der Bevölkerung und in der Gefahrenabwehr leisten, sondern gerade auch bei der Mitarbeit an diesem Gesetzentwurf. Alle können sich daran erinnern: Ohne die Kampagne „Status 6“ wäre der Druck wahrscheinlich nie so groß gewesen. Ich glaube, dass die Kolleginnen und Kollegen von Status 6 sehr viel dazu beigetragen haben, dass heute ein Gesetzentwurf vorliegt, der dem Innenminister bereits mehrfach vorlag, dann wieder zurückgezogen wurde, wieder diskutiert wurde, als zu Ende diskutiert galt, wieder zurückgezogen wurde, wieder neu diskutiert worden ist. Immer wieder waren es gerade die Ehrenamtlichen in den Vereinen und Verbänden, die gesagt haben: Wir haben noch ein paar Dinge, die wir diskutieren wollen. Es gab durchaus Ansätze von transparenten Diskussionen und die Möglichkeit, zu schauen, wie es sich in der Praxis auswirkt. Nicht immer, glaube ich, hat das Ministerium dabei all seine Möglichkeiten ausgeschöpft, sondern sehr oft hat man vorgelegt, festgelegt und Anmerkungen einfach herausgestrichen. Das hat sich gegen Ende tatsächlich geändert und man hat versucht, das zu diskutieren. Doch wir müssen heute sagen: Eine der großen Leistungen, dass das Gesetz so vorliegt, wie es heute vorliegt, ist, dass die Menschen, die dort draußen im Bevölkerungsschutz aktiv sind, sich zu Wort gemeldet haben; dass sie nicht weggeschaut haben und gesagt haben, das wird schon irgendwie werden, sondern dass sie aktiv dabei gewesen sind. Wir werden diesem Gesetz heute zustimmen, auch wenn wir wissen, dass Punkte dabei sind, die zu kritisieren sind; auch wenn unsere Änderungsanträge – wie in diesem Haus zu erwarten – keine Mehrheit finden werden. Wir haben natürlich auch ein paar Kritikpunkte und dieses Gesetz geht uns an vielen Stellen nicht weit genug. Es geht uns nicht weit genug, wenn es bei der Brandschutzbedarfsplanung keine Fortschreibung gibt, die besagt, bis wann sie gelten. Sie können nach wie vor sehr lang gestreckt sein. Ich finde auch, dass das Modellprojekt Telemedizin innerhalb der Diskussion, wie wir sie geführt haben, eigentlich kein Modellprojekt mehr sein sollte. Die Ausbildung von Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr – dazu werden wir noch einen Antrag stellen – muss auf ein ganz anderes Niveau gestellt werden. Es ist immer noch so, dass in vielen Fällen für die Ausbildung Urlaub genommen werden muss. Nun gehört es hier nicht hin, aber es gibt zwei Möglichkeiten: Eine ist, Sie nehmen unseren Änderungsantrag an. Eine mindestens genauso gute ist, dass Sie die Initiative zu fünf Tagen Bildungsurlaub in Sachsen unterstützen. Das könnte man tun, jeder hat die Möglichkeit, diese zu unterschreiben. Dann haben wir fünf Tage Bildungsurlaub sowie im Gesetz die Freistellung stehen. Wir wären einen ganz großen Schritt gegangen, bei dem wir Kameradinnen und Kameraden, gerade bei der freiwilligen Feuerwehr, nicht dazu zwingen, dass sie Urlaub nehmen müssen, um dafür zu trainieren, dass sie uns im Zweifelsfall aus gefährlichen Situationen herausholen müssen. Für die Mitwirkung im Rettungsdienst oder bei Einsätzen in Großschadenslagen hätten wir uns durchaus weitergehende Regelungen vorstellen können. Gerade die finanziellen Auswirkungen für die Kommunen sind dabei noch lange nicht ausgereizt. Zur zentralen Beschaffung – etwas, das hier gern mit einer Sammelbeschaffung verwechselt worden ist –: Wir hätten uns nach wie vor gewünscht, dass Sachsen für Sachsen einkauft; und zwar mit der Einkaufsmacht, die ein ganzes Land hinstellt – ähnlich wie in Brandenburg, wo 80 Feuerwehren mit einer Option auf 120 Waldbrandfahrzeuge eingekauft worden sind. Stellen Sie sich einmal vor, wenn man in Sachsen zu einem Hersteller – ich möchte hier keinen nennen – gegangen wäre und gesagt hätte, wir als Freistaat kaufen gemeinsam ein; nun lasst uns über die Sammelbeschaffung von drei, vier Fahrzeugen reden, was ja durchaus möglich wäre. Sie sehen vermutlich alle selbst den Unterschied zum Beispiel unserer Kollegen in Brandenburg. Es wäre gar nicht unüblich gewesen. Die Koalition ist uns an einer Stelle entgegengekommen oder auf dieselbe Idee gekommen. (Sören Voigt, CDU: Entgegengekommen!) – Aus meiner Sicht sind Sie uns entgegengekommen. Es geht um die wissenschaftliche Evaluierung des Bevölkerungsschutzes. Diesbezüglich haben wir bereits in der Haushaltsdebatte gesagt: Lasst uns weiter diskutieren und wirklich einen Bereich schaffen, bei dem es eine Forschungsanstalt gibt, die sich mit dem Bevölkerungsschutz in Sachsen beschäftigt und die nicht einfach nur irgendwo angebunden, sondern selbstständig ist. Familienfreundlichkeit, Standortfeuerwehren und die Sicherheit im Kat-Schutz sind uns sehr wichtig, wir werden sie weiterverfolgen. Wir werden auch nicht die alte Nostalgie einer irgendwie gearteten Feuerwehrrente transportieren, sondern unsere Forderung nach Rentenpunkten im Ehrenamt – die nicht in dieses Gesetz gehört, sondern auf die Bundesebene; denn dort kann man das machen, wenn man eine progressive Mehrheit im Bund hat – nennen: Wenn man im Ehrenamt tätig ist, gerade im Bevölkerungsschutz, dann soll nach unserer Vorstellung mindestens ein Rentenpunkt für fünf Jahre aktiven Dienst gegeben werden, damit das im Alter dementsprechend gewürdigt und abgesichert ist. Wir müssen noch einmal über die Einführung der Standortfeuerwehren reden und darüber, wie diese aussehen. Nach unserer Vorstellung brauchen wir diese Säule neben der Säule der freiwilligen Feuerwehren, weil sich das Leben und die Lebenswirklichkeit in unserem Land geändert hat. Wir verlangen von Menschen, dass sie 50 bis 100 Kilometer auf Arbeit fahren. Wenn dann der Pieper angeht, ist es einfach zu spät, ehe man wieder an dem Ort ist, in dem man in der freiwilligen Feuerwehr organisiert ist. Lassen Sie uns das machen! Lassen Sie uns auch darüber nachdenken, wie wir es hinbekommen, dass Bevölkerungsschutz, Selbstschutz und Erste Hilfe wieder Bestandteil von Bildung werden. Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie es uns in der zukünftigen Diskussion und auch bei anderen Gesetzen gelingt – gerade hier im gesetzgebenden Haus gilt es, bei der Schule darüber nachzudenken –, dass im Sächsischen Bildungsplan sowie in sächsischen Kitas und Schulen der Bevölkerungsschutz wieder eine Rolle spielt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das haben Sie abgelehnt! Das haben wir gefordert!) Es gibt noch viele Dinge, über die wir weiter diskutieren müssen, weil sie in diesem Gesetz angedacht, aber noch nicht perfekt sind. Dennoch möchte ich am Schluss eines sagen: Dieses Gesetz hat einen Vorteil; denn es ist ein Fortschritt, kein Rückschritt. Es ist endlich eine Novellierung, die dazu führt, dass wir uns auf den Weg zu einem Bevölkerungsschutz des 21. Jahrhunderts machen. Aber wir machen uns mit diesem Gesetz eben nur auf den Weg; wir sind nicht dort angekommen. Das Gesetz ist eben nicht das Gesetz, das alle Probleme in Sachsen löst, sondern es bewirkt nur, dass wir darüber diskutieren und Grundvoraussetzungen schaffen. Ich möchte noch einmal sagen: Telemedizin, die Freistellung von Kameradinnen und Kameraden, die Verbindung zum Bevölkerungsschutz, die Bereichsausnahme und viele andere Dinge stehen in diesem Gesetz als Optionen, sind aber nicht endgültig gelöst. Es gibt noch viel zu tun. Doch auf eines können wir uns, denke ich, verlassen: Draußen im Freistaat sind viele Menschen – mehr als 50 000 –, die mit ihrem Ehrenamt jeden Tag bereitstehen, um Bevölkerungsschutz im wahrsten Sinne des Wortes zu leben. Aus Respekt vor diesen Menschen sollten wir diese Diskussion sachlich, fair und gemeinsam führen; denn alles, was wir hier diskutieren, ist am Ende nur der Rahmen dafür, dass diese Menschen im Einsatz – und wenn sie wieder aus dem Einsatz kommen – geschützt sind. Deshalb möchte ich am Ende meiner Rede die Gelegenheit nutzen, immer eine gesunde Heimkehr zu wünschen. Ich möchte mich noch einmal bei den Menschen bedanken, die im Bevölkerungsschutz tätig sind. Ich möchte ihnen versprechen, dass DIE LINKE auch weiterhin an ihrer Seite stehen wird und ein Sprachrohr der Bevölkerungsschützerinnen und Bevölkerungsschützer ist, weil es uns wichtig ist, dass Bevölkerungsschutz nicht irgendetwas ist, das wir haben, sondern etwas, wofür wir sehr viel Dankbarkeit empfinden: Man ist 24/7 bereit, sein Leben im Zweifelsfall zu riskieren, um anderes Leben zu retten. Das hat unseren gesamten Respekt. Deshalb werden wir dennoch, wenn wir dem Gesetz zustimmen, drei Änderungsanträge einbringen. Diese werden später eingebracht. (Beifall bei den LINKEN, den Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Albrecht Pallas, SPD, sowie des Staatsministers Armin Schuster) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann; bitte schön.
