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Katja Meier

13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag berührt ein sehr wichtiges und ein sehr dringliches Anliegen und eines, das nach vielen Jahren des politischen Stillstands endlich Fahrt aufgenommen hat, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Darüber, dass wir immer noch mit viel zu vielen Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt zu tun haben, kann es meines Erachtens keine zwei Meinungen geben. Allein in Sachsen wurden im letzten Jahr – wir haben die Zahlen gehört – fast 9 000 Fälle häuslicher Gewalt polizeilich erfasst, was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Über das Thema Dunkelfeld haben wir auch schon gesprochen. Auf die Tragweite des Problems und das kaum zu überblickende Dunkelfeld weist auch die große Viktimisierungsstudie hin, deren Ergebnisse wir im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt haben. Diese Studie macht deutlich, dass das schambesetzte Thema „häusliche Gewalt“ nicht nur die Summe viel zu vieler Einzelfälle ist, sondern dass wir dabei von einem systematischen strukturellen Problem von historisch gewachsenen Strukturen ausgehen müssen, von Strukturen, zu denen die Gesellschaft genauso beigetragen hat wie staatliche Institutionen, und die vielen kleinen und großen Formen von Frauenfeindlichkeit, Diskriminierung, von denen wir uns erst allmählich befreien. Deswegen haben wir uns auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Istanbul-Konvention nicht nur anzuerkennen, sondern sie auch kontinuierlich umzusetzen. Wir wissen, dass wir noch ein gutes Stück davon entfernt sind, die Vorgaben der Istanbul-Konvention im vollen Umfang zu erfüllen. Wir wissen, dass die 172 Gesamtschutzplätze, die wir in Sachsen derzeit haben, noch lange nicht an die 400 Plätze aus der Vorgabe heranreichen. Es wäre aber eine zu grobe Verkürzung – ich gebe zu, so habe ich sie auch nicht ganz verstanden, liebe Frau Buddeberg –, uns vorzuwerfen, wir würden hier nichts tun. Seit 2022 wird der Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in unserem Haus novelliert. Wir wollen bis zum Frühjahr eine umfassende Landesstrategie zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention vorlegen, die uns dann als Fahrplan für die nächsten Schritte dienen wird. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden sich die Mittel für den Gewaltschutz verdreifacht haben. Wir haben es schon gehört: 12 Millionen Euro jährlich. Das ist kein Pappenstiel. Ich will aber an der Stelle auch sehr deutlich sagen: In dieser Koalition ist es völlig klar, dass wir die notwendigen Mittel brauchen. Sie wissen alle, Haushaltsverhandlungen sind harte Diskussionen. An der Stelle – das muss ich auch sagen, lieber Herr Vorjohann – haben wir miteinander gerungen, aber auch für den Finanzminister war es klar, dass die Mittel notwendig sind, dass sie eingesetzt werden müssen. Deshalb ist in diesem Doppelhaushalt erreicht worden, dass ein großer Teil dieser 12 Millionen Euro als nicht steuerbar anerkannt wurde. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Dafür sollten wir dem Finanzminister dankbar sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Endlich – auch das wurde bereits gesagt – haben wir in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt eine eigene Interventions- und Koordinierungsstelle. Wir haben die Schutzplätze in den letzten drei Jahren um 30 % ausgebaut. Hinter all diesen Entwicklungen – das muss man klar sagen – stehen mühevolle und kleinteilige Prozesse. Wir haben um jeden dieser zusätzlichen Schutzplätze hart verhandelt und gekämpft. Dass wir noch nicht alle Verpflichtungen vollständig erfüllt haben, ist mir klar. Das weiß ich. Die Zahlen liegen vor. Ich kann die Ungeduld, die aus diesem Antrag spricht und hier in den Reden nochmals verbalisiert worden ist – ich war selbst lange genug Gleichstellungspolitikerin in der Opposition – sehr gut nachvollziehen. Ich bin seit vielen Jahren aktiv und sehe auch die Kluft, die nur schwer für alle zu ertragen ist. Auf der einen Seite reden wir von Anliegen, die keinen Aufschub dulden. Es gibt viel zu viele Frauen, denen basale Rechte vorenthalten werden, die um ihr eigenes Leben und ihre Gesundheit fürchten, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Jeden dritten Tag gibt es einen Femizid in Deutschland. Selbst wenn wir es schaffen, die aktuellen Zahlen zu halbieren, wären es immer noch 1 000 Fälle, wären es immer noch 1 000 Frauen, die in Angst leben, und Tausende Familien, die jeden Tag unter dieser Situation leiden. All das ist unbenommen. Und doch müssen wir immer wieder aufs Neue über das verhandeln, was machbar ist. Wir müssen immer wieder mühsam um Unterstützung werben, die eigentlich selbstverständlich sein sollte, die sich aber nicht wirklich von selbst versteht, sondern es ist trotzdem ein hartes Ringen. Wir werden in unseren Anstrengungen ganz bestimmt nicht nachlassen. Das kann ich Ihnen versprechen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass der Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt definitiv eine Daueraufgabe ist. Der nötige Aufwuchs bis zur völligen Bedarfsdeckung verlangt allen Beteiligten enorm viel ab, uns genauso wie den Kommunen und den Trägern. Er wird uns auch noch einige Jahre beschäftigen. Trotzdem glaube ich fest daran, dass es in die richtige Richtung geht, dass wir beim Gewaltschutz nicht stagnieren. Diesen Eindruck finde ich auf Bundesebene wie auch auf europäischer Ebene bestätigt. Innerhalb der Europäischen Union läuft immer noch der Trilog zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit dieser Richtlinie sollen viele Lücken in den Bereichen Schutz und Unterstützung geschlossen werden. Mit dieser Richtlinie wird es einen verbesserten Zugang zu Justiz, wirksamen Rechtsschutz und mehr Sicherheit geben. Das stimmt mich doch ein Stück weit zuversichtlich, genauso wie andere Entwicklungen auch. Die statistischen Grundlagen, deren wir uns bedienen, werden immer besser. Wir haben endlich gut vergleichbare Angaben und aussagekräftige Verlaufsstatistiken. Damit kommt mehr Licht ins Dunkel. Damit können wir dann auch effektiver handeln. Außerdem hat es inzwischen eine wichtige Forderung auf die Agenda der Bundesregierung geschafft, eine Forderung, die wir schon seit vielen Jahren erheben – nicht nur wir, die Politik, sondern auch die NGOs. Es ist die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Im BMFSFJ – Sie haben es gesagt – wird im Rahmen des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aktuell eine bundesgesetzliche Regelung vorbereitet. Die Fachabteilungen der Länder und selbstverständlich auch wir sind in diesen Prozess eingebunden. Der Entwurf des Gewalthilfegesetzes sollte Mitte nächsten Jahres endlich vorliegen. Wenn dieses Gesetz kommt, haben wir natürlich weitere große Mammutaufgaben vor uns. Wir brauchen dann einen weiteren massiven Ausbau der Schutz- und Beratungsstrukturen in allen Landkreisen. Wir brauchen dafür Immobilien, und Sie wissen, wie es gerade in den Großstädten auf dem Immobilienmarkt aussieht. Wir brauchen die Träger, die das Geld anfordern und die Einrichtungen vorhalten. Wir brauchen das entsprechend qualifizierte Fachpersonal. All das wird Geld kosten, Geld, das der Bund wohl kaum im Alleingang bereitstellen wird. Wir sind alle sehr froh, dass es heute diese Einigung der Ampelkoalition gegeben hat und dass es keine großen Kürzungen im Sozialbereich geben wird. Trotzdem dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, dass wir eine Vollfinanzierung vonseiten des Bundes bekommen. Wir werden hier im Land auch weiterhin gefordert sein. Trotzdem fordern wir natürlich ein, dass es eine finanzielle Unterstützung des Bundes geben muss. Wir sind bereit, uns zu gegebener Zeit aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtungen in die Verhandlungen zu stürzen, damit alle Menschen den notwendigen und bestmöglichen Schutz erhalten, damit das Sicherheitsnetz größer und stabiler wird und damit Familien nicht länger in Angst leben müssen. Dieses Ziel ist ganz gewiss noch ein Stück weit entfernt, aber wir kommen ihm Schritt für Schritt näher. Es könnte sein, dass wir schon im kommenden Jahr um diese Zeit sagen können, dass 2024 dahin gehend ein historisches Jahr für den Gewaltschutz gewesen ist, ein Jahr, in dem sich die rechtliche Situation für Frauen deutlich verbessert hat und in dem der Ausbau der Schutzsysteme neu Fahrt aufgenommen hat. Daran glaube ich nicht nur, sondern daran arbeite ich. Ich weiß auch, dass ganz viele Menschen im Hohen Haus, in den Ministerien auf Bundesebene und in den anderen Bundesländern und nicht zuletzt auch die NGOs daran arbeiten. Dafür ganz herzlichen Dank, denn wir werden es nur gemeinsam schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Das hat die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg, bitte.

Protokoll ↗