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Roland Ulbrich

AfD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich in meiner Eigenschaft als Strafverteidiger einen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt aufsuche, muss ich mein Mobiltelefon abgeben. Für Anwälte gibt es keine Sonderregelung. Warum sollte es eine für Handwerker geben, die im Gefängnis Reparaturen oder sonstige Arbeiten zu erledigen haben, oder für externe Bildungsträger? Nachdem es Jahrtausende lang gelungen ist, Menschen ohne Handys zu unterrichten, muss es auch möglich sein, das im 21. Jahrhundert durchzuführen. Die einzige Ausnahme, die nachvollziehbar und akzeptabel ist, sollte für Notärzte, Rettungskräfte und selbstverständlich für Polizeibeamte gelten, die zwingend erreichbar sein und ihrerseits Notrufe absetzen müssen. Ansonsten ist den Sicherheitsgründen unbedingt Vorrang einzuräumen. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Die Mauern der Gefängnisse sind ohnehin schon löchrig wie ein Schweizer Käse. Man kann sich hinter Gittern nahezu alles organisieren – von Drogen über Waffen bis zum Mobiltelefon. Je mehr solcher Handys legal in die Gefängnisse kommen, desto mehr können auch in dunklen Kanälen verschwinden. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Das bedeutet in der Konsequenz eine Vereinfachung für organisierte Kriminalität und die Lenkung sonstiger gesetzeswidriger Aktivitäten. Im schlimmsten Fall können Ausbruchspläne abgesprochen werden. Bei Untersuchungshäftlingen besteht zudem Verdunklungsgefahr und die Möglichkeit der Zeugenbeeinflussung. Das Gleiche gilt für die Nutzung von Tablets von Gefangenen im Zuge der Resozialisierung. Auch hier erscheint uns das Missbrauchspotenzial in Abwägung mit den Interessen der Gefangenen zu hoch. Dass sich Gefängnisinsassen ihre Post in Form von EMails an die JVA zusenden lassen dürfen, ist vor allem sinnlos. Es bindet Personal, das mit Ausdrucken, Überprüfen und Dokumentieren beschäftigt wird, obwohl es sowieso schon an vielen Orten zu knapp bemessen ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Für Anwälte ist es ohnehin nutzlos; denn die Post zwischen Gefangenen und ihren Verteidigern unterliegt der Schweigepflicht. Neben diesen beiden Punkten unseres Änderungsantrags, den ich hiermit als eingebracht betrachten möchte, ist allerdings der gesamte Gesetzentwurf der Staatsregierung äußerst fragwürdig und deshalb in Gänze abzulehnen. Kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt: die sexuelle Identität. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese sexuelle Identität und der damit verbundene geschlechtsspezifische Bedarf sollen bei der Vollstreckungsgestaltung berücksichtigt werden. Für die Unterbringung von Diversen sollen mit der Anstaltsleitung individuelle Lösungen unter Einbeziehung der betroffenen Personen gefunden werden, so der Entwurf. Was soll das? Ein biologischer Mann ist als Mann und eine biologische Frau als Frau zu behandeln. Ein Gefängnis ist kein Ponyhof oder eine Spielweise für woke Gesellschaftsexperimente. (Susan Leithoff, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Ulbrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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