Norbert Mayer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diesmal beklagen vier Familien die Rechtlosigkeit, der sie sich mit dem neuen sächsischen Grundsteuergesetz ausgesetzt fühlen. Hauptkritikpunkt ist, dass man von Gutachterausschüssen festgelegte Bodenrichtwerte annehmen muss, egal, ob sie beim eigenen Grundstück passen oder nicht. Das Gesetz lässt abweichende Gutachten nicht zu. Bei den Petenten wurde so unerschlossenes Gartenland als baureifes Land eingestuft, aber eben nur steuerlich. Anstelle von bisher 6 Euro sind 90 Euro pro Quadratmeter festgesetzt worden. Das ist eine plötzliche Verfünfzehnfachung des Grundstückswertes, die aber nur auf dem Papier existiert. Zwingend wird die Kommune dann die fünfzehnfache Grundsteuer für das Gartenland verlangen. Die Petenten sollen einerseits Steuern an die Gemeinde zahlen für Grundstücke, auf denen sie theoretisch Wohngebäude errichten könnten, obwohl ihnen das nach dem Baugesetz verboten ist. Das ist doch ein Schildbürgerstreich. Einfach irre, oder? Es kommt noch besser. Der zuständige Gutachterausschuss antwortet den Petenten: „Es sind Bodenrichtwerte für den Zweck der Verkehrswertermittlung und nicht für Grundsteuerzwecke ermittelt worden. Die Unzulänglichkeit der Aus den genannten Gründen folgen wir dem Votum des Deutschen Bundestages und lehnen auch hier den Antrag ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Wir kommen zu und Berichte zu Petitionen – 7/15079 Bodenrichtwertzonen war den Finanzbehörden von Anfang an bewusst.“ Das sagt der Gutachterausschuss dazu. Seitdem das Gesetz in Kraft getreten ist, ist dieser Schildbürgerstreich in Sachsen unzählige Male passiert. Es ist der Koalition von BÜNDNISGRÜNEN, SPD und CDU egal, dass Bauland kein Gartenland ist und auch in Zukunft nicht werden kann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und umgekehrt!) Es ist der sächsischen Regierung egal, wenn dieses sinnfreie neue Gesetz Existenzen gefährdet. Ändern Sie dieses existenzbedrohende Gesetz! Noch einmal: Eine Überprüfung der Bewertungsgrundlage wird vom Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Hat das noch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Man kann sich als Geschädigter nicht einmal wehren. Die Landtagsfraktion der CDU eines anderen Bundeslandes, das ebenfalls das Grundsteuerbundesmodell anwendet, ist diesbezüglich schon weiter. Ich zitiere die steuerpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Karina Wächter: „Die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz gibt den Kritikern der Grundsteuerreform auf ganzer Linie recht. Schon seit über zwei Jahren warnen wir vor der rechtlichen Unsicherheit und dem Bürokratiemonster mit hohen Kosten.“ Warum die CDU in Rheinland-Pfalz das Grundsteuermodell kritisiert und hier in Sachsen verteidigt, ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, dass die CDU in Rheinland-Pfalz nicht regiert, also Opposition im Landtag ist. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Liebe Kollegen! Lieber Herr Voigt! Liebe Kollegen von der CDU! Es besteht also Hoffnung, dass Sie nach dem 1. September 2024 nach der sächsischen Landtagswahl zur Vernunft zurückkehren. Wir von der AfD halten das aktuelle sächsische Grundsteuergesetz vom ersten Tag an in großen Teilen für grundgesetzwidrig. Leider sind die Ohren der Koalition für Vernunft und Logik nicht zugänglich. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) In einer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist und für deren vollständige Wiederherstellung wir als Alternative für Deutschland kämpfen, haben derartig sinnfremde, ja bösartige Gesetze keinen Platz. Sehr geehrte Kollegen von SPD, CDU und GRÜNEN! Sie treiben unsere Sachsen mit diesem schlechten Gesetz aus ihren Häusern. (Lachen bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Sie treiben unsere Sachsen damit in die Armut. Ich fordere Sie dringend auf: Überarbeiten Sie dieses Gesetz! Im Übrigen: Die angesprochene Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.11.2023, also ganz aktuell, hat den Vollzug der angefochtenen Grundsteuerwertbescheide wegen großer Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit ausgesetzt. Danke fürs Zuhören. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mayer für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht Herr Hösl zur gleichen Petition – logischerweise. Bitte schön.
